Infotext (TOP 9.2 Nr. 23 2024 Anlage 2 ZV - JA 2022)
29. November 2024
29. November 2024
Anlage 2 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 16 EigBG zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Lahr/Schw. Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite Anlagenverzeichnis 2 Abkürzungsverzeichnis 3 A. Auftrag und Auftragsdurchführung 4 B. Gegenstand, Art und Umfang unserer Tätigkeit 4 C. Erläuterungen zur Rechnungslegung 6 I. Buchführung 6 Finanzbuchhaltung 6 II. Jahresabschluss 6 1. 2. 3. Bestandsnachweise Gliederung Bilanzierung und Bewertung 6 6 6 D. Bescheinigung Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 7 Seite 2 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2022 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Anlage 5 Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Anlage 6 Debitoren-/Kreditorenaufstellung für das Geschäftsjahr 2022 Anlage 7 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Seite 3 Abkürzungsverzeichnis AfA Absetzung für Abnutzung BauGB Baugesetzbuch DRS Deutsche Rechnungslegungsstandards EigBG Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden GemO Gemeindeordnung HFA Hauptfachausschuss des IDW HGB Handelsgesetzbuch HR Handelsregister IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf i.V. im Vorjahr RAP Rechnungsabgrenzungsposten TEUR Tausend Euro ZV IGP Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Seite 4 A. Auftrag und Auftragsdurchführung Herr Daniel Halter, Verbandsdirektor des Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Lahr/Schw., hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung für das Geschäftsjahr 2022 der Gesellschaft zu erstellen sowie über das Ergebnis unserer Tätigkeit schriftlich Bericht zu erstatten. Art und Umfang unserer Erstellungshandlungen richten sich auftragsgemäß nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie den „Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen“ (IDW S 7), hier Auftragsart - Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen. Nachfolgend berichten wir über Gegenstand, Art und Umfang unserer Tätigkeit in Abschnitt B. Die Erläuterungen zur Rechnungslegung sind in Abschnitt C. dargestellt. Zu der von uns erteilten Bescheinigung verweisen wir auf Abschnitt D. Unserem Bericht haben wir den von uns erstellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und des Anhangs (Anlage 3), beigefügt. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 haben wir als Anlage 4 beigefügt. Darüber hinaus haben wir die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse in der Anlage 5 dargestellt. Die Debitoren-/Kreditorenaufstellung ist aus Anlage 6 ersichtlich. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung ergeben sich aus Anlage 7. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die vereinbarten und diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des Instituts der Wirtschaftsprüfer - Stand 1. Januar 2017 - maßgebend. Im Rahmen des bestehenden Auftragsverhältnisses übernehmen wir die Haftung für unsere Tätigkeit lediglich gegenüber dem Auftraggeber unter Ausschluss der Haftung gegenüber Dritten. B. Gegenstand, Art und Umfang unserer Tätigkeit Gegenstand unserer Tätigkeit war es, den aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bestehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages aufzustellen. Die Verantwortung für den Jahresabschluss und die uns gegenüber gemachten Angaben trägt Herr Daniel Halter. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Seite 5 Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasst danach sämtliche Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Über die eigentliche Erstellungstätigkeit hinaus haben wir die uns vorgelegten Belege, Bücher, Bestandsnachweise und Bewertungen durch Befragungen und analytische Beurteilungen (IDW PS 312) auf ihre Plausibilität hin beurteilt, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Die Arbeiten wurden in den Monaten November 2023 bis November 2024 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. Unser Auftrag erstreckte sich nicht darauf, zu prüfen, ob von der Gesellschaft Vorschriften des Sozialversicherungsrechts und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie eventuelle Preisvorschriften oder Devisenbestimmungen u. ä. eingehalten worden sind. Auch waren wir nicht beauftragt, Verfehlungen und Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Im Verlauf unserer Arbeit ergaben sich jedoch keine Anhaltspunkte für derartige Vorkommnisse. Als Unterlagen der Berichtsfirma standen uns das gesamte Rechnungswesen, Urkunden, Handelsregister-, Grundbuchauszüge, Verträge, der Schriftwechsel und alle sonstigen von uns angeforderten Unterlagen und Nachweise zur Verfügung. Die erforderlichen Auskünfte wurden uns bereitwillig erteilt. Art, Umfang und Ergebnis der im Rahmen unserer Auftragsdurchführung vorgenommenen Erstellungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht dokumentiert sind, in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Eine von Herrn Daniel Halter unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung, in der uns die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss versichert wird, haben wir zu unseren Unterlagen genommen. Nach dieser Erklärung bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Seite 6 C. Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Buchführung Finanzbuchhaltung Die Verbuchung der Geschäftsvorfälle erfolgt über das Finanzbuchhaltungsprogramm des Rechenzentrums der DATEV eG in Nürnberg. II. Jahresabschluss 1. Bestandsnachweise Der Bestand und die Fortschreibung des Anlagevermögens sind durch Anlagelisten nachgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Sämtliche Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge der entsprechenden Banken zum Bilanzstichtag belegt. Über den Nachweis der Rückstellungen liegen detaillierte Unterlagen vor. 2. Gliederung Die Aufstellung der Bilanz (Anlage 1) erfolgt nach dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 3. Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Eigenbetriebsrechts auf der Grundlage des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder, soweit ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung laufzeitabhängiger Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB, die Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Seite 7 D. Bescheinigung Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen An den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr: Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz; Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren das von uns geführte Anlagenverzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen. Die Erstellung des Lageberichts und dessen Beurteilung war nicht Gegenstand des Erstellungsauftrages. Lahr/Schw., den 29. November 2024 BTG Badische Treuhand Gesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Jochen Schwend (Wirtschaftsprüfer) i.V. Carsten Greiner (Steuerberater) 9 sj-kb Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2022 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Anlage 5 Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Anlage 6 Debitoren-/Kreditorenaufstellung für das Geschäftsjahr 2022 Anlage 7 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 1 / 1 Bilanz zum 31. Dezember 2022 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr AKTIVA A. Anlagevermögen II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 7. Erschließungsanlagen 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR 5.779.254,73 5.719.683,00 5.298.194,08 5.861.773,00 11.498.937,73 III. Finanzanlagen 3. Beteiligungen 6. Sonstige Ausleihungen 10.450,00 1.387.600,00 11.159.967,08 10.450,00 1.468.400,00 1.398.050,00 1.478.850,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3. Fertige Erzeugnisse und Waren 4. Geleistete Anzahlungen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4. Forderungen an die Gemeinden 5. Sonstige Vermögensgegenstände IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.286.413,22 8.089.141,48 6.822,54 2.602.677,62 4.600.694,31 0,00 10.382.377,24 7.203.371,93 8.534,17 456,60 26.121,00 303.715,16 369.452,57 302.200,35 338.370,33 672.109,52 15.111.321,96 13.986.220,15 1.241.765,79 1.274.173,99 39.970.823,05 35.774.692,67 Anlage 1 / 2 PASSIVA 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR A. Eigenkapital II. Rücklagen 1. Allgemeine Rücklagen III. Gewinn/Verlust Gewinnvortrag Jahresgewinn 11.642.984,37 11.642.984,37 12.686.125,15 4.435.905,64 12.470.740,53 215.384,62 C. Empfangene Ertragszuschüsse D. Rückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen 28.765.015,16 24.329.109,52 6.594.651,70 6.350.363,71 163.281,10 165.792,33 E. Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 124.181,91 517.619,60 156.212,56 150.322,75 4.157.369,46 4.250.986,61 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 124.181,91 (i.V. TEUR 518) 8. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 156.212,56 (i.V. TEUR 150) 9. Sonstige Verbindlichkeiten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem 4.437.763,93 4.918.928,96 10.111,16 10.498,15 39.970.823,05 35.774.692,67 Jahr: EUR 1.366,98 (i.V. TEUR 11) - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 4.156.002,48 (i.V. TEUR 4.240) - davon aus Steuern: EUR 1.366,98 (i.V. TEUR 1) F. Rechnungsabgrenzungsposten Lahr, den 29. November 2024 ……………………….………………………… Markus Ibert Verbandsvorsitzender Anlage 2 / 1 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 EUR 2022 EUR 2021 EUR 1. Umsatzerlöse 4.123.146,47 571.180,64 2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3.716.502,80 54.449,15 4. Sonstige betriebliche Erträge 2.211.114,24 2.897.702,73 4.490.938,11 0,00 55.410,77 55.410,77 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betrie b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 4.085.047,78 405.890,33 82.248,00 103.885,77 20.905,96 95.590,39 7. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 270.402,52 263.497,50 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 695.123,79 2.839.724,26 29.563,15 31.333,26 -32.887,91 -27.480,84 1.226,42 8.411,46 4.485.862,14 264.550,56 49.956,50 49.165,94 4.435.905,64 215.384,62 - davon für Altersversorgung: EUR 6.844,74 (i.V. EUR 6.206,33) 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21.637,77 74.684,43 - davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 778,99 (i.V. EUR 8.411,46) 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 21. Sonstige Steuern 22. Jahresgewinn Anlage 2 / 2 Nachrichtlich: Verwendung des Jahresergebnisses EUR a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 b) zur Einstellung der Rücklagen 0,00 c) zur Abführung an den Haushalt der Verbandsmitglieder 1.267.732,93 d) auf neue Rechnung vorzutragen 3.168.172,71 Lahr, den 29. November 2024 ……………………………………….. Markus Ibert Verbandsvorsitzender Anlage 3 / 1 Anhang für das Geschäftsjahr 2022 des Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr A. Allgemeine Angaben Der Zweckverband wendet seit dem 1. Januar 2000 Eigenbetriebsrecht an. Der Jahresabschluss ist in sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Es wurden hierbei für die Buchführung, Inventar und die Aufbewahrung die handelsrechtlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches, somit §§ 238 – 241a und 257 HGB, ergänzt um die eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften, angewendet. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 8 Abs. 1 EigBVO i.V. mit Anlage 1 EigBVO (Formblatt 1), die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung § 9 Abs. 1 EigBVO i.V. mit Anlage 4 EigBVO (Formblatt 4). Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich beibehalten. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. Über die angewandten Bewertungsmethoden sei wie folgt berichtet: Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es kam nur die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Umlaufvermögen Die Vorräte (fertige Erzeugnisse und Waren) sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht enthalten. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Zahlungsmittel sind mit ihrem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bilanziert. Der Ausweis einer Pauschalwertberichtigung Kreditausfallrisikos war nicht notwendig. zur Berücksichtigung des allgemeinen Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Beträge gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind noch nicht eingegangen. Rechnungsabgrenzungsposten In dieser Position werden neben einer abgegrenzten Vorauszahlung für das Jahr 2023 die vom Zweckverband getragenen anteiligen Kosten der Herstellung der verkehrstechnischen Anbindung ausgewiesen. Mit Beginn des Jahres 2019 erfolgte eine Auflösung entsprechend der Abschreibung beim Zuwendungsempfänger. Anlage 3 / 2 Empfangene Ertragszuschüsse Ertragszuschüsse werden passiviert und mit 3 % p.a. (Erschließungsbeiträge) bzw. 2 % p.a. (Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich) aufgelöst. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden grundsätzlich in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Für die ausstehenden Herrichtungskosten auf die noch vorhandenen Grundstücke darf keine Rückstellung gebildet werden, da diese Maßnahmen als Anschaffungs-/Herstellungskosten der im Umlaufvermögen befindlichen Grundstücke bis zur Veräußerung erfolgsneutral zu behandeln sind. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Anlagennachweis Der Anlagennachweis nach Formblatt 2 der EigBVO als Bestandteil ist nachstehend wiedergegeben: Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2022 (Vorjahr in Klammer) wie folgt entwickelt: Anschaffungs-/ Herstellungskosten EUR Zugänge Abgänge EUR EUR 13.282.778,47 804.189,52 (12.624.732,38) (658.046,09) 194.816,35 (0,00) kummulierte Abschreibungen Stand 01.01.2022 EUR 2.122.811,39 (1.859.313,89) Abgänge EUR (0,00) Geschäftsjahres abschreibungen EUR Restbuchwert zum 31.12.2022 EUR 270.402,52 11.498.937,73 (263.497,50) (11.159.967,08) Anlage 3 / 3 Anlagennachweis nach EigBVO zum 31.12.2022 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Anfangsbestand 01.01.2022 EUR 1 II. Sachanlagevermögen 2 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchungen Endstand 31.12.2022 Anfangsstand 01.01.2022 EUR EUR EUR EUR EUR 3 4 5 6 7 Abschreibungen Abschreibungen angesammelte im WirtschaftsAbschreibungen Jahr auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge EUR EUR 8 9 Endstand 31.12.2022 Restbuchwerte am Ende des Wirtschaftsjahres 31.12.2022 Restbuchwerte am Ende des vergangenen Wirtschaftsjahres EUR EUR EUR 10 11 12 Kennzahlen durchdurchschnittl. schnittl. AbschreiRestbuchbungssatz wert % % 13 14 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 0210 Grundstücke (Bund) I GP I 953.442,10 22.109,14 931.332,96 931.332,96 953.442,10 0,0 100,0 0211 Grundstücke (Stadt Lahr) IGP I 227.190,56 145,15 227.045,41 227.045,41 227.190,56 0,0 100,0 0212 Ökologische Ausgleichsflächen IGP I 28.136,24 1.378.635,67 1.378.635,67 1.278.868,98 0,0 100,0 0213 Maßnahmen in Grün-/ Ausgleichsfl. IGP II 0214 Maßnahmen Aufbaupflege IGP I 41.176,79 0217 Gemeinschaftsgrün B Plan I (alt) 502.069,54 0218 Grün-/Erschließungsflächen B Plan I (Erw) 98.796,77 0220 Verkehrsflächen im IGP II 82.829,43 0222 Ökolog. Ausgleichsflächen IGP II 0228 Grünflächen im IGP II 0311 Maßnahmen in Grün-/ Ausgleichsflächen IGP I 1.278.868,98 127.902,93 634.556,45 21.521,74 1.251.910,45 94.699,14 656.078,19 34.874,45 13.505,74 48.380,19 607.698,00 599.682,00 2,1 92,6 41.176,79 9.884,79 824,00 10.708,79 30.468,00 31.292,00 2,0 74,0 26.678,69 475.390,85 475.390,85 502.069,54 0,0 100,0 2.332,11 191.163,80 191.163,80 98.796,77 0,0 100,0 82.829,43 82.829,43 82.829,43 0,0 100,0 1.584.125,36 1.584.125,36 1.251.910,45 0,0 100,0 267.476,25 267.476,25 267.476,25 0,0 100,0 332.214,91 267.476,25 23.200,00 5.361.517,32 576.338,72 79.401,33 - 23.200,00 5.858.454,71 18.564,00 63.323,24 1.547,00 15.876,74 20.111,00 79.199,98 3.089,00 5.779.254,73 4.636,00 5.298.194,08 6,7 0,3 13,3 98,6 7. Erschließungsanlagen 0402 Straßen IGP I 6.192.533,53 503,67 1.068,57 6.191.968,63 1.914.300,53 189.747,10 2.104.047,63 4.087.921,00 4.278.233,00 3,1 66,0 0403 Straßen IGP II 1.609.791,72 8.381,57 0,00 1.618.173,29 123.380,72 52.426,57 175.807,29 1.442.366,00 1.486.411,00 3,2 89,1 0405 Bushaltestelle Zalando 118.935,90 218.965,56 114.346,45 223.555,01 21.806,90 12.352,11 34.159,01 189.396,00 97.129,00 5,5 84,7 7.921.261,15 227.850,80 115.415,02 0,00 8.033.696,93 2.059.488,15 254.525,78 2.314.013,93 5.719.683,00 5.861.773,00 3,2 71,2 13.282.778,47 804.189,52 194.816,35 0,00 13.892.151,64 2.122.811,39 270.402,52 2.393.213,91 11.498.937,73 11.159.967,08 1,9 84,0 Anlage 3 / 4 Anfangsbestand Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchungen 01.01.2022 EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 Endstand Anfangsstand 31.12.2022 01.01.2022 EUR 5 im WirtschaftsJahr EUR 6 Abschreibungen Abschreibungen angesammelte EUR 7 8 Abschreibungen auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge EUR 9 Endstand Restbuchwerte am Restbuchwerte am 31.12.2022 Ende des Wirtschaftsjahres 31.12.2022 Ende des vergangenen Wirtschaftsjahres EUR EUR EUR 10 Kennzahlen durchschnittl. Abschreibungssatz % durchschnittl. Restbuchwert % 11 12 13 14 10.450,00 10.450,00 10.450,00 0,0 100,0 III. Finanzanlagevermögen 3. Beteiligungen 0820 Beteiligungen 10.450,00 6. Sonstige Ausleihungen 0880 Ausleihungen 1.468.400,00 0,00 80.800,00 1.387.600,00 1.387.600,00 1.468.400,00 0,0 100,0 1.478.850,00 0,00 80.800,00 1.398.050,00 1.398.050,00 1.478.850,00 0,0 100,0 804.189,52 275.616,35 12.896.987,73 12.638.817,08 1,8 85,6 14.761.628,47 0,00 15.290.201,64 2.122.811,39 270.402,52 0,00 2.393.213,91 Anlage 3 / 5 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen: TEUR - Übernahmeverpflichtung Niederschlagswassergebühren Herrichtungskosten IGP II und IGP Nord Abschluss- und Prüfungskosten Mögliche Rückzahlungsverpflichtung Niederschlagswassergebühren 17 65 50 31 Verbindlichkeiten Fristigkeiten der Verbindlichkeiten zum 31.12.2022 Verbindlichkeiten Vorjahr in () Insgesamt EUR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden Sonstige Verbindlichkeiten d a v o n R e s t l a u f z e it unter 1 Jahr über 1 Jahr EUR EUR über 5 Jahre EUR 124.181,91 (517.619,60) 124.181,91 (517.619,60) 0,00 (0,00) 0,00 (0,00) 8.525,88 (150.322,75) 8.525,88 (150.322,75) 0,00 (0,00) 0,00 (0,00) 4.297.103,64 (4.250.986,61) 141.101,16 (10.801,29) 4.156.002,48 (4.240.185,32) 0,00 (0,00) 4.429.811,43 (4.918.928,96) 273.808,95 (678.743,64) 4.156.002,48 (4.240.185,32) 0,00 (0,00) Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden betreffen EUR 8.525,88 (i.V. EUR 150.322,75) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Formblatt 4 zur EigBVO aufgestellt. Soweit entsprechende Abrechnungen zum Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden diese Forderungen ertragswirksam eingestellt. Aufgrund eines begrenzten eigenen Personalstamms nahm der Zweckverband auch im Jahr 2022 Leistungen der IGZ Raum Lahr GmbH in Anspruch. Anlage 3 / 6 E. Sonstige Angaben Verbandsvorsitzender im Berichtsjahr 2022 war Herr Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt Lahr. Stellvertretender Verbandsvorsitzender war der Bürgermeister der Gemeinde Friesenheim, Herr Erik Weide. Verbandsdirektor im Berichtsjahr 2022 war Herr Daniel Halter. Die Gesamtbezüge des Verbandsdirektors wurden in Anwendung der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. Mitglieder der Verbandsversammlung waren im Jahr 2022. Name Beruf Kommune Markus Ibert Oberbürgermeister Lahr Erik Weide Bürgermeister Friesenheim Frank Scherer Landrat Ortenaukreis Bruno Metz Bürgermeister Ettenheim Dietmar Benz Bürgermeister Mahlberg Matthias Gutbrod Bürgermeister Kippenheim Alexander Schröder Bürgermeister Meißenheim Pascal Weber Bürgermeister Ringsheim Kai Achim Klare Bürgermeister Rust Matthias Litterst Bürgermeister Schuttertal Wolfgang Brucker Thomas Schäfer Bürgermeister Bürgermeister Schwanau Seelbach Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren ohne Geschäftsführer 2 Arbeitnehmer beschäftigt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres waren mit folgender Ausnahme nicht zu verzeichnen: Am 12. Juli 2024 wurde eine Satzungsänderung mit Auswirkung auf die Gewinnverteilung der Geschäftsjahre 2022 beschlossen. Ergebnisverwendungsvorschlag: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres und den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Lahr/Schw., den 29. November 2024 ………………………………………….. Markus Ibert (Verbandsvorsitzender) Anlage 4 / 1 Lagebericht des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ für das Jahr 2022 1. Wahrnehmung der Verwaltungsarbeit und Organisation Neben eigenem Personal ist per Geschäftsbesorgung (Dienstleistungsvertrag/ Bewirtschaftungsvertrag) die IGZ Raum Lahr GmbH als aktive Entwicklungsgesellschaft auf dem startkLahr-Areal für den Zweckverband IGP Raum Lahr tätig. 2. Aufstellung des Jahresabschlusses Gemäß § 10a der Verbandsatzung vom 18.11.1997 in der Fassung vom 25.05.2011/05.09.2015 wendet der Zweckverband Eigenbetriebsrecht an. Er macht hierbei von der Übergangsregelung Gebrauch, wonach die bisherige Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 bis zum 31.12.2022 ihre Gültigkeit behält und der Jahresabschluss auf dieser Basis aufzustellen ist. Hiermit wurde die Badische Treuhand Gesellschaft mbH / Lahr beauftragt. Die örtliche Prüfung erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Ortenaukreis. 3. Finanzierung des Zweckverbandes Nach § 10 Abs. 1 der Verbandssatzung werden die Aufwendungen / Ausgaben des Zweckverbands, soweit sie nicht durch sonstige Erträge / Einnahmen gedeckt werden können, durch Umlagen finanziert. Es wurde keine Zinsumlage angefordert. Für das Jahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von € 4.435.905,64 erzielt. Über die Gewinnverwendung fassen die Mitglieder des Zweckverbands nach der Feststellung des Jahresergebnisses einen Beschluss. Eine Fremdfinanzierung ist auch für die laufenden Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Straßenbau) und Abbruch- und Entsiegelungen nicht erforderlich. Eine erste Rückzahlung von 50% der bisher von den Verbandsmitgliedern eingebrachten Zweckverbandsumlage wurde 2019 vorgenommen. Nach der in 2019 ausgezahlten 1. Rate i.H.v. € 1.625.000,00 verbleibt noch eine Restsumme der eingebrachten Umlage i.H.v. € 1.625.444,45, dessen Rückzahlung am 02.01.2021 erfolgte und damit im Wirtschaftsjahr 2021 ergebnisbelastend war. 4. Erläuterungen zum aktuellen Geschäftsablauf / Vermarktung Seit Beginn der Grundstücksverkäufe hat der Zweckverband aus dem Baugebiet IGP I bis Ende 2022 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 747.883 m² (inklusive Miteigentumsanteile mit 10.186 m²) verkauft. Im Baugebiet IGP II wurden bisher insgesamt 214.591 m² und im nichtüberplanten Bereich IGP III 22.564 m² bzw. im südöstlichen Randbereich 52.217 m² veräußert. Im Jahr 2022 wurden im IGP I Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 30.303 m² veräußert und 51.506 m² erworben. Im IGP II wurden 30.000 m² verkauft und im IGP III 21.613 m² dazu erworben. Die Umsatzerlöse sind mit insgesamt Mio. € 4.123 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Mio. € 0,57) deutlich gestiegen. Dies lag vor allem an gestiegenen Grundstücksverkäufen in Höhe von TEUR 3.498 (Vorjahr TEUR 3). Die beim Zweckverband verbleibenden Steuereinnahmen lagen mit Mio. € 1,27 deutlich unter dem Vorjahresniveau (Mio. € 2,78). Das Wirtschaftsjahr schließt somit mit einem positiven Ergebnis ab. Für das kommende Jahr wird das Ergebnis vermutlich aufgrund geringerer Grundstückverkaufserwartungen sinken. Anlage 4 / 2 Abbruch- und Entsiegelungskosten Im Sektor C wurden im Jahr 2015/2016 Teilflächen entsiegelt und Gebäudeabbrüche vorgenommen. Mit Schreiben vom 30.05.2018 wurde der BImA eine Abrechnung vorgelegt, aus der sich ein Mindesterstattungsanspruch in Höhe von € 662.200,35 ergibt. Mit Schreiben vom 14.10.2019 erfolgte eine teilweise Anerkennung der Kosten. Damit verbunden war eine teilweise Erstattung in Form von einer Abschlagszahlung in Höhe von 360.000,00 €. Das abschließende Prüfergebnis nach Vorlage weiterer Kostennachweise sowie die Anerkennung des abgerechneten Restbetrages in Höhe von € 302.200,35 steht weiterhin aus. Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde im April 2018 für die noch aufstehenden Gebäude eine Verlängerung der Abbruchfristen verhandelt. Gemäß dieser Vereinbarung verlängern sich die Abbruch-, und Entsiegelungsfristen um weitere 5 Jahre (beginnend am 01.01.2017). Es gilt nunmehr sektorenunabhängig eine Abbruchfrist bis zum 31.12.2021 mit daran anschließender Überziehungsfrist. Eine nochmalige Verlängerung wurde mit Schreiben vom 03.07.2020 beantragt und mit Schreiben vom Mai 2022 die Zustimmung erteilt. Demnach verlängert sich die Abbruchfrist auf den 31.12.2026 inkl. einer 4-jährigen Überziehungsfrist. 5. Entwicklung des Personalaufwandes Der Personalstamm der ständigen Belegschaft des Zweckverbandes blieb im Wirtschaftsjahr unverändert. Bei einem vollzeitbeschäftigtem Verwaltungsmitarbeiter, dem teilzeitbeschäftigten Verbandsdirektor sowie einer geringfügig entlohnten Arbeitskraft ergibt sich folgende Entwicklung des Personalaufwandes: Löhne und Gehälter Soziale Aufwendungen Summe Wirtschaftsjahr 2022 Vorjahr 2021 € 82.248,00 € 21.637,77 € 103.885,77 € 74.684,43 € 20.905,96 € 95.590,39 Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter der gesamten Belegschaft stiegen im Berichtsjahr um € 7.563,57 auf € 82.248,00. Ebenso erhöhten sich die sozialen Aufwendungen um € 731,81 auf insgesamt € 21.637,77. Die Erhöhungen beruhen hauptsächlich auf einer tarifangelehnten Gehaltsanpassung. 6. Entwicklung des Eigenkapitals Das Eigenkapital entwickelte sich im Wirtschaftsjahr wie folgt: Stand zum 01.01.2022 zzgl. Jahresgewinn 2022 Stand zum 31.12.2022 EUR 24.329.109,52 4.435.905,64 28.765.015,16 (vor eventuellem Ausschüttungsbeschluss) Anlage 4 / 3 Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss in Höhe von € 4.435.905,64 auf € 28.765.015,16 erhöht (vor eventuellem Ausschüttungsbeschluss). Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2022 ist nochmals gestiegen und beträgt 72,00 % (gegenüber 68,0 % im Vorjahr). 7. Entwicklung der Rückstellungen Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr wie folgt: EUR Stand zum 01.01.2022 zzgl. Zuführungen/Umbuchungen abzgl. Auflösungen abzgl. Verbrauch/Umbuchungen Abzinsung Aufzinsung Stand zum 31.12.2022 165.792,33 28.598,63 18.725,22 13.163,63 778,99 0,00 163.281,10 Weitere Details entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Rückstellungsspiegel. Rückstellungsspiegel zum 31.12.2022 Sonstige Rückstellungen RS zukünftige Herrichtungskosten IGP I RS zukünftige Herrichtungskosten IGP II RS Niederschlagswassergebühr RS zukünftige Herrichtungskosten IGP Nord Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung Stand 01.01.2022 Zuführung/ Umbuchung Auflösung Verbrauch/ Umbuchung Abzinsung Aufzinsung Stand 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 33.553,60 0,00 14.500,23 2.614,28 0,00 778,95 17.218,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.300,00 32.639.21 2.614,28 4.224,99 0,00 0,00 0,00 31.028,50 20.984,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.984,52 34.315,00 29.984,35 0,00 14.549,35 0,00 0,00 49.750,00 165.792,33 32.598,63 18.725,22 17.163,63 0,00 778,95 163.281,10 8. Wesentliche Chancen und Risiken Ein finanzielles Risiko kann dem Grunde nach durch einen Rückgang der Steuereinnahmen bei gleichzeitigem Ausbleiben von Grundstücksverkäufen und zeitlich vorgelagerten Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen entstehen. Dieses Risiko ist aufgrund des Entwicklungsauftrages an den Zweckverband unter dem normalen Geschäftsgang als gering einzuschätzen. Die Erschließungsmaßnahmen erfolgen in der Regel weitestgehend parallel