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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

18. November 2024
                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 12/2024) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 18.11.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
II. INFORMATION
162/2024
202

1.

Abwassergebühren 2025

Mitteilung:
Die Kalkulation sowie der Beschluss der Abwassergebühren sind grundsätzlich vor Beginn des jeweiligen Gebührenzeitraumes vorzunehmen. In
Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, die Gebühren rückwirkend zu beschließen und in Kraft zu setzen. Für das Gebührenjahr 2025
besteht die Notwendigkeit die Abwassergebühren rückwirkend zu beschließen. Die Gebührenschuldner sind hierüber mittels einer öffentlichen
Bekanntmachung zu informieren.
143/2024
621

2.

Zensus 2022

Mitteilung:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt den Bericht zum Zensus zur Kenntnis
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
201/2024
BGL

1.

Weiterführung des Krematoriums am Bergfriedhof

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Bergfriedhof bleibt Standort des städtischen Krematoriums. Das
Krematorium soll in seiner bisherigen Funktion weitergeführt und den
Anforderungen angepasst werden.
2. Die zeitgemäßen Anforderungen an pietätvollen Umgang mit Verstorbenen sollen zukünftig verstärkt erfüllt werden. Eine nachhaltige Betriebsform soll gewährleistet und vertieft werden.
3. Es soll eine stadteigene Gesellschaft gegründet werden, die den zukünftigen Betrieb, die Errichtung und den Unterhalt der Anlagen und die
Ausrichtung des Krematoriums in enger, verbindlicher Abstimmung mit
der Stadt Lahr sicherstellt.

-24. Die Finanzierung und Absicherung der notwendigen Investitionen erfolgen über die noch zu gründende stadteigene Gesellschaft.
5. Der BGL wird mit der Zwischenfinanzierung beauftragt. Die bisherigen
und weiteren Kosten für die Vorbereitung und Planung in Höhe von
250.000,- € werden über den Wirtschaftsplan des BGL veranschlagt.
Diese Kosten werden dem BGL nach Gründung der stadteigenen Gesellschaft, spätestens 2028, von dieser erstattet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

140/2024
202

2.

Reform der Grundsteuer;
Festlegung der Hebesätze ab dem Jahr 2025

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die
Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Beratungsergebnis:
30
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen

148/2024
202

3.

Gewerbesteuer;
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer
und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab Jahr 2026

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die
Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab
dem 01.01.2026.
Beratungsergebnis:
20
Ja-Stimmen
11
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

138/2024
202

4.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in
der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung)

-3-

Oberbürgermeister Ibert stellt den Antrag auf getrennte Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Abstimmungsergebnis Anlage 4:
12
Ja-Stimmen
19
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Abstimmungsergebnis Anlage 2:
29
Ja-Stimmen
2
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

106/2024
1. Ergänzung
201

5.

Finanz- und Investitionsagenda 2035 - "Zukunftspaket Infrastruktur"

Der Gemeinderat beschließt:
I. Investitionen
Die Stadt Lahr hat in den letzten 5 Jahren 2020-2024 umfangreiche Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 92 Mio. € in bestehende und neue Infrastruktur getätigt.
Der Gemeinderat erklärt sich bereit, aufgrund wachsender Bedarfe zusätzlich
zum
bestehenden Investitionsprogramm 2025-2028 (rd. 47 Mio. €) weitere neue
zukunfts-weisende Infrastrukturmaßnahmen in dem in der Vorlage genannten
Umfang
mit rd. 30 Mio. € (abzgl. rd. 6 Mio. € erwarteter Förderungen) in die Finanzplanung bis 31.12.2028 aufzunehmen. Zum Eigenanteil von 24 Mio. € zählen die Projekte Kreisstraße, Klinikum, Kindertagesstätte Reichenbach,
Ganztagesbetreuung an Schulen und Mittel für Feuerwehrbedarfe.
Die Aufnahme geförderter Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Förderbewilligung in der angenommenen Förderhöhe.
II. Finanzierung
Der notwendigen Kreditfinanzierung für diese wichtigen und pflichtigen
Maßnahmen und der Anpassung der Schuldenobergrenze wird in einer weiteren Stufe zum 31.12.2028 auf 64 Mio. € zugestimmt.
Eine Refinanzierung der daraus resultierenden Folgekosten kann durch die
in
der
Vorlage genannten Maßnahmen erwartet werden. Die jeweilige Umsetzung
erfolgt in Einzelvorlagen.
Die weitere Finanzierung ab dem Finanzplanungsjahr 2029 erfolgt stufenweise
im

-4Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen und in Abhängigkeit der
Haushaltslage sowie ggf. weiteren erforderlichen Maßnahmen.
Beratungsergebnis:
30
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

202/2024
201

6.

