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Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Bürger)

                                    
                                        Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

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2

3

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Über den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
ergangenen Hinweis hinaus bestehen seitens des
PP Offenburg keine weiteren Anregungen oder
Polizeipräsidium Bedenken
Offenburg
Anregung vom 31.10.2023:
Führungs- und
Seitens des Polizeipräsidiums Offenburg besteEinsatzstab
hen zu den aufgestellten Planungen keine Beden28.11.2024
ken. Die vorgesehenen Stellplätze sollten im
Sinne von sicheren und störungsfreien Bring- und
Abholphasen in den entsprechenden Zeitfenstern
nicht anderweitig belegt sein.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan
ersichtlich sind. Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu berücksichtigen: Der Bestand
und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Hinsichtlich
geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt
Deutsche Telekom
Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der
Technik GmbH
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver02.12.2024
kehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere
Abschnitt 6, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau,
die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert
werden.

Regierungspräsidium Freiburg,

Unter Verweis auf unsere weiterhin gültige Stellungnahme mit dem Aktenzeichen 2511//2304714 vom 17.11.2023 (frühzeitige Beteiligung
gem. § 4 (1) BauGB) sind von unserer Seite zum

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Die Parkdauerbeschränkung ist nicht Be- Kenntnisnahme
standteil des Bebauungsplans. Dennoch
wird ihr entsprochen.
Für die Stellplätze ist während der Betriebszeit der Kindertagesstätte eine verkehrsrechtlich festgesetzte, zeitliche Beschränkung der Parkdauer vorgesehen.

Die Telekommunikationslinien (Kupferlei- Kenntnisnahme
tungen) liegen im Bereich der bestehenden Straße bzw. des bestehenden Weges.
Da diese Erschließungsfläche im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens ausgebaut wird
und eine Wendeanlage für die Erschließung der Kindertagesstätte geplant ist,
wurde die Stellungnahme sowie der dazugehörige Lageplan an die hierfür zuständige Abteilung Tiefbau mit der Bitte um Beachtung weitergeleitet. Die Abteilung Tiefbau hat die Stellungnahme zur Kenntnis
genommen. Sollten Verlegungen der Telekommunikationsleitung erforderlich werden, werden diese im Vorfeld mit der Telekom abgestimmt.

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter
Landesamt für Geologie, Rohstoffe
und Bergbau
04.12.2024

Anregungen d. Beteiligten
offengelegten Planvorhaben keine weiteren Hinweise oder Anregungen vorzubringen.
Stellungnahme vom 17.11.2023
Geotechnik
Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter
Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches
Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder
geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin
getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich
des gutachtenden Ingenieurbüros.
Eine Zulässigkeit der geplanten Nutzung vorausgesetzt, wird andernfalls die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan empfohlen:
Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der
am LGRB vorhandenen Geodaten im Verbreitungsbereich von quartären Lockergesteinsablagerungen aus Auenlehm, der Breisgau-Formation, Holozänen Abschwemmmassen und Löss.
Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet
sind, ist zu rechnen.
Beim Auenlehm ist mit einem kleinräumig deutlich
unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen. Ggf. vorhandene organische
Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen
Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein.

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Die geotechnischen Hinweise wurden Berücksichtigung
nach der frühzeitigen Beteiligung als Hinweis unter dem Punkt 9.10 in den Bebauungsplan entsprechend des Inhalts der
Stellungnahme des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB)
übernommen.

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24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Die Holozänen Abschwemmmassen und der Löss
neigen zu einem oberflächennahen saisonalen
Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei
Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen
Verwitterungsbodens.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der
weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B.
zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2
bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro
empfohlen.
Grundwasser
Es wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungs- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
verfahren des LGRB als Träger öffentlicher Be- nommen.
lange von Seiten der Landeshydrogeologie und geothermie (Referat 94) keine fachtechnische
Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt.
Sofern für das Plangebiet ein hydrogeologisches
Übersichtsgutachten, Detailgutachten oder hydrogeologischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich
des gutachtenden Ingenieurbüros.
Sofern vorhanden, wird auf frühere Stellungnahmen des LGRB zu Planflächen verwiesen.
Im Planungsgebiet laufen derzeit keine hydrogeologischen Maßnahmen seitens Ref. 94,

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(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
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Beteiligter

Vodafone West
GmbH
16.12.2024

NABU-Gruppe
Lahr 29.12.2024

Anregungen d. Beteiligten
Landeshydrogeologie und -geothermie und es
sind derzeit auch keine geplant.
Vor Baubeginn sind aktuelle Planunterlagen vom
ausführenden Tiefbauunternehmen anzufordern.
Unsere kostenlosen Planauskünfte sind erreichbar via Internet über die Seite:
https://www.vodafone.de/immobilienwirtschaft/hilfe/planauskunft/index.html
Dort kann man sich einmalig registrieren lassen
und Planauskünfte einholen.
Bitte beachten Sie:
Es müssen aktuell immer zwei Planauskünfte für
Bestandsnetz der Vodafone Deutschland GmbH
und Vodafone GmbH / Vodafone West GmbH angefordert werden
1. Standard-Maßnahmen zur Klimawandelanpassung bleiben unberücksichtigt
Die grünordnerischen Festsetzungen werden den
heutigen Anforderungen an die Klimawandelanpassung in keiner Weise gerecht:
Die Festsetzungen zur baulichen Nutzung zielen
auf ein zweigeschossiges Gebäude ab. Das obere
Geschoss ist für eine Sport-Kita vorgesehen. Im
Obergeschoss werden sich Kinder sportlich betätigen bzw. verausgaben. Eine Dachbegrünung ist
nicht festgesetzt. D. h. konstruktive Vorkehrungen
zur Vermeidung der durch den Klimawandel forcierten sommerlichen Überhitzung der Innenräume der Sport-Kita sind nicht vorgesehen. Bei

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Für die Bauausführung (Kindertagesstätte, Kenntnisnahme
Außenanlagen und Erschließungsfläche)
sind unterschiedliche Abteilungen zuständig. Die Stellungnahme wurde demnach
mit der Bitte um Beachtung an die Abteilung Tiefbau, Abteilung Grün und Umwelt
und Abteilung Technisches Gebäudemanagement weitergeleitet.

Unabhängig von den Festsetzungen im Kenntnisnahme
Bebauungsplan ist für einen Großteil der
Gebäudedachflächen eine extensive Begrünung vorgesehen. Ein Teil der Dachfläche ist aufgrund von diversen technischen
Einrichtungen und erforderlichen Wartungs- und Abstandsflächen für eine Begrünung nicht geeignet. Als Maßnahme
gegen die Überhitzung von Innenräumen

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(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

einer Sport-Kita einfache und vorbeugende Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz der Kinder
unberücksichtigt zu lassen ist fahrlässig. Diese
Unterlassung ggf. mittels Klimaanlagen auszugleichen ist mit den Klimaschutzzielen der Stadt Lahr
unvereinbar.

werden unter anderem große, umlaufende
Dachüberstände, die dauerhaft als konstruktive Verschattung wirken, vorgesehen. Ergänzend gibt es vor den verglasten
Flächen eine außenliegende Verschattungseinrichtung mittels elektrisch betriebener Raffstoren, die durch entsprechende Steuerung auch außerhalb der
Nutzungszeiten
einen
Wärmeeintrag
durch Sonneneinstrahlung reduzieren
werden. Eine Klimatisierung der Innenräume ist nicht vorgesehen und auch nicht
erforderlich.

