Gemeinderat als Stiftungsrat (Entwurf Wirtschaftsplan 2025)
Vorlage: Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2025
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
Wirtschaftsplan Spital – Wohnen und Pflege für 2025 Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr hat am _____________ auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. m. § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt beschlossen: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von bei einem Jahresfehlbetrag von 5.056.000 € 5.154.000 € 98.000 € 2. Liquiditätsplan a) Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit 202.000 € b) Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 0€ - 117.000 € 117.000 € c) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeiten 0€ - 168.000 € 168.000 € d) geplante Kreditaufnahme 0€ e) Endbestand an Zahlungsmitteln (voraussichtlich) 427.000 € 3. Gesamtbetrag der a) vorgesehenen Kreditaufnahmen von b) Verpflichtungsermächtigungen von 0€ 0€ Höchstbetrag der Kassenkredite von 0€ 4. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Lahr, den 17.12.2024 Markus Ibert Vorsitzender des Stiftungsrates Vorbericht 1. Erfolgsplan 1.1. Allgemeines Der Wirtschaftsplan wurde vor Abschluss der Pflegesatzverhandlungen im Dezember 2024/Januar 2025 aufgestellt. Die ausstehenden Pflegesatzverhandlungen erschweren die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsplanes. Diese Unsicherheit wird zusätzlich durch eine neue Form der Personalbemessung ab 2025 verstärkt. Der Erfolgsplan ist nach den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung mit entsprechender Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Seit 01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes verhandelten Pflegesätze abgerechnet. Ziel ist es ein Ausgleich des Ergebnishaushalts zu erreichen. 1.2. Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 – 4) Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit 4.776.000 € veranschlagt. Dabei wird eine Belegungsquote von 97% zu Grunde gelegt. Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden im Dezember 2024 oder Januar 2025 für das Jahr 2025 verhandelt. Durch die Betriebsleitung wird eine Erhöhung von 4% veranschlagt. Diese resultieren aus Annahmen der BWKG für die kommende Pflegesatzrunde, insbesondere der nächsten Tarifrunde und der Sachkostensteigerung für 2025. Sollten höhere Pflegesätze verhandelt werden, verbessert sich das Betriebsergebnis entsprechend. 1.3. Sonst. Umsatzerlöse nach § 277 Abs.1 HGB (Pos. 4a) Entsprechend der Pflegebuchführungsverordnung sind in den sonstigen Umsatzerlösen i.H.v. 120.000 € die Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben sowie Erträge für Verpflegung an Dritte (Gastesser, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Personal) enthalten. Im Übrigen gehören Erstattungen von Versicherungen, Erträge durch Leistungen im Betreuten Wohnen und Erträge für die Telefonnutzung dazu. Bestimmte Erstattungen im Jahr 2023 in Verbindung mit der Corona Pandemie, fallen seit 2024 weg. 1.4. Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8) Unter die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 90.000 € fallen bestimmte Nebenleistungen der Pflege. Außergewöhnliche Erstattungen sind für 2025 nicht zu erwarten. 1.5. Personalaufwand (Pos. 9) Für Personalkosten werden insgesamt 3.730.000 € eingeplant. Diese beruhen auf Planwerten der Personal Lohnstelle. Die Veranschlagung erfolgte nach den bisher in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln. Diese gelten noch bis Januar 2025. Danach wird es neue Pflegesätze mit neuen so genannten Personalanhaltswerten geben. Die Gesetzgebung sieht ab 2025 eine neue Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen (§113c SGB XI) vor. Der Rahmenvertrag für Pflegeeinrichtungen hat sich ebenfalls verändert. Durch diese komplexen Vorgaben wird es vermutlich beim Stellenplan und den Personalaufwendungen Verschiebungen ergeben, die erst zu beziffern sind, wenn die Pflegesatzverhandlungen abgeschlossen sind. Es wird auf die Stellenübersicht im Anhang verwiesen. 1.6. Sachaufwand (Pos. 10 - 14) Der anhand der Vorjahreswerte fortgeschriebene Gesamtbetrag beläuft sich auf 904.000 €. Im Bereich Energie ist mit einer leichten Senkung aufgrund gesunkener Preise gegenüber 2023 und 2024 zu rechnen. Beim Verwaltungsbedarf (Pos. 10d) ist der Verwaltungskostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung enthalten. Das vorläufige Ergebnis für 2023 gibt beim Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf deutliche höhere Aufwendungen wieder, u.a. durch Leiharbeitskräfte in der Pflege. In 2025 wird mit deutlich weniger Fremdpersonal gerechnet, das bisher in diesem Posten enthalten war. 1.7. Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 15 –16) Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendungen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte einzusetzen. 1.8. Abschreibungen (Pos. 20) Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit 320.000 € angesetzt. Dieser Wert resultiert im Wesentlichen aus der Generalsanierung und aus dem in 2019 geschaffenen Spitalgarten. Die Aktivierung von weiterem Anlagevermögen ist einbezogen. 1.9. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21) Veranschlagt werden 135.000 € für Wartungen und Instandhaltungen. Enthalten sind hier auch zu erwartende Instandhaltungen der Fensterläden des Spitals und einzelne Komponenten der Heizungsanlage. 1.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27) Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v. 3.300.000 € erforderlich. Die Zinsbelastung hat sich ab dem Jahr 2020 durch den Wegfall der Zinsbindung reduziert. Im Planjahr belaufen sich die Zinsaufwendungen auf 26.000 €. 2. Liquiditätsplan Im Liquiditätsplan wird ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 202.000 € errechnet. Für Investitionen bestehend aus Anschaffungen im Verwaltungsbereich und (Ersatz-) Beschaffungen für Pflege, Hauswirtschaft und Technik sowie sonstige Ausstattung werden 117.000 € veranschlagt. Für Kredittilgungen werden 142.000 € und für Zinsen 26.000 € berücksichtigt. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus der Finanzierungstätigkeit liegt bei 168.000 €. 3. Investitionsprogramm Die Investitionen sind im Investitionsprogramm im Planungsjahr ersichtlich. Dazu zählen u.a. ein Teilumbau der Heizung sowie Planung bzw. Umsetzung der Telematik Infrastruktur. Lahr, im November 2024 Markus Ibert Michael Krupinski Markus Wurth Stiftungsratsvorsitzender Heim- und Betriebsleitung Stadtkämmerer