zu dem Verkauf der betroffenen Grundstücke. Die bisher zum 31.12.2023 geltende Abbruchfrist ist mit Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Mai 2022 auf den 31.12.2026 verlängert worden. Für die Erfüllung der gesamten Abbruch- und Entsiegelungsverpflichtung sind per 31.12.2022 Kosten i.H. von Mio. € 4,2 veranschlagt. Demgegenüber verfügt der Zweckverband über aktuelle Bankguthaben in Höhe von Mio. € 15,11. Ein Liquiditätsproblem ergibt sich somit daraus nicht unmittelbar. Anlage 4 / 4 Unverändert werden für Infrastruktur und - wie oben dargestellt - für Abbrüche und Entsiegelung größere Finanzmittel im IGP II und III erforderlich sein. Nach aktuellem Planungsstand werden gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2023 für die Jahre 2023-2032 noch Investitionen / Ausgaben in Höhe von ca. € 29,07 Mio. erforderlich sein. Demgegenüber steht ein großes Potenzial an verbleibenden Netto-Verkaufsflächen von insgesamt 44,08 ha. Für das Jahr 2023 stehen weitere Grundstückskäufe im IGP III an. Lahr, den 29. November 2024 ………………………………………….. Markus Ibert Verbandsvorsitzender Anlage 5 / 1 Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse Firma: Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Rechtsform: Rechtspersönlichkeit Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Gründung am: 20. Juli 1998 (konstituierende Sitzung) Sitz: Lahr Anschrift: Europastraße 1, 77933 Lahr Satzung: gültig in der Fassung vom 22. April 2021 Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Aufgaben des Zweckverbandes: Erwerb, Beplanung, Erschließung und Veräußerung der Grundstücke im Verbandsgebiet, Übernahme der Aufgaben eines Planungsverbandes im Sinne von § 205 BauGB Organe des Zweckverbandes: Verbandsvorsitzende: Stellvertreter die Verbandsversammlung der/die Verbandsvorsitzende Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt Lahr Erik Weide, Bürgermeister der Gemeinde Friesenheim als Verbandsdirektor: Daniel Halter Mitglieder: Lahr Friesenheim Ettenheim Kippenheim Mahlberg Meißenheim Ringsheim Rust Seelbach Schuttertal Schwanau Landkreis Ortenau Anzahl der Beschäftigten: 3 Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2021 davon 1 Verbandsdirektor Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 45 % 15 % 4% 5% 3% 3% 3% 3% 5% 4% 5% 5% Anlage 5 / 2 Wirtschaftliche Verhältnisse Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr hat die öffentliche Aufgabe des Erwerbs, Beplanung, Erschließung und Veräußerung der Grundstücke im Verbandsgebiet. Die im Eigentum des Zweckverbandes befindlichen Grundstücke wurden im Jahr 1997 durch die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim vom Bund erworben und im Jahr 2001 durch Urkunde vom 21. Februar 2001 auf den Zweckverband übertragen. Als Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke trat der Zweckverband in die Verpflichtungen der übertragenden Gemeinden aus dem Kaufvertrag mit dem Bund und aus der Finanzierung des Grundstückserwerbs und der bereits erfolgten Erschließungsmaßnahmen ein. Obwohl der Zweckverband erst im Jahr 2001 Eigentümer der Grundstücke wurde, erfolgte die Finanzierung der mit diesen Grundstücken zusammenhängenden Aufwendungen bereits in den Jahren 1997 bis 2000 über ein auf den Zweckverband geführtes und diesem auch zuzuordnendes Rahmenkonto. Entsprechend eines Gutachtens der Badischen Treuhand Gesellschaft mbH in Lahr, in dem diese zum Zeitpunkt der Bilanzierung von Grundstücken und Rahmenkonto beim Zweckverband Stellung genommen hat, wurde unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Eigentums und der Praktikabilität die erstmalige Bilanzierung des Rahmenkontos, der Grundstücke und der zu aktivierenden Herrichtungskosten für die Grundstücke zum 1. Januar 2001 vorgeschlagen. Die wesentlichen Aussagen dieser gutachterlichen Stellungnahme fanden bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2000 ihren entsprechenden Niederschlag und werden nunmehr, wie in den Vorjahren, im Rahmen dieses Jahresabschlusses fortgesetzt. Die Verkaufsflächen im Bereich der Bebauungspläne, die Flächen außerhalb sowie die Gebäude sind entsprechend dem Zweck des Zweckverbandes zur Veräußerung bestimmt und deshalb im Rahmen des Jahresabschlusses als Umlaufvermögen zu Anschaffungskosten zu bilanzieren. Eine niedrigere Bewertung zum Bilanzstichtag unterbleibt sowohl für die Grundstücke als auch für die Bestandsgebäude, da diese Wirtschaftsgüter dem Erwerber zum Zeitpunkt des Erwerbes zumindest subjektiv in Höhe der Anschaffungskosten werthaltig erschienen. Eine Wertminderung seit dem Zeitpunkt des Erwerbes als Grundlage für eine mögliche AfA ist nicht ersichtlich. Auch aus der Tatsache, dass die derzeit vermieteten Bestandsgebäude im Hinblick auf eine sinnvolle Vermarktung ggf. zum Abbruch anstehen können, rechtfertigt aus derzeitiger Sicht keine andere Bewertung. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 5 / 3 Für die bewertungsrechtliche Fortführung der Vermögensgegenstände wurden verschiedene Prüfberichte, insbesondere der Prüfbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr für das Jahr 2001, der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg für die Jahre 2012 bis 2018 vom 14. Juli 2021 sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Ortenaukreises für die Wirtschaftsjahre 2013 bis 2020, letzterer vom 16. März 2022, beachtet. Nach § 1a des BauGB (ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) wurden bei der Aufstellung der Bebauungspläne die Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt und entsprechende Ausgleichsflächen geschaffen. Die nach § 135a BauGB dem Vorhabenträger zustehende Kostenerstattung (§ 135a Abs. 3 BauGB) steht nach § 2 Abs. 3b der Verbandssatzung dem Zweckverband zu. Hierfür wurden Ertragsabgrenzungen durchgeführt. Steuerliche Verhältnisse Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ist ein nicht wirtschaftliches Unternehmen. Er handelt hoheitlich und nicht im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 6 / 1 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Debitoren-/Kreditorenaufstellung für das Geschäftsjahr 2022 DEBITORENAUFSTELLUNG DEBITOREN MIT SOLL-SALDO Konto Bezeichnung 11420 11421 11422 11510 11520 11770 11820 11840 11841 11843 11910 12151 12152 12301 12302 12303 12320 12321 12322 12323 12324 12325 13170 13710 13711 19080 Walter Dürr Flst. 3167 Walter Dürr Flst.3175 Los Nr. 1 Dürr Flst. Nr. 3270 Los Nr 2+7 Ehret Flst. Nr. 3175 Los Nr 4 Eierhof R. & M. Heitzmann Flst. Nr. 3175 Gemeinde Friesenheim Himmelsbach Flst.Nr. 2595 Los Nr. 1-7 Hahn Flst. Nr. 3175 Los Nr. 2 Hahn Flst. Nr. 3173 Los Nr. 4 Maurer Klaus Flst. Nr. 3272 IGZ Raum Lahr GmbH Kopf Landw. GBR Flst. Nr. 3270 Los Nr. 1 Kopf Landw. GBR Flst. Nr. 3173 Los Nr. 5 Maurer Flst. Nr. 3272/1 Maurer Flst. Nr. 3270 Los Nr. 3 bis 5 Maurer Flst. Nr. 3173 Los Nr. 2 Müller, Rainer Flst-Nr.2595 Los-Nr.12-14 Müller, Rainer Flst-Nr.2595 Los-Nr.8-11 Müller, Rainer Flst-Nr.8634 Müller, Rainer Flst-Nr.8635 Müller, Rainer Flst-Nr.8639 Müller, Rainer