Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Ziser

Drucksache Nr.: 209/2024
Az.: 902.41/2025

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

16.12.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028

Beschlussvorschlag:
1. Vorberatung des Haushaltsplanes der Stadt Lahr (Kernhaushalt):
a) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025:
• Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2025 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen.
• Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, zur Ermittlung der Eckwerte des Gesamthaushaltes
2025 ggf. entsprechende geringfügige Korrekturen (Rundungen) vorzunehmen.
• Die im Haushaltsplan 2025 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Wartungen und Mieten, die in der Bewirtschaftungszuständigkeit des Amtes für Hochbau, Gebäudemanagement und Projektsteuerung stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden.
• Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf
von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung
durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen.
• Für die städtischen Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget
gebildet.
• Zielsetzung ist, den ausgewiesenen Überschuss planerisch in voller Höhe der einsetzbaren Rücklage zuzuführen und damit zur vollständigen Abdeckung des Plandefizits
2026 einzusetzen.
b) Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2028:
• Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für
die Jahre 2024 bis 2028 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen.
2. Vorberatung der Wirtschaftspläne 2025 (städtische Eigenbetriebe):
a) bis c)
• Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Wirtschaftspläne 2025 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ sowie den Finanzplanungen und Investitionsprogrammen bis
2028.

Drucksache 209/2024

Seite 2

Zusammenfassende Begründung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2025 mit Finanzplanung bis
2028 sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2025 der Eigenbetriebe
„Abwasserbeseitigung Lahr", „Bau- und Gartenbetrieb Lahr" und „Bäder, Versorgung und Verkehr
Lahr" wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.11.2024 eingebracht.
Zwischenzeitlich wurden die Änderungslisten I - III veröffentlicht.
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2024 über diese Entwurfsunterlagen vorberaten. Daraus ergaben sich zwei Änderungen im Finanzhaushalt, während der
Ergebnishaushalt unverändert blieb.
Mit einstimmigem Votum wurde der Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm bis 2028 an den Gemeinderat zur Beschlussfassung weiterempfohlen.
Die Wirtschaftsplanentwürfe 2025 jeweils mit Finanzplanung bis 2028 blieben unverändert und wurden ebenfalls einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weiterempfohlen.

Drucksache 209/2024

Seite 3

Sachdarstellung
Die Eckwerte zum Haushaltsplan 2025 und deren Entwicklung seit der Einbringung sind in folgender
Tabelle dargestellt:
Aktueller
Stand

Summe der ordentlichen Erträge
Summe der ordentlichen Aufwendungen
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf Ergebnishaushalt
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf
aus Investitionstätigkeit
Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf) (*)
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) (*)
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (*)
Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (*)

EUR
176.723.350
173.009.100
3.714.250
12.728.150
10.198.000
25.273.766
-15.075.766

Stand Entwurf/
Stand der Einbringung am
18.11.2024
EUR
175.238.650
173.072.100
2.166.550
11.180.450
10.143.100
25.284.766
-15.141.666

-2.347.616

-3.961.216

15.000.000
3.620.000
11.380.000

15.000.000
3.620.000
11.380.000

9.032.384

7.418.784

9.050.000

9.050.000

(*) Diese Positionen blieben unverändert im Vergleich zur Einbringung am 18.11.2024.

Begründung:
I) Kernhaushalt
A) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025:
Seit der Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2025 mit Finanzplanung bis 2028 im Gemeinderat am 18.11.2024 ergaben sich einige Änderungen. Diese sind in der Änderungsliste IV
(Anlage A) zusammengeführt und bereits bekannt. Die weiteren Anlagen sind nicht abschließend und
bevorzugt dann beigefügt, wenn sich auf Grund der Änderungsliste wesentliche Veränderungen im Vergleich zur Einbringung ergaben.
Aus der öffentlichen Vorberatung des Haupt- und Personalausschusses am 02.12.2024 ergaben sich
folgende Änderungen:
 Ergebnishaushalt: keine Änderungen
 Finanzhaushalt:
a) Reduzierung des Erwerbs von Kunstgegenständen auf einen 2-Jahres-Rhythmus (hälftiger Betrag)
und damit Änderungen für die Jahre 2025 und 2027

Drucksache 209/2024

Seite 4

b) Dauerhafte Streichung: Zuschuss an Dritte für den Erwerb eines E-Lastenrads
für die Jahre 2025 - 2028ff.

