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Gemeinderat als Stiftungsrat (Entwurf Wirtschaftsplan 2025)

                                    
                                        Wirtschaftsplan
Spital – Wohnen und Pflege
für 2025

Wirtschaftsplan 2025
für den Eigenbetrieb
Spital – Wohnen und Pflege
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
Lahr hat am _____________ auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. m. § 14
Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt beschlossen:
1. im Erfolgsplan
mit Erträgen
und Aufwendungen von
bei einem Jahresfehlbetrag von

5.056.000 €
5.154.000 €
98.000 €

2. Liquiditätsplan
a) Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit

202.000 €

b) Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten
Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

0€
- 117.000 €
117.000 €

c) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeiten

0€
- 168.000 €
168.000 €

d) geplante Kreditaufnahme

0€

e) Endbestand an Zahlungsmitteln (voraussichtlich)

427.000 €

3. Gesamtbetrag der
a) vorgesehenen Kreditaufnahmen von
b) Verpflichtungsermächtigungen von

0€
0€

Höchstbetrag der Kassenkredite von

0€

4. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans.
Lahr, den 17.12.2024

Markus Ibert
Vorsitzender des Stiftungsrates

Vorbericht
1.

Erfolgsplan

1.1.

Allgemeines
Der Wirtschaftsplan wurde vor Abschluss der Pflegesatzverhandlungen im Dezember
2024/Januar 2025 aufgestellt. Die ausstehenden Pflegesatzverhandlungen erschweren die
Zuverlässigkeit des Wirtschaftsplanes. Diese Unsicherheit wird zusätzlich durch eine neue
Form der Personalbemessung ab 2025 verstärkt.
Der Erfolgsplan ist nach den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung mit entsprechender Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Seit 01.01.1998 werden die
nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes verhandelten Pflegesätze abgerechnet.
Ziel ist es ein Ausgleich des Ergebnishaushalts zu erreichen.

1.2.

Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 – 4)
Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit 4.776.000 € veranschlagt. Dabei wird eine Belegungsquote von 97% zu Grunde gelegt.
Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden im Dezember 2024
oder Januar 2025 für das Jahr 2025 verhandelt. Durch die Betriebsleitung wird eine Erhöhung
von 4% veranschlagt. Diese resultieren aus Annahmen der BWKG für die kommende Pflegesatzrunde, insbesondere der nächsten Tarifrunde und der Sachkostensteigerung für 2025.
Sollten höhere Pflegesätze verhandelt werden, verbessert sich das Betriebsergebnis entsprechend.

1.3.

Sonst. Umsatzerlöse nach § 277 Abs.1 HGB (Pos. 4a)
Entsprechend der Pflegebuchführungsverordnung sind in den sonstigen Umsatzerlösen i.H.v.
120.000 € die Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben sowie Erträge für Verpflegung an Dritte
(Gastesser, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Personal) enthalten. Im Übrigen gehören Erstattungen von Versicherungen, Erträge durch Leistungen im Betreuten Wohnen und Erträge für
die Telefonnutzung dazu. Bestimmte Erstattungen im Jahr 2023 in Verbindung mit der Corona
Pandemie, fallen seit 2024 weg.

1.4.

Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8)
Unter die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 90.000 € fallen bestimmte Nebenleistungen der
Pflege. Außergewöhnliche Erstattungen sind für 2025 nicht zu erwarten.

1.5.

Personalaufwand (Pos. 9)
Für Personalkosten werden insgesamt 3.730.000 € eingeplant. Diese beruhen auf Planwerten
der Personal Lohnstelle. Die Veranschlagung erfolgte nach den bisher in der Leistungs- und
Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln. Diese gelten noch bis Januar 2025.
Danach wird es neue Pflegesätze mit neuen so genannten Personalanhaltswerten geben. Die
Gesetzgebung sieht ab 2025 eine neue Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen (§113c SGB XI) vor. Der Rahmenvertrag für Pflegeeinrichtungen hat sich ebenfalls
verändert. Durch diese komplexen Vorgaben wird es vermutlich beim Stellenplan und den
Personalaufwendungen Verschiebungen ergeben, die erst zu beziffern sind, wenn die Pflegesatzverhandlungen abgeschlossen sind. Es wird auf die Stellenübersicht im Anhang verwiesen.

1.6.

Sachaufwand (Pos. 10 - 14)
Der anhand der Vorjahreswerte fortgeschriebene Gesamtbetrag beläuft sich auf 904.000 €. Im
Bereich Energie ist mit einer leichten Senkung aufgrund gesunkener Preise gegenüber 2023
und 2024 zu rechnen.
Beim Verwaltungsbedarf (Pos. 10d) ist der Verwaltungskostenbeitrag für die Inanspruchnahme
der Dienstleistungen der Stadtverwaltung enthalten.
Das vorläufige Ergebnis für 2023 gibt beim Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf deutliche höhere Aufwendungen wieder, u.a. durch Leiharbeitskräfte in der Pflege. In 2025 wird mit deutlich weniger Fremdpersonal gerechnet, das bisher in diesem Posten enthalten war.

1.7.

Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 15 –16)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendungen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte
einzusetzen.

1.8.

Abschreibungen (Pos. 20)
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit 320.000 € angesetzt. Dieser Wert resultiert
im Wesentlichen aus der Generalsanierung und aus dem in 2019 geschaffenen Spitalgarten.
Die Aktivierung von weiterem Anlagevermögen ist einbezogen.

1.9.

Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21)
Veranschlagt werden 135.000 € für Wartungen und Instandhaltungen. Enthalten sind hier auch
zu erwartende Instandhaltungen der Fensterläden des Spitals und einzelne Komponenten der
Heizungsanlage.

1.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27)
Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v.
3.300.000 € erforderlich. Die Zinsbelastung hat sich ab dem Jahr 2020 durch den Wegfall der
Zinsbindung reduziert. Im Planjahr belaufen sich die Zinsaufwendungen auf 26.000 €.

2.

Liquiditätsplan
Im Liquiditätsplan wird ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von
202.000 € errechnet.
Für Investitionen bestehend aus Anschaffungen im Verwaltungsbereich und (Ersatz-) Beschaffungen für Pflege, Hauswirtschaft und Technik sowie sonstige Ausstattung werden 117.000 €
veranschlagt.
Für Kredittilgungen werden 142.000 € und für Zinsen 26.000 € berücksichtigt. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus der Finanzierungstätigkeit liegt bei 168.000 €.

3.

Investitionsprogramm
Die Investitionen sind im Investitionsprogramm im Planungsjahr ersichtlich. Dazu zählen u.a.
ein Teilumbau der Heizung sowie Planung bzw. Umsetzung der Telematik Infrastruktur.
Lahr, im November 2024

Markus Ibert

Michael Krupinski

Markus Wurth

Stiftungsratsvorsitzender

Heim- und Betriebsleitung

Stadtkämmerer