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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2013)

                                    
                                        Schlussbericht 2013
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2013
des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung Lahr

INHALTSVERZEICHNIS
I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ............................ 1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ................................................................. 1
1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................... 1
2 Vorjahresabschluss .................................................................................................... 2
3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen ............................................................... 2

III.

Vollzug des Wirtschaftsplans .................................................................................. 3

1 Wirtschaftsplan 2013 .................................................................................................. 3
2 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) ............................................................................................ 4
3 Vermögensplan (§ 2 EigBVO) ..................................................................................... 6
4 Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) .................................................................................... 8
5 Kasse ........................................................................................................................... 9
6 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)..................................................................................... 10
7 Verrechnungen von Leistungen Dritter ................................................................... 10

A Personalaufwand ........................................................................................ 10
B Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) ........... 11
C Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr....................................... 11
8 Straßenentwässerungskostenanteil ........................................................................ 12
IV.

Prüfung des Jahresabschlusses 2013................................................................... 13

1 Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................ 13
2 Prüfung der Buchführung ......................................................................................... 14

A Anlagenbuchhaltung ................................................................................... 14
B Periodenabgrenzung .................................................................................. 14
3 Prüfung Bilanz und Inventar ..................................................................................... 15

A
B
C
D
E
F

Anlagevermögen......................................................................................... 15
Beteiligungsvermögen ................................................................................ 16
Forderungen ............................................................................................... 16
Ertragszuschüsse ....................................................................................... 17
Verbindlichkeiten ........................................................................................ 17
Rückstellungen ........................................................................................... 18

4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ....................................................................... 20
5 Anhang ....................................................................................................................... 21
6 Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB.................................................. 21
7 Bilanzanalyse ............................................................................................................ 21
V.

Schlussbemerkung ................................................................................................. 22

VI.

Beschlussvorschlag ............................................................................................... 23

VII.

Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- .......................................... 24

ABKÜRZUNGEN

AiB

Anlagen im Bau

AVRL

Abwasserverband Raumschaft Lahr

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

GemHVO *

Gemeindehaushaltsverordnung

GemKVO *

Gemeindekassenverordnung

GemO *

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GIS

Geo-Informations-System

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GR

Gemeinderat

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

IGP

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

KAG

Kommunalabgabengesetz

PtB

Prüfungsteilbericht

RJ

Rechnungsjahr

RP

Regierungspräsidium

RPA

Rechnungsprüfungsamt

VJ

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOL

Verdingungsordnung für Leistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

WJ

Wirtschaftsjahr

ZV

Zweckverband

* Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur
Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO
gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs.1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung übertragen (§ 112 Abs. 2 GemO).
Prüfer des Jahresabschlusses 2013 war Herr Jürgen Witzelmaier.

II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs

1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs
Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahre 1998 in Form eines Eigenbetriebs zu führen. Die
Rechtsverhältnisse sind in der Betriebssatzung geregelt.
Aufgabe des Eigenbetriebs ist es, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach
Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald anzunehmen, zu sammeln und der Reinigung zuzuführen.
Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Eigenbetriebs bildet die gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen ab. Kostenüberdeckungen sind ausgleichspflichtig und müssen als Rückstellungen passiviert werden. Das Jahresergebnis ist daher
immer ausgeglichen.
Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 €) ausgestattet, das mit 5,5 % p. a. verzinst wurde. Der Gemeinderat hat am 16.12.2002 beschlossen, die Betriebssatzung
zum 01.01.2003 zu ändern und das Stammkapital auf 0,00 € zu setzen. Im Gegenzug wurde der Eigenbetrieb mit einem Trägerdarlehen in gleicher Höhe ausgestattet,
dass im Wirtschaftsjahr 2013 mit 5,0 % p. a. verzinst wurde.
Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden
vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Seit dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb zwei Beschäftigte direkt zugeordnet. Dies
wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren selbst zu erheben. Bisher wurde diese Gebühren im Verbund mit dem Wasserentgelt durch die
badenova AG & Co. KG erhoben.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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Für Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt
die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Die pauschalen Kostensätze wurden
2012 entsprechend der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums (Stand
28.10.2010) ermittelt.

2 Vorjahresabschluss
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ wurde dem Gemeinderat am 16.12.2013 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn einstimmig zur Kenntnis und
stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von
36.783.422,84 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis gem. § 16 Abs. 3 EigBG
förmlich fest.
Aus der Erhebung von Abwassergebühren entstand zum 31.12.2012 für den Bereich
Niederschlagsabwasser eine Kostenunterdeckung in Höhe von 91.331,47 €, die mit
der Kostenüberdeckung des Jahres 2010 verrechnet wird. Für den Bereich
Schmutzwasser ergab sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 206.037,55 €, die
den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zugeführt wird.
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind Rückstellungen aus Überdeckungen innerhalb
von fünf Jahren auszugleichen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wurde ortsüblich bekannt gemacht und lag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aus.
Der Jahresabschluss 2012 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 herangezogen werden.

3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) hat der
Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten
Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen. Seit
dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das ADV-Finanzwesenverfahren SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11
Abs.1 und 23 Abs.2 der Gemeindekassenverordnung erteilt wurde.
Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist in SAP ein separater Buchungskreis
angelegt. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden mit SAP erstellt.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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III. Vollzug des Wirtschaftsplans
Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.

