Beschlussvorlage ( Förderung der Wohlfahrtspflege Festlegung eines Verwaltungsverfahrens für die Verteilung von städtischen Fördermitteln Erhöhung des jährlichen Zuschusses an das Diakonische Werk…
21. Oktober 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 503 Sachbearbeitung: Krieg Drucksache Nr.: 111/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Abteilung 201 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 17.09.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.10.2024 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 21.10.2024 beschließend öffentlich Betreff: Förderung der Wohlfahrtspflege • Festlegung eines Verwaltungsverfahrens für die Verteilung von städtischen Fördermitteln • Erhöhung des jährlichen Zuschusses an das Diakonische Werk für das Café Löffel auf 46.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2024 • Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen Café Löffel (Haushaltsjahr 2024) Beschlussvorschlag: 1. Im Budget der Abteilung 503 (Soziales) wird für den Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 ein Festbetrag in Höhe von 200.000 Euro für die Förderung der Wohlfahrtspflege unter der Kostenart „Zuschüsse an übrige Bereiche“ eingestellt. 2. Die verschiedenen Einrichtungen und Institutionen der Wohlfahrtspflege beantragen bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres unter Vorlage der Bilanzen bzw. der Gewinn- und Verlustabrechnungen des Vorjahres einen Förderbetrag. Eingehende Anträge nach dem 30.04. des jeweiligen Jahres können für eine Förderung nicht mehr berücksichtigt werden. 3. Nach Eingang aller Anträge des jeweiligen Jahres erstellt die Verwaltung eine Vorlage über die Verteilung der Förderbeträge zur Beschlussfassung in den Gremien. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschuss an das Diakonische Werk für das Café Löffel ab dem Haushaltsjahr 2024 auf jährlich 46.000 Euro entsprechend der Vereinbarung zwischen Landratsamt Ortenaukreis, Stadt Lahr und dem Diakonischen Werk zu erhöhen. 5. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 Gemeindeordnung Baden-Württemberg überplanmäßige Aufwendungen für die Kostenstelle 31605001 in Höhe von 26.000 Euro (bei einem Ansatz von 20.000 Euro) für die Zuschusserhöhung an das Café Löffel. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 36205005. Drucksache 111/2024 Seite 2 Zusammenfassende Begründung: Aufgrund der angespannten Haushaltssituation bei der Stadt Lahr und stetig steigender Nachfragen nach Zuschusserhöhungen bedarf es für die Verwaltung einer Neuregelung des künftigen Verteilungsprozesses an die verschiedenen Institutionen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege im Rahmen eines beständigen, transparenten und nachvollziehbaren Verfahrens. Durch die Zuteilung eines jährlichen festen Finanzrahmens besteht für Verwaltung, Zuschussempfängern und Politik eine Planungssicherheit. Das Antrags- und Verteilungsverfahrens wird standardisiert und entsprechend an die verschiedenen Institutionen und Einrichtungen kommuniziert werden. Die anschließende Beschlussfassung über die Verteilung der Förderbeträge durch das Gremium verspricht größtmögliche Transparenz und politische Entscheidungshoheit. Die allgemeine Finanz- und Haushaltslage der Stadt Lahr ist in den jährlichen Haushaltsberatungen zu berücksichtigen. Der Gemeinderat behält sich deshalb vor, den Festbetrag für die Förderung der Wohlfahrtspflege aufgrund einer bestehenden angespannten