Beschlussvorlage (Anlage 2 Managemenfassung Feuerwehrbedarfsplan)
Vorlage: Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 2035
26. März 2025
Beschlussvorlage (
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 2035)
Beschlussvorlage (Anlage 0_Beschlussvorlage_Feuerwehrbedarfsplan)
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Beschlussvorlage (Anlage 2 Managemenfassung Feuerwehrbedarfsplan)
Beschlussvorlage (Anlage 3_Beschlussvorlage Bedarfsplan Umschichtung INV)
Beschlussvorlage (Anlage 4_Anhörung Feuerwehrausschuss 18.03.2025)
26. März 2025
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Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 2035)
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Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 I. 25.02.2025 Zusammenfassung (Managementfassung für den schnellen Leser) des Feuerwehr-Bedarfsplans der Stadt Lahr Jede Gemeinde hat nach dem Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Mit dem Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr wurde ein erstmals ein grundsätzlicher Handlungsrahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit, zur Erreichung der Eintreffzeiten (Schutzziele) und zur strategischen Weiterentwicklung der Feuerwehr Lahr geschaffen. Der Feuerwehr-Bedarfsplan erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Baumaßnahmen wurden über einen Zeitraum von 15 Jahren betrachtet. Gefahrenbeschreibung / Gefahrenpotentiale in der Stadt Lahr Die enorme städtebauliche Entwicklung der Stadt Lahr in den vergangenen Jahren hat weitreichende Auswirkungen auf das Feuerwehrwesen. Die Stadt hat rund 600 Hektar Konversionsfläche, einschließlich des ehemaligen kanadischen Flughafens, übernommen und ihre Bevölkerung ist auf über 50.000 Einwohner angewachsen. Lahr verfügt über mehr 8.300 Wohngebäude; eine Vielzahl der Gebäuden fallen unter die Gebäudeklassen IV und V der Landesbauordnung (Mehrfamilienwohnhäuser und Hochhäuser). Hinzu kommen eine Vielzahl von Gewerbe- und Industriebetrieben. Zwei Kliniken von überregionaler Bedeutung, mehrere Alten- und Pflege-einrichtungen, der Flugplatz Black Forest Airport (ehemalige NATO-Airbase) und zahlreiche Betriebe und Praxen, die regelmäßig mit radioaktiven Substanzen der Gefahrengruppe 2 und 3 umgehen, tragen zu einem erheblichen Gefahrenpotenzial bei. Die Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel zählt zu den ältesten und am stärksten befahrenen Eisenbahnstrecken in Südwestdeutschland. Mehr als 300 Nahverkehrs-, Fernverkehrs- und Güterzüge passieren täglich die Stadt Lahr. In den kommenden Jahren wird ein weiterer Anstieg des Verkehrs erwartet. Der Ausbau der Bahnstrecke zur weiteren Erhöhung der Kapazitäten soll bis 2035 abgeschlossen sein. Der Ausbau der Rheintalbahn, die Bundesautobahn A5 sowie die Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebiets Lahr mit der Ansiedlung von großen Logistikunternehmen und den vier Betrieben, die der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegen, haben das Risikoprofil der Stadt erheblich verändert. Dazu kommt, dass der Maßnahmenbericht zur Hochwasserrisikomanagementplanung in Baden-Württemberg im Stadtgebiet von Lahr entlang des Gereutertalbachs, der Schutter, des Schutter-Entlastungskanals und des Sulzbachs erhebliche Hochwasserrisiken für die menschliche Gesundheit ausweisen. 1 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Bei einem HQ100-Ereignis könnten in Lahr zwischen 5.000 und 10.000 Menschen betroffen sein, insbesondere in der Kernstadt sowie den Stadtteilen Kuhbach und Sulz. Bei einem HQextrem-Ereignis wären zusätzlich bis zu 2.500 Personen in Reichenbach und Hugsweier betroffen, hierbei jedoch ohne direkte Möglichkeit der Evakuierung. Infolge all dieser Entwicklungen weist die Stadt Lahr heute Gefahrenpotenziale auf, die mit denen einer Großstadt vergleichbar sind. Die strategischen Ziele der Stadt Lahr, insbesondere das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2040, verdeutlichen, dass die Stadt auch in Zukunft weiter wachsen wird. Die Entscheidung des Kreistages, ein modernes und zukunftsfähiges Klinikum im Westen Lahrs zu errichten, unterstreicht die Bedeutung der Stadt und ihre fortschreitende Entwicklung. Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr Lahr Brände in Sonder- und Flächenbauten, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie in Verkaufs- und Versammlungsstätten, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Schulen oder Kindergärten stellen jederzeit eine hohe Gefahr dar und bringen besondere Herausforderungen für die Feuerwehr Lahr mit sich. Diese Ereignisse sind nicht mit einem Standardbrandereignis vergleichbar, da neben der Menschenrettung u.U. auch umfangreiche Evakuierungen oder eine massive Brandbekämpfung durchgeführt werden müssen. Solche Szenarien sind auch durch längere Anmarschund Rettungswege, große Eindringtiefen, sowie dem Absuchen großer Flächen gekennzeichnet. Der Aufbau einer Löschwasserversorgung in Gebieten mit eingeschränkter Löschwasserversorgung muss über die Brandbekämpfung hinaus möglich sein. Gleiches gilt für den Bereich der Technischen Hilfeleistung. Auf den Gemeinde-, Kreis, Landes- und Bundesstraßen sowie der vierspurig ausgebauten Bundes-autobahn A 5 ist eine steigende Verkehrsbelastung festzustellen. Wurden 2012 noch etwa 63.000 Fahrzeuge, davon rund 11.000 Lkw, innerhalb von 24 Stunden gezählt, so zeigen die aktuellen Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) inzwischen rund 72.000 Fahrzeuge, darunter mehr als 12.000 Lkw auf – und die Tendenz ist weiter steigend. Die B 415 ist in den Ortsdurchfahrten der Kernstadt Lahr sowie in den östlichen Ortsteilen Kuhbach und Reichenbach mit ca. 19.000 Kfz/24h sehr stark belastet. Schwere Unfälle mit Lkw-Beteiligung, Rettungseinsätze und technische Hilfeleistungen bei Unfällen mit mehreren beteiligten Fahrzeugen und eingeklemmten Personen kommen regelmäßig vor. Eine redundante Vorhaltung von leistungsfähigen Rettungsgeräten ist notwendig. 2 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Die Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Offenburg zeigt eine kontinuierliche Zunahme der Unfälle auf der A5 bei Lahr, was durch die stark frequentierte Strecke und die häufigen Baustellen bedingt ist. Im Jahr 2022 wurden hier etwa 50 größere Unfälle verzeichnet. Aber auch die Technische Rettung von Personen bei Unfällen in Gewerbebetrieben, im Wald und Forst sowie das Auslaufen von gefährlichen Stoffen kommen regelmäßig vor. Aufgrund der kritischen Hochwassersituation im Gemeindegebiet sind auch Maßnahmen für Starkregenereignisse, Stürme und Unwetterlagen zu berücksichtigen Die Feuerwehr Lahr ist dem Einsatzaufkommen, der Entwicklung der Stadt und dem Gefahrenpotential in Personal, Organisation und Technik nur in Teilen mitgewachsen. Einsatzaufkommen Das Einsatzaufkommen der Feuerwehr Lahr ist in den vergangenen 12 Jahren um rund 58 % gestiegen. Die Einsatzentwicklung der Jahre 2019 bis 2023 zeigt tendenziell gleichbleibend hohe Einsatzzahlen. Aktuell wird die Feuerwehr durchschnittlich zu etwa 740 Einsätzen pro Jahr alarmiert, was bedeutet, dass die überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräfte nahezu zweimal pro Tag alarmiert werden. Der Schwerpunkt des Einsatzgeschehens liegt in der Lahrer Kernstadt, in Dillingen-Ost sowie im Industriegebiet West. In den einzelnen Stadtbezirken ist die Einsatzdichte hingegen deutlich geringer. Ein weiteres Einsatzcluster befindet sich im Westen der Stadt, insbesondere auf der Bundesautobahn BAB 5. Hier rückt die Feuerwehr Lahr häufig zu Fahrzeugbränden und schweren Verkehrsunfällen, vielfach mit LKW-Beteiligung, aus. Im Industriepark sind neben Alarmierungen durch Brandmeldeanlagen auch eine hohe Anzahl von zeitkritischen Einsätzen erkennbar, die ein schnelles Eintreffen der Einsatzkräfte verlangen. Die Einsätze der Feuerwehr Lahr gliedern sich pro Jahr in durchschnittlich 190 Brände, 35 Verkehrsunfälle, 34 Personenrettungen, 150 sonstige Hilfeleistungen. Rund 150 mal wird die Feuerwehr zu Alarmen über Brandmeldeanlagen gerufen. Zudem muss der Brandschutz auf dem Flughafen rund 160 mal pro Jahr sichergestellt werden. Knapp 50 mal rückte die Feuerwehr Lahr im Jahr 2024 zur Überlandhilfe in umliegende Gemeinden oder nach der interkommunalen Vereinbarung „Feuerwehrkooperation Ortenaukreis“ aus. 3 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Feuerwehr Lahr Die Feuerwehr der Stadt Lahr besteht nach der neuen Feuerwehrsatzung vom 01.01.2025 aus den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Lahr-Innenstadt sowie der Freiwilligen Einsatzabteilungen West (ehemals Hugsweier und Langenwinkel), Kippenheimweiler, Kuhbach, Mietersheim, Reichenbach und Sulz. Des Weiteren ist eine Einsatzabteilung hauptamtliche Kräfte, gebildet. Zur Feuerwehr Lahr gehören ebenfalls die Alters- und Ehrenabteilung, die Abteilung Jugendfeuerwehr, die Abteilung Musik, sowie die sonstigen einsatzdienstleistenden Feuerwehrangehörigen, die keiner Einsatzabteilung angehören (Sondereinheiten und Fachberater). Feuerwehrstruktur / Innere Organisation Die Feuerwehr Lahr ist weitgehend „freiwillig“ organisiert. Die freiwilligen Einsatzabteilungen sind, mit Ausnahme der Abteilungen Hugsweier und Langenwinkel, die in der Feuerwache West zusammengefasst wurden, in den historisch gewachsenen Ortsteilen angegliedert. Da die Ortsteile alle weit auseinander liegen, kann auf keine der FeuerwehrAbteilungen verzichtet werden. Der Standort der Abteilungen Kuhbach und Reichenbach könnte jedoch in einem Gebäude zusammengeführt werden. Die Feuerwache Lahr am Rathausplatz ist derzeit nicht ständig (Rund um die Uhr) besetzt. In der Einsatzabteilung „hauptamtliche Kräfte“ sind derzeit insgesamt 16 Beschäftigte und Einsatzbeamte tätig, die vorwiegend für die Leitung der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, den Vorbeugenden Brandschutz, für die Gerätewartung und Verwaltung der Feuerwehr sowie für die Durchführung kleinerer Einsätze angestellt sind. Die Feuerwache Lahr sollte nach den derzeit geltenden Vorgaben werktags von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit 3 Einsatzkräften von 18:00 bis 22:30 Uhr mit 2 Einsatzkräften und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr mit einer Einsatzkraft besetzt sein, um die ehrenamtlichen Einsatzabteilungen zu unterstützen und die nach den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr geforderten Eintreffzeiten sicherzustellen. Diese Stärke von 3 Einsatzkräften konnte im Jahr 2024 an 54 (21,7%) von 249 Arbeitstagen im Jahr 2024 nicht erreicht werden. Werktags in der Zeit von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr und am Wochenende befindet sich ein Mitarbeitender der Einsatzabteilung „hauptamtliche Kräfte“ in Rufbereitschaft. Bei einem entsprechenden Vorfall/Einsatz muss dieser unter Anwendung von Sonderrechten unmittelbar zur Feuerwache Rathausplatz kommen. Ein zweiter Mitarbeiter ist auf freiwilliger Basis für diese Dienste eingeteilt. 4 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Mit diesen ersatzweise eingerichteten hauptberuflichen Rufbereitschaft zur Besetzung der Feuerwache und zur Abwicklung von Kleineinsätzen kann die notwendige Zielerreichung nicht sichergestellt werden. Der Personal- und Ausrüstungsstand sowie die derzeitigen Einsatzplanungen sind nicht ausreichend. Die ergänzenden Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (LF-KatS Bund, CRBN-Erkundungsfahrzeug) sind bei der Feuerwehr Lahr vollständig in den Grundschutz eingeplant. Da der Bund und das Land aufgrund immer öfters eintretender Großschadenlagen (Ahrtal, Erft-Kreis, Hagelunwetter Reutlingen, Trossingen, Hochwasser Saarland, Gemmingen, Unwetter Alb-Donau-Kreis …) die Fahrzeuge immer öfters über einen längeren Zeitraum abzieht, ist die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr in diesen Fällen eingeschränkt. Auch sollten wirksame, verstärkende Maßnahmen zur Unterstützung der Leitung der Feuerwehr und für die einsatzplanerischen Maßnahmen vorangebracht werden. Um die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr dauerhaft sicherzustellen, sind Anpassungen bei der Personal- und Fahrzeugausstattung sowie deren bedarfsgerechte und ordnungsgemäße Unterbringung in den Feuerwehrhäusern dringend erforderlich. Bedingt durch das hohe Einsatzaufkommen und zahlreiche Sonderaufgaben, insbesondere den Flugplatzbrandschutz am Sonderflughafen Lahr und die Absicherung von Hubschrauberlandungen am Klinikum, wurde die Belastungsgrenze sowohl im Ehrenamt als auch bei den hauptamtlichen Einsatzkräften erreicht. Leitung der Feuerwehr (Feuerwehrkommandant) Dem Feuerwehrkommandant kommt in der Stadt Lahr eine herausragende Stellung in der Einsatzvorbereitung, der Personalführung und der Organisation der Feuerwehr zu. Die Leitungsebene der Feuerwehr der Stadt Lahr wird nach der neuen Feuerwehrsatzung mit einem hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten und einem hauptamtlichen Stellvertreter gebildet. Für die Belange der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lahr wird außerdem ein ehrenamtlicher, stellvertretender Feuerwehrkommandant (Leitender Hauptbrandmeister) in die Führung der Feuerwehr bestellt. Er ist dem Feuerwehrkommandanten unterstellt und vertritt diesen mit allen Rechten und Pflichten bei Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr. Der Feuerwehrkommandant und die beiden Stellvertreter sind für die strategische Planung in Koordination innerhalb der Feuerwehr Lahr gemeinsam verantwortlich. 5 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Einsatzorganisation und Alarm- und Ausrückeordnung Die Einsatzorganisation ist in der Alarm- und Ausrückeordnung geregelt, die im Einsatzleitrechner der Integrierten Leitstelle Ortenau hinterlegt ist. Das einsatztaktische Gesamtkonzept der Feuerwehr Lahr basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und der hauptamtlichen Einsatzabteilung. Die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Lahr sieht tagsüber vor, dass in den meisten Fällen neben der zuständige Abteilung die Abteilung Freiw. Feuerwehr Lahr-Innenstadt und die Hauptamtliche Einsatzabteilung mitalarmiert werden. Das verfügbare ehrenamtliche Einsatzpersonal ist jedoch nicht immer ausreichend, um die erforderliche Mannschaftsstärke für die 1. und 2. Einheit (jeweils 9 Einsatzkräfte) sicher zu erreichen. Daher übernimmt die hauptamtliche Einsatzabteilung zur Entlastung der Ehrenamtlichen Einsatzabteilungen die Abarbeitung einer Vielzahl von Kleineinsätzen und verstärkt tagsüber die Freiwilligen Einsatzkräfte, um das zeitgerechte Eintreffen des 1. Fahrzeuges sicherzustellen. Dieses Vorgehen ist zielgerichtet und angemessen. Nachbarschaftshilfe und Überlandhilfe Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist die Feuerwehr Lahr in die Feuerwehrkooperation Ortenau zusammen mit den Städten Achern, Kehl, Offenburg und Oberkirch eingebunden. Ziel ist es, die Optimierung von Ressourcen und die gegenseitige Unterstützung bei Einsätzen, insbesondere durch die Bereitstellung spezialisierter Ausrüstung für Hochwasserlagen und die Gefahrenabwehr bei Gefahrstoffunfällen. Als Verbundpartner nimmt die Feuerwehr der Stadt Lahr auch eine wichtige Rolle auch für den Ortenaukreis sowie die Kommunen im Unterstützungsbereich ein. Zudem leistet die Feuerwehr Lahr in den Gemeinden, Friesenheim, Seelbach, Kippenheim, Mahlberg, Schwanau, Schuttertal und Meißenheim Überlandhilfe. Personal Die Feuerwehr Lahr verfügt über motiviertes, gut ausgebildetes und leistungsbereites Feuerwehrpersonal, sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt. 6 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Personal in den Freiw. Feuerwehrabteilungen Die Freiw. Feuerwehr Lahr verfügt über 273 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in den 7 Einsatzabteilungen. Damit können die vorhandenen Einsatzfahrzeuge (ohne MTW) 2-fach besetzt werden. Das Durchschnittsalter der Mitglieder in den Einsatzabteilungen liegt bei 36,8 Jahren. Tagsüber stehen derzeit von den 273 Einsatzkräften nur ca. 90 Einsatzkräfte zur Verfügung. Die vorhandenen Einsatzfahrzeuge können deshalb tagsüber nur einfach besetzt werden. Das Löschfahrzeug in Kuhbach kann tagsüber nur teilbesetzt werden. An Wochenenden, samstags, sonntags und feiertags steht in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr aufgrund des geänderten Freizeitverhaltens in den ersten 10 Minuten oft nicht genügend ehrenamtliche Einsatzpersonal zur Verfügung, um die Fahrzeuge sicher zu besetzen. Eine Wochenendbereitschaft durch die Freiw. Feuerwehr könnte eine deutliche Verbesserung bringen. Der sehr hohe Anteil an Doppelmitgliedschaften in den Abteilungen und Sondereinheiten ist erfreulich und ein gutes Zeichen für das hohe Engagement der Feuerwehrangehörigen. Bei langandauernden Einsätzen ist jedoch die Verfügbarkeit des Einsatzpersonals bei der hohen Zahl von Doppelmitgliedschaften eingeschränkt. Die Personalstärken bei der Freiw. Feuerwehr Lahr sind derzeit als nicht ausreichend zu bewerten, um alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigen zu können. Die Belastungsgrenzen sind zudem erreicht. Es bedarf daher der permanenten und großflächigen Werbung um junge Nachwuchskräfte in die Freiw. Feuerwehr Lahr. Ein Personalentwicklungskonzept ist aufzustellen. Ein Recruitierungskonzept über die Social Media- Kanäle der Stadt Lahr wurde zusammen mit der städtischen Pressestelle bereits auf den Weg gebracht. Nachdem die Eintreffzeiten für eine leistungsfähige Feuerwehr immer wieder unterschritten werden, sollte die Feuerwache Lahr rund um die Uhr mit einer hauptamtlichen Mindestbesetzung ergänzt werden. Die Ausbildung, insbesondere die Anzahl der ausgebildeten Führungskräfte (Zug- und Gruppenführer) ist stimmig. Die Anzahl der Atemschutzgeräteträger mit gültiger Eignungsuntersuchung (ehemals G 26.3-Untersuchung) und durchgeführter jährlicher Einsatzübung muss verbessert werden. Personal in der Hauptamtlichen Einsatzabteilung Die Hauptamtliche Einsatzabteilung stellt tagsüber einen wesentlichen Baustein für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr dar. Die 16 im Einsatzdienst vorhandenen Personalstellen (Stand 2024) sind für die sichere Besetzung der notwendigen Funktionen nicht ausreichend. 