•

Gemäß den Festsetzungen in Ziffer 7.1 ist je
angefangene 10 Stellplätze mindestens 1
Baum gemäß Pflanzliste anzupflanzen. Eine
solche geringe Pflanzdichte entspricht nicht
dem heute gängigen landschaftsplanerischen
Standard (der i. d. R. bei 6 Bäumen liegt).
Diese Pflanzdichte wird insbesondere den Anforderungen der Klimawandelanpassung nicht
gerecht.

Selbstverständlich ist die Stadt Lahr in ih- Berücksichtigung
rem eigenen Interesse bestrebt so viele
Bäume wie möglich zu pflanzen und zu erhalten, um den Herausforderungen des
Klimawandels zu begegnen. Eine höhere
Pflanzdichte wird in der Umsetzung angestrebt, um die Parkflächen hier am Siedlungsrand in ihrer gesamthaften Ausdehnung zu minimieren. Im Kontext der starken Durchgrünung der Umgebung wurde
im vorliegenden Fall nur eine vergleichsweise geringe Zahl verbindlich zu pflanzenden Bäumen gewählt.

•

Die Pflanzliste der „zulässigen“ Bäume (Fest- Die Arten Rot-Buche, Sommer-Linde und Berücksichtigung
setzungen, Ziffer 7.2) enthält mit Rot-Buche, Bergulme wurden aus der Pflanzliste

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24.02.2025

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(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Sommer-Linde und Bergulme Arten, die hin- gestrichen. Weiterhin wurde ergänzt, dass
sichtlich des Klimawandels nicht zukunftsfähig die zu pflanzenden Arten klimaresilient
und damit ungeeignet sind. Wir empfehlen die sein müssen.
Arten aus der Pflanzliste zu streichen und gegen zukunftsfähige Arten auszutauschen.
2. Arten- und Biotopschutz
Magerwiese
Im Umweltbericht wird auf Seite 41 festgelegt: „Im
Sinne einer Funktions- bzw. Wirkungskontrolle ist
vom Vorhabensträger innerhalb eines angemessenen Zeitraums festzustellen, ob die angestrebten Wiederherstellungsziele für den Biotoptyp
„Magerwiese mittlerer Standorte“ erreicht werden
können. Wird eine andere Entwicklung festgestellt, ist eine Nachbesserung der Maßnahmen erforderlich.“
Wir stellen fest: In Hinsicht auf
• die vorhandenen Bodenverhältnisse (Kolluvium und Parabraunerde mit natürlich hohem
Nährstoffvorrat)
• die Beschattung durch vorhandene und zu
pflanzende Bäume
• die negativen Erfahrungen von anderen Ausgleichsmaßnahmenflächen im Stadtgebiet
(thematisiert im Umweltausschuss 12/2024)
ist es im hohen Maße zweifelhaft, dass im Bereich
der Ausgleichsfläche innerhalb des max. zu berücksichtigenden Ausgleichzeitraums (25 Jahre)

Das im Bebauungsplan vorgeschlagene Zurückweisung
Monitoring ist eine Anlehnung an die vorhandene gängige Praxis. In zahlreichen
Beispielen ist dies von den höheren Verwaltungsbehörden (in diesem Fall Landratsamt Ortenaukreis, untere Naturschutzbehörde) als geeignete Vorgehensweise –
durch die Genehmigung – anerkannt.
Indem die Jahre 1, 2 und 4 beobachtet
werden, kann von Anfang an der richtigen
Pflegeweg einschlagen und, vor allem, bei
keinerlei positiven Fortschritten schneller
gegengesteuert werden.
Würde nur in den Jahren 4 und 8 (wie die
Stellungnahme des NABU vorschlägt) ein
Monitoring durchgeführt, würden wir im
schlechtesten Fall die Zielerreichung noch
weiter nach hinten schieben.
• Zum Beispiel: Gegensteuern bei einer
falschen Pflege nach 4 oder sogar
erst nach 8 Jahren würde den

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(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

eine typische, mit 21 Ökopunkten zu bewertende
Magerwiese entwickelt werden kann.

Lebensraum, der hier entstehen soll,
noch länger verzögern.

Folgerichtig ist im Umweltbericht ein Monitoring
vorgesehen, um den Maßnahmenerfolg zu kontrollieren. Jedoch sind die Untersuchungszeitpunkte nicht zielführend. Das Erreichen eines stabilisierten Zielzustands (typische Magerwiese)
schon nach 4 Jahren ist unwahrscheinlich. Erforderlich ist eine Erfolgskontrolle zu einem fortgeschritteneren Zeitpunkt, ca. nach 8 Jahren. Dafür
kann im Gegenzug evtl. auf eine der beiden Untersuchungen in der Anfangszeit (geplant 1. und
2. Jahr) verzichtet werden.

Der Einschätzung des beauftragten Fachbüros wird zugestimmt und daher wird ein
kurzfristigeres und intensiveres Monitoring
in den ersten Jahren (inkl. des schon eingebauten Jahressprung bis ins 4. Jahr
nach der Herstellung) bevorzugt.
Weiter ist zu erwähnen, dass das Monitoring der Eidechsen insgesamt bis zu 5
Jahre umspannt. Um einen Erfolg und damit ein Ende des Monitorings herbeizuführen, werden das Habitat und die vorhandenen Reptilien jährlich bewertet.
Somit ist im gesamten Kontext eine aus
unserer Sicht sinnvoll gewählte Monitoring-Zeit festgelegt.
Darüber hinaus greift nach der Herstellung
die Verpflichtung für den Verursacher des
Eingriffs, die Unterhaltung und die Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen auch in
Zukunft
sicherzustellen.
(vgl.
§15
BNatSchG) Daraus lässt sich ableiten,
dass falls am Ende der Monitorings keine
Zielerreichung festgestellt werden kann,
weitere Maßnahmen notwendig sind, u.a.
ein späterer Nachweis der Zielerreichung,

Beschluss

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(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

was einem verlängerten Monitoring gleichkommt.
Die Vorgehensweise zur Umsetzung der
verschieden Vermeidungs-, Minimierungsund Ausgleichsmaßnahmen sowie das
Monitoring wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und wird mit
der Stellungnahme vom 10.01.2025 (vgl.
Nr. 9) bestätigt.

Baumartenauswahl
Die Liste der „zulässigen“ Bäume (Festsetzungen,
Ziffer 7.2) enthält Sorten der Arten Apfel, Birne,
Walnuss, Kirsche, Zwetschge. Die anzupflanzenden Obstbäume dienen im Geltungsbereich vorwiegend naturschutzfachlichen Zielen. Diesbezüglich sind die Arten Apfel und Birne gut geeignet. Zwetschge und Kirsche sind dagegen wenig
geeignet und sollten gemeinsam mit Walnuss aus
der Liste gem. Ziffer 7.2 gestrichen werden.

Die Arten Zwetschge, Kirche und Walnuss Berücksichtigung
wurden gemäß der Anregung der NABUGruppe Lahr aus der Pflanzliste unter
Punkt 7.2 in den planungsrechtlichen Festsetzungen gestrichen.

Förderung von Arten des Typs Siedlungsfolger
Aufgrund der fortschreitenden Verluste an Biodiversität – auch in Siedlungsbereichen einschließlich der Stadt Lahr – besteht dringender
Bedarf und öffentliches Interesse an einer

Auf Grundlage der Artenschutzrechtlichen Teilweise BerücksichEinschätzung und des Umweltberichts be- tigung
absichtigt die Stadt Lahr, gemeinsam mit
Fachpersonal,
die
notwendigen

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(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Förderung bzw. an Nisthilfen für Arten, die traditionelle Siedlungsfolger sind und rückläufige Bestandszahlen aufweisen. Im konkreten Fall würden dahingehende Maßnahmen nicht nur dem Artenschutz, sondern im Kontext mit der Kita auch
umweltpädagogischen Zielen dienen. Insofern ist
es sehr bedauerlich, dass – mit Blick auf die Festsetzungen gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB – die Anregungen des NABU-Lahr aus der frühzeitigen Beteiligung weitgehend ignoriert wurden, obwohl Sie
ein hervorragendes Kosten/Nutzen-Verhältnis besitzen. Wir regen erneut an:

Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen zur Sicherung von Natur und
Umwelt. Aus den Gutachten, ist der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen
Ressourcen, durch die Stadt Lahr, bestätigt und wir werden diese umsetzen.

Die Mauersegler wurden, zusammen mit
allen anderen im Plangebiet beobachteten
planungsrelevanten Vogelarten betrachtet.
Die geplanten Vogelnistkästen und Fledermauskästen, sind in die im Umweltbericht
benannten Externen Ausgleichsflächen E1
• „Im Bereich des Zeitareals gibt es eine be- (lila schraffiert) und E2 (gelb schraffiert)
deutsame Population von Mauerseglern. aber vorrangig in E1 geplant (vgl. S. 44,
Für diese könnten durch Mauerseglerkäs- Umweltbericht).
ten am Gebäude der Kita neue BrutmögDie Herstellung der Ausgleichsmaßnahlichkeiten geschaffen werden.
• „Gleichermaßen sind Fledermauskästen men wird durch ein externes ökologisches
Planungsbüro geplant und begleitet. Für
an der Gebäudefassade denkbar.“
• Im Hinblick auf das dramatische Arten- die Herstellung der Ausgleichsflächen wersterben bei den Insekten bittet der NABU den insg. 20 Nistkästen bereits jetzt aufgedarum, in die landschaftsgärtnerische hängt:
Planung für den Kita-Bereich mehrjährige • Nisthöhle Typ 1B
• Sperlingskoloniehaus 1SP
Blühflächen aufzunehmen.“
• Fledermaushöhle 2F
Bitte halten Sie den NABU über den weiteren Fort- • Fledermaus-Universalhöhle 1 FFH
gang des Genehmigungsverfahrens auf dem
Laufenden.
Sollte sich im Zuge des Monitorings herausstellen, dass diese Kastentypen nicht
ausreichend sind oder die Auswahl auf

Beschluss

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24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung
Grund neuer Gegebenheiten erweitert
werden muss, sind Anpassungen vorzunehmen. Jedoch ist folgender Auszug aus
der
Artenschutzrechtlichen
Prüfung,
26.09.2024 zu beachten:
• „Bei den nachgewiesenen Vogelarten
im Untersuchungsgebiet handelt es
sich überwiegend um typische Kulturfolger, welche zwar der artenschutzrechtlichen Prüfpflicht unterliegen, die
aber weit verbreitet und wenig störanfällig sind, in guten Bestandszahlen
vorkommen und für die somit keine erhebliche Beeinträchtigung des Lokalzustands durch die Eingriffe zu erwarten ist.“
Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass
durch Nachpflanzungen von Heckenstrukturen und Bäumen im Eingriffsbereich und
den Ausgleichsflächen wieder eine grüne
Leitlinienstruktur etabliert wird.
Bei der Anlage der Mauereidechsen- und
Zauneidechsenhabitate sind ebenfalls
Nahrungshabitate, sprich Insektenblühwiesen geplant. Diese Blühwiesen werden
mit entsprechender Ansaat während der
Ausgleichsflächen-Herstellung und im
Zuge der darauffolgenden Pflege hergestellt und erhalten.

Beschluss

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24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Die Belange des klassifizierten Straßennetzes
sind von dem Vorhaben ggf. teilweise berührt.
Grundsätzlich werden keine Bedenken und AnreLRA Ortenaukreis
gungen in straßenrechtlicher Hinsicht geltend geStraßenbauamt
macht.
10.01.2025
Sofern Änderungen an der Einmündung in die
Kreisstraße K 5352 erforderlich sind, sind diese
mit dem Straßenbauamt abzustimmen.
Zum Planungsvorhaben ergeben sich zum jetzigen Stand keine Bedenken und Anregungen unter
LRA Ortenaukreis der Voraussetzung, dass die in der schalltechniAmt für Gewer- schen Untersuchung des Büros Fichtner Water &
beaufsicht, Im- Transportation GmbH, Auftrag: 612-2319 vom 30.
missionsschutz September 2024 unter Ziffer 5. „Lärmschutzmaßund Abfallrecht nahmen“, genannten Vorkehrungen und Hinweise
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
10.01.2025
beachtet und durchgeführt werden.
LRA Ortenaukreis

Artenschutz

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Die Abteilung Grün und Umwelt begrüßt
eine Planung und Umsetzung von umweltpädagogischen Maßnahmen und weitergehenden Maßnahmen (zusätzlich zu den
gesetzlichen Ausgleichsmaßnahmen) im
Kita-Alltag. Diese sind jedoch nicht Teil der
textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen, sondern u.a. pädagogische Entscheidungen des Betreibers bzw. des Personals der Kita.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme und
nommen und an die für den Ausbau der Berücksichtigung
Erschließungsfläche zuständige Abteilung
Tiefbau weitergeleitet. Änderungen an der
Einmündung in die Kreisstraße 5352 werden mit dem Straßenbauamt abgestimmt.

Die Lärmschutzmaßnahme zur Beschrän- Berücksichtigung
kung der maximalen Anzahl von Veranstaltungen mit erhöhten Schallemissionen
(seltene Ereignisse) wurde unter Punkt
9.13 in die Hinweise zu den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen übernommen.