1 Wirtschaftsplan 2013
Der Wirtschaftsplan 2013 wurde am 17.12.2012 gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2, u. 121 Abs. 2 GemO). Er weist
folgende Eckdaten auf:

Erfolgsplan:
- Erträge von:

6.859.800 €

- Aufwendungen von:

6.859.800 €

- Jahresverlust von:

0€

Vermögensplan:
- Einnahmen und Ausgaben mit jeweils

2.702.300 €

- vorgesehene Kreditaufnahmen:

0€

- Verpflichtungsermächtigungen:

3.500.000 €

- Höchstbetrag Kassenkredite:

2.000.000 €

Stellenübersicht:
Für den Eigenbetrieb sind folgende Stellen ausgewiesen:
Verwaltungsfachangestellte/r (EG 6):

-2-

• Tatbestände, die eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten (§ 15 EigBG), lagen im Wirtschaftsjahr 2013 nicht vor.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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2 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO)

Erfolgsplan nach FiPo
1. Umsatzerlöse
1.1 Abw assergebühren
1.2 Abw assergebühren eigengefördertes Wasser
1.3 Erlöse aus Verkauf
1.4 Auflösung Kanal-Beiträge
1.5 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse

Ansatz

Ergebnis

Abweichung

2013

2013

2013

6.008.750,00 €

6.460.064,08 €

451.314,08 €

4.134.050,00 €

4.570.299,70 €

436.249,70 €

50.000,00 €

36.497,09 €

-13.502,91 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

465.900,00 €

464.862,19 €

-1.037,81 €

181.100,00 €

181.170,97 €

70,97 €

1.145.200,00 €

1.111.971,87 €

-33.228,13 €

32.500,00 €

95.262,26 €

62.762,26 €

2. sonstige betriebliche Erträge

809.050,00 €

835.317,37 €

26.267,37 €

2.1 Erträge aus Anlageabgängen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

755.350,00 €

758.848,88 €

3.498,88 €

1.6 Straßenentw ässerungskostenanteil
1.7 sonstige Umsatzerlöse

2.2 Erträge aus Auflösung Rückstellungen
2.3 andere betriebliche Erträge

6.700,00 €

6.646,79 €

-53,21 €

2.4 Abw assergebühren aus Vorjahren

35.000,00 €

52.791,70 €

17.791,70 €

2.5 Entw ässerungsgesuche

12.000,00 €

17.030,00 €

5.030,00 €

3.590.600,00 €

3.133.217,26 €

-457.382,74 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

54.900,00 €

170,00 €

-54.730,00 €

160.000,00 €

138.787,80 €

-21.212,20 €

5.000,00 €

0,00 €

-5.000,00 €

3.5 Maschineninstandhaltung (Pumpw erke)

25.000,00 €

27.794,48 €

2.794,48 €

3.6 Fahrzeug- u. Geräteunterhaltung

24.000,00 €

26.202,65 €

2.202,65 €

250.000,00 €

191.953,88 €

-58.046,12 €

95.000,00 €

108.003,68 €

13.003,68 €

2.615.700,00 €

2.339.651,73 €

-276.048,27 €

3.10 Abw asserentgelt an AWV Friesenheim

360.000,00 €

300.382,10 €

-59.617,90 €

3.11 Anschaffung von Werkzeug und Gerät

500,00 €

0,00 €

-500,00 €

3. Materialaufwand
3.1 Energiebezug, Brenn- u. Treibstoffe
3.2 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen
3.3 Kanalunterhaltung
3.4 Unterhaltung der Pumpw erke

3.7 Betriebsaufw and Kanäle
3.8 Betriebsaufw and Pumpw erke
3.9 Betriebskostenumlage Abw asserverband

3.12 Schutzkleidung

500,00 €

270,94 €

-229,06 €

95.200,00 €

110.570,17 €

15.370,17 €

4.1 Besoldung der Beamten

22.500,00 €

22.298,22 €

-201,78 €

4.2 Entgelt der Beschäftigten

49.400,00 €

52.211,13 €

2.811,13 €

4.3 Beiträge zur Versorgungskasse (Beamte)

7.700,00 €

13.359,15 €

5.659,15 €

4.4 Zusatzversorgungskasse Beschäftigte

4.100,00 €

4.309,21 €

209,21 €

4. Löhne und Gehälter

4.5 Sozialversicherung Beschäftigte

9.800,00 €

9.884,85 €

84,85 €

4.6 Beihilfen, Unterstützung

1.700,00 €

8.507,61 €

6.807,61 €

5. Abschreibungen auf Sachanlagen
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

1.423.700,00 €

1.385.485,03 €

-38.214,97 €

664.650,00 €

1.674.099,88 €

977.293,64 €

6.1 Verluste aus Anlagenabgängen

0,00 €

32.541,44 €

32.541,44 €

6.2 Abw asserabgabe

0,00 €

0,00 €

0,00 €

23.500,00 €

23.399,08 €

-100,92 €

6.3 Versicherungen
6.4 Bürobedarf

5.000,00 €

3.689,25 €

-1.310,75 €

517.100,00 €

495.100,00 €

-22.000,00 €

6.6 sonstiger betrieblicher Aufw and

50.000,00 €

989.885,09 €

939.885,09 €

6.7 Gebührenrückerstattung Vorjahre

30.000,00 €

50.085,87 €

20.085,87 €

6.8 Anteilige GIS-Kosten Kanal

20.700,00 €

33.739,66 €

13.039,66 €

7.500,00 €

20.267,50 €

12.767,50 €

6.5 Verw altungskostenbeitrag

6.9 Prüfungs- und Beratungskosten

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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Ansatz
6.10 Portokosten

