Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Federführende Stelle; 502
Sachbearbeitung: Batista-Luis

j

Drucksache Nr.: 11/2025
Az.;

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 28.01.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ausschuss für Soziales, Bildung
und Sport

19.02.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

10.03.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Jugendgemeinderat

20.03.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.03.2025

beschließend

öffentlich

Beratungsfolge

Termin

Betreff:
Neufestlegung der Teilnehmerentgelte für die Jugenderhoiungsmaßnahme Stadtrander­
holung

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Teilnehmerentgelte für Kinder aus Lahr ab dem laufen­
den Jahr auf 240,00 Euro zu erhöhen, für Kinder aus den umliegenden Gemeinden auf
das jeweilig vorliegende Teiinehmerentgelt + 30% Zuschlag (312,00 Euro bei 240,00 Euro
Teilnehmerentgelt als Grundlage).

Zusammenfassende Begründung:
Um den fortlaufend steigenden Kosten der Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung
des städtischen Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur für Unterbringung, Bustransfer, so­
wie Lebensmittel entgegenwirken zu können, sollen dieTeilnehmerentgeite angepasst wer­
den.

Drucksache 11/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Teilnehmerentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung des städtischen
Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur wurden 2023 von 180,00 Euro auf 200,00 Euro erhöht. Aufgrund
fortlaufend steigender Kosten für die Unterbringung auf dem Freizeithof Langenhard, für den Bustrans­
fer, sowie Lebensmittel ist eine weitere Anpassung notwendig. Das Teiinehmerentgelt für Lahrer Kinder
soll von 200,00 Euro auf 240,00 Euro und für Kinder aus den umliegenden Gemeinden auf das Teil­
nehmerentgelt + 30% Zuschlag (312,00 Euro bei 240,00 Euro Teilnehmerentgelt als Grundlage) ange­
hoben werden.
Für einkommensschwache Familien können die Kosten auf Antrag vom Landratsamt Ortenaukreis,
Kommunale Arbeitsförderung (KOA) oder Jugendamt, anteilig oder in voller Höhe übernommen wer­
den. Bei Erhalt eines Ablehnungsbescheids von der KOA ist es für Inhaber des Lahr-Passes möglich.
50 % Erlass auf das Teilnehmerentgelt zu gewähren.

Anmerkung:
Bei der Verteilung der Plätze werden Kinder aus Lahr vorrangig behandelt.
Kinder aus umliegenden Gemeinden haben in den letzten Jahren nur vereinzelt teilgenommen. 2024
waren es insgesamt 5 Kinder aus umliegenden Gemeinden.
Der Zuschlag für Kinder aus den umliegenden Gemeinden wird bereits seit 2014 erhoben.

Zieisetzung/Maßnahmen:
Um die Jugenderhoiungsmaßnahme Stadtranderholung weiterhin durchführen zu können und zur Ent­
lastung des städtischen Haushaltes, werden die Teilnehmerentgelte für Kinder aus Lahr ab dem lau­
fenden Jahr auf 240,00 Euro, für Kinder aus den umliegenden Gemeinden auf das jeweilig vorlie­
gende Teilnehmerentgelt + 30% Zuschlag erhöht.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
E3

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen.

Im Folgenden sind die zu erwartenden Mehreinahmen durch die Erhöhung derTeiinehmerentgelte bei
Vollauslastung über die Darstellung der zu erwarteten Einnahmen im Vergleich aufgelistet:
500 x 200.00 € = 100.000,00 € (alt)
500 x 240,00 € = 120.000,00 € (neu) ^ ergibt ein Plus von 20.000,00 €

Drucksache 11/2025

Seite 3

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.