Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten)
24. März 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: Moser Drucksache Nr.: 1/2025 1. Ergänzung Az.: 460.023 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 61 / 621 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 28.01.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Bildung 19.02.2025 und Sport vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss 10.03.2025 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 24.03.2025 beschließend öffentlich Betreff: Bedarfsgerechter Ausbau und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten Beschlussvorschlag: 1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6-jährige Kinder für die Kita-Jahre 2024/25 bis 2026/27 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt, den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen zur Deckung des Rechtsanspruchs für 1-6-jährige Kinder weiter fortzusetzen. 3. Bis auf Weiteres wird auf den Bau einer Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Flurstück Nr. 9747 im Wohngebiet Hosenmatten verzichtet. Das Grundstück verbleibt im städtischen Besitz. Zusammenfassende Begründung: Zur Gewährleistung des gesetzlichen Anspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung sind weiterhin zusätzliche, bedarfsgerechte Betreuungsplätze für Kinder ab 1 Jahr bis zum Schuleintritt zu schaffen. Drucksache 1/2025 1. Ergänzung Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung wird als Pflichtaufgabe nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württemberg (KiTaG) vom Amt für Soziales, Bildung und Sport jährlich fortgeschrieben. Die Entwicklung der einzelnen Jahrgänge ist durch einen deutlich unterdurchschnittlichen Jahrgang 2023/2024 ab dem übernächsten Kita-Jahr leicht rückläufig. Familien melden ihren Betreuungsbedarf seit 2019 digital über die Zentrale Vormerkung an, die trägerübergreifend für alle Kindertageseinrichtungen in Lahr genutzt wird. In regelmäßigen Daten-Auswertungen aus der Zentralen Vormerkung ist auch unterjährig die Entwicklung der Nachfrage nach Kita-Plätzen sichtbar. Im laufenden Kita-Jahr 2024/2025 können nur noch einzelne freie oder freiwerdende Plätze bei Wegzug, Kündigung oder Nichtantritt eines zugesagten Platzes kurzfristig vergeben werden. Hierbei werden die 2024 neu eingeführten Vergabekriterien angewandt. Die verlässliche Aufrechterhaltung des täglichen Betriebs ist weiterhin für alle Träger herausfordernd. Das eingeführte Instrument der Zusatzkräfte wird im zulässigen Rahmen genutzt und hilft sehr, den Kita-Betrieb zu stützen. Der Fokus für die städtischen Kitas liegt dabei besonders auf einer Qualifizierungsperspektive für dieses Personal. Die Auslastung der besonders kostenintensiven Kleinkindangebote betrug zum gesetzlich vorgegebenen Erhebungsstichtag 01.03.2024 rund 88%. Für die Altersgruppe 3 Jahre bis Schuleintritt betrug die Auslastungsquote rund 91%. Die Auslastungsquote, insbesondere bei den Angeboten für Kinder ab drei Jahren ist relativ hoch, da noch fortlaufend Aufnahmen bis zu den Sommerferien erfolgen. Diese Belegungszahlen sind Grundlage für die vom Land im Folgejahr über den Finanzausgleich bereitgestellten Fördermittel für die Kindertagesbetreuung. Zielsetzung: Die Bedarfsdeckung mit Kindergarten- und Krippenplätzen im Stadtgebiet Lahr für 96,2% (Bedarf lt. KiBS = Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) der Lahrer Kinder zwischen 3 Jahren und Schuleintritt und für 42,6% (Bedarf lt. KiFöG-Studie) der Kinder unter drei Jahren wurde 2022 als Zielgröße definiert. Für Kinder mit Hauptwohnsitz in Lahr wird der rechnerische Bedarf für diese Zielgrößen ermittelt und mit dem vorhandenen Platzangebot in den jeweiligen Kindergartenbezirken abgeglichen (s. Anlage 1 und 2). Zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist daneben auch die qualitative Bedarfsdeckung weiterzuentwickeln. Diese Daten wertet die Verwaltung aus den vorliegenden Bedarfsmeldungen in der Zentralen Vormerkung aus und kann damit Aussagen zu Wartenden und deren Bedarf treffen. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der Statistikstelle wurde eine Prognose zur Entwicklung der Kinderzahlen in Gebieten mit umfangreichen Wohnbaumaßnahmen (Aufsiedelung bis 2030 und 2040) aufgestellt. Da die Aussagen zur Zahl der entstehenden Wohneinheiten aktuell noch dynamisch ist und nur größere Maßnahmen ungefähre Berücksichtigung finden, bleibt dieser Wert unscharf und ist nur als zurückhaltende Annäherung zu verstehen. Drucksache 1/2025 1. Ergänzung Seite 3 Maßnahmen: Zur Erreichung der Bedarfsdeckung ist weiterhin ein Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten durch Umbau oder Neubau von Kitas erforderlich. In qualitativer Hinsicht sind die Daten aus der Zentralen Vormerkung hinsichtlich gewünschter Betreuungsform für die Weiterentwicklung von Angeboten maßgeblich. Fertiggestellt wurde das Kita-Gebäude in der Dreyspringstraße. Hier ist die städtische Kita Bottenbrunnenstraße seit April 2024 als Kita Abenteuerland in Betrieb. Am Standort Bottenbrunnenstraße konnte im Oktober 2024 das Kinderhaus Ringelsöckchen des Trägers Vielfalt für Kinder gGmbH mit drei Gruppen den Betrieb aufnehmen. Höchste Priorität: • • Kita-Jammstraße, 5,5 Gruppen (ca. 80 Plätze Ü3 und 20 Plätze U3), beschlossen, in Umsetzung, Betriebsbeginn Herbst 2025 Sport-Kita Dammenmühle, 5 Gruppen (ca. 70 Plätze Ü3 und 20 Plätze U3), konzeptionelle Planung, GR-Beschluss ist erfolgt. Umsetzung in Projektphase 2 (2024-2027). Hohe Priorität: • Reichenbach/Kuhbach, 3(-5) zusätzliche Gruppen (ca. 25(-63) Plätze Ü3 und 15(-25) Plätze U3) sowie Bestandserhaltung, im Kontext mit Schulentwicklung beider Stadtteile, Planung seit 2024 Weitere Projekte: • Kita Freie Evangelische Schule, 3-(4) Gruppen, Erarbeitung Konzeptionelle Planung, GR-Beschluss bereits 03/2022, bauordnungsrechtliche Zulässigkeit in Klärung Am Standort Hosenmatten soll nach Abstimmung mit der Stadtplanung und der Statistikstelle keine Kindertageseinrichtung realisiert werden. Die Fläche könnte einer anderen Nutzung zugeführt und z.B. mit einer Kindertages-Großpflegestelle kombiniert werden. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Kindertagespflege ist für Kinder unter drei Jahren eine gleichwertige Betreuungsoption. Sie kann für ältere Kinder die Wartezeit auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung überbrücken und den Zeitrahmen der täglichen Kinderbetreuung in einer Kita auch sinnvoll ergänzen. Die gesetzliche Förderpflicht für die Angebote der Kindertagespflege liegt beim Träger der Öffentlichen Jugendhilfe. Einfluss auf die Kontinuität der Kindertagespflege nimmt die Stadt Lahr durch die Gewährung von Betreuungspauschalen, insbesondere für ungünstige Tageszeiten. Die Kosten der Sorgeberechtigten für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege übersteigen ohne individuelle Förderansprüche bzw. Kostenübernahmen durch das Landratsamt in der Regel die Kosten eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung ganz erheblich. Durch die freiwillige städtische Förderung der Kindertagespflege, insbesondere für die Altersgruppe unter drei Jahren, können jedoch städtische Investitionen und laufende Betriebskostenzahlungen für Kindertageseinrichtungen eingespart werden. Daher wurde durch den Gemeinderat 2023 eine grundsätzliche städtische Mietkostenförderung für einrichtungsähnliche Angebote der Tagespflege beschlos- Drucksache 1/2025 1. Ergänzung Seite 4 sen, wenn mehrere Tagespflegepersonen in angemieteten Räumen zusammenarbeiten. Aktuell gibt es drei geförderte Angebote. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Durch den weiterhin notwendigen Ausbau von Kita-Plätzen entstehen Kosten für Investitionen in Gebäude und Ausstattung sowie für den laufenden Betrieb in Form von Sach- und Personalkosten. Vom Land Baden-Württemberg werden ausgehend von der jährlichen Platzbelegung am 01.03. im darauffolgenden Jahr Finanzzuweisungen in Höhe von ca. 31,5% der durchschnittlichen Betriebskosten für Kinder von 3-6 Jahren und 68% für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt. Da die finanziellen Auswirkungen sich je nach Maßnahme erheblich unterscheiden, werden die konkreten finanziellen Auswirkungen erst im Rahmen von Einzelbeschlüssen aufgezeigt. Finanzierung: Im November 2023 wurde ein neues Landes-Förderprogramm für Investitionen beschlossen, das für den Neubau der Kita Abenteuerland in Anspruch genommen werden konnte. Aktuell ist keine Antragstellung für andere Projekte möglich. Begründung: Die Stadt Lahr hat ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung sicherzustellen. Im KitaJahr 2024/2025 fehlen zur rechnerischen Bedarfsdeckung noch 208 Plätze. Ohne weitere Maßnahmen würde der rechnerische Platzmangel bei gleichbleibenden Einwohner- und Platzzahlen bis 2026/2027 auf ca. 88 Plätze zurückgehen. Für Kinder unter drei Jahren stehen bis zu 558 Plätze zur Verfügung. Trotz erfolgter Angebotserweiterung und einem leichten Zuwachs bei den Plätzen in Kindertagespflege fehlen gesamtstädtisch im laufenden Kita-Jahr noch 97 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Ursächlich für diese Entwicklung ist ein stark unterdurchschnittlicher Geburtsjahrgang 2023/2024, der von der Statistikstelle als konjunktureller Knick gewertet wird. Das prognostizierte Wachstum der Stadt wird jedoch nicht nachhaltig gebremst. Im Vergleich der Jahre 2023 und 2024 zeigt sich, dass die bereits vorhandenen Kinderjahrgänge gegenübergestellt um 3,4 % gewachsen sind. Mit der Umsetzung aller dargestellten Maßnahmen (s. Seite 3) würden gesamtstädtisch spätestens ab 2030 keine Plätze mehr für Kinder ab drei Jahren fehlen, bei weiterer Aufsiedelung bis 2040 sich aber wieder ein Mangel entwickeln. Für Kinder unter drei Jahren wäre der Bedarf bis 2030 weiterhin in einem Umfang von ca. 70 fehlenden Kleinkindplätzen noch deutlich unterschritten und würde in der Folge bis 2040 um weitere ca. 20 Plätze ansteigen. Ob eine Bedarfsdeckung und Sicherstellung des bedingungslosen Rechtsanspruchs bei einem Platzangebot für 42,6% aller Kinder unter drei Jahren tatsächlich erreicht werden kann oder ob in der Zukunft mit noch höheren Zielgrößen gerechnet werden muss, lässt sich noch nicht beurteilen. Bei der Ermittlung der Bedarfsdeckung werden benachbarte Bezirke einzeln betrachtet. In der Realität ist jedoch eine Mitversorgung von benachbarten Bezirken gegeben. Bei der Frage der einrichtungsbezogenen Platznachfrage spielt auch die Mobilität der Familien eine große Rolle. Drucksache 1/2025 1. Ergänzung Seite 5 Ein bedarfsgerechtes Angebot soll auch unterjährige Wechselmöglichkeiten in andere Betreuungsformen oder Einrichtungen sowie kurzfristige Aufnahmen bei Zuzügen zulassen. Da auch andernorts vermehrt Platzknappheit herrscht, verbleiben Kinder bei einem Wegzug aus Lahr ins nahe Umland häufig noch einige Monate in Lahrer Einrichtungen. Die relativ niedrigen Kita-Gebühren in Lahr verstärken zusätzlich die Nachfrage nach Bleibemöglichkeiten oder der Aufnahme auswärtiger Kinder. Der kontinuierlichen Belegungsplanung durch die Einrichtungsleitung kommt große Bedeutung zu, um einer möglichst großen Zahl von Kindern Zugang zu frühkindlicher Bildung zu eröffnen und gleichzeitig Familien auch bedarfsgerecht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Besonders schwierig ist die unterjährige, kurzfristige Platzvergabe an alle neu zugezogenen Kinder insbesondere für künftige Schulanfänger und Geschwisterkinder. Der Bedarf an längeren, durchgehenden Betreuungszeiten steigt an. Will man diesem entsprechen, resultieren daraus ggf. geringere Gruppengrößen, ein erweitertes Raumprogramm sowie zusätzlicher Personalbedarf. Platzerhaltend wirkt sich dagegen die Umwandlung von Regelangeboten in Halbtagsangebote mit 4,5 oder 5 Stunden Öffnungszeit aus. Alle durchgängigen Angebotsformen bis zum frühen Nachmittag sind auch hinsichtlich der individuellen Wünsche zur Lage der Arbeitszeit bei pädagogischen Fachkräften beliebt. Die ermittelten Bedarfszahlen und Prognosewerte erfordern den kontinuierlichen weiteren Ausbau sowie Ausbildung und Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Die Maßnahmen sind daher schnellstmöglich entsprechend der Priorisierung weiterzuverfolgen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Dewes Amtsleiterin Anlage(n): Anlage 0 Anlage 1: Ü3-Bedarfsplanung Anlage 2: U3-Bedarfsplanung Anlage 3: Prognose Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.