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Beschlussvorlage (Reduzierung des Vorgriffsbeschluss für die Theatersaison 25/26)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 411
Sachbearbeitung: Silberer

Drucksache Nr.: 207/2024
Az.: 902.41

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

02.12.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

16.12.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Reduzierung des Vorgriffsbeschluss für die Theatersaison 25/26

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat ändert Beschluss Punkt 1 der Vorlage „Freigabe einzelner Etats im
Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2025/2026
und das Haushaltjahr 2025“ (Drucksache Nr.: 65/2024).
2. Der Zuschussbedarf in Höhe von 187.000 Euro wird um 22.500 Euro abgesenkt.

Zusammenfassende Begründung:
Aufgrund der geforderten Einsparungen in Höhe von 12% im Zuge der angekündigten Erhöhung der Kreisumlage wird vorgeschlagen das Kulturbudget um aufgerundete 22.500
Euro zu reduzieren.

Drucksache 207/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Gesamtverwaltung wird aufgetragen, den Haushalt um weitere 12% zu kürzen. Dies erfolgt aufgrund der angespannten Lage. Da mittels Vorgriffsbeschluss und Entscheidung des Gemeinderats bereits die hier benannten Mittel gebunden sind, erfolgt mit diesem Beschluss die entsprechende Mittelreduzierung gesondert. Die genannten Mittel (22.500) sind derzeit noch im Haushaltsentwurf vom
18.11. enthalten. Bei einer Beschlussfassung würde über die Berücksichtigung für den Haushalt über
die Änderungsliste im Rahmen des Haushaltsbeschlusses entsprechend erfolgen. Dies ist möglich, da
ein Teil der Buchungen für die Saison 25/26 noch offen ist.

Begründung:
Das Kulturbudget setzt sich aus mehreren Kostenstellen zusammen. Ein großer Teil befindet sich auf
der Kostenstelle 28105000. Hier ist das Theater- und Konzertaufwandsbudget verankert. Jährlich wird
hierfür ein Vorgriffsbeschluss eingeholt. Dieser beträgt für die Spielzeit 25/26 Ausgaben in Höhe von
435.000 Euro und Einnahmen in Höhe von 248.000 Euro. Dies ergibt ein Zuschussbedarf in Höhe von
187.000 Euro. 12% hiervon sind rechnerisch 22.440 Euro. Aufgrund dessen wird eine Reduzierung um
22.500 Euro vorgeschlagen. Dies entspricht zunächst bezogen auf die reinen Aufwendungen einer
rechnerischen geringeren Kürzung, dafür werden jedoch die Erträge im Gegenzug nicht gekürzt. Der
Ansatz von 248.000 im Bereich der Einnahmen bleibt unverändert bestehen. Die Abonnementpreise
wurden erhöht und eine generelle Eintrittserhöhung vorgenommen.
Einsparungen in vorgenannter Höhe haben zur Folge, dass weniger Veranstaltungen stattfinden können.
Die gewohnte Qualität der Veranstaltungen sowie das komplette ABO-Programm und der gesamte Kinder und Jugendbereich soll beibehalten werden.
Die Nebenkosten (Hotel, Catering, Reisekosten) im Veranstaltungsbetrieb bleiben trotz der Kürzung
unverändert. Aufgrund der Rezension steigen weiterhin die Künstlergagen.
Bisheriger Beschluss

Beschlussvorschlag

435.000

412.500

Einnahmen: 248.000

248.000

Zuschussb.: 187.000

164.500

Ansatz:

_____________________________

_______________________

Guido Schöneboom

Valerie Silberer

Erster Bürgermeister

Abteilungsleitung Kultur

Drucksache 207/2024

Seite 3

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.