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Informationsvorlage (PEPL-Hosenmatten 2)

                                    
                                        Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stadt Lahr

Pflege- und Entwicklungsplan

Auftraggeber: die STEG / Stadt Lahr

Büro für Landschaftsökologie
LAUFER

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stadt Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Auftraggeber:

die STEG / Stadt Lahr

Bearbeiter:

Hubert Laufer (Projektleitung)
Silvia Hund (Text, GIS)

Foto Titelseite:

Steinriegel mit Wiese in der CEF-Fläche (4.05.2020)

Mai 2023

Büro für Landschaftsökologie LAUFER
Kuhläger 20
.
77654 Offenburg
Tel. 0781/96749-21 Fax 0781/96749-50
e-mail laufer@bfl-laufer.de

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Inhalt
1

Einleitung und Aufgabenstellung ................................................................. 4
1.1

Eingriff und Kompensationsmaßnahmen .............................................. 4

1.2

Ziel des Pflege- und Entwicklungsplans ............................................... 6

2 Maßnahmen zu Vermeidung und Minimierung (arten- bzw.
artengruppenbezogen) ....................................................................................... 7
2.1
Schutzmaßnahmen beim Fällen von Höhlenbäumen (Fledermäuse,
Höhlen-/Nischenbrüter) ................................................................................... 7
2.2

Aufhängen von Nisthilfen...................................................................... 8

2.2.1

Fledermauskästen ......................................................................... 8

2.2.2
Vogel-Nistkästen (Brutvögel: Gartenrotschwanz, Haussperling,
Star, Kohlmeise, Blaumeise) ....................................................................... 8
2.3

Schaffung von neuem Lebensraum in Gehölz und Gehölzrand ............ 9

2.3.1
Versetzen von Gehölzen zu einer Wilden Hecke (Brutvögel:
Neuntöter, Goldammer) ............................................................................... 9
2.3.2

Neupflanzung von Gehölzen (Brutvögel: Neuntöter, Goldammer) . 9

2.3.3
Aufwertung Gehölzrand: Lagerung von Wurzelstöcken (Brutvögel,
Reptilien) ..................................................................................................... 9
2.3.4
Aufwertung Gehölzrand: Entnahme von standortfremden
Nadelgehölzen (Brutvögel) ........................................................................ 10
2.3.5
Aufwertung Gehölzrand: Bekämpfung von Robinienschösslingen
(Brutvögel) ................................................................................................. 10
2.4
Anlage und Entwicklung einer Streuobstwiese (Fledermäuse,
Grünspecht) .................................................................................................. 11
2.5
Aufwertung von Wald: Naturnahe Waldbewirtschaftung, Entwicklung
von Höhlenbäumen (Fledermäuse, Grünspecht)........................................... 12
2.6

Anlage von Reptilienlebensräumen .................................................... 12

2.6.1
Steinriegel / Winterquartiere und Totholz-/Reisighaufen (Reptilien:
Zauneidechse, Schlingnatter) .................................................................... 12
2.6.2
Schnittholzstapel und -haufen als Versteckplätze (Reptilien:
Schlingnatter) ............................................................................................ 14
2.7

Versetzen von Käferbäumen (Hirschkäfer) ......................................... 14

3

Monitoring ................................................................................................. 15

4

Flächenbilanz zum Artenschutz ................................................................. 16

5

Lebensraumansprüche der betroffenen Arten(-gruppen) ........................... 17
5.1

Fledermäuse (Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus) ...................... 17

5.2
Vögel (Gartenrotschwanz, Goldammer, Grünspecht, Haussperling,
Neuntöter, allg. häufige Gehölz- und Höhlenbrüter) ...................................... 17
5.3

Reptilien (Schlingnatter, Zauneidechse) ............................................. 19

5.4

Hirschkäfer ......................................................................................... 19

1

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Pflege- und Entwicklungsplan

6

Flächenanteile/Strukturelemente und ihre Pflege ...................................... 21
6.1

Flächentypen ...................................................................................... 21

6.1.1

Wiese und Obstwiese Typ 1 ........................................................ 21

6.1.2

Wiese und Obstwiese Typ 2 (Reptilienhabitat) ............................ 21

6.1.3

Pferchfläche/Intensivweide .......................................................... 22

6.1.4

Böschungsflächen ....................................................................... 22

6.1.5

Saumvegetation .......................................................................... 22

6.1.6

Stufiger Gehölzrand .................................................................... 22

6.1.7
Gehölze / Hecken (Bestehende Gehölzstruktur, Wilde Hecke,
Neupflanzungen) ....................................................................................... 23
6.1.8

Steinriegel ................................................................................... 23

6.1.9

Zauneidechsenwinterquartier ...................................................... 24

6.2

Strukturelemente ................................................................................ 24

6.2.1
Reisig- und Totholzhaufen (in der Fläche Reptilienhabitat, nicht
verortet) .................................................................................................... 24
6.2.2
Schnittholzstapel und -haufen (in der Fläche Reptilienhabitat, nicht
verortet) .................................................................................................... 25
6.2.3

Neu gepflanzte Obstbäume ......................................................... 25

6.2.4

Käferbäume................................................................................. 25

6.2.5

Nisthilfen ..................................................................................... 25

7 Zusammenfassung: tabellarische Übersicht der Pflegemaßnahmen und zeiten................................................................................................................ 26
8

Literatur ..................................................................................................... 28

2

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Pflege- und Entwicklungsplan

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage von Eingriffsgebiet und Teilflächen mit
Kompensationsmaßnahmen im Raum ........................................................ 4
Abbildung 2: Eingriffsgebiet und Kompensationsflächen im Überblick ............ 5
Abbildung 3: Kontrolle eines zu fällenden Apfelbaums auf Höhlen und
Besiedlung durch Fledermäuse (15.10.2019) ............................................. 7
Abbildung 4: Aufhängen von Fledermauskästen mit Seilklettertechnik
(5.02.2019) ................................................................................................. 8
Abbildung 5: Versetzen der Gehölze zu Wilder Hecke (27.11.2019) .............. 9
Abbildung 6: Lagerung von Wurzelstöcken am Gehölzrand in der
Kalksteingrube (24.03.2020) ..................................................................... 10
Abbildung 7: Entfernen von Robinienschösslingen am Gehölzrand in der
Kalksteingrube (3.03.2021) ....................................................................... 11
Abbildung 8: Pflanzung von Obstbäumen auf Wiese (24.03.2020) ............... 11
Abbildung 9: Angelegter Steinriegel (18.04.2019) ........................................ 13
Abbildung 10:
Angelegtes Zauneidechsenwinterquartier in der
Kalksteingrube (19.03.2020) ..................................................................... 13
Abbildung 11:
Versetzen von Käferbaum mit Wurzeln (24.09.2018) ........... 14
Abbildung 12:
Darstellung der zu pflegenden Flächenanteile und
Strukturelemente, Gesamtfläche .............................................................. 29
Abbildung 13:
Darstellung der zu pflegenden Flächenanteile und
Strukturelemente, Teilbereich Nord .......................................................... 30
Abbildung 14:
Darstellung der zu pflegenden Flächenanteile und
Strukturelemente, Teilbereich Süd ............................................................ 31

