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Infotext (TOP 9.2 Nr. 23 2024 Anlage 2 ZV - JA 2022)

29. November 2024
                                    
                                        Anlage 2

Bericht
über die Erstellung
des Jahresabschlusses nach § 16 EigBG zum 31. Dezember 2022
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022
des
Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
Lahr/Schw.

Seite 1

Inhaltsverzeichnis
Seite

Anlagenverzeichnis

2

Abkürzungsverzeichnis

3

A. Auftrag und Auftragsdurchführung

4

B. Gegenstand, Art und Umfang unserer Tätigkeit

4

C. Erläuterungen zur Rechnungslegung

6

I.

Buchführung

6

Finanzbuchhaltung

6

II.

Jahresabschluss

6

1.
2.
3.

Bestandsnachweise
Gliederung
Bilanzierung und Bewertung

6
6
6

D. Bescheinigung

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

7

Seite 2

Anlagenverzeichnis
Anlage 1

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Anlage 2

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Anlage 3

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Anlage 4

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

Anlage 5

Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse

Anlage 6

Debitoren-/Kreditorenaufstellung für das Geschäftsjahr 2022

Anlage 7

Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2022
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Seite 3

Abkürzungsverzeichnis
AfA

Absetzung für Abnutzung

BauGB

Baugesetzbuch

DRS

Deutsche Rechnungslegungsstandards

EigBG

Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden

GemO

Gemeindeordnung

HFA

Hauptfachausschuss des IDW

HGB

Handelsgesetzbuch

HR

Handelsregister

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf

i.V.

im Vorjahr

RAP

Rechnungsabgrenzungsposten

TEUR

Tausend Euro

ZV IGP

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Seite 4

A. Auftrag und Auftragsdurchführung
Herr Daniel Halter, Verbandsdirektor des
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Lahr/Schw.,
hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der
zugrunde liegenden Buchführung für das Geschäftsjahr 2022 der Gesellschaft zu erstellen
sowie über das Ergebnis unserer Tätigkeit schriftlich Bericht zu erstatten.
Art und Umfang unserer Erstellungshandlungen richten sich auftragsgemäß nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie den „Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen“ (IDW S 7), hier Auftragsart - Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen.
Nachfolgend berichten wir über Gegenstand, Art und Umfang unserer Tätigkeit in Abschnitt
B. Die Erläuterungen zur Rechnungslegung sind in Abschnitt C. dargestellt. Zu der von uns
erteilten Bescheinigung verweisen wir auf Abschnitt D.
Unserem Bericht haben wir den von uns erstellten Jahresabschluss, bestehend aus der
Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und des Anhangs (Anlage 3),
beigefügt. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 haben wir als Anlage 4 beigefügt.
Darüber hinaus haben wir die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse in
der Anlage 5 dargestellt. Die Debitoren-/Kreditorenaufstellung ist aus Anlage 6 ersichtlich.
Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung ergeben sich aus Anlage 7.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis
zu Dritten, die vereinbarten und diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des Instituts
der Wirtschaftsprüfer - Stand 1. Januar 2017 - maßgebend.
Im Rahmen des bestehenden Auftragsverhältnisses übernehmen wir die Haftung für unsere
Tätigkeit lediglich gegenüber dem Auftraggeber unter Ausschluss der Haftung gegenüber
Dritten.

B. Gegenstand, Art und Umfang unserer Tätigkeit
Gegenstand unserer Tätigkeit war es, den aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
bestehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages aufzustellen.
Die Verantwortung für den Jahresabschluss und die uns gegenüber gemachten Angaben
trägt Herr Daniel Halter.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Seite 5

Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasst danach sämtliche Tätigkeiten,
die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der
eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.
Über die eigentliche Erstellungstätigkeit hinaus haben wir die uns vorgelegten Belege,
Bücher, Bestandsnachweise und Bewertungen durch Befragungen und analytische Beurteilungen (IDW PS 312) auf ihre Plausibilität hin beurteilt, um mit einer gewissen Sicherheit
auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.
Die Arbeiten wurden in den Monaten November 2023 bis November 2024 (mit
Unterbrechungen) durchgeführt.
Unser Auftrag erstreckte sich nicht darauf, zu prüfen, ob von der Gesellschaft Vorschriften
des Sozialversicherungsrechts und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
sowie eventuelle Preisvorschriften oder Devisenbestimmungen u. ä. eingehalten worden
sind. Auch waren wir nicht beauftragt, Verfehlungen und Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Im Verlauf unserer Arbeit ergaben sich jedoch keine Anhaltspunkte für derartige
Vorkommnisse.
Als Unterlagen der Berichtsfirma standen uns das gesamte Rechnungswesen, Urkunden,
Handelsregister-, Grundbuchauszüge, Verträge, der Schriftwechsel und alle sonstigen von
uns angeforderten Unterlagen und Nachweise zur Verfügung.
Die erforderlichen Auskünfte wurden uns bereitwillig erteilt.
Art, Umfang und Ergebnis der im Rahmen unserer Auftragsdurchführung vorgenommenen
Erstellungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht dokumentiert sind, in
unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Eine von Herrn Daniel Halter unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung, in der
uns die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss versichert wird, haben wir zu unseren Unterlagen genommen. Nach dieser Erklärung
bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen
Haftungsverhältnisse.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Seite 6

C. Erläuterungen zur Rechnungslegung
I.

Buchführung
Finanzbuchhaltung
Die Verbuchung der Geschäftsvorfälle erfolgt über das Finanzbuchhaltungsprogramm des
Rechenzentrums der DATEV eG in Nürnberg.

II.

Jahresabschluss

1.

Bestandsnachweise
Der Bestand und die Fortschreibung des Anlagevermögens sind durch Anlagelisten nachgewiesen.
Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten zum Bilanzstichtag nachgewiesen.
Sämtliche Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge der entsprechenden Banken zum Bilanzstichtag belegt.
Über den Nachweis der Rückstellungen liegen detaillierte Unterlagen vor.

2.

Gliederung
Die Aufstellung der Bilanz (Anlage 1) erfolgt nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

3.

Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Eigenbetriebsrechts auf der
Grundlage des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder, soweit ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, mit
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem am Abschlussstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung laufzeitabhängiger Abzinsung
nach § 253 Abs. 2 HGB, die Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Seite 7

D. Bescheinigung
Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
An den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr:
Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz;
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Zweckverband Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden
Bestimmungen der Verbandssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren das von
uns geführte Anlagenverzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege, Bücher
und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität
beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung
des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die
Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung
der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege,
Bücher und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben,
haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer
gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns
keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten
Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.
Die Erstellung des Lageberichts und dessen Beurteilung war nicht Gegenstand des
Erstellungsauftrages.
Lahr/Schw., den 29. November 2024
BTG
Badische Treuhand Gesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Jochen Schwend
(Wirtschaftsprüfer)

i.V. Carsten Greiner
(Steuerberater)

9 sj-kb
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlagenverzeichnis
Anlage 1

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Anlage 2

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Anlage 3

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Anlage 4

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

Anlage 5

Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse

Anlage 6

Debitoren-/Kreditorenaufstellung für das Geschäftsjahr 2022

Anlage 7

Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2022
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 1 / 1
Bilanz zum 31. Dezember 2022
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

AKTIVA

A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und
anderen Bauten
7. Erschließungsanlagen

31.12.2022

31.12.2021

EUR

EUR

5.779.254,73
5.719.683,00

5.298.194,08
5.861.773,00
11.498.937,73

III. Finanzanlagen
3. Beteiligungen
6. Sonstige Ausleihungen

10.450,00
1.387.600,00

11.159.967,08
10.450,00
1.468.400,00

1.398.050,00

1.478.850,00

B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige
Leistungen
3. Fertige Erzeugnisse und Waren
4. Geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
4. Forderungen an die Gemeinden
5. Sonstige Vermögensgegenstände
IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.286.413,22
8.089.141,48
6.822,54

2.602.677,62
4.600.694,31
0,00
10.382.377,24

7.203.371,93

8.534,17

456,60

26.121,00
303.715,16

369.452,57
302.200,35
338.370,33

672.109,52

15.111.321,96

13.986.220,15

1.241.765,79

1.274.173,99

39.970.823,05

35.774.692,67

Anlage 1 / 2

PASSIVA
31.12.2022

31.12.2021

EUR

EUR

A. Eigenkapital
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklagen
III. Gewinn/Verlust
Gewinnvortrag
Jahresgewinn

