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Beschlussvorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen 2025)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 612
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 145/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
202 / 605 / 63

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 01.10.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

06.11.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

07.11.2024

vorberatend

öffentlich

Beirat für die Belange von Men- 13.11.2024
schen mit Behinderung

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

18.11.2024

Betreff:
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen 2025

Beschlussvorschlag:
Der Forderung aus dem Personenbeförderungsgesetz nach einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV nachkommend, sollen folgende Bushaltestellen für das Landesförderprogramm angemeldet werden: Hugsweier Sonne (Richtung Schuttern), Hugsweier Hauptstraße (Richtung Lahr), Industriehof und Heidenburgstraße.
Die eigentliche Förderantragsstellung soll im Frühjahr 2025 nach der Haushaltsgenehmigung unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.

Zusammenfassende Begründung:
Mit dem sukzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen kommt die Stadt Lahr den
Forderungen aus dem Personenbeförderungsgesetz nach, eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu schaffen. So soll das ÖPNV-Angebot allen Menschen in größtmöglichem
Umfang zugänglich gemacht werden. Die im Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Lahr
definierten Ziele werden mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen ebenfalls vollumfänglich verfolgt.

Drucksache 145/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der öffentliche Personennahverkehr ist eine wichtige Säule in der Daseinsvorsorge. Die Daseinsvorsorge soll in Fragen der Mobilität jedem die Möglichkeit geben, sich eigenständig zu bewegen. Ein
barrierefrei nutzbarer ÖPNV ist ein wichtiger Baustein, insbesondere temporär oder dauerhaft mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Deshalb fordert der Bund die Kommunen mit dem Personenbeförderungsgesetz auf, eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen, d.h. barrierefreie Fahrzeuge und barrierefreie Haltestellen(ausstattung).
Die Stadt Lahr baut ihre Bushaltestellen im Rahmen der finanziellen und personellen Leistbarkeit sukzessive barrierefrei um. Bis zum Ende des Jahres 2024 werden ca. 35 % der Bushaltestellen in Lahr
barrierefrei sein, d.h. mit einem Busbordstein für einen niveaugleichen Ein-/Ausstieg und einem Blindenleitsystem ausgestattet sein. In den vergangenen Jahren wurde der Schwerpunkt auf die ÖPNVHauptachsen gelegt bzw. der Bushaltestellenumbau im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen
durchgeführt. In diesem Jahr wurden die Stadtteile Langenwinkel und Sulz berücksichtigt. Nun soll mit
Hugsweier ein weiterer Stadtteil folgen.

Zielsetzung:
Durch den sukzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen soll das ÖPNV-Angebot in Lahr in
größtmöglichem Umfang für alle Menschen zugänglich gemacht werden, egal ob jemand auf einen
Rollator oder Rollstuhl angewiesen ist, einen Kinderwagen oder Gepäck mit sich führt oder durch eine
temporäre oder dauerhafte körperliche Beeinträchtigung einen niveaugleichen Einstieg in den Bus benötigt.
Ein barrierefreier und komfortabel nutzbarer ÖPNV trägt zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bei – ein Ziel, das die Stadt Lahr im Verkehrsentwicklungsplan definiert hat. Gemäß
dem beschlossenen Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“ soll der ÖPNV-Anteil bei der
Wahl des Verkehrsmittels bis 2030 von 6 % (2019) auf 11 % gesteigert werden. Der MIV-Anteil (MIV
als Fahrer) soll im gleichen Zeitraum von 50 % auf 30 % gesenkt werden.

Maßnahmen:
Unter Berücksichtigung der personellen und finanzielle Ressourcen wurden für das Jahr 2025 insgesamt vier folgende Bushaltestellen für einen barrierefreien Umbau ausgewählt:
•
•
•
•

Hugsweier Sonne, Richtung Schuttern: barrierefreier Umbau der Busbucht zu Buskap und
Ausstattung mit Buswartehalle
Hugsweier Hauptstraße, Richtung Lahr: barrierefreier Umbau des Buskaps
Industriehof: barrierefreier Umbau der Busbucht zu Buskap und Ausstattung mit Buswartehalle
Heidenburgstraße: barrierefreier Umbau des Buskaps und Ausstattung mit Buswartehalle

Luftbilder und Bilder dieser vier Bushaltestellen sind als Anlage 1 beigefügt.