7 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Es sollten künftig drei Funktionsstellen im 24h-Dienst (ständig in der Feuerwache besetzt) für die Feuerwehr-Einsatzzentrale und als Unterstützungspersonal für zeitkritische Einsätze zur Verfügung stehen. Die drei Grundfunktionen sollten tagsüber an Werktagen von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr durch einen Tageseinsatzdienst mit mind. 4 Funktionsstellen verstärkt werden. Am Wochenende sollte die Freiw. Feuerwehr die Tageseinsatzdienstfunktionen, insbesondere samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 10:00 Uhr – 18.00 Uhr besetzen. Der Tageseinsatzdienst muss zusammen mit den Grundfunktionen das unverzügliche Ausrücken der 1. Einheit (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) sicherstellen und gewährt die Einsatzbereitschaft in den feuerwehreigenen Werkstätten (Atemschutz, Schlauch, Kfz-Werkstatt, Messtechnik, Funk, Kleiderkammer, Elektro) dauerhaft. Bis 2032 ist dazu ein Stellenzuwachs von 12 Stellen im Einsatzdienst notwendig. Pro Jahr sollten nicht mehr wie 2-3 zusätzliche Stellen geschaffen werden, um die neuen Mitarbeitenden in den Dienstbetrieb integrieren zu können. Der Beruf des Feuerwehrmanns bzw. der Feuerwehrfrau in der Stadt Lahr sollte attraktiver gestaltet werden, um auch künftig ausreichend Bewerber in einem Umfeld der professioneller aufgestellten Feuerwehren in Offenburg, Kehl, Baden-Baden, Freiburg oder der Werkfeuerwehr des Europa-Parks Rust mithalten zu können. Vergangene Erfahrungen haben gezeigt, dass qualifiziertes Einsatzpersonal nur dann erfolgreich gewonnen und langfristig gehalten werden kann, wenn die Rahmenbedingungen attraktiv sind. Dazu zählen unter anderem moderne und funktionale Arbeitsplätze, ansprechende Schichtdienstmodelle, sichere Anstellungsverhältnisse als Einsatzbeamte, eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine leistungsfähige Ausrüstung und Technik. Der Personalkostenansatz würde sich ab dem 8. Jahr um insgesamt 900.000 Euro (jährlich im Durchschnitt ca. 90.000 €) erhöhen. Nachwuchssicherung Die Nachwuchssicherung wird in den kommenden Jahren eine zentrale Herausforderung für die Feuerwehr Lahr darstellen. Um dem entgegenzuwirken, wurde bereits eine Jugendfeuerwehr gegründet, in der derzeit rund 90 Jugendliche aktiv sind – davon 47 im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Allerdings ist die derzeitige Stärke der Jugendfeuerwehr nicht ausreichend, um den zukünftigen Bedarf an Einsatzkräften zu decken. Dies betrifft sowohl die angestrebte 2- bis 3-fache Fahrzeugbesetzung als auch den Ersatz altersbedingter Abgänge. 8 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Daher muss die Nachwuchsarbeit in den kommenden Jahren intensiv gefördert werden. Eine attraktive Feuerwehrarbeit ist essenziell, um die Mitgliedschaft in der Feuerwehr zu bewerben. Hierbei sollten alle relevanten Akteure – darunter die Stadtverwaltung, der Gemeinderat, der Förderverein der Feuerwehr Lahr und die Feuerwehr selbst – aktiv in Schulen, Betrieben, der Gemeindeverwaltung und Vereinen für den Feuerwehrdienst werben. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die gezielte Ansprache von Mädchen und jungen Frauen sowie Neubürgern gelegt werden, um sie für die Feuerwehr zu gewinnen. Zusätzlich bietet die Rekrutierung sogenannter „Gastausrücker“ – Feuerwehrangehörige aus anderen Städten und Gemeinden, die in Lahr arbeiten – eine wertvolle Möglichkeit zur Stärkung der Einsatzkräfte. Diese potenziellen Mitglieder sollten gezielt angesprochen und für den Feuerwehrdienst in Lahr gewonnen werden. Eintreffzeiten / Leistungsfähigkeit der Feuerwehr / Tagesalarmverfügbarkeit Nach den Vorgaben des Landesfeuerwehrverbandes und des Innenministeriums Baden-Württemberg gilt die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr als gegeben, wenn eine erste Einheit mit einer Stärke von 9 Einsatzkräften innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintrifft. Die zweite Gruppe muss mit gleicher Personalstärke spätestens nach 15 Minuten vor Ort sein. Die Einhaltung der 10-Minuten-Eintreffzeit stellt ein zentrales planerisches Ziel dar. Unter Berücksichtigung von Faktoren wie Verkehrslage, Baustellen und Straßenverhältnissen sollte eine tatsächliche Einhaltung dieser Frist für die Stadt Lahr in mindestens 85 % der Fälle im bebauten Stadtgebiet erreicht werden. Aufgrund des erhöhten Gefährdungspotentials ist es essenziell, dass die Einsatzstärke der ersten Einheit mit 9 Einsatzkräften insbesondere in der Innenstadt und im Lahrer Westen gewährleistet bleibt. In den Ortsteilen mit geringerem Gefährdungspotential, beispielsweise in Wohngebieten oder kleineren Gewerbegebieten, kann bei guter technischer Ausstattung die erste Einheit auch mit mindestens 6 Einsatzkräften ausrücken. Aktuell liegt die durchschnittliche Ausrückezeit der ersten Gruppe in Lahr bei etwa 5 Minuten, mit einer Schwankungsbreite zwischen 3 und 7 Minuten. Die Ausrückezeiten haben sich durch die Einrichtung von 30er-Zonen deutlich verlängert. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen erreichen ihre Feuerwehrhäuser später. Die Anzahl der verfügbaren Einsatzkräfte variiert je nach Tageszeit zwischen 5 und 9 Personen. Eine Analyse der vergangenen Einsätze zeigt, dass das erste HilfeleistungsLöschgruppenfahrzeug in 63 % der zeitkritischen Einsätze innerhalb von 10 Minuten an der Einsatzstelle eintraf. Die Drehleiter erreichte diesen Zielwert in nur 46 % der Fälle. 9 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Um die Eintreffzeiten weiter zu verbessern, sind Optimierungen in der Alarmierungsordnung sowie Anpassungen der Ausrückevorgänge erforderlich. Jedoch wird das angestrebte Ziel von 85 % ohne zusätzliches hauptamtliches Personal nicht erreichbar sein. Aufgrund der personellen Tagesverfügbarkeit ist die Sicherstellung der Einsatzstärken additiv - mit allen Abteilungen gemeinsam – sicherzustellen. Die Feuerwehr-Struktur, die Einsatzorganisation und die Ausbildung sind künftig auf diesen Umstand abzustimmen. Betrachtung der Eintreffzeiten am neuen Klinikum bei Langenwinkel Im Zuge der Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens sowie der Variantenentscheidung zur Anbindung des neuen Klinikums an die B 415 wurde die Eintreffzeit der Feuerwehr im Ortsteil Langenwinkel mit dem geplanten Standort des Klinikums gesondert analysiert. Eine durchgeführte Fahrisochronenberechnung ergab, dass die reine Fahrzeit von der Feuerwache am Rathausplatz bis zum neuen Klinikstandort etwa 8 Minuten beträgt. Diese Berechnung basiert auf einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Wahl dieser Geschwindigkeit erfolgt aus methodischen Gründen, da in Isochronenberechnungen für das gesamte Stadtgebiet einheitliche Annahmen getroffen werden müssen. Die Berechnung berücksichtigt typische Verzögerungen durch Ampeln, Kreuzungen, innerstädtischen Verkehr und begrenzte Fahrbahnbreiten. Allerdings wird in dieser Modellrechnung nicht berücksichtigt, dass Feuerwehrfahrzeuge Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen. Insbesondere auf der B 415 ermöglicht dies eine deutlich höhere Durchschnittsgeschwindigkeit. In mehreren Testfahrten mit Löschfahrzeugen wurde eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 66 km/h auf dem Abschnitt zwischen der Feuerwache und der Abfahrt Langenwinkel ermittelt. Diese Ergebnisse bestätigen, dass sowohl der Ortsteil Langenwinkel als auch der neue Standort des Klinikums innerhalb der vorgegebenen Eintreffzeit von 10 Minuten erreicht werden kann. Dies setzt jedoch eine stabile und verlässliche Ausrückzeit voraus. Zur weiteren Optimierung der Ausrück- und Eintreffzeiten können bis zur Inbetriebnahme des Klinikums im Jahr 2032 verschiedene Maßnahmen beitragen. Dazu gehören insbesondere eine Verkürzung der Ausrückezeiten durch eine kontinuierliche und sichere Besetzung der Feuerwache am Rathausplatz durch hauptamtliche Kräfte sowie die Implementierung einer Vorrangschaltung für Feuerwehrfahrzeuge an den Ampelanlagen auf der B-415. Über den Eingriff in den Verkehrsleitrechner kann ein Abfluss des aufgestauten Verkehrs erfolgen und ein schnelles Anrücken der Feuerwehr sichergestellt werden. Vergleichbare Vorrangschaltungen sind in Böblingen, Offenburg und Freiburg erfolgreich im Einsatz. 10 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Zusätzlich kann die Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften im westlichen Stadtgebiet erheblich verbessert werden, indem Homeoffice-Arbeitsplätze in der Feuerwache West eingerichtet werden. Während der Bauzeit wird empfohlen georeferenzierte Meldepunkte und Anfahrpunkte auf dem Baugelände festzulegen. Technik Die Stadt Lahr verfügt derzeit über 32 Feuerwehrfahrzeuge, darunter 29 städtische Fahrzeuge und 8 Abrollbehälter. Das durchschnittliche Alter der 21 Großfahrzeuge (> 4,75 Tonnen) beträgt aktuell 18,3 Jahre, während die 8 Kleinfahrzeuge ein Durchschnittsalter von 15,0 Jahren aufweisen. In den kommenden Jahren müssen zahlreiche Fahrzeuge altersbedingt oder aufgrund steigender Störanfälligkeit ersetzt werden. Das neue, an die gemeindespezifische Risikoplanung angepasste Fahrzeugkonzept sieht künftig insgesamt 39 Fahrzeuge vor. Angesichts der aktuellen Gefahrenlage sollen zehn zusätzliche Fahrzeuge beschafft werden, darunter eine zweite Drehleiter, ein ELW 1, ein HLF, ein Gerätewagen Logistik (Allrad) sowie sechs Kleinfahrzeuge – bestehend aus fünf Mannschaftstransportfahrzeugen und einem Kommandowagen. Diese Ergänzungen sind notwendig, um im Einsatzfall das benötigte Personal nachführen zu können und um Logistikfahrten sowie die Jugendarbeit effizient zu unterstützen. Im Zuge einer möglichen Standortzusammenlegung von Kuhbach und Reichenbach könnten jedoch auch vorhandene Einsatzfahrzeuge entfallen. Somit würde der künftige städtische Fahrzeugbestand 37 Fahrzeuge umfassen. Das Löschgruppenfahrzeug des Bundes (LF-KatS) ist derzeit fester Bestandteil des Grundschutzes der Stadt Lahr. Wird das Fahrzeug jedoch vom Bund oder Land zu überörtlichen Einsätzen abgerufen, steht es als Erstausrückefahrzeug im Lahrer Westen nicht mehr zur Verfügung. In der Innenstadt von Lahr sowie in den Vororten gibt es zahlreiche Gebäude mit Rettungshöhen zwischen 8 und 23 Metern, bei denen der zweite Rettungsweg regelmäßig durch die Drehleiter der Feuerwehr sichergestellt werden muss. Die vorhandene Drehleiter wird jährlich zu rund 280 bis 290 Einsätzen alarmiert, was einer Einsatzfrequenz von durchschnittlich alle 1,2 Tage entspricht. Im Auswertungszeitraum wurde sie in 54 Fällen für überörtliche Einsätze in Gemeinden des Ortenaukreises angefordert, meist für größere und lang andauernde Einsätze. In solchen Situationen müssen die Drehleitern benachbarter Feuerwehren aus Ettenheim, Offenburg oder Zell a.H. angefordert werden. Diese können jedoch die erforderlichen Eintreffzeiten nicht einhalten, da ihre reine Fahrzeit in die Innenstadt von Lahr zwischen 15 und 23 Minuten beträgt – zuzüglich einer Ausrückezeit von etwa 5 Minuten. 11 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Aufgrund der hohen Beanspruchung der Lahrer Drehleiter sind die Ausfallzeiten erheblich. Zwischen dem 01.06.2023 und dem 31.05.2024 musste 12 mal eine Drehleiter aus dem Umland angefordert werden, da das Lahrer Fahrzeug in 9 dieser Fälle aufgrund technischer Defekte nicht einsatzbereit war. Die Analyse der Einsatzhäufigkeit, der Ausfallzeiten sowie der potenziellen Gleichzeitigkeit von Einsätzen zeigt deutlich, dass die Vorhaltung einer einzigen Drehleiter für das Stadtgebiet Lahr nicht mehr ausreichend ist. Daher wird der Stadt Lahr dringend empfohlen, eine zweite Drehleiter DLAK 23/12 mit Korb zu beschaffen, um die Einsatzbereitschaft und Sicherheit langfristig zu gewährleisten. Feuerwehr-Gebäude In der Stadt Lahr existieren neben der Feuerwache am Rathausplatz noch sechs weitere Feuerwehrgebäude in den Stadtteilen. Mit der Inbetriebnahme der Feuerwache West wurden die Gebäude in Hugsweier und Langenwinkel aufgegeben. Die verbleibenden Feuerwehrgebäude sind erforderlich, um das Stadtgebiet abzudecken und die Einhaltung der Eintreffzeiten sicherzustellen. Mit Ausnahme der Feuerwache West entsprechen die vorhandenen Feuerwehrgebäude nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Feuerwehrhäuser sowie den relevanten Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung, der DGUV Vorschrift 49, der GUV-I 8554, der DGUV Information 205-008, der DIN 14092:2012 und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554). Auf den Bericht der UKBW vom 17.09.2024 wird verwiesen. Besonders in den Feuerwehrgebäuden in Mietersheim, Kippenheimweiler, Sulz, Kuhbach und Reichenbach besteht erheblicher Handlungsbedarf. Die Raum-, Stellplatzund Durchfahrtsgrößen entsprechen nicht den Vorgaben; eine Schwarz-WeißTrennung fehlt ebenso wie ausreichende Lagerflächen für Einsatzmittel und Räume für die Einsatzführung. Sanitäre Anlagen sind weder in ausreichendem Umfang noch in der nötigen Ausstattung für Männer und Frauen vorhanden. Zudem fehlen eine Notstromversorgung und eine Brandmeldeanlage. Die erforderlichen Flächen zur Unterbringung der Feuerwehrangehörigen, der Einsatzausrüstung und Fahrzeuge sind nicht mehr im notwendigen Umfang vorhanden. Die Einsatzausrüstung wird teilweise in der Fahrzeughalle gelagert, und eine Geschlechtertrennung sowie leistungsfähige Diesel-Abgasabsauganlagen sind nicht vorhanden. Die Feuerwache Lahr am Rathausplatz wurde 1930 als Feuerwehrhaus errichtet und 1971, 1981 und 1985 umgebaut und erweitert. Seit den 1980er Jahren (ca. 40 Jahre) ist das Feuerwehrhaus weitgehend unverändert geblieben, obwohl sich sowohl die Aufgaben als auch die Anzahl des hauptamtlichen Personals erweitert haben. 12 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 In der jetzigen Form entspricht die Feuerwache nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine Arbeitsstätte. Auch hier sind die relevanten Vorschriften, wie die Arbeitsstättenverordnung, die DGUV Vorschrift 49, die GUV-I 8554, die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Information 205-008), die DIN 14092:2012 sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554) nicht eingehalten. Auf den Bericht der UKBW vom 17.09.2024 wird erneut verwiesen. Das mittlerweile vorhandene hauptamtliche Personal und die erforderlichen Arbeitsplätze können in den bestehenden Räumlichkeiten nicht mehr untergebracht werden. Die Räume der Abteilung Freiwillige Feuerwehr Lahr mussten teilweise für das hauptamtliche Personal genutzt werden, sodass der Abteilung Freiwillige Feuerwehr Lahr nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht. Als Unternehmerin/Arbeitgeberin ist die Stadt Lahr verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifen und eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen. Dazu müssen alle erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um ein sicheres und unfallfreies Arbeiten zu ermöglichen. Ein bedarfsgerechter baulicher Zustand der Feuerwehrhäuser trägt zudem zum Erhalt der Einsatzbereitschaft und Motivation der Feuerwehrangehörigen bei. Um einen akzeptablen und funktionalen Zustand zu erreichen, der die wesentlichen Anforderungen der Unfallverhütung erfüllt, sind teilweise umfangreiche Baumaßnahmen notwendig. Der Stadt Lahr wird daher zunächst empfohlen, ein bauliches Gesamtkonzept mit Priorisierung zur Ertüchtigung der Feuerwehrgebäude zu erstellen. Bis zur Realisierung eines Neubaus oder Anbaus sollten Übergangslösungen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehrabteilungen, beispielsweise durch Containerlösungen, geschaffen werden. Schutzziele für die Feuerwehr Lahr Die Gefahrenanalyse im Feuerwehr-Bedarfsplan für die Stadt Lahr zeigt, dass die Standard-Bemessungsszenarien für den „Kritischen Wohnungsbrand“ und „Technische Hilfe bei Verkehrsunfällen“ nicht allein ausreichen. Das Einsatzkonzept muss vielmehr auf der gemeindespezifischen Risikoanalyse basieren und das erweiterte Szenario für „Brand“ und „Technische Hilfe“ und das Vorgehen bei Sonderobjekten (StoßtruppPrinzip) berücksichtigen. Zudem muss die Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehr in öffentlichen Notlagen, wie Starkregenereignissen, Hochwasser oder anderen Naturkatastrophen, in den Planungen angemessen berücksichtigt werden. 13 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Einsatz- und Ausstattungskonzept Das Fahrzeug- und Ausstattungskonzept der Feuerwehr muss an die zunehmenden Gefahrenlagen, die Sicherstellung des Grundschutzes sowie an die erforderlichen vorhaltebasierten Fähigkeiten angepasst werden, um die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung, einzuhalten. Es wird empfohlen, die bestehende Fahrzeugausstattung um ein Führungsfahrzeug vom Typ ELW 1, einen Kommandowagen, ein Hilfeleistungslöschfahrzeug, eine Drehleiter, einen Gerätewagen Logistik/Transport sowie zusätzliche Mannschaftstransportfahrzeuge zu erweitern. Zudem sollte im Rahmen der Ersatzbeschaffungen die Umstellung der vorhandenen Löschfahrzeuge in den Ortsteilen von Staffellöschfahrzeugen auf Löschgruppenfahrzeuge des Typs LF 10 erfolgen. Löschwasserversorgung Nach den Angaben und Erfahrungen der Feuerwehr ist die Löschwasserversorgung im Grundsatz in der Stadt Lahr ausreichend sichergestellt. Berechnungen über die vorhandenen Löschwassermengen liegen in den Außenbereichen der Stadt Lahr nicht vor. Der Stadt Lahr wird empfohlen, eine Berechnung der Löschwasserversorgung durchführen zu lassen, da die