Beschlussvorlage (Reduzierung des Vorgriffsbeschluss für die Theatersaison 25/26)
16. Dezember 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 411 Sachbearbeitung: Silberer Drucksache Nr.: 207/2024 Az.: 902.41 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 02.12.2024 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 16.12.2024 beschließend öffentlich Betreff: Reduzierung des Vorgriffsbeschluss für die Theatersaison 25/26 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat ändert Beschluss Punkt 1 der Vorlage „Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2025/2026 und das Haushaltjahr 2025“ (Drucksache Nr.: 65/2024). 2. Der Zuschussbedarf in Höhe von 187.000 Euro wird um 22.500 Euro abgesenkt. Zusammenfassende Begründung: Aufgrund der geforderten Einsparungen in Höhe von 12% im Zuge der angekündigten Erhöhung der Kreisumlage wird vorgeschlagen das Kulturbudget um aufgerundete 22.500 Euro zu reduzieren. Drucksache 207/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Gesamtverwaltung wird aufgetragen, den Haushalt um weitere 12% zu kürzen. Dies erfolgt aufgrund der angespannten Lage. Da mittels Vorgriffsbeschluss und Entscheidung des Gemeinderats bereits die hier benannten Mittel gebunden sind, erfolgt mit diesem Beschluss die entsprechende Mittelreduzierung gesondert. Die genannten Mittel (22.500) sind derzeit noch im Haushaltsentwurf vom 18.11. enthalten. Bei einer Beschlussfassung würde über die Berücksichtigung für den Haushalt über die Änderungsliste im Rahmen des Haushaltsbeschlusses entsprechend erfolgen. Dies ist möglich, da ein Teil der Buchungen für die Saison 25/26 noch offen ist. Begründung: Das Kulturbudget setzt sich aus mehreren Kostenstellen zusammen. Ein großer Teil befindet sich auf der Kostenstelle 28105000. Hier ist das Theater- und Konzertaufwandsbudget verankert. Jährlich wird hierfür ein Vorgriffsbeschluss eingeholt. Dieser beträgt für die Spielzeit 25/26 Ausgaben in Höhe von 435.000 Euro und Einnahmen in Höhe von 248.000 Euro. Dies ergibt ein Zuschussbedarf in Höhe von 187.000 Euro. 12% hiervon sind rechnerisch 22.440 Euro. Aufgrund dessen wird eine Reduzierung um 22.500 Euro vorgeschlagen. Dies entspricht zunächst bezogen auf die reinen Aufwendungen einer rechnerischen geringeren Kürzung, dafür werden jedoch die Erträge im Gegenzug nicht gekürzt. Der Ansatz von 248.000 im Bereich der Einnahmen bleibt unverändert bestehen. Die Abonnementpreise wurden erhöht und eine generelle Eintrittserhöhung vorgenommen. Einsparungen in vorgenannter Höhe haben zur Folge, dass weniger Veranstaltungen stattfinden können. Die gewohnte Qualität der Veranstaltungen sowie das komplette ABO-Programm und der gesamte Kinder und Jugendbereich soll beibehalten werden. Die Nebenkosten (Hotel, Catering, Reisekosten) im Veranstaltungsbetrieb bleiben trotz der Kürzung unverändert. Aufgrund der Rezension steigen weiterhin die Künstlergagen. Bisheriger Beschluss Beschlussvorschlag 435.000 412.500 Einnahmen: 248.000 248.000 Zuschussb.: 187.000 164.500 Ansatz: _____________________________ _______________________ Guido Schöneboom Valerie Silberer Erster Bürgermeister Abteilungsleitung Kultur Drucksache 207/2024 Seite 3 Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.