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Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

                                    
                                        12. Änderung des Flächennutzungsplans

24. Februar 2025
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 02. Dezember 2024 bis einschließlich 10.
Januar 2025)
OZ

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan
ersichtlich sind. Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu berücksichtigen:
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen
TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiDeutsche Telekom ben.
Technik GmbH
02.12.202

Aus denkmalfachlicher Sicht bestehen zu der Planung in vorliegender Form keine Bedenken. Archäologische Kulturdenkmale sind entweder nicht
Landesamt für
betroffen oder wegen der Geringfügigkeit der zu
Denkmalpflege im erwartenden Bodeneingriffe nicht gefährdet. SeiRegierungspräsi- tens der Archäologischen Denkmalpflege bitten
dium Stuttgart
wir um Berücksichtigung der Regelungen der §§
Referat 84.21 –
20 und 27 DSchG: Sollten bei der Durchführung
Inventarisation
vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde
und Planungsbe- oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß §
ratung
20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbe04.12.2024
hörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber,
Mauerreste,
Brandschichten,
auffällige

Stellungnahme der Verwaltung
Die Telekommunikationslinien (Kupferleitungen) liegen im Bereich der bestehenden Straße bzw. des bestehenden Weges.
Da diese Erschließungsfläche im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens ausgebaut wird
und eine Wendeanlage für die Erschließung der Kindertagesstätte geplant ist,
wurde die Stellungnahme sowie der dazugehörige Lageplan an die hierfür zuständige Abteilung Tiefbau, mit der Bitte um
Beachtung weitergeleitet. Die Abteilung
Tiefbau hat die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sollten Verlegungen der
Telekommunikationsleitung
erforderlich
werden, werden diese im Vorfeld mit der
Telekom abgestimmt.
Die Hinweise zum Umgang mit der Entdeckung von archäologischen Funden und
Befunden bei Erdarbeiten im Plangebiet
wurden als Hinweise unter 9.1 in die textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen
des Bebauungsplans SPORT-KITA entsprechend des Inhalts der Stellungnahme
des Landesamts für Denkmalpflege, Referat 84.21 – Inventarisation und Planungsberatung übernommen.

Beschluss
Kenntnisnahme

Berücksichtigung im
Bebauungsplanverfahren

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12. Änderung des Flächennutzungsplans

24. Februar 2025
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 02. Dezember 2024 bis einschließlich 10.
Januar 2025)
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Beteiligter

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 9
Landesamt für Geologie, Rohstoffe
und Bergbau
13.01.2025

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des
vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die
Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der
Frist einverstanden ist. Zuwiderhandlungen werden gem. §27 DSchG als Ordnungswidrigkeiten
geahndet. Bei der Sicherung und Dokumentation
archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen.
Ausführende Baufirmen sollten hierüber schriftlich
in Kenntnis gesetzt werden. Wir bitten diesen Hinweis in die Planunterlagen, sofern nicht bereits
enthalten, zu übernehmen. Seitens der Bau- und
Kunstdenkmalpflege bestehen nach aktuellem
Sachstand keine Anregungen oder Bedenken.
Unter Verweis auf unsere weiterhin gültige Stellungnahme mit dem Aktenzeichen 2511//2304784 vom 20.11.2023 (siehe Anlage) sind von
unserer Seite zum offengelegten Planvorhaben
keine weiteren Hinweise oder Anregungen vorzubringen.
Stellungnahme vom 20.11.2024:
Geotechnik
Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse
können unter http://maps.lgrb-bw.de/ abgerufen
werden. Ingenieurgeologische Belange werden im
Rahmen der Anhörung zu konkreten Planungen
(z. B. Bebauungspläne) beurteilt, wenn Art und
Umfang der Eingriffe in den Untergrund näher
bekannt
sind.
Eine Gefahrenhinweiskarte

Die Darlegung wird zur Kenntnis genom- Kenntnisnahme
men. Auf Ebene des Flächennutzungsplans ergeben sich hierdurch keine Änderungen oder Ergänzungen. Im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren wurden die geotechnischen Hinweise entsprechend des Inhalts der Stellungnahme zur
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12. Änderung des Flächennutzungsplans

