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Informationsvorlage (Beteiligungsbericht 2022 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Maier

Drucksache Nr.: 213/2024
Az.: 922.2011

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagen- 10.12.2024
konferenz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss 13.01.2025

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Zur Kenntnis
genommen

Gemeinderat

24.02.2025

zur Kenntnis

öffentlich

Betreff:
Beteiligungsbericht 2022 der Stadt Lahr

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2022 der Stadt Lahr zur Kenntnis.

Drucksache 213/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 %
mittelbar beteiligt sind, zu erstellen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der
Beteiligungsbericht auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht
in einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und
die folgende Stiftung berichtet:
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Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Zweckverband 4IT
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eurodistrikt Straßbourg-Ortenau“
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Interregionale Allianz für den RheinAlpen-Korridor“
Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital –Wohnen und Pflege

Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde
für territoriale Zusammenarbeit und die Stiftung zur Abrundung mit einzubeziehen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister
Anlage(n):
Anlage 0
2022 - Beteiligungsbericht

Markus Wurth
Stadtkämmerer