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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Hofmeister

Drucksache Nr.: 202/2024
Az.: 902.41/2025

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

18.11.2024

vorberatend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan
der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen
Eigenbetriebe sowie der jeweiligen Finanz- und Investitionsplanungen bis 2028

Beschlussvorschlag:
1.) Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan:
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2025
mit Haushaltsplan der Stadt Lahr sowie den Entwurf der Finanzplanung mit Investitionsprogramm
bis 2028 entgegen und verweist diese Entwürfe zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse.
2.) Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe:
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit den Entwürfen der
Finanzpläne mit Investitionsprogrammen bis 2028 werden entgegengenommen und ebenfalls an
die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen.
Anmerkung:
Im Sinne des Umweltschutzes und mit der fortschreitenden Digitalisierung werden die für die Vorberatung wichtigen Unterlagen nur digital zur Verfügung gestellt. Diese werden nach der Haushaltsrede des Oberbürgermeisters und damit im Nachgang der Gemeinderatssitzung veröffentlicht.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung
den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.

Anlage(n):
Anlage 0

Drucksache 202/2024

Seite 2

Drucksache 202/2024

Seite 3

Anlage(n):
Anlage 0
HH-Plan Entwurf 2025 Stadt Lahr
Wirtschaftplan 2025_Abwasserbeseitigung
Wirtschaftplan 2025_BGL
Wirtschaftplan 2025_BVVL
Kürzungsliste EHH 2025.xlsx
HH 2025 Gesamtliste_Stand Einbringung.xlsx
EMÜ 2023_Gebäudeunterhaltung.xlsx
Schuldenentwicklung 2025-2028.xlsx
Übersicht freiberufliche Leistungen 2024.pdf
Investitionsprogramm.xlsx
Priorisierung 2025_Neue Maßnahmen.xlsx
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.