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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Sulz)

                                    
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Beschlussvorlage
Federführende Steile: St. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung; Becherer

Drucksache Nr.: 157/2024
Az.: StSt FW/BS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Steilen
ZS02

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 27.08.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Feuerwehrstrukturkommission

01.10.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

07.10.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

08.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

09.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

10.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

17.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinke!

22.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

24.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

29.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2024

beschließend

öffentlich

Beratungsfolge

Betreff;
Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
Beschlussvorschiag:
Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des
beigefügten Entwurfs. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 tritt damit außer Kraft.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 157/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
Im Rahmen des Veränderungsprozesses der Feuerwehr Stadt Lahr, der Im Jahr 2023 begonnen hatte,
wurde unter anderem die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 thematisiert. Hierbei wurde augenschein­
lich, dass die derzeit bestehende Feuerwehrsatzung überarbeitet werden muss. Hierbei kam es zu fol­
genden wesentlichen Änderungen:
- Vertretungsregeiungen hauptamtlicher stellvertretender Kommandant
- Führung der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen durch den Abteilungskommandanten
- Nachrücker-Regelung für den Ausschuss
- Mitglieder der Abteilung Hauptamtliche Kräfte können auch einer ehrenamtlichen Einsatzabtei­
lung angehören
- Abteilungskommandant-Regelung bei hauptamtlichen Kräften in ehrenamtlichen Einsatzabtei­
lungen (Interessenskonflikt/Leistungsfähigkeit)
- Definition der Beurlaubung
- Erweiterung der Steilvertreterregelung der Abteilungskommandanten in den ehrenamtlichen Ein­
satzabteilungen (zweiter Stellvertreter möglich)
- Regelung der Gastfahrer innerhalb der Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Lahr
- Einführung einer Dienstordnung in der Alters- und Ehrenabteilung
Darüber hinaus war eine Anpassung der Feuerwehrsatzung wegen redaktionellen Änderungen und
durch die veränderten Gegebenheiten und Entwicklungen der letzten 10 Jahre erforderlich.
Aufgrund der oben erwähnten Veränderungen war es notwendig die Feuerwehrsatzung der Feuerwehr
Stadt Lahr/Schwarzwald unter Zuhilfenahme der Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg zu
ändern.
Im Zuge des Veränderungsprozesses wurde der Arbeitskreis „Feuerwehrsatzung“ gebildet, der sich
intensiv mit der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung beschäftigte und dabei sicherstellte, dass alle
relevanten Perspektiven in den Prozess einflossen. Der Entwurf, der aus den Sitzungen des Arbeits­
kreises hervorgegangen ist, wurde anschließend in den jeweiligen Abteilungsausschüssen zur Prüfung
und Stellungnahme gegeben. Nach eingehender Prüfung durch die jeweiligen Abteilungsausschüsse
wurde der Entwurf der Feuerwehrsatzung schließlich im Feuerwehrausschuss vorgestellt. Der Feuer­
wehrausschuss stimmte in der Feuerwehrausschusssitzung am 25.07.2024 einstimmig zu.
Durch die Anpassung der Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 entstehen keine finanzielle und perso­
nelle Stellenmehrungen.

Zielsetzung:
Eintritt der neugefassten Feuerwehrsatzung zum 01.01.2025.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
El

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen

Drucksache 157/2024

Seite 3

Begründung:
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anpassungen der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr not­
wendig sind, um die geplanten Änderungen aus dem Veränderungsprozess sowie dem Arbeitskreis zu
berücksichtigen und die Feuerwehrsatzung an die Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg anzuoassen.

Oberbürgermeister

Georg Schinke
kommissarischer Leiter
Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz

Anlage(n):
Anlage 0_Beschlussvorlage_Neufassung Feuerwehrsatz 2024
Anlage 1_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024
Anlage 2_Synopse_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.