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Flächenbilanz zum Artenschutz für das Baugebiet Hosenmatten II,
2. Abschnitt ............................................................................................... 16
Tabelle 2:
Übersicht über die zeitliche Einordnung der Pflegemaßnahmen im
Jahresverlauf ............................................................................................ 26

3

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

1

Einleitung und Aufgabenstellung

Das Baugebiet „Hosenmatten II“ in Lahr wurde am Nordrand der Stadt im
Stadtteil Burgheim angrenzend an bestehende Wohnbebauung geplant. Mit der
Umsetzung des 2. Abschnitts wurde in eine reich strukturierte Kulturlandschaft
mit Kleingärten, Streuobstwiesen, Wiesen und Gehölzstrukturen eingegriffen.
Diese hatten Lebensräume von streng geschützten Tierarten beinhaltet.

1.1

Eingriff und Kompensationsmaßnahmen

Der Eingriff erfolgte in den Lebensraum der Artengruppen Fledermäuse, Vögel
und Reptilien, außerdem war der Hirschkäfer betroffen. Im Rahmen der
Baufeldfreimachung und der Erschließungsarbeiten wurden Nahrungshabitate
sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten der genannten Artengruppen zerstört.
Nördlich und östlich an das Eingriffsgebiet angrenzend wurden im mehreren
Teilflächen Kompensationsmaßnahmen für den Artenschutz umgesetzt. Diese
dienen der dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion der
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im direkten räumlichen Zusammenhang zur
betroffenen Lebensstätte. Die Teilflächen, auf denen solche Maßnahmen
durchgeführt wurden, sind aus Abbildung 1 und 2 ersichtlich.

Abbildung 1: Lage von Eingriffsgebiet und Teilflächen mit Kompensationsmaßnahmen im
Raum

4

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Abbildung 2: Eingriffsgebiet und Kompensationsflächen im Überblick

5

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen aus der artenschutzrechtlichen
Beurteilung (BFL LAUFER 2017), die im Rahmen der ökologischen Baubegleitung
überwacht werden, soll sichergestellt werden, dass sich die Lebensbedingungen
der betroffenen Artengruppen nicht verschlechtern und die Vorkommen durch
entsprechende Pflegemaßnahmen im räumlichen Umfeld langfristig gesichert
sind.

1.2

Ziel des Pflege- und Entwicklungsplans

Der vorliegende Pflege- und Entwicklungsplan soll neben einer Dokumentation
der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung vor allem einen
praxisbezogenen Überblick über die künftige Pflege der Kompensationsflächen
bieten.
Ziel ist es zum einen, die jeweils artspezifischen Habitatansprüche darzustellen,
und zum anderen einen Überblick darüber zu geben, welche Fläche wann und
wie künftig gepflegt werden muss, damit sie langfristig ihre Funktion als
(Ersatz-) Lebensraum erfüllen kann.

6

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Pflege- und Entwicklungsplan

2

2.1

Maßnahmen zu Vermeidung und Minimierung (arten- bzw.
artengruppenbezogen)
Schutzmaßnahmen beim Fällen von Höhlenbäumen
(Fledermäuse, Höhlen-/Nischenbrüter)

Unmittelbar vor der Fällung wurden die Höhlenbäume durch Baumkletterer auf
das Vorhandensein geeigneter Höhlen kontrolliert. Vorhandene Höhlen wurden
mit dem Endoskop auf eine Besiedlung durch Fledermäuse untersucht (siehe
Abbildung 3).
Eine Nutzung durch höhlenbrütende Vögel konnte aufgrund der Fällung
außerhalb des Brutzeitraums ausgeschlossen werden.
Es wurden keine Fledermäuse vorgefunden.

Abbildung 3: Kontrolle eines zu fällenden Apfelbaums auf Höhlen und Besiedlung durch
Fledermäuse (15.10.2019)

7

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

2.2

Aufhängen von Nisthilfen

Insgesamt wurden im Umfeld des Eingriffsgebiets 129 Nisthilfen angebracht,
davon 96 Fledermauskästen und 33 Vogelnisthilfen.

2.2.1 Fledermauskästen
Die Fledermauskästen unterschiedlicher Ausführung (Typ 1 FF, 1 FD, 1 FW, 2 F
und 2 FN der Fa. Schwegler) wurden von Baumkletterern in Waldrandbereichen
im Umfeld des Eingriffsgebiets in Gruppen zu fünf bis zehn Kästen an Bäumen
in etwa 6 m Höhe aufgehängt (siehe Abbildung 4).

Abbildung 4: Aufhängen von Fledermauskästen mit Seilklettertechnik (5.02.2019)

2.2.2 Vogel-Nistkästen (Brutvögel: Gartenrotschwanz,
Haussperling, Star, Kohlmeise, Blaumeise)
Die Vogel-Nistkästen wurden an den Obstbäumen in den CEF-Flächen nördlich
und östlich des Eingriffsgebiets in etwa 3 m Höhe angebracht. Hier wurden
folgende fünf Typen der Fa. Schwegler verwendet: 1 B D26cm, 1 B D32cm, 1 N,
3 SV D34cm, 3 SV D45cm.

8

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Pflege- und Entwicklungsplan

2.3

Schaffung von neuem Lebensraum in Gehölz und Gehölzrand

2.3.1 Versetzen von Gehölzen zu einer Wilden Hecke (Brutvögel:
Neuntöter, Goldammer)
Geeignete Gehölze aus den Eingriffsgebiet (ausgewachsene Sträucher und
kleine Bäume wie z.B. Wildpflaume) wurden mit dem Bagger mitsamt der
Wurzeln geborgen und als Heckenstreifen in die umgebenden CEF-Flächen
verpflanzt (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5: Versetzen der Gehölze zu Wilder Hecke (27.11.2019)

2.3.2 Neupflanzung von Gehölzen (Brutvögel: Neuntöter,
Goldammer)
Ergänzend zu den als Wilde Hecke geborgenen und umgesiedelten Gehölzen
wurde in deren Randbereichen Baumschulware aus kleineren Dornsträuchern
(Heckenrose, Schlehe, Weißdorn) für ein verbessertes Angebot an Brutraum
gepflanzt.