Ergebnis

Abweichung

10.000,00 €

4.798,07 €

-5.201,93 €

500,00 €

0,00 €

-500,00 €

6.12 Öffentlichkeitsarbeit

0,00 €

0,00 €

0,00 €

6.13 Außerordentliche Aufw endungen

0,00 €

20.143,10 €

20.143,10 €

6.11 Aus- und Weiterbildung

6.14 Aufw and aus Zahlungsdifferenzen

0,00 €

0,32 €

0,32 €

6.15 Aufw and aus Rückläufer

0,00 €

157,50 €

157,50 €

6.16 Sonstige Steuern

350,00 €

293,00 €

-57,00 €

42.000,00 €

63.038,18 €

8.011,00 €

7.1 Zinsen und ähnliche Erträge

30.000,00 €

22.749,00 €

-7.251,00 €

7.2 Nebenforderungen

12.000,00 €

20.011,00 €

8.011,00 €

7.3 Außerordentliche Erträge

0,00 €

20.143,10 €

20.143,10 €

7.4 Ertrag aus Zahlungsdifferenzen

0,00 €

0,08 €

0,08 €

7.5 Ertrag aus Rückläufern

0,00 €

135,00 €

135,00 €
-30.602,71 €

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

1.085.650,00 €

1.055.047,29 €

8.1 Kreditmarktzinsen

419.650,00 €

419.642,45 €

-7,55 €

8.2 Zinsen an Gemeinde

247.500,00 €

291.984,83 €

44.484,83 €

8.3 Zinsumlage an Abw asserverband

418.500,00 €

343.420,01 €

-75.079,99 €

0,00 €

0,00 €

6.859.800,00 €
6.859.800,00 €
0,00 €

7.358.419,63 €
7.358.419,63 €
0,00 €

9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Summe der Erträge (1, 2, 7)
Summe der Aufwendungen (3, 4, 5, 6, 8)
Jahresgewinn / Jahresverlust

7,27%
7,27%

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Die Gesamtsumme der Erträge und der Aufwendungen waren um 7,27%, höher
als geplant. Details zu den Erträgen und Aufwendungen sind im Jahresbericht des
Abschlusses 2013 erläutert.

•

Im Wirtschaftsjahr 2013 entstand eine Kostenüberdeckung in Höhe von
934.494,12 €, die der Rückstellung zugeführt wurde (siehe auch unter
IV.3.F).

Im Rahmen der Belegprüfung haben wir folgende Auffälligkeiten festgestellt:
FiPo 6.7547.502000 (Kanalunterhaltung)
Im Anwesen Langenhard 2 wurde für die Abwasserleitung nachträglich eine Spülvorrichtung installiert. Das vom Grundstückseigentümer dafür bereitgestellte Wasser für
die Spülung der Druckleitung wird diesem erstattet. Die Erstattung ist auf der FiPo
6.7547.507000 (Betriebsaufwand Kanal) zu buchen.
FiPo 6.7547.506000 (Fahrzeug- und Geräteunterhaltung)
Die Rechnung der MAN Truck & Bus AG ist unter der FiPo 7.7909.901000 (Beschaffung von Fahrzeugen) zu buchen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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FiPo 6.7599.500000 (sonstiger betrieblicher Aufwand)
Auf dieser FiPo findet sich noch eine Rechnung der Deutschen Telekom über einen
Telefonanschluss bei einem Pumpwerk. Die Telefonanschlüsse der Pumpwerke sind
unter der FiPo 6.7547.508000 (Betriebsaufwand Pumpwerke) zu buchen.
FiPo. 6.7599.504000 (Portokosten)
Unter dieser FiPo befindet sich eine Buchung über die Papierkosten des 3. und 4.
Quartals 2013. Papierkosten sind unter der FiPo 6.7593.50000 (Bürobedarf) zu buchen.
•

Es ist darauf zu achten, dass Rechnungen den richtigen FiPos zugeordnet werden. Wir empfehlen grundsätzlich Buchungen spätestens bis zum
Jahresabschluss nochmals zu kontrollieren.

Die GuV bildet das gebührenrechtliche Ergebnis ab und der Eigenbetrieb weist ein
ausgeglichenes Ergebnis aus. Statt eines Jahresverlusts werden Kostenunterdeckungen aufgrund der Ausgleichsverpflichtung nach dem KAG mit Erträgen aus der
Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren verrechnet bzw. Kostenüberdeckungen
den Rückstellungen zugeführt.
•

Das in den Abschlussunterlagen dargestellte Ergebnis des Erfolgsplans
stimmt mit der GuV überein.

3 Vermögensplan (§ 2 EigBVO)
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u. a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig
zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen.
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw.
„Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) frühestens im
übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen (siehe: Geschäftsbericht 2004 der
GPA, S. 22).
Dies bedeutet, dass für das Jahr 2013 mit erübrigte Mitteln aus Vorjahren (2011) in
Höhe von 1.360.749,01 € hätte geplant werden müssen. Tatsächlich wurde von der
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Beträge zu splitten. In 2013 wurden
1.058.600,00 € eingestellt und für 2014 sind die restlichen 302.149,01 € eingeplant.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, abweichend von der traditionellen Haushaltsplanung des Kernhaushalts, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von
Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist
handelsrechtlich allerdings nicht zulässig. Daher sollte im Zuge der Vermögensplanabrechnung dokumentiert werden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für
noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden. Übertragene Mittel („Haushaltsreste“), neue Haushaltsansätze und tatsächlich
verbrauchte Mittel sind zu dokumentieren. Noch nicht verbrauchte Restmittel bleiben
bei Bedarf weiterhin verfügbar. Mittelübertragungen ins Folgejahr sind darzustellen
und eventuell zu erläutern. Es versteht sich von selbst, dass nur dann eine „Restebildung“ möglich ist, wenn die im Wirtschaftsplan für die jeweilige Maßnahme veranschlagten Mittel noch nicht verbraucht sind.
Im Sinne einer stetigen Finanzplanung sind die benötigten Mittel über den gesamten
Finanzplanungszeitraum zu planen. Veranschlagte, aber noch nicht ausgeschöpfte
Ausgabeansätze lässt man daher auch nicht verfallen, um sie für dieselbe Maßnahme im nächsten Wirtschaftsplan neu zu planen.

