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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

16. Dezember 2024
                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 13/2024) der Stadt
Lahr/Schwarzwald am Montag, 16.12.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
204/2024
413

1.

Erhöhung der Musikschulentgelte

Der Gemeinderat beschließt:
Die Entgelte der Städtischen Musikschule werden zum 1. Januar 2025 im
Durchschnitt um rund 2,5% erhöht.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadtrat Przibilla war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend.

171/2024
413

2.

Überführung von Honorarkräften in TVöD Arbeitsverhältnisse

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Honorarlehrkräfte der Städtischen Musikschule werden zum 1. Januar 2025 in ein TvÖD-Arbeitsverhältnis übernommen. Hierfür werden
im Stellenplan 7,79 Stellen in der Entgeltgruppe 9b geschaffen.
2. Die Entgelte der Städtischen Musikschule werden zum 1. Januar 2025
im Durchschnitt um rund 2,5% erhöht.
Beratungsergebnis:
30
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Stadtrat Przibilla war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend.

-2-

17/2023
612

3.

Erlass einer Gebührenordnung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren

Der Gemeinderat beschließt:
Es wird empfohlen, die als Anlage 1 beigefügte Gebührenordnung der Stadt
Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewohnerparkgebührenverordnung) zum 01.01.2025 zu erlassen.
Beratungsergebnis:
29
Ja-Stimmen
2
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Stadtrat Przibilla war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend.

207/2024
411

4.

Reduzierung des Vorgriffsbeschluss für die Theatersaison 25/26

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat ändert Beschluss Punkt 1 der Vorlage „Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2025/2026 und das Haushaltjahr 2025“ (Drucksache Nr.:
65/2024).
2. Der Zuschussbedarf in Höhe von 187.000 Euro wird um 22.500 Euro abgesenkt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadtrat Przibilla war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend.

208/2024
503

5.

Beschlussvorlage zur Streichung des Bürgerbeteiligungsprojektes
"Lahrer Stadtgulden" ab 2025 auf Grund finanzieller Einsparungserfordernisse

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 18. März 2024 über die Verlängerung des „Bürgerbudgets – Lahrer Stadtgulden“ bis in das Jahr 2028
wird aufgehoben.
2. Eine Weiterführung des Beteiligungsprojektes wird bis auf weiteres ausgesetzt.

-33. Durch die Streichung kommt es für den Zeitraum von 2025 bis 2028 zu
einer Einsparung von 250.000 Euro (Bürgerbudget und Durchführungskosten)
4. Zudem werden für den Zeitraum von 2025 bis 2028 in diesem Bereich
66.000 Euro Personalkosten eingespart. Es erfolgt eine Personalumschichtung.
Stadtrat Hirsch stellt folgenden Änderungsantrag:
„Das im Haushaltsjahr 2025 eingestellte Budget für den Stadtgulden wird um
64.000 € reduziert. Sodass für die Umsetzung der bereits eingereichten 14
Projektideen noch 65.000 € zur Verfügung stehen.“
Für die Jahre 2027 und 2028 wird der Stadtgulden ausgesetzt.
Beratungsergebnis:
6
Ja-Stimmen
25
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Somit ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion abgelehnt.
Nun wird über den Tagesordnungspunkt insgesamt abgestimmt:
Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

209/2024
201

6.

Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028

Der Gemeinderat beschließt:
1. Vorberatung des Haushaltsplanes der Stadt Lahr (Kernhaushalt):
a) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025:
• Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen.
• Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, zur Ermittlung der Eckwerte des Gesamthaushaltes 2025 ggf. entsprechende geringfügige Korrekturen (Rundungen) vorzunehmen.
• Die im Haushaltsplan 2025 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die
Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Wartungen und Mieten,
die in der Bewirtschaftungszuständigkeit des Amtes für Hochbau, Gebäudemanagement und Projektsteuerung stehen, dürfen im unterjährigen
Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet
werden.

-4• Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen
Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und
ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen.
• Für die städtischen Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates
Stadtteilbudget gebildet.
• Zielsetzung ist, den ausgewiesenen Überschuss planerisch in voller Höhe
der einsetzbaren Rücklage zuzuführen und damit zur vollständigen Abdeckung des Plandefizits 2026 einzusetzen.
b) Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2028:
• Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen.
2. Vorberatung der Wirtschaftspläne 2025 (städtische Eigenbetriebe):
a) bis c)
• Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Wirtschaftspläne 2025 für die
Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“
und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ sowie den Finanzplanungen
und Investitionsprogrammen bis 2028.
Oberbürgermeister Ibert schlägt vor, zunächst über den Kernhaushalt
(Ziffer 1) und danach über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe (Ziffer 2)
getrennt abzustimmen:
Beratungsergebnis (Ziffer 1):
27
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Beratungsergebnis (Ziffer 2):
Einstimmig

161/2024
201

7.

Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr - in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds - beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2025 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-5210/2024
Spital

8.

Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2025

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr - in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds - beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Spital für das Wirtschaftsjahr 2025 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs
Beratungsergebnis:
Einstimmig

214/2024
102

9.

Entpflichtung des Hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
1.) Herr Stadtoberbrandrat Thomas Happersberger wird dauerhaft von der
Funktion des Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr entpflichtet.
2.) Die Stelle des Hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr
Stadt Lahr wird als Vollzeitstelle im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
extern ausgeschrieben.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

202/2023
302

10.

Änderung der Räum- und Streupflichtsatzung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung über die Verpflichtung
der Straßenanliegenden zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der
Gehwege.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18. November 2024
2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses vom 25. November 2024

-6IV. PUNKTE AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG
Stadtrat Roth regt an, im Jahr 2025 eine gemeinsame Waldbegehung mit dem Gemeinderat und Fachleuten durchzuführen. Oberbürgermeister Ibert erklärt sich bereit, dies über
das Dezernat III zu organisieren.