Flst-Nr.8646 Stadt Lahr Wingert Flst. Nr. 3270 Los Nr. 6 Wingert Flst. Nr. 3173 Los Nr. 1 + 3 Kopf Landwirtschafts-Gbr Flst. 3176/2 Debitoren mit Soll-Saldo EUR 30,04 5,87 16,77 11,18 11,18 26.121,00 21,80 33,53 11,18 30,74 8.077,57 23,47 33,53 6,57 46,81 11,18 9,07 12,58 35,41 6,00 5,56 37,41 0,00 22,36 28,64 5,72 Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 34.655,17 30,04 5,87 16,77 11,18 11,18 2.568,00 21,80 33,53 11,18 30,74 0,00 23,47 33,53 6,57 46,81 11,18 9,07 12,58 35,41 6,00 5,56 37,41 374.837,07 22,36 28,64 5,72 377.861,67 34.655,17 377.861,67 Anlage 6 / 2 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr DEBITORENAUFSTELLUNG DEBITOREN MIT HABEN-SALDO Konto Bezeichnung 11910 IGZ Raum Lahr GmbH 13170 Stadt Lahr Debitoren mit Haben-Saldo EUR 0,00 139.734,18 Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 139.734,18 6.122,04 0,00 6.122,04 139.734,18 6.122,04 Anlage 6 / 3 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr KREDITORENAUFSTELLUNG KREDITOREN MIT HABEN-SALDO Konto Bezeichnung 71225 71310 71540 71550 71560 71650 71660 71820 72050 72130 72230 72235 72260 72930 73110 73170 73230 73241 73320 73410 73505 73810 Badische Treuhand Gesellschaft mbH Creutz von Maltzahn Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zweckve E-Werk Mittelbaden eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH Finanzamt Lahr Fischer, Karlheinz Heer, Georg Jürgenmeyer & Partner Klipfel & Lenhardt Consult GmbH Landratsamt Ortenaukreis Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH Landesamt für Geoinformation und Landent RAe Spahn, Uhl, Schöneweiß Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellsch Stadt Lahr TOI TOI & DIXI Sanitärsäysteme GmbH Trenkle GmbH Pflaster und Straßenbau Überlandwerk Mittelbaden Vogel Bau GmbH, Lahr Weber GmbH Zink Ingenieure GmbH, Lauf Kreditoren mit Haben-Saldo EUR 0,00 0,00 101.242,84 901,00 9,47 5.619,00 33,00 0,00 3.779,74 0,00 0,00 1.542,29 0,00 0,00 2.009,75 8.525,88 94,37 0,00 0,00 6.233,68 2.716,77 0,00 Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 132.707,79 3.037,48 386,75 96.296,45 89.633,47 41,02 0,00 45,90 24.427,73 3.436,13 5.341,32 14.912,00 259,27 171,36 232,05 1.868,00 135.410,75 279,67 41.153,52 39.655,83 196.268,91 2.396,50 12.688,24 667.942,35 132.707,79 667.942,35 Anlage 7 / 1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 1. Bilanz AKTIVA A. Anlagevermögen II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten EUR 5.779.254,73 Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte: Stand am 01.01.2022 EUR Grundstücke (Bund) IGP I Grundstücke (Stadt Lahr) IGP I Ökologische Ausgleichsflächen IGP I Ökologische Ausgleichsflächen IGP II Herrichtungskosten Grün-/ Erschließungsflächen Bplan I Maßnahmen in Grün- und Ausgleichsflächen IGP II Maßnahmen Aufbaupflege IGP I Grün-/Erschließungsflächen Bplan I Grünflächen im IGP I Gemeinschaftsgrün Bplan I Verkehrsflächen im IGP II Zugang EUR Abschreibung Abgang * Umbuchung ** EUR Stand am 31.12.2022 EUR 953.442,10 227.190,56 0,00 0,00 22.109,14 * 145,15 * 931.332,96 227.045,41 1.278.868,98 127.902,93 27.771,29 * 364,95 ** 1.378.635,67 1.251.910,45 332.214,91 0,00 1.584.125,36 4.636,00 0,00 1.547,00 3.089,00 599.682,00 21.521,74 13.505,74 607.698,00 31.292,00 0,00 824,00 30.468,00 98.796,77 267.476,25 502.069,54 82.829,43 5.298.194,08 94.699,14 0,00 0,00 0,00 576.338,72 2.332,11 * 0,00 26.678,69 * 0,00 15.876,74 79.036,38 * 364,95 ** Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 191.163,80 267.476,25 475.390,85 82.829,43 5.779.254,73 Anlage 7 / 2 Die Grundstücke Bund und Stadt Lahr im Anlagevermögen sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die ökologischen Ausgleichs- und Grünflächen IGP I und IGP II sowie die Verkehrsflächen im IGP II sind gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändert. Maßnahmen in Ökologische Ausgleichsflächen im IGP I und II werden über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Im IGP II gab es im Berichtsjahr weitere Investitionen, die aktiviert und ab 2021 abgeschrieben wurden. Maßnahmen in Grünflächen im IGP I werden über die Dauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die Maßnahmen für die Aufbaupflege IGP I reduzierten sich planmäßig um die Absetzung für Abnutzung. 7. Erschließungsanlagen i.V. EUR 5.719.683,00 EUR 5.861.773,00 Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte: Stand am 01.01.2022 EUR Straßen IGP I 4.278.233,00 Straßen IGP II Bushaltestelle Zalando 1.486.411,00 97.129,00 5.861.773,00 Zugang Abgang EUR * 503,67 1.068,57 * 8.381,57 218.965,56 114.346,45 * 227.850,80 115.415,02 * Abschreibung EUR Stand am 31.12.2022 EUR 189.747,10 4.087.921,00 52.426,57 12.352,11 1.442.366,00 189.396,00 254.525,78 5.719.683,00 Die weiteren Kosten der Herstellung der Straßen im IGP II wurden aktiviert. Im Berichtsjahr wurde durch Umgliederung eine Zuordnung der bisher nach Zugangsjahren erfassten Anschaffungskosten zu den jeweiligen Straßen vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt mit 3 % p.a., nach der Umgliederung verteilt auf die Restnutzungsdauer. Die Bushaltestelle Zalando wird über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren planmäßig abgeschrieben. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 7 / 3 III. Finanzanlagen 3. Beteiligungen i.V. EUR 10.450,00 EUR 10.450,00 Der Ausweis betrifft insbesondere die Beteiligung an der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH in Höhe von 20 % des Stammkapitals von EUR 52.000,00. Die Anschaffungskosten von EUR 10.400,00 entsprechen dem anteiligen nominellen Stammkapital. Außerdem wird unter dieser Position der vom Zweckverband gehaltene Anteil an der Badischen Gemeinde-Versicherungs-AG mit EUR 50,00 ausgewiesen. 6. Sonstige Ausleihungen i.V. EUR 1.387.600,00 EUR 1.468.400,00 Entwicklung: Stand am 31.12.2021 EUR Darlehen III 1.468.400,00 Tilgung Stand am 31.12.2022 EUR EUR 80.800,00 1.387.600,00 Die planmäßige Tilgung in Höhe von EUR 80.800,00 für 2022 wurde am 20. Dezember 2022 vorgenommen. An Zinsen wurden dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Jahr 2022 EUR 28.149,23 belastet. Die Zinsen wurden auf Basis des 12-MonatsInterbankenzinssatzes EUR - LIVOR am 30. Juni 2021 (hier -0,583 %) zuzüglich 2,5 % berechnet. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 7 / 4 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen i.V. Zusammensetzung und Entwicklung: Stand am 01.01.2022 EUR Unfertige Leistungen (Druckwasserleitung E-Werk 85.297,48 Rechenzentren GmbH) 2.461.323,08 Verkaufsfläche im IGP Nord 56.057,06 Herrichtungskosten im IGP Nord Hausanschlüsse zur Verrechnung 2.602.677,62 Zugang Umbuchung * EUR EUR 2.286.413,22 EUR 2.602.677,62 Abgang Umbuchung * EUR Stand am 31.12.2022 EUR 96.041,07 * 10.743,59 0,00 1.043.643,04 * 1.762.670,74 344.990,70 210.368,54 960,93 265.464,67 189.904,46 0,00 258.277,81 68.373,35 * 756.007,29 960,93 2.286.413,22 68.373,35 * 1.139.684,11 * Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 7 / 5 3. Fertige Erzeugnisse und Waren i.V. Zusammensetzung und Entwicklung: Stand am 01.01.2022 EUR Verkaufsflächen (Bund) im IGP I Verkaufsflächen (Stadt Lahr) im IGP I Verkaufsflächen IGP II Verkaufsflächen im IGP Nord Bestandsgebäude Herrichtungskosten im IGP I Herrichtungskosten im IGP Nord Herrichtungskosten im IGP II Hausanschlüsse zur Weiterberechnung Straßen zum Verkauf Verkaufsflächen IGP (Bund) Teil 2 Rechenzentrum 4. 66.474,71 8.089.141,48 EUR 4.600.694,31 Zugang Abgang Umbuchung * Umbuchung * EUR EUR 559.626,49 * 294.482,16 467.794,39 0,00 1.304.775,00 584.326,70 0,00 1.782.005,86 0,00 0,00 0,00 0,00 3.294,42 0,00 11.936,92 80.887,48 0,00 19.948,01 0,00 0,00 4.600.694,31 EUR 0,00 3.732.670,00 96.041,07 * 3.747.901,34 655.667,56 * 60.303,48 * 215.081,86 74.755,80 0,00 0,00 179.295,10 0,00 284.850,00 Stand am 31.12.2022 EUR 565.797,72 79.400,30 393.038,59 0,00 1.304.775,00 408.326,02 0,00 1.509.092,78 12.514,13 0,00 68.373,35 * 19.948,01 0,00 0,00 3.732.670,00 0,00 96.041,07 786.444,90 8.089.141,48 128.676,83 * Geleistete Anzahlungen i.V. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 EUR 6.822,54 EUR 0,00 Anlage 7 / 6 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.V. EUR 8.534,17 EUR 456,60 Die Forderungen sind ebenfalls in einer offenen Posten-Liste nachgewiesen, deren Saldo mit dem ausgewiesenen Betrag übereinstimmt. 4. Forderungen an die Gemeinden i.V. EUR 26.121,00 EUR 369.452,57 Die Forderungen sind in einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen, deren Saldo unter Berücksichtigung der Einzelwertberichtigungen mit dem ausgewiesenen Betrag übereinstimmt. Die Zusammensetzung vor Wertberichtigung ist aus der Debitorenaufstellung in Anlage 6 ersichtlich. 5. Sonstige Vermögensgegenstände i.V. EUR 303.715,16 EUR 302.200,35 Zusammensetzung: EUR Forderungen gg. Eigenbetrieb Wasserbeseitigung Forderungen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 1.514,81 302.200,35 303.715,16 Anlage 7 / 7 IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten i.V. EUR 15.111.321,96 EUR 13.986.220,15 Zusammensetzung: Volksbank Lahr eG Nr. 1555502 HypoVereinsbank AG Nr. 322608926 HypoVereinsbank AG Sparkonto Nr. 208459376 Deutsche Bank AG Flexgeldkonto Nr. 07888231 31.12.2022 EUR 31.12.2021 EUR 98.166,52 13.525.787,07 0,00 1.487.368,37 15.111.321,96 156.830,64 8.629.286,03 3.709.036,94 1.491.066,54 13.986.220,15 Die Guthaben bei Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Übereinstimmung mit den Finanzbuchhaltungskonten ist gegeben. C. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 1.241.765,79 EUR 1.274.173,99 i.V. Zusammensetzung und Entwicklung: Stand am 01.01.2022 EUR Kostenbeteiligung Verkehrswege 1.274.128,65 Kreisverkehr 45,34 Jagdpacht Angliederung 0,00 Zinsen BlmA aus Verl. Abbruchfris 1.274.173,99 Zugang Auflösung EUR EUR Stand am 31.12.2022 EUR 0,00 45,34 1.789,70 1.835,04 34.197,90 45,34 0,00 34.243,24 1.239.930,75 45,34 1.789,70 1.241.765,79 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 7 / 8 PASSIVA A. Eigenkapital II. Rücklagen 1. Allgemeine Rücklagen EUR 11.642.984,37 i.V. EUR 11.642.984,37 EUR 12.686.125,15 EUR 12.470.740,53 III. Gewinn/Verlust Gewinnvortrag i.V. Entwicklung: EUR Stand 01.01.2022 + Jahresüberschuss 2021 Stand 31.12.2022 12.470.740,53 215.384,62 12.686.125,15 Gemäß Beschluss der Zweckverbandsversammlung vom 1. Dezember 2023 wurde der Jahresüberschuss des Jahres 2021 und der Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Jahresgewinn EUR i.V. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 EUR 4.435.905,64 215.384,62 Anlage 7 / 9 C. Empfangene Ertragszuschüsse EUR 6.594.651,70 EUR 6.350.363,71 i.V. Zusammensetzung und Entwicklung: Stand am 01.01.2022 EUR 4.066.929,15 Erschließungsbeiträge IGP I 916.509,78 Erschließungsbeiträge IGP II Kostenerstattungsbeträge natur749.625,82 schutzrechtlicher Ausgleich IGP I Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP II 617.298,96 6.350.363,71 D. Rückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen Zugang Auflösung EUR EUR Stand am 31.12.2022 EUR 182.520,80 188.547,48 194.565,89 40.460,59 4.054.884,06 1.064.596,67 28.622,58 20.340,44 757.907,96 116.652,42 516.343,28 16.688,37 272.055,29 717.263,01 6.594.651,70 i.V. EUR 163.281,10 EUR 165.792,33 Zusammensetzung und Entwicklung: Stand am 01.01.2022 EUR InanspruchZuführung Abzinsung* nahme Auflösung* Umbuchung** Umbuchung** EUR EUR Stand am 31.12.2022 EUR Übernahmeverpflichtung Niederschlagswassergebühren 33.553,60 14.500,23 * 2.614,28 ** 778,99 * 17.218,08 Zukünftige Herrichtungskosten IGP II (vor endgültiger Fertigstellung veräußerte Grundstücke Übertrag 44.300,00 77.853,60 0,00 14.500,23 * 2.614,28 ** 0,00 778,99 * 44.300,00 61.518,08 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 7 / 10 Stand am 01.01.2022 EUR Übertrag Zukünftige Herrichtungskosten IGP Nord (vor endgültiger Fertigstellung veräußerte Grundstücke Rückzahlung möglicher Niederschlagswassergebühr Abschluss und Prüfung 77.853,60 20.984,52 32.639,21 34.315,00 165.792,33 InanspruchZuführung nahme Umbuchung** Auflösung* Abzinsung* Umbuchung** EUR EUR 14.500,23 * 2.614,28 ** 0,00 4.224,99 * 10.549,35 10.549,35 18.725,22 * 2.614,28 ** 61.518,08 0,00 20.984,52 sind Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 EUR 778,99 * 2.614,28 ** 25.984,35 25.984,35 778,99 * 2.614,28 ** Die Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen nachstehenden Rückstellungsspiegel zu entnehmen. Stand am 31.12.2022 dem 31.028,50 49.750,00 163.281,10 Anlage 7 / 11 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2022 Sonstige Rückstellungen 3070/ 3078 Sonstige Rückstellungen 3072 Zukünftige Herrichtungskosten IGP II 3073 Rückzahlung möglicher Niederschlagsgebühren 3074 Zukünftige Herrichtungskosten IGP III 3095 Abschluss und Prüfung Stand am 01.01.2022 EUR Zuführung/ Umbuchung EUR Auflösung Verbrauch/ Umbuchung EUR Abzinsung Aufzinsung EUR EUR 33.553,60 44.300,00 0,00 0,00 14.500,23 0,00 2.614,28 0,00 778,99 0,00 0,00 0,00 17.218,08 44.300,00 32.639,21 20.984,52 34.315,00 2.614,28 0,00 25.984,35 4.224,99 0,00 0,00 0,00 0,00 10.549,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.028,50 20.984,52 49.750,00 165.792,33 28.598,63 18.725,22 13.163,63 778,99 0,00 163.281,10 EUR Stand am 31.12.2022 EUR Anlage 7 / 12 E. Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.V. EUR 124.181,91 EUR 517.619,60 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in einer Offenen-PostenListe aufgestellt, deren Saldo mit dem Konto der Finanzbuchhaltung übereinstimmt. 8. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden i.V. Zusammensetzung: Lohn- und Kirchensteuer 12/2022 Abbruchmaßnahmen - Verpflichtung zu Abbruch und Entsiegelung EUR 150.322,75 156.212,56 0,00 156.212,56 Sonstige Verbindlichkeiten Zusammensetzung: 156.212,56 EUR Stadt Lahr aus Lieferungen und Leistungen aus Steuern 9. EUR i.V. EUR 4.157.369,46 EUR 4.250.986,61 EUR 1.366,98 4.156.002,48 4.157.369,46 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 7 / 13 F. Rechnungsabgrenzungsposten i.V. EUR 10.111,16 EUR 10.498,15 Zusammensetzung: EUR Nutzungsentgelt Glasfaser Vodafone GmbH Pachtvorauszahlung L. Müller 01.01.