Vermögensplan
Einnahmen

Ansatz

Ergebnis

Abweichung

2013

2013

2013

2.702.300,00 €

1.821.494,88 €

-880.805,12 €

0,00 €

216.198,22 €

216.198,22 €

220.000,00 €

187.270,19 €

-32.729,81 €

Abschreibungen

1.423.700,00 €

1.385.485,03 €

-38.214,97 €

Anlagenabgänge

0,00 €

32.541,44 €

32.541,44 €

Erübrigte Mittel aus Vorjahren

1.058.600,00 €

0,00 €

-1.058.600,00 €

Ausgaben

2.702.300,00 €

3.779.885,01 €

1.077.585,01 €

Sachanlagen und immatielle Anlagew erte

1.302.000,00 €

1.957.190,19 €

655.190,19 €

9.100,00 €

122.497,64 €

113.397,64 €

Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen

647.000,00 €

646.033,16 €

-966,84 €

Tilgung von Kreditmarktdarlehen

744.200,00 €

744.175,40 €

-24,60 €

Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren

0,00 €

309.988,62 €

309.988,62 €

Erübrigte Mittel laufendes Jahr

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Zuw eisungen und Zuschüsse
Kanalbeiträge

Betriebs- und Geschäftsausstattung

0,00 € -1.958.390,13 €
Summe der Einnahmen
Summe der Ausgaben
Finanzierungsfehlbetrag

2.702.300,00 €
2.702.300,00 €

1.821.494,88 €
3.779.885,01 €
-1.958.390,13 €

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

Seite 7 von 24

•

Die Vermögensplanabrechnung schloss mit einem negativen Saldo in
Höhe von 1.958.390,13 € (VJ.: 309.998,62 €) ab. Ursächlich dafür ist ein
nicht aufgenommener Kredit aus 2012, der sich nun in 2013 auf das Ergebnis durchschlägt und in 2014 für eine kurzfristige Überschreitung des
Kassenkredits sorgt.

Die Kreditermächtigung lag in 2013 bei 0,00 €; neue Kredite wurden daher nicht aufgenommen. Die Liquidität wurde über Kassenkredite gesichert.
Der Schuldenstand gegenüber Kreditinstituten verringerte sich auf 9.590.137,76 €
(VJ.: 10.337.935,48 €).
Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein
Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2013 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Die Daten wurden von der Kämmerei gemeinsam mit der Abteilung Tiefbau im Rahmen der Wirtschaftsplanung ermittelt.

•

Die Vermögensplanabrechnung wurde ordnungsgemäß erstellt. Der Saldo der Vermögensplanabrechnung stimmt mit der Analyse der Bilanzstruktur überein. Die kameralen Abschlussbuchungen wurden korrekt
durchgeführt.

4 Stellenübersicht (§ 3 EigBVO)
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist folgende Stellenübersicht aus:
Bezeichnung:
Verwaltungsfachangestellte/r

Entgeltgruppe

Stellenanzahl

EG 6

2

Gesamt:

2

Personell besetzt wurde der Eigenbetrieb wie folgt:
1 Beamtin (A10) zu 50%,
1 Verwaltungsfachangestellter zu 100%
1 Verwaltungsfachangestellte zu 33%
1 Verwaltungsfachangestellte zu 33%.
Da beide Verwaltungsfachangestellte eine reduzierte Wochenarbeitszeit haben, entspricht dies genau je 25% einer Vollzeitstelle.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

Seite 8 von 24

•

Mit der Beamtin ist die Stelle überbesetzt, eine Nachtragssatzung kommt
aber nur bei erheblichem Umfang in Betracht, was aber hier nicht gegeben ist. Eine Umsetzung der Beamtin ist für Anfang 2015 geplant.

•

Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind gem. §3 EigBVO
im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht nachrichtlich anzugeben.

5 Kasse
Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird
hierbei im monatlichen Turnus ermittelt und verzinst. Nachdem seit 1976 Habenzinsen in Höhe von 2,5% und seit 1986 Sollzinsen in Höhe von 5% zugrunde gelegt
wurden, erfolgte in 2012 eine Anpassung. Für den Berechnungszeitraum betragen
die Habenzinsen 2% und die Sollzinsen 4,5%.
Für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 erhielt der Eigenbetrieb Habenzinsen in Höhe von 22.749,00 €.
Die Zinsaufwendungen für das gemeindliche Trägerdarlehen betrugen 291.984,83 €.
Der Zinssatz beträgt 5,0 %.
Der Kassenbestand entwickelte sich wie folgt:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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Zum 31.12.2013 schloss der Eigenbetrieb mit einem positiven Kassenbestand von
439.875,29 € (VJ.: 1.672.711,12 €) ab, der in der Bilanz als Forderung gegenüber
der Gemeinde aktiviert ist.
• An keinem Tag wurde der im Wirtschaftsplan mit 2.000.000,00 € festgelegte Höchstbetrag für Kassenkredite überschritten.

6 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)
Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans zum Beschluss vorzulegen ist.
Der Finanzplan ist zu ergänzen um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen
und die Finanzierungsmittel.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
• Dem Wirtschaftsplan 2013 wurden Finanzplan und Investitionsprogramm
für die Jahre 2012 – 2016 beigefügt.

7 Verrechnungen von Leistungen Dritter
A

Personalaufwand

Der Eigenbetrieb verfügt seit 2011 über zwei eigene Stellen.
Für Leistungen, die das Personal der Stadt Lahr für den Eigenbetrieb erbracht hatten, wurde ein Verwaltungskostenbeitrag von 495.100,00 € (VJ.: 523.100,00 €) an
die Stadt Lahr entrichtet und als betrieblicher Aufwand verbucht.
Folgende städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb:
Verwaltungskostenbeitrag 2013
FiPo

Bezeichnung

1.0100.165000
1.0200.165000
1.0300.165000
1.0310.165000
1.0350.165000
1.0600.165000
1.1100.165000
1.1110.165000
1.6020.165000
1.6030.165000

Rechnungsprüfung
Hauptverwaltung
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Liegenschaften und Verwaltungsservice
Datenverarbeitung
Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgerbüro
Tiefbauverwaltung
Gebäudemanagement

Verwaltungskostenbeitrag

Betrag
21.000,00 €
150,00 €
29.550,00 €
17.400,00 €
72.600,00 €
70,00 €
100,00 €
300,00 €
353.000,00 €
930,00 €

495.100,00 €

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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B

Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster)

Im Rahmen des Projektes Municipal GIS Lahr wurde in den letzten Jahren ein digitales Kanalkataster aufgebaut und dafür sämtliche Schächte bzw. Bauwerke, sowie die
dazugehörigen Haltungen nach Lage und Höhe aufgenommen. Zwischenzeitlich sind
alle Stadtteile und die Kernstadt zu 100 % erfasst.
Die laufenden Aufwendungen für das Kanal-GIS (Wartungsgebühren der SmallworldLizenzen, Migrationskosten) wurden bisher zentral im städtischen Haushalt über den
GIS-Etat getragen. Diese sind jedoch ebenfalls dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuzurechnen.
Dafür wurde in der Buchführung des Eigenbetriebs ab 2008 eine eigene Finanzposition angelegt, die vom GIS-Administrator bewirtschaftet wird.
Die Aufwendungen betrugen im Jahr 2013 33.739,66 €.

