Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Vorlage: Bebauungspläne GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 3. Änderung und GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 4. Änderung - Aufstellungsbeschlüsse - Verfahren nach § 13a BauGB - Planungsziele
24. Februar 2025
Beschlussvorlage (Bebauungspläne GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 3. Änderung und
GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 4. Änderung
- Aufstellungsbeschlüsse
- Verfahren nach § 13a BauGB
- Planungsziele)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Geltungsbereich GE Rheinstraße Nord, 4. Änderung)
Beschlussvorlage (- Geltungsbereich GE Rheinstraße Süd, 3. Änderung)
Beschlussvorlage (- Städtebauliche Planungsziele)
24. Februar 2025
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Beschlussvorlage (Bebauungspläne GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 3. Änderung und
GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 4. Änderung
- Aufstellungsbeschlüsse
- Verfahren nach § 13a BauGB
- Planungsziele)
Beschlussvorlage (- Geltungsbereich GE Rheinstraße Süd, 3. Änderung)Beschlussvorlage (- Geltungsbereich GE Rheinstraße Nord, 4. Änderung)Beschlussvorlage (- Städtebauliche Planungsziele)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 16/2025 Az.: Federführende Stelle: 61 /611 Sachbearbeitung: Löhr/ Maier-Hochbaum An der Vorlagenersteltung beteiligte Stellen 101 /ZS03 Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe 28.01.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss 12.02.2025 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 24.02.2025 beschließend öffentlich Beratungsfolge Termin Betreff: Bebauungspläne GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 3. Änderung und GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 4. Änderung - Aufstellungsbeschlüsse - Verfahren nach § 13a BauGB - Planungsziele Beschtussyorschiag: 1. Für die Bebauungspläne GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 3. Änderung sowie GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 4. Änderung werden entspre chend den Lageplänen vom 17.01.2025 die Aufstellungsbeschiüsse gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch gefasst. 2. Die Aufstellung der beiden Bebauungspläne der Innenentwicklung erfolgt gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren. 3. Die Planungsziele vom 17.01.2025 werden beschlossen. Zusammenfassende Begründung: Die Änderung der Bebauungspläne erfolgt, um entlang der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße die Ansiedlung klassischer Gewerbebetriebe (Produktion, Handwerk. Dienstleistungen, Büronutzung) zu fördern und Hotellerie bzw. Beherbergungsbetriebe gleichzeitig auszu schließen. Drucksache 16/2025 Seite 2 Sachdarstellung Der Stadt liegt derzeit ein Bauantrag zur Errichtung eines Hotels in der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße 7 (Flurstück Nummer 9007/5) vor. Für diesem Bereich gilt der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD aus dem Jahr 2011. Neben dem Beherbergungsbetrieb mit 40 Zimmern (94 Betten) ist im Erdgeschoss eine Bäckerei mit Cafe vorgesehen. Auf der unbebauten Fläche des Grund stücks sind 36 ebenerdige Stellplätze geplant. Die Stadt hatte das Grundstück im Juni 2022 an einen in Lahr ansässigen Geschäftsmann verkauft, der zusicherte, im Erdgeschoss teilweise und in den beiden Obergeschossen des Gebäudes ausnahmslos Büroräume (u.a. zur Eigennutzung) einzurichten. Diese Nutzungen sind auch Gegenstand des Kauf vertrages und einer Baugenehmigung vom September 2023. Der Verkauf und die zugrundeliegende Nutzungs- und Gestaltungskonzeption waren zuvor Gegenstand mehrerer nichtöffentlicher Behandlun gen im Technischen Ausschuss, da das Grundstück das letzte städtische in absoluter Premiumlage direkt an der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße war. Daher waren für die Stadt hier (ebenso wie beim östlich benachbarten Grundstück) eine hohe gestalterische Qualität und eine Nutzung, die vollständig der Ziel setzung des Gewerbegebietes entspricht (Begründung Bebauungsplan, Ziffer 2.1: „höhere und gestal terisch anspruchsvollere Bebauung, vorzugsweise für Dienstleistungs- bzw. Büronutzungen“), von ho her Bedeutung. Dies war auch der Grund, dass Stadt und IGZ lange auf der Suche nach geeigneten Nutzern waren und bereits in der Vergangenheit mehrere Anfragen hinsichtlich einer Hotelnutzung ab gelehnt hatten. Anfang 2024 erfuhren Verwaltung und Gemeinderat aus der Presse, dass das Grundstück nun zum Bau eines Budget-Hotels (2-Sterne-Bereich) weiterverkauft werden solle und die Büronutzungen dabei vollständig entfielen. Nach Gesprächen im Rathaus stellten Eigentümer und Investor ihre Pläne in nicht öffentlicher Sitzung am 10. April 2024 dem Technischen Ausschuss vor. Im Ergebnis gab es nach in tensiver Diskussion ein weitestgehend negatives Meinungsbild des Gremiums gegenüber der vorgese henen Hotelnutzung an dieser Stelle. Es formulierte den Wunsch, nach wie vor eine klassisch gewerb liche Nutzung im Sinne des Bebauungsplanes anzustreben. Der TA thematisierte dabei auch die gesamtstädtische Hotelsituation. Aus der Hotelbedarfsanalyse der Stadt von 2020 geht hervor, dass in Lahr ein struktureller Bedarf für das gehobene 4-Sterne HotelSegment (Wellness-ZThemenhotel) und für Budget-Hotels im 2-Sterne-Bereich besteht und es aktuell keine größeren und leistungsfähigen Hotelbetriebe mit Kapazitäten für Reisegruppen / Busgruppen gibt. Das Gutachten spricht sich für eine zielgerichtete Angebotserweiterung des Hotelmarktes in Lahr aus. Bei Hotels im Budgetbereich liegt der Fokus auf Geschäftsreisende, Fernfahrer und Monteure sowie ca. 70-100 Zimmer pro Betrieb. Diese Betriebsform ist aktuell auch das deutschlandweit am stärksten wachsende Segment und wird entsprechend gut nachgefragt. Eine Zergliederung der Hotelansiedelun gen im Budgetbereich mit mehreren kleinteiligen Hotelbetrieben würde mittel- und langfristig einen Ver drängungswettbewerb hervorrufen mit der Folge von Geschäftsaufgaben. Das beantragte Hotel mit 40 Zimmern würde exakt diese ungewollte Zergliederung fördern. Die örtliche Grundstücksstruktur in Ver bindung mit den gegebenen Höhenbeschränkungen lässt keine Hotels in der notwendigen Größenord nung und mit einer konfliktfreien Lösung der damit verbundenen Parkierung zu. Daher äußerte der TA den Wunsch, dass der Investor an geeigneterer Stelle ein Budget-Hotel in der Größenordnung ab 70 Zimmern eröffnen könne. Dies entspricht auch der Haltung von Stadt und IGZ und wurde dem Investor so mitgeteilt. Eine Ände rung der Planung erfolgte jedoch nicht, sondern der o.g. Bauantrag für ein Hotel wurde eingereicht. Drucksache 16/2025 Seite 3 Die durch den Technischen Ausschuss entsprechend seines Beratungsergebnisses im April 2024 an gestrebten Planungs- und Gestaltungsziele (siehe Anlage) beziehen sich nicht ausschließlich auf das hier als akuter Planungsanlass betroffene Grundstück, sondern auch auf seine städtebauliche Umge bung nördlich und südlich der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße. Um das bereits in den rechtskräftigen Be bauungsplänen grundsätzlich bestehende Planungsziel gerade die Eingangsbereiche der Gewerbege biete „Rheinstraße Süd“ und „Rheinstraße Nord“ entlang der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße für klassi sche gewerbliche Nutzungen zu reservieren und insbesondere solche Projekte zu fördern, welche diese Gebiete baugestalterisch aufwerten können, wird ein Beschluss zur Änderung der beiden Bebauungs pläne vorgeschlagen. Sie schließen Hotel- und Beherbergungsbetriebe bislang nicht aus. Mit dem als Beginn der förmlichen Änderungsverfahren fungierenden Aufstellungsbeschluss kann das vorliegende Baugesuch zur Sicherung der Planung gemäß § 15 Baugesetzbuch für ein Jahr zurückge stellt werden. In dieser Frist kann idealerweise mit dem Investor eine Einigkeit zur Nutzung erzielt wer den. Die Verwaltung empfiehlt, zur Verwirklichung der in der Anlage formulierten Planungsziele die vorge schlagenen Beschlüsse zu fassen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: IE! Die Maßnahme hat keine finanziellen / personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen. Anlage(n): - Geltungsbereich GE Rheinstraße Süd, 3. Änderung ' - Geltungsbereich GE Rheinstraße Nord, 4. Änderung - Städtebauliche Planungsziele Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.