Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Federführende Stelle: Spital
Sachbearbeitung: Krupinski
Drucksache Nr.: 210/2024
Az.: 431.54000
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
14 / 201 / Spital
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
02.12.2024
vorberatend
nichtöffentlich
Einstimmig
Gemeinderat
16.12.2024
beschließend
öffentlich
Betreff:
Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2025
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr - in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds - beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Spital für das Wirtschaftsjahr 2025 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs
Drucksache 210/2024
Seite 2
Sachdarstellung
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege für das Haushaltsjahr 2025 beinhaltet Erträge von 5.056.000 € und Aufwendungen von 5.154.000 €. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 98.000 €.
Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden im Dezember 2024 oder
Januar 2025 für das Jahr 2025 verhandelt. Da die Höhe der neuen Pflegesätze nicht zu bestimmen ist,
muss eine unsichere Einnahmesituation angenommen werden.
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen des Wirtschaftsplanes verwiesen.
_________________________
________________________
Markus Ibert
Michael Krupinski
Vorsitzender des Stiftungsrates
Heim- und Betriebsleitung
Anlage(n):
Entwurf Wirtschaftsplan 2025
Entwurf Anlagen 2025
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.