24. Februar 2025
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
(insbesondere bezüglich eventueller Massenbewegungen und Verkarstungsstrukturen) kann,
nach vorheriger – für Kommunen und alle übrigen
Träger Öffentlicher Belange gebührenfreier –
Registrierung,
unter
http://geogefahren.lgrbbw.de/ abgerufen werden.
Boden
Die lokalen bodenkundlichen Verhältnisse sowie
Bewertungen der Bodenfunktionen nach § 2 Abs.
2
Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG)
können unter https://maps.lgrb-bw.de/ in Form der
BK50 abgerufen werden.
Generell ist bei Planungsvorhaben entsprechend
§ 2 Abs. 1 Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) auf den sparsamen
und schonenden Umgang mit Boden zu achten.
Dies
beinhaltet
u.
a.
die
bevorzugte
Inanspruchnahme von weniger wertvollen Böden.
Ergänzend dazu sollten Moore und Anmoore (u.
a. als klimarelevante Kohlenstoffspeicher) sowie
andere Böden mit besonderer Funktion als Archiv
der
Naturund
Kulturgeschichte
(vgl.
LGRBwissen, Bodenbewertung – Archivfunktion,
https://lgrbwissen.lgrb-bw.de) bei Planvorhaben
aufgrund ihrer besonderen Schutzwürdigkeit
möglichst nicht in Anspruch genommen werden.
Bodenkundliche Belange werden im Rahmen der
Anhörung zu konkreten Planungen, wie z. B.
Bebauungspläne, beurteilt, wenn Informationen
zu Art und Umfang der Eingriffe vorliegen.
Grundwasser

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Offenlage des Bebauungsplan SPORT
KITA als Hinweise in die textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen übernommen.

Die Darlegung wird zur Kenntnis genom- Kenntnisnahme
men. Auf Ebene des Flächennutzungsplans ergeben sich hierdurch keine Änderungen oder Ergänzungen. Im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren wurden die Hinweise zu den Bodenverhältnissen und zum Bodenschutz entsprechend
des Inhalts der Stellungnahme zur Offenlage des Bebauungsplan SPORT KITA als
Hinweise in die textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen übernommen.

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Es wird darauf hingewiesen, dass im
Anhörungsverfahren des LGRB als Träger
öffentlicher
Belange
von
Seiten
der
Landeshydrogeologie und -geothermie (Referat
94) keine fachtechnische Prüfung vorgelegter
Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt.
Sofern für das Plangebiet ein hydrogeologisches
Übersichtsgutachten,
Detailgutachten
oder
hydrogeologischer Bericht vorliegt, liegen die
darin
getroffenen
Aussagen
im
Verantwortungsbereich
des
gutachtenden
Ingenieurbüros.
Sofern
vorhanden,
wird
auf
frühere
Stellungnahmen des LGRB zu Planflächen
verwiesen.
Im Planungsgebiet laufen derzeit keine
hydrogeologischen Maßnahmen seitens Ref. 94,
Landeshydrogeologie und -geothermie und es
sind derzeit auch keine geplant.
Bergbau
Die Planung liegt nicht in einem aktuellen
Bergbaugebiet.
Nach den beim Landesamt für Geologie,
Rohstoffe und Bergbau vorliegenden Unterlagen
ist das Plangebiet nicht von Altbergbau oder
künstlich geschaffenen Althohlräumen (bspw.
Stollen, Bunker, unterirdische Keller) betroffen.
Allgemeine Hinweise
Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse
können
dem
bestehenden
Geologischen
Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
nommen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
nommen.

