Beschlussvorlage (Anlage 0)
24. März 2025
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Federführende Stelle; 502 Sachbearbeitung: Batista-Luis j Drucksache Nr.: 11/2025 Az.; An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe 28.01.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport 19.02.2025 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 10.03.2025 vorberatend nichtöffentlich Jugendgemeinderat 20.03.2025 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 24.03.2025 beschließend öffentlich Beratungsfolge Termin Betreff: Neufestlegung der Teilnehmerentgelte für die Jugenderhoiungsmaßnahme Stadtrander holung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Teilnehmerentgelte für Kinder aus Lahr ab dem laufen den Jahr auf 240,00 Euro zu erhöhen, für Kinder aus den umliegenden Gemeinden auf das jeweilig vorliegende Teiinehmerentgelt + 30% Zuschlag (312,00 Euro bei 240,00 Euro Teilnehmerentgelt als Grundlage). Zusammenfassende Begründung: Um den fortlaufend steigenden Kosten der Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung des städtischen Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur für Unterbringung, Bustransfer, so wie Lebensmittel entgegenwirken zu können, sollen dieTeilnehmerentgeite angepasst wer den. Drucksache 11/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Teilnehmerentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung des städtischen Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur wurden 2023 von 180,00 Euro auf 200,00 Euro erhöht. Aufgrund fortlaufend steigender Kosten für die Unterbringung auf dem Freizeithof Langenhard, für den Bustrans fer, sowie Lebensmittel ist eine weitere Anpassung notwendig. Das Teiinehmerentgelt für Lahrer Kinder soll von 200,00 Euro auf 240,00 Euro und für Kinder aus den umliegenden Gemeinden auf das Teil nehmerentgelt + 30% Zuschlag (312,00 Euro bei 240,00 Euro Teilnehmerentgelt als Grundlage) ange hoben werden. Für einkommensschwache Familien können die Kosten auf Antrag vom Landratsamt Ortenaukreis, Kommunale Arbeitsförderung (KOA) oder Jugendamt, anteilig oder in voller Höhe übernommen wer den. Bei Erhalt eines Ablehnungsbescheids von der KOA ist es für Inhaber des Lahr-Passes möglich. 50 % Erlass auf das Teilnehmerentgelt zu gewähren. Anmerkung: Bei der Verteilung der Plätze werden Kinder aus Lahr vorrangig behandelt. Kinder aus umliegenden Gemeinden haben in den letzten Jahren nur vereinzelt teilgenommen. 2024 waren es insgesamt 5 Kinder aus umliegenden Gemeinden. Der Zuschlag für Kinder aus den umliegenden Gemeinden wird bereits seit 2014 erhoben. Zieisetzung/Maßnahmen: Um die Jugenderhoiungsmaßnahme Stadtranderholung weiterhin durchführen zu können und zur Ent lastung des städtischen Haushaltes, werden die Teilnehmerentgelte für Kinder aus Lahr ab dem lau fenden Jahr auf 240,00 Euro, für Kinder aus den umliegenden Gemeinden auf das jeweilig vorlie gende Teilnehmerentgelt + 30% Zuschlag erhöht. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: E3 Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen. Im Folgenden sind die zu erwartenden Mehreinahmen durch die Erhöhung derTeiinehmerentgelte bei Vollauslastung über die Darstellung der zu erwarteten Einnahmen im Vergleich aufgelistet: 500 x 200.00 € = 100.000,00 € (alt) 500 x 240,00 € = 120.000,00 € (neu) ^ ergibt ein Plus von 20.000,00 € Drucksache 11/2025 Seite 3 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.