ausreichende Bereitstellung von Löschwasser die Grundvoraussetzung für das Einsatzkonzept der Feuerwehr darstellt. In den Außenbereichen Langenhart und Gereut wie auch an verschiedenen Aussiedlerhöfen ist augenscheinlich keine ausreichende Löschwasserversorgung vorhanden. Technischen Lösungen wie einen Abrollbehälter Wasser mit 8.000 Litern sollten in Betracht gezogen werden. Gerätewesen, Persönliche Schutzausstattung, Sonstige Ausrüstung Die Gerätetechnik der Feuerwehr Lahr muss in den kommenden Jahren kontinuierlich an die sich verändernden Anforderungen angepasst werden. Dafür sind regelmäßige Investitionen erforderlich, insbesondere in den Bereichen Funk- und Fernmeldetechnik, EDV, persönliche Schutzausrüstung, Dienstkleidung, Atemschutztechnik sowie in weitere Geräte für die Waldbrandbekämpfung bzw. Hochwasserschutz. Informations- und Kommunikationstechnik Die Umstellung des Sprechfunks vom Analogfunk (4m-Bereich) auf den Digitalfunk ist für das Jahr 2025 geplant. Ebenso steht die Umstellung des Einsatzstellenfunks auf Digitalfunkgeräte an. 14 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Die fernmeldetechnische Ausstattung in den Feuerwehrhäusern muss mit einem Funkplatz ausgestattet werden, der insbesondere für das Einsatzführungskonzept bei Sonderlagen geeignet ist. Zudem ist ein leistungsfähiger Internetanschluss sowie eine Notstromversorgung der Feuerwehrhäuser notwendig. Aus Gründen der Informationssicherheit (vgl. Schreiben des Innenministeriums vom 20.09.2021 „Aufbau und Betrieb von Kommunikationsnetzen zur Alarmierung von Einsatzkräften – Gewährleistung der Informationssicherheit und des Datenschutzes“) müssen die bestehenden FAX-Geräte durch Rechner mit Druckern ersetzt werden. Ersatzbeschaffung der Feuerwehr / Einsatzbekleidung ab 2027 Die Einsatzhygiene hat bei Bränden heute einen besonders hohen Stellenwert, insbesondere aufgrund von Forschungsergebnissen, die eine Häufung von Tumorerkrankungen, auch als „Feuerkrebs“ bekannt, bei Feuerwehrangehörigen nachgewiesen haben. Die derzeitige Brandschutzbekleidung der Feuerwehr Lahr wurde 2014 beschafft und ist mittlerweile 10 Jahre alt. Es wird empfohlen, eine Wechselkleidungskonzept einzuführen und die Brandschutzbekleidung ab 2026/2027 schrittweise über mehrere Jahre hinweg auszutauschen. Eine Tagesdienstkleidung sollte für alle Feuerwehrangehörigen zeitnah beschafft werden. Zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung sollten für jeweils 4 Trupps zusätzliche Bekleidungssätze (8 x Jacke und Hose pro Abteilung) als Wechselkleidung vorgehalten werden. Umstellung der Atemschutztechnik Die vorhandenen 112 Atemschutzgeräte müssen in den kommenden Jahren ersetzt werden. Die Hersteller haben bereits 2019 mitgeteilt, dass die bestehende Atemschutzplattform zum 28. August 2020 ausläuft und die Ersatzteilversorgung nur noch bis 2027 gewährleistet ist. Die bei der Feuerwehr Lahr eingesetzten Normaldruck-Atemschutzgeräte sollten spätestens bis 2027 ersetzt werden. Es wird empfohlen, die Geräte gegebenenfalls bereits jetzt im Rahmen der anstehenden Grundüberholungen auszutauschen. Hochwasserschutz Die für die Feuerwehr beschaffte Ausstattung für Hochwassereinsätze sollte in den kommenden Jahren, nach Bedarf, ergänzt und erneuert werden. 15 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Anreize zum Feuerwehrdienst / Entschädigungen Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sollten durch ihren Dienst keine finanziellen Nachteile erleiden. Daher sollten Auslagen, die im Rahmen der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben entstehen (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, PC, Schreibmaterial, Drucker), ersetzt werden. Der administrative Aufwand der Abteilungskommandanten beträgt etwa 5-8 Stunden pro Woche. Der Gemeindetag, der Städtetag und der Landesfeuerwehrverband BadenWürttemberg haben in einem gemeinsamen Schreiben Orientierungshilfen zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige veröffentlicht. Auch wenn diese aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Gemeinden nicht verbindlich sind, sollten die Entschädigungen an den Aufgaben der Funktionsträger orientiert werden. Die Stadt Lahr sollte im Zuge der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Abteilungskommandanten, Stellvertreter und die Funktionsträger an diese Orientierungshilfen in Erwägung ziehen. Neben der materiellen Wertschätzung der Feuerwehr sollten Maßnahmen zur Gesundheitsprävention, durch die Bereitstellung bzw. Nutzung gemeindeeigener Sporteinrichtungen, freien Eintritt in Hallen- und Freibäder sowie ein Budget für organisierten Feuerwehrsport gefördert werden. Eine weitere wertvolle Anerkennung wäre es, wenn sich die Verwaltung und der Gemeinderat einen regelmäßigen Austausch zu Feuerwehrthemen fördern würden. Kosten und Maßnahmenplan Investitionsplanung der Stadt Lahr (Fahrzeuge und Geräte) für die Feuerwehr (2025 – 2035) Die Stadt Lahr hat für die Jahre 2025 – 2028 ca. 3,2 Mio. € an investiven Auszahlungen für die Feuerwehr eingeplant. Abzüglich der zu erwartenden Landeszuwendungen in Höhe von 331.000 € (Einzahlungen) ergibt sich ein Nettofinanzierungsbedarf von rund 2,90 Mio. €. In diesem Betrag sind neben der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen auch die Umrüstung auf den Digitalfunk, die Erneuerung der Atemschutzgeräte sowie Investitionen für den Bevölkerungsschutz enthalten. Mit diesen Finanzmitteln können notwendige Ersatzbeschaffungen und dringende Umrüstungen – insbesondere im Bereich Digitalfunk, Persönliche Schutzausrüstung und Atemschutz – nicht vollständig abgedeckt werden. Daher werden für die Jahre 2026 bis 2028 über die eingeplanten 2,90 Mio. € hinaus weitere 350.000 € pro Jahr benötigt. Der Fahrzeugpark der Feuerwehr Lahr muss ersetzt und deutlich verjüngt werden. 