Im Plangebiet fanden Begehungen zur Er- Berücksichtigung
mittlung der Biotoptypen und der

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter
Amt für Umweltschutz
10.01.2025

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
des Büros galaplan decker vom 26.09.2024 sind
die Auswirkungen und auszuführenden Maßnahmen in Bezug auf die vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Arten erläutert. Neben
einigen europäischen Vogelarten, Fledermäusen
und Reptilien wurden auch planungsrelevante Käfer festgestellt.
Die in Kapitel 6.4 (Sicherung stehendes Totholz
für den Hirschkäfer), 12.4 (Vergrämung Eidechsen), 13.4 (Rodungsfristen, Tabuzonen zum
Schutz der Vogelarten) sowie 14.4 (Rodungsfristen, Tabuzonen, Beleuchtung, Bauzeitenbeschränkung zum Schutz der Fledermäuse) der
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung genannten Vermeidungsmaßnahmen sind durchzuführen.
Hierdurch kann die Verwirklichung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2
BNatSchG vermieden werden.

Habitatstrukturen sowie artenschutzrechtliche Untersuchungen zu den planungsrelevanten Arten statt. Das Büro galaplan
decker legte am 26.09.2024 eine auf den
Ergebnissen der Kartierungen basierende
artenschutzrechtlichen Prüfung vor. In dieser wurden umfassend Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen für die Artengruppen Käfer (insb. Totholzkäfer), Reptilien (insb. Zaun- und Mauereidechsen),
Vögel und Fledermäuse formuliert, mittels
deren Durchführung das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände vermieden werden kann. Diese Maßnahmen
wurden unter Punkt 9.3.1 in die Hinweise
zu den textlichen planungsrechtlichen
Festsetzungen übernommen.

Durch die Planung gehen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten von Zaun- und Mauereidechsen sowie Fledermäusen verloren. Um die Verwirklichung des Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1
Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden, sind die in Kapitel
12.5 (Ausgleichsfläche Zauneidechse, Ausgleichsfläche Mauereidechse) und 14.5 (Künstliche Quartiere für Fledermäuse) dargestellten
CEF-Maßnahmen zum Schutz der festgestellten
Vogelund
Fledermausarten
vorgezogen

Weitergehend wurden in der artenschutz- Berücksichtigung
rechtlichen Prüfung vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
für die Artengruppen Reptilien (insb. Zaunund Mauereidechsen), Fledermäuse und
Vögel beschrieben. Diese Ausgleichsmaßnahmen wurden unter Punkt 9.3.2 in die
Hinweise zu den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen übernommen.

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

umzusetzen und im Bebauungsplan festzusetzen.
Dadurch wird die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nach § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3
BNatSchG weiterhin erfüllt.
Die Umsetzung der in Kapitel 13.5 dargestellten
Ausgleichsmaßnahme (Anbringen von künstlichen Nisthilfen für Halbhöhlen- und Höhlenbrüter)
wäre aus naturschutzfachlicher Sicht wünschenswert.

Da sich die Ausgleichsmaßnahmen und flächen für die Zaun- und Mauereidechsen
außerhalb des Geltungsbereichs befinden,
wurde für diese unter Punkt 8.1 die Zuordnung auf angrenzenden Grundstücken
festgesetzt.

Die Umsetzung sowohl der Vermeidungs- als
auch der CEF-Maßnahmen ist durch eine ökologische Baubegleitung zu überwachen. Der Erfolg
der CEF-Maßnahmen zum Schutz der Zaun- und
Mauereidechse ist jeweils durch ein Monitoring
über einen Zeitraum von fünf Jahren zu belegen.
Die entsprechenden Berichte sind der unteren Naturschutzbehörde jeweils bis zum Jahresende vorzulegen.

Die in der artenschutzrechtlichen Prüfung Berücksichtigung
beschriebene qualifizierte Umweltbegleitung wurde zum einen für die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für
die Artengruppen Vögel und Fledermäuse
unter Punkt 9.3.1 und für die vorbereitenden Ausgleichsmaßnahmen für die Artengruppen Käfer, Reptilien, Vögel und Fledermäuse unter Punkt 9.3.1 in die Hinweise zu den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen übernommen. Auch
das beschriebene Monitoring und das Vorlegen der entsprechenden Berichte an die
untere Naturschutzbehörde wurden unter
Punkt 9.3.1 in die Hinweise zu den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen
übernommen.
Die vom LRA beschriebene Vorgehensweise zur Umsetzung der in der artenschutzrechtlichen Prüfung genannten

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24.02.2025

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(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie das Monitoring
sind wie zuvor erläutert in den Hinweisen
zu den textlichen planungsrechtlichen
Festsetzungen enthalten. Auch der Umweltbericht sowie die artenschutzrechtliche Prüfung sind Bestandteil des Bebauungsplans

Naturpark
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt Die Stellungnahme wird zu Kenntnis ge- Kenntnisnahme
innerhalb
des
Naturparks
Schwarzwald nommen.
Mitte/Nord. Eine Erlaubnis ist nach § 2 Abs. 6 Nr.
1 und Nr. 4 Naturpark-Verordnung nicht erforderlich.
Eingriff in Natur und Landschaft
Die im Umweltbericht des Planungsbüros galaplan decker vom 26.09.2024 dargestellte Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist nachvollziehbar. Es entsteht ein rechnerischer Kompensationsüberschuss von 12.538 ÖP in Schutzgut Boden sowie Tiere/Pflanzen. Dadurch wird der durch
das Vorhaben verursachte Eingriff in Natur und
Landschaft gemäß §15 Abs. 2 BNatSchG ausreichend kompensiert. Ergebnis bei Durchführung
der erforderlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht
keine Bedenken.

Der vorgelegte Umweltbericht des Büros Berücksichtigung
galaplan decker vom 26.09.2024 benennt
auf der Grundlage der durchgeführten artenschutzrechtlichen Untersuchung erforderliche Vermeidungs- und vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen für die Artengruppen Käfer, Vögel, Fledermäuse und Reptilien. Diese wurden unter den Punkten
9.3.1 und 9.3.2 in die Hinweise zu den
textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen übernommen. Weiterhin wurden
die im Umweltbericht beschriebenen

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Bei Einhaltung aller gesundheitlichen Belange haLRA Ortenaukreis ben wir keine Bedenken und Anregungen einzuGesundheitsamt wenden. Die in der schalltechnischen Untersu13.01.2025
chung aufgeführten Einschränkungen für Veranstaltungen (seltene Ereignisse) sind zu beachten.
Am 13.09.2024 ging bei uns eine Versorgungsanfrage von Ihnen ein. Darin wurde eine Anschlussleistung von 170 kVA angefragt. Wir haben Ihnen
156 kVA zugesagt. Es ist jedoch eine Kabelverlegung, sowie der Austausch eines Schaltschrankes, notwendig.
Verweis auf Stellungnahme vom 02.11.2023:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich unsere Versorgungsleitungen. Die Lage
Überlandwerk Mitdieser Leitungen muss mit dem neuen Bebautelbaden GmbH
ungsplan abgestimmt werden. Eine Änderung der
15.01.2025
Trassenführung halten wir für wahrscheinlich. Die
Kostentragung ist im Detail zu klären. Zudem
muss die vorhandene Straßenbeleuchtung an die
neue Bebauung angepasst werden. Je nach elektrischem Leistungsbedarf der neuen Bebauung
können weitere Kabelverlegungen notwendig werden. Eine genauere Aussage kann erst nach Eingang der Anschlussleistungen getroffen werden.
Gleiches gilt für Energieerzeugungsanlagen. Zu
Ihrer Information haben wir einen Trassenplan

