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Beschlussvorlage (Anlage 2 Managemenfassung Feuerwehrbedarfsplan)

                                    
                                        Vorlage Feuerwehrbedarfsplan
Anlage 2 V06

I.

25.02.2025

Zusammenfassung (Managementfassung für den schnellen Leser)
des Feuerwehr-Bedarfsplans der Stadt Lahr
Jede Gemeinde hat nach dem Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg eine
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Mit dem
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr wurde ein erstmals ein grundsätzlicher
Handlungsrahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit, zur Erreichung der
Eintreffzeiten (Schutzziele) und zur strategischen Weiterentwicklung der Feuerwehr
Lahr geschaffen. Der Feuerwehr-Bedarfsplan erstreckt sich über einen Zeitraum von
10 Jahren. Die Baumaßnahmen wurden über einen Zeitraum von 15 Jahren betrachtet.

Gefahrenbeschreibung / Gefahrenpotentiale in der Stadt Lahr
Die enorme städtebauliche Entwicklung der Stadt Lahr in den vergangenen Jahren hat
weitreichende Auswirkungen auf das Feuerwehrwesen. Die Stadt hat rund 600 Hektar
Konversionsfläche, einschließlich des ehemaligen kanadischen Flughafens,
übernommen und ihre Bevölkerung ist auf über 50.000 Einwohner angewachsen.
Lahr verfügt über mehr 8.300 Wohngebäude; eine Vielzahl der Gebäuden fallen unter
die Gebäudeklassen IV und V der Landesbauordnung (Mehrfamilienwohnhäuser und
Hochhäuser). Hinzu kommen eine Vielzahl von Gewerbe- und Industriebetrieben. Zwei
Kliniken von überregionaler Bedeutung, mehrere Alten- und Pflege-einrichtungen, der
Flugplatz Black Forest Airport (ehemalige NATO-Airbase) und zahlreiche Betriebe und
Praxen, die regelmäßig mit radioaktiven Substanzen der Gefahrengruppe 2 und 3
umgehen, tragen zu einem erheblichen Gefahrenpotenzial bei.
Die Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel zählt zu den ältesten und am stärksten
befahrenen Eisenbahnstrecken in Südwestdeutschland. Mehr als 300 Nahverkehrs-,
Fernverkehrs- und Güterzüge passieren täglich die Stadt Lahr. In den kommenden
Jahren wird ein weiterer Anstieg des Verkehrs erwartet. Der Ausbau der Bahnstrecke
zur weiteren Erhöhung der Kapazitäten soll bis 2035 abgeschlossen sein.
Der Ausbau der Rheintalbahn, die Bundesautobahn A5 sowie die Erweiterung des
Industrie- und Gewerbegebiets Lahr mit der Ansiedlung von großen
Logistikunternehmen und den vier Betrieben, die der Störfallverordnung (12. BImSchV)
unterliegen, haben das Risikoprofil der Stadt erheblich verändert.
Dazu kommt, dass der Maßnahmenbericht zur Hochwasserrisikomanagementplanung
in Baden-Württemberg im Stadtgebiet von Lahr entlang des Gereutertalbachs, der
Schutter, des Schutter-Entlastungskanals und des Sulzbachs erhebliche
Hochwasserrisiken für die menschliche Gesundheit ausweisen.
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Bei einem HQ100-Ereignis könnten in Lahr zwischen 5.000 und 10.000 Menschen
betroffen sein, insbesondere in der Kernstadt sowie den Stadtteilen Kuhbach und Sulz.
Bei einem HQextrem-Ereignis wären zusätzlich bis zu 2.500 Personen in Reichenbach
und Hugsweier betroffen, hierbei jedoch ohne direkte Möglichkeit der Evakuierung.
Infolge all dieser Entwicklungen weist die Stadt Lahr heute Gefahrenpotenziale auf, die
mit denen einer Großstadt vergleichbar sind.
Die strategischen Ziele der Stadt Lahr, insbesondere das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept 2040, verdeutlichen, dass die Stadt auch in Zukunft weiter
wachsen wird. Die Entscheidung des Kreistages, ein modernes und zukunftsfähiges
Klinikum im Westen Lahrs zu errichten, unterstreicht die Bedeutung der Stadt und ihre
fortschreitende Entwicklung.
Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr Lahr
Brände in Sonder- und Flächenbauten, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie in
Verkaufs- und Versammlungsstätten, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kliniken,
Schulen oder Kindergärten stellen jederzeit eine hohe Gefahr dar und bringen
besondere Herausforderungen für die Feuerwehr Lahr mit sich. Diese Ereignisse sind
nicht mit einem Standardbrandereignis vergleichbar, da neben der Menschenrettung
u.U. auch umfangreiche Evakuierungen oder eine massive Brandbekämpfung
durchgeführt werden müssen. Solche Szenarien sind auch durch längere Anmarschund Rettungswege, große Eindringtiefen, sowie dem Absuchen großer Flächen
gekennzeichnet.
Der Aufbau einer Löschwasserversorgung in Gebieten mit
eingeschränkter Löschwasserversorgung muss über die Brandbekämpfung hinaus
möglich sein.
Gleiches gilt für den Bereich der Technischen Hilfeleistung. Auf den Gemeinde-, Kreis, Landes- und Bundesstraßen sowie der vierspurig ausgebauten Bundes-autobahn A 5
ist eine steigende Verkehrsbelastung festzustellen. Wurden 2012 noch etwa 63.000
Fahrzeuge, davon rund 11.000 Lkw, innerhalb von 24 Stunden gezählt, so zeigen die
aktuellen Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) inzwischen rund 72.000
Fahrzeuge, darunter mehr als 12.000 Lkw auf – und die Tendenz ist weiter steigend.
Die B 415 ist in den Ortsdurchfahrten der Kernstadt Lahr sowie in den östlichen
Ortsteilen Kuhbach und Reichenbach mit ca. 19.000 Kfz/24h sehr stark belastet.
Schwere Unfälle mit Lkw-Beteiligung, Rettungseinsätze und technische Hilfeleistungen
bei Unfällen mit mehreren beteiligten Fahrzeugen und eingeklemmten Personen
kommen regelmäßig vor. Eine redundante Vorhaltung von leistungsfähigen
Rettungsgeräten ist notwendig.

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Die Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Offenburg zeigt eine kontinuierliche Zunahme
der Unfälle auf der A5 bei Lahr, was durch die stark frequentierte Strecke und die
häufigen Baustellen bedingt ist. Im Jahr 2022 wurden hier etwa 50 größere Unfälle
verzeichnet.
Aber auch die Technische Rettung von Personen bei Unfällen in Gewerbebetrieben, im

Wald und Forst sowie das Auslaufen von gefährlichen Stoffen kommen regelmäßig vor.
Aufgrund der kritischen Hochwassersituation im Gemeindegebiet sind auch
Maßnahmen für Starkregenereignisse, Stürme und Unwetterlagen zu berücksichtigen
Die Feuerwehr Lahr ist dem Einsatzaufkommen, der Entwicklung der Stadt und dem
Gefahrenpotential in Personal, Organisation und Technik nur in Teilen mitgewachsen.
Einsatzaufkommen
Das Einsatzaufkommen der Feuerwehr Lahr ist in den vergangenen 12 Jahren um rund
58 % gestiegen. Die Einsatzentwicklung der Jahre 2019 bis 2023 zeigt tendenziell
gleichbleibend hohe Einsatzzahlen. Aktuell wird die Feuerwehr durchschnittlich zu
etwa 740 Einsätzen pro Jahr alarmiert, was bedeutet, dass die überwiegend
ehrenamtlichen Einsatzkräfte nahezu zweimal pro Tag alarmiert werden.
Der Schwerpunkt des Einsatzgeschehens liegt in der Lahrer Kernstadt, in Dillingen-Ost
sowie im Industriegebiet West. In den einzelnen Stadtbezirken ist die Einsatzdichte
hingegen deutlich geringer.
Ein weiteres Einsatzcluster befindet sich im Westen der Stadt, insbesondere auf der
Bundesautobahn BAB 5. Hier rückt die Feuerwehr Lahr häufig zu Fahrzeugbränden und
schweren Verkehrsunfällen, vielfach mit LKW-Beteiligung, aus.
Im Industriepark sind neben Alarmierungen durch Brandmeldeanlagen auch eine hohe
Anzahl von zeitkritischen Einsätzen erkennbar, die ein schnelles Eintreffen der
Einsatzkräfte verlangen.
Die Einsätze der Feuerwehr Lahr gliedern sich pro Jahr in durchschnittlich 190 Brände,
35 Verkehrsunfälle, 34 Personenrettungen, 150 sonstige Hilfeleistungen. Rund 150
mal wird die Feuerwehr zu Alarmen über Brandmeldeanlagen gerufen. Zudem muss
der Brandschutz auf dem Flughafen rund 160 mal pro Jahr sichergestellt
werden. Knapp 50 mal rückte die Feuerwehr Lahr im Jahr 2024 zur Überlandhilfe in
umliegende Gemeinden oder nach der interkommunalen Vereinbarung
„Feuerwehrkooperation Ortenaukreis“ aus.

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Feuerwehr Lahr
Die Feuerwehr der Stadt Lahr besteht nach der neuen Feuerwehrsatzung vom
01.01.2025 aus den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Lahr-Innenstadt
sowie der Freiwilligen Einsatzabteilungen West (ehemals Hugsweier und
Langenwinkel), Kippenheimweiler, Kuhbach, Mietersheim, Reichenbach und Sulz. Des
Weiteren ist eine Einsatzabteilung hauptamtliche Kräfte, gebildet.
Zur Feuerwehr Lahr gehören ebenfalls die Alters- und Ehrenabteilung, die Abteilung
Jugendfeuerwehr, die Abteilung Musik, sowie die sonstigen einsatzdienstleistenden
Feuerwehrangehörigen, die keiner Einsatzabteilung angehören (Sondereinheiten und
Fachberater).
Feuerwehrstruktur / Innere Organisation
Die Feuerwehr Lahr ist weitgehend „freiwillig“ organisiert. Die freiwilligen
Einsatzabteilungen sind, mit Ausnahme der Abteilungen Hugsweier und Langenwinkel,
die in der Feuerwache West zusammengefasst wurden, in den historisch gewachsenen
Ortsteilen angegliedert.
Da die Ortsteile alle weit auseinander liegen, kann auf keine der FeuerwehrAbteilungen verzichtet werden. Der Standort der Abteilungen Kuhbach und
Reichenbach könnte jedoch in einem Gebäude zusammengeführt werden.
Die Feuerwache Lahr am Rathausplatz ist derzeit nicht ständig (Rund um die Uhr)
besetzt.
In der Einsatzabteilung „hauptamtliche Kräfte“ sind derzeit insgesamt 16 Beschäftigte
und Einsatzbeamte tätig, die vorwiegend für die Leitung der Stabsstelle Feuerwehr und
Bevölkerungsschutz, den Vorbeugenden Brandschutz, für die Gerätewartung und
Verwaltung der Feuerwehr sowie für die Durchführung kleinerer Einsätze angestellt
sind.
Die Feuerwache Lahr sollte nach den derzeit geltenden Vorgaben werktags von 06:00
Uhr bis 18:00 Uhr mit 3 Einsatzkräften von 18:00 bis 22:30 Uhr mit 2 Einsatzkräften
und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr mit einer Einsatzkraft besetzt sein, um die
ehrenamtlichen Einsatzabteilungen zu unterstützen und die nach den Hinweisen zur
Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr geforderten Eintreffzeiten sicherzustellen.
Diese Stärke von 3 Einsatzkräften konnte im Jahr 2024 an 54 (21,7%) von 249
Arbeitstagen im Jahr 2024 nicht erreicht werden.
Werktags in der Zeit von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr und am Wochenende befindet sich
ein Mitarbeitender der Einsatzabteilung „hauptamtliche Kräfte“ in Rufbereitschaft. Bei
einem entsprechenden Vorfall/Einsatz muss dieser unter Anwendung von
Sonderrechten unmittelbar zur Feuerwache Rathausplatz kommen. Ein zweiter
Mitarbeiter ist auf freiwilliger Basis für diese Dienste eingeteilt.
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Mit diesen ersatzweise eingerichteten hauptberuflichen Rufbereitschaft zur Besetzung
der Feuerwache und zur Abwicklung von Kleineinsätzen kann die notwendige
Zielerreichung nicht sichergestellt werden.
Der Personal- und Ausrüstungsstand sowie die derzeitigen Einsatzplanungen sind nicht
ausreichend. Die ergänzenden Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (LF-KatS Bund,
CRBN-Erkundungsfahrzeug) sind bei der Feuerwehr Lahr vollständig in den
Grundschutz eingeplant. Da der Bund und das Land aufgrund immer öfters
eintretender Großschadenlagen (Ahrtal, Erft-Kreis, Hagelunwetter Reutlingen,
Trossingen, Hochwasser Saarland, Gemmingen, Unwetter Alb-Donau-Kreis …) die
Fahrzeuge immer öfters über einen längeren Zeitraum abzieht, ist die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr in diesen Fällen eingeschränkt.
Auch sollten wirksame, verstärkende Maßnahmen zur Unterstützung der Leitung der
Feuerwehr und für die einsatzplanerischen Maßnahmen vorangebracht werden.
Um die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr dauerhaft
sicherzustellen, sind Anpassungen bei der Personal- und Fahrzeugausstattung sowie
deren bedarfsgerechte und ordnungsgemäße Unterbringung in den
Feuerwehrhäusern dringend erforderlich.
Bedingt durch das hohe Einsatzaufkommen und zahlreiche Sonderaufgaben,
insbesondere den Flugplatzbrandschutz am Sonderflughafen Lahr und die Absicherung
von Hubschrauberlandungen am Klinikum, wurde die Belastungsgrenze sowohl im
Ehrenamt als auch bei den hauptamtlichen Einsatzkräften erreicht.
Leitung der Feuerwehr (Feuerwehrkommandant)
Dem Feuerwehrkommandant kommt in der Stadt Lahr eine herausragende Stellung in
der Einsatzvorbereitung, der Personalführung und der Organisation der Feuerwehr zu.
Die Leitungsebene der Feuerwehr der Stadt Lahr wird nach der neuen
Feuerwehrsatzung mit einem hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten und einem
hauptamtlichen Stellvertreter gebildet. Für die Belange der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt
Lahr
wird
außerdem
ein
ehrenamtlicher,
stellvertretender
Feuerwehrkommandant (Leitender Hauptbrandmeister) in die Führung der Feuerwehr
bestellt. Er ist dem Feuerwehrkommandanten unterstellt und vertritt diesen mit allen
Rechten und Pflichten bei Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr.
Der Feuerwehrkommandant und die beiden Stellvertreter sind für die strategische
Planung in Koordination innerhalb der Feuerwehr Lahr gemeinsam verantwortlich.

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Einsatzorganisation und Alarm- und Ausrückeordnung
Die Einsatzorganisation ist in der Alarm- und Ausrückeordnung geregelt, die im
Einsatzleitrechner der Integrierten Leitstelle Ortenau hinterlegt ist.
Das einsatztaktische Gesamtkonzept der Feuerwehr Lahr basiert auf einer engen
Zusammenarbeit zwischen den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und der
hauptamtlichen Einsatzabteilung. Die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr
Lahr sieht tagsüber vor, dass in den meisten Fällen neben der zuständige Abteilung die
Abteilung Freiw. Feuerwehr Lahr-Innenstadt und die Hauptamtliche Einsatzabteilung
mitalarmiert werden.
Das verfügbare ehrenamtliche Einsatzpersonal ist jedoch nicht immer ausreichend, um
die erforderliche Mannschaftsstärke für die 1. und 2. Einheit (jeweils 9 Einsatzkräfte)
sicher zu erreichen.
Daher übernimmt die hauptamtliche Einsatzabteilung zur Entlastung der
Ehrenamtlichen Einsatzabteilungen die Abarbeitung einer Vielzahl von Kleineinsätzen
und verstärkt tagsüber die Freiwilligen Einsatzkräfte, um das zeitgerechte Eintreffen
des 1. Fahrzeuges sicherzustellen. Dieses Vorgehen ist zielgerichtet und angemessen.

Nachbarschaftshilfe und Überlandhilfe
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist die Feuerwehr Lahr in die
Feuerwehrkooperation Ortenau zusammen mit den Städten Achern, Kehl, Offenburg
und Oberkirch eingebunden. Ziel ist es, die Optimierung von Ressourcen und die
gegenseitige Unterstützung bei Einsätzen, insbesondere durch die Bereitstellung
spezialisierter Ausrüstung für Hochwasserlagen und die Gefahrenabwehr bei
Gefahrstoffunfällen. Als Verbundpartner nimmt die Feuerwehr der Stadt Lahr auch
eine wichtige Rolle auch für den Ortenaukreis sowie die Kommunen im
Unterstützungsbereich ein. Zudem leistet die Feuerwehr Lahr in den Gemeinden,
Friesenheim, Seelbach, Kippenheim, Mahlberg, Schwanau, Schuttertal und
Meißenheim Überlandhilfe.
Personal
Die Feuerwehr Lahr verfügt über motiviertes, gut ausgebildetes und leistungsbereites
Feuerwehrpersonal, sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt.

