Beschlussvorlage (Schlussbericht 2013)
26. Januar 2015
Schlussbericht 2013 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ............................ 1 II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ................................................................. 1 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................... 1 2 Vorjahresabschluss .................................................................................................... 2 3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen ............................................................... 2 III. Vollzug des Wirtschaftsplans .................................................................................. 3 1 Wirtschaftsplan 2013 .................................................................................................. 3 2 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) ............................................................................................ 4 3 Vermögensplan (§ 2 EigBVO) ..................................................................................... 6 4 Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) .................................................................................... 8 5 Kasse ........................................................................................................................... 9 6 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)..................................................................................... 10 7 Verrechnungen von Leistungen Dritter ................................................................... 10 A Personalaufwand ........................................................................................ 10 B Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) ........... 11 C Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr....................................... 11 8 Straßenentwässerungskostenanteil ........................................................................ 12 IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2013................................................................... 13 1 Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................ 13 2 Prüfung der Buchführung ......................................................................................... 14 A Anlagenbuchhaltung ................................................................................... 14 B Periodenabgrenzung .................................................................................. 14 3 Prüfung Bilanz und Inventar ..................................................................................... 15 A B C D E F Anlagevermögen......................................................................................... 15 Beteiligungsvermögen ................................................................................ 16 Forderungen ............................................................................................... 16 Ertragszuschüsse ....................................................................................... 17 Verbindlichkeiten ........................................................................................ 17 Rückstellungen ........................................................................................... 18 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ....................................................................... 20 5 Anhang ....................................................................................................................... 21 6 Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB.................................................. 21 7 Bilanzanalyse ............................................................................................................ 21 V. Schlussbemerkung ................................................................................................. 22 VI. Beschlussvorschlag ............................................................................................... 23 VII. Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- .......................................... 24 ABKÜRZUNGEN AiB Anlagen im Bau AVRL Abwasserverband Raumschaft Lahr EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung GemHVO * Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO * Gemeindekassenverordnung GemO * Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GIS Geo-Informations-System GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GR Gemeinderat GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IGP Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr KAG Kommunalabgabengesetz PtB Prüfungsteilbericht RJ Rechnungsjahr RP Regierungspräsidium RPA Rechnungsprüfungsamt VJ Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Verdingungsordnung für Leistungen VwV Verwaltungsvorschrift WJ Wirtschaftsjahr ZV Zweckverband * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs.1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung übertragen (§ 112 Abs. 2 GemO). Prüfer des Jahresabschlusses 2013 war Herr Jürgen Witzelmaier. II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahre 1998 in Form eines Eigenbetriebs zu führen. Die Rechtsverhältnisse sind in der Betriebssatzung geregelt. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald anzunehmen, zu sammeln und der Reinigung zuzuführen. Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Eigenbetriebs bildet die gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen ab. Kostenüberdeckungen sind ausgleichspflichtig und müssen als Rückstellungen passiviert werden. Das Jahresergebnis ist daher immer ausgeglichen. Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 €) ausgestattet, das mit 5,5 % p. a. verzinst wurde. Der Gemeinderat hat am 16.12.2002 beschlossen, die Betriebssatzung zum 01.01.2003 zu ändern und das Stammkapital auf 0,00 € zu setzen. Im Gegenzug wurde der Eigenbetrieb mit einem Trägerdarlehen in gleicher Höhe ausgestattet, dass im Wirtschaftsjahr 2013 mit 5,0 % p. a. verzinst wurde. Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen. Seit dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb zwei Beschäftigte direkt zugeordnet. Dies wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren selbst zu erheben. Bisher wurde diese Gebühren im Verbund mit dem Wasserentgelt durch die badenova AG & Co. KG erhoben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 1 von 24 Für Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Die pauschalen Kostensätze wurden 2012 entsprechend der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums (Stand 28.10.2010) ermittelt. 2 Vorjahresabschluss Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ wurde dem Gemeinderat am 16.12.2013 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn einstimmig zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 36.783.422,84 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Aus der Erhebung von Abwassergebühren entstand zum 31.12.2012 für den Bereich Niederschlagsabwasser eine Kostenunterdeckung in Höhe von 91.331,47 €, die mit der Kostenüberdeckung des Jahres 2010 verrechnet wird. Für den Bereich Schmutzwasser ergab sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 206.037,55 €, die den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zugeführt wird. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind Rückstellungen aus Überdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wurde ortsüblich bekannt gemacht und lag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aus. Der Jahresabschluss 2012 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 herangezogen werden. 3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen. Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das ADV-Finanzwesenverfahren SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs.1 und 23 Abs.2 der Gemeindekassenverordnung erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist in SAP ein separater Buchungskreis angelegt. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden mit SAP erstellt. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 2 von 24 III. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. 1 Wirtschaftsplan 2013 Der Wirtschaftsplan 2013 wurde am 17.12.2012 gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2, u. 121 Abs. 2 GemO). Er weist folgende Eckdaten auf: Erfolgsplan: - Erträge von: 6.859.800 € - Aufwendungen von: 6.859.800 € - Jahresverlust von: 0€ Vermögensplan: - Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 2.702.300 € - vorgesehene Kreditaufnahmen: 0€ - Verpflichtungsermächtigungen: 3.500.000 € - Höchstbetrag Kassenkredite: 2.000.000 € Stellenübersicht: Für den Eigenbetrieb sind folgende Stellen ausgewiesen: Verwaltungsfachangestellte/r (EG 6): -2- • Tatbestände, die eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten (§ 15 EigBG), lagen im Wirtschaftsjahr 2013 nicht vor. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 3 von 24 2 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Erfolgsplan nach FiPo 1. Umsatzerlöse 1.1 Abw assergebühren 1.2 Abw assergebühren eigengefördertes Wasser 1.3 Erlöse aus Verkauf 1.4 Auflösung Kanal-Beiträge 1.5 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse Ansatz Ergebnis Abweichung 2013 2013 2013 6.008.750,00 € 6.460.064,08 € 451.314,08 € 4.134.050,00 € 4.570.299,70 € 436.249,70 € 50.000,00 € 36.497,09 € -13.502,91 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 465.900,00 € 464.862,19 € -1.037,81 € 181.100,00 € 181.170,97 € 70,97 € 1.145.200,00 € 1.111.971,87 € -33.228,13 € 32.500,00 € 95.262,26 € 62.762,26 € 2. sonstige betriebliche Erträge 809.050,00 € 835.317,37 € 26.267,37 € 2.1 Erträge aus Anlageabgängen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 755.350,00 € 758.848,88 € 3.498,88 € 1.6 Straßenentw ässerungskostenanteil 1.7 sonstige Umsatzerlöse 2.2 Erträge aus Auflösung Rückstellungen 2.3 andere betriebliche Erträge 6.700,00 € 6.646,79 € -53,21 € 2.4 Abw assergebühren aus Vorjahren 35.000,00 € 52.791,70 € 17.791,70 € 2.5 Entw ässerungsgesuche 12.000,00 € 17.030,00 € 5.030,00 € 3.590.600,00 € 3.133.217,26 € -457.382,74 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 54.900,00 € 170,00 € -54.730,00 € 160.000,00 € 138.787,80 € -21.212,20 € 5.000,00 € 0,00 € -5.000,00 € 3.5 Maschineninstandhaltung (Pumpw erke) 25.000,00 € 27.794,48 € 2.794,48 € 3.6 Fahrzeug- u. Geräteunterhaltung 24.000,00 € 26.202,65 € 2.202,65 € 250.000,00 € 191.953,88 € -58.046,12 € 95.000,00 € 108.003,68 € 13.003,68 € 2.615.700,00 € 2.339.651,73 € -276.048,27 € 3.10 Abw asserentgelt an AWV Friesenheim 360.000,00 € 300.382,10 € -59.617,90 € 3.11 Anschaffung von Werkzeug und Gerät 500,00 € 0,00 € -500,00 € 3. Materialaufwand 3.1 Energiebezug, Brenn- u. Treibstoffe 3.2 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen 3.3 Kanalunterhaltung 3.4 Unterhaltung der Pumpw erke 3.7 Betriebsaufw and Kanäle 3.8 Betriebsaufw and Pumpw erke 3.9 Betriebskostenumlage Abw asserverband 3.12 Schutzkleidung 500,00 € 270,94 € -229,06 € 95.200,00 € 110.570,17 € 15.370,17 € 4.1 Besoldung der Beamten 22.500,00 € 22.298,22 € -201,78 € 4.2 Entgelt der