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Beschlussvorlage (- Städtebauliche Planungsziele)

                                    
                                        Stadt Lahr

17. Januar 2025

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 3. Änderung
Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 4. Änderung

Städtebauliche Planungsziele
•

Förderung der Ansiedlung klassischer Gewerbebetriebe (Produktion, Handwerk, Dienstleistungen, Büronutzung) in Premiumlage

•

Umsetzung der Hotelbedarfsanalyse der Stadt Lahr

Begründung:
In der Stadt Lahr sind nur noch sehr wenige Gewerbeflächen in absoluter Premiumlage
an stark befahrenen Straßen verfügbar. Ziel ist, auf diesen Flächen klassische mittelständische Gewerbebetriebe (Produktion, Handwerk, Dienstleistungen, Büronutzung)
mit hoher Wertschöpfung und qualifizierten Arbeitsplätzen anzusiedeln, für deren Erfolg diese Lagegunst von Bedeutung ist. Neben den in den Bebauungsplänen (teilweise) bereits ausgeschlossenen Betrieben des Einzelhandels sowie des Kfz-Handels
erfüllen auch Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe diese Eigenschaften der
oben beschriebenen, klassischen Gewerbebetriebe nicht, während sie gleichzeitig
durch ihre höhere monetäre Flächenproduktivität wiederum tendenziell das klassische
Gewerbe zurückdrängen.
Die Hotelbedarfsanalyse der Stadt stammt aus dem Jahr 2020. Aus ihr geht hervor,
dass in Lahr ein struktureller Bedarf u.a. für Budget-Hotels im 2-Sterne-Bereich besteht
und es aktuell keine größeren und leistungsfähigen Hotelbetriebe mit Kapazitäten für
Reisegruppen / Busgruppen gibt. Das Gutachten spricht sich für eine zielgerichtete
Angebotserweiterung des Hotelmarktes in Lahr aus. Bei Hotelbetrieben im Budgetbereich liegt der Fokus auf Geschäftsreisende, Fernfahrer und Monteure, dabei wird eine
Kapazität von ca. 70-100 Zimmern konzentriert in einem Betrieb angestrebt. Diese Betriebsform wird aktuell gut nachgefragt. Eine Zergliederung der Hotelansiedelungen im
Budgetbereich mit mehreren kleinteiligen Hotelbetrieben würde mittel- und langfristig
einen Verdrängungswettbewerb hervorrufen mit der Folge von Geschäftsaufgaben.
Das beantragte Hotel mit 40 Zimmern würde exakt diese ungewollte Zergliederung
fördern. Die örtliche Grundstücksstruktur in Verbindung mit den gegebenen Höhenbeschränkungen lässt keine Hotels in der notwendigen Größenordnung und mit einer
konfliktfreien Lösung der damit verbundenen Parkierung zu.