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Gemeinderat als Stiftungsrat (Entwurf Anlagen 2025)

                                    
                                        Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 (GuV)

11.11.2024
Anlage 1

gem. Anlage 1 zu Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB

Nr.

Bezeichnung

1
2
3
4
4a
8

Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen
Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
Erträge aus Zusatzleistungen
Erträge aus Investitionskosten
Umsatzerlöse nach § 277 Abs.1 HGB
Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten
Zwischensumme Erträge (Pos. 1 - 8)
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Sozialabgaben, Altersversorgung u. sonst Aufwendungen
Materialaufwand
Lebensmittel
Aufwendungen für Zusatzleistungen
Wasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf
Aufwand für zentrale Dienstleistungen
Steuern, Abgaben, Versicherungen
Mieten, Pachten, Leasing
Zwischensumme Aufwendungen (Pos. 9 - 14)
Zwischenergebnis
Erträge aus öffentlicher Förderung
Erträge aus Auflösung von Sonderposten
Aufwendungen aus Zuführung zu Sonderposten
Abschreibungen
Abschreibungen auf immatrielle Vermögengegenstände und
Sachanlagen
Abschreibungen auf Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zwischensumme (Pos. 15 - 17 abzüglich Pos. 18 - 22)
Zwischenergebnis
Erträge aus Finanzanlagen
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zwischensumme (Pos. 23 - 27)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche und weitere Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Entnahme aus der Kapitalrücklage
Ergebnisvortrag

9
9a
9b
10
10a
10b
10c
10d
11
12
14

15
16
18
20
20a
20b
21
22

24
25
27

29

vorl. Ergebnis
Vor-Vorjahr
2023
in Tausend Euro

Planansatz
Vorjahr
2024
in Tausend Euro

Planansatz
Wirtschaftsjahr
2025
in Tausend Euro

Finanzplanung
2026
in Tausend Euro

2027
in Tausend Euro

2028
in Tausend Euro

3.014
915
4
360
137
105
4.535

3.045
1.009
3
363
110
239
4.769

3.392
1.016
3
365
120
90
4.986

3.511
1.052
3
365
124
93
5.148

3.634
1.088
3
365
129
96
5.315

3.761
1.126
3
365
133
100
5.488

2.590
733

2.665
831

2.861
869

2.947
895

3.035
922

3.126
950

278
0
178
548
2
141
4
4.476
59
2
58
0

197
0
167
467
5
92
3
4.428
342
12
74
12

225
0
130
450
3
93
3
4.634
352
12
58
12

232
0
134
464
3
96
3
4.773
375
12
58
12

239
0
138
477
3
99
3
4.916
399
12
58
12

246
0
142
492
3
102
3
5.064
425
12
58
12

0

328

320

326

331

336

0

0

0

0

0

122
385
-447
-388
0
0
0
0
-388
0
0
0
-388
29
-359

96
24
-374
-32
0
0
28
-28
-60
0
0
0
-60
25
-35

135
27
-424
-72
0
0
26
-26
-98
0
0
0
-98
25
-73

139
28
-435
-61
0
0
25
-25
-86
0
0
0
-86
26
-60

143
29
-445
-46
0
0
25
-25
-71
0
0
0
-71
26
-45

Hinweise:
Gliederung gemäß Anlage 2 der Verordnungüber die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung – PBV)
Die Entnahme aus der Kapital-Rücklage erfolgt erst nach Erstellung des Jahresabschlusses u.a. für schon getätigte Aufwendungen am Spitalgarten.

0
148
30
-456
-31
0
0
24
-24
-55
0
0
0
-55
26
-29

Liquiditätsplan für das Wirtschaftsjahr 2025

11.11.2024
Anlage 2

gem. Anlage 2 zu Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB
Liquiditätsplan
Nr.