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der
städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen Finanz- und Investitionsplanungen bis 2028

Der Gemeinderat beschließt:
1.) Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan:
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr sowie den Entwurf der Finanzplanung
mit Investitionsprogramm bis 2028 entgegen und verweist diese Entwürfe zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse.
2.) Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe:
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung
Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit den Entwürfen der Finanzpläne mit Investitionsprogrammen bis 2028 werden entgegengenommen und ebenfalls an die entsprechenden Fachausschüsse
verwiesen.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

164/2024
202

7.

Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST
- Information an den Gemeinderat
- Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2024
- Verlängerung des Finanzierungsvertrages

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF)
2024 und die Darstellung der noch möglichen Gebäude- und
Grundstückserlöse zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden.
2. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der
Landesbank Baden-Württemberg wird bis zum 31.12.2027 verlängert.

-5Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Genehmigung einzuholen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

165/2024
611

8.

Bebauungsplan SPORT-KITA
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan SPORT-KITA, Stadtteil Sulz, in der Fassung vom 26.09.2024 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
Beratungsergebnis:
Einstimmig

166/2024
611

9.

12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes
SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz)
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage)

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom
26.09.2024 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
(Offenlage).

Beratungsergebnis:
Einstimmig

-6145/2024
612

10.

Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen 2025

Der Gemeinderat beschließt:
Der Forderung aus dem Personenbeförderungsgesetz nach einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV nachkommend, sollen folgende Bushaltestellen
für das Landesförderprogramm angemeldet werden: Hugsweier Sonne (Richtung Schuttern), Hugsweier Hauptstraße (Richtung Lahr), Industriehof und Heidenburgstraße.
Die eigentliche Förderantragsstellung soll im Frühjahr 2025 nach der Haushaltsgenehmigung unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel erfolgen.
Beratungsergebnis:
23
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

149/2024
1. Ergänzung
612

11.

Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr soll 2025 ausgebaut werden. Die Verwaltung führt hierzu ein Vergabeverfahren für den Aufbau
von Ladestationen an 15 Standorten durch. Bei der Konzessionsvergabe werden Investitions- und Betriebskostenzuschüsse ausgeschlossen. Lediglich die
Fläche wird dem Bieter entgeltfrei für eine Dauer von acht Jahren zur Verfügung gestellt.
Beratungsergebnis:
22
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

157/2024
St. Feuerw

12.

Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr tritt
zum 01.01.2025 in Kraft.

-7Die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 tritt damit außer Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

159/2024
202

13.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Abführung eines Teils der Gewinnrücklagen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt
1. die Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten
des Eigenbetriebs und Kernhaushalts gemäß der Darstellung in der
Vorlage.
2. einen Teil der Gewinnrücklagen in Höhe von 294.683,88 € vor Abzug
von Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages zum
29.11.2024 an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen.
3. für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 der Gemeindeordnung BadenWürttemberg bei der Budgeteinheit „Eigenbetrieb Bäder, Versorgung
und Verkehr Lahr“ eine außerplanmäßige Planabweichung von rd.
294.700,- € zu bewilligen. Die Deckung der Planabweichung erfolgt in
voller Höhe durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 42405000 (Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr), Sachkonto 36510000
(Gewinnanteile verbundene Unternehmen).
Beratungsergebnis:
Einstimmig

190/2024
201

14.

Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Stadt Lahr -

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Anwendung der alten Rechtslage gem. § 2
Abs. 3 Umsatzsteuergesetz a.F. bis zum 31.12.2026, sofern der Gesetzgeber
das Umsatzsteuerjahresgesetz 2024 entsprechend erlässt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-8191/2024
201

15.

Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr –

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt die Anwendung der alten
Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz a.F. bis zum 31.12.2026,
sofern der Gesetzgeber das Umsatzsteuerjahresgesetz 2024 entsprechend
erlässt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

206/2024
101

16.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit
sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern

Der Gemeinderat beschließt:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine
Wahl handelt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
21. Oktober 2024
- ohne Beschluss -