Öffentliche Niederschrift (Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim)
25. November 2024
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2024 Öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 25.11.24 , Am Bürgerhaus 1, 77971 Kippenheim Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung: Oberbürgermeister Ibert Kommunale Freie Wähler Lahr: Stadtrat Mauch AfD: Stadtrat Haller CDU: Stadtrat Dörfler SPD: Stadträtin Frei Bündnis 90/Die Grünen: Stadtrat Täubert FDP: Stadtrat Volk Bürgermeister Gutbrod Gemeinderätin Gemeinderat Richter Käser Gemeinderat Kirschbaum Gemeinderätin Preschle Entschuldigt fehlen: Stadträtin Gemeinderat Granderath Hebding Protokollführung: Frau Seidler Verwaltung: Herr Löhr Zuhörende: - Gemeinde Kippenheim: CDU: FWV: SPD: -2Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 151/2024 61 1. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler) - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 151/2024 des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht Der Gemeinsamer Ausschuss beschließt: 1. Die Abwägung vom 12. September 2024 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim einschließlich der Begründung wird in der Fassung vom 12. September 2024 beschlossen. 3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -3166/2024 611 2. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 166/2024 des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes, Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung, (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Der Gemeinsamer Ausschuss beschließt: 1. Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 26.09.2024 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinsamen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 26.11.2024 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin