Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Reichenbach)
6. November 2024
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach am 06. November 2024 Anwesend waren: Ortsvorsteher Girstl -Vorsitzender- Ortschaftsrat Hierlinger, Himmelsbach, Pietraszyk, Kleinschmidt, Brigitte Beck, Michael Beck, Günther, Hertenstein Entschuldigt Singler Herr Singler Stadtkämmerei Zu TOP 1+2+3+4 Verw.-fachangestellter Dupps OV Reichenbach -Protokoll- Außerdem waren drei Bürgerinnen und Bürger sowie zwei Vertreter der Lahrer Tagespresse anwesend. Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass die Sitzung gemäß Einladung vom 23.10.2024 ordnungsgemäß einberufen wurde. Über die nachstehend aufgeführten Tagesordnungspunkte wurde beraten und, soweit erforderlich, Beschluss gefasst. I. Beratungs- und Beschlussangelegenheiten TOP 1 Reform der Grundsteuer Festlegung der Hebesätze ab dem Jahr 2025 Ortsvorsteher G i r s t l geht kurz auf den Sachverhalt ein, begrüßt Herrn Singler von der Stadtkämmerei und erteilt diesem das Wort. Herr S i n g l e r geht anhand einer Präsentation detailliert auf den Sachverhalt ein. Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r meint, dass man mit der Erhöhung der Hebesätze leider leben muss. Eine städtische Regulation ist nur durch den Hebesatz möglich. Sie möchte wissen, wie die möglichen Abschläge bei großen Grundstücken geprüft wurden. Ortschaftsrat P i e t r a s z y k fragt, ob die Parkflächen bei der Berechnung abgezogen werden und ob der Wert des Hauses eine Rolle spielt. Ortschaftsrat G ü n t h e r möchte wissen, ob ein größeres Grundstück auch zu einer größeren Steuerbelastung führt und ob brach liegende Baugrundstücke teurer werden. Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t meint, dass in der dörflichen Gegend zukünftig mehr Grundsteuer bezahlt werden muss, da die Grundstücke dort oft größer sind. Die Erhöhung der Hebesätze muss leider geschluckt werden. Er wird der Vorlage zustimmen. Herr S i n g l e r geht detailliert auf die Fragestellungen ein. Abstimmungsergebnis: einstimmig 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen TOP 2 Abwassergebühren 2025 Herr S i n g l e r geht anhand der Sitzungsvorlage detailliert auf den Sachverhalt ein. Ortschaftsrat G ü n t h e r möchte wissen, ob die Abwassergebühren höher ausfallen, wenn weniger Frischwasser verbraucht wird. TOP 3 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung) Herr S i n g l e r geht anhand der Sitzungsvorlage detailliert auf den Sachverhalt ein. Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t erklärt, dass er der Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte zustimmen kann. Dem Vorschlag, Tanzveranstaltungen und Diskotheken von der Vergnügungsbesteuerung auszunehmen, kann er hingegen nicht zustimmen. Er bittet um eine getrennte Abstimmung. Ortschaftsrat H e r t e n s t e i n kann seinem Vorredner zustimmen. 180,-- € mehr oder weniger wird die Diskothekenlandschaft in Lahr nicht retten. Auch Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r stimmt ihren Vorrednern zu. Ortschaftsrätin H i m m e l s b a c h kann der Vorlage zustimmen. Sie sieht darin ein gutes Zeichen des Oberbürgermeisters an die Jugend. Auch Ortschaftsrat P i e t r a s z y k kann der Vorlage zustimmen. Warum sollten gerade in Lahr die Diskotheken besteuert werden. Ortschaftsrätin Brigitte B e c k misst der Angelegenheit keine große Bedeutung zu, da die Jugend in Lahr vom Angebot der Lahrer Diskotheken nicht angesprochen wird. Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t gibt zu bedenken, dass sich der Lahrer Jugendgemeinderat gegen den Verzicht der Vergnügungsbesteuerung für Diskotheken ausgesprochen hat. Danach ergehen folgende Beschlüsse: 1. Der Ortschaftsrat Reichenbach stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung) zu. Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 2. Der Ortschaftsrat Reichenbach beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung) zu. Der Ortschaftsrat beschließt, dass Tanzveranstaltungen und Diskotheken weiterhin besteuert werden. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen TOP 4 Gewerbesteuer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab dem Jahr 2026 Herr S i n g l e r geht anhand einer Präsentation detailliert auf den Sachverhalt ein. Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r kann einerseits die Sicht der Betriebe und anderseits die Sicht der Kommunen verstehen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind die Hebesätze in Baden-Württemberg sehr human. Sie kann der Vorlage zustimmen. Ortschaftrat G ü n t h e r kann der Vorlage nicht zustimmen. Er vermisst in der Sitzungsvorlage das Wort „Sparen“. Ortschaftsrat P i e t r a s z y k kann seinem Vorredner zustimmen. Eine „Verrechnung“ mit der Grundsteuer ist nicht korrekt, wenn dem Gewerbetreibenden das Grundstück nicht gehört. Die Erhöhung der Hebesätze geht in die falsche Richtung. Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t meint, dass es ein schlechter Zeitpunkt für die Anhebung des Hebesatzes ist, aber man muss bedenken, dass es sich um eine Gewinnsteuer handelt. Lahr wächst und damit wachsen auch die Folgekosten für Investitionen. Er muss der Vorlage zustimmen. Ortschaftsrat Michael B e c k kann den Ortschafträten Günther und Pietraszyk zustimmen. Lahr muss für Gewerbetreibende attraktiv bleiben. Ortschaftsrat H e r t e n s t e i n ist hin- und hergerissen. Stichwort Schaeffler und Kaufmann in Lahr. Er kann beide Seiten verstehen. Danach ergeht eine allgemeine Diskussion. Danach ergeht folgender Beschluss: Der Ortschaftsrat Reichenbach stimmt der als Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab dem 01.01.2026 zu. Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen TOP 5 Anpassung des Bezugspreises des Amtlichen Mitteilungsblattes Hier: Information an den Ortschaftsrat Ortsvorsteher G i r s t l gibt bekannt, dass sich der Bezugspreis des Reichenbacher Mitteilungsblattes ab dem 01.01.2025 um 5,-- auf 28,-- € erhöht. Ortschaftsrätin H i m m e l s b a c h moniert, dass das aktuelle Mitteilungsblatt immer schon montags im Internet abrufbar ist. Sollte das Mitteilungsblatt nicht grundsätzlich online angeboten werden? TOP 6 Information und Stellungnahme des Ortschaftsrates zu einem Bauantrag a) Bauantrag zum Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.St.Nr. 206/55 der Gemarkung Reichenbach, Sportplatzstraße VA D u p p s erklärt den Sachverhalt anhand von Lichtbildern. Der Ortschaftsrat nimmt den Bauantrag zustimmend zur Kenntnis. II. Offenlegungsverfahren Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach vom 09.10.2024. Der Vorsitzende schließt um 21.20 Uhr die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach.