Beschlussvorlage (Sperrung der Durchfahrt von der südlichen Dinglinger-Tor-Straße auf den Urteilsplatz)
25. November 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 189/2024 Az.: 112.28/Stu An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 602 / 605 / 612 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 29.10.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Beirat für Verkehrsangelegenhei- 25.11.2024 ten beschließend öffentlich Betreff: Sperrung der Durchfahrt von der südlichen Dinglinger-Tor-Straße auf den Urteilsplatz Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Sperrung der Durchfahrt von der südlichen Dinglinger-Tor-Straße auf den Urteilsplatz und somit der Einrichtung einer Sackgasse. Zusammenfassende Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Dinglinger-Tor-Straße haben bei der Straßenverkehrsbehörde um die Überprüfung der Verkehrssituation gebeten. In diesem Zusammenhang wurde geschildert, dass zahlreiche Fahrzeuge über den Straßenabschnitt abkürzen und die Geschwindigkeit oft nicht eingehalten wird. Es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, weshalb keine separaten Flächen für den Fußverkehr vorhanden sind. Der Straßenabschnitt ist nur für ein geringes Verkehrsaufkommen unter der Einhaltung der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr geeignet. Drucksache 189/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Von den Anwohnenden der südlichen Dinglinger-Tor-Straße wurde die Bitte an die Verwaltung herangetragen, verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen. Im Rahmen einer Verkehrsschau der Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung der Polizei und der Abteilung Mobilität und Verkehr wurden die Örtlichkeit begutachtet und verschiedene Maßnahmen diskutiert. Die Abteilung Mobilität und Verkehr verwies dabei auf den Verkehrsentwicklungsplan, dessen Ziel es u.a. ist, den Verkehr in sensiblen Bereichen in der Innenstadt zu beruhigen und zu reduzieren. Insbesondere auf dem Urteilsplatz und dem Rathausplatz sowie den jeweiligen Zu- und Abfahrtsstraßen soll nur noch ein Minimum an Verkehr abgewickelt werden. Es werden Platzsperrungen/Fahrverbote für den Individualverkehr empfohlen. Diese Maßnahme wurde bereits in der Vergangenheit kontrovers und emotional diskutiert. Andere Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan wurden deshalb vorgezogen. Ziel der Verwaltung bleibt aber weiterhin eine erneute Beratung in den Gremien. Das Anliegen der Anwohnenden der DinglingerTor-Straße konnte davon losgelöst geprüft werden. Aus der Verkehrsschau und einer nachfolgenden internen Abstimmung ging eine sog. Netzunterbrechung in der Dinglinger-Tor-Straße, d.h. die Umwandlung in eine Sackkasse mit einer Einengung im Einmündungsbereich Kaiserstraße, als mögliches Ergebnis hervor. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel der Verkehrsberuhigung im Bereich des Urteilsplatzes und den umliegenden Straßen. Die Kaiserstraße, der Urteilsplatz und die Friedhofstraße sind aus verkehrsplanerischer Sicht nicht für die Abwicklung des Quell- und Zielverkehrs der Dinglinger-Tor-Straße sowie des Durchgangsverkehrs von der Turmstraße durch die Dinglinger-Tor-Straße zum Abkürzen erforderlich. Für die Anwohnenden ist die Sackgasse zumutbar und der vorhandene Straßenraum lässt Begegnungsverkehr der Anwohnenden zu. Die damit verbundenen Verkehrszunahme in der Turmstraße ist minimal und als verträglich zu bewerten. Die Anwohnenden wurden zu diesem Vorschlag der Verwaltung befragt. Von 35 Anschreiben mit Rückmeldebogen kamen 15 Antworten zurück, von denen 12 die Einrichtung einer Sackgasse befürworteten. Alternativ konnte sich für sogenannte Berliner Kissen (großflächige Bodenschwellen) ausgesprochen werden, was in zwei Antworten erfolgte. Die 15. Antwort war eine Enthaltung. Auf Grundlage des Ergebnisses der Verkehrsschau und der Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung einer Sackgasse in der Dinglinger-Tor-Straße mit Netzunterbrechung in Richtung Kaiserstraße/ Urteilsplatz. Zielsetzung: Das Ziel ist, den Verkehr in der südlichen Dinglinger-Tor-Straße zu reduzieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den verkehrsberuhigten Bereich zu stärken. Drucksache 189/2024 Seite 3 Maßnahmen: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die physische Sperrung der Durchfahrt mit einem begrünten Pflanzenkübel (z. B. ein mobiler Baum) sowie dem verkehrsrechtlichen Hinweis mittels Sackgassenschild (Z. 357 StVO). Der Rad- und Fußverkehr ist von der Maßnahme nicht betroffen, eine geeignete geöffnete Breite wird berücksichtigt. Auch die Feuerwehr wird durch die Einengung nicht tangiert. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Anwohnerinnen und Anwohner haben vorgeschlagen, eine Einbahnstraße einzurichten. Diese führt jedoch zu Verlagerungen und Umwegen auf andere Straßen und ist deshalb kein Beitrag zur Verkehrsberuhigung. Zwar sinkt die Gesamtbelastung durch den Fahrzeugverkehr, eine zügige Fahrweise wird jedoch zusätzlich begünstigt. Wenn nicht mit Gegenverkehr gerechnet werden muss, der sogar oft zum Anhalten zwingt, kann schneller gefahren werden. Die Einbahnstraße und langsames Fahren stehen in einem Widerspruch. Außerdem wird kein Verbesserungspotenzial für den Fußverkehr gesehen, da zügiger vorbeigefahren wird. Lediglich die fehlenden Begegnungsfälle des Fahrzeugverkehrs würden dahingehend eine Verbesserung erzielen, dass Schutzräume nicht häufiger als zwingend notwendig in Anspruch genommen werden. Da sich bereits ein Einfahrtsverbot von der Vorderen Mauergasse in die Obertorstraße befindet, wäre entweder nur der Abschnitt zwischen der Vorderen Mauergasse bis zum Urteilsplatz als Einbahnstraße einrichtungsfähig, oder in Fahrtrichtung vom Urteilsplatz zur Turmstraße. Die erste Option würde keinen spürbaren Mehrwert bedeuten, die zweite Option eine zu hohe Verkehrsverlagerung. Aus diesem Grund kann dieser Vorschlag leider nicht mitgetragen werden. In verkehrsberuhigten Bereichen ist außerdem der Einsatz von Fahrbahnschwellen, sogenannten „Berliner Kissen“ grundsätzlich möglich. Diese beinhalten neben den klassischen Rampen für die Auf- und Abfahrt auch ein Plateau, damit diese auch von mobilitätseingeschränkten Personen und Radfahrenden sicherer überwunden werden können. Mögliche Standorte wären beispielsweise die Einfahrt von der Turmstraße in die Dinglinger-Tor-Straße und/ oder der Bereich Dinglinger-Tor-Straße zum Urteilsplatz. Die Berliner Kissen wurden bereits in den Straßen Hosenmattenweg, Weiherstraße und Moltkestraße eingesetzt und erprobt. Die Rückmeldungen der Anwohnenden sind bisher unterschiedlich ausgefallen, da Hindernisse auf der Fahrbahn zwar die Geschwindigkeit senken, teilweise aber durch anschließendes Anfahren und Beschleunigen zusätzlichen Lärm verursachen. Für diese Option haben sich lediglich zwei Haushalte ausgesprochen, weshalb der Vorschlag der Verwaltung nicht weiterverfolgt wurde. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Drucksache 189/2024 Seite 4 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Bei der Bepflanzung handelt es sich um das bereits vorhandene mobile Grün des Rathausplatzes, für das im kommenden Jahr teilweise ohnehin ein neuer Standort gesucht wird. Guido Schöneboom Lucia Vogt Erster Bürgermeister Leiterin Ordnungsamt Anlage(n): Anlage 0 Plan Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.