Gemeinderat als Stiftungsrat (Entwurf Anlagen 2025)
Vorlage: Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2025
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 (GuV) 11.11.2024 Anlage 1 gem. Anlage 1 zu Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB Nr. Bezeichnung 1 2 3 4 4a 8 Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen Erträge aus Unterkunft und Verpflegung Erträge aus Zusatzleistungen Erträge aus Investitionskosten Umsatzerlöse nach § 277 Abs.1 HGB Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten Zwischensumme Erträge (Pos. 1 - 8) Personalaufwand Löhne und Gehälter Sozialabgaben, Altersversorgung u. sonst Aufwendungen Materialaufwand Lebensmittel Aufwendungen für Zusatzleistungen Wasser, Energie, Brennstoffe Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf Aufwand für zentrale Dienstleistungen Steuern, Abgaben, Versicherungen Mieten, Pachten, Leasing Zwischensumme Aufwendungen (Pos. 9 - 14) Zwischenergebnis Erträge aus öffentlicher Förderung Erträge aus Auflösung von Sonderposten Aufwendungen aus Zuführung zu Sonderposten Abschreibungen Abschreibungen auf immatrielle Vermögengegenstände und Sachanlagen Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung Sonstige betriebliche Aufwendungen Zwischensumme (Pos. 15 - 17 abzüglich Pos. 18 - 22) Zwischenergebnis Erträge aus Finanzanlagen Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zwischensumme (Pos. 23 - 27) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche und weitere Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Entnahme aus der Kapitalrücklage Ergebnisvortrag 9 9a 9b 10 10a 10b 10c 10d 11 12 14 15 16 18 20 20a 20b 21 22 24 25 27 29 vorl. Ergebnis Vor-Vorjahr 2023 in Tausend Euro Planansatz Vorjahr 2024 in Tausend Euro Planansatz Wirtschaftsjahr 2025 in Tausend Euro Finanzplanung 2026 in Tausend Euro 2027 in Tausend Euro 2028 in Tausend Euro 3.014 915 4 360 137 105 4.535 3.045 1.009 3 363 110 239 4.769 3.392 1.016 3 365 120 90 4.986 3.511 1.052 3 365 124 93 5.148 3.634 1.088 3 365 129 96 5.315 3.761 1.126 3 365 133 100 5.488 2.590 733 2.665 831 2.861 869 2.947 895 3.035 922 3.126 950 278 0 178 548 2 141 4 4.476 59 2 58 0 197 0 167 467 5 92 3 4.428 342 12 74 12 225 0 130 450 3 93 3 4.634 352 12 58 12 232 0 134 464 3 96 3 4.773 375 12 58 12 239 0 138 477 3 99 3 4.916 399 12 58 12 246 0 142 492 3 102 3 5.064 425 12 58 12 0 328 320 326 331 336 0 0 0 0 0 122 385 -447 -388 0 0 0 0 -388 0 0 0 -388 29 -359 96 24 -374 -32 0 0 28 -28 -60 0 0 0 -60 25 -35 135 27 -424 -72 0 0 26 -26 -98 0 0 0 -98 25 -73 139 28 -435 -61 0 0 25 -25 -86 0 0 0 -86 26 -60 143 29 -445 -46 0 0 25 -25 -71 0 0 0 -71 26 -45 Hinweise: Gliederung gemäß Anlage 2 der Verordnungüber die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung – PBV) Die Entnahme aus der Kapital-Rücklage erfolgt erst nach Erstellung des Jahresabschlusses u.a. für schon getätigte Aufwendungen am Spitalgarten. 0 148 30 -456 -31 0 0 24 -24 -55 0 0 0 -55 26 -29 Liquiditätsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 11.11.2024 Anlage 2 gem. Anlage 2 zu Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB Liquiditätsplan Nr. vorl. Ergebnis Planung Planung 2023 EUR 3 2024 EUR 3 2025 EUR 3 Verpflichtungsermächtigungen 2025 EUR 4 Planung Finanzplanung Planung Planung 2026 EUR 5 2027 EUR 7 2028 EUR 8 4 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 4.546.854,14 4.781.000,00 4.998.000,00 0,00 5.160.000,00 5.327.000,00 5.500.000,00 8 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 4.625.023,63 4.547.000,00 4.796.000,00 0,00 4.940.000,00 5.088.000,00 5.241.000,00 -78.169,49 234.000,00 202.000,00 0,00 220.000,00 239.000,00 259.