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

vorhandenen Bohrdaten der Homepage des
LGRB
(https://www.lgrb-bw.de)
entnommen
werden.
Des Weiteren verweisen wir auf unser GeotopKataster, welches im Internet unter der Adresse
https://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope
(Anwendung LGRB-Mapserver Geotop- Kataster)
abgerufen werden kann.
I. Oberirdische Fließgewässer
Es bestehen keine wesentlichen Bedenken.
Hinweis Starkregen
Der Träger der Bauleitplanung hat im Rahmen der
allgemeinen Sorgfaltspflicht sämtliche Hochwasserrisiken zu betrachten. Aufgrund der vorhandenen Topografie (Hanglage) lassen sich Oberflächenabflüsse aus dem Außengebiet nicht ausLRA Ortenaukreis schließen. Im Bauleitplan ist deshalb darzulegen,
welche Sicherungsmaßnahmen für das Plange13.01.2025
Amt für Wasser- biet vorgesehen sind, um eine schadlose Ableiwirtschaft und Bo- tung des oberflächig abfließenden Starkregenwassers zu ermöglichen.
denschutz
II. Abwasserentsorgung / Oberflächenentwässerung
Mit Verweis auf unsere Stellungnahme vom
20.08.2024 sind den vorgelegten Antragsunterlagen verfahrensbedingt keine Angaben zur bestehenden bzw. beabsichtigten Entwässerungskonzeption zu entnehmen.

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Auf Ebene des Flächennutzungsplans sind Berücksichtigung im
konkrete Aussagen zu Starkregenereig- Bebauungsplanvernissen nicht möglich und nicht sinnvoll. Im fahren
Bebauungsplan SPORT-KITA wurden
Aussagen zum Umgang mit Niederschlagswasser und zur Sicherheit vor
Sturzfluten im urbanen Bereich unter
Punkt 9.6 als Hinweise in die textlichen
planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen.

Die Darlegung wird zur Kenntnis genom- Kenntnisnahme
men. Auf Ebenen des Flächennutzungsplans ergeben sich hieraus keine Änderungen. Im Bebauungsplan SPORT-KITA
wurde das geplante Entwässerungs5

12. Änderung des Flächennutzungsplans

24. Februar 2025
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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Parallel zu diesem Verfahren wurde uns der Bebauungsplan „Sport - Kita“ vorgelegt. Darin ist die
beabsichtige Entwässerungskonzeption (modifizierte Trennsystementwässerung) für den betreffenden Bereich ausreichend dargestellt. Weiter
befindet sich zwischenzeitlich die Neuaufstellung
des Generalentwässerungsplanes sowie die
Schmutzfrachtberechnung seitens der Stadt Lahr
in Bearbeitung. In diesem Zusammenhang gehen
wir davon aus, dass eine entsprechende Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und
ggf. der Schmutzfrachtbetrachtung für das öffentliche Entwässerungssystem im betreffenden Bereich ausreichend berücksichtigt wurde bzw. noch
wird.

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

system unter Punkt 9.5 und der Umgang
mit Niederschlagswasser unter Punkt 9.6
als Hinweis in die textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen beschrieben.

III. Altlasten
Im Planungsgebiet befinden sich nach unserem Die Darlegung wird zur Kenntnis genom- Kenntnisnahme
aktuellen Kenntnisstand keine Altlasten/Altlast- men
verdachtsflächen bzw. sind uns keine schädliche
Bodenveränderung bekannt.
IV.
Hinsichtlich der Themen „Grundwasserschutz",
„Wasserversorgung" und „Bodenschutz" sind Die Darlegung wird zur Kenntnis genom- Kenntnisnahme
unsererseits keine Ergänzungen / Anmerkungen men
erforderlich.
Hinweis

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12. Änderung des Flächennutzungsplans

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Im Übrigen verweisen wir auf das übersandte
Merkblatt „BAULEITPLANUNG" des Landratsamtes Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft und
Bodenschutz –. Der neueste Stand dieses Merkblattes ist im Internet unter: www.ortenaukreis.de
zu finden. Wir bitten Sie, uns über die Berücksichtigung der von uns vorgebrachten Belange und
das Ergebnis der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6
BauGB zu informieren. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
parallel zur Offenlage des Flächennutzungsplanes haben wir eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abgegeben. Dieses Schreiben ist beigefügt und gilt auch für den Flächennutzungsplan.