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

allgemeinen Bestimmungen zum Bodenschutz unter Punkt 9.2 in die Hinweise zu
den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen übernommen.
Die Lärmschutzmaßnahme zur Beschrän- Kenntnisnahme
kung der maximalen Anzahl von Veranstaltungen mit erhöhten Schallemissionen
(seltene Ereignisse) ist als Hinweis unter
Punkt 9.13 im Bebauungsplan enthalten.
Die Versorgungsleitungen liegen im Be- Kenntnisnahme
reich der bestehenden Straße bzw. des
bestehenden Weges. Da diese Erschließungsfläche im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ausgebaut wird und eine Wendeanlage für die Erschließung der Kindertagesstätte geplant ist, wurde die Stellungnahme sowie der dazugehörige Lageplan
an die hierfür zuständige Abteilung Tiefbau
mit der Bitte um Beachtung weitergeleitet.
Eine Abstimmung mit den Versorgungsträgern wird im Zuge der Erschließungsplanung und des Baugenehmigungsverfahrens rechtzeitig erfolgen.

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

beigefügt. Bitte beachten Sie, dass der Planauszug nur für interne Zwecke dient und keine Auskunft zu Bestandsanlagen darstellt.
Aufgrund der zeitgleichen Planungen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sind in unserer
Stellungnahme die unten aufgeführten Punkte für
beide Verfahren relevant.

11

Verkehrskonzept:
Es wurde kein durchgängiges Verkehrskonzept
vorgelegt. Der motorisierte Individualverkehr wird
mittels Schleifenlösung an das Grundstück herangeführt. Sollte es keinen angebundenen Busverkehr o. ä. geben ist aufgrund des grösser als üblich zu erwartendem Einzugsbereich der SportKita davon auszugehen, dass der MIV den größBUND Ortsgruppe
ten Teil der Bring- und Holdienste der Kinder abLahr-Schuttertal
decken wird.
03.02.2025
Um dem teilweise entgegenwirken zu können ist
der Busfahrplan an die zu erwartenden Bring- und
Holzeiten anzupassen. Die in der Vorlage angegebenen Buslinien 105 und 114 decken primär
den südlichen Bereich der Stadt mit Stadtteil Sulz
sowie weiteren Kommunen ab. Die nördlich, östlich und westlich belegenen Ortsteile sowie angrenzende Kommunen sind hierbei nicht erfasst.
Gegebenenfalls muss ein Bring- und Holverkehr
mit öffentlichen Verkehrsmitteln eingerichtet werden.

Die Sport-Kita wird u.a. über die Werder- Berücksichtigung
straße und die Straße Stumpenlindle erschlossen. Für einen sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablauf für alle Verkehrsmittel/-teilnehmenden werden verschiedene verkehrsrechtliche Maßnahmen (s.u.) geprüft. Diese sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

Die Sport-Kita verfügt über eine leistungs- Zurückweisung
fähige Anbindung an den ÖPNV. Eine Anpassung des Fahrplans mit Fahrplanausweitung, Taktverdichtung, Änderung von
Linienverläufen etc. ist rein für die Kita unverhältnismäßig. Bereits jetzt ist es möglich, aus der Kernstadt mit der Linie 103
zur Minute 29 bei der Haltestelle Im
Münchtal auszusteigen und 30 Minuten
später mit der Linie 105 von der Haltestelle
Werderstraße zurück in die Kernstadt zu

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

fahren. Die 30 Minuten genügen für das
Bringen/Holen des Kindes.
Aufgrund der Lage der rechtwinklig angeordneten
Abfahrt zur Kita am Ortsende der Stadt Lahr in
Richtung Sulz in Kombination mit der bislang
schon unübersichtlichen Fahrbahnsituation mit
Kurve und erforderlichem Seitenwechsel der in
Richtung Lahr Radelnden ist mit weiteren als gefährlich einzustufenden Situationen zu rechnen,
welche vorab planerisch sinnvoll gelöst werden
müssen. Die fußläufige Zuwegung zur Sport-Kita
teilt sich die Trasse mit den o.a. MIV. Bei hoher
MIV-Frequenz wird dies als gefährlich angesehen
und muss entsprechend planerisch beachtet und
baulich umgesetzt werden.

Außerorts, d.h. in diesem Fall zwischen Berücksichtigung
Lahr und Sulz, ist es üblich, dass sich Fußund Radverkehr den straßenbegleitenden
Weg teilen. Beim Fußverkehr handelt es
sich überwiegend um Freizeitverkehr, der
in der Regel nicht zeitgleich mit dem
Radpendlerverkehr unterwegs ist. Es sind
keine dauerhaften Einschränkungen durch
Begegnungsfälle oder Überholvorgänge
zu erwarten. Grundsätzlich gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Die Querungssituation für den aus Richtung Sulz kommenden Radverkehr bei der Ortseinfahrt ist
zwar nicht fahrdynamisch gestaltet und am
Ende mit einer Wartepflicht verbunden, dafür aber eine sichere Lösung. Der darauffolgende Abschnitt im Kurvenbereich unter
den Bäumen kann aufgrund mangelnder
Flächenverfügbarkeit nicht baulich umgestaltet werden. Für den weiteren Verlauf
werden verkehrsrechtliche Maßnahmen
(Tempo 30, Haltverbot, Fußgängerüberweg) geprüft, um die Verkehrssicherheit zu
erhöhen.

Übergeordnete Planungen Biotopvernetzung und Durch den Ausgleich in räumlicher Nähe Kenntnisnahme
Landschaftsplan:
zum Eingriff und Gestaltung einer Fläche
direkt am als Wanderkorridor fungierenden

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Um den anstehenden Planungen Landschaftsplan
und Biotopvernetzungsplan Vorschub zu leisten
sind die Belange dieser übergeordneten Planungen so zu berücksichtigen, dass sie plangebietsübergreifende Aspekte formulieren.

Barrierefreiheit:
Die Sport-Kita wird von Osten her erschlossen
über die o. a. Schleife. Um in das Gebäude zu gelangen ist in der vorgelegten Planung vermutlich
eine Treppenanlage geplant, die eingezeichnete
Böschung lässt dies annehmen. Die Barrierefreiheit ist dadurch weder für Kinder noch für Mitarbeitende gegeben. Dies muss konzeptionell beachtet sowie planerisch beachtet und baulich umgesetzt werden. Einer Aufzugsanlage als technische Einrichtung mit entsprechendem Wartungsbedarf ist eine andere bauliche Lösung, ggf. ein
höheres Sockelgeschoss für die Sportvereine zu
errichten, vorzuziehen.

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Sulzbach als eine der Ausgleichsflächen
wird erreicht, dass die Flächen rund um
das Plangebiet in künftige ökologisch orientierte Fachplanungen integriert werden
können. In den Vorjahren hat die Stadt
Lahr im Tal des Sulzbachs zwischen der
Kernstadt und Sulz bereits ökologische
Aufwertungsmaßnahmen umgesetzt.