Beschäftigten 49.400,00 € 52.211,13 € 2.811,13 € 4.3 Beiträge zur Versorgungskasse (Beamte) 7.700,00 € 13.359,15 € 5.659,15 € 4.4 Zusatzversorgungskasse Beschäftigte 4.100,00 € 4.309,21 € 209,21 € 4. Löhne und Gehälter 4.5 Sozialversicherung Beschäftigte 9.800,00 € 9.884,85 € 84,85 € 4.6 Beihilfen, Unterstützung 1.700,00 € 8.507,61 € 6.807,61 € 5. Abschreibungen auf Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.423.700,00 € 1.385.485,03 € -38.214,97 € 664.650,00 € 1.674.099,88 € 977.293,64 € 6.1 Verluste aus Anlagenabgängen 0,00 € 32.541,44 € 32.541,44 € 6.2 Abw asserabgabe 0,00 € 0,00 € 0,00 € 23.500,00 € 23.399,08 € -100,92 € 6.3 Versicherungen 6.4 Bürobedarf 5.000,00 € 3.689,25 € -1.310,75 € 517.100,00 € 495.100,00 € -22.000,00 € 6.6 sonstiger betrieblicher Aufw and 50.000,00 € 989.885,09 € 939.885,09 € 6.7 Gebührenrückerstattung Vorjahre 30.000,00 € 50.085,87 € 20.085,87 € 6.8 Anteilige GIS-Kosten Kanal 20.700,00 € 33.739,66 € 13.039,66 € 7.500,00 € 20.267,50 € 12.767,50 € 6.5 Verw altungskostenbeitrag 6.9 Prüfungs- und Beratungskosten Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 4 von 24 Ansatz 6.10 Portokosten Ergebnis Abweichung 10.000,00 € 4.798,07 € -5.201,93 € 500,00 € 0,00 € -500,00 € 6.12 Öffentlichkeitsarbeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € 6.13 Außerordentliche Aufw endungen 0,00 € 20.143,10 € 20.143,10 € 6.11 Aus- und Weiterbildung 6.14 Aufw and aus Zahlungsdifferenzen 0,00 € 0,32 € 0,32 € 6.15 Aufw and aus Rückläufer 0,00 € 157,50 € 157,50 € 6.16 Sonstige Steuern 350,00 € 293,00 € -57,00 € 42.000,00 € 63.038,18 € 8.011,00 € 7.1 Zinsen und ähnliche Erträge 30.000,00 € 22.749,00 € -7.251,00 € 7.2 Nebenforderungen 12.000,00 € 20.011,00 € 8.011,00 € 7.3 Außerordentliche Erträge 0,00 € 20.143,10 € 20.143,10 € 7.4 Ertrag aus Zahlungsdifferenzen 0,00 € 0,08 € 0,08 € 7.5 Ertrag aus Rückläufern 0,00 € 135,00 € 135,00 € -30.602,71 € 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.085.650,00 € 1.055.047,29 € 8.1 Kreditmarktzinsen 419.650,00 € 419.642,45 € -7,55 € 8.2 Zinsen an Gemeinde 247.500,00 € 291.984,83 € 44.484,83 € 8.3 Zinsumlage an Abw asserverband 418.500,00 € 343.420,01 € -75.079,99 € 0,00 € 0,00 € 6.859.800,00 € 6.859.800,00 € 0,00 € 7.358.419,63 € 7.358.419,63 € 0,00 € 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Summe der Erträge (1, 2, 7) Summe der Aufwendungen (3, 4, 5, 6, 8) Jahresgewinn / Jahresverlust 7,27% 7,27% Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Die Gesamtsumme der Erträge und der Aufwendungen waren um 7,27%, höher als geplant. Details zu den Erträgen und Aufwendungen sind im Jahresbericht des Abschlusses 2013 erläutert. • Im Wirtschaftsjahr 2013 entstand eine Kostenüberdeckung in Höhe von 934.494,12 €, die der Rückstellung zugeführt wurde (siehe auch unter IV.3.F). Im Rahmen der Belegprüfung haben wir folgende Auffälligkeiten festgestellt: FiPo 6.7547.502000 (Kanalunterhaltung) Im Anwesen Langenhard 2 wurde für die Abwasserleitung nachträglich eine Spülvorrichtung installiert. Das vom Grundstückseigentümer dafür bereitgestellte Wasser für die Spülung der Druckleitung wird diesem erstattet. Die Erstattung ist auf der FiPo 6.7547.507000 (Betriebsaufwand Kanal) zu buchen. FiPo 6.7547.506000 (Fahrzeug- und Geräteunterhaltung) Die Rechnung der MAN Truck & Bus AG ist unter der FiPo 7.7909.901000 (Beschaffung von Fahrzeugen) zu buchen. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 5 von 24 FiPo 6.7599.500000 (sonstiger betrieblicher Aufwand) Auf dieser FiPo findet sich noch eine Rechnung der Deutschen Telekom über einen Telefonanschluss bei einem Pumpwerk. Die Telefonanschlüsse der Pumpwerke sind unter der FiPo 6.7547.508000 (Betriebsaufwand Pumpwerke) zu buchen. FiPo. 6.7599.504000 (Portokosten) Unter dieser FiPo befindet sich eine Buchung über die Papierkosten des 3. und 4. Quartals 2013. Papierkosten sind unter der FiPo 6.7593.50000 (Bürobedarf) zu buchen. • Es ist darauf zu achten, dass Rechnungen den richtigen FiPos zugeordnet werden. Wir empfehlen grundsätzlich Buchungen spätestens bis zum Jahresabschluss nochmals zu kontrollieren. Die GuV bildet das gebührenrechtliche Ergebnis ab und der Eigenbetrieb weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Statt eines Jahresverlusts werden Kostenunterdeckungen aufgrund der Ausgleichsverpflichtung nach dem KAG mit Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren verrechnet bzw. Kostenüberdeckungen den Rückstellungen zugeführt. • Das in den Abschlussunterlagen dargestellte Ergebnis des Erfolgsplans stimmt mit der GuV überein. 3 Vermögensplan (§ 2 EigBVO) Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u. a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) frühestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen (siehe: Geschäftsbericht 2004 der GPA, S. 22). Dies bedeutet, dass für das Jahr 2013 mit erübrigte Mitteln aus Vorjahren (2011) in Höhe von 1.360.749,01 € hätte geplant werden müssen. Tatsächlich wurde von der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 6 von 24 Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Beträge zu splitten. In 2013 wurden 1.058.600,00 € eingestellt und für 2014 sind die restlichen 302.149,01 € eingeplant. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, abweichend von der traditionellen Haushaltsplanung des Kernhaushalts, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig. Daher sollte im Zuge der Vermögensplanabrechnung dokumentiert werden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden. Übertragene Mittel („Haushaltsreste“), neue Haushaltsansätze und tatsächlich verbrauchte Mittel sind zu dokumentieren. Noch nicht verbrauchte Restmittel bleiben bei Bedarf weiterhin verfügbar. Mittelübertragungen ins Folgejahr sind darzustellen und eventuell zu erläutern. Es versteht sich von selbst, dass nur dann eine „Restebildung“ möglich ist, wenn die im Wirtschaftsplan für die jeweilige Maßnahme veranschlagten Mittel noch nicht verbraucht sind. Im Sinne einer stetigen Finanzplanung sind die benötigten Mittel über den gesamten Finanzplanungszeitraum zu planen. Veranschlagte, aber noch nicht ausgeschöpfte Ausgabeansätze lässt man daher auch nicht verfallen, um sie für dieselbe Maßnahme im nächsten Wirtschaftsplan neu zu planen. Vermögensplan Einnahmen Ansatz Ergebnis Abweichung 2013 2013 2013 2.702.300,00 € 1.821.494,88 € -880.805,12 € 0,00 € 216.198,22 € 216.198,22 € 220.000,00 € 187.270,19 € -32.729,81 € Abschreibungen 1.423.700,00 € 1.385.485,03 € -38.214,97 € Anlagenabgänge 0,00 € 32.541,44 € 32.541,44 € Erübrigte Mittel aus Vorjahren 1.058.600,00 € 0,00 € -1.058.600,00 € Ausgaben 2.702.300,00 € 3.779.885,01 € 1.077.585,01 € Sachanlagen und immatielle Anlagew erte 1.302.000,00 € 1.957.190,19 € 655.190,19 € 9.100,00 € 122.497,64 € 113.397,64 € Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen 647.000,00 € 646.033,16 € -966,84 € Tilgung von Kreditmarktdarlehen 744.200,00 € 744.175,40 € -24,60 € Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren 0,00 € 309.988,62 € 309.988,62 € Erübrigte Mittel laufendes Jahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zuw eisungen und Zuschüsse Kanalbeiträge Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 € -1.958.390,13 € Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Finanzierungsfehlbetrag 2.702.300,00 € 2.702.300,00 € 1.821.494,88 € 3.779.885,01 € -1.958.390,13 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 7 von 24 • Die Vermögensplanabrechnung schloss mit einem negativen Saldo in Höhe von 1.958.390,13 € (VJ.: 309.998,62 €) ab. Ursächlich dafür ist ein nicht aufgenommener Kredit aus 2012, der sich nun in 2013 auf das Ergebnis durchschlägt und in 2014 für eine kurzfristige Überschreitung des Kassenkredits sorgt. Die Kreditermächtigung lag in 2013 bei 0,00 €; neue Kredite wurden daher nicht aufgenommen. Die Liquidität wurde über Kassenkredite gesichert. Der Schuldenstand gegenüber Kreditinstituten verringerte sich auf 9.590.137,76 € (VJ.: 10.337.935,48 €). Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2013 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Die Daten wurden von der Kämmerei gemeinsam mit der Abteilung Tiefbau im Rahmen der Wirtschaftsplanung ermittelt. • Die Vermögensplanabrechnung wurde ordnungsgemäß erstellt. Der Saldo der Vermögensplanabrechnung stimmt mit der Analyse der Bilanzstruktur überein. Die kameralen Abschlussbuchungen wurden korrekt durchgeführt. 4 Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist folgende Stellenübersicht aus: Bezeichnung: Verwaltungsfachangestellte/r Entgeltgruppe Stellenanzahl EG 6 2 Gesamt: 2 Personell besetzt wurde der Eigenbetrieb wie folgt: 1 Beamtin (A10) zu 50%, 1 Verwaltungsfachangestellter zu 100% 1 Verwaltungsfachangestellte zu 33% 1 Verwaltungsfachangestellte zu 33%. Da beide Verwaltungsfachangestellte eine reduzierte Wochenarbeitszeit haben, entspricht dies genau je 25% einer Vollzeitstelle. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 8 von 24 • Mit der Beamtin ist die Stelle überbesetzt, eine Nachtragssatzung kommt aber nur bei erheblichem Umfang in Betracht, was aber hier nicht gegeben ist. Eine Umsetzung der Beamtin ist für Anfang 2015 geplant. • Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind gem. §3 EigBVO im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht nachrichtlich anzugeben. 5 Kasse Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird hierbei im monatlichen Turnus ermittelt und verzinst. Nachdem seit 1976 Habenzinsen in Höhe von 2,5% und seit 1986 Sollzinsen in Höhe von 5% zugrunde gelegt wurden, erfolgte in 2012 eine Anpassung. Für den Berechnungszeitraum betragen die Habenzinsen 2% und die Sollzinsen 4,5%. Für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 erhielt der Eigenbetrieb Habenzinsen in Höhe von 22.749,00 €. Die Zinsaufwendungen für das gemeindliche Trägerdarlehen betrugen 291.984,83 €. Der Zinssatz beträgt 5,0 %. Der Kassenbestand entwickelte sich wie folgt: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 9 von 24 Zum 31.12.2013 schloss der Eigenbetrieb mit einem positiven Kassenbestand von 439.875,29 € (VJ.: 1.672.711,12 €) ab, der in der Bilanz als Forderung gegenüber der Gemeinde aktiviert ist. • An keinem Tag wurde der im Wirtschaftsplan mit 2.000.000,00 € festgelegte Höchstbetrag für Kassenkredite überschritten. 6 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans zum Beschluss vorzulegen ist. Der Finanzplan ist zu ergänzen um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. • Dem Wirtschaftsplan 2013 wurden Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2012 – 2016 beigefügt. 