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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201 & 202

Drucksache Nr.: 202/2024

Sachbearbeitung: Ziser und Singler

Az.: 902.41/2025

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

18.11.2024

vorberatend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan
der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen
Eigenbetriebe sowie der jeweiligen Finanz- und Investitionsplanungen bis 2028

Beschlussvorschlag:
1.) Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan:
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2025
mit Haushaltsplan der Stadt Lahr sowie den Entwurf der Finanzplanung mit Investitionsprogramm
bis 2028 entgegen und verweist diese Entwürfe zur Vorberatung an die entsprechenden Fachaus­
schüsse.
2.) Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe:
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit den Entwürfen der
Finanzpläne mit Investitionsprogrammen bis 2028 werden entgegengenommen und ebenfalls an
die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen.
Anmerkung:
Im Sinne des Umweltschutzes und mit der fortschreitenden Digitalisierung werden die für die Vor­
beratung wichtigen Unterlagen nur digital zur Verfügung gestellt. Diese werden nach der Haushalts­
rede des Oberbürgermeisjer^und damit im Nachgang der Gemeinderatssitzung veröffentlicht.

larkus Ibert
Oberbürgermeister

tarku^ Wurth
Stadtkämmerer

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzu­
teilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung
den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.