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Öffentliche Niederschrift (Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim)

25. November 2024
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2024
Öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 25.11.24 , Am Bürgerhaus 1, 77971 Kippenheim
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 17:45 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung:

Oberbürgermeister Ibert

Kommunale Freie Wähler
Lahr:

Stadtrat

Mauch

AfD:

Stadtrat

Haller

CDU:

Stadtrat

Dörfler

SPD:

Stadträtin

Frei

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadtrat

Täubert

FDP:

Stadtrat

Volk

Bürgermeister

Gutbrod

Gemeinderätin
Gemeinderat

Richter
Käser

Gemeinderat

Kirschbaum

Gemeinderätin

Preschle

Entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Gemeinderat

Granderath
Hebding

Protokollführung:

Frau

Seidler

Verwaltung:

Herr

Löhr

Zuhörende:

-

Gemeinde Kippenheim:

CDU:

FWV:
SPD:

-2Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim beschlussfähig und die Tagesordnung
ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
151/2024
61

1.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes
PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler)
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 151/2024 des Stadtentwicklungs- und
Stadtplanungsamtes (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht
Der Gemeinsamer Ausschuss beschließt:
1. Die Abwägung vom 12. September 2024 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim einschließlich der Begründung wird
in der Fassung vom 12. September 2024 beschlossen.
3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren
beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-3166/2024
611

2.

12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes
SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz)
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage)

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 166/2024 des Stadtentwicklungs- und
Stadtplanungsamtes, Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung, (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht.
Der Gemeinsamer Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 26.09.2024
wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinsamen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 26.11.2024

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin