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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 16/2025
Az.:

Federführende Stelle: 61 /611
Sachbearbeitung: Löhr/ Maier-Hochbaum
An der Vorlagenersteltung beteiligte Stellen
101 /ZS03

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 28.01.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

12.02.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.02.2025

beschließend

öffentlich

Beratungsfolge

Termin

Betreff:
Bebauungspläne GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 3. Änderung und
GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 4. Änderung
- Aufstellungsbeschlüsse
- Verfahren nach § 13a BauGB
- Planungsziele

Beschtussyorschiag:
1. Für die Bebauungspläne GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 3. Änderung
sowie GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 4. Änderung werden entspre­
chend den Lageplänen vom 17.01.2025 die Aufstellungsbeschiüsse gemäß § 2 (1)
Baugesetzbuch gefasst.
2. Die Aufstellung der beiden Bebauungspläne der Innenentwicklung erfolgt gemäß
§ 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren.
3. Die Planungsziele vom 17.01.2025 werden beschlossen.

Zusammenfassende Begründung:
Die Änderung der Bebauungspläne erfolgt, um entlang der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße die
Ansiedlung klassischer Gewerbebetriebe (Produktion, Handwerk. Dienstleistungen,
Büronutzung) zu fördern und Hotellerie bzw. Beherbergungsbetriebe gleichzeitig auszu­
schließen.

Drucksache 16/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Der Stadt liegt derzeit ein Bauantrag zur Errichtung eines Hotels in der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße 7
(Flurstück Nummer 9007/5) vor. Für diesem Bereich gilt der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET
RHEINSTRASSE SÜD aus dem Jahr 2011. Neben dem Beherbergungsbetrieb mit 40 Zimmern (94
Betten) ist im Erdgeschoss eine Bäckerei mit Cafe vorgesehen. Auf der unbebauten Fläche des Grund­
stücks sind 36 ebenerdige Stellplätze geplant.
Die Stadt hatte das Grundstück im Juni 2022 an einen in Lahr ansässigen Geschäftsmann verkauft, der
zusicherte, im Erdgeschoss teilweise und in den beiden Obergeschossen des Gebäudes ausnahmslos
Büroräume (u.a. zur Eigennutzung) einzurichten. Diese Nutzungen sind auch Gegenstand des Kauf­
vertrages und einer Baugenehmigung vom September 2023. Der Verkauf und die zugrundeliegende
Nutzungs- und Gestaltungskonzeption waren zuvor Gegenstand mehrerer nichtöffentlicher Behandlun­
gen im Technischen Ausschuss, da das Grundstück das letzte städtische in absoluter Premiumlage
direkt an der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße war. Daher waren für die Stadt hier (ebenso wie beim östlich
benachbarten Grundstück) eine hohe gestalterische Qualität und eine Nutzung, die vollständig der Ziel­
setzung des Gewerbegebietes entspricht (Begründung Bebauungsplan, Ziffer 2.1: „höhere und gestal­
terisch anspruchsvollere Bebauung, vorzugsweise für Dienstleistungs- bzw. Büronutzungen“), von ho­
her Bedeutung. Dies war auch der Grund, dass Stadt und IGZ lange auf der Suche nach geeigneten
Nutzern waren und bereits in der Vergangenheit mehrere Anfragen hinsichtlich einer Hotelnutzung ab­
gelehnt hatten.
Anfang 2024 erfuhren Verwaltung und Gemeinderat aus der Presse, dass das Grundstück nun zum
Bau eines Budget-Hotels (2-Sterne-Bereich) weiterverkauft werden solle und die Büronutzungen dabei
vollständig entfielen. Nach Gesprächen im Rathaus stellten Eigentümer und Investor ihre Pläne in nicht­
öffentlicher Sitzung am 10. April 2024 dem Technischen Ausschuss vor. Im Ergebnis gab es nach in­
tensiver Diskussion ein weitestgehend negatives Meinungsbild des Gremiums gegenüber der vorgese­
henen Hotelnutzung an dieser Stelle. Es formulierte den Wunsch, nach wie vor eine klassisch gewerb­
liche Nutzung im Sinne des Bebauungsplanes anzustreben.
Der TA thematisierte dabei auch die gesamtstädtische Hotelsituation. Aus der Hotelbedarfsanalyse der
Stadt von 2020 geht hervor, dass in Lahr ein struktureller Bedarf für das gehobene 4-Sterne HotelSegment (Wellness-ZThemenhotel) und für Budget-Hotels im 2-Sterne-Bereich besteht und es aktuell
keine größeren und leistungsfähigen Hotelbetriebe mit Kapazitäten für Reisegruppen / Busgruppen gibt.
Das Gutachten spricht sich für eine zielgerichtete Angebotserweiterung des Hotelmarktes in Lahr aus.
Bei Hotels im Budgetbereich liegt der Fokus auf Geschäftsreisende, Fernfahrer und Monteure sowie
ca. 70-100 Zimmer pro Betrieb. Diese Betriebsform ist aktuell auch das deutschlandweit am stärksten
wachsende Segment und wird entsprechend gut nachgefragt. Eine Zergliederung der Hotelansiedelun­
gen im Budgetbereich mit mehreren kleinteiligen Hotelbetrieben würde mittel- und langfristig einen Ver­
drängungswettbewerb hervorrufen mit der Folge von Geschäftsaufgaben. Das beantragte Hotel mit 40
Zimmern würde exakt diese ungewollte Zergliederung fördern. Die örtliche Grundstücksstruktur in Ver­
bindung mit den gegebenen Höhenbeschränkungen lässt keine Hotels in der notwendigen Größenord­
nung und mit einer konfliktfreien Lösung der damit verbundenen Parkierung zu. Daher äußerte der TA
den Wunsch, dass der Investor an geeigneterer Stelle ein Budget-Hotel in der Größenordnung ab 70
Zimmern eröffnen könne.
Dies entspricht auch der Haltung von Stadt und IGZ und wurde dem Investor so mitgeteilt. Eine Ände­
rung der Planung erfolgte jedoch nicht, sondern der o.g. Bauantrag für ein Hotel wurde eingereicht.

Drucksache 16/2025

Seite 3

Die durch den Technischen Ausschuss entsprechend seines Beratungsergebnisses im April 2024 an­
gestrebten Planungs- und Gestaltungsziele (siehe Anlage) beziehen sich nicht ausschließlich auf das
hier als akuter Planungsanlass betroffene Grundstück, sondern auch auf seine städtebauliche Umge­
bung nördlich und südlich der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße. Um das bereits in den rechtskräftigen Be­
bauungsplänen grundsätzlich bestehende Planungsziel gerade die Eingangsbereiche der Gewerbege­
biete „Rheinstraße Süd“ und „Rheinstraße Nord“ entlang der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße für klassi­
sche gewerbliche Nutzungen zu reservieren und insbesondere solche Projekte zu fördern, welche diese
Gebiete baugestalterisch aufwerten können, wird ein Beschluss zur Änderung der beiden Bebauungs­
pläne vorgeschlagen. Sie schließen Hotel- und Beherbergungsbetriebe bislang nicht aus.
Mit dem als Beginn der förmlichen Änderungsverfahren fungierenden Aufstellungsbeschluss kann das
vorliegende Baugesuch zur Sicherung der Planung gemäß § 15 Baugesetzbuch für ein Jahr zurückge­
stellt werden. In dieser Frist kann idealerweise mit dem Investor eine Einigkeit zur Nutzung erzielt wer­
den.
Die Verwaltung empfiehlt, zur Verwirklichung der in der Anlage formulierten Planungsziele die vorge­
schlagenen Beschlüsse zu fassen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
IE!

Die Maßnahme hat keine finanziellen / personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen.

Anlage(n):
- Geltungsbereich GE Rheinstraße Süd, 3. Änderung
' - Geltungsbereich GE Rheinstraße Nord, 4. Änderung
- Städtebauliche Planungsziele
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.