Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2025 für Verabschiedung)
Vorlage: Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028
16. Dezember 2024
Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028)
Beschlussvorlage (A) Änderungsliste IV)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2025 für Verabschiedung)
Beschlussvorlage (C) Mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028)
Beschlussvorlage (D) Investitionsprogramm 2024 - 2028)
Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht)
Beschlussvorlage (F) Liquiditätsentwicklung)
Beschlussvorlage (G) Kennzahlenübersicht)
Beschlussvorlage (H) Gesamtwerk HHP 2025 Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (I) Wirtschaftsplan 2025_Abwasserbeseitigung Lahr)
Beschlussvorlage (J) Wirtschaftsplan 2025_Bau- und Gartenbetrieb Lahr)
Beschlussvorlage (Jahresabschlüsse Beteiligungsunternehmen)
Beschlussvorlage (K) Wirtschaftsplan 2025_Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr)
Beschlussvorlage (L) Stellenplan 2025)
16. Dezember 2024
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Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028)
Beschlussvorlage (A) Änderungsliste IV)Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2025 für Verabschiedung)Beschlussvorlage (C) Mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028)Beschlussvorlage (D) Investitionsprogramm 2024 - 2028)Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht)Beschlussvorlage (F) Liquiditätsentwicklung)Beschlussvorlage (G) Kennzahlenübersicht)Beschlussvorlage (H) Gesamtwerk HHP 2025 Stadt Lahr)Beschlussvorlage (I) Wirtschaftsplan 2025_Abwasserbeseitigung Lahr)Beschlussvorlage (J) Wirtschaftsplan 2025_Bau- und Gartenbetrieb Lahr)Beschlussvorlage (K) Wirtschaftsplan 2025_Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (L) Stellenplan 2025)Beschlussvorlage (Jahresabschlüsse Beteiligungsunternehmen)
Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2025 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 27.06.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am 16.12.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 176.723.350 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 173.009.100 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 3.714.250 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0€ 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0€ 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0€ 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis 3.714.250 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 174.144.300 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 161.416.150 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 12.728.150 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 10.198.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 25.273.766 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit -15.075.766 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -2.347.616 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 15.000.000 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.620.000 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands 11.380.000 € 9.032.384 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 15.000.000 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 9.050.000 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000.000 €. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge Lahr/Schwarzwald, den 16.12.2024 gez. Markus Ibert Oberbürgermeister 390 v.H.