Beschlussvorlage (- Anlage 0)
13. März 2025
Stadt Lahr L _i Beschlussvorlage Federführende Stelle: 612 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 237/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 302/605/611 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe renz 25.02.2025 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss 12.03.2025 vorberatend nichtöffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 13.03.2025 zur Anhörung öffentlich Gemeinderat 24.03.2025 beschließend öffentlich Betreff: Fachmarktzentrum Lahr-Mietersheim - Verkehrsuntersuchung zur Anbindung an die B 3 und die B 415 Beschlussvorschlag: 1. Nach Kenntnisnahme des Berichts zur Verkehrsuntersuchung wird den Empfehlungen des Fachbüros gefolgt und zunächst die Signalisierung an den beiden Knotenpunkten auf der Rampe B 3/B 415 beim Eckpunkt Dehner und am Beginn bzw. Ende der Rampe an der B 415 angepasst. 2. Es wird eine 2. Nachtragsvereinbarung mit der ITB-Investment GmbH & Co. KG vorbe reitet und den Gremien vorgelegt. Sie beinhaltet eine Fristverlängerung der Rückzah lungsverpflichtung des Ablösebetrages von 150.000 Euro um drei Jahre, d.h. bis zum 31.12.2028, um zunächst die Wirkung der Signalisierungsanpassung evaluieren zu kön nen, bevor über den Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur am Eckpunkt Dehner entschieden wird. Zusammenfassende Begründung: Im Bereich des Fachmarkzentrums Lahr-Mietersheim ist ein sicherer und leistungsfähiger Verkehrsablauf zu gewährleisten. Die Verwaltung unterstützt die vom Fachbüro vorgeschla gene Vorgehensweise einer stufenweisen Umsetzung der Maßnahmenvorschläge. Zu nächst soll eine Signalisierungsanpassung Verbesserungen herbeiführen. Nach einer Eva luation soll über die Notwendigkeit des Baus einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur am Eckpunkt Dehner beraten werden. Drucksache 237/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Zusammenhang mit dem Bau des Fachmarktzentrums in Lahr-Mietersheim wurden mehrere verkehrüche Maßnahmen für eine leistungsfähige Erschließung umgesetzt. Dazu zählen u.a. der Kreisver kehr am Knotenpunkt Im Götzmann und die Zufahrt von der B 415 zum Fachmarktzentrum. Der Städ tebauliche Vertrag von 2014 zwischen der ITB Investment GmbH & Co. KG und der Stadt Lahr regelt unter anderem die Kostenübernahme und Herstellung von Erschließungsanlagen. Seit 2016 sind mit Ausnahme einer Maßnahme alle verkehrlichen Maßnahmen umgesetzt und abge rechnet. Dabei handelt es sich um den Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur am Eckpunkt Deh ner. Die Umsetzung sollte bedarfsabhängig zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Hierfür wurde im Städtebaulichen Vertrag ein Ablösebetrag von 150.000 Euro an die Stadt bezahlt. Die Stadt verpflich tete sich in einer 1. Nachtragsvereinbarung, den Ablösebetrag von 150.000 Euro zurückzuerstatten, sollte die Rechtsabbiegespur bis zum Ablauf des 31.12.2025 nicht erstellt und in Betrieb genommen sein. In der Vergangenheit wurde der Bereich um den Gartenbaumarkt Dehner im Rahmen von Verkehrs schauen begutachtet. Ergänzend wurde eine Knotenpunktuntersuchung durch ein Fachbüro durchge führt. Die Ergebnisse werden den Gremien mit dieser Beschlussvorlage vorgestellt. Folgt die Verwaltung der vom Fachbüro vorgeschlagenen Vorgehensweise, wird der Bau der Rechts abbiegespur erst in Betracht gezogen, wenn andere Maßnahmen wirkungslos bleiben. Da dieser Fall nicht ausgeschlossen werden kann, soll die Frist zur Rückzahlungsverpflichtung des Ablösebetrags vorsorglich verlängert werden. Nach Gesprächen zwischen Verwaltung und Vertragspartner hat sich die ITB-Investment GmbH & Co. KG verbindlich zu einer Fristverlängerung der Rückzahlungsverpflich tung des Ablösebetrages von 150.000 Euro um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2028 bereiterklärt. Auch der seit 2017 nachfolgende Eigentümer VZWL Objekt Lahr GmbH & Co. KG unterstützt die Frist verlängerung. Zielsetzung: Ziel ist die langfristige Gewährleistung eines sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablaufs im Bereich des Fachmarktzentrums in Lahr-Mietersheim. Maßnahmen: Das Fachbüro empfiehlt eine stufenweise Umsetzung der Maßnahmenvorschläge. Zunächst soll die Signalisierung an den beiden Knotenpunkten auf der Rampe B 3/B 415 beim Eckpunkt Dehner und am Beginn bzw. Ende der Rampe an der B 415 angepasst werden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: £3 Die finanzieilen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabeile dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An lage beigefügt. Seite 3 Drucksache 237/2024 Im Haushaltsplan 2025 der Stadt Lahr ist die Rückzahlung des Ablösebetrags von 150.000 Euro für das aktuell laufende Haushaltsjahr 2025 vorgesehen, da diese Vorlage nicht mehr rechtzeitig vor der Haushaltsplanaufstellung, -beratung und -Verabschiedung in die Gremien eingebracht werden konnte. Der Abschluss einer 2. Nachtragsvereinbarung mit der ITB-Investment GmbH & Co. KG würde bedeu ten, dass dieser Betrag im Falle einer Rückzahlung per Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2026 übertragen werden müsste, eine Evaluation sollte bis dahin möglich sein, oder im Falle einer Realisierung der Rechtsabbiegespur ein deutlich höherer Betrag für Planung und Bau in die Haushalts pläne 2027 und 2028 aufgenommen werden müsste. Nach einer Evaluation der als Maßnahme 1 emp fohlenen Signalisierungsanpassung würde den Gremien eine erneute Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen vorgelegt werden. Martin Stehr Anlage(n): -Anlage 1: Endbericht Knotenpunktuntersuchung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.