Beschlussvorlage (- Satzung)
Vorlage: Bebauungsplan SPORT-KITA - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
13. März 2025
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SPORT-KITA
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Bürger)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtlichen Prüfung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
Beschlussvorlage (- Verkehrliche Maßnahmen)
13. März 2025
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SPORT-KITA
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Bürger)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtlichen Prüfung)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Verkehrliche Maßnahmen)Beschlussvorlage (- Satzung)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
STADT LAHR Satzung über den Bebauungsplan SPORT-KITA Aufgrund des § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November 2024 (GBl. S. 98), hat der Gemeinderat am 28. April 2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan SPORT-KITA als Satzung beschlossen. §1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Nutzungsplan. §2 Bestandteile der Satzung 1. Der Bebauungsplan besteht aus: a. Nutzungsplan M.1:500 vom 24. Februar 2025 b. Planungsrechtlichen Festsetzungen mit Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen vom 24. Februar 2025. 2. Beigefügt sind: a. Bestandsplan zum Bebauungsplan M.1:500 vom 24. Februar 2025 b. Gestaltungsplan zum Bebauungsplan M.1:500 vom 24. Februar 2025 c. Begründung zum Bebauungsplan vom 24. Februar 2025 d. Umweltbericht vom 26. September 2024 e. Artenschutzrechtliche Prüfung vom 26. September 2024 f. Schalltechnische Untersuchung vom 30. September 2024 Seite 1 von 2 §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Der Bebauungsplan stimmt mit seinen Bestandteilen gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats überein. Der Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB und Inkrafttreten am ………………. . Dipl.-Ing. Stefan Löhr Amtsleiter Seite 2 von 2