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Personal in den Freiw. Feuerwehrabteilungen
Die Freiw. Feuerwehr Lahr verfügt über 273 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in
den 7 Einsatzabteilungen. Damit können die vorhandenen Einsatzfahrzeuge (ohne
MTW) 2-fach besetzt werden. Das Durchschnittsalter der Mitglieder in den
Einsatzabteilungen liegt bei 36,8 Jahren.
Tagsüber stehen derzeit von den 273 Einsatzkräften nur ca. 90 Einsatzkräfte zur
Verfügung. Die vorhandenen Einsatzfahrzeuge können deshalb tagsüber nur einfach
besetzt werden. Das Löschfahrzeug in Kuhbach kann tagsüber nur teilbesetzt werden.
An Wochenenden, samstags, sonntags und feiertags steht in der Zeit zwischen 08.00
Uhr und 18.00 Uhr aufgrund des geänderten Freizeitverhaltens in den ersten 10
Minuten oft nicht genügend ehrenamtliche Einsatzpersonal zur Verfügung, um die
Fahrzeuge sicher zu besetzen. Eine Wochenendbereitschaft durch die Freiw.
Feuerwehr könnte eine deutliche Verbesserung bringen.
Der sehr hohe Anteil an Doppelmitgliedschaften in den Abteilungen und Sondereinheiten ist erfreulich und ein gutes Zeichen für das hohe Engagement der
Feuerwehrangehörigen. Bei langandauernden Einsätzen ist jedoch die Verfügbarkeit
des Einsatzpersonals bei der hohen Zahl von Doppelmitgliedschaften eingeschränkt.
Die Personalstärken bei der Freiw. Feuerwehr Lahr sind derzeit als nicht ausreichend
zu bewerten, um alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigen zu können.
Die Belastungsgrenzen sind zudem erreicht. Es bedarf daher der permanenten und
großflächigen Werbung um junge Nachwuchskräfte in die Freiw. Feuerwehr Lahr. Ein
Personalentwicklungskonzept ist aufzustellen. Ein Recruitierungskonzept über die
Social Media- Kanäle der Stadt Lahr wurde zusammen mit der städtischen Pressestelle
bereits auf den Weg gebracht.
Nachdem die Eintreffzeiten für eine leistungsfähige Feuerwehr immer wieder
unterschritten werden, sollte die Feuerwache Lahr rund um die Uhr mit einer
hauptamtlichen Mindestbesetzung ergänzt werden.
Die Ausbildung, insbesondere die Anzahl der ausgebildeten Führungskräfte (Zug- und
Gruppenführer) ist stimmig. Die Anzahl der Atemschutzgeräteträger mit gültiger
Eignungsuntersuchung (ehemals G 26.3-Untersuchung) und durchgeführter jährlicher
Einsatzübung muss verbessert werden.

Personal in der Hauptamtlichen Einsatzabteilung
Die Hauptamtliche Einsatzabteilung stellt tagsüber einen wesentlichen Baustein für die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr dar. Die 16 im Einsatzdienst vorhandenen
Personalstellen (Stand 2024) sind für die sichere Besetzung der notwendigen
Funktionen nicht ausreichend.

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Es sollten künftig drei Funktionsstellen im 24h-Dienst (ständig in der Feuerwache
besetzt) für die Feuerwehr-Einsatzzentrale und als Unterstützungspersonal für
zeitkritische Einsätze zur Verfügung stehen.
Die drei Grundfunktionen sollten tagsüber an Werktagen von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
durch einen Tageseinsatzdienst mit mind. 4 Funktionsstellen verstärkt werden.

