Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA) - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Beschluss -…
Vorlage: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA) - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens
13. März 2025
Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA) - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Beschluss -…
Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliche Prüfung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Planunterlagen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
13. März 2025
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Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA) - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Beschluss -…
Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Planunterlagen)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliche Prüfung)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 611 Sachbearbeitung: Gauggel Drucksache Nr.: 33/2025 Az.: - 0691/Ga An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 04.03.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Sulz 13.03.2025 zur Anhörung öffentlich 4 Ja; 1 Nein; 3 Enthaltungen Technischer Ausschuss 09.04.2025 vorberatend öffentlich Gemeinderat 28.04.2025 vorberatend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 05.05.2025 vorberatend öffentlich beschließend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss der ver- 13.05.2025 einbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA) - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 24. Februar 2025 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim einschließlich der Begründung wird in der Fassung vom 24. Februar 2025 beschlossen. 3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Zusammenfassende Begründung: Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden. Für den Neubau einer Kindertagesstätte mit dem Schwerpunkt Sport und gemeinsamen Vereinsräumen für den Tennisclub und Hockeyclub sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Drucksache 33/2025 Seite 2 Sachdarstellung Im Bereich der Sportstätten „Untere Dammen“ plant die Stadt den Bau einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen und einer bewegungs- und gesundheitsorientierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken. Um die Maßnahme realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim hat daher am 25. November 2024 für die 12. Änderung des FNP die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (vgl. Drucksache 166/2024). Die Durchführung der Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 2. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025. Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange für den Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA führten nach der Auswertung zu keinen Änderungen gegenüber dem Entwurf zur 12. Änderung des FNP für diesen Bereich. Die Anregungen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen in tabellarischer Form als Anlage beigefügt. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen aus der Bürgerschaft ein. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form zu beschließen. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Ausschuss wird die Genehmigung der FNPÄnderung beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt. Tilman Petters Stefan Löhr Sabine Maier-Hochbaum Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Anlage(n): - Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange - Planunterlagen - Begründung - Umweltbericht - Artenschutzrechtliche Prüfung - Anlage 0 Drucksache 33/2025 Seite 3 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.