11.642.984,37

11.642.984,37

12.686.125,15
4.435.905,64

12.470.740,53
215.384,62

C. Empfangene Ertragszuschüsse
D. Rückstellungen

3. Sonstige Rückstellungen

28.765.015,16

24.329.109,52

6.594.651,70

6.350.363,71

163.281,10

165.792,33

E. Verbindlichkeiten
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen

124.181,91

517.619,60

156.212,56

150.322,75

4.157.369,46

4.250.986,61

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 124.181,91 (i.V. TEUR 518)

8. Verbindlichkeiten gegenüber
Gemeinden
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 156.212,56 (i.V. TEUR 150)

9. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem

4.437.763,93

4.918.928,96

10.111,16

10.498,15

39.970.823,05

35.774.692,67

Jahr: EUR 1.366,98 (i.V. TEUR 11)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: EUR 4.156.002,48 (i.V. TEUR 4.240)
- davon aus Steuern: EUR 1.366,98
(i.V. TEUR 1)

F. Rechnungsabgrenzungsposten

Lahr, den 29. November 2024

……………………….…………………………
Markus Ibert
Verbandsvorsitzender

Anlage 2 / 1
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

EUR

2022
EUR

2021
EUR

1. Umsatzerlöse

4.123.146,47

571.180,64

2. Erhöhung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen

3.716.502,80

54.449,15

4. Sonstige betriebliche Erträge

2.211.114,24

2.897.702,73

4.490.938,11

0,00
55.410,77
55.410,77

5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betrie
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung

4.085.047,78
405.890,33

82.248,00

103.885,77

20.905,96
95.590,39

7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen

270.402,52

263.497,50

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

695.123,79

2.839.724,26

29.563,15

31.333,26

-32.887,91

-27.480,84

1.226,42

8.411,46

4.485.862,14

264.550,56

49.956,50

49.165,94

4.435.905,64

215.384,62

- davon für Altersversorgung: EUR 6.844,74
(i.V. EUR 6.206,33)

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

21.637,77

74.684,43

- davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung
von Rückstellungen: EUR 778,99
(i.V. EUR 8.411,46)

14. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
21. Sonstige Steuern
22. Jahresgewinn

Anlage 2 / 2

Nachrichtlich:
Verwendung des Jahresergebnisses

EUR

a) zur Tilgung des Verlustvortrages

0,00

b) zur Einstellung der Rücklagen

0,00

c) zur Abführung an den Haushalt der
Verbandsmitglieder

1.267.732,93

d) auf neue Rechnung vorzutragen

3.168.172,71

Lahr, den 29. November 2024
………………………………………..
Markus Ibert
Verbandsvorsitzender

Anlage 3 / 1

Anhang für das Geschäftsjahr 2022
des
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
A. Allgemeine Angaben
Der Zweckverband wendet seit dem 1. Januar 2000 Eigenbetriebsrecht an. Der Jahresabschluss
ist in sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
HGB aufgestellt. Es wurden hierbei für die Buchführung, Inventar und die Aufbewahrung die
handelsrechtlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches, somit
§§ 238 – 241a und 257 HGB, ergänzt um die eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften, angewendet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 8 Abs. 1 EigBVO i.V. mit Anlage 1 EigBVO (Formblatt 1),
die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung § 9 Abs. 1 EigBVO i.V. mit Anlage 4 EigBVO
(Formblatt 4).
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich beibehalten.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Über die angewandten Bewertungsmethoden sei wie folgt berichtet:
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, ggf.
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es kam nur die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände
wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte (fertige Erzeugnisse und Waren) sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht enthalten.
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Zahlungsmittel sind mit ihrem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bilanziert.
Der Ausweis einer Pauschalwertberichtigung
Kreditausfallrisikos war nicht notwendig.

zur

Berücksichtigung

des

allgemeinen

Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Beträge gegenüber der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind noch nicht eingegangen.
Rechnungsabgrenzungsposten
In dieser Position werden neben einer abgegrenzten Vorauszahlung für das Jahr 2023 die vom
Zweckverband getragenen anteiligen Kosten der Herstellung der verkehrstechnischen Anbindung
ausgewiesen. Mit Beginn des Jahres 2019 erfolgte eine Auflösung entsprechend der Abschreibung
beim Zuwendungsempfänger.

Anlage 3 / 2

Empfangene Ertragszuschüsse
Ertragszuschüsse werden passiviert und mit 3 % p.a. (Erschließungsbeiträge) bzw. 2 % p.a.
(Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich) aufgelöst.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden grundsätzlich in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Für die ausstehenden Herrichtungskosten auf die noch vorhandenen Grundstücke darf keine
Rückstellung gebildet werden, da diese Maßnahmen als Anschaffungs-/Herstellungskosten der im
Umlaufvermögen befindlichen Grundstücke bis zur Veräußerung erfolgsneutral zu behandeln sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz
Anlagennachweis
Der Anlagennachweis nach Formblatt 2 der EigBVO als Bestandteil ist nachstehend
wiedergegeben:
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2022 (Vorjahr in Klammer) wie folgt
entwickelt:

Anschaffungs-/
Herstellungskosten
EUR

Zugänge

Abgänge

EUR

EUR

13.282.778,47

804.189,52

(12.624.732,38)

(658.046,09)

194.816,35
(0,00)

kummulierte
Abschreibungen
Stand 01.01.2022
EUR
2.122.811,39
(1.859.313,89)

Abgänge

EUR
(0,00)

Geschäftsjahres
abschreibungen
EUR

Restbuchwert
zum
31.12.2022
EUR

270.402,52

11.498.937,73

(263.497,50)

(11.159.967,08)

Anlage 3 / 3

Anlagennachweis nach EigBVO zum 31.12.2022
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
Anfangsbestand
01.01.2022

EUR

1
II. Sachanlagevermögen

2

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen

Endstand
31.12.2022

Anfangsstand
01.01.2022

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

3

4

5

6

7

Abschreibungen
Abschreibungen
angesammelte
im WirtschaftsAbschreibungen
Jahr
auf die in Spalte 4
ausgewiesenen
Abgänge
EUR
EUR

8

9

Endstand
31.12.2022

Restbuchwerte am
Ende des
Wirtschaftsjahres
31.12.2022

Restbuchwerte am
Ende des
vergangenen
Wirtschaftsjahres

EUR

EUR

EUR

10

11

12

Kennzahlen
durchdurchschnittl.
schnittl.
AbschreiRestbuchbungssatz
wert
%
%

13

14

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
0210

Grundstücke (Bund) I GP I

953.442,10

22.109,14

931.332,96

931.332,96

953.442,10

0,0

100,0

0211

Grundstücke (Stadt Lahr) IGP I

227.190,56

145,15

227.045,41

227.045,41

227.190,56

0,0

100,0

0212

Ökologische Ausgleichsflächen IGP
I

28.136,24

1.378.635,67

1.378.635,67

1.278.868,98

0,0

100,0

0213

Maßnahmen in Grün-/
Ausgleichsfl. IGP II

0214

Maßnahmen Aufbaupflege IGP I

41.176,79

0217

Gemeinschaftsgrün B Plan I (alt)

502.069,54

0218

Grün-/Erschließungsflächen B Plan
I (Erw)

