Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Reichenbach)
9. Oktober 2024
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach am 09. Oktober 2024 Anwesend waren: Ortsvorsteher Girstl -Vorsitzender- Ortschaftsrat Singler, Hierlinger, Himmelsbach, Pietraszyk, Kleinschmidt, Brigitte Beck, Michael Beck, Günther, Hertenstein Entschuldigt -/- Ralf Wieseke Feuerwehr/ Bevölkerungsschutz zu TOP 2 Martin Stehr Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt zu TOP 3 Verw.-fachangestellter Dupps OV Reichenbach -Protokoll- Außerdem waren vier Bürgerinnen und Bürger sowie ein Vertreter der Lahrer Tagespresse anwesend. Der Vorsitzende eröffnet um 19.40 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass die Sitzung gemäß Einladung vom 25.09.2024 ordnungsgemäß einberufen wurde. Über die nachstehend aufgeführten Tagesordnungspunkte wurde beraten und, soweit erforderlich, Beschluss gefasst. I. Beratungs- und Beschlussangelegenheiten TOP 1 Frageviertelstunde für Reichenbacher Bürgerinnen und Bürger Aus dem Zuhörerraum ergehen keine Anfragen an den Ortschaftsrat und die Ortsverwaltung. TOP 2 Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr Ortsvorsteher G i r s t l begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ralf Wieseke von der Feuerwehr/Bevölkerungsschutz und geht kurz auf die Feuerwehrsatzung ein. Die Feuerwehr muss zukunftsfähig werden. Daher bedarf es einer Anpassung der Feuerwehrsatzung. Herr W i e s e k e geht detailliert auf die Feuerwehrsatzung ein. Die Zuständigkeiten werden zukünftig auf mehreren Schultern verteilt. Orientierung fand die Feuerwehr bei der Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg. Der Feuerwehrausschuss hat am 25.07.2024 der neuen Feuerwehrsatzung bereits zugestimmt. Er geht weiter auf die wesentlichen Änderungen ein. Ortsvorsteher G i r s t l möchte wissen, was sich in Reichenbach ändern wird. Muss der Abteilungsleiter neu gewählt werden? Ortschaftsrat G ü n t h e r lobt die Arbeit der Feuerwehr für die Ausarbeitung der neuen Feuerwehrsatzung. Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t begrüßt die Wiedereinführung eines Feuerwehrkommandanten in Reichenbach nach fast 20 Jahren. Zukünftig sollte man die Zusammenlegung der Feuerwehren von Reichenbach und Kuhbach in Angriff nehmen, damit verbunden die Schaffung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Lahrer Osten. Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r ist erfreut, dass die Probleme in der Lahrer Feuerwehr offensiv angegangen werden und die Verantwortung nun auf mehreren Schultern verteilt wird. Positiv ist, dass die Abteilungen in den Stadtteilen gestärkt werden. Ab welcher Einwohnerzahl gibt es eine Berufsfeuerwehr? Herr W i e s e k e geht detailliert auf die Fragestellungen ein. Danach ergeht folgender Beschluss: Der Ortschaftsrat Reichenbach stimmt der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen TOP 3 Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr Ortsvorsteher G i r s t l begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Martin Stehr vom Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt und erteilt diesem das Wort. Herr S t e h r geht anhand der Sitzungsvorlage detailliert auf den Sachverhalt ein. In Lahr sollen neben privaten und halböffentlichen Lademöglichkeiten noch weitere öffentliche Ladestationen errichtet werden. Die Stadt Lahr wird die benötigten öffentlichen Flächen dem Bieter entgeltfrei für acht Jahre zur Verfügung stellen (keine Pacht bzw. Sondernutzungsgebühren). Für Reichenbach ist ein Standort beim Parkplatz Geroldseckerhalle vorgesehen. Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r möchte wissen, in welchem Bereich des Parkplatzes die Ladestationen errichtet werden und was nach Ablauf der Pachtzeit von acht Jahren geschieht. Gibt es dann eine neue Vergabe? Ortschaftsrat G ü n t h e r stört sich daran, dass keine Pacht bzw. keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Wie soll man das den Gastronomen in der Innenstadt erklären? Er möchte wissen, welche Betriebe genau angeschrieben werden und gibt zu bedenken, dass die Ladestation ausreichend beleuchtet sein müssen. Er wird sich bei der Abstimmung enthalten. Ortschaftsrat Michael B e c k meint, dass bei einer Ladeleistung von 22 kW nur sehr wenige Menschen angesprochen werden. Er fragt sich, wer die Zielgruppe bei so wenig Leistung sein soll. Ortschaftsrätin Brigitte B e c k erklärt, dass man beim Thema Energiewende die Zustimmung nicht verweigern kann. Allerdings müsste der Standort zentraler sein. Das Industriegebiet Hexenmatt wäre besser geeignet. Außerdem sollte es sich um eine Schnellladestation handeln. Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r denkt, dass solche Ladestationen in der Kernstadt mehr Sinn machen. Die Zielgruppe, die in der Sportplatzstraße angesprochen wird, sind die Anwohner der Fronmatten, die sowieso schon auf dem Parkplatz ihr Auto abstellen. Ortschaftsrat P i e t r a s z y k schlägt vor, eine Ladestation mit 22 kW und eine Ladestation mit größerer Leistung anzubieten. Der Parkplatz am Kreisverkehr wäre auch ein idealer Standort. Ortschaftsrat Michael B e c k möchte wissen, ob es möglich ist, mehrere Standorte in Reichenbach anzubieten. Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t meint, dass der Ortschaftsrat zustimmen muss. Die Möglichkeit muss genutzt werden und es sol ein Anfang sein. Ortschaftsrat G ü n t h e r möchte wissen, ob Ökostrom angeboten wird. Ortschaftsrat H e r t e n s t e i n erklärt, dass man abwarten soll, wie der Standort von der Bürgerschaft angenommen wird. Danach kann man weitersehen. Bezüglich der entgeltfreien Überlassung stimmt er seinem Kollegen Günther zu. Dies geht nicht. Ortschaftsrat Michael B e c k fragt, welche Firmen sich bewerben werden. Herr S t e h r geht detailliert auf die Fragestellungen ein. Danach ergeht folgender Beschluss: Die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr soll 2025 ausgebaut werden. Die Verwaltung führt hierzu ein Vergabeverfahren für den Aufbau von Ladestationen an 15 Standorten durch. Bei der Konzessionsvergabe werden Investitions- und Betriebskostenzuschüsse ausgeschlossen. Lediglich die Fläche wird dem Bieter entgeltfrei für eine Dauer von acht Jahren zur Verfügung gestellt. Der Ortschaftsrat Reichenbach wünscht, dass die Ladeleistung der Ladesäulen erhöht wird (mehr als 22 kW). Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung II. Offenlegungsverfahren Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach vom 18.09.2024. Der Vorsitzende schließt um 20.50 Uhr die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach. Stadt Lahr L Beschlussvorlage Federführende Steile: St. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Sachbearbeitung; Becherer Drucksache Nr.: 157/2024 Az.: StSt FW/BS An der Vorlagenerstellung beteiligte Steilen ZS02 Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe 27.08.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Feuerwehrstrukturkommission 01.10.2024 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 07.10.2024 vorberatend nichtöffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 08.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach 09.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 10.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Sulz 17.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Langenwinke! 22.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 24.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach 29.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Gemeinderat 18.11.2024 beschließend öffentlich Beratungsfolge Betreff; Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr Beschlussvorschiag: Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 tritt damit außer Kraft. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 157/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit Im Rahmen des Veränderungsprozesses der Feuerwehr Stadt Lahr, der Im Jahr 2023 begonnen hatte, wurde unter anderem die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 thematisiert. Hierbei wurde augenschein lich, dass die derzeit bestehende Feuerwehrsatzung überarbeitet werden muss. Hierbei kam es zu fol genden wesentlichen Änderungen: - Vertretungsregeiungen hauptamtlicher stellvertretender Kommandant - Führung der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen durch den Abteilungskommandanten - Nachrücker-Regelung für den Ausschuss - Mitglieder der Abteilung Hauptamtliche Kräfte können auch einer ehrenamtlichen Einsatzabtei lung angehören - Abteilungskommandant-Regelung bei hauptamtlichen Kräften in ehrenamtlichen Einsatzabtei lungen (Interessenskonflikt/Leistungsfähigkeit) - Definition der Beurlaubung - Erweiterung der Steilvertreterregelung der Abteilungskommandanten in den ehrenamtlichen Ein satzabteilungen (zweiter Stellvertreter möglich) - Regelung der Gastfahrer innerhalb der Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Lahr - Einführung einer Dienstordnung in der Alters- und Ehrenabteilung Darüber hinaus war eine Anpassung der Feuerwehrsatzung wegen redaktionellen Änderungen und durch die veränderten Gegebenheiten und Entwicklungen der letzten 10 Jahre erforderlich. Aufgrund der oben erwähnten Veränderungen war es notwendig die Feuerwehrsatzung der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald unter Zuhilfenahme der Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg zu ändern. Im Zuge des Veränderungsprozesses wurde der Arbeitskreis „Feuerwehrsatzung“ gebildet, der sich intensiv mit der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung beschäftigte und dabei sicherstellte, dass alle relevanten Perspektiven in den Prozess einflossen. Der Entwurf, der aus den Sitzungen des Arbeits kreises hervorgegangen ist, wurde anschließend in den jeweiligen Abteilungsausschüssen zur Prüfung und Stellungnahme gegeben. Nach eingehender Prüfung durch die jeweiligen Abteilungsausschüsse wurde der Entwurf der Feuerwehrsatzung schließlich im Feuerwehrausschuss vorgestellt. Der Feuer wehrausschuss stimmte in der Feuerwehrausschusssitzung am 25.07.2024 einstimmig zu. Durch die Anpassung der Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 entstehen keine finanzielle und perso nelle Stellenmehrungen. Zielsetzung: Eintritt der neugefassten Feuerwehrsatzung zum 01.01.2025. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: El Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Drucksache 157/2024 Seite 3 Begründung: Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anpassungen der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr not wendig sind, um die geplanten Änderungen aus dem Veränderungsprozess sowie dem Arbeitskreis zu berücksichtigen und die Feuerwehrsatzung an die Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg anzuoassen. Oberbürgermeister Georg Schinke kommissarischer Leiter Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Anlage(n): Anlage 0_Beschlussvorlage_Neufassung Feuerwehrsatz 2024 Anlage 1_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024 Anlage 2_Synopse_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.