2.3.3 Aufwertung Gehölzrand: Lagerung von Wurzelstöcken
(Brutvögel, Reptilien)
Im Rahmen der Erschließungsarbeiten ausgegrabene Wurzelstöcke wurden
nicht auf der Deponie entsorgt, sondern in der Kalksteingrube an
Gehölzrandstrukturen zur Erhöhung des Lebensraumangebots aufgeschichtet
(siehe Abbildung 6).

9

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Abbildung 6: Lagerung von Wurzelstöcken am Gehölzrand in der Kalksteingrube
(24.03.2020)

2.3.4 Aufwertung Gehölzrand: Entnahme von standortfremden
Nadelgehölzen (Brutvögel)
Zur Förderung der heimischen Baum- und Straucharten wurden in einem
Feldgehölz ca. 400 m nördlich des Eingriffsgebiets standortfremde
Nadelgehölze wie Fichten und Douglasien entfernt.

2.3.5 Aufwertung Gehölzrand: Bekämpfung von
Robinienschösslingen (Brutvögel)
In der Kalksteingrube wurde am Gehölzrand in Abschnitten der dominante
Robinienaufwuchs entfernt. Hierzu wurden die Schösslinge mitsamt den
Wurzelausläufern so gut wie möglich mit dem Bagger herausgerissen, um die
Bildung einer Übergangszone aus heimischen Sträuchern zu fördern (Abbildung
7).

10

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Abbildung 7: Entfernen von Robinienschösslingen am Gehölzrand in der Kalksteingrube
(3.03.2021)

2.4

Anlage und Entwicklung einer Streuobstwiese (Fledermäuse,
Grünspecht)

In den nördlich und östlich an den Eingriffsbereich angrenzenden Wiesen
wurden insgesamt 24 Obstbäume gepflanzt (Abbildung 8).

Abbildung 8: Pflanzung von Obstbäumen auf Wiese (24.03.2020)

11

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

2.5

Aufwertung von Wald: Naturnahe Waldbewirtschaftung,
Entwicklung von Höhlenbäumen (Fledermäuse, Grünspecht)

Ein Waldstück südöstlich der Eingriffsfläche mit der Flächengröße von 3,2 ha
bei dem Steinbruch am „Altvater“ mit markanten Altbäumen wurde aus der
Nutzung genommen, so dass sich Höhlen- und Quartierbäume für Fledermäuse
mittelfristig entwickeln können. Lediglich die Pflicht zur Verkehrssicherung muss
eingehalten werden, außerdem ist ein Zurückdrängen der Robinie in diesem
Bereich festgelegt.
Die Pflegemaßnahmen werden von der Forstverwaltung durchgeführt.

2.6

Anlage von Reptilienlebensräumen

Die Ausgleichsflächen nördlich angrenzend an den Eingriffsbereich sowie
Teilbereiche in der Kalksteingrube wurden zu Ersatzlebensraum für
Zauneidechse und Schlingnatter aufgewertet.

2.6.1 Steinriegel / Winterquartiere und Totholz-/Reisighaufen
(Reptilien: Zauneidechse, Schlingnatter)
Nördlich des Eingriffsbereichs wurden insgesamt acht Steinriegel als
strukturreiches Ersatzhabitat für Zauneidechsen angelegt (Abbildung 9). Eine
teils unterirdische Schotterschüttung mit rückseitiger Erdabdeckung fungiert
hierbei als Winterquartier. Eine vorgelagerte Sandlinse dient zur Eiablage,
Totholz- und Reisighaufen sowie Wurzelstöcke bieten Versteck- und
Rückzugsmöglichkeiten, rückseitig gepflanzte Sträucher dienen zur
Thermoregulation.
Weitere drei modifizierte Winterquartiere mit Sandlinsen wurden in der
Kalksteingrube angelegt (Abbildung 10). Hier wurden überwiegend unterirdisch
angebrachte
Schotterpackungen
mit
Reisig
abgedeckt,
um
den
Standortansprüchen der Zauneidechsen noch mehr gerecht zu werden.

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Pflege- und Entwicklungsplan

Abbildung 9: Angelegter Steinriegel (18.04.2019)

Abbildung 10: Angelegtes Zauneidechsenwinterquartier in der Kalksteingrube (19.03.2020)

13

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Pflege- und Entwicklungsplan

2.6.2 Schnittholzstapel und -haufen als Versteckplätze (Reptilien:
Schlingnatter)
In den beiden Teilflächen nördlich des Eingriffsgebiets und in der
Kalksteingrube wurde Schnittholz gestapelt und zu Haufen aufgeschichtet als
Versteck- und Rückzugsplätze für Schlingnattern ausgebracht.

2.7

Versetzen von Käferbäumen (Hirschkäfer)

Insgesamt neun als „Käferbäume“ bezeichnete Obst- und Eichenbäume (Bäume
mit Habitatpotential für Hirschkäfer) wurden mitsamt dem Wurzelraum und
anhaftender Erde aus dem Eingriffsgebiet mit einem Bagger ausgegraben, in
die angrenzenden CEF-Flächen verbracht und dort eingegraben (Abbildung 11).

Abbildung 11: Versetzen von Käferbaum mit Wurzeln (24.09.2018)

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3

Monitoring

Um die festgelegten Schutz- und Erhaltungsziele auf ihre Verwirklichung zu
überprüfen, wird ein fünfjähriges Monitoring durchgeführt. Im Rahmen
regelmäßiger Bestandsaufnahmen werden die planungsrelevanten Arten, in
diesem Fall die Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Hirschkäfer auf den CEFFlächen beobachtet. Weiterer Bestandteil des Monitorings ist die Kontrolle der
Nutzung der Fledermauskästen und der Vogelnisthilfen.
Wenn während des Untersuchungszeitraums festgestellt wird, dass durch die
Kompensationsmaßnahmen die ökologische Funktion nicht oder nur mangelhaft
erfüllt wird, so muss nachgebessert werden.
Das Monitoring umfasst die Arten(-gruppen) Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien
und Hirschkäfer. Es wurde erstmals im Jahr 2020 durchgeführt und umfasst fünf
Jahre.

15

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4

Flächenbilanz zum Artenschutz

In Tabelle 1 wird der aus der artenschutzrechtlichen Beurteilung (BFL LAUFER
2017) hervorgehende Flächenbedarf den Flächenanteilen der umgesetzten
Maßnahmen gegenübergestellt.
Tabelle 1: Flächenbilanz zum Artenschutz für das Baugebiet Hosenmatten II, 2. Abschnitt

Artenschutz:
Flächenanspruch
ZauneidechsenLebensraum
(zusätzlich Schlingnatter)

benötigte
Fläche
(m²)
Teilflächen Bezeichnung
Fläche West im Norden
Fläche Ost im Norden
Teilfläche Nord im Osten
6.480 Fläche Kalksteingrube

ges. Planung
Wilde Hecke
(Brutvogelarten)

ca. 1.000 m Länge
ges. Planung

Grüngürtel neu
extern
alternativ: Aufwertung
Gehölzrand, Lagerung
Wurzelstöcke
(Kalksteingrube)
alternativ: Aufwertung
Gehölzrand, Entfernen
Nadelgehölze (Feldgehölz
Nord)
alternativ: Aufwertung
Gehölzrand, Entfernen
Robinienschösslinge
(Kalksteingrube)
extern Neupflanzuung
Hecke (Waldrand
10.050 Nordost)

Nahrungshabitat
Grünspecht/
Zwergfledermaus

20.000 Grüngürtel neu

Aufwertung Wald
Altholzinseln durch
Nutzungsverzicht
(Fledermäuse)

Waldfläche extern in
naturnaher
32.000 Bewirtschaftung

Fläche / EinLänge
heit
5.100
3.740
800
750
10.390

Bemerkung

m²
m²
m²
m²
m²

473 lfm
36 lfm

82 lfm

214 lfm

60 lfm

180 lfm
1.045 lfm

21.900 m²

32.000

abzgl.
Gehölzanteile,
ohne
Waldfläche

m²

Stand: 18.04.2023

16

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Pflege- und Entwicklungsplan

5

Lebensraumansprüche der betroffenen Arten(-gruppen)

Nachfolgend werden die Lebensraumansprüche der betroffenen Arten und
Artengruppen dargestellt, da sie die Basis für die Gestaltung und Unterhaltung
der Ersatzlebensräume darstellen.

5.1

Fledermäuse (Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus)

Die vom Eingriff betroffenen Fledermausarten benötigen ein Angebot an
Tagesquartieren im Umfeld. Dies wird durch die angebrachten
Fledermauskästen kurz- und mittelfristig gewährleistet. Langfristig wird ein
zusätzliches Angebot an Höhlen und Spalten in Bäumen benötigt (Entstehung
durch Nutzungsverzicht in Waldbereichen). Als Nahrungshabitat werden
strukturreiche Wiesen (Streuobstwiesen, Feldhecken) und Waldrandbereiche
genutzt.
Der Kleine Abendsegler ist in Baden-Württemberg als seltenere und vor allem
im nördlichen Landesteil zu findende Art eingestuft (BRAUN & DIETERLEN 2003).
Er besiedelt als charakteristische Waldart vorwiegend baumhöhlenreiche,
strukturreiche Altholzbestände und nimmt vor allem Spechthöhlen, aber auch
Nistkästen als Quartier an. Jagdhabitate finden sich vor allem in Waldgebieten,
aber häufig auch an Gewässerrändern.
Die Zwergfledermaus ist in Baden-Württemberg als weit verbreitete und
wahrscheinlich häufigste Art einzustufen (BRAUN & DIETERLEN 2003). Hier nutzt
sie Spaltenquartiere an Fassaden, Quartiere hinter Fassadenverkleidungen und
Fensterläden, aber auch Quartiere in Dachböden und unter Dachziegeln.
Seltener ist die Art in Baumhöhlen und Nistkästen zu finden. Die Jagdgebiete
können sehr unterschiedlich sein und umfassen alle geeigneten insektenreichen
Biotope in ca. 1-2 km Umkreis um das Quartier. Bevorzugt werden
strukturreiche Siedlungsrandbereiche, Gewässerläufe oder stehende Gewässer
mit Ufervegetation, Obstwiesen, Hecken, Parks, Feldgehölze, Wälder und
Waldränder sowie Schneisen.

5.2

Vögel (Gartenrotschwanz, Goldammer, Grünspecht,
Haussperling, Neuntöter, allg. häufige Gehölz- und
Höhlenbrüter)

Der Gartenrotschwanz ist als Brutvogel lichter oder aufgelockerter
Altholzbestände heutzutage insbesondere in Streuobstwiesen, älteren
Obstgärten in Dörfern oder bei Einzelgehöften, Parks, Friedhöfen und Alleen zu
finden, außerdem in alten Auen- und Feldgehölzen, an Waldrändern und
Waldlichtungen (BAUER et al. 2005a). Die Art brütet in der Regel in Halbhöhlen

17

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

in Bäumen in 2-3 m Höhe über dem Boden, ersatzweise auch in Nischen an
Gebäuden und in Nistkästen (SÜDBECK et al. 2005, LANUV 2019).
Die Goldammer ist eine Art offener bis halboffener Landschaften mit strukturreichen, trockenen Saumbiotopen. Wichtige Habitatstrukturen sind Einzelbäume
und Büsche als exponierte Singwarten sowie Randlinien zwischen
unterschiedlichen Vegetationshöhen. Das Nest befindet sich entweder versteckt
am Boden unter Gras-/Krautvegetation oder niedrig in Büschen/Sträuchern. Die
Nahrungssuche erfolgt meist auf dem Boden in niedriger Vegetation oder auf
vegetationsfreien Flächen (BAUER et al. 2005a, SÜDBECK et al. 2005). Die
durchschnittliche Reviergröße beträgt in Deutschland ca. 0,3 bis 0,5 ha (BAUER
et al. 2005).
Der Grünspecht brütet in unterschiedlichen Biotopen der halboffenen reich
strukturierten Landschaften, so zum Beispiel am Rand von Laub- und
Mischwäldern oder in Bereichen von Lichtungen und Kahlschlägen. Ferner sind
Streuobstbestände bedeutsam. Diese Vogelart ist Nahrungsspezialist für
Ameisen (überwiegend Lasius, daneben Formica), im Winter auch von
versteckten Fliegen und Larven. Um diese Art zu erhalten, sind u.a. Althölzer
und Streuobstbestände, extensive Wiesennutzung und Ruderalflächen
notwendig.
Der Haussperling ist eine typische Siedlungsart, dessen Brutplätze sich einzeln
oder kolonieartig in Nischen und Höhlen vorwiegend an Gebäuden (manchmal
auch in deren Innerem) befinden. Selten ist die Art auch als Freibrüter auf
Bäumen, in dichten Hecken und Fassadenbegrünungen anzutreffen. Die sowohl
pflanzliche als auch tierische Nahrung wird auf dem Boden, auf Halmen und
krautigen Pflanzen oder in Büschen und Bäumen erworben. Ergiebige Nahrungsquellen/-flächen werden noch in einer Entfernung von über 1 km (bis 5
km) vom Nistplatz angeflogen (HÖLZINGER 1997, BAUER et al. 2005b, SÜDBECK
et al. 2005).
Der Neuntöter ist ein Brutvogel halboffener bis offener, in der Regel extensiv
genutzter Kulturlandschaften mit lockerem, strukturreichem Gehölzbestand.
Wichtige Habitatelemente sind dornige Sträucher, u.a. zur Anlage der
Freinester, und kurzgrasige/vegetationsarme Nahrungshabitate zur Jagd von Insekten, Spinnen und Kleinsäugern (BAUER et al. 2005a, SÜDBECK et al. 2005).
Die Reviergröße beträgt in günstigen Habitaten meist 1,5 bis 2 ha (BAUER et al.
2005).
Die allgemein häufigen Arten der Gehölz- und der Höhlenbrüter benötigen
Bruthabitate in Heckenstrukturen und künstlichen Bruthöhlen (Nisthilfen).

18

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

5.3

Reptilien (Schlingnatter, Zauneidechse)

Die Schlingnatter besiedelt trockene, sonnenexponierte Plätze mit niedriger
Krautschicht und Deckung bietenden Randstrukturen, bevorzugt in
wärmebegünstigten Hanglagen. Der Aktivitätszeitraum beginnt in der Regel
Ende März/Anfang April mit einer kurze Sonnperiode in der Nähe zu den
Überwinterungsquartieren. Die Paarung findet im Anschluss ab April bis Mai
statt, gelegentlich auch bis Juni. Zwischen Mitte August und Ende September
erfolgt die Geburt der Jungtiere (W AITZMANN & ZIMMERMANN 2007). Mitte
Oktober/Anfang November zieht sich die Schlingnatter nach einer erneut
intensiveren Sonnperiode ins Winterquartier zurück. Die Überwinterung erfolgt
in Erdlöchern oder Felsspalten in frostfreier Tiefe.
Die Zauneidechse ist ein Biotopkomplexbewohner wärmebegünstigter Standorte. Sie zeigt eine starke Präferenz für Ruderalflächen, offene bis locker bewachsene Flächen und Säume. Geeignete Habitate müssen strukturreich und
gut besonnt sein sowie eine ausgeprägte Vegetationsschicht und sich schnell
erwärmendes Substrat aufweisen. Als euryöke Art in Baden-Württemberg besiedelt sie auch stark anthropogen beeinflusste Lebensräume wie z.B. Wegund Straßenböschungen, Bahndämme oder extensiv bewirtschaftete Nutzflächen. (LAUFER 2014).
Entsprechend dem Ende der Winterruhe beginnt die Paarungszeit in der Regel
Ende April bis Anfang Mai. In den Monaten Mai und Juni kann ein deutlicher
Aktivitätsschwerpunkt festgestellt werden. Das Aufsuchen der Winterquartiere –
Fels- oder Erdspalten, vermoderte Baumstubben, verlassene Nagerbauten oder
selbst gegrabene Wohnröhren – beginnt in der Regel im September. Juvenile
und subadulte Tiere sind im Herbst länger aktiv (LAUFER et al. 2007, LAUFER
2014).

5.4

Hirschkäfer

Der Hirschkäfer kommt in Baden-Württemberg in warmen tiefen Lagen unter
500 m vor. Es gibt wenige Funde oberhalb von 500 m. Die Bestandsdichten sind
häufig niedrig. Hirschkäfer werden vor allem in Wäldern mit Altholzbestand
gefunden, in denen Eichen vorkommen.
Die Weibchen graben sich zur Eiablage an geeigneten Stellen 30-50, maximal
100 cm tief in den Boden ein. Die Larven des Hirschkäfers, die morsches,
feuchtes, verpilztes Holz fressen, entwickeln sich in der Regel in einem
Zeitraum von fünf bis sechs Jahren in möglichst großen Morschholzstrukturen.
Ihre Entwicklung erfolgt überwiegend in großen Wurzelstöcken bzw. im
Wurzelbereich alter Bäume, kann aber auch in anderen morschen

19

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Holzstrukturen ablaufen. Eine Entwicklung ist in vielen Laub- und
Nadelholzarten möglich, große Eichenstümpfe werden aber bevorzugt. Mit
zunehmendem Alter entfernen sich die Larven zur Nahrungsaufnahme bis zu 2
m vom Baumstumpf. Am Ende der Larvalentwicklung verpuppen sie sich in
einem Kokon, aus dem nach ca. sechs Wochen die Käfer im Herbst (Oktober)
schlüpfen. Sie überwintern im Boden, den sie im Frühling verlassen. Die
Flugzeit in Baden-Württemberg erstreckt sich von Ende Mai bis Mitte August mit
einem Schwerpunkt von Mitte Juni bis Ende Juli. Adulte Tiere ernähren sich von
Baumsäften (BRECHTEL & KOSTENBADER 2002).

20

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

6

Flächenanteile/Strukturelemente und ihre Pflege

In diesem Kapitel werden die erforderlichen Pflegemaßnahmen der Flächen
ausführlich beschrieben. Es werden Hinweise zum jeweiligen Zielzustand,
Pflegeturnus und Pflegezeitraum gegeben. Die zu pflegenden Flächenanteile
und Strukturelemente sind den Abbildungen 12 bis 14 im Anhang zu
entnehmen.

6.1

Flächentypen

6.1.1 Wiese und Obstwiese Typ 1
Die maschinelle Mahd, die zweimal jährlich zu erfolgen hat, muss mit dem
Balkenmäher durchgeführt werden. Die Fläche kann mit schwerem Gerät (wie
Traktor) befahren werden. Der erste Schnitt muss zwischen Ende Mai und Mitte
Juni, der zweite Schnitt zwischen Mitte August und Anfang September
durchgeführt werden.
Als alternative Bewirtschaftung kommt eine extensive zyklische Beweidung
durch Schafe in Frage. Nachts müssen die Schafe von der Fläche entnommen
werden, um eine Eutrophierung zu verhindern bzw. in Grenzen zu halten. Die
jungen Wilden Hecken und Gehölzsaumflächen müssen bei der Pferchung
ausgezäunt werden.

6.1.2 Wiese und Obstwiese Typ 2 (Reptilienhabitat)
Die Mahd der Fläche muss mosaikartig mit dem Freischneider oder
Balkenmäher durchgeführt werden, wenn die Reptilien nicht aktiv sind
(frühmorgens oder bei bedecktem Wetter). Die Mahd muss in zwei Abschnitten
erfolgen, wobei kleinteilig jeweils etwa 50 % der Fläche im Abstand von 14
Tagen gemäht wird. Blühende Bereiche sind bevorzugt zunächst zu belassen,
um ein ausreichendes Nahrungsangebot durch Insekten zu gewährleisten. Die
Schnitthöhe muss bei mind. 10 cm liegen. Die Fläche darf nicht mit schwerem
Gerät (Traktor etc.) befahren werden, um Bodenverdichtungen und ein
Verschmieren von Mäuselöchern (Rückzugsorte von Zauneidechsen) bei
feuchten Bodenverhältnissen zu verhindern.
Das Schnittgut muss vollständig aus der Fläche abgeräumt und entsorgt
werden, um einer Eutrophierung entgegen zu wirken. Es sind mindestens zwei
Pflegedurchgänge jährlich vorgesehen: der erste Schnitt muss zwischen Mitte
März und April, der zweite Schnitt zwischen Mitte August bis Mitte Oktober
durchgeführt werden. Je nach Wüchsigkeit der Vegetation muss ein weiterer
Pflegedurchgang auf Zuruf erfolgen.

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Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Als alternative Bewirtschaftung kommt eine extensive zyklische Beweidung
durch Schafe, vorzugsweise durch Wanderbeweidung in Frage. Bei einer
Pferchung müssen die Schafe nachts von der Fläche entnommen werden, um
eine Eutrophierung zu verhindern bzw. in Grenzen zu halten. Die Beweidung
muss ausgesetzt werden, bevor ein Bedeckungsgrad von 20 % mit Gehölzen
und
langgrasiger
Vegetation
unterschritten
wird.
Steinriegel
und
Zauneidechsenwinterquartiere mit Sandlinsen sowie Wilde Hecken mit
Saumflächen müssen bei einer Pferchung ausgezäunt werden.
Mittelfristig sind Nachpflanzungen von einzelnen Hochstamm-Obstbäumen für
abgängige bzw. abgestorbene Bäume in diesen Teilflächen einzuplanen, um
den Obstwiesen-Charakter der Fläche auf lange Sicht aufrecht zu erhalten.

6.1.3 Pferchfläche/Intensivweide
In der eingezäunten Fläche können Weidetiere ohne zeitliche Beschränkung
gehalten werden. Intensive Abweidung und Eutrophierung der Fläche werden in
Kauf genommen. In Zeiten ohne Weidehaltung muss die Pflege wie bei Wiese
Typ 1 erfolgen (Kap. 7.1.1).

6.1.4 Böschungsflächen
Die Böschungsflächen müssen alle zwei Jahre alternierend mit dem
Freischneider gemäht werden, das Schnittgut muss abgeräumt und entsorgt
werden. Die Schnitthöhe muss bei mind. 15 cm liegen. Der Zeitraum muss
zwischen Ende September bis Dezember liegen, für Gehölzanteile zwischen
Oktober bis Februar.

6.1.5 Saumvegetation
Die Saumvegetation muss bereichsweise alle zwei Jahre alternierend mit dem
Freischneider gemäht werden (Länge der Saumabschnitte jeweils ca. 20-30 m),
Das Schnittgut muss vollständig abgeräumt und entsorgt werden, um einer
Eutrophierung entgegen zu wirken. Die Schnitthöhe muss bei mindestens 15 cm
liegen. Der Zeitraum muss zwischen Ende September bis Dezember liegen, für
Gehölzanteile zwischen Oktober bis Februar.

6.1.6 Stufiger Gehölzrand
In diesen Flächen sollen blüten-, beeren- und dornenreiche Straucharten auf
einer Breite von mindestens 5 m durch Zurückdrängen von Dominanzgehölzen
wie
z.B.
Robinie
gefördert
werden.
Alle
drei
Jahre
müssen
Robinienschösslingen und -wurzelausläufer mit dem Bagger ausgegraben und
entsorgt werden. Der Zeitraum dafür muss zwischen Oktober und Februar
liegen.

22

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Pflege- und Entwicklungsplan

6.1.7 Gehölze / Hecken (Bestehende Gehölzstruktur, Wilde Hecke,
Neupflanzungen)
In diesen Flächen muss alle vier bis fünf Jahre ein schonendes Auf-den-StockSetzen durch Entnahme von Einzelstämmen erfolgen. Der Beginn für diese
Maßnahme soll in der bestehenden Gehölzstruktur und in der Wilde Hecke bei
ca. 2026 liegen. Für die neu gepflanzten Gehölzstrukturen kommt diese
Maßnahme ab frühestens ca. 2030 zum Tragen. Der Zeitraum muss zwischen
Oktober und Mitte/Ende Februar liegen. Anfallendes Reisig kann und soll in der
Fläche verbleiben, aufgeschichtet zu Haufen (vgl. Kap. 7.1.8, .7.1.9, 7.2.1).

