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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Reichenbach)

                                    
                                        Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates
Reichenbach
am 06. November 2024

Anwesend waren:
Ortsvorsteher

Girstl

-Vorsitzender-

Ortschaftsrat

Hierlinger, Himmelsbach,
Pietraszyk, Kleinschmidt,
Brigitte Beck, Michael Beck,
Günther, Hertenstein

Entschuldigt

Singler

Herr Singler

Stadtkämmerei

Zu TOP 1+2+3+4

Verw.-fachangestellter

Dupps

OV Reichenbach
-Protokoll-

Außerdem waren drei Bürgerinnen und Bürger sowie zwei Vertreter der Lahrer
Tagespresse anwesend.
Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass die Sitzung
gemäß Einladung vom 23.10.2024 ordnungsgemäß einberufen wurde.
Über die nachstehend aufgeführten Tagesordnungspunkte wurde beraten und,
soweit erforderlich, Beschluss gefasst.

I. Beratungs- und Beschlussangelegenheiten

TOP 1 Reform der Grundsteuer
Festlegung der Hebesätze ab dem Jahr 2025
Ortsvorsteher G i r s t l geht kurz auf den Sachverhalt ein, begrüßt Herrn Singler
von der Stadtkämmerei und erteilt diesem das Wort.
Herr S i n g l e r geht anhand einer Präsentation detailliert auf den Sachverhalt ein.
Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r meint, dass man mit der Erhöhung der Hebesätze
leider leben muss. Eine städtische Regulation ist nur durch den Hebesatz möglich.
Sie möchte wissen, wie die möglichen Abschläge bei großen Grundstücken geprüft
wurden.

Ortschaftsrat P i e t r a s z y k fragt, ob die Parkflächen bei der Berechnung
abgezogen werden und ob der Wert des Hauses eine Rolle spielt.
Ortschaftsrat G ü n t h e r möchte wissen, ob ein größeres Grundstück auch zu
einer größeren Steuerbelastung führt und ob brach liegende Baugrundstücke teurer
werden.
Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t meint, dass in der dörflichen Gegend zukünftig
mehr Grundsteuer bezahlt werden muss, da die Grundstücke dort oft größer sind.
Die Erhöhung der Hebesätze muss leider geschluckt werden. Er wird der Vorlage
zustimmen.
Herr S i n g l e r geht detailliert auf die Fragestellungen ein.
Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

TOP 2 Abwassergebühren 2025
Herr S i n g l e r geht anhand der Sitzungsvorlage detailliert auf den Sachverhalt
ein.
Ortschaftsrat G ü n t h e r möchte wissen, ob die Abwassergebühren höher
ausfallen, wenn weniger Frischwasser verbraucht wird.

TOP 3 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung)
Herr S i n g l e r geht anhand der Sitzungsvorlage detailliert auf den Sachverhalt
ein.
Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t erklärt, dass er der Erhöhung des Steuersatzes
für Geldspielgeräte zustimmen kann. Dem Vorschlag, Tanzveranstaltungen und
Diskotheken von der Vergnügungsbesteuerung auszunehmen, kann er hingegen
nicht zustimmen. Er bittet um eine getrennte Abstimmung.
Ortschaftsrat H e r t e n s t e i n kann seinem Vorredner zustimmen. 180,-- € mehr
oder weniger wird die Diskothekenlandschaft in Lahr nicht retten.
Auch Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r stimmt ihren Vorrednern zu.
Ortschaftsrätin H i m m e l s b a c h kann der Vorlage zustimmen. Sie sieht darin ein
gutes Zeichen des Oberbürgermeisters an die Jugend.
Auch Ortschaftsrat P i e t r a s z y k kann der Vorlage zustimmen. Warum sollten
gerade in Lahr die Diskotheken besteuert werden.