7 Verrechnungen von Leistungen Dritter A Personalaufwand Der Eigenbetrieb verfügt seit 2011 über zwei eigene Stellen. Für Leistungen, die das Personal der Stadt Lahr für den Eigenbetrieb erbracht hatten, wurde ein Verwaltungskostenbeitrag von 495.100,00 € (VJ.: 523.100,00 €) an die Stadt Lahr entrichtet und als betrieblicher Aufwand verbucht. Folgende städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb: Verwaltungskostenbeitrag 2013 FiPo Bezeichnung 1.0100.165000 1.0200.165000 1.0300.165000 1.0310.165000 1.0350.165000 1.0600.165000 1.1100.165000 1.1110.165000 1.6020.165000 1.6030.165000 Rechnungsprüfung Hauptverwaltung Stadtkämmerei Stadtkasse Liegenschaften und Verwaltungsservice Datenverarbeitung Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bürgerbüro Tiefbauverwaltung Gebäudemanagement Verwaltungskostenbeitrag Betrag 21.000,00 € 150,00 € 29.550,00 € 17.400,00 € 72.600,00 € 70,00 € 100,00 € 300,00 € 353.000,00 € 930,00 € 495.100,00 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 10 von 24 B Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) Im Rahmen des Projektes Municipal GIS Lahr wurde in den letzten Jahren ein digitales Kanalkataster aufgebaut und dafür sämtliche Schächte bzw. Bauwerke, sowie die dazugehörigen Haltungen nach Lage und Höhe aufgenommen. Zwischenzeitlich sind alle Stadtteile und die Kernstadt zu 100 % erfasst. Die laufenden Aufwendungen für das Kanal-GIS (Wartungsgebühren der SmallworldLizenzen, Migrationskosten) wurden bisher zentral im städtischen Haushalt über den GIS-Etat getragen. Diese sind jedoch ebenfalls dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuzurechnen. Dafür wurde in der Buchführung des Eigenbetriebs ab 2008 eine eigene Finanzposition angelegt, die vom GIS-Administrator bewirtschaftet wird. Die Aufwendungen betrugen im Jahr 2013 33.739,66 €. C Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr Im Jahr 1983 wurde der Zweckverband Abwasserverband Raumschaft Lahr (AVRL) gegründet. Der Abwasserverband finanziert sich über Umlagen. § 15 der Verbandssatzung definierte für die Verbandsmitglieder folgendes Beteiligungsverhältnis, das einerseits als Basis für die Aufteilung der Kapitaleinlage diente, andererseits Berechnungsgrundlage für die Umlagen für Abschreibungen und Verzinsung war. Beteiligungen Stadt Lahr Gemeinde Kippenheim Gemeinde Seelbach Gemeinde Schuttertal Summe: Kapitaleinlage 87,3% 3,6% 5,9% 3,2% 2.326.580,45 € 95.941,46 € 157.237,40 € 85.281,30 € 100,0% 2.665.040,61 € Die Verbandsversammlung hat mit Satzungsänderung zum 01.01.2003 eine Neuregelung der Kostenverteilung (Jahresumlage) beschlossen. Demnach werden ab 2003 die Umlagen gemäß § 17 (neu) der Verbandssatzung ermittelt. Die Jahresumlage orientiert sich dabei an den abgerechneten Abwassermengen (Parameter 1) und den Trockenwetterabflussmengen (Parameter 2). • Eine Kapitalumlage wurde für 2013 nicht festgesetzt. Die mit 2.326.580,45 € (87,3 % von 2.665.040,61 €) bilanzierte Beteiligung am AVRL blieb damit unverändert und entspricht der Darstellung in der Vermögensrechnung des AVRL. Für das Jahr 2013 mussten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung somit folgende Jahresumlagen erbracht werden: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 11 von 24 Mitglied Lahr betriebl. Kosten 2.339.651,73 € Zinsen 343.420,01 € Kapital 0,00 € Gesamt 2.683.071,74 € Der Eigenbetrieb leistete Vorauszahlungen in Höhe von 3.034.200,00 €. Vorauszahlungen Lahr 3.034.200,00 € endgültige Umlage 2.683.071,74 € Überzahlung 351.128,26 € • Die Umlagen wurden ordnungsgemäß verbucht und stimmen mit den Zahlen der Jahresrechnung des AVRL überein. 8 Straßenentwässerungskostenanteil Als Basis für die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils an den laufenden Betriebskosten, den die Stadt Lahr an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu zahlen hat, dienen die Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagevermögens des Eigenbetriebs. Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt. Dieses Büro erstellte die Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 12 von 24 Betriebsabrechnung für das Jahr 2013 und errechnete einen Straßenentwässerungsanteil von 1.111.971,87 €. Der Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) ist seit dem 01.01.2001 Eigentümer der auf dem Zweckverbandsareal bestehenden Straßen, Wege und Plätze. Der Kostenanteil für diese Flächen ist somit von ihm zu entrichten. Die Anschaffungsund Herstellungskosten (AHK) ohne Anlagen im Bau betrugen in 2013 für diesen Bereich 4.833.201,28 €. Das geschaffene Anlagevermögen hat gemessen an den AHK des Eigenbetriebes gemäß Anlagennachweis (67.473.778,49 € ohne Anlagen im Bau) einen Anteil von 7,163081%. Legt man diesen Prozentsatz für die Ermittlung des auf das Zweckverbandsareal entfallenden Anteil am Straßenentwässerungskostenanteil zugrunde, dann beträgt dieser 79.651,44 €. • Hinter der Betriebsabrechnung bzw. der Gebührenkalkulation steht ein umfangreiches und kompliziertes Rechenwerk. Wir werden die Thematik in einer gesonderten Prüfung wieder aufgreifen. Im Haushalt der Stadt Lahr waren entsprechend der bisherigen Vorgehensweise 998.900,00 € eingeplant. Diese Summe wurde an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bezahlt. Über den Restbetrag von 113.071,87 € wurde in der Bilanz des Eigenbetriebs eine Forderung gebildet. IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2013 1 Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. • Mit Schreiben vom 17.09.2014 wurde der Jahresabschluss Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller zur Kenntnis vorgelegt und direkt an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet – damit wurde die Aufstellungs-Frist überschritten. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 13 von 24 Die Betriebsabrechnung wurde am 10.11.2014 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig stimmte er den Ermittlungen der Kostenüberdeckung /Kostenunterdeckung und den entsprechenden Rückstellungen zu. • Diese Beschlussfassung sollte jedoch erst nach Prüfung des Jahresabschlusses mit den Feststellungen erfolgen. 2 Prüfung der Buchführung Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Eine Anlagenbuchführung ist vorhanden. Daneben konnten die Buchungen über das SAP-Infosystem nachvollzogen werden. Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. • Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden beachtet. A Anlagenbuchhaltung • Die im Jahr 2013 in der Anlagenbuchhaltung vorgenommenen Veränderungen des Anlagevermögens stimmen mit den Buchhaltungsbelegen und der Bilanz überein. B Periodenabgrenzung Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. • Seit dem Jahresabschluss 2006 werden von der Kämmerei im Rahmen des Jahresabschlusses sämtliche Aufwendungen und Erträge dem richtigen Geschäftsjahr periodengerecht zugeordnet. Als Abgrenzungsstichtag wurde der 31.03. des Folgejahres festgelegt. Dies ist auch im Hinblick dessen, dass das handelsrechtliche Ergebnis das Gebührenergebnis ab- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 14 von 24 bilden soll, von Interesse, da das Gebührenrecht ebenfalls eine periodengerechte Zuordnung fordert. 3 Prüfung Bilanz und Inventar Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. • Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO wurden eingehalten. Entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist zu jedem Bilanzposten der entsprechende Betrag des Vorjahres angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet. A Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter den Positionen A II. 1 – 11 zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. • Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und stimmt mit dem Anlagennachweis überein. • Im Anlagennachweis ist in der Anlageklasse 480 (ein Teil der Betriebsund Geschäftsausstattung) ein Zugang in Höhe von 9.163,00 € für die Lizenz „Terraweb“ gebucht worden. Diese Software ist unter der Anlagenklasse 611 (Software) zu buchen. Veränderungen des Anlagevermögens (Restbuchwerte ohne Finanzanlagen): 2013 Anfangsbestand Zugang Abgang Abschreibungen Endbestand davon Anlagen im Bau 31.597.433,84 € 2.077.572,58 € 32.541,44 € 1.385.485,03 € 32.256.979,95 € 1.275.830,78 € 2012 31.471.245,47 € 1.607.024,66 € 119.533,66 € 1.361.302,63 € 31.597.433,84 € 374.799,77 € 2011 2010 30.516.162,34 € 2.274.028,17 € 31.010,81 € 1.287.934,23 € 31.471.245,47 € 663.578,00 € 30.084.262,08 € 1.752.376,44 € 38.178,13 € 1.282.298,05 € 30.516.162,34 € 1.535.108,87 € Der Anlagenabgang ergibt sich aus diverse Kanalauswechslungen und Inlinersanierungen. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 15 von 24 B Beteiligungsvermögen Bei Gründung des Eigenbetriebs wurde entsprechend dem satzungsgemäßen Beteiligungsverhältnis im Finanzanlagevermögen die Kapitaleinlage beim Abwasserverband „AVRL“ in Höhe von 2.326.580,45 € (4.550.395,84 DM), d.h. 87,3 % von 2.665.040,61 € (5.212.366,38 DM) bilanziert und aufgrund der Beanstandung der GPA in der Bilanz 2002 wieder auf dieses ursprüngliche Niveau zurückgeführt. • C Im Rechnungsjahr 2013 erfolgte keine Veränderung der Kapitaleinlage. Forderungen In der Bilanz sind insgesamt Forderungen in Höhe von 1.276.991,11 € ausgewiesen. (VJ: 2.859.408,55 €). a Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Darin enthalten sind noch nicht beglichene Abwassergebühren sowie rückständige bzw. gestundete Kanalbeiträge und der Straßenentwässerungskostenanteil. Insgesamt waren somit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,00 € aktiviert. Tatsächlich waren die Forderungen gemäß SAP insgesamt negativ (- 42.091,54 €). Betrachtet man aber die Debitoren, so stellt man fest, dass es positive Debitoren in Höhe von 485.987,56 € gibt. Dazu finden sich negative (=kreditorische) Debitoren in Höhe von -528.079,10 €, die nun auf die Verbindlichkeiten umzubuchen sind. Von den Forderungen sind 113.071,87 € (Straßenentwässerungskostenanteil) auf Forderungen gegenüber der Gemeinde umgebucht worden. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen betragen somit 372.915,69 €. • Hierdurch ändert sich die Bilanz im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten. Der Jahresabschluss ist daher zu ändern. Die Korrektur ist mittlerweile erfolgt; der geänderte Jahresabschluss liegt uns vor. b Forderungen gegenüber der Gemeinde oder Gemeindeverbänden Die Forderungen gegenüber der Gemeinde beinhaltet den Kassenbestand in Höhe von 439.875,29 € und den umgebuchten Straßenentwässerungskostenanteil in Höhe von 113.071,87 €. Die Forderungen gegenüber Gemeindeverbänden beinhalten eine Umlagenrückerstattung vom Abwasserverband Raumschaft Lahr in Höhe von 351.128,26 €. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 16 von 24 D Ertragszuschüsse Als Ertragszuschüsse im Sinne des § 8 EigBVO gelten die satzungsmäßig erhobenen Beiträge sowie sonstige Zuschüsse, durch die die Wirtschaftlichkeit bestimmter Betriebsleistungen verbessert oder hergestellt wird. Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 EigBVO sind die passivierten Ertragszuschüsse jährlich mit einem Zwanzigstel oder mit dem Vomhundertsatz aufzulösen, der dem durchschnittlichen Abschreibungssatz entspricht. Nach dem KAG ist nur die Alternativlösung zulässig. Hintergrund der Zuschussauflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz ist, dass empfangene Zuschüsse korrespondierend mit der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschreibungssätzen aufgelöst werden sollen. Um die Zuschussauflösung zu automatisieren und dadurch die Sachbearbeitung zu optimieren, werden seit der Umstellung auf SAP die Zuweisungen und Beiträge objektbezogen einzeln im Anlagennachweis abgebildet und gleichmäßig aufgelöst. Die bereits in der Vergangenheit passivierten Ertragszuschüsse wurden in einer Summe in die programmgestützte Anlagenbuchhaltung aufgenommen und werden in analoger Vorgehensweise mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz von 2 % gleichmäßig aufgelöst. 