16 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Insgesamt stehen in den kommenden 10 Jahren (2025 – 2035) Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen für Fahrzeuge und Geräte in Höhe von ca. 9,35 Mio. € an. Unter Berücksichtigung der neuen Zuwendungsrichtlinie-Feuerwehrwesen (Z-Feu) kann die Stadt Lahr für Fahrzeuge voraussichtlich Fördermittel in Höhe von ca. 2,38 Mio. € erhalten. Daraus ergibt sich ein verbleibender Nettofinanzierungsbedarf von rund 6,96 Mio. €, in dem die oben genannten 2,90 Mio. € bereits enthalten sind. Somit ergibt sich zur vollständigen Umsetzung der geplanten Maßnahmen noch ein Nettofinanzierungsbedarf von rund 4,06 Mio. €. Hiervon entfallen, wie oben beschrieben insgesamt 1,05 Mio € (350.000 € p.A.) auf die Jahre 2026 bis 2028. Die durchschnittlichen jährlichen Investitionen belaufen sich im Zeitraum von 2025 bis 2035 auf ca. 935.000 € brutto, der jährliche Nettoaufwand nach Abzug der Fördermittel liegt bei ca. 696.800 €. Aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Fahrzeuge können die Ersatzbeschaffungen nicht mehr weiter geschoben werden, ohne die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu gefährden. Für die Beschaffung von sonstigen Gerätschaften (bspw. Atemschutz und Brandschutzbekleidung) erhält die Stadt Lahr jährlich eine Pauschale nach der Zuwendungsrichtline in Höhe von rd. 30.000 € jährlich. Für die Fahrzeug-/Ersatzbeschaffungen sind für die Jahre 2029 – 2035 nach der vorliegenden Feuerwehr-Bedarfsplanung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bereitzustellen, um eine möglichst hohe Kongruenz zwischen der Bedarfsplanung und der Finanzplanung zu erreichen. Baumaßnahmen Die kostenintensivsten Herausforderungen für die Stadt Lahr werden in den kommenden Jahren in den notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Feuerwehrgebäude liegen. Die Feuerwehrgebäude in Mietersheim, Kippenheimweiler, Kuhbach/ Reichenbach und Sulz müssen ertüchtigt und an die Vorgaben der Arbeitsstätten-Verordnung und der UVV angepasst und ertüchtigt werden. Die Kostenschätzung für die Jahre 2025 – 2035 beläuft sich auf ca. 7.500.000 € bis 9.000.000€ (Grobkosten Umbau und Neubau). Für die Maßnahmen können Mittel aus der Zuwendungsrichtlinie-Feuerwehrwesen in Höhe von ca. 930.000 € erhalten werden. Der Netto-Aufwand für die Stadt Lahr beläuft sich auf ca. 6.450.000 € Weitere Einsparungen und Gegenfinanzierungen wären zu prüfen. In dem o.g. Betrag ist bspw. ein gemeinsamer Neubau für die Feuerwehrabteilungen Reichenbach und Kubach enthalten. Der Bau wurde mit ca. 3,6 Mio. Euro veranschlagt. Mit dieser Maßnahme können 2 Fahrzeuge mit rund 900.000 € entfallen (in Fahrzeugkosten bereits abgezogen) 17 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Alternativ könnte das Gebäude auch als Industriebau errichtet werden. Es wird empfohlen, eine detaillierte Untersuchung anzustellen, ob die Standorte Kippenheimweiler, Sulz und Mietersheim sinnvoll und wirtschaftlich umgebaut werden können. Ggf. könnten die vorhanden Gebäude auch als Wohnbauflächen veräußert werden. Die Einnahmen wären gegenzurechnen. Die Feuerwache Lahr am Rathausplatz muss in den kommenden Jahren ebenfalls ertüchtigt werden. Es bestehen die Möglichkeiten, das Gebäude im laufenden Betrieb umzubauen und zu sanieren oder neu zu bauen. Seitens des Gutachters wird ein Neubau empfohlen, weil der Umbau / Sanierung der Feuerwache erhebliche Einschränkungen im Feuerwehrbetrieb über Jahre mit sich bringen würde. Zudem würden durch Auslagerungen und Anmietungen weitere Kosten entstehen und der notwendige Raumbedarf könnte nicht zukunftsfähig umgesetzt werden. Zuwendungen sind für Umbauten nicht mehr zu erhalten. Mit der Verschiebung der Feuerwache in Richtung Westen, könnten die geforderten Eintreffzeiten deutlich verbessert werden. Eine Neubau der Feuerwache wird sich voraussichtlich auf eine Größenordnung von ca. 26 Mio. Euro belaufen. Zuwendungen können hierbei in Höhe von ca. 1.600.000 Euro erhalten werden. Es wird daher empfohlen, vor der Durchführung weiterer baulicher Maßnahmen ein bauliches / städtebauliches Gesamtkonzept über das städtische Gebäudemanagement oder ein Architekturbüro in Auftrag zu geben, um die Möglichkeiten zur Umsetzung des Raum- und Flächenbedarfs sowie die Kosten zu überprüfen. Zu berücksichtigen wäre jedoch der Prüfbericht der UKBW vom 01.10.2024, in dem die UKBW auf erhebliche Mängel hingewiesen hat und für eine grundlegende Beseitigung mittel- bis längerfristig bauliche Maßnahmen zu planen seien. Eine Abstimmung der Maßnahmen mit der UKBW ist geboten. Zudem wäre zu berücksichtigen, dass die zu ersetzenden Fahrzeuge nicht mehr in allen Gebäuden gemäß der DIN 14092 untergebracht werden können. Übergangsweise Umstellungen von Neufahrzeugen müssten daher von der Führung der Freiw. Feuerwehrabteilungen aktiv mitgetragen werden. Für die anstehenden Bau-/ und Sanierungsmaßnahmen sollten ab 2027 für die Feuerwehrgebäude in Mietersheim, Kippenheimweiler, Kuhbach / Reichenbach und Sulz Planungskosten, zumindest bis zur Leistungsphase 3 zusätzlich vorgesehen werden. Gleiches gilt für die Feuerwache Lahr. 18 Vorlage Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 V06 25.02.2025 Dokumentation der Eintreffzeiten Neben der Dokumentation der Ausrücke- und Eintreffzeiten sollte insbesondere auch die personelle Besetzung der Fahrzeuge festgehalten werden. Nur so kann künftig auch eine aussagekräftigere Auswertung der Eintreffzeiten und der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr gemacht werden. Es wird empfohlen, die Bemessungswerte jährlich auszuwerten, um frühzeitig Tendenzen zu erkennen. Dies sollte auch für die Überlandwehren und die Nachbarschaftshilfe geführt werden. Fortschreibung des Feuerwehr-Bedarfsplans Eine Überprüfung und Fortschreibung des Feuerwehr-Bedarfsplanes sollten spätestens nach 8 Jahren erfolgen. Zudem wird dem Gemeinderat empfohlen, sich spätestens nach 3 bis 5 Jahren einen Bericht mit einem Soll-Ist-Vergleich über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Einsatzkonzept und dem Feuerwehr-Bedarfsplan vorlegen zu lassen. 19