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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Reichenbach)

                                    
                                        Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates
Reichenbach
am 09. Oktober 2024

Anwesend waren:
Ortsvorsteher

Girstl

-Vorsitzender-

Ortschaftsrat

Singler, Hierlinger,
Himmelsbach, Pietraszyk,
Kleinschmidt, Brigitte Beck,
Michael Beck, Günther,
Hertenstein

Entschuldigt

-/-

Ralf Wieseke

Feuerwehr/
Bevölkerungsschutz

zu TOP 2

Martin Stehr

Stadtentwicklungs- und
Stadtplanungsamt

zu TOP 3

Verw.-fachangestellter

Dupps

OV Reichenbach
-Protokoll-

Außerdem waren vier Bürgerinnen und Bürger sowie ein Vertreter der Lahrer
Tagespresse anwesend.
Der Vorsitzende eröffnet um 19.40 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass die Sitzung
gemäß Einladung vom 25.09.2024 ordnungsgemäß einberufen wurde.
Über die nachstehend aufgeführten Tagesordnungspunkte wurde beraten und,
soweit erforderlich, Beschluss gefasst.

I. Beratungs- und Beschlussangelegenheiten

TOP 1 Frageviertelstunde für Reichenbacher Bürgerinnen und Bürger
Aus dem Zuhörerraum ergehen keine Anfragen an den Ortschaftsrat und die
Ortsverwaltung.

TOP 2 Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
Ortsvorsteher G i r s t l begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ralf
Wieseke von der Feuerwehr/Bevölkerungsschutz und geht kurz auf die
Feuerwehrsatzung ein. Die Feuerwehr muss zukunftsfähig werden. Daher bedarf es
einer Anpassung der Feuerwehrsatzung.
Herr W i e s e k e geht detailliert auf die Feuerwehrsatzung ein. Die Zuständigkeiten
werden zukünftig auf mehreren Schultern verteilt. Orientierung fand die Feuerwehr
bei der Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg. Der Feuerwehrausschuss
hat am 25.07.2024 der neuen Feuerwehrsatzung bereits zugestimmt. Er geht weiter
auf die wesentlichen Änderungen ein.
Ortsvorsteher G i r s t l möchte wissen, was sich in Reichenbach ändern wird. Muss
der Abteilungsleiter neu gewählt werden?
Ortschaftsrat G ü n t h e r lobt die Arbeit der Feuerwehr für die Ausarbeitung der
neuen Feuerwehrsatzung.
Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t begrüßt die Wiedereinführung eines
Feuerwehrkommandanten in Reichenbach nach fast 20 Jahren. Zukünftig sollte man
die Zusammenlegung der Feuerwehren von Reichenbach und Kuhbach in Angriff
nehmen, damit verbunden die Schaffung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im
Lahrer Osten.
Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r ist erfreut, dass die Probleme in der Lahrer
Feuerwehr offensiv angegangen werden und die Verantwortung nun auf mehreren
Schultern verteilt wird. Positiv ist, dass die Abteilungen in den Stadtteilen gestärkt
werden. Ab welcher Einwohnerzahl gibt es eine Berufsfeuerwehr?
Herr W i e s e k e geht detailliert auf die Fragestellungen ein.
Danach ergeht folgender
Beschluss:
Der Ortschaftsrat Reichenbach stimmt der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach
Maßgabe des beigefügten Entwurfs zu.
Abstimmungsergebnis:

einstimmig

10 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

TOP 3 Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr
Ortsvorsteher G i r s t l begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Martin Stehr
vom Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt und erteilt diesem das Wort.
Herr S t e h r geht anhand der Sitzungsvorlage detailliert auf den Sachverhalt ein. In
Lahr sollen neben privaten und halböffentlichen Lademöglichkeiten noch weitere

öffentliche Ladestationen errichtet werden. Die Stadt Lahr wird die benötigten
öffentlichen Flächen dem Bieter entgeltfrei für acht Jahre zur Verfügung stellen
(keine Pacht bzw. Sondernutzungsgebühren). Für Reichenbach ist ein Standort beim
Parkplatz Geroldseckerhalle vorgesehen.
Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r möchte wissen, in welchem Bereich des Parkplatzes
die Ladestationen errichtet werden und was nach Ablauf der Pachtzeit von acht
Jahren geschieht. Gibt es dann eine neue Vergabe?
Ortschaftsrat G ü n t h e r stört sich daran, dass keine Pacht bzw. keine
Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Wie soll man das den Gastronomen in
der Innenstadt erklären? Er möchte wissen, welche Betriebe genau angeschrieben
werden und gibt zu bedenken, dass die Ladestation ausreichend beleuchtet sein
müssen. Er wird sich bei der Abstimmung enthalten.
Ortschaftsrat Michael B e c k meint, dass bei einer Ladeleistung von 22 kW nur sehr
wenige Menschen angesprochen werden. Er fragt sich, wer die Zielgruppe bei so
wenig Leistung sein soll.
Ortschaftsrätin Brigitte B e c k erklärt, dass man beim Thema Energiewende die
Zustimmung nicht verweigern kann. Allerdings müsste der Standort zentraler sein.
Das Industriegebiet Hexenmatt wäre besser geeignet. Außerdem sollte es sich um
eine Schnellladestation handeln.
Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r denkt, dass solche Ladestationen in der Kernstadt
mehr Sinn machen. Die Zielgruppe, die in der Sportplatzstraße angesprochen wird,
sind die Anwohner der Fronmatten, die sowieso schon auf dem Parkplatz ihr Auto
abstellen.
Ortschaftsrat P i e t r a s z y k schlägt vor, eine Ladestation mit 22 kW und eine
Ladestation mit größerer Leistung anzubieten. Der Parkplatz am Kreisverkehr wäre
auch ein idealer Standort.
Ortschaftsrat Michael B e c k möchte wissen, ob es möglich ist, mehrere Standorte
in Reichenbach anzubieten.
Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t meint, dass der Ortschaftsrat zustimmen muss.
Die Möglichkeit muss genutzt werden und es sol ein Anfang sein.
Ortschaftsrat G ü n t h e r möchte wissen, ob Ökostrom angeboten wird.
Ortschaftsrat H e r t e n s t e i n erklärt, dass man abwarten soll, wie der Standort
von der Bürgerschaft angenommen wird. Danach kann man weitersehen. Bezüglich
der entgeltfreien Überlassung stimmt er seinem Kollegen Günther zu. Dies geht
nicht.
Ortschaftsrat Michael B e c k fragt, welche Firmen sich bewerben werden.
Herr S t e h r geht detailliert auf die Fragestellungen ein.

Danach ergeht folgender
Beschluss:
Die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr soll 2025 ausgebaut
werden. Die Verwaltung führt hierzu ein Vergabeverfahren für den Aufbau von
Ladestationen an 15 Standorten durch. Bei der Konzessionsvergabe werden
Investitions- und Betriebskostenzuschüsse ausgeschlossen. Lediglich die Fläche
wird dem Bieter entgeltfrei für eine Dauer von acht Jahren zur Verfügung gestellt.
Der Ortschaftsrat Reichenbach wünscht, dass die Ladeleistung der Ladesäulen
erhöht wird (mehr als 22 kW).
Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

II. Offenlegungsverfahren
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach vom
18.09.2024.

Der Vorsitzende schließt um 20.50 Uhr die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates
Reichenbach.

Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Federführende Steile: St. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung; Becherer

Drucksache Nr.: 157/2024
Az.: StSt FW/BS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Steilen
ZS02

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 27.08.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Feuerwehrstrukturkommission

01.10.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

07.10.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

08.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

09.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

10.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

17.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinke!

22.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

24.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

29.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2024

beschließend

öffentlich

Beratungsfolge

Betreff;
Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
Beschlussvorschiag:
Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des
beigefügten Entwurfs. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 tritt damit außer Kraft.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 157/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
Im Rahmen des Veränderungsprozesses der Feuerwehr Stadt Lahr, der Im Jahr 2023 begonnen hatte,
wurde unter anderem die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 thematisiert. Hierbei wurde augenschein­
lich, dass die derzeit bestehende Feuerwehrsatzung überarbeitet werden muss. Hierbei kam es zu fol­
genden wesentlichen Änderungen:
- Vertretungsregeiungen hauptamtlicher stellvertretender Kommandant
- Führung der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen durch den Abteilungskommandanten
- Nachrücker-Regelung für den Ausschuss
- Mitglieder der Abteilung Hauptamtliche Kräfte können auch einer ehrenamtlichen Einsatzabtei­
lung angehören
- Abteilungskommandant-Regelung bei hauptamtlichen Kräften in ehrenamtlichen Einsatzabtei­
lungen (Interessenskonflikt/Leistungsfähigkeit)
- Definition der Beurlaubung
- Erweiterung der Steilvertreterregelung der Abteilungskommandanten in den ehrenamtlichen Ein­
satzabteilungen (zweiter Stellvertreter möglich)
- Regelung der Gastfahrer innerhalb der Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Lahr
- Einführung einer Dienstordnung in der Alters- und Ehrenabteilung
Darüber hinaus war eine Anpassung der Feuerwehrsatzung wegen redaktionellen Änderungen und
durch die veränderten Gegebenheiten und Entwicklungen der letzten 10 Jahre erforderlich.
Aufgrund der oben erwähnten Veränderungen war es notwendig die Feuerwehrsatzung der Feuerwehr
Stadt Lahr/Schwarzwald unter Zuhilfenahme der Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg zu
ändern.
Im Zuge des Veränderungsprozesses wurde der Arbeitskreis „Feuerwehrsatzung“ gebildet, der sich
intensiv mit der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung beschäftigte und dabei sicherstellte, dass alle
relevanten Perspektiven in den Prozess einflossen. Der Entwurf, der aus den Sitzungen des Arbeits­
kreises hervorgegangen ist, wurde anschließend in den jeweiligen Abteilungsausschüssen zur Prüfung
und Stellungnahme gegeben. Nach eingehender Prüfung durch die jeweiligen Abteilungsausschüsse
wurde der Entwurf der Feuerwehrsatzung schließlich im Feuerwehrausschuss vorgestellt. Der Feuer­
wehrausschuss stimmte in der Feuerwehrausschusssitzung am 25.07.2024 einstimmig zu.
Durch die Anpassung der Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 entstehen keine finanzielle und perso­
nelle Stellenmehrungen.

Zielsetzung:
Eintritt der neugefassten Feuerwehrsatzung zum 01.01.2025.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
El

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen

Drucksache 157/2024

Seite 3

Begründung:
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anpassungen der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr not­
wendig sind, um die geplanten Änderungen aus dem Veränderungsprozess sowie dem Arbeitskreis zu
berücksichtigen und die Feuerwehrsatzung an die Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg anzuoassen.

Oberbürgermeister

Georg Schinke
kommissarischer Leiter
Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz

Anlage(n):
Anlage 0_Beschlussvorlage_Neufassung Feuerwehrsatz 2024
Anlage 1_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024
Anlage 2_Synopse_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.