Beschlussvorlage (F) Liquiditätsentwicklung)
Vorlage: Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028
16. Dezember 2024
Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028)
Beschlussvorlage (A) Änderungsliste IV)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2025 für Verabschiedung)
Beschlussvorlage (C) Mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028)
Beschlussvorlage (D) Investitionsprogramm 2024 - 2028)
Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht)
Beschlussvorlage (F) Liquiditätsentwicklung)
Beschlussvorlage (G) Kennzahlenübersicht)
Beschlussvorlage (H) Gesamtwerk HHP 2025 Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (I) Wirtschaftsplan 2025_Abwasserbeseitigung Lahr)
Beschlussvorlage (J) Wirtschaftsplan 2025_Bau- und Gartenbetrieb Lahr)
Beschlussvorlage (Jahresabschlüsse Beteiligungsunternehmen)
Beschlussvorlage (K) Wirtschaftsplan 2025_Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr)
Beschlussvorlage (L) Stellenplan 2025)
16. Dezember 2024
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Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028)
Beschlussvorlage (A) Änderungsliste IV)Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2025 für Verabschiedung)Beschlussvorlage (C) Mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028)Beschlussvorlage (D) Investitionsprogramm 2024 - 2028)Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht)Beschlussvorlage (F) Liquiditätsentwicklung)Beschlussvorlage (G) Kennzahlenübersicht)Beschlussvorlage (H) Gesamtwerk HHP 2025 Stadt Lahr)Beschlussvorlage (I) Wirtschaftsplan 2025_Abwasserbeseitigung Lahr)Beschlussvorlage (J) Wirtschaftsplan 2025_Bau- und Gartenbetrieb Lahr)Beschlussvorlage (K) Wirtschaftsplan 2025_Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (L) Stellenplan 2025)Beschlussvorlage (Jahresabschlüsse Beteiligungsunternehmen)
Haushaltsplan 2025 Stadt Lahr/Schwarzwald Anlage 5 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 GemHVO) Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität Finanzhaushalt Vorjahr Haushaltsjahr Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 1) 2024 EUR 1 2) 2025 EUR 2 Finanzplanung Haushaltsjahr Haushaltsjahr 2026 EUR 3 2027 EUR 4 2028 EUR 5 5.873.569 2a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn 2b Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige + Wertpapiere 2c + 3a - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn 3) 3b - 4 = liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn 3.000.000 0 Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0 0 Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0 8.873.569 4) 5 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre (in Summe bei Zeile 8/9 -Hochrechnung- enthalten) 6 + Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen 4) 5) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr 0 7 + Einzahlungen aus übertrag. Ermächtigungen für Inv.-Zuwendungen, -Beiträge und 4) ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 0 8 Haushaltsjahr +/- veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 36 GemHVO) 6) 0 -373.569 9.032.384 206.800 -5.725.200 -6.476.537 8.500.000 17.532.384 17.739.184 12.013.984 5.537.447 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 = voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 10 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 11 - 12 = vorauss. liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 8.500.000 17.532.384 17.739.184 12.013.984 5.537.447 13 nachrichtlich: voraussichtliche Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 2.904.756 3.040.709 3.102.901 3.245.252 3.428.970 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 7) Zeilen unterhalb Zeile 10 können bedarfsgerecht angepasst werden. Aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO) des Vorjahres. Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher ist der Wert an Kassenkrediten hier zu berücksichtigen. Sofern in der Spalte 1 der Zeile 8 Prognosewerte aufgenommen werden, sind die Werte in Spalte 1 für die übertragenen Ermächtigungen entsprechend anzupassen. Die zur Übertragung vorgesehenen Ermächtigungen aus dem Vorjahr sind hierbei zu berücksichtigen. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). Sofern verfügbar sollen in Spalte 1, statt der veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestands, aktuelle Prognosewerte aufgenommen werden. Hierunter können z.B. auch Rückstellungen fallen.