Zusätzlich stehen zwei weitere Punkte auf der Tagesordnung der anstehenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.12.2024, welche bei einer positiven Beschlussfassung eine Auswirkung auf den
Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung bis 2028 haben. Diese Vorgänge sind vorbehaltlich der Beschlussfassung auf der Änderungsliste IV aufgenommen und zahlenmäßig entsprechend verarbeitet:
 Ergebnishaushalt:
a) Reduzierung des Vorgriffsbeschlusses zum Kulturetat 2025/2026 gem. der Drucksache Nr. 207/2024
b) Streichung des Bürgerbeteiligungsprojektes "Lahrer Stadtgulden" gem. der Drucksache Nr. 208/2024
Sofern während der öffentlichen Sitzung am 16.12.2024 für einen dieser beiden Tagesordnungspunkte
ggf. ein geänderter Beschluss gefasst werden sollte, müssten die Werte der nachfolgenden Haushaltssatzung 2025 nochmals überarbeitet werden.

Nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss und unter Einbeziehen der o.g. Drucksachen
Nr. 207/2024 und 208/2024 (unter Vorbehalt einer positiven Beschlussfassung) weist der Ergebnishaushalt 2025 als ordentliches Ergebnis einen Überschuss von 3.714.250 Euro aus. Im Vergleich
zur Einbringung liegt eine Verbesserung von 1.547.700 Euro vor. Dies liegt insbesondere an der erhöhten Gewinnabführung aus dem Jahresabschluss 2022 des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark
Lahr (rd. 1,4 Mio. Euro).
Zielsetzung ist, den ausgewiesenen Überschuss planerisch in voller Höhe der einsetzbaren Rücklage
(Anlage E) zuzuführen und damit zur vollständigen Abdeckung des Plandefizits 2026 einzusetzen.
Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts beläuft sich nach der Fortschreibung gemäß
der o.g. Änderungsliste IV auf 12.728.150 Euro.
Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2025 weist nach dem aktuellen Stand eine veranschlagte
Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von
9.032.384 Euro aus, was einer Erhöhung der liquiden Eigenmittel entspricht (Anlage F).
Über die als Anlage B beigefügte Haushaltssatzung 2025 muss nun Beschluss gefasst werden.
Der Stellenplan 2025 in seiner haushaltsmäßigen Darstellung konnte zum Versandtag der Tagesordnung nicht fertiggestellt werden und wird nachgereicht.
Im Weiteren ist dieser Vorlage auch eine fortgeschriebene Übersicht der Kennzahlen zur Beurteilung
der finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage G) sowie ein aktualisiertes Gesamtwerk zum Haushaltsplan
2025 (Anlage H) beigefügt.

B) Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2024 bis 2028:
Gemäß § 85 Abs. 4 GemO muss die Finanzplanung mit Investitionsprogramm spätestens mit der
Haushaltssatzung beschlossen werden. Die aktuellen Fassungen sind als Anlage C und D beigefügt
und beinhalten die o.g. Veränderungen.

Drucksache 209/2024

Seite 5

Ausgehend vom voraussichtlichen Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2024 in Höhe von
rd. 31,22 Mio. EUR würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2028 auf etwa
63,35 Mio. EUR (Schuldenobergrenze = 64,0 Mio. Euro) erhöhen. Es ergab sich keine Änderung.
Der Stand der liquiden Eigenmittel zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (31.12.2028) beläuft
sich auf rd. 5,54 Mio. EUR (Anlage F).

II) Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe:
Wie in der zusammenfassenden Begründung aufgeführt sind die Wirtschaftsplanentwürfe 2025 der
städtischen Eigenbetriebe mit jeweiliger Finanzplanung bis 2028 einstimmig dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung empfohlen worden. Änderungen haben sich seit der Einbringung keine ergeben.
Von allen drei Eigenbetrieben sind die unveränderten Wirtschaftspläne der Vollständigkeit wegen
nochmals beigefügt (Anlage I bis K).

Es wird gebeten den Beschlussfassungen zuzustimmen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Anlage(n):
A) Änderungsliste IV
B) Haushaltssatzung 2025 für Verabschiedung
C) Mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028
D) Investitionsprogramm 2024 - 2028
E) Rücklagenübersicht
F) Liquiditätsentwicklung
G) Kennzahlenübersicht
H) Gesamtwerk HHP 2025 Stadt Lahr
I) Wirtschaftsplan 2025_Abwasserbeseitigung Lahr
J) Wirtschaftsplan 2025_Bau- und Gartenbetrieb Lahr
K) Wirtschaftsplan 2025_Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
L) Stellenplan 2025
Jahresabschlüsse Beteiligungsunternehmen
Anlage 0

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Drucksache 209/2024

Seite 6

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.