Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Rappenecker
Drucksache Nr.: 161/2024
Az.: 892.41
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
14
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
02.12.2024
vorberatend
nichtöffentlich
Einstimmig
Gemeinderat
16.12.2024
beschließend
öffentlich
Betreff:
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr - in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds - beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 nach Maßgabe des
angeschlossenen Entwurfs.
Drucksache 161/2024
Seite 2
Sachdarstellung
Der Ergebnishaushalt erzielt in der Planung mit ordentlichen Erträgen i.H.v. 46.000 Euro und ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 31.300 Euro einen planmäßigen Zahlungsmittelüberschuss von
14.700 Euro.
Im Finanzhaushalt entsprechen die Einzahlungen und Auszahlungen den Erträgen und Aufwendungen
des Ergebnishaushalts, da diese jeweils zahlungswirksam sind. Dementsprechend wird für das Planjahr ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Tätigkeit in Höhe von 14.700 Euro ausgewiesen.
Für die Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind keine Ansätze einzuplanen.
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr
2025 verwiesen.
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Markus Ibert
Stiftungsratsvorsitzender
Anlage(n):
Entwurf Haushaltsplan 2025
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.