6.1.8 Steinriegel
Rückseite der Steinriegel
Die Mahd hat alle zwei Jahre alternierend mit dem Freischneider zu erfolgen
(d.h. jedes Jahr die Hälfte jeder Steinriegel-Rückseite), das Schnittgut muss
abgeräumt und entsorgt werden. Die Schnitthöhe muss bei mindestens 15 cm
liegen. Der Zeitraum ist zwischen Oktober und Februar zu wählen.
Sandlinsen und Vorderseite Steinriegel
Aufkommende Vegetation an der Vorderseite der Steinriegel und auf den
Sandlinsen muss einmal jährlich durch händisches Ausreißen bzw. Mahd mit
Freischneider entfernt werden. 20 % der Sandlinsenfläche muss mit Vegetation
bedeckt bleiben. Der Zeitraum muss zwischen Oktober und März liegen (vor der
Eizeitigung). Das Schnittgut muss vollständig abgeräumt und entsorgt werden.
Die Sandlinsen müssen alle zwei Jahre durch Hacken gelockert werden;
Wurzelstöcke krautiger Vegetation sind hierbei zu entfernen. Der Zeitraum muss
zwischen Oktober und März liegen (vor der Eizeitigung). Die Grünmasse ist
abzuräumen und zu entsorgen.
Reisig- und Totholzhaufen
Überwachsende krautige und verholzende Triebe sind einmal jährlich händisch
durch Herausziehen bzw. Abschneiden zu entfernen. Der Zeitraum muss
zwischen Oktober und März liegen. Das Grünmaterial muss vollständig aus der
Fläche entfernt werden.
Reisighaufen zersetzen sich und müssen alle zwei bis drei Jahre nachgelegt
werden. Feines Reisigmaterial ist zu Haufen aufzuschichten (höchstens
Unterarmdicke), vereinzelt können auch grobere Reisig- und Astteile
untermischt sein. Die Fläche für die Reisighaufen darf 1x1 m nicht
unterschreiten, die Höhe muss mindestens 1 m betragen. Die Haufen sind an
den bisher vorhandenen Stellen nachzulegen. Der Zeitraum muss zwischen
Oktober und Ende Februar liegen. Anfallendes Reisigmaterial aus Kap. 7.1.7
kann verwendet werden.

23

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Pflege- und Entwicklungsplan

6.1.9 Zauneidechsenwinterquartier
Reisigauflage
Überwachsende krautige und verholzende Triebe sind einmal jährlich händisch
durch Herausziehen bzw. Abschneiden zu entfernen. Der Zeitraum muss
zwischen Oktober und März liegen. Das Grünmaterial muss vollständig aus der
Fläche entfernt werden.
Da sich die Reisigauflage zersetzt, muss sie alle zwei bis drei Jahre nachgelegt
werden. Feines Reisigmaterial ist in einer Höhe von mindestens 1 m auf die
Schotterpackung aufzuschichten (höchstens Unterarmdicke), vereinzelt können
auch grobere Reisig- und Astteile untermischt sein. Anfallendes Material aus
Kap. 7.1.7 kann verwendet werden.
Sandlinsen
Aufkommende Vegetation auf den Sandlinsen muss einmal jährlich durch
händisches Ausreißen bzw. Mahd mit Freischneider entfernt werden. 20 % der
Sandlinsenfläche muss mit Vegetation bedeckt bleiben. Der Zeitraum muss
zwischen Oktober und März liegen (vor der Eizeitigung). Das Schnittgut muss
vollständig abgeräumt und entsorgt werden.
Die Sandlinsen müssen alle zwei Jahre durch Hacken gelockert werden;
Wurzelstöcke krautiger Vegetation sind hierbei zu entfernen. Der Zeitraum muss
zwischen Oktober und März liegen (vor der Eizeitigung). Die Grünmasse ist
abzuräumen und zu entsorgen.

6.2

Strukturelemente

Im Folgenden werden die Strukturelemente aufgeführt und beschrieben. Sie
sind nicht flächenmäßig, sondern als Punkte bzw. in Stückzahlen erfasst (außer
Reisighaufen und Obstbäume).

6.2.1 Reisig- und Totholzhaufen (in der Fläche Reptilienhabitat,
nicht verortet)
Überwachsende krautige und verholzende Triebe sind einmal jährlich händisch
durch Herausziehen bzw. Abschneiden zu entfernen. Der Zeitraum muss
zwischen Oktober und März liegen. Das Grünmaterial muss vollständig aus der
Fläche entfernt werden.
Da sich die Reisigauflage zersetzt, muss sie alle zwei bis drei Jahre nachgelegt
werden. Feines Reisigmaterial ist in einer Höhe von mindestens 1 m auf die
Schotterpackung aufzuschichten (höchstens Unterarmdicke), vereinzelt können
auch grobere Reisig- und Astteile untermischt sein. Anfallendes Material aus
Kap. 7.1.7 kann verwendet werden.

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Pflege- und Entwicklungsplan

6.2.2 Schnittholzstapel und -haufen (in der Fläche Reptilienhabitat,
nicht verortet)
Die gestapelten bzw. aufgeschichteten Schnittholzhaufen dienen der
Schlingnatter als Rückzugorte. Überwachsende krautige und verholzende
Triebe sind einmal jährlich händisch durch Herausziehen bzw. Abschneiden zu
entfernen. Der Zeitraum muss zwischen Oktober und März liegen. Das
Grünmaterial muss vollständig aus der Fläche entfernt werden.
Die Schnittholzstapel und -haufen müssen nach Bedarf ca. alle fünf Jahre
nachgelegt werden.

6.2.3 Neu gepflanzte Obstbäume
An den neu gepflanzten und umzäunten Obstbäumen ist einmal jährlich eine
Erziehungs- und Erhaltungsschnitt durchzuführen. Der Zeitraum von Dezember
bis Februar ist einzuhalten.
Dreibock, Anbindung und Verbissschutz sind im Zuge der jährlichen
Schnittmaßnahme auf ihre Funktion zu kontrollieren und mittelfristig zu
entfernen.

6.2.4 Käferbäume
Für die Käferbäume sind keine Maßnahmen vorgesehen.

6.2.5 Nisthilfen
Die Nisthilfen müssen 1x jährlich gereinigt werden, vorzugsweise am Ende des
Winters im Februar vor Beginn der Vogelbrutzeit und gegen Ende der
Fledermauswinterruhe. Beschädigte bzw. fehlende Kästen müssen repariert
bzw. ersetzt werden.
Es ist zu beachten, dass die Fledermauskästen nur mit einer 6 m hohen Leiter
und in Seilkletter- und Sicherungstechnik zu erreichen sind.
In den ersten fünf Jahren (2020 bis einschl. Monitoringjahr 2024, d.h. letzter
Untersuchungsdurchgang im Februar 2025) erfolgt durch das BfL Laufer eine
Dokumentation der Belegung im Rahmen eines Monitorings.

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Pflege- und Entwicklungsplan

7

Zusammenfassung: tabellarische Übersicht der Pflegemaßnahmen und -zeiten

Tabelle 2: Übersicht über die zeitliche Einordnung der Pflegemaßnahmen im Jahresverlauf

Nr.

