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Informationsvorlage (Präsentation Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung)

                                    
                                        Rechtsanspruch
Ganztagsbetreuung
Sachstand, Finanzierung,
Gesamtüberblick

Gemeinderat 21.10.2024

1. Neue Fördersituation
2. Rechtsanspruch allgemein - Rahmenbedingungen
3. Geplante Realisierung
3.1 Ganztagsschule
3.2 Schulkindbetreuung
3.3 Halbtag
4. Finanzierung Rechtsanspruch
5. Künftige Schulorganisation
6. Offene Punkte rund um die Einführung des Rechtsanspruchs
7. Förderanträge und Einzelprojekte

Gemeinderat 21.10.2024

1. Neue Fördersituation
• Bund stellt Investitionsprogramm Ganztagsausbau zur Verfügung,
welches bereits am ersten möglichen Tag der Antragsstellung (22. April
2024) um das vierfache überzeichnet war
• Die Stadt Lahr beantragt zum ersten Tag der Antragsstellung 11
Einzelprojekte (vier Großprojekte/Neubau sowie verschiedene
Ausstattungsmaßnahmen an Grundschulen)
• Geplantes Losverfahren stößt auf heftige Reaktion der Kommunen
• Reaktion des KuMi mit Schreiben vom 23.09.2024:
zusätzliche Gelder werden bereitgestellt
alle vorliegenden Anträge aus dem Investitionsprogramm
Ganztagsausbau sollen zu den bestehenden Konditionen gefördert
werden
ergänzend zur Bundesförderung i.H.v. 358,6 Mio. Euro wird eine
Landesförderung bereitgestellt, Priorisierung der Anträge nötig

Gemeinderat 21.10.2024

1. Neue Fördersituation

→ neben Ausstattungen an verschiedenen Grundschulen können folgende Projekte realisiert:
• Neubau Ganztagsschule „Breitmattenschule“ (im Lahrer Osten)
Kosten: 13,87 Mio. Euro, Zuschüsse: 7,26 Mio. Euro
• Erweiterung Johann-Peter-Hebel-Schule zur Ganztagsschule
Kosten: 7,39 Mio. Euro, Zuschüsse: 4,84 Mio. Euro
• Erweiterung Grundschule Mietersheim zur Halbtagsschule mit
rechtsanspruchserfüllender Schulkindbetreuung
Kosten: 2,16 Mio. Euro, Zuschüsse: 1,38 Mio. Euro
• Erweiterung Grundschule Eichrodtschule zur Ganztagsschule
Kosten: 4,31 Mio. Euro, Zuschüsse: 744.500 Euro
Voraussichtliche Investitionskosten insgesamt: 27,7 Mio. Euro
Zuschüsse Bund/Land: 14,2 Mio. Euro
Bereits im städtischen Haushalt veranschlagt: 11,5 Mio. Euro/1,8 Mio. Euro Zuschüsse
zusätzlicher Finanzbedarf: 3,8 Mio. Euro

Turnhalle Breitmattenschule: Kosten: 3,3 Mio. Euro, Zuschüsse: noch offen

Gemeinderat 21.10.2024

1. Neue Fördersituation
Neubau Ganztagsschule „Breitmattenschule“ (im Lahrer Osten) –
Gemeinderatsbeschluss vom 18.03.2024
•

Ausgangslage: keine Erweiterungsmöglichkeiten für ganztägige
Betreuungsangebote an der Außenstelle Kuhbach sowie Geroldseckerschule

•

Mit Förderprogramm ist z. Zeit nur der Neubau eines eigeständigen
„Ganztagsmoduls“ möglich.

•

Zum Neubau einer Ganztagsschule mit Pflicht- und GTS-Bereich ist ein
Verfahren zur Schulorganisation nach § 30 SchulG erforderlich (Verlegung
der Außenstelle Kuhbach)

•

Konzeption: Umwandlung der Geroldseckerschule in eine Ganztagsschule
nach §4a SchulG (pädagogisches Konzept Raumprogramm) - in Kuhbach ist
der Ausbau zur GTS baulich nicht möglich – Standort Reichenbach kann nicht
die Rolle eines zentralen GTS–Standortes für die Oststadt erfüllen (Randlage)
→ dadurch entsteht Fehlbedarf – Voraussetzungen nach § 30 SchulG dem
Grunde nach erfüllt

Gemeinderat 21.10.2024

1. Neue Fördersituation
•

Durchführung von Raumanalysen an den Bestandschulen
Geroldseckerschule und Außenstelle Kuhbach