C

Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr

Im Jahr 1983 wurde der Zweckverband Abwasserverband Raumschaft Lahr (AVRL)
gegründet. Der Abwasserverband finanziert sich über Umlagen.
§ 15 der Verbandssatzung definierte für die Verbandsmitglieder folgendes Beteiligungsverhältnis, das einerseits als Basis für die Aufteilung der Kapitaleinlage diente,
andererseits Berechnungsgrundlage für die Umlagen für Abschreibungen und Verzinsung war.
Beteiligungen
Stadt Lahr
Gemeinde Kippenheim
Gemeinde Seelbach
Gemeinde Schuttertal
Summe:

Kapitaleinlage
87,3%
3,6%
5,9%
3,2%

2.326.580,45 €
95.941,46 €
157.237,40 €
85.281,30 €

100,0%

2.665.040,61 €

Die Verbandsversammlung hat mit Satzungsänderung zum 01.01.2003 eine Neuregelung der Kostenverteilung (Jahresumlage) beschlossen. Demnach werden ab
2003 die Umlagen gemäß § 17 (neu) der Verbandssatzung ermittelt. Die Jahresumlage orientiert sich dabei an den abgerechneten Abwassermengen (Parameter 1)
und den Trockenwetterabflussmengen (Parameter 2).
• Eine Kapitalumlage wurde für 2013 nicht festgesetzt. Die mit
2.326.580,45 € (87,3 % von 2.665.040,61 €) bilanzierte Beteiligung am
AVRL blieb damit unverändert und entspricht der Darstellung in der
Vermögensrechnung des AVRL.

Für das Jahr 2013 mussten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung somit folgende
Jahresumlagen erbracht werden:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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Mitglied
Lahr

betriebl. Kosten
2.339.651,73 €

Zinsen
343.420,01 €

Kapital
0,00 €

Gesamt
2.683.071,74 €

Der Eigenbetrieb leistete Vorauszahlungen in Höhe von 3.034.200,00 €.

Vorauszahlungen
Lahr

3.034.200,00 €

endgültige
Umlage
2.683.071,74 €

Überzahlung
351.128,26 €

• Die Umlagen wurden ordnungsgemäß verbucht und stimmen mit den
Zahlen der Jahresrechnung des AVRL überein.

8 Straßenentwässerungskostenanteil
Als Basis für die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils an den laufenden Betriebskosten, den die Stadt Lahr an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
zu zahlen hat, dienen die Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagevermögens
des Eigenbetriebs.
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebührensätze für die
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt. Dieses Büro erstellte die

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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Betriebsabrechnung für das Jahr 2013 und errechnete einen Straßenentwässerungsanteil von 1.111.971,87 €.
Der Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) ist seit dem 01.01.2001 Eigentümer der auf dem Zweckverbandsareal bestehenden Straßen, Wege und Plätze. Der
Kostenanteil für diese Flächen ist somit von ihm zu entrichten. Die Anschaffungsund Herstellungskosten (AHK) ohne Anlagen im Bau betrugen in 2013 für diesen Bereich 4.833.201,28 €.
Das geschaffene Anlagevermögen hat gemessen an den AHK des Eigenbetriebes
gemäß Anlagennachweis (67.473.778,49 € ohne Anlagen im Bau) einen Anteil von
7,163081%. Legt man diesen Prozentsatz für die Ermittlung des auf das Zweckverbandsareal entfallenden Anteil am Straßenentwässerungskostenanteil zugrunde,
dann beträgt dieser 79.651,44 €.
•

Hinter der Betriebsabrechnung bzw. der Gebührenkalkulation steht ein
umfangreiches und kompliziertes Rechenwerk. Wir werden die Thematik
in einer gesonderten Prüfung wieder aufgreifen.

Im Haushalt der Stadt Lahr waren entsprechend der bisherigen Vorgehensweise
998.900,00 € eingeplant. Diese Summe wurde an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bezahlt. Über den Restbetrag von 113.071,87 € wurde in der Bilanz des Eigenbetriebs eine Forderung gebildet.

IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2013

1 Grundsätzliche Feststellungen
Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und
dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres
nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
• Mit Schreiben vom 17.09.2014 wurde der Jahresabschluss Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller zur Kenntnis vorgelegt und direkt an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet – damit wurde die Aufstellungs-Frist überschritten.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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Die Betriebsabrechnung wurde am 10.11.2014 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig stimmte er den Ermittlungen der Kostenüberdeckung /Kostenunterdeckung und den entsprechenden Rückstellungen zu.
• Diese Beschlussfassung sollte jedoch erst nach Prüfung des Jahresabschlusses mit den Feststellungen erfolgen.

2 Prüfung der Buchführung
Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem RPA übergeben. Eine Anlagenbuchführung ist vorhanden. Daneben
konnten die Buchungen über das SAP-Infosystem nachvollzogen werden.
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.
• Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle
lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden
beachtet.

A

Anlagenbuchhaltung

• Die im Jahr 2013 in der Anlagenbuchhaltung vorgenommenen Veränderungen des Anlagevermögens stimmen mit den Buchhaltungsbelegen
und der Bilanz überein.

