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Informationsvorlage (Abwassergebühren 2025)

                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 162/2024
Az.: 784.01

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Ortschaftsrat Reichenbach

06.11.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

07.11.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

12.11.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

12.11.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

13.11.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

14.11.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

14.11.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Abwassergebühren 2025

Mitteilung:
Die Kalkulation sowie der Beschluss der Abwassergebühren sind grundsätzlich vor Beginn des jeweiligen Gebührenzeitraumes vorzunehmen. In Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, die Gebühren rückwirkend zu beschließen und in Kraft zu setzen. Für das Gebührenjahr 2025 besteht die Notwendigkeit die Abwassergebühren
rückwirkend zu beschließen. Die Gebührenschuldner sind hierüber mittels einer öffentlichen Bekanntmachung zu informieren.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation

Die kostendeckenden Abwassergebühren für den jeweiligen Gebührenzeitraum werden regelmäßig nach Vorlage der ansatzfähigen Kosten, welche im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung
ermittelt werden, neu kalkuliert. In einem weiteren Schritt fließen dann die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen in die Festlegung des neuen Gebührensatzes ein.

Bei der Betriebsabrechnung werden die tatsächlichen Ergebnisse am Ende des Kalkulationszeitraumes den Planzahlen des Kalkulationszeitraumes gegenübergestellt und so die gebührenrechtlichen Ergebnisse ermittelt. Etwaige so ermittelte Gebührenüberschüsse müssen innerhalb
eines Zeitraumes von fünf Jahren ausgeglichen werden. Gebührenunterdeckungen können innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Gebührenüberdeckungen werden den
Gebührenschuldnern in der Form zurückgegeben, als dass man eine nicht kostendeckende Gebühr kalkuliert und das Delta zur Kostendeckung mit den in den Rückstellungen eingestellten Gebührenüberschüssen auffüllt. Dies kann entweder einmalig oder über einen längeren Zeitraum im
Rahmen der fünfjährigen Ausgleichsfrist erfolgen. Die Gebührenunterdeckungen werden dadurch ausgleichen, dass man eine höhere Gebühr kalkuliert als es die ansatzfähigen Kosten für
den Kalkulationszeitraum eigentlich erfordern. Dadurch wird die Unterdeckung durch höhere Gebühreneinnahmen im Kalkulationszeitraum „nachgeholt“.

In der Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2022 – 2023 konnten letztmalig Gebührenüberschüsse aus der Vergangenheit, konkret aus der Betriebsabrechnung 2019, einkalkuliert
werden. In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 konnten hingegen keine Gebührenüberoder -unterdeckungen berücksichtigt werden. Die Begründung hierfür ist, dass seit Einführung
des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 01.01.2020 keine Jahresabschlüsse beim
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr erstellt werden konnten. Beim bisher schon kaufmännisch buchenden Eigenbetrieb waren der Neuaufbau der Anlagen- und Finanzbuchhaltung im
neuen Recht weniger aufwendig und Jahresabschlüsse grundsätzlich aufzustellen möglich gewesen. Allerdings sind in die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs die endgültigen Betriebskostenumlagen des bisher, bis 31.12.2019, kameral buchenden Abwasserverbandes Raumschaft Lahr
einzustellen. Dieser kann die endgültigen Betriebskostenumlagen aber erst im Rahmen der Feststellung über die Jahresabschlüsse festlegen. Dafür muss dieser jedoch zuvor das Anlagevermögen erstmals nach den Vorgaben des NKHR bewerten. Dieses fließt dann in die zu beschließende Eröffnungsbilanz ein. Die Eröffnungsbilanz ist vor Feststellung vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

Die Eröffnungsbilanz des Abwasserverbands Raumschaft Lahr ist inzwischen erstellt und dem
Rechnungsprüfungsamt zu Prüfung zugeleitet worden. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz ist abgeschlossen und diese ist bereits von der Verbandsversammlung beschlossen worden. Auf dieser Basis wird aktuell der erste Jahresabschluss nach NKHR erstellt. In diesem Zusammenhang
wird dann auch die endgültige Betriebskostenumlage für die Verbandsmitglieder festgestellt. Der
fertige Jahresabschluss wird danach dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.

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Auf Basis dessen Abschlussberichts beschließt die Verbandsversammlung den Jahresabschluss.
Erst danach kann der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr erstellt und
die Betriebsabrechnung der Abwassergebühren für das Jahr 2020 ermittelt werden.
Deren Ergebnis fließt dann in die Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2025 ein. Die
Kalkulation der Abwassergebühren wird aus vorgenannten Gründen erst im Laufe des Jahres
2025 möglich sein, was für die Gebührenschuldner zu einer grundsätzlich unzulässigen echten
Rückwirkung führen wird. Sofern die Gebührenschuldner jedoch rechtzeitig und vollumfänglich
informiert werden, ist die Rückwirkung zulässig. Hierfür ist es erforderlich eine öffentliche Bekanntmachung mit nachfolgendem Inhalt zu veröffentlichen:
Erhebung von Abwassergebühren für das Jahr 2025
Die Stadt Lahr erhebt Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren) für die öffentliche Einrichtung der Abwasserbeseitigung.
Diese Abwassergebühren sind für jedes Gebührenjahr zu kalkulieren, wobei mehrere Gebührenjahre zusammengefasst werden können. Hierfür sind umfangreiche
tatsächliche Ermittlungen erforderlich, die erst in den kommenden Monaten abgeschlossen werden können. Im Anschluss daran ist die Kalkulation fertig zu stellen
und – ggf. zusammen mit einer neuen Gebührensatzung – vom Gemeinderat der
Stadt Lahr zu beschließen. Dieser Vorgang kann im laufenden Jahr nicht mehr abgeschlossen werden. Mit einem Abschluss ist erst im Laufe des Jahres 2025 zu
rechnen. Dabei ist es möglich, dass zukünftig ein größeres Kostenvolumen als
bisher über Abwassergebühren abgerechnet wird und in der Satzung höhere
Abwassergebühren als bisher festgesetzt werden. Diese würden dann ggf.
rückwirkend ab dem 1.1.2025 beschlossen.
Durch die zu erwartenden Änderungen kann es für den Schuldner zu einer
höheren Abwassergebührenschuld als nach dem bisherigen Satzungsrecht
kommen. Die genaue Höhe der zukünftigen Abwassergebühren kann derzeit allerdings nicht beurteilt werden. Dies ist erst möglich, wenn im kommenden Jahr die
entsprechenden Vorarbeiten abgeschlossen sind. Die Stadtverwaltung wird die Bürgerschaft hierüber sobald wie möglich informieren.

Die rückwirkende Beschlussfassung über den Abwassergebührensatz 2025 hat keine Auswirkung auf die Erhebung der Abschläge im Jahr 2025. Diese werden nach dem im Februar 2025
für das Jahr 2024 abgerechneten Abwassermengen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erhoben.

Markus Ibert
Oberbürgermeister
Anlage(n):

Markus Wurth
Stadtkämmerer

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Anlage 0

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