Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
16. Dezember 2024
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 13/2024) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 16.12.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 204/2024 413 1. Erhöhung der Musikschulentgelte Der Gemeinderat beschließt: Die Entgelte der Städtischen Musikschule werden zum 1. Januar 2025 im Durchschnitt um rund 2,5% erhöht. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Przibilla war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend. 171/2024 413 2. Überführung von Honorarkräften in TVöD Arbeitsverhältnisse Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Honorarlehrkräfte der Städtischen Musikschule werden zum 1. Januar 2025 in ein TvÖD-Arbeitsverhältnis übernommen. Hierfür werden im Stellenplan 7,79 Stellen in der Entgeltgruppe 9b geschaffen. 2. Die Entgelte der Städtischen Musikschule werden zum 1. Januar 2025 im Durchschnitt um rund 2,5% erhöht. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Stadtrat Przibilla war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend. -2- 17/2023 612 3. Erlass einer Gebührenordnung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren Der Gemeinderat beschließt: Es wird empfohlen, die als Anlage 1 beigefügte Gebührenordnung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewohnerparkgebührenverordnung) zum 01.01.2025 zu erlassen. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Stadtrat Przibilla war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend. 207/2024 411 4. Reduzierung des Vorgriffsbeschluss für die Theatersaison 25/26 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat ändert Beschluss Punkt 1 der Vorlage „Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2025/2026 und das Haushaltjahr 2025“ (Drucksache Nr.: 65/2024). 2. Der Zuschussbedarf in Höhe von 187.000 Euro wird um 22.500 Euro abgesenkt. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Przibilla war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend. 208/2024 503 5. Beschlussvorlage zur Streichung des Bürgerbeteiligungsprojektes "Lahrer Stadtgulden" ab 2025 auf Grund finanzieller Einsparungserfordernisse Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 18. März 2024 über die Verlängerung des „Bürgerbudgets – Lahrer Stadtgulden“ bis in das Jahr 2028 wird aufgehoben. 2. Eine Weiterführung des Beteiligungsprojektes wird bis auf weiteres ausgesetzt. -33. Durch die Streichung kommt es für den Zeitraum von 2025 bis 2028 zu einer Einsparung von 250.000 Euro (Bürgerbudget und Durchführungskosten) 4. Zudem werden für den Zeitraum von 2025 bis 2028 in diesem Bereich 66.000 Euro Personalkosten eingespart. Es erfolgt eine Personalumschichtung. Stadtrat Hirsch stellt folgenden Änderungsantrag: „Das im Haushaltsjahr 2025 eingestellte Budget für den Stadtgulden wird um 64.000 € reduziert. Sodass für die Umsetzung der bereits eingereichten 14 Projektideen noch 65.000 € zur Verfügung stehen.“ Für die Jahre 2027 und 2028 wird der Stadtgulden ausgesetzt. Beratungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Somit ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion abgelehnt. Nun wird über den Tagesordnungspunkt insgesamt abgestimmt: Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 209/2024 201 6. Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024-2028 Der Gemeinderat beschließt: 1. Vorberatung des Haushaltsplanes der Stadt Lahr (Kernhaushalt): a) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025: • Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen. • Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, zur Ermittlung der Eckwerte des Gesamthaushaltes 2025 ggf. entsprechende geringfügige Korrekturen (Rundungen) vorzunehmen. • Die im Haushaltsplan 2025 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Wartungen und Mieten, die in der Bewirtschaftungszuständigkeit des Amtes für Hochbau, Gebäudemanagement und Projektsteuerung stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. -4• Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. • Für die städtischen Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. • Zielsetzung ist, den ausgewiesenen Überschuss planerisch in voller Höhe der einsetzbaren Rücklage zuzuführen und damit zur vollständigen Abdeckung des Plandefizits 2026 einzusetzen. b) Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2028: • Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen. 2. Vorberatung der Wirtschaftspläne 2025 (städtische Eigenbetriebe): a) bis c) • Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Wirtschaftspläne 2025 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ sowie den Finanzplanungen und Investitionsprogrammen bis 2028. Oberbürgermeister Ibert schlägt vor, zunächst über den Kernhaushalt (Ziffer 1) und danach über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe (Ziffer 2) getrennt abzustimmen: Beratungsergebnis (Ziffer 1): 27 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beratungsergebnis (Ziffer 2): Einstimmig 161/2024 201 7. Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr - in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds - beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Beratungsergebnis: Einstimmig -5210/2024 Spital 8. Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2025 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr - in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds - beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Spital für das Wirtschaftsjahr 2025 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs Beratungsergebnis: Einstimmig 214/2024 102 9. Entpflichtung des Hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1.) Herr Stadtoberbrandrat Thomas Happersberger wird dauerhaft von der Funktion des Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr entpflichtet. 2.) Die Stelle des Hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr wird als Vollzeitstelle im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst extern ausgeschrieben. Beratungsergebnis: Einstimmig 202/2023 302 10. Änderung der Räum- und Streupflichtsatzung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung über die Verpflichtung der Straßenanliegenden zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. Beratungsergebnis: Einstimmig III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18. November 2024 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses vom 25. November 2024 -6IV. PUNKTE AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG Stadtrat Roth regt an, im Jahr 2025 eine gemeinsame Waldbegehung mit dem Gemeinderat und Fachleuten durchzuführen. Oberbürgermeister Ibert erklärt sich bereit, dies über das Dezernat III zu organisieren.