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Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2025 für Verabschiedung)

                                    
                                        Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 27.06.2023 hat der Gemeinderat der Stadt
Lahr/Schwarzwald am 16.12.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

176.723.350 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

173.009.100 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

3.714.250 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0€

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0€

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis

0€

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis

3.714.250 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

174.144.300 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

161.416.150 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

12.728.150 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

10.198.000 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

25.273.766 €

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

-15.075.766 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

-2.347.616 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

15.000.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.620.000 €

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands

11.380.000 €
9.032.384 €

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
auf

15.000.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

9.050.000 €.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

20.000.000 €.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v.H.

der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge

Lahr/Schwarzwald, den 16.12.2024

gez. Markus Ibert
Oberbürgermeister

390 v.H.