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Beschlussvorlage (Erhöhung der Musikschulentgelte)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 413
Sachbearbeitung: Dold

Drucksache Nr.: 204/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 12.11.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

16 Ja-Stimmen

02.12.2024

0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Gemeinderat

16.12.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Erhöhung der Musikschulentgelte

Beschlussvorschlag:
Die Entgelte der Städtischen Musikschule werden zum 1. Januar 2025 im Durchschnitt
um rund 2,5% erhöht.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 204/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Erhöhung der Entgelte der Städtischen Musikschule Lahr.
Die Entgelte der Städtischen Musikschule werden zum 1. Januar 2025 im Durchschnitt um rund 2,5%
erhöht. Beim Einzelunterricht (45 Minuten) erhöht sich das monatliche Entgelt von 126 € auf 129 €.
Zuletzt wurde die Gebühr der Musikschule am 01. März 2023 erhöht.
Vergleich auf Landes- und Bundesebene:
Kosten für wöchentlich 45 Minuten Einzelunterricht in
Baden-Württemberg: 103 €
Bundesrepublik Deutschland: 90 €
Vergleich in der Ortenau:
Kosten für wöchentlich 45 Minuten Einzelunterricht in
Offenburg: 124 €
Achern/Oberkirch: 125 €
Lahr aktuell: 126 €
Lahr ab 2025: 129 €

Begründung:
Als ein Baustein zur Kompensation der Mehrkosten durch die Übernahme der Honorarlehrkräfte,
schlägt die Verwaltung eine moderate Erhöhung der Entgelte vor. Die Musikschule Lahr zählt im Vergleich zu anderen Musikschulen in Baden-Württemberg und Deutschland zu den teuersten für die
Nutzerinnen und Nutzer. Daher verfolgen wir das Ziel, die Kostenbelastung moderat und ausgewogen
zu gestalten. Trotz dieser Tatsache liegt der Zuschussbedarf der Stadt Lahr für die Musikschule im
durchschnittlichen Bereich im Vergleich zu anderen Kommunen. Zu erwähnen ist dabei, dass Musikschulen in vielen Fällen die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.

Drucksache 204/2024

Seite 3

Entgeltübersicht:
Die bisherigen Entgelte stehen jeweils kursiv hinter den neuen Entgelten.
Unterrichtsentgelte in EURO je Monat

Schüler:innen

Elementare Musikpädagogik

NEU Bisher

Musik entdecken (6 Monate – 3 Jahre)
Musik und Bewegung (3 - 6 Jahre)

Erwachsene
ab 27 J.

NEU Bisher

45 Min.
45 Min.

26,26,-

25,25,-

45 Min.
45 Min.

40,26,-

39,25,-

à 30 Min..

43,-

42,-

30 Min.
45 Min.
variabel

86,- 84,129,- 126,96,- 93,-

123,- 120,185,- 180,134,- 130,-

30 Min.
45 Min.
45 Min.
60 Min.
45 Min.
60 Min.

43,- 42,65,- 63,43,- 42,58,- 56,33,- 32,43,- 42,-

62,93,62,82,47,62,-

pro Karte
pro Karte

277,- 270,- 390,- 380,405,- 395,- 584,- 540,-

45 Min.
60 Min.
45 Min.
45 Min.

27,14,27,26,-

Orientierungsfächer/Gruppenangebote
GrooveLab Kids (6 – 8 Jahre)
Trommelbande (6 – 8 Jahre)
Instrumentalschnupperunterricht (einmaliges Entgelt)
4 Unterrichtseinheiten Einzel

62,-

60,-

Instrumental- und Vokalunterricht
Einzelunterricht
Einzelunterricht
GrooveLab
Gruppenunterricht
2er – Gruppen
2er – Gruppen
3er – Gruppen
3er – Gruppen
Großgruppen (ab 4 TN)
Großgruppen (ab 4 TN)

60,90,60,80,45,60,-

10er Abokarte (einmaliges Entgelt, keine mtl. Zahlungen möglich)
Instrumental- und Vokalunterricht
gültig 1 Jahr à 30 Min.
gültig 1 Jahr à 45 Min.
Ensemblefächer (kostenpflichtig)
Kammermusik-Ensemble
Chor
Junior Ensemble
Theorie
Ensemblefächer (kostenfrei)
Sinfonietta
Barockorchester
Streicherensemble
Bläserensemble
Vororchester Streicher
Vororchester Bläser
Liederorchester
Schlagzeugensemble

90 Min.
45 Min.
45 Min.
45 Min.
45 Min.
45 Min.
45 Min.
90 Min.

26,13,26,25,-

37,19,31,-

36,18,-

Drucksache 204/2024

Seite 4

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

Guido Schöneboom

Tobias Meinen

Anlage(n):
Anlage 0.pdf
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.