Finanzlage im genannten Planungszeitraum auch zu verringern. Die Zuschusserhöhung für das Café Löffel auf 46.000 Euro ist bis zu einer etwaigen Neuverhandlung mit dem Diakonischen Werk und dem Landratsamt Ortenaukreis im Rahmen dieser Beschlussvorlage festzulegen. Drucksache 111/2024 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Budget der Abteilung 503 (Soziales) werden die Mittel für die Förderungen der Wohlfahrtspflege verwaltet. Die von den verschiedenen Einrichtungen und Institutionen beantragten Förderbeträge wurden bisher von der Abteilung Soziales für die Haushaltsplanaufstellung des Folgejahres aufgenommen. In diesem haben die Träger unter Vorlage der Bilanzen bzw. der Gewinn- und Verlustabrechnungen des Vorjahres um Auszahlung der Förderbeträge beantragt. Oftmals wurden gleichzeitig Erhöhungen für das Folgejahr gefordert. Aufgrund der gestiegenen Personalkosten durch Tarifanpassungen, sinkenden Eigenmitteln und den gestiegenen Bedarfen an Angeboten kommen viele Träger in finanzielle Schieflagen. Bei kirchlichen Trägern sind die rückläufigen Spendeneinnahmen und insbesondere die angestiegenen Kirchenaustritte und die daraus resultierende Steuerverluste spürbar. Die jährlichen Förderanträge gegenüber der Stadt Lahr steigen kontinuierlich. Im Gegenzug sind städtische Haushaltskonsolidierungen dringend erforderlich. Die finanziellen Schieflagen der verschiedenen Einrichtungen und Institutionen können nicht alleinig durch regel-mäßige Mehrförderungen seitens der Stadt ausgewogen werden. Bei den regelmäßig eingehenden Förderanträgen bestehen teilweise finanzielle Mitverantwortungen aufgrund bestimmter Beschlusslagen beim Landratsamt Ortenaukreis. So gibt es beispielsweise bei der Tagesstätte Café Löffel für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen in der Trägerschaft des Diakonischen Werkes die Beschlusslage des Ortenaukreises, dass die kommunalen Förderungen für die Tagesstätte durch 2/3-Anteil Ortenaukreis und 1/3-Anteil Stadt Lahr aufgeteilt werden. Die Stadt Lahr hat ihrerseits dieses System der Förderungen nicht beschlossen und stattdessen eine feste Fördersumme im Haushalt hinterlegt. Durch diese Fördersystematik des Ortenaukreises resultiert die Erhöhung des städtischen Zuschusses an das Café Löffel im Jahr 2023 von 17.000 Euro auf 46.000 Euro, was damals umfangreich mit den politischen Vertretern diskutiert wurde. Die Erhöhung im Jahr 2023 konnte durch vorhandene Mittel im Rahmen der Förderung der Wohlfahrtspflege bei einem Gesamtansatz von 164.100 Euro gedeckt werden. Diese städtische Förderhöhe von 46.000 Euro sollte nun bis auf Weiteres festgelegt werden. Seitens des Diakonischen Werkes wurden bereits weitere Erhöhungsgesuche eingereicht. Bewilligt man diese, hätte das im Umkehrschluss die Reduzierung der Förderung an anderer Stelle zur Folge, da in der Summe keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die anderen Einrichtungen und Institutionen erhöhte Förderbedarfe melden werden. Drucksache 111/2024 Seite 4 Übersicht der seit dem Jahre 2022 gewährten Zuschüssen im Rahmen der Förderung der Wohlfahrtspflege und der sonstigen Förderung der Jugendhilfe: KST 31605001 - Förderung der Wohlfahrtspflege Institution/Einrichtung Auszahlungen 2022 Caritas Lahr e.V. - Tagesstätte für psych. Kranke Aufschrei Ortenauer Verein geg. Sexuelle Gewalt Lesewelt Ortenau e.V. Bezirksverein Soziale Rechtspflege Gemeinnützige Arbeit Bezirksverein Soziale Rechtspflege Anti-Gewalt-Training