vorl. Ergebnis

Planung

Planung

2023
EUR
3

2024
EUR
3

2025
EUR
3

Verpflichtungsermächtigungen
2025
EUR
4

Planung

Finanzplanung
Planung

Planung

2026
EUR
5

2027
EUR
7

2028
EUR
8

4 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

4.546.854,14

4.781.000,00

4.998.000,00

0,00

5.160.000,00

5.327.000,00

5.500.000,00

8 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

4.625.023,63

4.547.000,00

4.796.000,00

0,00

4.940.000,00

5.088.000,00

5.241.000,00

-78.169,49

234.000,00

202.000,00

0,00

220.000,00

239.000,00

259.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-9.875,51

-110.500,00

-117.000,00

0,00

-120.000,00

-120.000,00

-120.000,00

-9.875,51

-110.500,00

-117.000,00

0,00

-120.000,00

-120.000,00

-120.000,00

-88.045,00

123.500,00

85.000,00

0,00

100.000,00

119.000,00

139.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

9
16
21

22

23
26
30
33
37
38

39

40

41

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus
laufender Geschäftstätigkeit
(Summe aus Nummern 4 und 8)
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
(Abgänge von Anlagevermögen)
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
(Zugang von Anlagevermögen)
Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Summe aus Nummern 16 und 21)
Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus Nummern 9 und 22)
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Investitionskrediten bei Dritten
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten
(Summe aus Nummern 25 und 26)
Auszahlung aus der Tilgung von
Investitionskrediten gegenüber Dritten
Gezahlte Zinsen
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten
(Summe aus Nummern 32 bis 37)
Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeiten
(Saldo aus Nummern 30 und 38)
Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des
Wirtschaftjahres
(Saldo aus Nummern 23 und 39) 1)
nachrichtlich:
(voraussichtlicher) Bestand an liquiden Eigenmittel
zum Jahresbeginn

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-139.429,12

-140.000,00

-142.000,00

0,00

-140.000,00

-140.000,00

-140.000,00

-30.110,04

-28.000,00

-26.000,00

0,00

-25.000,00

-25.000,00

-24.000,00

-169.539,16

-168.000,00

-168.000,00

0,00

-165.000,00

-165.000,00

-164.000,00

-169.539,16

-168.000,00

-168.000,00

0,00

-165.000,00

-165.000,00

-164.000,00

-257.584,16

-44.500,00

-83.000,00

0,00

-65.000,00

-46.000,00

-25.000,00

569.854,99

564.351,13

510.000,00

-

427.000,00

445.000,00

399.000,00

Eigenbetriebe, die die Liquiditätsrechnung nach der indirekten Methode erstellen, sowie kommunale Mehrheitsbeteiligungen (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a GemO), Kommunalanstalten (§ 102a Abs. 6 Satz 2 GemO) und
1) sonstige Anstalten und Körperschaften, die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs anwenden und eigenbetriebsrechtliche Planungsvorgaben beachten müssen, dürfen auf
Einträge in den Zeilen 1 bis 3 und 5 bis 7 verzichten.
Kommunale Mehrheitsbeteiligungen (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a GemO) und Kommunalanstalten (§ 102a Abs. 6 Satz 2 GemO) sowie sonstige Körperschaften, die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die
2)
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs anwenden und eigenbetriebsrechtliche Planungsvorgaben beachten müssen, dürfen auf die Angabe der Ergebnisse VVJ (Spalte 1) verzichten.
3) Eigenbetriebe, die die Liquiditätsrechnung nach der indirekten Methode erstellen, dürfen bezüglich der Angabe der Ergebnisse VVJ (Spalte 1) auf entsprechende Einträge in den Zeilen 4 und 8 verzichten.
4) Falls bei einem Doppelwirtschaftsplan Verpflichtungsermächtigungen dargestellt werden, ist neben Spalte 4 auch Spalte 6 zu
5) Bei einem Doppelwirtschaftsplan lautet die Spaltenüberschrift "Ansatz Wirtschaftsjahr +1".
6) Einschließlich der Einzahlungen aus Fehlbetragsübernahmen der Gemeinde (auch Vorauszahlungen)
7) Nur Investitionskredite, keine Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten
8) Nur Investitionskredite, keine Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten
9) Einschließlich der Auszahlungen für Überschussabführungen an die Gemeinde (auch Vorauszahlungen)
10) Nur Investitionskredite, keine Auszahlungen aus der Tilgung von Kassenkrediten
11) Nur Investitionskredite, keine Auszahlungen aus der Tilgung von Kassenkrediten
12) Die Ermittlung des voraussichtlichen Bestands an liquiden Eigenmitteln zum Jahresbeginn hat entsprechend der Vorgaben des Musters in der Anlage 3 zu erfolgen
13) Die Nummerierung entspricht dem Muster der Anlage 2 der EigBVO-HGB. Zeilen und Spalten ohne Wertangaben wurden ausgeblendet (§ 17 Abs. 2 EigBVO-HGB).

Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität

11.11.2024
Anlage 3

gem. Anlage 3 zu Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB

Einzahlungs- und Auszahlungsarten1)

Nr.

Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn2)

1

Vorjahr
2024
EUR
2

Liquiditätsplan
Wirtschaftsjahr
2025
EUR
2

+ Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn

2b

+

2c

Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen
+ Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen
Eigenbetrieben der Gemeinde

0,00

3a

- Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn

0,00

3b

Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen
- Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen
Eigenbetrieben der Gemeinde

0,00

4

= liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn

5

- mittelübertragungsbedingter Liquiditätsbedarf (§ 2 Absatz 4 EigBVO-HGB)
voraussichtliche / veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
(§ 2 i. V. m. Anlage 2 Nummer 40 EigBVO-HGB)3)

6

+/-

7

= voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende

8

- davon für bestimmte Zwecke gebunden4)

9

= vorauss. liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel

1)
2)
3)
4)

Finanzplanung
Wirtschaftsjahr
2027
EUR
4

Wirtschaftsjahr
2028
EUR
5

564.351,13

2a

Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige
Wertpapiere

Wirtschaftsjahr
2026
EUR
3

350,00
0,00

564.701,13
0,00
54.701,13

-83.000,00

-65.000,00

-46.000,00

-25.000,00

510.000,00

427.000,00

445.000,00

399.000,00

374.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

510.000,00

427.000,00

445.000,00

399.000,00

374.000,00

Die Zeile 8 (Gesamtsumme der gebundenen Mittel) kann bedarfsgerecht weiter unterteilt werden.
Aus der Liquiditätsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 7 Nr. 48 direkte Methode bzw. Nr. 52 indirekte Methode EigBVO-HGB).
Sofern verfügbar sollen in Spalte 1, statt der veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestands, aktuelle Prognosewerte aufgenommen werden.
Hierunter können z.B. auch Rückstellungen fallen.

Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen

11.11.2024
Anlage 4

gem. Anlage 5 zu Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB

Nr.

Gesamtangaben
zur Maßnahme
-nachrichtlich1

Maßnahme: … (gemäß § 2 Absatz 3 EigBVO-HGB)
1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen
Entgelten für Investitionstätigkeit 8)
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit (Summe aus Nummer 1 bis 5)
7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden
8 Auszahlungen für Baumaßnahmen
9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen
3
4
5
6

- Verwaltung: WLAN, PC, Telematik
- Beschaffung Pflege: Betten, elektr. Aufstehhilfe,
Lagerungshilfe
- Ersatzbeschaffung Hauswirtschaft: Gefrierschrank
- Gebäude/technische Anlage: Heizung (Warmwasser),
Akkutausch, Notstrommaggregat
- Ausstattung: u.a. mobiles Klimagerät Küche
10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen
12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen
Vermögensgegenständen

2

1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)

vorl. Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Planung

Finanzplanung
Planung

Planung

Verpflichtungsermächtigungen
VE
VE

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2025

2026 ff.

5

6

6

7

8

9

10

11

-

€

-

€

-

€

-

€

-

€

-

€

-

€

-

€

-

€

-

€

-

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€
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- €

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- €

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€

-

€
€

-

€
€

-

€
€

-

€
€

-

€
€

-

€
€

-

€

-

€

120.000,00 €
- €

-

€
€

-

€
€

-

€

-

€

-

-

€

-

€

-

€
€
€
€

-

€
€
€
€

-

€
- €

-

13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
(Summe aus Nummer 7 bis 12)
14 Saldo aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus Nummer 6 und 13)
15 Aktivierte Eigenleistungen
16 Gesamtkosten der Maßnahme
(Summe aus Nummer 13 und 15)
17 Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme
7)
entstehenden jährlichen Ergebnisbelastungen