•

Gesamtstädtische Betrachtung künftige Entwicklung der Schülerzahlen und
Auslastung der einzelnen Grundschulstandorte im Stadtgebiet

•

Änderung der Grundschulbezirke Geroldseckerschule und Kuhbach

•

Ermittlung endgültiges Raumprogramm für die Breitmattenschule
(Pflichtbereich und Ganztagsbereich)

Gemeinderat 21.10.2024

Gemeinderat 21.10.2024

2. Rechtsanspruch – Rahmenbedingungen - Bedarfe
•
•
•

•
•
•
•
•

Entwicklung der Schulkindbetreuung als freiwillige Aufgabe zu
Pflichtaufgabe
Verankerung des Rechtsanspruchs im SGB VIII sowie §4a Schulgesetz
12.10.2021 Inkrafttreten des Gesetz zur ganztägigen Förderung von
Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
Stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr
2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1
Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufe 1 bis 4 einen
Anspruch auf ganztägige Betreuung
Umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen der Woche
Gilt auch für die Zeit der Schulferien (max. vier Wochen Schließzeit)
Ziele:
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit durch schließen der
Betreuungslücke nach Kita entsteht
Förderung der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit

Gemeinderat 21.10.2024

2. Rechtsanspruch – Rahmenbedingungen – Bedarfe
Hochrechnung Bedarf
• Kernstadt Betreuungsquote 70%
• Fehlbedarf Kernstadt 289 Plätze
• Stadtteile Betreuungsquote 60%
• Fehlbedarf Stadtteile 202 Plätze
→ Erfassung der Bedarfe (einschließlich Ferienbetreuung) über ein
Zentrales Anmeldeportal

Gemeinderat 21.10.2024

Bedarfe - Übersicht Schulentwicklung Grundschulen Rechtsanspruch Ganztag 2026/2027 in Lahr
Schuljahr 2023/2024

Schuljahr 2026/2027
Betreuun Betreuun
Schulorganisati Betreuungs
g
gsbedarf
on
bedarf
Schulkin Quote in
Planungsgröße Quote in %
der Plan % IST

Betreuung
Nachmittag
Schulkinder
IST

Fehlbeda
rf GTS

Grundschulen

1

2

3

4

zus.

Schulorganisation
aktuell

Geroldseckerschule

98

96

87

79

360

15 Klassen + 2 VKL

71

82 103 98

354

4-zügig

70

248

47

170

78

Luisenschule

71

73

62

67

273

12 Klassen + 1 VKL
+ 1 GFK

78

80

76

71

305

3-zügig

70

214

48

130

84

Eichrodtschule

64

39

37

43

183

9 Klassen + 1 VKL

38

55

53

64

210

2-3-zügig

70

147

71

130

17

SchutterlindenbergSchule

81

74

93

83

331

13 Klassen + 2 VKL

97

76

80

81

334

3-4-zügig

70

234

60

200

34

J.-P.-Hebel-Schule

44

36

43

32

155

8 Klassen + 1 VKL

57

50

59

44

210

2-3-zügig

70

147

45

70

77

Summe Kernstadt

358

318 322 304

1.302

64

-

Kernstadt

989

700

289

Kuhbach

29

18

15

16

78

4 Klassen

23

26

30

29

108

1,5-zügig

60

65

51

40

25

Reichenbach

27

34

26

33

120

6 Klassen

28

23

33

27

111

1,5-zügig

60

67

29

35

32

Langenwinkel

21

16

18

20

75

4 Klassen

22

24

20

21

87

1,5-zügig

60

52

40

30

22

Kippenheimweiler

17

18

19

29

83

5 Klassen

20

30

20

17

87

1,5-zügig

60

52

36

30

22

Mietersheim

17

30

24

31

102

6 Klassen

41

32

37

17

127

1,5-2-zügig

60

76

29

30

46

Sulz

38

32

34

36

140

8 Klassen

32

26

43

40

141

2-zügig

60

85

21

30

55

166 149 183 151

661

Stadtteile

397

195

202

Insgesamt

1.386

895

491

Gemeinderat
21.10.202497
507 466 458 469 1.900

Summe Stadtteile

INSGESAMT:

149

148 136 165

598

33

1

2

3

4

zus.