Die Kindertageseinrichtung wird barriere- Berücksichtigung
frei an der öffentlichen Verkehrsfläche angeschlossen. Nach derzeitigem Planungsstand wird im Bereich des Übergangs zur
Sport-Kita keine Höhendifferenz zwischen
der Ebene 1 des Gebäudes und dem neu
herzustellenden Wendehammer vorhanden sein. Sollte im weiteren Planungsverlauf ggf. doch noch ein Höhenunterschied
entstehen, wird eine Rampe den barrierefreien Zugang in die Kindertageseinrichtung ermöglichen.
Die untere Gebäudeebene mit den Vereins- und Mehrzweckräumen sowie Gastronomie ist ebenfalls barrierefrei von außen über die westliche Freianlage zugänglich. Innerhalb des Gebäudes wird eine
Aufzugsanlage die barrierefreie Erschließung zwischen den beiden Nutzungsebenen sicherstellen. In beiden Etagen ist

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

jeweils ein barrierefreier WC-Raum gemäß
DIN 18040-1 geplant.
Monitoring:
Die Umweltbelange sind sowohl auf den anzulegenden Flächen als auch auf erforderlichen Ausgleichsflächen mittels Monitoring zu begleiten, um
die Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit regelmäßig
belegen und ggf. nachsteuern zu können. Das
Monitoring muss Teil der Festsetzungen in den
Planungen sein.

Im Plangebiet fanden Begehungen zur Er- Berücksichtigung
mittlung der Biotoptypen und der Habitatstrukturen sowie artenschutzrechtliche
Untersuchungen zu den planungsrelevanten Arten statt. Das Büro galaplan decker
legten am 26.09.2024 eine auf den Ergebnissen der Kartierungen basierende artenschutzrechtlichen Prüfung vor. In dieser
wurden umfassend Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen und vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen für die Artengruppen Käfer (insb. Totholzkäfer), Reptilien
(insb. Zaun- und Mauereidechsen), Vögel
und Fledermäuse formuliert, mittels deren
Durchführung das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände vermieden
werden kann.
Das im Bebauungsplan beschriebene Monitoring orientiert sich an der üblichen
fachlichen Praxis, wie sie in ähnlichen Projekten von zuständigen Behörden wie z. B.
der Unteren Naturschutz- Behörde des
Landratsamtes Ortenaukreis, per Genehmigung akzeptiert wurde.
Insbesondere das Monitoring der Eidechsen ist vom Jahr der Erstellung der Ersatz-

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung
Habitate an jährlich über einen Zeitraum
von drei Jahren mit jährlicher Berichtspflicht an die UNB des LRA Ortenaukreis
vorgesehen. Dadurch wird es möglich,
kurzfristig zu reagieren, wenn die Ziele der
Ausgleichsmaßnahmen ggf. nicht erreicht
würden.
Weiterhin trägt die Beauftragung einer
qualifizierten Umweltbaubegleitung dazu
bei, die Ziele der Maßnahmen zugunsten
des Artenschutzes nachhaltig zu erreichen.
Darüber hinaus greift auch nach der Fertigstellung die Verpflichtung für den Verursacher des Eingriffs, die Unterhaltung und
die Sicherung der Ausgleichs-Maßnahmen
auch in Zukunft sicherzustellen. (vgl. §15
BNatSchG) Daraus lässt sich ableiten,
dass - wenn am Ende der Monitoring-Zeit
keine Zielerreichung festgestellt werden
kann - weitere Maßnahmen inklusive eines
späteren Nachweises der Zielerreichung
verpflichtend sind, was einer verlängerten
Monitoring-Zeit entspricht.
Das beschriebene Monitoring und das Vorlegen der entsprechenden Berichte an die
untere Naturschutzbehörde wurden unter
Punkt 9.3.1 in die Hinweise zu den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen
übernommen.

Beschluss

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Verunreinigungen, Altlasten:
Aufgrund der bisherigen Nutzung als Kleingartengelände ist damit zu rechnen, dass neben baulichen Rückständen wie Asbest (Wellplatten),
Kunststoffen etc. auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sowie Giftstoffe gegen Ratten,
Schnecken etc. vorhanden sind. Sach- und fachgerechte Untersuchungen auch des Bodenmaterials sind durchzuführen, belastetes Material entsprechend zu entsorgen.

Tieflage des Gebäudes gegenüber der vorbeiführenden Straße:
Bei der Ausgestaltung der Außenanlagen sollte
darauf geachtet werden, dass Emissionen der
KFZ sich nicht in den Bereich der tieferliegenden
Sport-Kita absenken und erhöhte Schadstoffbelastungen gerade für die Jüngsten entstehen.

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Im Planungsgebiet befinden sich nach ak- Berücksichtigung
tuellem Kenntnisstand keine Altlasten/Altlastverdachtsflächen bzw. sind keine
schädlichen Bodenveränderungen bekannt. Sofern bei den Bauarbeiten keine
Schadstoffbelastung festgestellt wird, ist
der Erdaushub im Sinne von sparsamem
Umgang mit Grund und Boden fachgerecht zu lagern und im Plangebiet wieder
zu verwenden. Die Bestimmungen zum
Bodenschutz und Erdaushub sind in den
Hinweisen zu den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen unter Punkt 9.2
Bodenschutz und 9.7 Bodenaushub beschrieben.

Die Darlegung wird zur Kenntnis genom- Kenntnisnahme
men und wurde an die für die Gestaltung
der Außenanlagen zuständige Abteilung
Grün und Umwelt weitergeleitet.

Böschung mit hohem ökologischem Wert:
Der Wegfall von Böschungsflächen muss an an- Die Stadt Lahr, der Landschaftserhal- Kenntnisnahme
derer Stelle ggf. durch Modellage und Pflege kom- tungsverband Ortenaukreis und viele Pripensiert werden.
vatleute engagieren sich für Böschungen
an terrassierten Hängen als Relikte der regional tradierten Kulturlandschaft, meist
mit dem Ziel besonnte Flächen zu

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

erhalten. Die relativ kleinflächigen Böschungen im vorliegenden Planungsraum
waren durch dichten Bewuchs und/oder
menschliche Bebauung o. a. Nutzung ökologisch relativ geringwertig. Die halboffenen, und in Teilen terrassierten Ausgleichsflächen für die Eidechsen werden
bei guter Entwicklung ökologisch wertvolle
Flächen darstellen.
Aufgetretenes Hangwasser?
Per Zufall fiel bei einer kürzlichen Besichtigung
eine starke Vernässung des teilgeräumten Grundstücks am Fuß der Böschung auf. Sind die hydraulischen Verhältnisse bekannt bzw. abgeklärt?

Die Bodenverhältnisse sind bekannt. Unter Berücksichtigung
Punkt 9.10 Geotechnik ist in den Hinweisen zu den textlichen planungsrechtlichen
Festsetzung beschrieben, dass die Holozänen Abschwemmmassen und der
Löss zu einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und
Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen
Verwitterungsbodens neigen.
Das anfallende Niederschlagswasser ist
möglichst dezentral zu versickern (durch
z.B. wasserdurchlässige Beläge, Einsatz
von Versickerungsmulden o.ä.). Im Bereich des Baugebietes sind bindige Bodenschichten zu erwarten. Zur Sicherstellung
einer ausreichenden Sickerfähigkeit im
Bereich der Versickerungsanlagen wird
daher voraussichtlich ein Bodenaustausch

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

bzw. Durchstoßen der bindigen Deckschichten erforderlich sein. Das restliche
im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser, welches keiner Versickerung zugeführt wird, ist dem Sulzbach zuzuleiten.
Dem Sulzbach darf dabei lediglich das
nicht
behandlungsbedürftige
Niederschlagswasser zugeleitet werden. Diese
Vorgaben zum Umgang mit Niederschlagswasser im Plangebiet sind unter
Punkt 9.6 in den Hinweisen zu den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen
enthalten.
In den Ausgleichsflächen für die Eidechsen ist eine naturnahe Entwässerung eine
Voraussetzung dafür, dass die Ausgleichsmaßnahmen zu Eidechsen-gerechten Lebensraum-Verhältnissen führen.
I.
Oberirdische Fließgewässer
Fachtechnische Beurteilung
LRA Ortenaukreis
In der geplanten Erschließung ist keine BetroffenAmt für Wasserheit auf das Fließgewässer Sulzbach und dessen
12 wirtschaft und Bo- Überschwemmungsgebiete erkennbar. Keine Erdenschutz
gänzungen mit Beachtung des Hinweises.
11.02.2025
Hinweis
Das anfallende Niederschlagswasser soll zum Das anfallende Niederschlagswasser ist Berücksichtigung
Teil punktuell in den Sulzbach eingeleitet werden. möglichst dezentral zu versickern (durch
z.B. wasserdurchlässige Beläge, Einsatz

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Für zusätzliche Einleitungen in Fließgewässer
sind separate Wasserrechtsverfahren erforderlich. Hierbei sind folgende Anforderungen nachzuweisen:
• Hinsichtlich einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung ist nachzuweisen, dass zusätzlich eingeleitetes Regenwasser im Gewässer zu
keinen schädlichen Veränderungen der Gewässermorphologie durch lokale hydraulische Überlastungen führt.
• Um den vorhandenen Hochwasserschutz nicht
zu verschlechtern ist nachzuweisen, dass durch
die zusätzlichen Einleitungsmengen in Gewässer
keine Hochwasserschäden entstehen.
Wird der durch das neue Bebauungsgebiet entstehende Mehrabfluss des Regenwassers vollständig zurückzuhalten und auf den natürlichen
Regenwasserabfluss von 15 l/s/ha gedrosselt,
kann auf die Nachweise verzichtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung
von Versickerungsmulden o.Ä.). Im Bereich des Baugebietes sind bindige Bodenschichten zu erwarten. Zur Sicherstellung
einer ausreichenden Sickerfähigkeit im
Bereich der Versickerungsanlagen wird
daher voraussichtlich ein Bodenaustausch
bzw. Durchstoßen der bindigen Deckschichten erforderlich sein. Das restliche
im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser, welches keiner Versickerung zugeführt wird, ist dem Sulzbach zuzuleiten.
Dem Sulzbach darf dabei lediglich das
nicht
behandlungsbedürftige
Niederschlagswasser zugeleitet werden. Das im
Baugebiet ggf. anfallende nach entsprechendem Regelwerk behandlungsbedürftige Regenwasser ist durch entsprechende
Behandlungsanlagen dezentral zu reinigen. Vor Einleitung in den Sulzbach ist der
qualitative Nachweis nach entsprechendem Regelwerk zu führen. Diese Vorgaben zum Umgang mit Niederschlagswasser im Plangebiet sind unter Punkt 9.6 in
den Hinweisen zu den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen enthalten.
Die Stellungnahme wurde an die zuständige Abteilung Tiefbau mit der Bitte um Beachtung bei der weiteren Planung, dem
späteren Genehmigungsverfahren, weitergeleitet.

Beschluss

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

II. Altlasten
Im Planungsgebiet befinden sich nach unserem Die Darlegung wird zur Kenntnis genom- Kenntnisnahme
aktuellen Kenntnisstand keine Altlasten/Altlast- men.
verdachtsflächen bzw. sind uns keine schädliche
Bodenveränderung bekannt.
III.
Hinsichtlich der Themen „Grundwasserschutz",
„Wasserversorgung", „Abwasserentsorgung“ und
„Bodenschutz" sind unsererseits keine Ergänzungen / Anmerkungen erforderlich.
Hinweis: Im Übrigen verweisen wir auf das übersandte Merkblatt „BAULEITPLANUNG" des Landratsamtes Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz –. Der neueste Stand dieses Merkblattes ist im Internet unter: www.ortenaukreis.de zu finden.
Wir bitten Sie, uns über die Berücksichtigung der
von uns vorgebrachten Belange und das Ergebnis
der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu informieren.
Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Dipl.- Ing. Sabine Maier-Hochbaum
Abteilungsleiterin

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen Bürger/Innen
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

1

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Bürger 1
23.11.2024

Wir wenden uns als neu nach Lahr gezogene Familie an Sie mit dem Anliegen, die gegenwärtige
und künftige Verkehrsplanung in der Werderstraße zu überprüfen und anwohner- und fußgängerfreundlicher zu gestalten.
Als unmittelbare Anwohner beobachten wir Folgendes: Nicht nur zu den Stoßzeiten (die etwa
zwischen 7 und 8:30 Uhr und 17 und 18:30 Uhr
liegen) fahren sehr viele Autos durch die Werderstraße, die sich nicht an die Tempobeschränkung
von 50 km/h bzw. 30 km/h halten. Damit gefährden sie immer wieder die Fußgänger und Radfahrer, besonders die Kinder mit und ohne Tretroller
auf dem Schulweg zur Luisenschule oder die Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten Schanz
bzw. in den Kindergarten Schutterflöhe bringen.
Besonders im Bereich der Kreuzung Tramplerstraße/ Werderstraße/ Alte Bahnhofstrasse haben
wir an der Einbiegung vor dem Pflegezentrum
schon haarsträubende Situationen beobachtet,
aber auch an der Einfahrt zum Neuwerkhof und an
den Bushaltestellen in der Werderstraße und am
Industriehof.
Viele Autofahrer Richtung Sulz beschleunigen bereits in der Kurve beim ehemaligen RothändleAreal und fahren mit viel zu hoher Geschwindigkeit ortsauswärts. Ebenso bremsen viele nicht am
Ortseingangsschild auf 50 km/h ab. Wir verstehen, dass die wechselnde Beschilderung samt
Baustellen für Autofahrer hier verwirrend sein
kann.