B

Periodenabgrenzung

Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in
dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von
diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden.
• Seit dem Jahresabschluss 2006 werden von der Kämmerei im Rahmen
des Jahresabschlusses sämtliche Aufwendungen und Erträge dem richtigen Geschäftsjahr periodengerecht zugeordnet.
Als Abgrenzungsstichtag wurde der 31.03. des Folgejahres festgelegt. Dies ist auch
im Hinblick dessen, dass das handelsrechtliche Ergebnis das Gebührenergebnis ab-

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

Seite 14 von 24

bilden soll, von Interesse, da das Gebührenrecht ebenfalls eine periodengerechte
Zuordnung fordert.

3 Prüfung Bilanz und Inventar
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.

• Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO
wurden eingehalten. Entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist zu jedem Bilanzposten der entsprechende Betrag des Vorjahres angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet.

A

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter
den Positionen A II. 1 – 11 zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis
nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist
nicht erforderlich.

• Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und stimmt mit dem Anlagennachweis überein.
•

Im Anlagennachweis ist in der Anlageklasse 480 (ein Teil der Betriebsund Geschäftsausstattung) ein Zugang in Höhe von 9.163,00 € für die
Lizenz „Terraweb“ gebucht worden. Diese Software ist unter der Anlagenklasse 611 (Software) zu buchen.

Veränderungen des Anlagevermögens (Restbuchwerte ohne Finanzanlagen):
2013
Anfangsbestand
Zugang
Abgang
Abschreibungen
Endbestand
davon Anlagen im Bau

31.597.433,84 €
2.077.572,58 €
32.541,44 €
1.385.485,03 €
32.256.979,95 €
1.275.830,78 €

2012
31.471.245,47 €
1.607.024,66 €
119.533,66 €
1.361.302,63 €
31.597.433,84 €
374.799,77 €

2011

2010

30.516.162,34 €
2.274.028,17 €
31.010,81 €
1.287.934,23 €
31.471.245,47 €
663.578,00 €

30.084.262,08 €
1.752.376,44 €
38.178,13 €
1.282.298,05 €
30.516.162,34 €
1.535.108,87 €

Der Anlagenabgang ergibt sich aus diverse Kanalauswechslungen und Inlinersanierungen.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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B

Beteiligungsvermögen

Bei Gründung des Eigenbetriebs wurde entsprechend dem satzungsgemäßen Beteiligungsverhältnis im Finanzanlagevermögen die Kapitaleinlage beim Abwasserverband „AVRL“ in Höhe von 2.326.580,45 € (4.550.395,84 DM), d.h. 87,3 % von
2.665.040,61 € (5.212.366,38 DM) bilanziert und aufgrund der Beanstandung der
GPA in der Bilanz 2002 wieder auf dieses ursprüngliche Niveau zurückgeführt.

•

C

Im Rechnungsjahr 2013 erfolgte keine Veränderung der Kapitaleinlage.

Forderungen

In der Bilanz sind insgesamt Forderungen in Höhe von 1.276.991,11 € ausgewiesen. (VJ: 2.859.408,55 €).

a

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Darin enthalten sind noch nicht beglichene Abwassergebühren sowie rückständige
bzw. gestundete Kanalbeiträge und der Straßenentwässerungskostenanteil. Insgesamt waren somit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
0,00 € aktiviert.
Tatsächlich waren die Forderungen gemäß SAP insgesamt negativ (- 42.091,54 €).
Betrachtet man aber die Debitoren, so stellt man fest, dass es positive Debitoren in
Höhe von 485.987,56 € gibt. Dazu finden sich negative (=kreditorische) Debitoren in
Höhe von -528.079,10 €, die nun auf die Verbindlichkeiten umzubuchen sind.
Von den Forderungen sind 113.071,87 € (Straßenentwässerungskostenanteil) auf
Forderungen gegenüber der Gemeinde umgebucht worden. Die Forderungen aus
Lieferung und Leistungen betragen somit 372.915,69 €.
• Hierdurch ändert sich die Bilanz im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten. Der Jahresabschluss ist daher zu ändern. Die Korrektur
ist mittlerweile erfolgt; der geänderte Jahresabschluss liegt uns vor.

b

Forderungen gegenüber der Gemeinde oder Gemeindeverbänden

Die Forderungen gegenüber der Gemeinde beinhaltet den Kassenbestand in Höhe
von 439.875,29 € und den umgebuchten Straßenentwässerungskostenanteil in Höhe
von 113.071,87 €.
Die Forderungen gegenüber Gemeindeverbänden beinhalten eine Umlagenrückerstattung vom Abwasserverband Raumschaft Lahr in Höhe von 351.128,26 €.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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D

Ertragszuschüsse

Als Ertragszuschüsse im Sinne des § 8 EigBVO gelten die satzungsmäßig erhobenen Beiträge sowie sonstige Zuschüsse, durch die die Wirtschaftlichkeit bestimmter
Betriebsleistungen verbessert oder hergestellt wird.
Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 EigBVO sind die passivierten Ertragszuschüsse jährlich mit
einem Zwanzigstel oder mit dem Vomhundertsatz aufzulösen, der dem durchschnittlichen Abschreibungssatz entspricht. Nach dem KAG ist nur die Alternativlösung zulässig.
Hintergrund der Zuschussauflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz
ist, dass empfangene Zuschüsse korrespondierend mit der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschreibungssätzen aufgelöst
werden sollen.
Um die Zuschussauflösung zu automatisieren und dadurch die Sachbearbeitung zu
optimieren, werden seit der Umstellung auf SAP die Zuweisungen und Beiträge objektbezogen einzeln im Anlagennachweis abgebildet und gleichmäßig aufgelöst.
Die bereits in der Vergangenheit passivierten Ertragszuschüsse wurden in einer
Summe in die programmgestützte Anlagenbuchhaltung aufgenommen und werden in
analoger Vorgehensweise mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz von 2 %
gleichmäßig aufgelöst.
2013
Anschaffungswerte des Anlagevermögens (ohne AiB)
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
durchschnittlicher Abschreibungssatz

