Beschlussvorlage (Einrichtung einer Krippengruppe im Evangelischen Martinskindergarten)
19. Januar 2015
Beschlussvorlage Amt: 50 Evermann Datum: 17.12.2014 Az.: 460.023 Drucksache Nr.: 306/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 19.01.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Einrichtung einer Krippengruppe im Evangelischen Martinskindergarten Beschlussvorschlag: Im Evangelischen Martinskindergarten sind Umbaumaßnahmen vorzunehmen, um zusätzlich eine Krippengruppe für Kinder ab 1 Jahr (10 Plätze) einzurichten. Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt hierfür gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 1.8800.5000200 (Allgemeines Grundvermögen – Unterhaltung des Martinskindergartens) für das Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 47.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen – Schlüsselzuweisungen vom Land). Anlage(n): Kostenschätzung der Abteilung Gebäudemanagement BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 306/2014 Seite - 2 - Begründung: Im Zuge der Notwendigkeit des Ausbaus von weiteren Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder hat der Gemeinderat am 14.07.2014 beschlossen, im Evangelischen Martinskindergarten zusätzlich eine Krippengruppe für Kinder ab 1 Jahr einzurichten sowie eine Krippengruppe für Kinder ab 2 Jahren. Die hierfür benötigten überplanmäßigen Ausgaben wurden seitens des Gemeinderates für das Haushaltsjahr 2014 ebenfalls bewilligt. Die Grobkostenschätzung für die notwendigen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von 2 Krippengruppen wurden damals von der Evangelischen Kirchengemeinde Lahr mit ca. Euro 30.000 angegeben. Da der Martinskindergarten sich in einem städtischen Gebäude befindet, wurde nunmehr neben der Bauabteilung der Evangelischen Kirchengemeinde auch das Gebäudemanagement der Stadt Lahr, der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) und der Leiter der Feuerwehr als Brandschutzfachmann hinzugezogen. Die detaillierteren Planungsüberlegungen machten deutlich, dass die bisher verfolgten Überlegungen der evangelischen Kirchengemeinde, auf den vorhandenen oberen zweiten Ebenen von 2 Gruppenräumen für 3-6jährige zusätzlich 2 Krippengruppen einzurichten, so nicht aufrechterhalten werden können. Neben der Tatsache, dass die Einrichtung einer Krippengruppe im 1. OG aufgrund der Überwindung von Treppen grundsätzlich in Frage zu stellen ist, wären darüber hinaus kostenaufwändige Schalldämmungsmaßnahmen der Böden der zweiten Ebenen notwendig gewesen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Einrichtung eines zweiten Rettungsweges zu ganz erheblichen, baulichen Veränderungen führen würde. Ein zweiter Rettungsweg hätte eine Baumaßnahme erforderlich gemacht, die über das vorhandene Dach des Gebäudes herausragt. Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahmen hätten die geschätzten Kosten von ca. Euro 30.000 bei weitem überschritten. Wegen der oben genannten Gründe wurden neue Überlegungen in Kooperation zwischen Evangelischer Kirchengemeinde und der Stadtverwaltung angestellt. Das Ergebnis zeigt, dass nur eine Krippengruppe im Martinskindergarten eingerichtet werden kann. In einem vorhandenen Gruppenraum im Erdgeschoss, mit zweiter Spielebene, soll zukünftig eine Krippengruppe untergebracht werden und die 2. Spielebene soll als Intensivbereich für die ab 3jährigen Kinder hergerichtet werden. Dazu ist es erforderlich, die Treppe, die ins Obergeschoss führt, vom zukünftigen Krippengruppenraum abzutrennen. Der Intensivraum im 1. Obergeschoss soll zur 2. Spielebene hin geöffnet und somit muss dieser Bereich mit Fensterelementen zum Krippenbereich abgetrennt werden. Der Boden auf dieser Spielebene muss aus Gründen des Schallschutzes komplett neu aufgebaut werden. Die ehemalige Küche im Erdgeschoss wird zum Kreativraum umfunktioniert und der Tonraum wird zukünftig als Schlafraum für die Krippengruppe verwendet. Im Sanitärbereich muss ein Kinder-WC gegen ein Kleinkind-WC ausgetauscht werden. Die Gruppe für 3-6jährige Kinder, die aus den vorhandenen Räumen ausgelagert werden muss, bekommt einen Gruppenraum im 1. OG, der derzeit als Schlafraum genutzt wird. Der Schlafraum wird in einen anderen Raum der Kindertagesstätte verlagert. Die Kostenschätzung des Gebäudemanagement (siehe Anlage) geht von Gesamtkosten von Euro 47.000 aus. Stellungnahme der Verwaltung: Die aktuelle Krippenbedarfsplanung zeigt, dass insbesondere im Schulbezirk Schutterlindenbergschule ein dringender Ausbaubedarf an Plätzen für unter 3jährige Kinder besteht. Drucksache 306/2014 Seite - 3 - Berücksichtigt man die Tatsache, dass bei einem Neubau die Ausbaukosten für eine Krippengruppe bei ca. Euro 500.000 liegen, so ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass trotz der gestiegenen Ausbaukosten und der Reduzierung auf eine Krippengruppe die Ausbaukosten als relativ niedrig anzusehen sind. Die Verwaltung wird beim Regierungspräsidium einen Zuschussantrag im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung stellen, welches zum Ende des Jahres ausläuft. Der Bund hat zwischenzeitlich weitere Fördermittel zu Verfügung gestellt. Sollten sich die Zuschussvoraussetzungen beim neuen Programm nicht ändern, so ist mit einem Zuschuss von höchstens 70% (Euro 32.900) zu rechnen. Da die bisherigen Ausbauplanungen davon ausgehen, dass im Martinskindergarten 2 Krippengruppen eingerichtet werden können, hat das Amt für Soziales, Schulen und Sport nochmals die Bedarfsentwicklungen im Schulbezirk Schutterlindenbergschule untersucht und ist nach jetzigem Kenntnisstand zu der Einschätzung gelangt, dass die Einrichtung nur einer Krippengruppe im Martinskindergarten nicht dazu führt, dass die neu zu bauende Kindertagesstätte im zukünftigen Bürgerpark von derzeit geplanten 4 Gruppen auf 5 Gruppen erhöht werden muss. Zu bedenken ist allerdings, dass die geplante Betreuungsquote im Schulbezirk Schutterlindenbergschule statt 35,45% nur 29,1% erreicht, was sich auf die Gesamtbetreuungsquote der Stadt ebenfalls auswirkt. Die geplanten zusätzlichen Plätze für unter dreijährige Kinder in den Kindertageseinrichtungen Regenbogen, St. Raphael und Springbrunnen (Mietersheim) sind mit hoher Dringlichkeit umzusetzen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter