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Beschlussvorlage (1. Vorberatung des Haushaltsplanes der Stadt Lahr a) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025 b) Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2028 2. Vorberatung der Wirtschaftspläne 2025…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Ziser

Drucksache Nr.: 216/2024
Az.: 902.41/2025

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

02.12.2024

vorberatend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
1. Vorberatung des Haushaltsplanes der Stadt Lahr
a) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025
b) Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2028
2. Vorberatung der Wirtschaftspläne 2025
a) Eigenbetrieb Abwasserbereitung Lahr
b) Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr
c) Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

Beschlussvorschlag:
1. Vorberatung des Haushaltsplanes der Stadt Lahr (Kernhaushalt):
a) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025:
• Der Haupt- und Personalausschuss stimmt dem Entwurf der vorgelegten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderung/en zu
und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung.
• Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, zur Ermittlung der Eckwerte des Gesamthaushaltes
2025 ggf. entsprechende geringfügige Korrekturen (Rundungen) vorzunehmen.
• Die im Haushaltsplan 2025 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Wartungen und Mieten, die in der Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden.
• Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf
von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung
durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen.
• Für die städtischen Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget
gebildet.
b) Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2028:
• Der Haupt- und Personalausschuss stimmt dem Entwurf der Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderung/en zu und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung.
2. Vorberatung der Wirtschaftspläne 2025 (städtische Eigenbetriebe):
a) bis c)
• Der Haupt- und Personalausschuss stimmt den Entwürfen der vorgelegten Wirtschaftspläne 2025 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb

Drucksache 216/2024

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Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ sowie den Finanzplanungen und Investitionsprogrammen bis 2028 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderung/en zu
und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung.

Anlage(n):
1a+b) HH-Plan Entwurf 2025 Stadt Lahr
2a) Wirtschaftsplan 2025_Abwasserbeseitigung
2b) Wirtschaftsplan 2025_BGL
2c) Wirtschaftsplan 2025_Bäder, Versorgung, Verkehr
Änderungsliste zum HH-Plan Entwurf 2025
2024-11-29 Änderungsliste II.xlsx
2024-12-02 Änderungsliste III.xlsx
A) Gesamt-Kürzungsliste Ergebnishaushalt 2025
Pauschale Kürzungen: Liste der erwartbaren Auswirkungen
B) Gebäudeunterhaltung 2025_Gesamtliste
C) Ermächtigungsübertragungen 2023_Gebäudeunterhaltung
D) Schuldenentwicklung 2025-2028
E) Übersicht freiberufliche Leistungen 2024
F) Investitionsprogramm bis 2033ff_Priorisierungsliste
G) Investitionsprogramm bis 2033ff_Neue Maßnahmen
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.