2013 Anschaffungswerte des Anlagevermögens (ohne AiB) Abschreibungen auf das Anlagevermögen durchschnittlicher Abschreibungssatz 68.059.850,64 € 1.385.485,03 € 2,036% Die Ertragszuschüsse und Beiträge veränderten sich 2013 folgendermaßen: Zuwendungen Summe zum 31.12.2012 Zugang Summe zum 31.12.2013 durchnittlicher AFA-Satz 2013 Auflösungsbetrag 2013 Kapitalrest zum 31.12.2013 E Beiträge 9.035.823,11 € 23.222.262,64 € 214.082,97 € 187.270,19 € 9.249.906,08 € 23.409.532,83 € 2,0 % 2,0 % 181.170,97 € 464.862,19 € 4.587.961,00 € 12.742.510,00 € Verbindlichkeiten In der Bilanz sind insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 16.172.463,67 € (VJ.: 17.039.157,24 €) passiviert. Davon sind 1.610.080,51 € mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 17 von 24 Details zu den Verbindlichkeiten wurden pflichtgemäß im Anhang erläutert. Dem Jahresabschluss ist ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt, der mit der Bilanz übereinstimmt. a Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Insgesamt standen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 861.413,69 € in der Bilanz. (u.a. 225.191,14 € für diverse Bauausgaben und 528.079,10 € für die umgebuchten kreditorischen Debitoren aus den Forderungen. b Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In 2013 wurde kein neues Darlehen aufgenommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2013 beträgt 9.590.137,76 € und verringerte sich zum Vorjahr um 747.797,72 €. Darin enthalten sind 7.914,80 € aus dem Treasury Verrechnungskonto. Dies sind „Kassenreste“ mit Zinsen und Tilgungen, die am 31.12.2013 noch nicht bei der Bank verbucht wurden. • Im Verbindlichkeitenspiegel wurde unter der Rubrik „Restlaufzeit unter 1 Jahr (Vorjahr)“ der Betrag aus dem Treasury Verrechnungskonto nicht den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zugeordnet (richtig: 755.712,52 €). In den Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde ist dieser noch enthalten und beinhaltet zugleich noch einen Übertragungsfehler aus dem Vorjahr (richtig: 654.921,86 €). Durch den Übertragungsfehler beträgt der neue Gesamtbetrag 1.744.457,97 €. In der Rubrik „Restlaufzeit unter 1 Jahr“ fehlen in der Summe die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde (richtig: 1.610.080,51 €). F Rückstellungen Kostenüberdeckungen aus der Erhebung von Abwassergebühren sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden ab dem Rechnungsjahr 2003 Kostenüberdeckungen nicht mehr als Ergebnisvortrag im Eigenkapital ausgewiesen, sondern nach den handelsrechtlichen Bestimmungen des § 249 Abs.1 Satz 1 HGB aufwandswirksam als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert. Beim späteren Ausgleich ist die Rückstellung dann wieder ertragswirksam aufzulösen. Die ab 2003 eingetretenen Kostenüberdeckungen wurden den Rückstellungen zugeführt. Die gesplittete Abwassergebühr sorgt nun dafür, dass ab deren Einführung im Jahr 2011 auch die Über- und Unterdeckungen nun differenziert betrachtet werden müssen. Das beauftragte Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat daher die Überdeckungen aus 2009 und 2010 nach Schmutzwasseranteil und Niederschlagsanteil aufgetrennt. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 18 von 24 • Die Aufteilung des Büros in die entsprechenden Anteile konnte unsererseits nachvollzogen werden. Das Betriebsergebnis in 2011 weist bereits beide Anteile aus. Gemäß Beschluss wurde die Unterdeckung in 2011 mit der Überdeckung aus 2009 und 2010 verrechnet (siehe 01.01.2012). In 2012 kam eine Überdeckung im Bereich des Schmutzwassers hinzu, während im Niederschlagswasserbereich eine Unterdeckung in Höhe von 91.331,47 ermittelt wurde, die dann mit der Überdeckung aus 2010 verrechnet wurde (siehe 31.12.2012). Für das Rechnungsjahr 2013 wurde mit Unterdeckungen in Höhe von -599.531,25 € für das Schmutzwasser und -159.317,63 € für das Niederschlagswasser kalkuliert. Diese Summen wurden im Wirtschaftsplan entsprechend eingestellt. Die Verrechnung erfolgt jeweils mit den Rückstellungen aus 2010. Das beauftragte Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat in der Betriebsabrechnung 2013 für den Bereich des Niederschlagswassers eine Kostenunterdeckung in Höhe von 122.448,96 € und für den Bereich des Schmutzwassers eine Kostenüberdeckung in Höhe von 298.084,20 € ermittelt. Grundlage der Gebührenkalkulation im Jahr 2012 waren die Abwassermengen bzw. versiegelte Flächen der erstmaligen Betriebsabrechnung 2011. Tatsächlich haben sich diese Parameter durch diverse Korrekturen und Zunahme vergrößert (Schmutzwasser ca. + 300.000 m³, versiegelte Flächen ca. + 119.000 m²). Dadurch entstanden neue Gebührenüberschüsse in Höhe vom 897.625,45 € bei der Schmutzwassergebühr und 36.868,67 € bei der Niederschlagswassergebühr, die den Rückstellungen zugeführt wurden. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 SW 2009 2010 2011 2012 2013 NW 2011 01.01.2012 9.602,91 € 1.804.981,94 € - 120.556,96 € 1.694.027,89 € 2012 1.694.027,89 € 206.037,55 € Gesamt: SW: Schmutzw asser - 2.960,68 € 471.564,71 € 116.524,76 € 2.052.028,52 € 358.000,63 € - 2.052.028,52 € 31.12.2012 91.331,47 € 2013 599.531,25 € 1.094.496,64 € 897.625,45 € 206.037,55 € 897.625,45 € 159.317,63 € 107.351,53 € 36.868,67 € 36.868,67 € 206.037,55 € 266.669,16 € - 31.12.2013 2.166.734,60 € 2.342.379,84 € NW: Niederschlagsw asser In der Bilanz zum 31.12.2013 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt 2.363.209,84 € bilanziert. Diese gliedern sich wie folgt: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 19 von 24 Rückstellungen: Gebührenrückstellung: - Schmutzwasser - Niederschlagswasser Jahreabschlusskosten Urlaubsrückstellung Überstundenrückstellung LOB-Prämien Geschäftsunterlagen Gesamt: 2.198.159,64 € 144.220,20 € 16.400,00 € 1.810,00 € 970,00 € 1.100,00 € 550,00 € 2.363.209,84 € 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Abschreibungen auf Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Personalaufwand Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresgewinn/Jahresverlust Ergebnis Ergebnis 2013 2012 6.460.064,08 € 835.452,45 € 3.133.217,26 € 1.385.485,03 € 1.653.956,78 € 110.570,17 € 42.760,00 € 1.055.047,29 € 0,00 € 20.143,10 € 20.143,10 € 0,00 € 0,00 € 6.830.235,64 € 255.801,05 € 3.327.894,22 € 1.361.302,63 € 1.206.072,24 € 105.648,56 € 68.000,87 € 1.153.119,91 € 0,00 € 30.768,84 € 29.740,84 € 1.028,00 € 0,00 € Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. • In 2013 wurden Hausanschlüsse (Gewerbegebiet Rheinstraße) hergestellt und erstattet. Diese außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind wie oben dargestellt in der GuV extra auszuweisen (siehe auch GuV aus 2012). Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 20 von 24 5 Anhang Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. Anlagenachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagenachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. • Dem Jahresabschluss 2013 wurde im Anhang ein Anlagennachweis beigefügt, der in der Form den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 6 Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. • Es wurde ein Lagebericht erstellt, in dem die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte enthalten sind. 7 Bilanzanalyse Vermögen immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Vorräte Forderungen Flüssige Mittel Umlaufvermögen RAP Gesamtvermögen % 339.586,10 € 31.917.393,85 € 2.326.580,45 € 34.583.560,40 € - € 1.276.991,11 € - € 1.276.991,11 € 5.593,00 € 35.866.144,51 € 0,95 88,99 6,49 96,42 0,00 3,56 0,00 3,56 0,02 100,00 Kapital Stammkapital Gewinnrücklagen Eigenkapital Zuschüsse/Beiträge lf. Rückstellungen lf. Verbindlichkeiten lf. Fremdkapital kf. Rückstellungen kf. Verbindlichkeiten kf. Fremdkapital Gesamtkapital % - € - € - € 17.330.471,00 € - € 14.562.383,16 € 14.562.383,16 € 2.363.209,84 € 1.610.080,51 € 3.973.290,35 € 35.866.144,51 € 0,00 0,00 0,00 48,32 0,00 40,60 40,60 6,59 4,49 11,08 100,00 Die Bilanz zeigt wie in den Vorjahren die für Entsorgungsbetriebe charakteristisch hohe Anlagenintensität (96,42 %). Das Anlagevermögen ist zu 48,32 % aus Zuschüssen und Beiträgen und zu 40,60 % (VJ.: 41,58 %) aus langfristigem Fremdkapital finanziert. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 21 von 24 Die den Rückstellungen zugeführten Kostenüberdeckungen stehen nicht als langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass langfristig gebundenes Vermögen mit langfristigem Kapital finanziert ist. Eigenkapital Da es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 1 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2, S. 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung verzichtet werden. Um das Gebührenergebnis in Einklang mit dem Jahresergebnis des Eigenbetriebs zu bringen, wurde beschlossen auf die übliche Eigenkapitalausstattung zu verzichten. Zum 01.01.2003 wurde daher das Stammkapital in ein verzinsliches Trägerdarlehen umgewandelt. Zum 01.01.2009 wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von 364.040,51 € ebenfalls als gemeindliches Darlehen umgewandelt. Dadurch steht dem Eigenbetrieb künftig kein Eigenkapital mehr zur Verfügung. Das Trägerdarlehen entwickelte sich wie folgt: gemeindliches Darlehen: urspr. Stammkapital Umwandlung Rücklage Rückführung 2009 Rückführung 2010 Rückführung 2011 Rückführung 2012 8.947.607,92 € 364.040,51 € - Gesamt-Darlehen: 1.056.460,00 € 1.417.361,00 € 496.240,86 € 629.110,26 € 5.712.476,31 € In 2013 gab es keine Rückführung an das gemeindliche Darlehen. V. Schlussbemerkung Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind zukünftig zu berücksichtigen. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 22 von 24 VI. Beschlussvorschlag Der Jahresabschluss wurde aufgrund einer Prüfungsfeststellung im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten geändert und weicht insofern von dem in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses vom 20.10.2014 zur Kenntnis gebrachten Jahresabschlusses ab. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 35.866.144,51 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden. 3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von 2.027.200,00 € ins Folgejahr (2014) übertragen. 4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 12.12.2014 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald -Städtisches Rechnungsprüfungsamt- Christian Zanger Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 23 von 24 VII. Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 2. Die Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.2 1.2 2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten Jahresgewinn/Jahresverlust 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen Euro 35.866.144,51 34.583.560,40 1.276.991,11 5.593,00 0,00 17.330.471,00 2.363.209,84 16.172.463,67 0,00 7.358.419,63 7.358.419,63 Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 2.1. 2.2 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 0,00 bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 - Seite 24 von 24