Beschlussvorlage (Weiterführung des Krematoriums am Bergfriedhof)
18. November 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: BGL Sachbearbeitung: Eckhardt Drucksache Nr.: 201/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 202 / 63 / ZS04 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.11.2024 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Technischer Ausschuss 06.11.2024 vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Gemeinderat 18.11.2024 beschließend öffentlich Betreff: Weiterführung des Krematoriums am Bergfriedhof Beschlussvorschlag: 1. Der Bergfriedhof bleibt Standort des städtischen Krematoriums. Das Krematorium soll in seiner bisherigen Funktion weitergeführt und den Anforderungen angepasst werden. 2. Die zeitgemäßen Anforderungen an pietätvollen Umgang mit Verstorbenen sollen zukünftig verstärkt erfüllt werden. Eine nachhaltige Betriebsform soll gewährleistet und vertieft werden. 3. Es soll eine stadteigene Gesellschaft gegründet werden, die den zukünftigen Betrieb, die Errichtung und den Unterhalt der Anlagen und die Ausrichtung des Krematoriums in enger, verbindlicher Abstimmung mit der Stadt Lahr sicherstellt. 4. Die Finanzierung und Absicherung der notwendigen Investitionen erfolgen über die noch zu gründende stadteigene Gesellschaft. 5. Der BGL wird mit der Zwischenfinanzierung beauftragt. Die bisherigen und weiteren Kosten für die Vorbereitung und Planung in Höhe von 250.000,- € werden über den Wirtschaftsplan des BGL veranschlagt. Diese Kosten werden dem BGL nach Gründung der stadteigenen Gesellschaft, spätestens 2028, von dieser erstattet. Zusammenfassende Begründung: Das städtische Krematorium am Bergfriedhof war von 1939 – 1997 in städtischem Betrieb. Dann wurde es befristet fremdverpachtet. Nach mehrmaliger Verlängerung läuft der Vertrag 2027 endgültig aus. Die besondere Lage-Qualität und der regionale Wirkbereich des Bergfriedhofs mit seinen denkmalgeschützten Anlagen und seiner stadthistorischen Bedeutung Drucksache 201/2024 Seite 2 begründen im Zusammenhang mit Synergien aus dem städtischen Friedhofsbetrieb die Sinnhaftigkeit eines Verbleibs des Krematoriums an diesem Standort. Eine Vergabe entsprechender Leistungen müsste einem europaweiten Vergabeverfahren unterworfen werden. Die von der Stadt erwünschten zukünftigen Qualitätsanforderungen insbesondere an die Pietät lassen sich am sichersten durch einen Verbleib in städtischer Hand absichern. Deshalb soll eine Gesellschaft in städtischer Hand gegründet werden, die eigenfinanziert den Krematoriumsstandort Bergfriedhof in enger Zusammenarbeit mit den städtischen Friedhöfen im Sinne der Stadt und der Daseinsfürsorge ausbaut, entwickelt und betreibt. Sachdarstellung 1. Bergfriedhof als historischer Standort soll erhalten werden. Die denkmalgeschützte Gesamtanlage dient als Identifikationsort für die Bürger und ihre Familien. Die Stadt Lahr investiert fortlaufend in die Unterhaltung und die Aufrechterhaltung der Qualität dieser Anlage. Es ist der ideale Standort für den Betrieb eines Krematoriums und soll dies bleiben. Weitergehende Angebote im Sinne eines pietätvolleren Zeremoniells, wie eine angemessene Begleitung der Angehörigen, und ein Trauercafé können entwickelt werden. 2. Der Betrieb und Ausbau waren vorrübergehend vertraglich fremd vergeben. Nach mehreren Verlängerungen läuft der Vertrag endgültig aus. Eine Nachfolge an einen privaten Betreiber müsste ausgeschrieben werden und kann nicht auf den aktuellen Betreiber übertragen werden. Eine europaweite Ausschreibung würde unter anderem bereits anfragende Schweizer oder Französische Marktteilnehmer auf den Plan rufen. Ein Betrieb im Sinne der Stadt kann nur rudimentär durch Ausschreibungsauflagen sichergestellt werden, weshalb die Verwaltung empfiehlt und dem Beratungsergebnis des TA folgt, den Betrieb wieder in eigene, städtische Hand zu übernehmen. Nach vorliegenden Betrachtungen ist dies die für die Stadt wirtschaftlichste Lösung, da auch eine Pachteinnahme im Falle einer Fremdvergabe denselben wirtschaftlichen Risiken unterliegt wie die Einnahme im Falle des Betriebs durch eine städtische Gesellschaft, ohne die Betriebsvorteile zu bieten. Die Stadt kommt auf diesem Wege ihrer Aufgabe der Daseinsvorsorge und Katastrophenversorgung nach. 3. Entsprechend soll eine stadteigene Gesellschaft gegründet werden, die im Verbund mit dem Friedhofsbetrieb den Krematoriums-Standort Bergfriedhof zukunftssicher im Sinne des Gemeinderates fortentwickelt. Diese Gesellschaft soll insbesondere den gesellschaftlichen Ansprüchen an einen pietätvollen Umgang mit Angehörigen und Verstorbenen nachkommen. Die notwendigen Untersuchungen und Vorbereitungen zur Gründung der Gesellschaft wer-den ausgeweitet. Im Rahmen dessen werden auch deren erforderliche Finanzierungsstruktur ausgearbeitet. 4. Die stadteigene Gesellschaft plant, baut und betreibt die Krematoriumsanlage in einem Gebäude auf dem Bergfriedhof unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes an die Gesamtanlage. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Ansprüche der Angehörigen, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit sowie auf die Vorgaben des Emissionsschutzes gelegt. 5. Der BGL wird mit der Zwischenfinanzierung beauftragt. Auf diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung obige Beschlussfassung. Drucksache 201/2024 Seite 3 Wirtschaftlichkeitsberechnung Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung stützt sich die Verwaltung auf die Daten der „Strategieentwicklung Krematorium Lahr“ von Dr. Gebhard Schetter vom 18.06.2024. Fazit: Der Betrieb eines Krematoriums in Eigenregie stellt im Vergleich zu einer Verpachtungslösung an Dritte keine signifikanteren Risiken dar. Vielmehr stellt er eine Chance dar, Einnahmen zu generieren und diese zielgerichtet im Sinne des Gemeinderates zu verwenden, insbesondere um die steigenden Kosten des städtischen im Friedhofswesen teilweise abzufangen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Tilman Petters Herbert Schneider Baubürgermeister Betriebsleiter BGL Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.