Ortschaftsrätin Brigitte B e c k misst der Angelegenheit keine große Bedeutung zu,
da die Jugend in Lahr vom Angebot der Lahrer Diskotheken nicht angesprochen
wird.
Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t gibt zu bedenken, dass sich der Lahrer
Jugendgemeinderat gegen den Verzicht der Vergnügungsbesteuerung für
Diskotheken ausgesprochen hat.
Danach ergehen folgende
Beschlüsse:
1. Der Ortschaftsrat Reichenbach stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr
(Vergnügungssteuersatzung) zu.
Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

2. Der Ortschaftsrat Reichenbach beschließt die als Anlage beigefügte Satzung
über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Lahr
(Vergnügungssteuersatzung) zu. Der Ortschaftsrat beschließt, dass
Tanzveranstaltungen und Diskotheken weiterhin besteuert werden.
Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

TOP 4 Gewerbesteuer
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und
Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab dem Jahr 2026
Herr S i n g l e r geht anhand einer Präsentation detailliert auf den Sachverhalt ein.
Ortschaftsrätin H i e r l i n g e r kann einerseits die Sicht der Betriebe und
anderseits die Sicht der Kommunen verstehen. Im Vergleich zu anderen
Bundesländern sind die Hebesätze in Baden-Württemberg sehr human. Sie kann der
Vorlage zustimmen.
Ortschaftrat G ü n t h e r kann der Vorlage nicht zustimmen. Er vermisst in der
Sitzungsvorlage das Wort „Sparen“.
Ortschaftsrat P i e t r a s z y k kann seinem Vorredner zustimmen. Eine
„Verrechnung“ mit der Grundsteuer ist nicht korrekt, wenn dem Gewerbetreibenden
das Grundstück nicht gehört. Die Erhöhung der Hebesätze geht in die falsche
Richtung.
Ortschaftsrat K l e i n s c h m i d t meint, dass es ein schlechter Zeitpunkt für die
Anhebung des Hebesatzes ist, aber man muss bedenken, dass es sich um eine

Gewinnsteuer handelt. Lahr wächst und damit wachsen auch die Folgekosten für
Investitionen. Er muss der Vorlage zustimmen.
Ortschaftsrat Michael B e c k kann den Ortschafträten Günther und Pietraszyk
zustimmen. Lahr muss für Gewerbetreibende attraktiv bleiben.
Ortschaftsrat H e r t e n s t e i n ist hin- und hergerissen. Stichwort Schaeffler und
Kaufmann in Lahr. Er kann beide Seiten verstehen.
Danach ergeht eine allgemeine Diskussion.
Danach ergeht folgender
Beschluss:
Der Ortschaftsrat Reichenbach stimmt der als Anlage beigefügten Satzung über die
Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab dem
01.01.2026 zu.
Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

TOP 5 Anpassung des Bezugspreises des Amtlichen Mitteilungsblattes
Hier: Information an den Ortschaftsrat
Ortsvorsteher G i r s t l gibt bekannt, dass sich der Bezugspreis des Reichenbacher
Mitteilungsblattes ab dem 01.01.2025 um 5,-- auf 28,-- € erhöht.
Ortschaftsrätin H i m m e l s b a c h moniert, dass das aktuelle Mitteilungsblatt
immer schon montags im Internet abrufbar ist. Sollte das Mitteilungsblatt nicht
grundsätzlich online angeboten werden?

TOP 6 Information und Stellungnahme des Ortschaftsrates zu einem Bauantrag
a) Bauantrag zum Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses auf
dem Grundstück Fl.St.Nr. 206/55 der Gemarkung Reichenbach,
Sportplatzstraße
VA D u p p s erklärt den Sachverhalt anhand von Lichtbildern.
Der Ortschaftsrat nimmt den Bauantrag zustimmend zur Kenntnis.

II. Offenlegungsverfahren
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach vom
09.10.2024.

Der Vorsitzende schließt um 21.20 Uhr die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates
Reichenbach.