98.796,77

0220

Verkehrsflächen im IGP II

82.829,43

0222

Ökolog. Ausgleichsflächen IGP II

0228

Grünflächen im IGP II

0311

Maßnahmen in Grün-/
Ausgleichsflächen IGP I

1.278.868,98

127.902,93

634.556,45

21.521,74

1.251.910,45

94.699,14

656.078,19

34.874,45

13.505,74

48.380,19

607.698,00

599.682,00

2,1

92,6

41.176,79

9.884,79

824,00

10.708,79

30.468,00

31.292,00

2,0

74,0

26.678,69

475.390,85

475.390,85

502.069,54

0,0

100,0

2.332,11

191.163,80

191.163,80

98.796,77

0,0

100,0

82.829,43

82.829,43

82.829,43

0,0

100,0

1.584.125,36

1.584.125,36

1.251.910,45

0,0

100,0

267.476,25

267.476,25

267.476,25

0,0

100,0

332.214,91

267.476,25
23.200,00
5.361.517,32

576.338,72

79.401,33

-

23.200,00
5.858.454,71

18.564,00
63.323,24

1.547,00
15.876,74

20.111,00
79.199,98

3.089,00
5.779.254,73

4.636,00
5.298.194,08

6,7
0,3

13,3
98,6

7. Erschließungsanlagen
0402

Straßen IGP I

6.192.533,53

503,67

1.068,57

6.191.968,63

1.914.300,53

189.747,10

2.104.047,63

4.087.921,00

4.278.233,00

3,1

66,0

0403

Straßen IGP II

1.609.791,72

8.381,57

0,00

1.618.173,29

123.380,72

52.426,57

175.807,29

1.442.366,00

1.486.411,00

3,2

89,1

0405

Bushaltestelle Zalando

118.935,90

218.965,56

114.346,45

223.555,01

21.806,90

12.352,11

34.159,01

189.396,00

97.129,00

5,5

84,7

7.921.261,15

227.850,80

115.415,02

0,00

8.033.696,93

2.059.488,15

254.525,78

2.314.013,93

5.719.683,00

5.861.773,00

3,2

71,2

13.282.778,47

804.189,52

194.816,35

0,00

13.892.151,64

2.122.811,39

270.402,52

2.393.213,91

11.498.937,73

11.159.967,08

1,9

84,0

Anlage 3 / 4

Anfangsbestand

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen

01.01.2022

EUR

1

EUR

2

EUR

3

EUR

4

Endstand

Anfangsstand

31.12.2022

01.01.2022

EUR

5

im WirtschaftsJahr

EUR

6

Abschreibungen
Abschreibungen
angesammelte

EUR

7

8

Abschreibungen
auf die in Spalte 4
ausgewiesenen
Abgänge
EUR

9

Endstand

Restbuchwerte am Restbuchwerte am

31.12.2022

Ende des
Wirtschaftsjahres
31.12.2022

Ende des
vergangenen
Wirtschaftsjahres

EUR

EUR

EUR

10

Kennzahlen
durchschnittl.
Abschreibungssatz
%

durchschnittl.
Restbuchwert
%

11

12

13

14

10.450,00

10.450,00

10.450,00

0,0

100,0

III. Finanzanlagevermögen
3. Beteiligungen
0820

Beteiligungen

10.450,00

6. Sonstige Ausleihungen
0880

Ausleihungen

1.468.400,00

0,00

80.800,00

1.387.600,00

1.387.600,00

1.468.400,00

0,0

100,0

1.478.850,00

0,00

80.800,00

1.398.050,00

1.398.050,00

1.478.850,00

0,0

100,0

804.189,52

275.616,35

12.896.987,73

12.638.817,08

1,8

85,6

14.761.628,47

0,00

15.290.201,64

2.122.811,39

270.402,52

0,00

2.393.213,91

Anlage 3 / 5

Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen:
TEUR
-

Übernahmeverpflichtung Niederschlagswassergebühren
Herrichtungskosten IGP II und IGP Nord
Abschluss- und Prüfungskosten
Mögliche Rückzahlungsverpflichtung
Niederschlagswassergebühren

17
65
50
31

Verbindlichkeiten
Fristigkeiten der Verbindlichkeiten zum 31.12.2022
Verbindlichkeiten
Vorjahr in ()

Insgesamt
EUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen

Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden
Sonstige Verbindlichkeiten

d a v o n R e s t l a u f z e it
unter 1 Jahr
über 1 Jahr
EUR

EUR

über
5 Jahre
EUR

124.181,91
(517.619,60)

124.181,91
(517.619,60)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

8.525,88
(150.322,75)

8.525,88
(150.322,75)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

4.297.103,64
(4.250.986,61)

141.101,16
(10.801,29)

4.156.002,48
(4.240.185,32)

0,00
(0,00)

4.429.811,43
(4.918.928,96)

273.808,95
(678.743,64)

4.156.002,48
(4.240.185,32)

0,00
(0,00)

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden betreffen EUR 8.525,88 (i.V. EUR 150.322,75)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Formblatt 4 zur EigBVO aufgestellt.
Soweit entsprechende Abrechnungen zum Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden diese
Forderungen ertragswirksam eingestellt.
Aufgrund eines begrenzten eigenen Personalstamms nahm der Zweckverband auch im Jahr 2022
Leistungen der IGZ Raum Lahr GmbH in Anspruch.

Anlage 3 / 6

E.

Sonstige Angaben
Verbandsvorsitzender im Berichtsjahr 2022 war Herr Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt
Lahr. Stellvertretender Verbandsvorsitzender war der Bürgermeister der Gemeinde Friesenheim,
Herr Erik Weide.
Verbandsdirektor im Berichtsjahr 2022 war Herr Daniel Halter. Die Gesamtbezüge des
Verbandsdirektors wurden in Anwendung der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht
angegeben.
Mitglieder der Verbandsversammlung waren im Jahr 2022.
Name

Beruf

Kommune

Markus Ibert

Oberbürgermeister

Lahr

Erik Weide

Bürgermeister

Friesenheim

Frank Scherer

Landrat

Ortenaukreis

Bruno Metz

Bürgermeister

Ettenheim

Dietmar Benz

Bürgermeister

Mahlberg

Matthias Gutbrod

Bürgermeister

Kippenheim

Alexander Schröder

Bürgermeister

Meißenheim

Pascal Weber

Bürgermeister

Ringsheim

Kai Achim Klare

Bürgermeister

Rust

Matthias Litterst

Bürgermeister

Schuttertal

Wolfgang Brucker
Thomas Schäfer

Bürgermeister
Bürgermeister

Schwanau
Seelbach

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren ohne Geschäftsführer 2 Arbeitnehmer beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres waren mit folgender
Ausnahme nicht zu verzeichnen:
Am 12. Juli 2024 wurde eine Satzungsänderung mit Auswirkung auf die Gewinnverteilung der
Geschäftsjahre 2022 beschlossen.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres und den
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Lahr/Schw., den 29. November 2024

…………………………………………..
Markus Ibert
(Verbandsvorsitzender)

Anlage 4 / 1

Lagebericht des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
für das Jahr 2022
1. Wahrnehmung der Verwaltungsarbeit und Organisation
Neben
eigenem
Personal
ist
per
Geschäftsbesorgung
(Dienstleistungsvertrag/
Bewirtschaftungsvertrag) die IGZ Raum Lahr GmbH als aktive Entwicklungsgesellschaft auf dem
startkLahr-Areal für den Zweckverband IGP Raum Lahr tätig.

2. Aufstellung des Jahresabschlusses
Gemäß § 10a der Verbandsatzung vom 18.11.1997 in der Fassung vom 25.05.2011/05.09.2015 wendet
der Zweckverband Eigenbetriebsrecht an. Er macht hierbei von der Übergangsregelung Gebrauch,
wonach die bisherige Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 bis zum 31.12.2022 ihre Gültigkeit
behält und der Jahresabschluss auf dieser Basis aufzustellen ist. Hiermit wurde die Badische Treuhand
Gesellschaft mbH / Lahr beauftragt.
Die örtliche Prüfung erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Ortenaukreis.

3. Finanzierung des Zweckverbandes
Nach § 10 Abs. 1 der Verbandssatzung werden die Aufwendungen / Ausgaben des Zweckverbands,
soweit sie nicht durch sonstige Erträge / Einnahmen gedeckt werden können, durch Umlagen finanziert.
Es wurde keine Zinsumlage angefordert. Für das Jahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von
€ 4.435.905,64 erzielt. Über die Gewinnverwendung fassen die Mitglieder des Zweckverbands nach der
Feststellung des Jahresergebnisses einen Beschluss.
Eine Fremdfinanzierung ist auch für die laufenden Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Straßenbau)
und Abbruch- und Entsiegelungen nicht erforderlich.
Eine erste Rückzahlung von 50% der bisher von den Verbandsmitgliedern eingebrachten
Zweckverbandsumlage wurde 2019 vorgenommen. Nach der in 2019 ausgezahlten 1. Rate i.H.v.
€ 1.625.000,00 verbleibt noch eine Restsumme der eingebrachten Umlage i.H.v. € 1.625.444,45,
dessen Rückzahlung am 02.01.2021 erfolgte und damit im Wirtschaftsjahr 2021 ergebnisbelastend war.

