Beschlussvorlage (Anlage 0)
Vorlage: Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028
16. Dezember 2024
Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028)
Beschlussvorlage (A) Änderungsliste IV)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2025 für Verabschiedung)
Beschlussvorlage (C) Mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028)
Beschlussvorlage (D) Investitionsprogramm 2024 - 2028)
Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht)
Beschlussvorlage (F) Liquiditätsentwicklung)
Beschlussvorlage (G) Kennzahlenübersicht)
Beschlussvorlage (H) Gesamtwerk HHP 2025 Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (I) Wirtschaftsplan 2025_Abwasserbeseitigung Lahr)
Beschlussvorlage (J) Wirtschaftsplan 2025_Bau- und Gartenbetrieb Lahr)
Beschlussvorlage (Jahresabschlüsse Beteiligungsunternehmen)
Beschlussvorlage (K) Wirtschaftsplan 2025_Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr)
Beschlussvorlage (L) Stellenplan 2025)
16. Dezember 2024
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Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028)
Beschlussvorlage (A) Änderungsliste IV)Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2025 für Verabschiedung)Beschlussvorlage (C) Mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028)Beschlussvorlage (D) Investitionsprogramm 2024 - 2028)Beschlussvorlage (E) Rücklagenübersicht)Beschlussvorlage (F) Liquiditätsentwicklung)Beschlussvorlage (G) Kennzahlenübersicht)Beschlussvorlage (H) Gesamtwerk HHP 2025 Stadt Lahr)Beschlussvorlage (I) Wirtschaftsplan 2025_Abwasserbeseitigung Lahr)Beschlussvorlage (J) Wirtschaftsplan 2025_Bau- und Gartenbetrieb Lahr)Beschlussvorlage (K) Wirtschaftsplan 2025_Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (L) Stellenplan 2025)Beschlussvorlage (Jahresabschlüsse Beteiligungsunternehmen)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 & 202 Sachbearbeitung: Ziser & Singler Drucksache Nr.: 209/2024 Az.: 902.41/2025 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 16.12.2024 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028 Beschlussvorschlag: 1. Vorberatung des Haushaltsplanes der Stadt Lahr (Kernhaushalt): a) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, zur Ermittlung der Eckwerte des Gesamthaushaltes 2025 ggf. entsprechende geringfügige Korrekturen (Rundungen) vorzunehmen. Die im Haushaltsplan 2025 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Wartungen und Mieten, die in der Bewirtschaftungszuständigkeit des Amtes für Hochbau, Gebäudemanagement und Projektsteuerung stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die städtischen Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. Zielsetzung ist, den ausgewiesenen Überschuss planerisch in voller Höhe der einsetzbaren Rücklage zuzuführen und damit zur vollständigen Abdeckung des Plandefizits 2026 einzusetzen. b) Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2028: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen. 2. Vorberatung der Wirtschaftspläne 2025 (städtische Eigenbetriebe): a) bis c) Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Wirtschaftspläne 2025 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ sowie den Finanzplanungen und Investitionsprogrammen bis 2028. Drucksache 209/2024 Seite 2 Zusammenfassende Begründung: Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2025 mit Finanzplanung bis 2028 sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2025 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr", „Bau- und Gartenbetrieb Lahr" und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.11.2024 eingebracht. Zwischenzeitlich wurden die Änderungslisten I - III veröffentlicht. Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2024 über diese Entwurfsunterlagen vorberaten. Daraus ergaben sich zwei Änderungen im Finanzhaushalt, während der Ergebnishaushalt unverändert blieb. Mit einstimmigem Votum wurde der Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm bis 2028 an den Gemeinderat zur Beschlussfassung weiterempfohlen. Die Wirtschaftsplanentwürfe 2025 jeweils mit Finanzplanung bis 2028 blieben unverändert und wurden ebenfalls einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weiterempfohlen. Sachdarstellung Die Eckwerte zum Haushaltsplan 2025 und deren Entwicklung seit der Einbringung sind in folgender Tabelle dargestellt: Aktueller Stand Summe der ordentlichen Erträge Summe der ordentlichen Aufwendungen Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf Ergebnishaushalt Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf) (*) Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) (*) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (*) Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (*) EUR 176.723.350 173.009.100 3.714.250 12.728.150 10.198.000 25.273.766 -15.075.766 Stand Entwurf/ Stand der Einbringung am 18.11.2024 EUR 175.238.650 173.072.100 2.166.550 11.180.450 10.143.100 25.284.766 -15.141.666 -2.347.616 -3.961.216 15.000.000 3.620.000 11.380.000 15.000.000 3.620.000 11.380.000 9.032.384 7.418.784 9.050.000 9.050.000 (*) Diese Positionen blieben unverändert im Vergleich zur Einbringung am 