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Informationsvorlage (Bericht über den Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2023 - Information über das forstwirtschaftliche Betriebsergebnis für das Jahr 2023)

                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Brucker

Drucksache Nr.: 218/2024
Az.: 855.12/Br

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

24.02.2025

zur Kenntnis

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Bericht über den Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2023
- Information über das forstwirtschaftliche Betriebsergebnis für das Jahr 2023

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des Wirtschaftsplanvollzuges für das Jahr 2023 für
den Forstbetrieb Stadt Lahr zur Kenntnis

Drucksache 218/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Am 25.09.2023 beschloss der Gemeinderat den Betriebsplan des Forstbetriebes für das Jahr 2023.
Hierbei wurden die forstwirtschaftlichen Ziele, die sich durch die Festlegungen der Oberen Forstbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) im Forsteinrichtungswerk (FEW) für die Jahre 2020 -2029 vorgegeben sind, mit entsprechenden finanziellen Planungen für Ausgaben und Erlöse für das Jahr 2023
kalkuliert. In der Betriebsplanung wurde seinerzeit mit einem Ergebnis von -161.700,- € (d.h. Zuschussbedarf) gerechnet.

Das Betriebsjahr 2023 wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und das Ergebnis der Fachaufsichtsbehörde (AfW) vorgelegt. Diese bestätigte das Ergebnis am 29.10.2023. Der Forstbetrieb der Stadt Lahr
schloss dabei mit einem Ergebnis von +83.385,87 € ab und erzielt damit entgegen den o.g. Erwartungen erfreulicherweise einen Mehrerlös. Das im Vollzug verbesserte Betriebsergebnis rührt zum einen
durch Mehrerlöse im Holzverkauf (rd. 104.000,- €), obwohl die Einschlagsmenge um 900 Fm hinter
dem Ziel im FEW (10.500 Fm) zurückblieb, und 37% davon in der „Zufälligen Nutzung“ (Schäden durch
Insektenbefall, Sturm und Trockenheit) anfielen. Zum anderen wurde als Ausgleichsmaßnahme für das
Baugebiet „Hosenmatten II“ eine Teilwaldfläche von ca. 3 ha stillgelegt. Hierfür erhielt der Forstbetrieb
einen einmaligen Ausgleichsbetrag von 65.770,- €, da diese Fläche zukünftig dem Forstbetrieb als
Wirtschaftsfläche fehlen wird.

Forstdirektor Pfüller vom AfW kommt bei seiner abschließenden Bewertung zu folgendem Résumé:
„Angesichts der Komplexität der Aufgaben in den stadtnahen Wäldern und den klimabedingten Zusatzanforderungen sowie den hohen Naturalvollzügen ist das ein hervorragendes Ergebnis.“

Zielsetzung:
Information des Gemeinderates

Tilman Petters
Anlage(n):
Formblatt Betriebsplanvollzug (KW31)
Anlage 0