4. Erläuterungen zum aktuellen Geschäftsablauf / Vermarktung
Seit Beginn der Grundstücksverkäufe hat der Zweckverband aus dem Baugebiet IGP I bis Ende 2022
Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 747.883 m² (inklusive Miteigentumsanteile mit 10.186 m²)
verkauft. Im Baugebiet IGP II wurden bisher insgesamt 214.591 m² und im nichtüberplanten Bereich
IGP III 22.564 m² bzw. im südöstlichen Randbereich 52.217 m² veräußert.
Im Jahr 2022 wurden im IGP I Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 30.303 m² veräußert und 51.506
m² erworben. Im IGP II wurden 30.000 m² verkauft und im IGP III 21.613 m² dazu erworben.
Die Umsatzerlöse sind mit insgesamt Mio. € 4.123 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Mio. € 0,57) deutlich
gestiegen. Dies lag vor allem an gestiegenen Grundstücksverkäufen in Höhe von TEUR 3.498 (Vorjahr
TEUR 3).
Die beim Zweckverband verbleibenden Steuereinnahmen lagen mit Mio. € 1,27 deutlich unter dem
Vorjahresniveau (Mio. € 2,78).
Das Wirtschaftsjahr schließt somit mit einem positiven Ergebnis ab. Für das kommende Jahr wird das
Ergebnis vermutlich aufgrund geringerer Grundstückverkaufserwartungen sinken.

Anlage 4 / 2

Abbruch- und Entsiegelungskosten
Im Sektor C wurden im Jahr 2015/2016 Teilflächen entsiegelt und Gebäudeabbrüche vorgenommen.
Mit Schreiben vom 30.05.2018 wurde der BImA eine Abrechnung vorgelegt, aus der sich ein
Mindesterstattungsanspruch in Höhe von € 662.200,35 ergibt. Mit Schreiben vom 14.10.2019 erfolgte
eine teilweise Anerkennung der Kosten. Damit verbunden war eine teilweise Erstattung in Form von
einer Abschlagszahlung in Höhe von 360.000,00 €. Das abschließende Prüfergebnis nach Vorlage
weiterer Kostennachweise sowie die Anerkennung des abgerechneten Restbetrages in Höhe von €
302.200,35 steht weiterhin aus.
Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde im April 2018 für die noch aufstehenden
Gebäude eine Verlängerung der Abbruchfristen verhandelt. Gemäß dieser Vereinbarung verlängern
sich die Abbruch-, und Entsiegelungsfristen um weitere 5 Jahre (beginnend am 01.01.2017). Es gilt
nunmehr sektorenunabhängig eine Abbruchfrist bis zum 31.12.2021 mit daran anschließender
Überziehungsfrist.
Eine nochmalige Verlängerung wurde mit Schreiben vom 03.07.2020 beantragt und mit Schreiben vom
Mai 2022 die Zustimmung erteilt. Demnach verlängert sich die Abbruchfrist auf den 31.12.2026 inkl.
einer 4-jährigen Überziehungsfrist.

5. Entwicklung des Personalaufwandes
Der Personalstamm der ständigen Belegschaft des Zweckverbandes blieb im Wirtschaftsjahr
unverändert. Bei einem vollzeitbeschäftigtem Verwaltungsmitarbeiter, dem teilzeitbeschäftigten
Verbandsdirektor sowie einer geringfügig entlohnten Arbeitskraft ergibt sich folgende Entwicklung des
Personalaufwandes:

Löhne und Gehälter
Soziale Aufwendungen
Summe

Wirtschaftsjahr
2022

Vorjahr
2021

€ 82.248,00
€ 21.637,77
€ 103.885,77

€ 74.684,43
€ 20.905,96
€ 95.590,39

Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter der gesamten Belegschaft stiegen im Berichtsjahr um €
7.563,57 auf € 82.248,00. Ebenso erhöhten sich die sozialen Aufwendungen um € 731,81 auf insgesamt
€ 21.637,77. Die Erhöhungen beruhen hauptsächlich auf einer tarifangelehnten Gehaltsanpassung.

6. Entwicklung des Eigenkapitals
Das Eigenkapital entwickelte sich im Wirtschaftsjahr wie folgt:

Stand zum 01.01.2022
zzgl. Jahresgewinn 2022
Stand zum 31.12.2022

EUR
24.329.109,52
4.435.905,64
28.765.015,16 (vor eventuellem Ausschüttungsbeschluss)

Anlage 4 / 3

Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss in Höhe von € 4.435.905,64 auf €
28.765.015,16 erhöht (vor eventuellem Ausschüttungsbeschluss). Die Eigenkapitalquote zum
31.12.2022 ist nochmals gestiegen und beträgt 72,00 % (gegenüber 68,0 % im Vorjahr).

7. Entwicklung der Rückstellungen
Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr wie folgt:
EUR
Stand zum 01.01.2022
zzgl. Zuführungen/Umbuchungen
abzgl. Auflösungen
abzgl. Verbrauch/Umbuchungen
Abzinsung
Aufzinsung
Stand zum 31.12.2022

165.792,33
28.598,63
18.725,22
13.163,63
778,99
0,00
163.281,10

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Rückstellungsspiegel.
Rückstellungsspiegel zum
31.12.2022

Sonstige Rückstellungen
RS zukünftige
Herrichtungskosten IGP I
RS zukünftige
Herrichtungskosten IGP II
RS Niederschlagswassergebühr
RS zukünftige Herrichtungskosten IGP Nord
Rückstellungen für Abschluss
u. Prüfung

Stand
01.01.2022

Zuführung/
Umbuchung

Auflösung

Verbrauch/
Umbuchung

Abzinsung

Aufzinsung

Stand
31.12.2022

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

33.553,60

0,00

14.500,23

2.614,28

0,00

778,95

17.218,08

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

44.300,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

44.300,00

32.639.21

2.614,28

4.224,99

0,00

0,00

0,00

31.028,50

20.984,52

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20.984,52

34.315,00

29.984,35

0,00

14.549,35

0,00

0,00

49.750,00

165.792,33

32.598,63

18.725,22

17.163,63

0,00

778,95

163.281,10

8. Wesentliche Chancen und Risiken
Ein finanzielles Risiko kann dem Grunde nach durch einen Rückgang der Steuereinnahmen bei
gleichzeitigem Ausbleiben von Grundstücksverkäufen und zeitlich vorgelagerten Erschließungs- und
Infrastrukturmaßnahmen entstehen. Dieses Risiko ist aufgrund des Entwicklungsauftrages an den
Zweckverband unter dem normalen Geschäftsgang als gering einzuschätzen. Die
Erschließungsmaßnahmen erfolgen in der Regel weitestgehend parallel zu dem Verkauf der betroffenen
Grundstücke.
Die bisher zum 31.12.2023 geltende Abbruchfrist ist mit Schreiben der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben im Mai 2022 auf den 31.12.2026 verlängert worden. Für die Erfüllung der gesamten
Abbruch- und Entsiegelungsverpflichtung sind per 31.12.2022 Kosten i.H. von Mio. € 4,2 veranschlagt.
Demgegenüber verfügt der Zweckverband über aktuelle Bankguthaben in Höhe von Mio. € 15,11. Ein
Liquiditätsproblem ergibt sich somit daraus nicht unmittelbar.

Anlage 4 / 4

Unverändert werden für Infrastruktur und - wie oben dargestellt - für Abbrüche und Entsiegelung größere
Finanzmittel im IGP II und III erforderlich sein. Nach aktuellem Planungsstand werden gemäß der
Kosten- und Finanzierungsübersicht 2023 für die Jahre 2023-2032 noch Investitionen / Ausgaben in
Höhe von ca. € 29,07 Mio. erforderlich sein. Demgegenüber steht ein großes Potenzial an verbleibenden
Netto-Verkaufsflächen von insgesamt 44,08 ha. Für das Jahr 2023 stehen weitere Grundstückskäufe
im IGP III an.

Lahr, den 29. November 2024

…………………………………………..
Markus Ibert
Verbandsvorsitzender

Anlage 5 / 1

Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse

Rechtliche Verhältnisse
Firma:

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Rechtsform:
Rechtspersönlichkeit

Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener

Gründung am:

20. Juli 1998 (konstituierende Sitzung)

Sitz:

Lahr

Anschrift:

Europastraße 1, 77933 Lahr

Satzung:

gültig in der Fassung vom 22. April 2021

Geschäftsjahr:

1. Januar bis 31. Dezember

Aufgaben des
Zweckverbandes:
Erwerb, Beplanung, Erschließung und Veräußerung der
Grundstücke im Verbandsgebiet, Übernahme der Aufgaben eines Planungsverbandes im Sinne
von § 205 BauGB
Organe des Zweckverbandes:
Verbandsvorsitzende:
Stellvertreter

die Verbandsversammlung
der/die Verbandsvorsitzende
Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt Lahr
Erik Weide, Bürgermeister der Gemeinde Friesenheim als

Verbandsdirektor:

Daniel Halter

Mitglieder:

Lahr
Friesenheim
Ettenheim
Kippenheim
Mahlberg
Meißenheim
Ringsheim
Rust
Seelbach
Schuttertal
Schwanau
Landkreis Ortenau

Anzahl der Beschäftigten:

3 Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2021
davon 1 Verbandsdirektor

Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

45 %
15 %
4%
5%
3%
3%
3%
3%
5%
4%
5%
5%

Anlage 5 / 2

Wirtschaftliche Verhältnisse
Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr hat die öffentliche Aufgabe des
Erwerbs, Beplanung, Erschließung und Veräußerung der Grundstücke im Verbandsgebiet.
Die im Eigentum des Zweckverbandes befindlichen Grundstücke wurden im Jahr 1997 durch die
Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim vom Bund erworben und im Jahr 2001 durch Urkunde
vom 21. Februar 2001 auf den Zweckverband übertragen.
Als Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke trat der Zweckverband in die
Verpflichtungen der übertragenden Gemeinden aus dem Kaufvertrag mit dem Bund und aus
der Finanzierung des Grundstückserwerbs und der bereits erfolgten Erschließungsmaßnahmen
ein.
Obwohl der Zweckverband erst im Jahr 2001 Eigentümer der Grundstücke wurde, erfolgte die
Finanzierung der mit diesen Grundstücken zusammenhängenden Aufwendungen bereits in den
Jahren 1997 bis 2000 über ein auf den Zweckverband geführtes und diesem auch
zuzuordnendes Rahmenkonto. Entsprechend eines Gutachtens der Badischen Treuhand
Gesellschaft mbH in Lahr, in dem diese zum Zeitpunkt der Bilanzierung von Grundstücken und
Rahmenkonto beim Zweckverband Stellung genommen hat, wurde unter Berücksichtigung des
wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Eigentums und der Praktikabilität die erstmalige
Bilanzierung des Rahmenkontos, der Grundstücke und der zu aktivierenden Herrichtungskosten
für die Grundstücke zum 1. Januar 2001 vorgeschlagen. Die wesentlichen Aussagen dieser
gutachterlichen Stellungnahme fanden bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2000
ihren entsprechenden Niederschlag und werden nunmehr, wie in den Vorjahren, im Rahmen
dieses Jahresabschlusses fortgesetzt.
Die Verkaufsflächen im Bereich der Bebauungspläne, die Flächen außerhalb sowie die Gebäude
sind entsprechend dem Zweck des Zweckverbandes zur Veräußerung bestimmt und deshalb im
Rahmen des Jahresabschlusses als Umlaufvermögen zu Anschaffungskosten zu bilanzieren.
Eine niedrigere Bewertung zum Bilanzstichtag unterbleibt sowohl für die Grundstücke als auch
für die Bestandsgebäude, da diese Wirtschaftsgüter dem Erwerber zum Zeitpunkt des Erwerbes
zumindest subjektiv in Höhe der Anschaffungskosten werthaltig erschienen. Eine
Wertminderung seit dem Zeitpunkt des Erwerbes als Grundlage für eine mögliche AfA ist nicht
ersichtlich. Auch aus der Tatsache, dass die derzeit vermieteten Bestandsgebäude im Hinblick
auf eine sinnvolle Vermarktung ggf. zum Abbruch anstehen können, rechtfertigt aus derzeitiger
Sicht keine andere Bewertung.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 5 / 3

Für die bewertungsrechtliche Fortführung der Vermögensgegenstände wurden verschiedene
Prüfberichte, insbesondere der Prüfbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Lahr für das Jahr 2001, der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg für
die Jahre 2012 bis 2018 vom 14. Juli 2021 sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes
des Ortenaukreises für die Wirtschaftsjahre 2013 bis 2020, letzterer vom 16. März 2022,
beachtet.
Nach § 1a des BauGB (ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) wurden bei der Aufstellung
der Bebauungspläne die Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt und
entsprechende Ausgleichsflächen geschaffen. Die nach § 135a BauGB dem Vorhabenträger
zustehende Kostenerstattung (§ 135a Abs. 3 BauGB) steht nach § 2 Abs. 3b der Verbandssatzung
dem Zweckverband zu. Hierfür wurden Ertragsabgrenzungen durchgeführt.

Steuerliche Verhältnisse
Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ist ein nicht wirtschaftliches
Unternehmen. Er handelt hoheitlich und nicht im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 6 / 1

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Debitoren-/Kreditorenaufstellung für das Geschäftsjahr 2022

DEBITORENAUFSTELLUNG
DEBITOREN MIT SOLL-SALDO
Konto Bezeichnung
11420
11421
11422
11510
11520
11770
11820
11840
11841
11843
11910
12151
12152
12301
12302
12303
12320
12321
12322
12323
12324
12325
13170
13710
13711
19080

Walter Dürr Flst. 3167
Walter Dürr Flst.3175 Los Nr. 1
Dürr Flst. Nr. 3270 Los Nr 2+7
Ehret Flst. Nr. 3175 Los Nr 4
Eierhof R. & M. Heitzmann Flst. Nr. 3175
Gemeinde Friesenheim
Himmelsbach Flst.Nr. 2595 Los Nr. 1-7
Hahn Flst. Nr. 3175 Los Nr. 2
Hahn Flst. Nr. 3173 Los Nr. 4
Maurer Klaus Flst. Nr. 3272
IGZ Raum Lahr GmbH
Kopf Landw. GBR Flst. Nr. 3270 Los Nr. 1
Kopf Landw. GBR Flst. Nr. 3173 Los Nr. 5
Maurer Flst. Nr. 3272/1
Maurer Flst. Nr. 3270 Los Nr. 3 bis 5
Maurer Flst. Nr. 3173 Los Nr. 2
Müller, Rainer Flst-Nr.2595 Los-Nr.12-14
Müller, Rainer Flst-Nr.2595 Los-Nr.8-11
Müller, Rainer Flst-Nr.8634
Müller, Rainer Flst-Nr.8635
Müller, Rainer Flst-Nr.8639
Müller, Rainer Flst-Nr.8646
Stadt Lahr
Wingert Flst. Nr. 3270 Los Nr. 6
Wingert Flst. Nr. 3173 Los Nr. 1 + 3
Kopf Landwirtschafts-Gbr Flst. 3176/2
Debitoren mit Soll-Saldo

EUR
30,04
5,87
16,77
11,18
11,18
26.121,00
21,80
33,53
11,18
30,74
8.077,57
23,47
33,53
6,57
46,81
11,18
9,07
12,58
35,41
6,00
5,56
37,41
0,00
22,36
28,64
5,72

Geschäftsjahr
EUR

Vorjahr
EUR

34.655,17

30,04
5,87
16,77
11,18
11,18
2.568,00
21,80
33,53
11,18
30,74
0,00
23,47
33,53
6,57
46,81
11,18
9,07
12,58
35,41
6,00
5,56
37,41
374.837,07
22,36
28,64
5,72
377.861,67

34.655,17

377.861,67

Anlage 6 / 2

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

DEBITORENAUFSTELLUNG
DEBITOREN MIT HABEN-SALDO
Konto Bezeichnung
11910 IGZ Raum Lahr GmbH
13170 Stadt Lahr
Debitoren mit Haben-Saldo

EUR
0,00
139.734,18

Geschäftsjahr
EUR

Vorjahr
EUR

139.734,18

6.122,04
0,00
6.122,04

139.734,18

6.122,04

Anlage 6 / 3

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

KREDITORENAUFSTELLUNG
KREDITOREN MIT HABEN-SALDO
Konto Bezeichnung
71225
71310
71540
71550
71560
71650
71660
71820
72050
72130
72230
72235
72260
72930
73110
73170
73230
73241
73320
73410
73505
73810

Badische Treuhand Gesellschaft mbH
Creutz von Maltzahn
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zweckve
E-Werk Mittelbaden
eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH
Finanzamt Lahr
Fischer, Karlheinz
Heer, Georg
Jürgenmeyer & Partner
Klipfel & Lenhardt Consult GmbH
Landratsamt Ortenaukreis
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Landesamt für Geoinformation und Landent
RAe Spahn, Uhl, Schöneweiß
Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellsch
Stadt Lahr
TOI TOI & DIXI Sanitärsäysteme GmbH
Trenkle GmbH Pflaster und Straßenbau
Überlandwerk Mittelbaden
Vogel Bau GmbH, Lahr
Weber GmbH
Zink Ingenieure GmbH, Lauf
Kreditoren mit Haben-Saldo

EUR
0,00
0,00
101.242,84
901,00
9,47
5.619,00
33,00
0,00
3.779,74
0,00
0,00
1.542,29
0,00
0,00
2.009,75
8.525,88
94,37
0,00
0,00
6.233,68
2.716,77
0,00

Geschäftsjahr
EUR

Vorjahr
EUR

132.707,79

3.037,48
386,75
96.296,45
89.633,47
41,02
0,00
45,90
24.427,73
3.436,13
5.341,32
14.912,00
259,27
171,36
232,05
1.868,00
135.410,75
279,67
41.153,52
39.655,83
196.268,91
2.396,50
12.688,24
667.942,35

132.707,79

667.942,35

Anlage 7 / 1

Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2022
1. Bilanz
AKTIVA
A. Anlagevermögen
II.

Sachanlagen

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

EUR

5.779.254,73

Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte:

Stand am
01.01.2022
EUR
Grundstücke (Bund) IGP I
Grundstücke (Stadt Lahr) IGP I
Ökologische Ausgleichsflächen IGP I
Ökologische Ausgleichsflächen IGP II
Herrichtungskosten Grün-/
Erschließungsflächen Bplan I
Maßnahmen in Grün- und
Ausgleichsflächen IGP II
Maßnahmen Aufbaupflege
IGP I
Grün-/Erschließungsflächen
Bplan I
Grünflächen im IGP I
Gemeinschaftsgrün Bplan I
Verkehrsflächen im IGP II

Zugang
EUR

Abschreibung
Abgang *
Umbuchung **
EUR

Stand am
31.12.2022
EUR

953.442,10
227.190,56

0,00
0,00

22.109,14 *
145,15 *

931.332,96
227.045,41

1.278.868,98

127.902,93

27.771,29 *
364,95 **

1.378.635,67

1.251.910,45

332.214,91

0,00

1.584.125,36

4.636,00

0,00

1.547,00

3.089,00

599.682,00

21.521,74

13.505,74

607.698,00

31.292,00

0,00

824,00

30.468,00

98.796,77
267.476,25
502.069,54
82.829,43
5.298.194,08

94.699,14
0,00
0,00
0,00
576.338,72

2.332,11 *
0,00
26.678,69 *
0,00
15.876,74
79.036,38 *
364,95 **

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

191.163,80
267.476,25
475.390,85
82.829,43
5.779.254,73

Anlage 7 / 2

Die Grundstücke Bund und Stadt Lahr im Anlagevermögen sind im Vergleich zum
Vorjahr unverändert.
Die ökologischen Ausgleichs- und Grünflächen IGP I und IGP II sowie die
Verkehrsflächen im IGP II sind gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändert.
Maßnahmen in Ökologische Ausgleichsflächen im IGP I und II werden über eine
Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Im IGP II gab es im Berichtsjahr
weitere Investitionen, die aktiviert und ab 2021 abgeschrieben wurden.
Maßnahmen in Grünflächen im IGP I werden über die Dauer von 15 Jahren
abgeschrieben.
Die Maßnahmen für die Aufbaupflege IGP I reduzierten sich planmäßig um die
Absetzung für Abnutzung.

7.

Erschließungsanlagen
i.V.

EUR

5.719.683,00

EUR

5.861.773,00

Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte:
Stand am
01.01.2022
EUR
Straßen IGP I

4.278.233,00

Straßen IGP II
Bushaltestelle Zalando

1.486.411,00
97.129,00
5.861.773,00

Zugang
Abgang
EUR

*

503,67
1.068,57 *
8.381,57
218.965,56
114.346,45 *
227.850,80
115.415,02 *

Abschreibung
EUR

Stand am
31.12.2022
EUR

189.747,10

4.087.921,00

52.426,57
12.352,11

1.442.366,00
189.396,00

254.525,78

5.719.683,00

Die weiteren Kosten der Herstellung der Straßen im IGP II wurden aktiviert. Im
Berichtsjahr wurde durch Umgliederung eine Zuordnung der bisher nach
Zugangsjahren erfassten Anschaffungskosten zu den jeweiligen Straßen
vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt mit 3 % p.a., nach der Umgliederung
verteilt auf die Restnutzungsdauer.
Die Bushaltestelle Zalando wird über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren planmäßig
abgeschrieben.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 7 / 3

III. Finanzanlagen
3.

Beteiligungen
i.V.

EUR

10.450,00

EUR

10.450,00

Der Ausweis betrifft insbesondere die Beteiligung an der Industrie- und
Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH in Höhe von 20 % des Stammkapitals von
EUR 52.000,00. Die Anschaffungskosten von EUR 10.400,00 entsprechen dem
anteiligen nominellen Stammkapital.
Außerdem wird unter dieser Position der vom Zweckverband gehaltene Anteil an der
Badischen Gemeinde-Versicherungs-AG mit EUR 50,00 ausgewiesen.

6.

Sonstige Ausleihungen
i.V.

EUR

1.387.600,00

EUR

1.468.400,00

Entwicklung:
Stand am
31.12.2021
EUR
Darlehen III

1.468.400,00

Tilgung

Stand am
31.12.2022
EUR

EUR
80.800,00

1.387.600,00

Die planmäßige Tilgung in Höhe von EUR 80.800,00 für 2022 wurde am
20. Dezember 2022 vorgenommen.
An Zinsen wurden dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Jahr 2022
EUR 28.149,23 belastet. Die Zinsen wurden auf Basis des 12-MonatsInterbankenzinssatzes EUR - LIVOR am 30. Juni 2021 (hier -0,583 %) zuzüglich 2,5 %
berechnet.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 7 / 4

B.

Umlaufvermögen

I.

Vorräte

2.

Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
i.V.

Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand am
01.01.2022
EUR
Unfertige Leistungen
(Druckwasserleitung E-Werk
85.297,48
Rechenzentren GmbH)
2.461.323,08
Verkaufsfläche im IGP Nord
56.057,06
Herrichtungskosten im IGP Nord
Hausanschlüsse zur Verrechnung
2.602.677,62

Zugang
Umbuchung *
EUR

EUR

2.286.413,22

EUR

2.602.677,62

Abgang
Umbuchung *
EUR

Stand am
31.12.2022
EUR

96.041,07 *
10.743,59
0,00
1.043.643,04 * 1.762.670,74
344.990,70
210.368,54
960,93
265.464,67
189.904,46
0,00
258.277,81
68.373,35 *
756.007,29
960,93 2.286.413,22
68.373,35 * 1.139.684,11 *

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 7 / 5

3.

Fertige Erzeugnisse und Waren
i.V.

Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand am
01.01.2022
EUR
Verkaufsflächen (Bund) im IGP I
Verkaufsflächen (Stadt Lahr)
im IGP I
Verkaufsflächen IGP II
Verkaufsflächen im IGP Nord
Bestandsgebäude
Herrichtungskosten im IGP I
Herrichtungskosten im IGP Nord
Herrichtungskosten im IGP II
Hausanschlüsse zur Weiterberechnung
Straßen zum Verkauf
Verkaufsflächen IGP (Bund) Teil 2
Rechenzentrum

4.

66.474,71

8.089.141,48

EUR

4.600.694,31

Zugang
Abgang
Umbuchung * Umbuchung *
EUR
EUR
559.626,49 *

294.482,16
467.794,39
0,00
1.304.775,00
584.326,70
0,00
1.782.005,86

0,00
0,00
0,00
0,00
3.294,42
0,00
11.936,92

80.887,48

0,00

19.948,01
0,00
0,00
4.600.694,31

EUR

0,00
3.732.670,00
96.041,07 *
3.747.901,34
655.667,56 *

60.303,48 *
215.081,86
74.755,80
0,00
0,00
179.295,10
0,00
284.850,00

Stand am
31.12.2022
EUR
565.797,72
79.400,30
393.038,59
0,00
1.304.775,00
408.326,02
0,00
1.509.092,78

12.514,13
0,00
68.373,35 *
19.948,01
0,00
0,00 3.732.670,00
0,00
96.041,07
786.444,90 8.089.141,48
128.676,83 *

Geleistete Anzahlungen
i.V.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

EUR

6.822,54

EUR

0,00

Anlage 7 / 6

II.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
i.V.

EUR

8.534,17

EUR

456,60

Die Forderungen sind ebenfalls in einer offenen Posten-Liste nachgewiesen, deren
Saldo mit dem ausgewiesenen Betrag übereinstimmt.

4.

Forderungen an die Gemeinden
i.V.

EUR

26.121,00

EUR

369.452,57

Die Forderungen sind in einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen, deren Saldo
unter Berücksichtigung der Einzelwertberichtigungen mit dem ausgewiesenen
Betrag übereinstimmt.
Die Zusammensetzung vor Wertberichtigung ist aus der Debitorenaufstellung in
Anlage 6 ersichtlich.

5.

Sonstige Vermögensgegenstände
i.V.

EUR

303.715,16

EUR

302.200,35

Zusammensetzung:
EUR
Forderungen gg. Eigenbetrieb Wasserbeseitigung
Forderungen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BlmA)

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

1.514,81
302.200,35
303.715,16

Anlage 7 / 7

IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
i.V.

EUR

15.111.321,96

EUR

13.986.220,15

Zusammensetzung:

Volksbank Lahr eG Nr. 1555502
HypoVereinsbank AG Nr. 322608926
HypoVereinsbank AG Sparkonto Nr. 208459376
Deutsche Bank AG Flexgeldkonto Nr. 07888231

31.12.2022
EUR

31.12.2021
EUR

98.166,52
13.525.787,07
0,00
1.487.368,37
15.111.321,96

156.830,64
8.629.286,03
3.709.036,94
1.491.066,54
13.986.220,15

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge zum Bilanzstichtag
nachgewiesen. Übereinstimmung mit den Finanzbuchhaltungskonten ist gegeben.

C.

Rechnungsabgrenzungsposten

EUR

1.241.765,79

EUR

1.274.173,99

i.V.
Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand am
01.01.2022
EUR
Kostenbeteiligung Verkehrswege
1.274.128,65
Kreisverkehr
45,34
Jagdpacht Angliederung
0,00
Zinsen BlmA aus Verl. Abbruchfris
1.274.173,99

Zugang

Auflösung

EUR

EUR

Stand am
31.12.2022
EUR

0,00
45,34
1.789,70
1.835,04

34.197,90
45,34
0,00
34.243,24

1.239.930,75
45,34
1.789,70
1.241.765,79

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 7 / 8

PASSIVA
A. Eigenkapital
II.

Rücklagen

1.

Allgemeine Rücklagen

EUR 11.642.984,37
i.V.

EUR

11.642.984,37

EUR

12.686.125,15

EUR

12.470.740,53

III. Gewinn/Verlust
Gewinnvortrag
i.V.
Entwicklung:
EUR
Stand 01.01.2022
+ Jahresüberschuss 2021
Stand 31.12.2022

12.470.740,53
215.384,62
12.686.125,15

Gemäß Beschluss der Zweckverbandsversammlung vom 1. Dezember 2023 wurde
der Jahresüberschuss des Jahres 2021 und der Gewinnvortrag auf neue Rechnung
vorgetragen.

Jahresgewinn

EUR
i.V.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

EUR

4.435.905,64
215.384,62

Anlage 7 / 9

C.

Empfangene Ertragszuschüsse

EUR

6.594.651,70

EUR

6.350.363,71

i.V.
Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand am
01.01.2022
EUR
4.066.929,15
Erschließungsbeiträge IGP I
916.509,78
Erschließungsbeiträge IGP II
Kostenerstattungsbeträge natur749.625,82
schutzrechtlicher Ausgleich IGP I
Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP II 617.298,96
6.350.363,71

D.

Rückstellungen

3.

Sonstige Rückstellungen

Zugang

Auflösung

EUR

EUR

Stand am
31.12.2022
EUR

182.520,80
188.547,48

194.565,89
40.460,59

4.054.884,06
1.064.596,67

28.622,58

20.340,44

757.907,96

116.652,42
516.343,28

16.688,37
272.055,29

717.263,01
6.594.651,70

i.V.

EUR

163.281,10

EUR

165.792,33

Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand am
01.01.2022

EUR

InanspruchZuführung
Abzinsung*
nahme
Auflösung* Umbuchung**
Umbuchung**
EUR
EUR

Stand am
31.12.2022

EUR

Übernahmeverpflichtung
Niederschlagswassergebühren

33.553,60

14.500,23 *
2.614,28 **

778,99 *

17.218,08

Zukünftige Herrichtungskosten
IGP II (vor endgültiger Fertigstellung veräußerte Grundstücke
Übertrag

44.300,00
77.853,60

0,00
14.500,23 *
2.614,28 **

0,00
778,99 *

44.300,00
61.518,08

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 7 / 10

Stand am
01.01.2022

EUR
Übertrag

Zukünftige Herrichtungskosten
IGP Nord (vor endgültiger Fertigstellung veräußerte Grundstücke
Rückzahlung möglicher Niederschlagswassergebühr
Abschluss und Prüfung

77.853,60

20.984,52
32.639,21
34.315,00
165.792,33

InanspruchZuführung
nahme
Umbuchung**
Auflösung*
Abzinsung*
Umbuchung**
EUR
EUR
14.500,23 *
2.614,28 **

0,00
4.224,99 *
10.549,35
10.549,35
18.725,22 *
2.614,28 **

61.518,08

0,00

20.984,52

sind

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

EUR

778,99 *

2.614,28 **
25.984,35
25.984,35
778,99 *
2.614,28 **

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen
nachstehenden Rückstellungsspiegel zu entnehmen.

Stand am
31.12.2022

dem

31.028,50
49.750,00
163.281,10

Anlage 7 / 11
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2022

Sonstige Rückstellungen
3070/
3078 Sonstige Rückstellungen
3072 Zukünftige Herrichtungskosten IGP II
3073 Rückzahlung möglicher Niederschlagsgebühren
3074 Zukünftige Herrichtungskosten IGP III
3095 Abschluss und Prüfung

Stand am
01.01.2022
EUR

Zuführung/
Umbuchung
EUR

Auflösung

Verbrauch/
Umbuchung
EUR

Abzinsung

Aufzinsung

EUR

EUR

33.553,60
44.300,00

0,00
0,00

14.500,23
0,00

2.614,28
0,00

778,99
0,00

0,00
0,00

17.218,08
44.300,00

32.639,21
20.984,52
34.315,00

2.614,28
0,00
25.984,35

4.224,99
0,00
0,00

0,00
0,00
10.549,35

0,00
0,00
0,00

0,00
0,00
0,00

31.028,50
20.984,52
49.750,00

165.792,33

28.598,63

18.725,22

13.163,63

778,99

0,00

163.281,10

EUR

Stand am
31.12.2022
EUR

Anlage 7 / 12

E. Verbindlichkeiten
4.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
i.V.

EUR

124.181,91

EUR

517.619,60

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in einer Offenen-PostenListe aufgestellt, deren Saldo mit dem Konto der Finanzbuchhaltung übereinstimmt.

8.

Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden
i.V.
Zusammensetzung:

Lohn- und Kirchensteuer 12/2022
Abbruchmaßnahmen - Verpflichtung zu Abbruch
und Entsiegelung

EUR

150.322,75

156.212,56
0,00
156.212,56

Sonstige Verbindlichkeiten
Zusammensetzung:

156.212,56

EUR

Stadt Lahr
aus Lieferungen und Leistungen
aus Steuern

9.

EUR

i.V.

EUR

4.157.369,46

EUR

4.250.986,61

EUR
1.366,98
4.156.002,48
4.157.369,46

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 7 / 13

F.

Rechnungsabgrenzungsposten
i.V.