Investitionsplanung
Bisher
finanziert

- €
-

€
- €

-

12.177,45 €

- €
30.000,00 €

- €
40.000,00 €

120.000,00 €
- €

120.000,00 €
- €

€

21.500,00 €

15.000,00 €

-

€

-

€

-

€

-

€

-

€

-

€

11.000,00 €

12.000,00 €

-

€

-

€

-

€

-

€

-

€

-

€
€
€
€

38.000,00 €
10.000,00 €
- €
- €

40.000,00 €
10.000,00 €
- €
- €

-

€
€
€
€

-

€
€
€
€

-

€
€
€
€

-

€
€
€
€

-

€
€
€
€

€
- €

- €
12.177,45 €

- €
110.500,00 €

- €
117.000,00 €

- €
120.000,00 €

- €
120.000,00 €

- €
120.000,00 €

-

€
- €

-

€
- €

- € -

12.177,45 € -

110.500,00 € -

117.000,00 € -

120.000,00 € -

120.000,00 € -

120.000,00 €

€
- €

- €
12.177,45 €

- €
110.500,00 €

- €
117.000,00 €

- €
120.000,00 €

- €
120.000,00 €

- €
120.000,00 €

- €
-

€
- €

In dieser Spalte werden die insgesamt zu der Maßnahme geplanten Beträge (vgl. § 2 Absatz 3 EigBVO-HGB) nachrichtlich angegeben (Beträge müssen ggf. in einer Nebenrechnung ermittelt werden); bei Ein-Jahres-Vorhaben ist diese Spalte entbehrlich.
Rechnungsergebnisse aus Vorvorjahren (einschließlich Spalte 4); bei Ein-Jahres-Vorhaben ist diese Spalte entbehrlich.
Spalten können zu Spalte "Ansatz Vorjahr zzgl. Mittelübertragungen aus Vorvorjahr" zusammengefasst werden.
Bei einem Doppelwirtschaftsplan lautet die Spaltenüberschrift "Ansatz Wirtschaftsjahr +1".
Die neben Spalte 7 zusätzliche Spalte 9 zum Ausweis der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr +1 ist nur bei einem Doppelwirtschaftsplan erforderlich.
Spalte optional bei Vorhaben mit einer Laufzeit über den Finanzplanungszeitraum hinaus.
Wertangaben können mit Erläuterungen untersetzt werden.
Die Investitionsbeiträge als laufenden Erträge aus dem Investitionskostenbeitrag der Pflegeentgelte wurden dem laufenden Betrieb zugeordet.

- €
-

€
- €

Stellenplan Spital - Wohnen und Pflege

Stellenbezeichnung
Heim- und Betriebsleiter/in
Verwaltungsangestellte/r
Verwaltungsangestellte/r
Pflegedienstleitung
Wohnbereichsleitung
Qualitätsbeauftragte
Altenfpeger/in
Altenfpeger/in**
Pflegehelfer/in
Betreuungskräfte***
Ergotherapeut/in
Hauswirtschaftsleiter/in
Koch/Köchin
Haus- und Küchenhilfe
Hausmeister****
Summe
nachrichtlich
Auszubildende zum 01.10.
FSJ/BFD
Gesamt

Entgelgruppe
EG13
EG6 (A8*)
EG5
P15
P9/P12
P7/P8
P7
P6
P5
EG2/EG3
EG5
EG6
EG5
EG2
EG5/EG6

11.11.2024
Anlage 5
Zahl der Stellen
2025

Zahl der Stellen
2024

Zahl der Stellen
2023

1
1
0,75
1
3
1,75
15
9
9
4
0,5
0,75
2,8
10
1
60,55

1
1
0,75
1
3
1,75
15
9
8
4
1
0,6
2,8
10
1
59,9

1
1
0,75
1
3
1,75
15
9
8
4
1
0,6
2,8
10
1
59,9

tatsächlich besetzte
Stellen
01.12.2023
1
1
0,75
1
3
1,75
14,91
8,05
7,26
4,75
1
0,6
2,8
9,05
1
57,92

6
3
69,55

7
3
69,9

7
3
69,9

4
3
64,92

Anmerkung: In der Pflegesatzvereinbarung nach § 85 SG XI sowie der Vereinbarung gem. § 75 Abs. III SGB
* Aufgaben werden durch abgeordneten Beamten wahrgenommen
** Betreuungskräfte werden separat über die Pflegekassen refinanziert
*** momentan größtenteils fremdvergeben (ca. 0,57 Stellen)