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Beschlussvorlage (Fachmarktzentrum Lahr-Mietersheim - Verkehrsuntersuchung zur Anbindung an die B 3 und die B 415)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 612
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 237/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
302 / 605 / 611

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.02.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

12.03.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Mietersheim

13.03.2025

zur Anhörung

öffentlich

Gemeinderat

24.03.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Fachmarktzentrum Lahr-Mietersheim
- Verkehrsuntersuchung zur Anbindung an die B 3 und die B 415

Beschlussvorschlag:
1. Nach Kenntnisnahme des Berichts zur Verkehrsuntersuchung wird den Empfehlungen
des Fachbüros gefolgt und zunächst die Signalisierung an den beiden Knotenpunkten
auf der Rampe B 3/B 415 beim Eckpunkt Dehner und am Beginn bzw. Ende der Rampe
an der B 415 angepasst.
2. Es wird eine 2. Nachtragsvereinbarung mit der ITB-Investment GmbH & Co. KG vorbereitet und den Gremien vorgelegt. Sie beinhaltet eine Fristverlängerung der Rückzahlungsverpflichtung des Ablösebetrages von 150.000 Euro um drei Jahre, d.h. bis zum
31.12.2028, um zunächst die Wirkung der Signalisierungsanpassung evaluieren zu können, bevor über den Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur am Eckpunkt Dehner
entschieden wird.

Zusammenfassende Begründung:
Im Bereich des Fachmarkzentrums Lahr-Mietersheim ist ein sicherer und leistungsfähiger
Verkehrsablauf zu gewährleisten. Die Verwaltung unterstützt die vom Fachbüro vorgeschlagene Vorgehensweise einer stufenweisen Umsetzung der Maßnahmenvorschläge. Zunächst soll eine Signalisierungsanpassung Verbesserungen herbeiführen. Nach einer Evaluation soll über die Notwendigkeit des Baus einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur am
Eckpunkt Dehner beraten werden.

Drucksache 237/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Zusammenhang mit dem Bau des Fachmarktzentrums in Lahr-Mietersheim wurden mehrere verkehrliche Maßnahmen für eine leistungsfähige Erschließung umgesetzt. Dazu zählen u.a. der Kreisverkehr am Knotenpunkt Im Götzmann und die Zufahrt von der B 415 zum Fachmarktzentrum. Der Städtebauliche Vertrag von 2014 zwischen der ITB Investment GmbH & Co. KG und der Stadt Lahr regelt
unter anderem die Kostenübernahme und Herstellung von Erschließungsanlagen.
Seit 2016 sind mit Ausnahme einer Maßnahme alle verkehrlichen Maßnahmen umgesetzt und abgerechnet. Dabei handelt es sich um den Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur am Eckpunkt Dehner. Die Umsetzung sollte bedarfsabhängig zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Hierfür wurde im
Städtebaulichen Vertrag ein Ablösebetrag von 150.000 Euro an die Stadt bezahlt. Die Stadt verpflichtete sich in einer 1. Nachtragsvereinbarung, den Ablösebetrag von 150.000 Euro zurückzuerstatten,
sollte die Rechtsabbiegespur bis zum Ablauf des 31.12.2025 nicht erstellt und in Betrieb genommen
sein.
In der Vergangenheit wurde der Bereich um den Gartenbaumarkt Dehner im Rahmen von Verkehrsschauen begutachtet. Ergänzend wurde eine Knotenpunktuntersuchung durch ein Fachbüro durchgeführt. Die Ergebnisse werden den Gremien mit dieser Beschlussvorlage vorgestellt.
Folgt die Verwaltung der vom Fachbüro vorgeschlagenen Vorgehensweise, wird der Bau der Rechtsabbiegespur erst in Betracht gezogen, wenn andere Maßnahmen wirkungslos bleiben. Da dieser Fall
nicht ausgeschlossen werden kann, soll die Frist zur Rückzahlungsverpflichtung des Ablösebetrags
vorsorglich verlängert werden. Nach Gesprächen zwischen Verwaltung und Vertragspartner hat sich
die ITB-Investment GmbH & Co. KG verbindlich zu einer Fristverlängerung der Rückzahlungsverpflichtung des Ablösebetrages von 150.000 Euro um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2028 bereiterklärt.
Auch der seit 2017 nachfolgende Eigentümer VZWL Objekt Lahr GmbH & Co. KG unterstützt die Fristverlängerung.

Zielsetzung:
Ziel ist die langfristige Gewährleistung eines sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablaufs im Bereich
des Fachmarktzentrums in Lahr-Mietersheim.

Maßnahmen:
Das Fachbüro empfiehlt eine stufenweise Umsetzung der Maßnahmenvorschläge. Zunächst soll die
Signalisierung an den beiden Knotenpunkten auf der Rampe B 3/B 415 beim Eckpunkt Dehner und am
Beginn bzw. Ende der Rampe an der B 415 angepasst werden.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt.

Drucksache 237/2024

Seite 3

Im Haushaltsplan 2025 der Stadt Lahr ist die Rückzahlung des Ablösebetrags von 150.000 Euro für
das aktuell laufende Haushaltsjahr 2025 vorgesehen, da diese Vorlage nicht mehr rechtzeitig vor der
Haushaltsplanaufstellung, -beratung und -verabschiedung in die Gremien eingebracht werden konnte.
Der Abschluss einer 2. Nachtragsvereinbarung mit der ITB-Investment GmbH & Co. KG würde bedeuten, dass dieser Betrag im Falle einer Rückzahlung per Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr
2026 übertragen werden müsste, eine Evaluation sollte bis dahin möglich sein, oder im Falle einer
Realisierung der Rechtsabbiegespur ein deutlich höherer Betrag für Planung und Bau in die Haushaltspläne 2027 und 2028 aufgenommen werden müsste. Nach einer Evaluation der als Maßnahme 1 empfohlenen Signalisierungsanpassung würde den Gremien eine erneute Beschlussvorlage zum weiteren
Vorgehen vorgelegt werden.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Martin Stehr

Anlage(n):
- Anlage 0
- Anlage 1: Endbericht Knotenpunktuntersuchung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.