341 346 354 361 1.413

507 495 537 512 2.074

3. Geplante Realisierung
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote werden in
folgenden Formen umgesetzt:
• Halbtagsschulen mit ergänzenden kommunalen
Betreuungsangeboten am Schulort (unter staatlicher Aufsicht)
• Tageseinrichtungen mit Schulkindbetreuung (Horte)
• Ganztagsschulen (3 bzw. 4 Tage 7 oder 8 Stunden täglich)
→ mittelfristige Reduzierung der kommunalen
Betreuungskosten bei zunehmender Einrichtung
von Ganztagsschulen (Personal überwiegend
Lehrerwochenstunden)
• Zentrale Ferienangebote (Lehrkräfte stehen für die
Ferienbetreuung nicht zur Verfügung)

Gemeinderat 21.10.2024

3.1 Ganztagsschule
•

Über die Einrichtung von Ganztagsschulen entscheidet die Kommune
(Änderung SchulG keine Mitbestimmung der schulischen Gremien erforderlich)

Mögliche Zeitmodelle an GTS
nach Schulgesetz abhängig
vom vereinbarten und
genehmigten päd. Konzept

3 Tage á 7 oder 8 Stunden

4 Tage á 7 oder 8 Stunden

5 Tage á 7 oder 8 Stunden

•

Pädagogisches Konzept, Wahlfreiheit der Schule zwischen:

•

Ganztagsschulen in Wahlform: Eltern wählen freiwillig, ob ihr Kind am
Ganztagsangebot teilnimmt. Unterricht findet am Vormittag statt und
nachmittags gibt es zusätzliche Betreuungsangebote, die Kinder nach Bedarf
nutzen können
oder

•

Ganztagsschule in verbindlicher Form: verpflichtende Teilnahme am
Ganztag. Unterricht und die zusätzliche Betreuungs- sowie Freizeitangebote
sind über den Tag verteilt

Gemeinderat 21.10.2024

3.1 Ganztagsschule

Gemeinderat 21.10.2024

3.2 Schulkindbetreuung

Gemeinderat 21.10.2024

3.3 Halbtag

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4. Finanzierung Rechtsanspruch
• Investitionskosten
Zuschüsse aus Bundes- bzw. Landesprogramm
Ganztagsförderung (70%)
Eigenanteil der Stadt
• Kosten für ergänzende Betreuung laufender Betrieb
Elternentgelte (für ergänzende kommunale Angebote,
Ferienbetreuung)
Landeszuschüsse (decken z.Zt. nur 25% ab)
noch keine Förderung für Kooperationen mit
außerschulischen Partnern (u.a. Ferienbetreuung)

Gemeinderat 21.10.2024

4. Finanzierung Rechtsanspruch

Gemeinderat 21.10.2024

4. Finanzierung Rechtsanspruch

Gemeinderat 21.10.2024

5. Künftige Schulorganisation

Gemeinderat 21.10.2024

5. Künftige Schulorganisation

Gemeinderat 21.10.2024

6. Offene Punkte rund um die Einführung des Rechtsanspruchs

• Landesförderung für laufenden Betrieb
• Eine vergleichbare Regelung wie im Kita-Bereich, mit der
dort formulierten konnexitätskonformen, also
Erstattungsleistungen umfassenden
„Hinwirkungspflicht“ der Städte und Gemeinden, ist
bisher noch nicht getroffen
• Verwaltungsvorschrift Ferienbetreuung
• Schülerbeförderung

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7. Förderanträge & Einzelprojekte
Eckpunkte der Planung
Optimierte Raumprogramme. Als Grundlage dienten jeweils die unteren
Raumprogrammrichtwerte des Regierungspräsidiums.
Optimierte Grundrisse in Hinblick auf:
-

Geringe Verkehrsflächen

-

Möglichkeit der Realisierung als Modulbau

-

Multifunktionale Nutzung der Lern- und Betreuungsräume
(Schule/Ganztagesbetreuung)

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Neubau Breitmattenschule
Projektbeschreibung
- Neubau der 3-zügigen Breitmattenschule deckt den Fehlbedarf einer Ganztagsschule
nach § 4a SchulG der Geroldsecker Grundschule und der Außenstelle Kuhbach, unter
Berücksichtigung zunehmender Schülerzahlen in der Oststadt ab.
Schulorganisatorisch wird die Außenstelle Kuhbach in den Neubau verlagert (§30
SchulG)
Baubeschreibung
- 3-geschossiges Schulgebäude + Einfeldhalle
- Kompakte Baukörper, in Modulbauweise umsetzbar
- Verwaltung sowie Versammlungs- und Mensabereich im Erdgeschoss.
Lern- und Betreuungsräume in den Obergeschossen