5

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Stellungnahme zum Bebauungsplan SPORTÜberlandwerk MitKITA auf den Gemarkungen Lahr und Sulz vom
telbaden GmbH &
15.01.2025:
Co. KG
Am 13.09.2024 ging bei uns eine Versorgungsan15.01.2025
frage von Ihnen ein. Darin wurde eine Anschlussleistung von 170 kVA angefragt. Wir haben Ihnen
156 kVA zugesagt. Es ist jedoch eine Kabelverlegung, sowie der Austausch eines Schaltschrankes, notwendig.
Eine Skizze ist diesem Schreiben beigefügt.
Aufgrund der zeitgleichen Planungen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sind in unserer
BUND Ortsgruppe
Stellungnahme die unten aufgeführten Punkte für
Lahr-Schutterwald
beide Verfahren relevant.
03.02.2025

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Die Versorgungsleitungen liegen im Be- Berücksichtigung im
reich der bestehenden Straße bzw. des Bebauungsplanverbestehenden Weges. Da diese Erschlie- fahren
ßungsfläche im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ausgebaut wird und eine Wendeanlage für die Erschließung der Kindertagesstätte geplant ist, wurde die Stellungnahme sowie der dazugehörige Lageplan
an die hierfür zuständige Abteilung Tiefbau, mit der Bitte um Beachtung weitergeleitet. Eine Abstimmung mit den Versorgungsträger wird im Zuge der Erschließungsplanung und des Baugenehmigungsverfahrens rechtzeitig erfolgen.
Auf Ebene des Flächennutzungsplans Kenntnisnahme
können die Einwendungen nicht dargestellt werden, daher ergeben sich hierdurch keine Änderungen oder Ergänzungen und sie wird zur Kenntnis genommen.
Im parallel verlaufenden Bebauungsplan7

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

verfahren werden die Anregungen teilweise berücksichtigt, sofern sie Bestandteil des Bebauungsplans sein können.
Verkehrskonzept:
Es wurde kein durchgängiges Verkehrskonzept
vorgelegt. Der motorisierte Individualverkehr wird
mittels Schleifenlösung an das Grundstück herangeführt. Sollte es keinen angebundenen Busverkehr o. ä. geben ist aufgrund des grösser als üblich zu erwartendem Einzugsbereich der SportKita davon auszugehen, dass der MIV den größten Teil der Bring- und Holdienste der Kinder abdecken wird.

Um dem teilweise entgegenwirken zu können ist
der Busfahrplan an die zu erwartenden Bring- und
Holzeiten anzupassen. Die in der Vorlage angegebenen Buslinien 105 und 114 decken primär
den südlichen Bereich der Stadt mit Stadtteil Sulz
sowie weiteren Kommunen ab. Die nördlich, östlich und westlich belegenen Ortsteile sowie angrenzende Kommunen sind hierbei nicht erfasst.
Gegebenenfalls muss ein Bring- und Holverkehr
mit öffentlichen Verkehrsmitteln eingerichtet werden.

Die Sport-Kita wird u.a. über die Werder- Berücksichtigung
straße und die Straße Stumpenlindle erschlossen. Für einen sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablauf für alle Verkehrsmittel/-teilnehmenden werden verschiedene verkehrsrechtliche Maßnahmen (s.u.) geprüft. Diese sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

Die Sport-Kita verfügt über eine leistungs- Zurückweisung
fähige Anbindung an den ÖPNV. Eine Anpassung des Fahrplans mit Fahrplanausweitung, Taktverdichtung, Änderung von
Linienverläufen etc. ist rein für die Kita unverhältnismäßig. Bereits jetzt ist es möglich, aus der Kernstadt mit der Linie 103
zur Minute 29 bei der Haltestelle Im
Münchtal auszusteigen und 30 Minuten
später mit der Linie 105 von der Haltestelle
Werderstraße zurück in die Kernstadt zu
fahren. Die 30 Minuten genügen für das
Bringen/Holen des Kindes.
Berücksichtigung
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12. Änderung des Flächennutzungsplans

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Aufgrund der Lage der rechtwinklig angeordneten
Abfahrt zur Kita am Ortsende der Stadt Lahr in
Richtung Sulz in Kombination mit der bislang
schon unübersichtlichen FahrbahnSituation mit
Kurve und erforderlichem Seitenwechsel der in
Richtung Lahr Radelnden ist mit weiteren als gefährlich einzustufenden Situationen zu rechnen,
welche vorab planerisch sinnvoll gelöst werden
müssen. Die fußläufige Zuwegung zur Sport-Kita
teilt sich die Trasse mit den o.a. MIV. Bei hoher
MIV-Frequenz wird dies als gefährlich angesehen
und muss entsprechend planerisch beachtet und
baulich umgesetzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Außerorts, d.h. in diesem Fall zwischen
Lahr und Sulz, ist es üblich, dass sich Fußund Radverkehr den straßenbegleitenden
Weg teilen. Beim Fußverkehr handelt es
sich überwiegend um Freizeitverkehr, der
in der Regel nicht zeitgleich mit dem
Radpendlerverkehr unterwegs ist. Es sind
keine dauerhaften Einschränkungen durch
Begegnungsfälle oder Überholvorgänge
zu erwarten. Grundsätzlich gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Die Querungssituation für den aus Richtung Sulz kommenden Radverkehr bei der Ortseinfahrt ist
zwar nicht fahrdynamisch gestaltet und am
Ende mit einer Wartepflicht verbunden, dafür aber eine sichere Lösung. Der darauffolgende Abschnitt im Kurvenbereich unter
den Bäumen kann aufgrund mangelnder
Flächenverfügbarkeit nicht baulich umgestaltet werden. Für den weiteren Verlauf
werden verkehrsrechtliche Maßnahmen
(Tempo 30, Haltverbot, Fußgängerüberweg) geprüft, um die Verkehrssicherheit zu
erhöhen.

Übergeordnete Planungen Biotopvernetzung und
Landschaftsplan:
Um den anstehenden Planungen Landschaftsplan Durch den Ausgleich in räumlicher Nähe Kenntnisnahme
und Biotopvernetzungsplan Vorschub zu leisten zum Eingriff und Gestaltung einer Fläche
sind die Belange dieser übergeordneten direkt am als Wanderkorridor fungierenden
Sulzbach als eine der Ausgleichsflächen
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12. Änderung des Flächennutzungsplans

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Planungen so zu berücksichtigen, dass sie plan- wird erreicht, dass die Flächen rund um
gebietsübergreifende Aspekte formulieren.
das Plangebiet in künftige ökologisch orientierte Fachplanungen integriert werden
können. In den Vorjahren hat die Stadt
Lahr im Tal des Sulzbachs zwischen der
Kernstadt und Sulz bereits ökologische
Aufwertungsmaßnahmen umgesetzt.
Barrierefreiheit:
Die Sport-Kita wird von Osten her erschlossen
über die o. a. Schleife. Um in das Gebäude zu gelangen ist in der vorgelegten Planung vermutlich
eine Treppenanlage geplant, die eingezeichnete
Böschung lässt dies annehmen. Die Barrierefreiheit ist dadurch weder für Kinder noch für Mitarbeitende gegeben. Dies muss konzeptionell beachtet sowie planerisch beachtet und baulich umgesetzt werden. Einer Aufzugsanlage als technische Einrichtung mit entsprechendem Wartungsbedarf ist eine andere bauliche Lösung, ggf. ein
höheres Sockelgeschoss für die Sportvereine zu
errichten, vorzuziehen.