Fläche/
Element

7.1.1

Wiese und
Obstwiese
Typ 1

7.1.2

Wiese und
Obstwiese
Typ 2

7.1.3

Pferchfläche/
Intensivweide

7.1.4

Böschungsflächen

Beschreibung Maßnahme
Mahd mit Balkenmäher (Befahren mit
Traktor möglich), Schnitthöhe mind. 10 cm.
Alternative Bewirtschaftung: extensive
zyklische Beweidung durch Schafe. Dabei
Auszäunung der jungen Wilden Hecken und
der Gehölzneupflanzungen mit
Saumbereichen.
Mosaikartige Mahd mit Freischneider oder
Balkenmäher frühmorgens oder bei
bedeckter Witterung, je 50 % der Fläche im
Abstand von 14 Tagen, Schnitthöhe mind. 10
cm (evtl. dritter Pflegedurchgang in
wüchsigem Jahr). Kein Befahren mit
schwerem Gerät.
Alternative Bewirtschaftung: extensive
zyklische Beweidung durch Schafe,
vorzugsweise durch Wanderbeweidung.
Dabei Auszäunung der Steinriegel und
Zauneidechsenwinterquartiere mit
Sandlinsen sowie Wilde Hecken und HeckenNeupflanzungen mit Saumbereichen.
Bewirtschaftung ausschließlich durch
Weidehalter (alternativ: Pflege wie Wiese Typ
1)
Mahd mit Freischneider, Schnitthöhe mind.
15 cm (abschnittsweise alternierend)

Häufigkeit

Jan

Feb

Mär

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

2x jährlich

je nach
Wuchs

2(-3)x
jährlich

je nach
Wuchs

alle 2 Jahre
alternierend

26

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Pflege- und Entwicklungsplan

Nr.

Fläche/
Element

Beschreibung Maßnahme

Häufigkeit

7.1.5

Saumvegetation

7.1.6

Stufiger
Gehölzrand
Gehölze

Mahd mit Freischneider, Schnitthöhe mind. 15
cm (abschnittsweise alternierend),
Saumabschnitte von jew. ca. 20-30 m Länge
Erhalten durch Zurückdrängen von
Dominanzgehölzen
Auf-den-Stock-Setzen (Einzelstammentnahme)

7.1.8

Rückseite
Steinriegel

Mahd mit Freischneider, Schnitthöhe mind. 15
cm

7.1.8/
7.1.9

Vorderseite
der
Steinriegel,
Sandlinsen
Sandlinsen

Entfernen krautiger und verholzender
Vegetation (20 % der Fläche auf Sandlinse muss
1x jährlich
von Vegetation bedeckt bleiben)

7.1.7

7.1.8
7.1.9
7.1.8/
7.1.9/
7.1.8/
7.1.9/
7.2.1
7.2.2

7.2.4

Lockern durch Hacken

Reisig- und
Händisches Entfernen von Vegetation
Totholzhaufen
Reisighaufen Nachlegen an den Steinriegeln, auf den
Zauneidechsenwinterquartieren und in der
Fläche (in Fläche Reptilienhabitat)
Obstbäume Erziehungs-/Erhaltungsschnitt,
Kontrolle Dreibock, Anbindung, Verbissschutz
Mittelfristig Nachpflanzungen für abgestorbene
Altbäume in Flächen Obstwiese Typ 1
Nisthilfen
Reinigung und Kontrolle mit Seilklettertechnik,
Ersetzen fehlender und Reparatur beschädigter
Kästen

Jan

Feb

Mär

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

alle 2 Jahre
alternierend
alle 3 Jahre
alle 4-5
Jahre
alle 2 Jahre
alternierend

alle 2 Jahre
alternierend
1x jährlich

alle 3 Jahre
1x jährlich
nach Bedarf
1x jährlich

27

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

8

Literatur

BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (Hrsg.) (2005a): Das Kompendium der
Vögel Mitteleuropas. Nonpasseriformes – Nichtsperlingsvögel. – AulaVerlag, Wiesbaden.
BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (Hrsg.) (2005b): Das Kompendium der
Vögel Mitteleuropas. Passeriformes – Sperlingsvögel. – Aula-Verlag,
Wiesbaden.
BFL LAUFER (2017): B-Plan „Hosenmatten II, 2. Abschnitt“, Stadt Lahr,
Artenschutzrechtliche Beurteilung, - unveröffentlicht.
BRAUN M. & F. DIETERLEN (Hrsg.) 2003. Die Säugetiere Baden-Württembergs.
Band 1: Allgemeiner Teil, Fledermäuse. – Verlag Eugen Ulmer.
BRECHTEL, F. & H. KOSTENBADER (Hrsg.) (2002): Die Pracht- und Hirschkäfer
Baden-Württembergs. – Ulmer Verlag, Stuttgart.
HÖLZINGER, J. (Bearb.) (1997): Die Vögel Baden-Württembergs. Band 3.2:
Singvögel 2. – Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart (Hohenheim).
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-W ESTFALEN (LANUV) (Hrsg.) (2019): Geschützte Arten in NordrheinWestfalen: Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus (Linnaeus,
1758)). –
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/grupp
e/voegel/kurzbeschreibung/103092, aufgerufen am 20.10.2022
LAUFER, H., K. FRITZ & P. SOWIG (Hrsg.) (2007): Die Amphibien und Reptilien
Baden-Württembergs. – Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart (Hohenheim).
LAUFER, H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am
Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. – Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg, 77: 93-142.
SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K.SCHRÖDER
& C. SUDFELDT (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der
Brutvögel Deutschlands. – Radolfzell.
W AITZMANN, M. & P. ZIMMERMANN (2007): Schlingnatter - Coronella austriaca
LAURENTI, 1768. - In: LAUFER, H., K. FRITZ & P. SOWIG (Hrsg.): Die
Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. – S. 633-650. Ulmer
Verlag, Stuttgart.

28

Anhang

Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Abbildung 12: Darstellung der zu pflegenden Flächenanteile und Strukturelemente,
Gesamtfläche

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Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Abbildung 13: Darstellung der zu pflegenden Flächenanteile und Strukturelemente,
Teilbereich Nord

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Hosenmatten II, 2. Abschnitt, Stad Lahr
Pflege- und Entwicklungsplan

Abbildung 14: Darstellung der zu pflegenden Flächenanteile und Strukturelemente,
Teilbereich Süd

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