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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOCHSTRASSE - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Gauggel

Drucksache Nr.: 133/2024
Az.: - 0691/Ga

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 27.08.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

9 Ja-Stimmen

11.09.2024

5 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Gemeinderat

21.10.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan HOCHSTRASSE
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig
werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.

Zusammenfassende Begründung:
Zur Sicherung insbesondere der Regelung zur Übernahme der Planungskosten, die Verbreiterung der Hochstraße und der artenschutzrechtlichen Maßnahmen ist ein Städtebaulicher Vertrag notwendig.

Drucksache 133/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Die Projektträgerin GEMIBAU, Mittelbadische Baugenossenschaft eG, beabsichtigt die Grundstücke
mit den Flurstücksnummern 1146, 1147, 1241, 1242 mit circa 41 Wohneinheiten, verteilt auf 4 Wohngebäude, neu zu bebauen. Das Planungskonzept von Franz und Geyer Freie Architekten gewann 2021
den Städtebaulichen Wettbewerb „Wohnbebauung Hochstraße“.
Am 24.10.2022 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
HOCHSTRASSE gefasst. Dieser Bebauungsplan umfasst zusätzlich das Grundstück mit der Flurstücksnummer 1164 des Eigentümers Ficht sowie das Grundstück mit der Flurst. Nr. 1153/3 und Teile
des Straßengrundstücks Flurst. Nr. 1167. Der Städtebauliche Vertrag wird zwischen der Projektträgerin
GEMIBAU, Mittelbadische Baugenossenschaft eG, dem Grundstückseigentümer Herr Ficht und der
Stadt Lahr geschlossen.
Mit dem Städtebaulichen Vertrag werden zum einen die Übernahme der Planungskosten geregelt sowie
die Vorgaben zur Verbreiterung der Hochstraße im Bereich der Flurstücke 1241, 1242 und 1164 festgelegt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden Spezielle Artenschutzrechtliche Untersuchungen
durchgeführt und ein Fachgutachten für Fledermäuse erstellt. Im Bebauungsplan HOCHSTRASSE wurden daraufhin allgemeinen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen benannt sowie auf
die Durchführung einer ökologische Baubegleitung, eines Risikomanagement und eines Monitorings
hingewiesen. Um diese Hinweise dauerhaft rechtlich zu sichern, sind sie ebenfalls Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags.
Erst wenn der Städtebaulichen Vertrag unterschrieben vorliegt, kann die Offenlage des Bebauungsplans erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zuzustimmen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Anlage(n):
Städtebaulicher Vertrag
Anlage 0 zu Drucksache 133-2024
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.