Drucksache 145/2024

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Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2025

Einmalige (Investitions-)Kosten

2026
in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung

Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)

Barrierefreier Umbau (Kernhaushalt)
180.000 (brutto)
+
Buswartehallen (Wirtschaftsplan EBVVL)
88.500 (netto)
Barrierefreier Umbau (Kernhaushalt)
100.000 (brutto)
+
Buswartehallen (Wirtschaftsplan EBVVL)
6.700 (netto)

Barrierefreier Umbau (Kernhaushalt)
25.000 (brutto)
+
Buswartehallen (Wirtschaftsplan EBVVL)
1.700 (netto)

-161.800

+26.700

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

0

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Kosten:
Folgende Mittelanmeldungen für den Haushaltsplan 2025 inkl. Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr sind von den zuständigen Facheinheiten erfolgt:
•
•

barrierefreien Umbau von Bushaltestellen: EUR 200.000 (Kernhaushalt: I54700020000: Barrierefreiheit des ÖPNV), abzgl. 10 % investiver Einsparung  EUR 180.000 (siehe Tabelle oben)
Buswartehallen: EUR 105.000 (Wirtschaftsplan Eigenbetrieb BVVL)

Unter Berücksichtigung der letzten Ausschreibungsergebnisse werden sich voraussichtlich alle vorgeschlagenen Maßnahmen mit den angemeldeten Mitteln umsetzen lassen. Der barrierefreie Umbau der
Bushaltestelle Heidenburgstraße soll dennoch sicherheitshalber als optionale Leistung ausgeschrieben
werden. Sollte ein Umbau dieser Bushaltestelle aus Kostengründen nicht möglich sein, ist noch zu
entscheiden, ob die dort vorgesehen Buswartehalle entweder trotzdem dort realisiert wird oder an einer
anderen Bushaltestelle ohne Wetterschutz.

Drucksache 145/2024

Seite 4

Förderung:
Das Land Baden-Württemberg fördert den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen und die Ausstattung mit Buswartehallen. Die Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift werden derzeit novelliert. Dadurch werden sich u.a. auch die Förderpauschalen im ÖPNV, die Berechnung der Zuwendung für Buswartehallen sowie die Berechnung der
Planungskostenpauschale ändern. Der Stadt Lahr wird die Novelle größtenteils bzw. in Summe zu Gute
kommen, insbesondere wenn eine Busbucht zu einem Buskap umgebaut wird, was bspw. bei den beiden Bushaltestellen Hugsweier Sonne und Industriehof geplant ist. Zuwendungen für Buswartehallen
werden zukünftig nach der überdachten Fläche bemessen, was in Lahr bei der Realisierung einer kleinen Buswartehalle eine nur noch halb so hohe Zuwendung bedeutet.
Nach aktuellem Stand kann bei der Realisierung von drei Buswartehallen von einer Einzahlung in Höhe
von EUR 8.400 (netto) ausgegangen werden. Diese Zuwendung ist dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr zuzuordnen und verteilt sich auf die Jahre 2025 und 2026
mit der Aufteilung 80/20. Im Entwurf des Haushaltsplans 2025 ist unter dem Investitionsauftrag
I54700050010: Zuschüsse Barrierefreiheit des ÖPNV eine Einzahlung in Höhe von EUR 100.000 veranschlagt, abzgl. 10 % investiver Einsparung analog zur Auszahlung. Eigentlich müsste auch dieser
Betrag auf die Jahre 2025 und 2026 im Verhältnis 80/20 aufgeteilt werden. Da aufgrund der Gesetzesnovelle aber eine höhere Zuwendung zu erwarten ist, verbleibt eine Einzahlung in Höhe von EUR
100.000 im Haushaltsplan 2025 und es wird zusätzlich eine Einzahlung in Höhe von EUR 25.000 für
den Haushaltsplan 2026 veranschlagt.
Das Antragsverfahren beim Landesförderprogramm ist zweistufig aufgebaut. Die Anmeldung zur Programmaufnahme (Stufe 1) muss bereits im Vorjahr des Ausführungszeitraums erfolgen. Mit einer Bestätigung ist im Frühjahr 2025 zu rechnen. Erst danach erfolgt die eigentliche Antragsstellung (Stufe 2).
Geringfügige Abweichungen zwischen Programmanmeldung und dem Förderantrag sind möglich
ebenso ein Antragsverzicht. Im Falle einer Antragsstellung erfolgt diese auf Grundlage der Mittelverfügbarkeit nach Beschluss des Haushaltsplans 2025. Somit trifft der Gemeinderat hier keinen Beschluss
mit Mittelbindung.
Mit einem Zuwendungsbescheid ist frühestens am Ende des zweiten Quartals, erfahrungsgemäß aber
erst im dritten Quartal 2025 zu rechnen. Die Zuwendung wird aller Voraussicht nach nicht vollständig
im Haushaltsjahr 2025 vereinnahmt werden können, denn dafür müssten Umsetzung, Abrechnung und
Prüfung bis November 2025 erfolgen. Es wird deshalb die bereits im vorherigen Absatz genannte Aufteilung von 80/20 vorgenommen, die vom Fördermittelgeber noch vor dem Abschluss der Gesamtmaßnahme ermöglicht wird.

Tilman Petters

Martin Stehr

Anlage(n):
- Anlage 0
- Anlage 1: Luftbilder und Bilder der ausgewählten Bushaltestellen
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.