bei Häuslicher Gewalt Gehörlosenverein Aktion Treffpunkt für Behinderte und Nichtbehinderte Frauen helfen Frauen e.V. Die Brücke e.V. Freundeskreis Flüchtlinge - Projekt Grundschule Nachbarschaftshilfe Mobiler Sozialer Hilfsdienst der AWO Diakonie - Café Löffel blv Drogenhilfe Lahr AGJ Suchtberatung Planwerte: Auszahlungen Auszahlungen 2023 2024 (bisher) Planwerte 2025 12.000,00 € 8.200,00 € 2.000,00 € 4.100,00 € 12.000,00 € 8.200,00 € 2.000,00 € 4.100,00 € 12.000,00 € 8.200,00 € 4.100,00 € 12.000,00 € 8.200,00 € 2.000,00 € 4.100,00 € 0,00 € 2.500,00 € 2.500,00 € 2.500,00 € 1.000,00 € 15.000,00 € 1.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 1.000,00 € 15.000,00 € 0,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 5.500,00 € 2.000,00 € 17.000,00 € 17.000,00 € 17.000,00 € 0,00 € 4.000,00 € 2.000,00 € 5.500,00 € 2.000,00 € *47.179,03 € 17.000,00 € 17.000,00 € 108.800,00 € 135.100,00 € 139.479,03 € 164.100,00 € 7.000,00 € 5.500,00 € 2.000,00 € 5.000,00 € 7.000,00 € 4.000,00 € 7.000,00 € 2.000,00 € 46.000,00 € 17.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 73.300,00 € 143.800,00 € 155.800,00 € *Erhöhungsantrag Diakonisches Werk vom 28.09.2023 in Höhe von 1.179,03 €. KST 36205006 - Sonstige Förderung der Jugendhilfe Institution/Einrichtung Auszahlungen Auszahlungen Auszahlungen 2022 2023 2024 (bisher) Diakonie - Migrationsberatung KASA Jugendwerk Ortenau e.V. - Abenteuerspielplatz Lahrer Rockwerkstatt e.V. Planwerte 2025 10.000,00 € 15.000,00 € 4.000,00 € 10.000,00 € 20.000,00 € 4.000,00 € 10.000,00 € Planwerte: 29.000,00 € 35.000,00 € 34.000,00 € 40.000,00 € 10.000,00 € 35.000,00 € 10.000,00 € 20.000,00 € 4.000,00 € 34.000,00 € 34.000,00 € Planwerte: 137.800,00 € 170.100,00 € 172.300,00 € 204.100,00 € 83.300,00 € 178.800,00 € 189.800,00 € 200.000,00 € Beide Kostenstellen gesamt: Drucksache 111/2024 Seite 5 In diesen Übersichten sind die beantragten Erhöhungsansätze der einzelnen Einrichtungen und Institutionen nicht berücksichtigt. Neben den Planwerten (Summe) sind die tatsächlich getätigten Auszahlungen an die einzelnen Einrichtungen und Institutionen aufgeführt. Der Gesamtplanwert für 2024 liegt bei 178.800 Euro. Mit der geplanten Erhöhung der Förderung an das Café Löffel um 29.000 Euro und weiteren Erhöhungsgesuchen für 2025 ergibt sich ein Gesamtbudget von rund 200.000 Euro. Ab dem Haushaltsjahr 2025 ist beabsichtigt, dass die aufgeführten Positionen (KST 31605001 und KST 36205006) unter der Kostenstelle 31605001 (Förderung der Wohlfahrtspflege) zusammengelegt werden um eine bessere Gesamtdarstellung zu erreichen. Zielsetzung: Das Ziel der Verwaltung mit dem neuen Verfahren ist, in Anbetracht steigender Bedarfe und sinkender Haushaltsmittel eine verlässliche Planung für alle Beteiligten zu erreichen. Die im Rahmen dieser Beschlussvorlage vorgeschlagenen Festlegung eines Festbetrags von jährlich 200.000 Euro für die Förderung der Wohlfahrtspflege und die Installierung bzw. Verstetigung eines Verteilungsverfahrens tragen dazu bei, für die verschiedenen Einrichtungen und Institutionen, die städtischen Gremien und natürlich auch für die Verwaltung selbst einen klaren und transparenten Rahmen zu schaffen. Dem Gemeinderat obliegt die abschließende Entscheidung über die Verteilung der Mittel, für die die Verwaltung einen jährlichen Vorschlag vorbereiten wird. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Dewes Amtsleitung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.