EUR

10.111,16

EUR

10.498,15

Zusammensetzung:
EUR
Nutzungsentgelt Glasfaser Vodafone GmbH
Pachtvorauszahlung L. Müller 01.01.-31.12.2023
Pachtvorauszahlung Jagdpacht 01.01.-31.12.2023

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

9.674,68
151,37
285,11
10.111,16

Anlage 7 / 14

2. Gewinn- und Verlustrechnung
1.

Umsatzerlöse

EUR
i.V.

Zusammensetzung:

Einnahmen aus Mieten
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Erlöse aus Auflösung Beiträge
Einnahmen aus Jagdpachtanteile
Sonstige Einnahmen
Pachteinnahmen
Mitnutzungsentgelt Glasfaser in Kanälen
Vodafone GmbH

2.

2022
EUR
311.677,57
3.497.726,72
272.055,29
972,40
37.205,77
3.508,72

297.477,96
2.825,42
258.017,74
972,40
8.010,83
3.489,30

0,00
4.123.146,47

386,99
571.180,64

Erhöhung des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen

Sonstige betriebliche Erträge
i.V.
Zusammensetzung:

Weiterbelastung Personalaufwand an EBA
Erträge Schanlageverkäufe
Erträge Auflösung von Rückstellungen
Periodenfremde Erträge
Einnahmen aus Grundsteuer
Einnahmen aus Gewerbesteuer
Sonstige betriebliche Erträge

571.180,64

2021
EUR

i.V.

4.

EUR

4.123.146,47

EUR

3.716.502,80

EUR

54.449,15

EUR

2.211.114,24

EUR

2.897.702,73

2022
EUR

2021
EUR

38.233,02
885.362,23
18.725,22
0,00
360.453,84
907.279,09
1.060,84
2.211.114,24

35.746,01
0,00
80.096,76
1.632,45
365.391,20
2.414.836,31
0,00
2.897.702,73

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 7 / 15

5.

Materialaufwand

a)

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
i.V .

b)

Aufwand für bezogene Leistungen
i.V .

EUR

4.085.047,78

EUR

0,00

EUR

405.890,33

EUR

55.410,77

Zusammensetzung:
2022
EUR
Aufwendungen Verkaufsflächen IGP I (Bund)
Aufwendungen Straßen
Aufwendungen Herrichtungskosten IGP I-III
Aufwendungen Hausanschlüsse
Fremdleistungen zur Weiterbel. Käufer

6.

Personalaufwand

a)

Löhne und Gehälter

2021
EUR

-6.822,54
0,00
224.578,95
177.390,33
10.743,59
405.890,33

i.V.

0,00
1.501,50
53.909,27
0,00
0,00
55.410,77

EUR

82.248,00

EUR

74.684,43

Zusammensetzung:
2022
EUR
Gehälter
Aushilfslöhne
Pauschale Steuer für Aushilfen

82.248,00
0,00
0,00
82.248,00

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

2021
EUR
73.732,00
933,76
18,67
74.684,43

Anlage 7 / 16

b)

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
i.V.
Zusammensetzung:

Gesetzliche Sozialaufwendungen
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Freiwillige soziale Aufwendung LSt-frei
Aufwendungen für Altersversorgung

7.

21.637,77

EUR

20.905,96

2022
EUR

2021
EUR

13.978,85
254,65
559,53
6.844,74
21.637,77

Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
i.V.

8.

EUR

Sonstige betriebliche Aufwendungen
i.V.

13.914,03
257,60
528,00
6.206,33
20.905,96

EUR

270.402,52

EUR

263.497,50

EUR

695.123,79

EUR

2.839.724,26

Zusammensetzung:
2022
EUR
a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben
b) Reparaturen und Instandhaltungen
c) Werbe- und Reisekosten
d) Kosten der Warenabgabe
e) Verschiedene betriebliche Kosten

2.715,18
262.231,07
123.061,32
77.350,00
229.766,22
695.123,79

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

2021
EUR
2.266,61
251.910,97
121.083,95
77.350,00
2.387.112,73
2.839.724,26

Anlage 7 / 17

Die Aufwendungen gliedern sich im Einzelnen wie folgt auf:
2022
EUR

2021
EUR

a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben
Versicherungen
sonstige Abgaben

2.715,18
0,00
2.715,18

2.189,63
76,98
2.266,61

51.756,72
101.242,84
11.450,00
89.255,63
8.525,88
262.231,07

51.124,00
96.296,45
11.665,52
79.932,85
12.892,15
251.910,97

3.592,33
0,00
119.000,00
167,79
301,20
0,00
0,00
123.061,32

1.513,25
29.750,00
89.250,00
0,00
504,90
47,00
18,80
121.083,95

77.350,00

77.350,00

b) Reparaturen und Instandhaltungen
Unterhaltung Öffentliche Straßen - DLV
Straßenentwässerungskostenanteil
Straßenbeleuchtung
Pflege Grünflächen - DLV
Reparaturen und Instandhaltungen von Bauten

c) Werbe- und Reisekosten
Bekanntmachungen/Anzeigen
Vergütung Werbung-Dienstleistungsvertrag
Vergütung Akquise-Dienstleistungsvertrag
Werbekosen
Reisekosten AN, Fahrtkosten
Bewirtungskosten
Repräsentationskosten

d) Kosten der Warenabgabe
Vergütung Verbandsverwaltung
Dienstleistungsvertrag

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Anlage 7 / 18

2022
EUR

2021
EUR

e) Verschiedene betriebliche Kosten
Einstellung in die Einzelwertberichtigung auf
Forderungen
Zuführung zu Verbindlichkeiten (Verpflichtung zu
Abbruch und Entsiegelung)
Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten
Rechts- und Beratungskosten
Abschluss- und Prüfungskosten
Buchführungskosten
Sitzungsgeldentschädigung
Nebenkosten des Geldverkehrs
Aufwand Abraum-/Abfallbeseitigung
Verluste auf dem Abgang von Gegenständen
Rückzahlung Verbandsumlage
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Rückzahlung nicht refinanzierbare Zinsen an
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

0,00

7.952,50

81.587,92
34.197,90
10.589,01
25.984,35
609,23
1.840,00
1.516,35
18.046,76
10.628,61
0,00
44.766,09

573.560,38
34.197,90
21.641,51
27.785,48
831,18
2.740,00
1.417,15
13.922,71
0,00
1.625.444,45
23.306,02

0,00
229.766,22

54.313,45
2.387.112,73

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens
i.V.

Ausgewiesen werden
Darlehensgewährung.

die

Zinserträge

vom

Eigenbetrieb

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

EUR

29.563,15

EUR

31.333,26

aus

der

Anlage 7 / 19

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

EUR

-32.887,91

Zusammensetzung:
2022
EUR
Sonstige Zinserträge
Verwahrentgelte

2021
EUR

676,86
-33.564,77
-32.887,91

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
i.V.

- davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von
Rückstellungen: EUR 778,99 (i.V. TEUR 8)

386,20
-27.867,04
-27.480,84

EUR

1.226,42

EUR

8.411,46

Zusammensetzung:

Zinsaufwand Aufzinsung Rückstellungen
Zinsaufwand langfr. Verbindlichkeiten

2022
EUR

2021
EUR

778,99
447,43
1.226,42

8.411,46
0,00
8.411,46

14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
i.V.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

EUR

4.485.862,14

EUR

264.550,56

Anlage 7 / 20

21. Sonstige Steuern
i.V.

EUR

49.956,50

EUR

49.165,94

EUR

4.435.905,64

EUR

215.384,62

Ausgewiesen ist die Grundsteuer.

22. Jahresgewinn
i.V.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Allgemeine Auftragsbedingungen
für

Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
1.

Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten
zu.
2.

Umfang und Ausführung des Auftrags

Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf. 50341/1

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
3.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4.

Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf
die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des
Auftrags berechtigt.
5.

Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist allein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind

unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6.

Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7.

Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw.
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung,
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8.

Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1
HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von
dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
9.

Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers,
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung
findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist der
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem
Wirtschaftsprüfer geltend machen.

Lizenziert für/Licensed to: Badische Treuhand GmbH, Lahr/Schw. | 5577949 | 278

50341
01/2024

(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in
Textform vereinbart werden.

(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Schadensfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren
Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im
Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.

a)

die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,

b)

die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,

c)

die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung,
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung,
Liquidation und dergleichen und

d)

die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a)

Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärungen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise

b)

Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c)

Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d)

Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e)

Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Textform die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert
zu honorieren.

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