Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
18. November 2024
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 12/2024) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 18.11.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG II. INFORMATION 162/2024 202 1. Abwassergebühren 2025 Mitteilung: Die Kalkulation sowie der Beschluss der Abwassergebühren sind grundsätzlich vor Beginn des jeweiligen Gebührenzeitraumes vorzunehmen. In Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, die Gebühren rückwirkend zu beschließen und in Kraft zu setzen. Für das Gebührenjahr 2025 besteht die Notwendigkeit die Abwassergebühren rückwirkend zu beschließen. Die Gebührenschuldner sind hierüber mittels einer öffentlichen Bekanntmachung zu informieren. 143/2024 621 2. Zensus 2022 Mitteilung: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt den Bericht zum Zensus zur Kenntnis III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 201/2024 BGL 1. Weiterführung des Krematoriums am Bergfriedhof Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Bergfriedhof bleibt Standort des städtischen Krematoriums. Das Krematorium soll in seiner bisherigen Funktion weitergeführt und den Anforderungen angepasst werden. 2. Die zeitgemäßen Anforderungen an pietätvollen Umgang mit Verstorbenen sollen zukünftig verstärkt erfüllt werden. Eine nachhaltige Betriebsform soll gewährleistet und vertieft werden. 3. Es soll eine stadteigene Gesellschaft gegründet werden, die den zukünftigen Betrieb, die Errichtung und den Unterhalt der Anlagen und die Ausrichtung des Krematoriums in enger, verbindlicher Abstimmung mit der Stadt Lahr sicherstellt. -24. Die Finanzierung und Absicherung der notwendigen Investitionen erfolgen über die noch zu gründende stadteigene Gesellschaft. 5. Der BGL wird mit der Zwischenfinanzierung beauftragt. Die bisherigen und weiteren Kosten für die Vorbereitung und Planung in Höhe von 250.000,- € werden über den Wirtschaftsplan des BGL veranschlagt. Diese Kosten werden dem BGL nach Gründung der stadteigenen Gesellschaft, spätestens 2028, von dieser erstattet. Beratungsergebnis: Einstimmig 140/2024 202 2. Reform der Grundsteuer; Festlegung der Hebesätze ab dem Jahr 2025 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 148/2024 202 3. Gewerbesteuer; Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab Jahr 2026 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab dem 01.01.2026. Beratungsergebnis: 20 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 138/2024 202 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung) -3- Oberbürgermeister Ibert stellt den Antrag auf getrennte Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Abstimmungsergebnis Anlage 4: 12 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Abstimmungsergebnis Anlage 2: 29 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 106/2024 1. Ergänzung 201 5. Finanz- und Investitionsagenda 2035 - "Zukunftspaket Infrastruktur" Der Gemeinderat beschließt: I. Investitionen Die Stadt Lahr hat in den letzten 5 Jahren 2020-2024 umfangreiche Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 92 Mio. € in bestehende und neue Infrastruktur getätigt. Der Gemeinderat erklärt sich bereit, aufgrund wachsender Bedarfe zusätzlich zum bestehenden Investitionsprogramm 2025-2028 (rd. 47 Mio. €) weitere neue zukunfts-weisende Infrastrukturmaßnahmen in dem in der Vorlage genannten Umfang mit rd. 30 Mio. € (abzgl. rd. 6 Mio. € erwarteter Förderungen) in die Finanzplanung bis 31.12.2028 aufzunehmen. Zum Eigenanteil von 24 Mio. € zählen die Projekte Kreisstraße, Klinikum, Kindertagesstätte Reichenbach, Ganztagesbetreuung an Schulen und Mittel für Feuerwehrbedarfe. Die Aufnahme geförderter Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Förderbewilligung in der angenommenen Förderhöhe. II. Finanzierung Der notwendigen Kreditfinanzierung für diese wichtigen und pflichtigen Maßnahmen und der Anpassung der Schuldenobergrenze wird in einer weiteren Stufe zum 31.12.2028 auf 64 Mio. € zugestimmt. Eine Refinanzierung der daraus resultierenden Folgekosten kann durch die in der Vorlage genannten Maßnahmen erwartet werden. Die jeweilige Umsetzung erfolgt in Einzelvorlagen. Die weitere Finanzierung ab dem Finanzplanungsjahr 2029 erfolgt stufenweise im -4Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen und in Abhängigkeit der Haushaltslage sowie ggf. weiteren erforderlichen Maßnahmen. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 202/2024 201 6. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen Finanz- und Investitionsplanungen bis 2028 Der Gemeinderat beschließt: 1.) Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan: Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr sowie den Entwurf der Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2028 entgegen und verweist diese Entwürfe zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse. 2.) Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe: Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit den Entwürfen der Finanzpläne mit Investitionsprogrammen bis 2028 werden entgegengenommen und ebenfalls an die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen. Beratungsergebnis: Einstimmig 164/2024 202 7. Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Information an den Gemeinderat - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2024 - Verlängerung des Finanzierungsvertrages Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2024 und die Darstellung der noch möglichen Gebäude- und Grundstückserlöse zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden. 2. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg wird bis zum 31.12.2027 verlängert. -5Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Genehmigung einzuholen. Beratungsergebnis: Einstimmig 165/2024 611 8. Bebauungsplan SPORT-KITA - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan SPORT-KITA, Stadtteil Sulz, in der Fassung vom 26.09.2024 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Beratungsergebnis: Einstimmig 166/2024 611 9. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 26.09.2024 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Beratungsergebnis: Einstimmig -6145/2024 612 10. Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen 2025 Der Gemeinderat beschließt: Der Forderung aus dem Personenbeförderungsgesetz nach einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV nachkommend, sollen folgende Bushaltestellen für das Landesförderprogramm angemeldet werden: Hugsweier Sonne (Richtung Schuttern), Hugsweier Hauptstraße (Richtung Lahr), Industriehof und Heidenburgstraße. Die eigentliche Förderantragsstellung soll im Frühjahr 2025 nach der Haushaltsgenehmigung unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen. Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 149/2024 1. Ergänzung 612 11. Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr Der Gemeinderat beschließt: Die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr soll 2025 ausgebaut werden. Die Verwaltung führt hierzu ein Vergabeverfahren für den Aufbau von Ladestationen an 15 Standorten durch. Bei der Konzessionsvergabe werden Investitions- und Betriebskostenzuschüsse ausgeschlossen. Lediglich die Fläche wird dem Bieter entgeltfrei für eine Dauer von acht Jahren zur Verfügung gestellt. Beratungsergebnis: 22 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 157/2024 St. Feuerw 12. Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr tritt zum 01.01.2025 in Kraft. -7Die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 tritt damit außer Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig 159/2024 202 13. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Abführung eines Teils der Gewinnrücklagen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt 1. die Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten des Eigenbetriebs und Kernhaushalts gemäß der Darstellung in der Vorlage. 2. einen Teil der Gewinnrücklagen in Höhe von 294.683,88 € vor Abzug von Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages zum 29.11.2024 an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen. 3. für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 der Gemeindeordnung BadenWürttemberg bei der Budgeteinheit „Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ eine außerplanmäßige Planabweichung von rd. 294.700,- € zu bewilligen. Die Deckung der Planabweichung erfolgt in voller Höhe durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 42405000 (Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr), Sachkonto 36510000 (Gewinnanteile verbundene Unternehmen). Beratungsergebnis: Einstimmig 190/2024 201 14. Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Stadt Lahr - Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Anwendung der alten Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz a.F. bis zum 31.12.2026, sofern der Gesetzgeber das Umsatzsteuerjahresgesetz 2024 entsprechend erlässt. Beratungsergebnis: Einstimmig -8191/2024 201 15. Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr – Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt die Anwendung der alten Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz a.F. bis zum 31.12.2026, sofern der Gesetzgeber das Umsatzsteuerjahresgesetz 2024 entsprechend erlässt. Beratungsergebnis: Einstimmig 206/2024 101 16. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern Der Gemeinderat beschließt: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Beratungsergebnis: Einstimmig V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21. Oktober 2024 - ohne Beschluss -