68.059.850,64 €
1.385.485,03 €
2,036%

Die Ertragszuschüsse und Beiträge veränderten sich 2013 folgendermaßen:
Zuwendungen
Summe zum 31.12.2012
Zugang
Summe zum 31.12.2013
durchnittlicher AFA-Satz 2013
Auflösungsbetrag 2013
Kapitalrest zum 31.12.2013

E

Beiträge

9.035.823,11 €

23.222.262,64 €

214.082,97 €

187.270,19 €

9.249.906,08 €

23.409.532,83 €

2,0 %

2,0 %

181.170,97 €

464.862,19 €

4.587.961,00 €

12.742.510,00 €

Verbindlichkeiten

In der Bilanz sind insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 16.172.463,67 € (VJ.:
17.039.157,24 €) passiviert. Davon sind 1.610.080,51 € mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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Details zu den Verbindlichkeiten wurden pflichtgemäß im Anhang erläutert. Dem Jahresabschluss ist ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt, der mit der Bilanz übereinstimmt.
a

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Insgesamt standen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit
861.413,69 € in der Bilanz. (u.a. 225.191,14 € für diverse Bauausgaben und
528.079,10 € für die umgebuchten kreditorischen Debitoren aus den Forderungen.

b

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In 2013 wurde kein neues Darlehen aufgenommen.
Der Schuldenstand zum 31.12.2013 beträgt 9.590.137,76 € und verringerte sich zum
Vorjahr um 747.797,72 €. Darin enthalten sind 7.914,80 € aus dem Treasury Verrechnungskonto. Dies sind „Kassenreste“ mit Zinsen und Tilgungen, die am
31.12.2013 noch nicht bei der Bank verbucht wurden.
• Im Verbindlichkeitenspiegel wurde unter der Rubrik „Restlaufzeit unter 1
Jahr (Vorjahr)“ der Betrag aus dem Treasury Verrechnungskonto nicht
den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zugeordnet (richtig:
755.712,52 €). In den Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde ist dieser noch enthalten und beinhaltet zugleich noch einen Übertragungsfehler aus dem Vorjahr (richtig: 654.921,86 €). Durch den Übertragungsfehler beträgt der neue Gesamtbetrag 1.744.457,97 €. In der Rubrik „Restlaufzeit unter 1 Jahr“ fehlen in der Summe die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde (richtig: 1.610.080,51 €).

F

Rückstellungen

Kostenüberdeckungen aus der Erhebung von Abwassergebühren sind nach § 14
Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden ab dem Rechnungsjahr 2003 Kostenüberdeckungen nicht
mehr als Ergebnisvortrag im Eigenkapital ausgewiesen, sondern nach den handelsrechtlichen Bestimmungen des § 249 Abs.1 Satz 1 HGB aufwandswirksam als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert. Beim späteren Ausgleich ist die
Rückstellung dann wieder ertragswirksam aufzulösen. Die ab 2003 eingetretenen
Kostenüberdeckungen wurden den Rückstellungen zugeführt.
Die gesplittete Abwassergebühr sorgt nun dafür, dass ab deren Einführung im Jahr
2011 auch die Über- und Unterdeckungen nun differenziert betrachtet werden müssen. Das beauftragte Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat daher die
Überdeckungen aus 2009 und 2010 nach Schmutzwasseranteil und Niederschlagsanteil aufgetrennt.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

Seite 18 von 24

• Die Aufteilung des Büros in die entsprechenden Anteile konnte
unsererseits nachvollzogen werden.
Das Betriebsergebnis in 2011 weist bereits beide Anteile aus. Gemäß Beschluss
wurde die Unterdeckung in 2011 mit der Überdeckung aus 2009 und 2010 verrechnet (siehe 01.01.2012). In 2012 kam eine Überdeckung im Bereich des Schmutzwassers hinzu, während im Niederschlagswasserbereich eine Unterdeckung in Höhe von
91.331,47 ermittelt wurde, die dann mit der Überdeckung aus 2010 verrechnet wurde
(siehe 31.12.2012).
Für das Rechnungsjahr 2013 wurde mit Unterdeckungen in Höhe von -599.531,25 €
für das Schmutzwasser und -159.317,63 € für das Niederschlagswasser kalkuliert.
Diese Summen wurden im Wirtschaftsplan entsprechend eingestellt. Die Verrechnung erfolgt jeweils mit den Rückstellungen aus 2010.
Das beauftragte Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat in der Betriebsabrechnung 2013 für den Bereich des Niederschlagswassers eine Kostenunterdeckung in Höhe von 122.448,96 € und für den Bereich des Schmutzwassers eine
Kostenüberdeckung in Höhe von 298.084,20 € ermittelt.
Grundlage der Gebührenkalkulation im Jahr 2012 waren die Abwassermengen bzw.
versiegelte Flächen der erstmaligen Betriebsabrechnung 2011. Tatsächlich haben
sich diese Parameter durch diverse Korrekturen und Zunahme vergrößert (Schmutzwasser ca. + 300.000 m³, versiegelte Flächen ca. + 119.000 m²).
Dadurch entstanden neue Gebührenüberschüsse in Höhe vom 897.625,45 € bei der
Schmutzwassergebühr und 36.868,67 € bei der Niederschlagswassergebühr, die den
Rückstellungen zugeführt wurden.
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013

SW

2009
2010
2011
2012
2013

NW

2011

01.01.2012

9.602,91 €
1.804.981,94 €
- 120.556,96 €

1.694.027,89 €

2012

1.694.027,89 € 206.037,55 €

Gesamt:
SW: Schmutzw asser

-

2.960,68 €
471.564,71 €
116.524,76 €

2.052.028,52 €

358.000,63 € -

2.052.028,52 €

31.12.2012

91.331,47 €

2013

599.531,25 €

1.094.496,64 €

897.625,45 €

206.037,55 €
897.625,45 €

159.317,63 €

107.351,53 €

36.868,67 €

36.868,67 €

206.037,55 €

266.669,16 € -

31.12.2013

2.166.734,60 €

2.342.379,84 €

NW: Niederschlagsw asser

In der Bilanz zum 31.12.2013 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt
2.363.209,84 € bilanziert. Diese gliedern sich wie folgt:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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Rückstellungen:
Gebührenrückstellung:
- Schmutzwasser
- Niederschlagswasser
Jahreabschlusskosten
Urlaubsrückstellung
Überstundenrückstellung
LOB-Prämien
Geschäftsunterlagen
Gesamt:

2.198.159,64 €
144.220,20 €
16.400,00 €
1.810,00 €
970,00 €
1.100,00 €
550,00 €
2.363.209,84 €

4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Abschreibungen auf Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Personalaufwand
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Jahresgewinn/Jahresverlust

Ergebnis

Ergebnis

2013

2012

6.460.064,08 €
835.452,45 €
3.133.217,26 €
1.385.485,03 €
1.653.956,78 €
110.570,17 €
42.760,00 €
1.055.047,29 €
0,00 €
20.143,10 €
20.143,10 €
0,00 €
0,00 €

6.830.235,64 €
255.801,05 €
3.327.894,22 €
1.361.302,63 €
1.206.072,24 €
105.648,56 €
68.000,87 €
1.153.119,91 €
0,00 €
30.768,84 €
29.740,84 €
1.028,00 €
0,00 €

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben.
• In 2013 wurden Hausanschlüsse (Gewerbegebiet Rheinstraße) hergestellt und erstattet. Diese außerordentliche Erträge und Aufwendungen
sind wie oben dargestellt in der GuV extra auszuweisen (siehe auch GuV
aus 2012).

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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5 Anhang
Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285
HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.
Anlagenachweis

§ 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagenachweises vor. Dieser soll
als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen.

•

Dem Jahresabschluss 2013 wurde im Anhang ein Anlagennachweis beigefügt, der in der Form den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

6 Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
• Es wurde ein Lagebericht erstellt, in dem die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte enthalten sind.

7 Bilanzanalyse
Vermögen
immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Vorräte
Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen
RAP
Gesamtvermögen

%
339.586,10 €
31.917.393,85 €
2.326.580,45 €
34.583.560,40 €
- €
1.276.991,11 €
- €
1.276.991,11 €
5.593,00 €
35.866.144,51 €

0,95
88,99
6,49
96,42
0,00
3,56
0,00
3,56
0,02
100,00

Kapital
Stammkapital
Gewinnrücklagen
Eigenkapital
Zuschüsse/Beiträge
lf. Rückstellungen
lf. Verbindlichkeiten
lf. Fremdkapital
kf. Rückstellungen
kf. Verbindlichkeiten
kf. Fremdkapital
Gesamtkapital

%
- €
- €
- €
17.330.471,00 €
- €
14.562.383,16 €
14.562.383,16 €
2.363.209,84 €
1.610.080,51 €
3.973.290,35 €
35.866.144,51 €

0,00
0,00
0,00
48,32
0,00
40,60
40,60
6,59
4,49
11,08
100,00

Die Bilanz zeigt wie in den Vorjahren die für Entsorgungsbetriebe charakteristisch
hohe Anlagenintensität (96,42 %).
Das Anlagevermögen ist zu 48,32 % aus Zuschüssen und Beiträgen und zu 40,60 %
(VJ.: 41,58 %) aus langfristigem Fremdkapital finanziert.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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Die den Rückstellungen zugeführten Kostenüberdeckungen stehen nicht als langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass langfristig gebundenes Vermögen mit langfristigem Kapital finanziert ist.
Eigenkapital

Da es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches
Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 1 GemO handelt, kann gemäß
§ 12 Abs. 2, S. 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung verzichtet werden.
Um das Gebührenergebnis in Einklang mit dem Jahresergebnis des Eigenbetriebs zu
bringen, wurde beschlossen auf die übliche Eigenkapitalausstattung zu verzichten.
Zum 01.01.2003 wurde daher das Stammkapital in ein verzinsliches Trägerdarlehen
umgewandelt.
Zum 01.01.2009 wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von 364.040,51 € ebenfalls
als gemeindliches Darlehen umgewandelt.
Dadurch steht dem Eigenbetrieb künftig kein Eigenkapital mehr zur Verfügung. Das
Trägerdarlehen entwickelte sich wie folgt:
gemeindliches Darlehen:
urspr. Stammkapital
Umwandlung Rücklage
Rückführung 2009
Rückführung 2010
Rückführung 2011
Rückführung 2012

8.947.607,92 €
364.040,51 €
-

Gesamt-Darlehen:

1.056.460,00 €
1.417.361,00 €
496.240,86 €
629.110,26 €
5.712.476,31 €

In 2013 gab es keine Rückführung an das gemeindliche Darlehen.

V. Schlussbemerkung

Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind zukünftig zu berücksichtigen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 -

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VI. Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss wurde aufgrund einer Prüfungsfeststellung im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten geändert und weicht insofern von dem in der Sitzung
des Haupt- und Personalausschusses vom 20.10.2014 zur Kenntnis gebrachten Jahresabschlusses ab.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“
zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 35.866.144,51 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12
Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden.
3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von
2.027.200,00 € ins Folgejahr (2014) übertragen.
4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.
Lahr, 12.12.2014

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
-Städtisches Rechnungsprüfungsamt-

Christian Zanger

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VII. Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben in den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013
2. Die Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes

1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1.
Bilanzsumme
1.1.1
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten
1.1.2

1.2

2

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten

Jahresgewinn/Jahresverlust
1.2.1
Summe der Erträge
1.2.2
Summe der Aufwendungen

Euro
35.866.144,51
34.583.560,40
1.276.991,11
5.593,00

0,00
17.330.471,00
2.363.209,84
16.172.463,67
0,00
7.358.419,63
7.358.419,63

Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes
2.1.

2.2

bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen

0,00
0,00
0,00
0,00

bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

0,00
0,00
0,00

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