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Beschlussprotokoll (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses (Nr. 10/2024) der
Stadt Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 09.10.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
151/2024
61

1.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes
PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler)
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die Abwägung vom 12. September 2024 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim einschließlich der Begründung wird
in der Fassung vom 12. September 2024 beschlossen.
3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren
beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

153/2024
61

2.

Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse

Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die Abwägung vom 12. September 2024 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan PV-ANLAGE
WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.

-22. Der Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften werden in den beigefügten Fassungen vom 12. September 2024 als Satzungen beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
180/2024
611

3.

Bebauungsplan LINDE-AREAL, Stadtteil Kippenheimweiler
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
- Planungsziele

Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans LINDE-AREAL im Stadtteil Kippenheimweiler wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB beschlossen.
2. Die Planungsziele vom 26. September 2024 werden gebilligt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig