Informationsvorlage (Zensus 2022)
18. November 2024
Informationsvorlage Federführende Stelle: 621 Sachbearbeitung: Garneau Drucksache Nr.: 143/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 29.10.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Gemeinderat zur Kenntnis öffentlich 18.11.2024 Betreff: Zensus 2022 Mitteilung: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt den Bericht zum Zensus zur Kenntnis Drucksache 143/2024 Seite 2 Sachdarstellung Beim Zensus 2022 handelte es sich um eine statistische Erhebung, bei der ermittelt wurde, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Es ging jedoch nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Hierbei wurden 14,8% der Lahrer Einwohner stichprobenartig vom Land Baden-Württemberg über einen Zufallsgenerator ausgewählt. Die ausgewählten Einwohnerinnen und Einwohner nannte man Auskunftspflichtige. Der Zeitraum zur Ausübung der Aufgaben des Zensus erstreckte sich vom 01.06.2021 bis zum 31.01.2023. Das Erhebungsverfahren selbst begann am 16.05.2022 und endete am 19.11.2022. Die Zeit außerhalb der Erhebung wurde zur Vor- und Nachbereitung diverser Aufgaben genutzt. Neben dem Zensus-Team der Stadt Lahr wurden für die Erhebung außerdem 45 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Der finanzielle Rahmen berechnet sich wie folgt: + Zuweisung des Landes Baden-Württemberg (Teil 1) + Zuweisung des Landes Baden-Württemberg (Teil 2) = Zwischensumme 115.690 € 53.750 € 169.440 € - Personalkosten - Aufwandsentschädigung für Erhebungsbeauftragte - sonstige Kosten (z.B. für Ausstattung und EDV) 159.039 € 45.944 € 13.501 € -49.044 = Gesamt: € Auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 hätte sich für die Stadt Lahr zum 30.06.2022 eine Bevölkerungsgröße von 48.695 Einwohnerinnen und Einwohner ergeben. Das Ergebnis des Zensus 2022 zum Stichtag 30.06.2022 ergab jedoch eine Bevölkerungsgröße von 49.263 Einwohnerinnen und Einwohner. Dies bedeutet eine Differenz von +568 Personen bzw. +1,17% im Vergleich zur Fortschreibung des Zensus 2011. Dadurch hat die Stadt Lahr bereits im Jahr 2024 die magische Grenze von 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht. Insgesamt konnten 99,5% der Auskunftspflichtigen durch die Erhebungsbeauftragten erfolgreich befragt werden. Was bedeutet die 50.000-Einwohner-Grenze für die Stadt Lahr? Insbesondere eine höhere Finanzzuweisung – ca. 1.000€ pro Einwohnerin und Einwohner mehr pro Jahr; die Möglichkeit, dass der Gemeinderat ab der nächsten regulären Kommunalwahl 40 Mitglieder umfassen kann; die Einführung eines Mietspiegels; Lahr kann sich als „große Mittelstadt“ bezeichnen – größeres Symbol auf der Landkarte; Einstellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten; das bisherige Prostitutionsverbot fällt in Teilen weg. Tilman Petters Anlage(n): Anlage 0 Kevin Garneau