18.11.2024. Drucksache 209/2024 Seite 3 Begründung: I) Kernhaushalt A) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025: Seit der Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2025 mit Finanzplanung bis 2028 im Gemeinderat am 18.11.2024 ergaben sich einige Änderungen. Diese sind in der Änderungsliste IV (Anlage A) zusammengeführt und bereits bekannt. Die weiteren Anlagen sind nicht abschließend und bevorzugt dann beigefügt, wenn sich auf Grund der Änderungsliste wesentliche Veränderungen im Vergleich zur Einbringung ergaben. Aus der öffentlichen Vorberatung des Haupt- und Personalausschusses am 02.12.2024 ergaben sich folgende Änderungen: Ergebnishaushalt: keine Änderungen Finanzhaushalt: a) Reduzierung des Erwerbs von Kunstgegenständen auf einen 2-Jahres-Rhythmus (hälftiger Betrag) und damit Änderungen für die Jahre 2025 und 2027 b) Dauerhafte Streichung: Zuschuss an Dritte für den Erwerb eines E-Lastenrads für die Jahre 2025 - 2028ff. Zusätzlich stehen zwei weitere Punkte auf der Tagesordnung der anstehenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.12.2024, welche bei einer positiven Beschlussfassung eine Auswirkung auf den Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung bis 2028 haben. Diese Vorgänge sind vorbehaltlich der Beschlussfassung auf der Änderungsliste IV aufgenommen und zahlenmäßig entsprechend verarbeitet: Ergebnishaushalt: a) Reduzierung des Vorgriffsbeschlusses zum Kulturetat 2025/2026 gem. der Drucksache Nr. 207/2024 b) Streichung des Bürgerbeteiligungsprojektes "Lahrer Stadtgulden" gem. der Drucksache Nr. 208/2024 Sofern während der öffentlichen Sitzung am 16.12.2024 für einen dieser beiden Tagesordnungspunkte ggf. ein geänderter Beschluss gefasst werden sollte, müssten die Werte der nachfolgenden Haushaltssatzung 2025 nochmals überarbeitet werden. Nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss und unter Einbeziehen der o.g. Drucksachen Nr. 207/2024 und 208/2024 (unter Vorbehalt einer positiven Beschlussfassung) weist der Ergebnishaushalt 2025 als ordentliches Ergebnis einen Überschuss von 3.714.250 Euro aus. Im Vergleich zur Einbringung liegt eine Verbesserung von 1.547.700 Euro vor. Dies liegt insbesondere an der erhöhten Gewinnabführung aus dem Jahresabschluss 2022 des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Lahr (rd. 1,4 Mio. Euro). Zielsetzung ist, den ausgewiesenen Überschuss planerisch in voller Höhe der einsetzbaren Rücklage (Anlage E) zuzuführen und damit zur vollständigen Abdeckung des Plandefizits 2026 einzusetzen. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts beläuft sich nach der Fortschreibung gemäß der o.g. Änderungsliste IV auf 12.728.150 Euro. Drucksache 209/2024 Seite 4 Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2025 weist nach dem aktuellen Stand eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 9.032.384 Euro aus, was einer Erhöhung der liquiden Eigenmittel entspricht (Anlage F). Über die als Anlage B beigefügte Haushaltssatzung 2025 muss nun Beschluss gefasst werden. Der Stellenplan 2025 in seiner haushaltsmäßigen Darstellung konnte zum Versandtag der Tagesordnung nicht fertiggestellt werden und wird nachgereicht. Im Weiteren ist dieser Vorlage auch eine fortgeschriebene Übersicht der Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage G) sowie ein aktualisiertes Gesamtwerk zum Haushaltsplan 2025 (Anlage H) beigefügt. B) Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2024 bis 2028: Gemäß § 85 Abs. 4 GemO muss die Finanzplanung mit Investitionsprogramm spätestens mit der Haushaltssatzung beschlossen werden. Die aktuellen Fassungen sind als Anlage C und D beigefügt und beinhalten die o.g. Veränderungen. Ausgehend vom voraussichtlichen Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2024 in Höhe von rd. 31,22 Mio. EUR würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2028 auf etwa 63,35 Mio. EUR (Schuldenobergrenze = 64,0 Mio. Euro) erhöhen. Es ergab sich keine Änderung. Der Stand der liquiden Eigenmittel zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (31.12.2028) beläuft sich auf rd. 5,54 Mio. EUR (Anlage F). II) Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe: Wie in der zusammenfassenden Begründung aufgeführt sind die Wirtschaftsplanentwürfe 2025 der städtischen Eigenbetriebe mit jeweiliger Finanzplanung bis 2028 einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen worden. Änderungen haben sich seit der Einbringung keine ergeben. Von allen drei Eigenbetrieben sind die unveränderten Wirtschaftspläne der Vollständigkeit wegen nochmals beigefügt (Anlage I bis K). Es wird gebeten den Beschlussfassungen zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Drucksache 209/2024 Seite 5 Anlage(n): A) Änderungsliste IV B) Haushaltssatzung 2025 für Verabschiedung C) Mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028 D) Investitionsprogramm 2024 - 2028 E) Rücklagenübersicht F) Liquiditätsentwicklung G) Kennzahlenübersicht H) Gesamtwerk HHP 2025 Stadt Lahr I) Wirtschaftplan 2025_Abwasserbeseitigung Lahr J) Wirtschaftplan 2025_Bau- und Gartenbetrieb Lahr K) Wirtschaftplan 2025_Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.