Die Kindertageseinrichtung wird barriere- Berücksichtigung
frei an der öffentlichen Verkehrsfläche angeschlossen. Nach derzeitigem Planungsstand wird im Bereich des Übergangs zur
Sport-Kita keine Höhendifferenz zwischen
der Ebene 1 des Gebäudes und dem neu
herzustellenden Wendehammer vorhanden sein. Sollte im weiteren Planungsverlauf ggf. doch noch ein Höhenunterschied
entstehen, wird eine Rampe den barrierefreien Zugang in die Kindertageseinrichtung ermöglichen.
Die untere Gebäudeebene mit den Vereins- und Mehrzweckräumen sowie Gastronomie ist ebenfalls barrierefrei von außen über die westliche Freianlage zugänglich. Innerhalb des Gebäudes wird eine
Aufzugsanlage die barrierefreie Erschließung zwischen den beiden Nutzungsebenen sicherstellen. In beiden Etagen ist

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Beteiligter

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Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

jeweils ein barrierefreier WC-Raum gemäß
DIN 18040-1 geplant.
Monitoring:
Die Umweltbelange sind sowohl auf den anzulegenden Flächen als auch auf erforderlichen Ausgleichsflächen mittels Monitorings zu begleiten,
um die Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit regelmäßig belegen und ggf. nachsteuern zu können. Das
Monitoring muss Teil der Festsetzungen in den
Planungen sein.

Im Plangebiet fanden Begehungen zur Er- Berücksichtigung
mittlung der Biotoptypen und der Habi- Bebauungsplan
tatstrukturen sowie artenschutzrechtliche
Untersuchungen zu den planungsrelevanten Arten statt. Das Büro galaplan decker
legten am 26.09.2024 eine auf den Ergebnissen der Kartierungen basierende artenschutzrechtlichen Prüfung vor. In dieser
wurden umfassend Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen und vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen für die Artengruppen Käfer (insb. Totholzkäfer), Reptilien
(insb. Zaun- und Mauereidechsen), Vögel
und Fledermäuse formuliert, mittels deren
Durchführung das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände vermieden
werden kann.

im

Das im Bebauungsplan beschriebene Monitoring orientiert sich an der üblichen
fachlichen Praxis, wie sie in ähnlichen Projekten von zuständigen Behörden wie z. B.
der Unteren Naturschutz- Behörde des
Landratsamtes Ortenaukreis, per Genehmigung akzeptiert wurde.
Insbesondere das Monitoring der Eidechsen ist vom Jahr der Erstellung der Ersatz11

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Habitate an jährlich über einen Zeitraum
von drei Jahren mit jährlicher Berichtspflicht an die UNB des LRA Ortenaukreis
vorgesehen. Dadurch wird es möglich,
kurzfristig zu reagieren, wenn die Ziele der
Ausgleichsmaßnahmen ggf. nicht erreicht
würden.
Weiterhin trägt die Beauftragung einer
qualifizierten Umweltbaubegleitung dazu
bei, die Ziele der Maßnahmen zugunsten
des Artenschutzes nachhaltig zu erreichen.
Darüber hinaus greift auch nach der Fertigstellung die Verpflichtung für den Verursacher des Eingriffs, die Unterhaltung und
die Sicherung der Ausgleichs-Maßnahmen
auch in Zukunft sicherzustellen. (vgl. §15
BNatSchG) Daraus lässt sich ableiten,
dass - wenn am Ende der Monitoring-Zeit
keine Zielerreichung festgestellt werden
kann - weitere Maßnahmen inklusive eines
späteren Nachweises der Zielerreichung
verpflichtend sind, was einer verlängerten
Monitoring-Zeit entspricht.
Das beschriebene Monitoring und das Vorlegen der entsprechenden Berichte an die
Untere Naturschutzbehörde wurden unter
Punkt 9.3.1 in die Hinweise zu den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen
übernommen.
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Verunreinigungen, Altlasten:
Aufgrund der bisherigen Nutzung als Kleingartengelände ist damit zu rechnen, dass neben baulichen Rückständen wie Asbest (Wellplatten),
Kunststoffen etc. auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sowie Giftstoffe gegen Ratten,
Schnecken etc. vorhanden sind. Sach- und fachgerechte Untersuchungen auch des Bodenmaterials sind durchzuführen, belastetes Material entsprechend zu entsorgen.