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.875,51 -110.500,00 -117.000,00 0,00 -120.000,00 -120.000,00 -120.000,00 -9.875,51 -110.500,00 -117.000,00 0,00 -120.000,00 -120.000,00 -120.000,00 -88.045,00 123.500,00 85.000,00 0,00 100.000,00 119.000,00 139.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 16 21 22 23 26 30 33 37 38 39 40 41 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus Nummern 4 und 8) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Abgänge von Anlagevermögen) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Zugang von Anlagevermögen) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 16 und 21) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 9 und 22) Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten bei Dritten Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten (Summe aus Nummern 25 und 26) Auszahlung aus der Tilgung von Investitionskrediten gegenüber Dritten Gezahlte Zinsen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten (Summe aus Nummern 32 bis 37) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeiten (Saldo aus Nummern 30 und 38) Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftjahres (Saldo aus Nummern 23 und 39) 1) nachrichtlich: (voraussichtlicher) Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -139.429,12 -140.000,00 -142.000,00 0,00 -140.000,00 -140.000,00 -140.000,00 -30.110,04 -28.000,00 -26.000,00 0,00 -25.000,00 -25.000,00 -24.000,00 -169.539,16 -168.000,00 -168.000,00 0,00 -165.000,00 -165.000,00 -164.000,00 -169.539,16 -168.000,00 -168.000,00 0,00 -165.000,00 -165.000,00 -164.000,00 -257.584,16 -44.500,00 -83.000,00 0,00 -65.000,00 -46.000,00 -25.000,00 569.854,99 564.351,13 510.000,00 - 427.000,00 445.000,00 399.000,00 Eigenbetriebe, die die Liquiditätsrechnung nach der indirekten Methode erstellen, sowie kommunale Mehrheitsbeteiligungen (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a GemO), Kommunalanstalten (§ 102a Abs. 6 Satz 2 GemO) und 1) sonstige Anstalten und Körperschaften, die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs anwenden und eigenbetriebsrechtliche Planungsvorgaben beachten müssen, dürfen auf Einträge in den Zeilen 1 bis 3 und 5 bis 7 verzichten. Kommunale Mehrheitsbeteiligungen (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a GemO) und Kommunalanstalten (§ 102a Abs. 6 Satz 2 GemO) sowie sonstige Körperschaften, die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die 2) Vorschriften des Handelsgesetzbuchs anwenden und eigenbetriebsrechtliche Planungsvorgaben beachten müssen, dürfen auf die Angabe der Ergebnisse VVJ (Spalte 1) verzichten. 3) Eigenbetriebe, die die Liquiditätsrechnung nach der indirekten Methode erstellen, dürfen bezüglich der Angabe der Ergebnisse VVJ (Spalte 1) auf entsprechende Einträge in den Zeilen 4 und 8 verzichten. 4) Falls bei einem Doppelwirtschaftsplan Verpflichtungsermächtigungen dargestellt werden, ist neben Spalte 4 auch Spalte 6 zu 5) Bei einem Doppelwirtschaftsplan lautet die Spaltenüberschrift "Ansatz Wirtschaftsjahr +1". 