Beschlussvorlage (Erhöhung der Musikschulentgelte)
16. Dezember 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 413 Sachbearbeitung: Dold Drucksache Nr.: 204/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 12.11.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 16 Ja-Stimmen 02.12.2024 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 16.12.2024 beschließend öffentlich Betreff: Erhöhung der Musikschulentgelte Beschlussvorschlag: Die Entgelte der Städtischen Musikschule werden zum 1. Januar 2025 im Durchschnitt um rund 2,5% erhöht. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 204/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Erhöhung der Entgelte der Städtischen Musikschule Lahr. Die Entgelte der Städtischen Musikschule werden zum 1. Januar 2025 im Durchschnitt um rund 2,5% erhöht. Beim Einzelunterricht (45 Minuten) erhöht sich das monatliche Entgelt von 126 € auf 129 €. Zuletzt wurde die Gebühr der Musikschule am 01. März 2023 erhöht. Vergleich auf Landes- und Bundesebene: Kosten für wöchentlich 45 Minuten Einzelunterricht in Baden-Württemberg: 103 € Bundesrepublik Deutschland: 90 € Vergleich in der Ortenau: Kosten für wöchentlich 45 Minuten Einzelunterricht in Offenburg: 124 € Achern/Oberkirch: 125 € Lahr aktuell: 126 € Lahr ab 2025: 129 € Begründung: Als ein Baustein zur Kompensation der Mehrkosten durch die Übernahme der Honorarlehrkräfte, schlägt die Verwaltung eine moderate Erhöhung der Entgelte vor. Die Musikschule Lahr zählt im Vergleich zu anderen Musikschulen in Baden-Württemberg und Deutschland zu den teuersten für die Nutzerinnen und Nutzer. Daher verfolgen wir das Ziel, die Kostenbelastung moderat und ausgewogen zu gestalten. Trotz dieser Tatsache liegt der Zuschussbedarf der Stadt Lahr für die Musikschule im durchschnittlichen Bereich im Vergleich zu anderen Kommunen. Zu erwähnen ist dabei, dass Musikschulen in vielen Fällen die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Drucksache 204/2024 Seite 3 Entgeltübersicht: Die bisherigen Entgelte stehen jeweils kursiv hinter den neuen Entgelten. Unterrichtsentgelte in EURO je Monat Schüler:innen Elementare Musikpädagogik NEU Bisher Musik entdecken (6 Monate – 3 Jahre) Musik und Bewegung (3 - 6 Jahre) Erwachsene ab 27 J. NEU Bisher 45 Min. 45 Min. 26,26,- 25,25,- 45 Min. 45 Min. 40,26,- 39,25,- à 30 Min.. 43,- 42,- 30 Min. 45 Min. variabel 86,- 84,129,- 126,96,- 93,- 123,- 120,185,- 180,134,- 130,- 30 Min. 45 Min. 45 Min. 60 Min. 45 Min. 60 Min. 43,- 42,65,- 63,43,- 42,58,- 56,33,- 32,43,- 42,- 62,93,62,82,47,62,- pro Karte pro Karte 277,- 270,- 390,- 380,405,- 395,- 584,- 540,- 45 Min. 60 Min. 45 Min. 45 Min. 27,14,27,26,- Orientierungsfächer/Gruppenangebote GrooveLab Kids (6 – 8 Jahre) Trommelbande (6 – 8 Jahre) Instrumentalschnupperunterricht (einmaliges Entgelt) 4 Unterrichtseinheiten Einzel 62,- 60,- Instrumental- und Vokalunterricht Einzelunterricht Einzelunterricht GrooveLab Gruppenunterricht 2er – Gruppen 2er – Gruppen 3er – Gruppen 3er – Gruppen Großgruppen (ab 4 TN) Großgruppen (ab 4 TN) 60,90,60,80,45,60,- 10er Abokarte (einmaliges Entgelt, keine mtl. Zahlungen möglich) Instrumental- und Vokalunterricht gültig 1 Jahr à 30 Min. gültig 1 Jahr à 45 Min. Ensemblefächer (kostenpflichtig) Kammermusik-Ensemble Chor Junior Ensemble Theorie Ensemblefächer (kostenfrei) Sinfonietta Barockorchester Streicherensemble Bläserensemble Vororchester Streicher Vororchester Bläser Liederorchester Schlagzeugensemble 90 Min. 45 Min. 45 Min. 45 Min. 45 Min. 45 Min. 45 Min. 90 Min. 26,13,26,25,- 37,19,31,- 36,18,- Drucksache 204/2024 Seite 4 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Guido Schöneboom Tobias Meinen Anlage(n): Anlage 0.pdf Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.