Tieflage des Gebäudes gegenüber der vorbeiführenden Straße:
Bei der Ausgestaltung der Außenanlagen sollte
darauf geachtet werden, dass Emissionen der
KFZ sich nicht in den Bereich der tieferliegenden
Sport-Kita absenken und erhöhte Schadstoffbelastungen gerade für die Jüngsten entstehen.

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Im Planungsgebiet befinden sich nach ak- Berücksichtigung
tuellem Kenntnisstand keine Altlasten/Altlastverdachtsflächen bzw. sind keine
schädliche Bodenveränderung bekannt.
Sofern bei den Bauarbeiten keine Schadstoffbelastung festgestellt werden ist der
Erdaushub im Sinne vom sparsamen Umgang mit Grund und Boden fachgerecht zu
lagern und im Plangebiet wieder zu verwenden. Die Bestimmungen zum Bodenschutz und Erdaushub sind in den Hinweisen zu den textlichen planungsrechtlichen
Festsetzungen unter Punkt 9.2 Bodenschutz und 9.7 Bodenaushub beschrieben.

Die Darlegung wird zur Kenntnis genom- Kenntnisnahme
men und wurde an die für die Gestaltung
der Außenanlagen zuständige Abteilung
Grün und Umwelt weitergeleitet.

Böschung mit hohem ökologischem Wert:
Der Wegfall von Böschungsflächen muss an an- Die Stadt Lahr, der Landschaftserhal- Kenntnisnahme
derer Stelle ggf. durch Modellage und Pflege kom- tungsverband Ortenaukreis und viele Pripensiert werden.
vatleute engagieren sich für Böschungen
an terrassierten Hängen als Relikte der regional tradierten Kulturlandschaft, meist
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12. Änderung des Flächennutzungsplans

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

mit dem Ziel besonnte Flächen zu erhalten. Die relativ kleinflächigen Böschungen
im vorliegenden Planungsraum waren
durch dichten Bewuchs und/oder menschliche Bebauung o. a. Nutzung ökologisch
relativ geringwertig. Die halboffenen, und
in Teilen terrassierten Ausgleichsflächen
für die Eidechsen werden bei guter Entwicklung ökologisch wertvolle Flächen darstellen.
Aufgetretenes Hangwasser?
Per Zufall fiel bei einer kürzlichen Besichtigung
eine starke Vernässung des teilgeräumten Grundstücks am Fuß der Böschung auf. Sind die hydraulischen Verhältnisse bekannt bzw. abgeklärt?

Die Bodenverhältnisse sind bekannt. Unter Berücksichtigung
Punkt 9.10 Geotechnik ist in den Hinwei- Bebauungsplan
sen zu den textlichen planungsrechtlichen
Festsetzung beschrieben, dass die Holozänen Abschwemmmassen und der
Löss zu einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und
Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen
Verwitterungsbodens neigen.

im

Das anfallende Niederschlagswasser ist
möglichst dezentral zu versickern (durch
z.B. wasserdurchlässige Beläge, Einsatz
von Versickerungsmulden o.ä.). Im Bereich des Baugebietes sind bindige Bodenschichten zu erwarten. Zur Sicherstellung
einer ausreichenden Sickerfähigkeit im
Bereich der Versickerungsanlagen wird
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12. Änderung des Flächennutzungsplans

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

daher voraussichtlich ein Bodenaustausch
bzw. Durchstoßen der bindigen Deckschichten erforderlich sein. Das restliche
im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser, welches keiner Versickerung zugeführt wird, ist dem Sulzbach zuzuleiten.
Dem Sulzbach darf dabei lediglich das
nicht
behandlungsbedürftige
Niederschlagswasser zugeleitet werden. Diese
Vorgaben zum Umgang mit Niederschlagswasser im Plangebiet sind unter
Punkt 9.6 in den Hinweisen zu den textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen
enthalten.
In den Ausgleichsflächen für die Eidechsen ist eine naturnahe Entwässerung eine
Voraussetzung dafür, dass die Ausgleichsmaßnahmen zu Eidechsen-gerechten Lebensraum-Verhältnissen führen.
Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Dipl.- Ing. Sabine Maier-Hochbaum
Abteilungsleiterin

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