Gemeinderat 21.10.2024

Lageplan

Gemeinderat 21.10.2024

Grundriss Erdgeschoss

Gemeinderat 21.10.2024

Grundriss 1. Obergeschoss

Gemeinderat 21.10.2024

Grundriss 2. Obergeschoss

Gemeinderat 21.10.2024

Ansichten

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Neubau Breitmattenschule
Indikative Kostenprognose Neubau Schulgebäude: 13.870.000 Euro
Zuschüsse Fortsetzung Bundesprogramm aus Landesmittel und herkömmlicher
Schulbauförderung: 7.260.000 Euro

Nachrichtlich: Indikative Kostenprognose Neubau Turnhalle: 3.300.000 Euro
Anmerkungen zur Förderung des Projekts:
Im Rahmen der Prüfung des Antrags auf Neubau einer Breitmattenschule als voll ausgebaute Ganztagsschule aus
Bundesmitteln wurde vom RP Freiburg festgestellt, dass ein kompletter Schulneubau mit neuen Klassenräumen und
Ganztagsbetrieb nicht förderfähig ist. Parallel wurde ein zusätzlicher Förderantrag für den Neubau eines eigenständigen
„Betreuungsmoduls“ gestellt, das vollumfänglich förderfähig ist. Der Zuschuss für diese Lösung beläuft sich
voraussichtlich auf 6.260.000,00 Euro. Nachrichtlich: Förderung Klassenräume ca. 1.000.000 €
Bei Vorliegen der Förderzusage auf der Basis der angekündigten Folgefinanzierung der Zuschüsse durch das Land kann
das Projekt unter Berücksichtigung der Bundesmitttel nun wie ursprünglich angedacht zur GTS entwickelt werden und
die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen in einem geordneten Verfahren abgewickelt werden.

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Erweiterung Johann-Peter-Hebel-Schule
Projektbeschreibung:
- Neubau mit Schwerpunkt Ganztagsangeboten

- Insgesamt 147 Betreuungsplätze. Aktuell werden ca. 70 Schüler/innen in der
Schulkindbetreuung betreut (Verlässliche Grundschule, teilweise flexible
Nachmittagsbetreuung). 77 Plätze werden neu geschaffen
- Neubau erforderlich, da im Bestand weder durch Umbau- noch durch
Erweiterungsmaßnahmen zusätzliche Plätze geschaffen werden können
Baubeschreibung:
- 2-geschossiges Gebäude südlich der bestehenden Schule
- Kompakter Baukörper, in Modulbauweise umsetzbar, neuer Baukörper unabhängig
von Bestandsgebäude. Schulbetrieb kann während Bauphase fortgeführt werden
- Verwaltung, Versammlungs- und Mensabereich im EG.
Lern- und Betreuungsräume + Gymnastikraum in den Obergeschossen

Gemeinderat 21.10.2024

Lageplan

Gemeinderat 21.10.2024

Grundriss Erdgeschoss

Gemeinderat 21.10.2024

Grundriss Obergeschoss

Gemeinderat 21.10.2024

Ansichten

Gemeinderat 21.10.2024

Erweiterung Johann-Peter-Hebel-Schule
Indikative Kostenprognose: 7.390.000 Euro
Zuschüsse Bundesprogramm: 4.844.000 Euro

Gemeinderat 21.10.2024

Erweiterung Grundschule Mietersheim
Projektbeschreibung:
- Neubau zur Schaffung von rechtsanpruchserfüllende Ganztagesplätzen

- Insgesamt 76 Betreuungsplätze. Aktuell werden ca. 30 Schüler/innen in der
Schulkindbetreuung betreut (Verlässliche Grundschule, teilweise flexible
Nachmittagsbetreuung). 30 Plätze werden zusätzlich geschaffen
- Neubau erforderlich, da im Bestand weder durch Umbau- noch durch
Erweiterungsmaßnahmen zusätzliche Plätze geschaffen werden können
Baubeschreibung:
- 2-geschossiges Gebäude auf Parkplatz oberhalb des bestehenden Schulgebäudes
- Kompakter Baukörper, Umsetzung in Modulbauweise
- Neuer Baukörper unabhängig von Bestandsgebäude. Schulbetrieb kann während
Bauphase fortgeführt werden.

- Drei Lern- und Betreuungsräume, Verwaltungs- und Personalraum + Nebenräume

Gemeinderat 21.10.2024

Lageplan

Gemeinderat 21.10.2024

Grundriss Erdgeschoss

Gemeinderat 21.10.2024

Grundriss Obergeschoss

Gemeinderat 21.10.2024

Erweiterung Grundschule Mietersheim
Indikative Kostenprognose: 2.160.000 Euro
Zuschüsse Bundesprogramm: 1.386.000 Euro

Gemeinderat 21.10.2024