-31.12.2023 Pachtvorauszahlung Jagdpacht 01.01.-31.12.2023 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 9.674,68 151,37 285,11 10.111,16 Anlage 7 / 14 2. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR i.V. Zusammensetzung: Einnahmen aus Mieten Erlöse aus Grundstücksverkäufen Erlöse aus Auflösung Beiträge Einnahmen aus Jagdpachtanteile Sonstige Einnahmen Pachteinnahmen Mitnutzungsentgelt Glasfaser in Kanälen Vodafone GmbH 2. 2022 EUR 311.677,57 3.497.726,72 272.055,29 972,40 37.205,77 3.508,72 297.477,96 2.825,42 258.017,74 972,40 8.010,83 3.489,30 0,00 4.123.146,47 386,99 571.180,64 Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Sonstige betriebliche Erträge i.V. Zusammensetzung: Weiterbelastung Personalaufwand an EBA Erträge Schanlageverkäufe Erträge Auflösung von Rückstellungen Periodenfremde Erträge Einnahmen aus Grundsteuer Einnahmen aus Gewerbesteuer Sonstige betriebliche Erträge 571.180,64 2021 EUR i.V. 4. EUR 4.123.146,47 EUR 3.716.502,80 EUR 54.449,15 EUR 2.211.114,24 EUR 2.897.702,73 2022 EUR 2021 EUR 38.233,02 885.362,23 18.725,22 0,00 360.453,84 907.279,09 1.060,84 2.211.114,24 35.746,01 0,00 80.096,76 1.632,45 365.391,20 2.414.836,31 0,00 2.897.702,73 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 7 / 15 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe i.V . b) Aufwand für bezogene Leistungen i.V . EUR 4.085.047,78 EUR 0,00 EUR 405.890,33 EUR 55.410,77 Zusammensetzung: 2022 EUR Aufwendungen Verkaufsflächen IGP I (Bund) Aufwendungen Straßen Aufwendungen Herrichtungskosten IGP I-III Aufwendungen Hausanschlüsse Fremdleistungen zur Weiterbel. Käufer 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 2021 EUR -6.822,54 0,00 224.578,95 177.390,33 10.743,59 405.890,33 i.V. 0,00 1.501,50 53.909,27 0,00 0,00 55.410,77 EUR 82.248,00 EUR 74.684,43 Zusammensetzung: 2022 EUR Gehälter Aushilfslöhne Pauschale Steuer für Aushilfen 82.248,00 0,00 0,00 82.248,00 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 2021 EUR 73.732,00 933,76 18,67 74.684,43 Anlage 7 / 16 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung i.V. Zusammensetzung: Gesetzliche Sozialaufwendungen Beiträge zur Berufsgenossenschaft Freiwillige soziale Aufwendung LSt-frei Aufwendungen für Altersversorgung 7. 21.637,77 EUR 20.905,96 2022 EUR 2021 EUR 13.978,85 254,65 559,53 6.844,74 21.637,77 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen i.V. 8. EUR Sonstige betriebliche Aufwendungen i.V. 13.914,03 257,60 528,00 6.206,33 20.905,96 EUR 270.402,52 EUR 263.497,50 EUR 695.123,79 EUR 2.839.724,26 Zusammensetzung: 2022 EUR a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben b) Reparaturen und Instandhaltungen c) Werbe- und Reisekosten d) Kosten der Warenabgabe e) Verschiedene betriebliche Kosten 2.715,18 262.231,07 123.061,32 77.350,00 229.766,22 695.123,79 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 2021 EUR 2.266,61 251.910,97 121.083,95 77.350,00 2.387.112,73 2.839.724,26 Anlage 7 / 17 Die Aufwendungen gliedern sich im Einzelnen wie folgt auf: 2022 EUR 2021 EUR a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben Versicherungen sonstige Abgaben 2.715,18 0,00 2.715,18 2.189,63 76,98 2.266,61 51.756,72 101.242,84 11.450,00 89.255,63 8.525,88 262.231,07 51.124,00 96.296,45 11.665,52 79.932,85 12.892,15 251.910,97 3.592,33 0,00 119.000,00 167,79 301,20 0,00 0,00 123.061,32 1.513,25 29.750,00 89.250,00 0,00 504,90 47,00 18,80 121.083,95 77.350,00 77.350,00 b) Reparaturen und Instandhaltungen Unterhaltung Öffentliche Straßen - DLV Straßenentwässerungskostenanteil Straßenbeleuchtung Pflege Grünflächen - DLV Reparaturen und Instandhaltungen von Bauten c) Werbe- und Reisekosten Bekanntmachungen/Anzeigen Vergütung Werbung-Dienstleistungsvertrag Vergütung Akquise-Dienstleistungsvertrag Werbekosen Reisekosten AN, Fahrtkosten Bewirtungskosten Repräsentationskosten d) Kosten der Warenabgabe Vergütung Verbandsverwaltung Dienstleistungsvertrag Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Anlage 7 / 18 2022 EUR 2021 EUR e) Verschiedene betriebliche Kosten Einstellung in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen Zuführung zu Verbindlichkeiten (Verpflichtung zu Abbruch und Entsiegelung) Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten Rechts- und Beratungskosten Abschluss- und Prüfungskosten Buchführungskosten Sitzungsgeldentschädigung Nebenkosten des Geldverkehrs Aufwand Abraum-/Abfallbeseitigung Verluste auf dem Abgang von Gegenständen Rückzahlung Verbandsumlage Sonstige betriebliche Aufwendungen Rückzahlung nicht refinanzierbare Zinsen an Eigenbetrieb Abwasserentsorgung 0,00 7.952,50 81.587,92 34.197,90 10.589,01 25.984,35 609,23 1.840,00 1.516,35 18.046,76 10.628,61 0,00 44.766,09 573.560,38 34.197,90 21.641,51 27.785,48 831,18 2.740,00 1.417,15 13.922,71 0,00 1.625.444,45 23.306,02 0,00 229.766,22 54.313,45 2.387.112,73 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens i.V. Ausgewiesen werden Darlehensgewährung. die Zinserträge vom Eigenbetrieb Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 EUR 29.563,15 EUR 31.333,26 aus der Anlage 7 / 19 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR -32.887,91 Zusammensetzung: 2022 EUR Sonstige Zinserträge Verwahrentgelte 2021 EUR 676,86 -33.564,77 -32.887,91 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.V. - davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 778,99 (i.V. TEUR 8) 386,20 -27.867,04 -27.480,84 EUR 1.226,42 EUR 8.411,46 Zusammensetzung: Zinsaufwand Aufzinsung Rückstellungen Zinsaufwand langfr. Verbindlichkeiten 2022 EUR 2021 EUR 778,99 447,43 1.226,42 8.411,46 0,00 8.411,46 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit i.V. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 EUR 4.485.862,14 EUR 264.550,56 Anlage 7 / 20 21. Sonstige Steuern i.V. EUR 49.956,50 EUR 49.165,94 EUR 4.435.905,64 EUR 215.384,62 Ausgewiesen ist die Grundsteuer. 22. Jahresgewinn i.V. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf. 50341/1 (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist allein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Wirtschaftsprüfer geltend machen. Lizenziert für/Licensed to: Badische Treuhand GmbH, Lahr/Schw. | 5577949 | 278 50341 01/2024 (3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. (4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Schadensfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für (5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. (6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt. 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten. (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. (3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärungen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Textform die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. Lizenziert für/Licensed to: Badische Treuhand GmbH, Lahr/Schw. | 5577949 | 278