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Für einen sicheren und leistungsfähigen Kenntnisnahme
Verkehrsablauf für alle Verkehrsmittel/-teilnehmenden wurden verschiedene bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen
geprüft, die allerdings nicht Bestandteil
des Bebauungsplanverfahrens sind. Nach
Fertigstellung der Kindertagesstätten sollen folgende verkehrliche Maßnahmen
umgesetzt werde. Für eine gesicherte
Querung der Werderstraße ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Zufahrt zur Straße Stumpenlindle
vorgesehen. Hierzu bietet die Neuerung
der Straßenverkehrsordnung auch die
Möglichkeit, Tempo 30 einzurichten. Hiervon soll ebenfalls Gebrauch gemacht werden. Tempo 30 erstreckt sich dann künftig
ab der Ortstafel von Sulz kommend bis zur
Geschwindigkeitsreduzierung im Bestand.
Zusätzlich werden Haltverbote eingerichtet, um die Sichtfelder auf den Fußgängerüberweg freizuhalten. In der Straße Stumpenlindle soll ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden, der baulich entsprechend gestaltet wird. Damit gilt Schrittgeschwindigkeit im unmittelbaren Bereich
zur Sport-Kita. In dem Zusammenhang soll
auch der Einmündungsbereich Stumpenlindle baulich umgestaltet werden. Einfahrende Fahrzeuge müssen wie bei einer
Grundstückszufahrt über einen Bordstein
1

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen Bürger/Innen
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Wir teilen mit unseren Nachbarn die Sorge, dass
die künftigen Bewohner des Neubaus und der sanierten Altbauten im Rothändle-Industriehof Areal,
die sehr dicht an der Straße wohnen, unter dem
Verkehr samt Begleiterscheinungen (Autoscheinwerfer, dauerhafte nächtliche Straßenbeleuchtung) besonders leiden werden. Ebenso teilen wir
die Sorge, dass bei der Verkehrsplanung für die
Zufahrtswege zum künftigen Sport-Kita im Unteren Dammen zu wenig Rücksicht auf die Anwohner des Wegs Stumpenlindle und der Werderstraße genommen wird. Konkret befürchten wir,
dass durch die Kombination von einem fünfgruppigen Kindergarten mit zwei Vereinsheimen in einem Gebäude es nicht nur tagsüber, sondern
auch in den Abendstunden und am Wochenende
zu viel Anfahrt- und Abfahrtverkehr kommt und
durch entsprechend viele Parkplätze für Eltern,
Erzieherinnen, Sportstätten- und Vereinsheimbesucher noch mehr naturbelassene Flächen versiegelt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

fahren. Diese Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung.
Die Kindertagesstätte ist für das 1. Obergeschoss geplant und die Außenanlagen
hierfür wird sich östlich des Gebäudes befinden. Für die Erschließung der Kindertagesstätte wird eine Wendeanlage errichtet,
an der insgesamt 11 Parkplätze für den
Bring- und Holverkehr zur Kindertagesstätte angeordnet werden. Im Innenberiech der Wendeanlage sind zudem Fahrradstellplätze geplant. Für die Stellplätze
ist während der Betriebszeit der Kindertagesstätte eine verkehrsrechtlich festgesetzte, zeitliche Beschränkung der Parkdauer vorgesehen. Die Zufahrt wird über
die Werderstraße erfolgen.
Das gemeinsame Vereinsheim für den
Tennisclub Lahr und den Hockeyclub Lahr
ist im Erdgeschoss angedacht und der Außenbereich sowie die Eingänge liegen
westlich des Gebäudes. Die bestehenden
Tennisplätze und auch der neu anzulegende Hockeyplatz befinden sich im Sportareal Dammenmühle. Für diese Nutzungen besteht bereits der Parkplatz bei der
Tennishalle auf dem Flurstück 1034, Gemarkung Sulz. Dieser wird weiterhin von
den Sportvereinen genutzt. An dieser
2

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen Bürger/Innen
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Stelle befinden sich auch die Stellplätze
der Mitarbeitenden der Kita. Die Kita und
die Vereinsräume sind fußläufig über den
Weg Untere Dammen erreichbar.
Über diese Zuwegung ist auch die Feuerwehrzufahrt geplant. Die Müllentsorgung
findet ebenfalls auf dem Flurstück 1034
statt. Hier werden, nach jetzigem Planungsstand, die Abfalltonnen bzw. Abfallcontainer am Abholtag aufgestellt.
Die Erschließung des Vereinsheims erfolgt
demnach wie bisher vom Sportareal Dammenmühle aus und nicht über die geplante
Wendeanlage.
Selbstverständlich verstehen wir, dass der Ausbau von Kita Plätzen eine hohe Priorität für unsere
Stadt haben muss. Aber wir befürchten, dass ein
dreigeschossiger Bau, der zudem auf einer künstlichen Anhebung stehen soll und vermutlich mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ausgestattet wird, mit einer Gesamthöhe von ca. 14 Meter
das Sulzbachtal landschaftlich sehr dominieren
wird.

Das Gebäude für die Kindertagesstätte
und die Vereinsräume ist zweigeschossig
geplant. Im Bebauungsplan ist die Zahl der
Vollgeschosse demnach auf 2 beschränkt.
Durch Aufschüttungen wird das Gelände
zur angrenzenden Wohnbebauung in der
Werderstraße angeglichen, sodass sich
das Gebäude in die neue Topographie integriert. Somit wird es nach Osten mit nur
einem Vollgeschoss und einer Höhe von
rund 5 m in Erscheinung treten. Dadurch
ergibt sich die Möglichkeit der ebenerdigen
Nutzung sowohl im Erdgeschoss für die
Vereinsräume von TC Lahr und HC Lahr
3

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen Bürger/Innen
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

als auch im Obergeschoss für die Kindertagesstätte. Die geplante Grünfläche und
Außenanlage tragen ebenfalls zur Integration in das Gelände bei. Auch die sonstigen Anlagen im Kontext der Sportanlagen
(v.a. die Tennishalle) verfügen über eine
abweichende städtebauliche Körnung. Mit
in die Betrachtung einzubeziehen ist auch
das nördlich nahezu anschließende RothHändle-Areal, das ebenfalls über deutlich
massivere Kubaturen verfügt. Die maximale Höhe der baulichen Anlage ist im Bebauungsplan auf 183 m über Normalnull
festgesetzt. Im Einmündungsbereich zur
Werderstraße liegt die Straße Stumpenlindle bei einer Höhe von rund 182 m über
Normalnull. Somit fügt sich das geplante
Gebäude in die Umgebung ein.

Wir bitten Sie, die Anliegen und Sorgen der Anwohner in den genannten Abschnitten der Werderstraße wahrzunehmen. Wir wurden als neue
Anwohner bisher noch nicht zu einer Anhörung
eingeladen und bringen uns gern ein, um konstruktive und für alle Seiten annehmbare Lösungen zu finden.

Die Bekanntmachung der Offenlage und
zuvor auch die der frühzeitigen Beteiligung
von Bebauungsplänen erfolgt immer über
die Internetseite der Stadt Lahr sowie über
die lokalen Zeitungen. Die Offenlage des
Bebauungsplan SPORT-KITA erfolgte
vom 2. Dezember 2024 bis zum 10. Januar
2025. Ihre Stellungnahme wurde in die Abwägung aufgenommen. Darüber hinaus
können Sie sich jederzeit im Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt über den aktuellen Planungsstand erkundigen.
4

Bebauungsplan SPORT-KITA

24.02.2025

– Stellungnahmen Bürger/Innen
(Offenlage vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Dipl.- Ing. Sabine Maier-Hochbaum
Abteilungsleiterin

5