6) Einschließlich der Einzahlungen aus Fehlbetragsübernahmen der Gemeinde (auch Vorauszahlungen) 7) Nur Investitionskredite, keine Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten 8) Nur Investitionskredite, keine Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten 9) Einschließlich der Auszahlungen für Überschussabführungen an die Gemeinde (auch Vorauszahlungen) 10) Nur Investitionskredite, keine Auszahlungen aus der Tilgung von Kassenkrediten 11) Nur Investitionskredite, keine Auszahlungen aus der Tilgung von Kassenkrediten 12) Die Ermittlung des voraussichtlichen Bestands an liquiden Eigenmitteln zum Jahresbeginn hat entsprechend der Vorgaben des Musters in der Anlage 3 zu erfolgen 13) Die Nummerierung entspricht dem Muster der Anlage 2 der EigBVO-HGB. Zeilen und Spalten ohne Wertangaben wurden ausgeblendet (§ 17 Abs. 2 EigBVO-HGB). Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität 11.11.2024 Anlage 3 gem. Anlage 3 zu Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB Einzahlungs- und Auszahlungsarten1) Nr. Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn2) 1 Vorjahr 2024 EUR 2 Liquiditätsplan Wirtschaftsjahr 2025 EUR 2 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn 2b + 2c Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen + Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 0,00 3a - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn 0,00 3b Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen - Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 0,00 4 = liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn 5 - mittelübertragungsbedingter Liquiditätsbedarf (§ 2 Absatz 4 EigBVO-HGB) voraussichtliche / veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 2 i. V. m. Anlage 2 Nummer 40 EigBVO-HGB)3) 6 +/- 7 = voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 8 - davon für bestimmte Zwecke gebunden4) 9 = vorauss. liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 1) 2) 3) 4) Finanzplanung Wirtschaftsjahr 2027 EUR 4 Wirtschaftsjahr 2028 EUR 5 564.351,13 2a Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere Wirtschaftsjahr 2026 EUR 3 350,00 0,00 564.701,13 0,00 54.701,13 -83.000,00 -65.000,00 -46.000,00 -25.000,00 510.000,00 427.000,00 445.000,00 399.000,00 374.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 510.000,00 427.000,00 445.000,00 399.000,00 374.000,00 Die Zeile 8 (Gesamtsumme der gebundenen Mittel) kann bedarfsgerecht weiter unterteilt werden. Aus der Liquiditätsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 7 Nr. 48 direkte Methode bzw. Nr. 52 indirekte Methode EigBVO-HGB). Sofern verfügbar sollen in Spalte 1, statt der veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestands, aktuelle Prognosewerte aufgenommen werden. Hierunter können z.B. auch Rückstellungen fallen. Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 11.11.2024 Anlage 4 gem. Anlage 5 zu Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB Nr. Gesamtangaben zur Maßnahme -nachrichtlich1 Maßnahme: … (gemäß § 2 Absatz 3 EigBVO-HGB) 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 8) Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit (Summe aus Nummer 1 bis 5) 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 3 4 5 6 - Verwaltung: WLAN, PC, Telematik - Beschaffung Pflege: Betten, elektr. Aufstehhilfe, Lagerungshilfe - Ersatzbeschaffung Hauswirtschaft: Gefrierschrank - Gebäude/technische Anlage: Heizung (Warmwasser), Akkutausch, Notstrommaggregat - Ausstattung: u.a. mobiles Klimagerät Küche 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 2 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) vorl. Ergebnis Ansatz Ansatz Planung Finanzplanung Planung Planung Verpflichtungsermächtigungen VE VE 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2025 2026 ff. 5 6 6 7 8 9 10 11 - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € € € € - € - € € € € - € - € € € € - € - € € € € - € - € € € € - € - € € € € - € - € € € € - € - € € € € - € - € € € € - € - € € € € - € - € € - € € - € € - € € - € € - € € - € € - € € - € € - € € - € - € 120.000,00 € - € - € € - € € - € - € - - € - € - € € € € - € € € € - € - € - 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 7 bis 12) 14 Saldo aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummer 6 und 13) 15 Aktivierte Eigenleistungen 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 17 Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme 7) entstehenden jährlichen Ergebnisbelastungen Investitionsplanung Bisher finanziert - € - € - € - 12.177,45 € - € 30.000,00 € - € 40.000,00 € 120.000,00 € - € 120.000,00 € - € € 21.500,00 € 15.000,00 € - € - € - € - € - € - € 11.000,00 € 12.000,00 € - € - € - € - € - € - € € € € 38.000,00 € 10.000,00 € - € - € 40.000,00 € 10.000,00 € - € - € - € € € € - € € € € - € € € € - € € € € - € € € € € - € - € 12.177,45 € - € 110.500,00 € - € 117.000,00 € - € 120.000,00 € - € 120.000,00 € - € 120.000,00 € - € - € - € - € - € - 12.177,45 € - 110.500,00 € - 117.000,00 € - 120.000,00 € - 120.000,00 € - 120.000,00 € € - € - € 12.177,45 € - € 110.500,00 € - € 117.000,00 € - € 120.000,00 € - € 120.000,00 € - € 120.000,00 € - € - € - € In dieser Spalte werden die insgesamt zu der Maßnahme geplanten Beträge (vgl. § 2 Absatz 3 EigBVO-HGB) nachrichtlich angegeben (Beträge müssen ggf. in einer Nebenrechnung ermittelt werden); bei Ein-Jahres-Vorhaben ist diese Spalte entbehrlich. Rechnungsergebnisse aus Vorvorjahren (einschließlich Spalte 4); bei Ein-Jahres-Vorhaben ist diese Spalte entbehrlich. Spalten können zu Spalte "Ansatz Vorjahr zzgl. Mittelübertragungen aus Vorvorjahr" zusammengefasst werden. Bei einem Doppelwirtschaftsplan lautet die Spaltenüberschrift "Ansatz Wirtschaftsjahr +1". Die neben Spalte 7 zusätzliche Spalte 9 zum Ausweis der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr +1 ist nur bei einem Doppelwirtschaftsplan erforderlich. Spalte optional bei Vorhaben mit einer Laufzeit über den Finanzplanungszeitraum hinaus. Wertangaben können mit Erläuterungen untersetzt werden. Die Investitionsbeiträge als laufenden Erträge aus dem Investitionskostenbeitrag der Pflegeentgelte wurden dem laufenden Betrieb zugeordet. - € - € - € Stellenplan Spital - Wohnen und Pflege Stellenbezeichnung Heim- und Betriebsleiter/in Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r Pflegedienstleitung Wohnbereichsleitung Qualitätsbeauftragte Altenfpeger/in Altenfpeger/in** Pflegehelfer/in Betreuungskräfte*** Ergotherapeut/in Hauswirtschaftsleiter/in Koch/Köchin Haus- und Küchenhilfe Hausmeister**** Summe nachrichtlich Auszubildende zum 01.10. FSJ/BFD Gesamt Entgelgruppe EG13 EG6 (A8*) EG5 P15 P9/P12 P7/P8 P7 P6 P5 EG2/EG3 EG5 EG6 EG5 EG2 EG5/EG6 11.11.2024 Anlage 5 Zahl der Stellen 2025 Zahl der Stellen 2024 Zahl der Stellen 2023 1 1 0,75 1 3 1,75 15 9 9 4 0,5 0,75 2,8 10 1 60,55 1 1 0,75 1 3 1,75 15 9 8 4 1 0,6 2,8 10 1 59,9 1 1 0,75 1 3 1,75 15 9 8 4 1 0,6 2,8 10 1 59,9 tatsächlich besetzte Stellen 01.12.2023 1 1 0,75 1 3 1,75 14,91 8,05 7,26 4,75 1 0,6 2,8 9,05 1 57,92 6 3 69,55 7 3 69,9 7 3 69,9 4 3 64,92 Anmerkung: In der Pflegesatzvereinbarung nach § 85 SG XI sowie der Vereinbarung gem. § 75 Abs. III SGB * Aufgaben werden durch abgeordneten Beamten wahrgenommen ** Betreuungskräfte werden separat über die Pflegekassen refinanziert *** momentan größtenteils fremdvergeben (ca. 0,57 Stellen)