Am Wochenende sollte die Freiw. Feuerwehr die Tageseinsatzdienstfunktionen,
insbesondere samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 10:00 Uhr – 18.00 Uhr
besetzen.
Der Tageseinsatzdienst muss zusammen mit den Grundfunktionen das unverzügliche
Ausrücken der 1. Einheit (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) sicherstellen und
gewährt die Einsatzbereitschaft in den feuerwehreigenen Werkstätten (Atemschutz,
Schlauch, Kfz-Werkstatt, Messtechnik, Funk, Kleiderkammer, Elektro) dauerhaft.
Bis 2032 ist dazu ein Stellenzuwachs von 12 Stellen im Einsatzdienst notwendig. Pro
Jahr sollten nicht mehr wie 2-3 zusätzliche Stellen geschaffen werden, um die neuen
Mitarbeitenden in den Dienstbetrieb integrieren zu können.
Der Beruf des Feuerwehrmanns bzw. der Feuerwehrfrau in der Stadt Lahr sollte
attraktiver gestaltet werden, um auch künftig ausreichend Bewerber in einem Umfeld
der professioneller aufgestellten Feuerwehren in Offenburg, Kehl, Baden-Baden,
Freiburg oder der Werkfeuerwehr des Europa-Parks Rust mithalten zu können.
Vergangene Erfahrungen haben gezeigt, dass qualifiziertes Einsatzpersonal nur dann
erfolgreich gewonnen und langfristig gehalten werden kann, wenn die
Rahmenbedingungen attraktiv sind. Dazu zählen unter anderem moderne und
funktionale
Arbeitsplätze,
ansprechende
Schichtdienstmodelle,
sichere
Anstellungsverhältnisse als Einsatzbeamte, eine gute Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sowie eine leistungsfähige Ausrüstung und Technik.
Der Personalkostenansatz würde sich ab dem 8. Jahr um insgesamt 900.000 Euro
(jährlich im Durchschnitt ca. 90.000 €) erhöhen.

Nachwuchssicherung
Die Nachwuchssicherung wird in den kommenden Jahren eine zentrale
Herausforderung für die Feuerwehr Lahr darstellen. Um dem entgegenzuwirken,
wurde bereits eine Jugendfeuerwehr gegründet, in der derzeit rund 90 Jugendliche
aktiv sind – davon 47 im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
Allerdings ist die derzeitige Stärke der Jugendfeuerwehr nicht ausreichend, um den
zukünftigen Bedarf an Einsatzkräften zu decken. Dies betrifft sowohl die angestrebte
2- bis 3-fache Fahrzeugbesetzung als auch den Ersatz altersbedingter Abgänge.

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Daher muss die Nachwuchsarbeit in den kommenden Jahren intensiv gefördert
werden. Eine attraktive Feuerwehrarbeit ist essenziell, um die Mitgliedschaft in der
Feuerwehr zu bewerben. Hierbei sollten alle relevanten Akteure – darunter die
Stadtverwaltung, der Gemeinderat, der Förderverein der Feuerwehr Lahr und die
Feuerwehr selbst – aktiv in Schulen, Betrieben, der Gemeindeverwaltung und Vereinen
für den Feuerwehrdienst werben.
Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die gezielte Ansprache von Mädchen und
jungen Frauen sowie Neubürgern gelegt werden, um sie für die Feuerwehr zu
gewinnen.
Zusätzlich
bietet
die
Rekrutierung
sogenannter
„Gastausrücker“
–
Feuerwehrangehörige aus anderen Städten und Gemeinden, die in Lahr arbeiten – eine
wertvolle Möglichkeit zur Stärkung der Einsatzkräfte. Diese potenziellen Mitglieder
sollten gezielt angesprochen und für den Feuerwehrdienst in Lahr gewonnen werden.

Eintreffzeiten / Leistungsfähigkeit der Feuerwehr / Tagesalarmverfügbarkeit
Nach den Vorgaben des Landesfeuerwehrverbandes und des Innenministeriums
Baden-Württemberg gilt die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr als gegeben, wenn
eine erste Einheit mit einer Stärke von 9 Einsatzkräften innerhalb von 10 Minuten nach
der Alarmierung am Einsatzort eintrifft. Die zweite Gruppe muss mit gleicher
Personalstärke spätestens nach 15 Minuten vor Ort sein.
Die Einhaltung der 10-Minuten-Eintreffzeit stellt ein zentrales planerisches Ziel dar.
Unter Berücksichtigung von Faktoren wie Verkehrslage, Baustellen und
Straßenverhältnissen sollte eine tatsächliche Einhaltung dieser Frist für die Stadt Lahr
in mindestens 85 % der Fälle im bebauten Stadtgebiet erreicht werden.
Aufgrund des erhöhten Gefährdungspotentials ist es essenziell, dass die Einsatzstärke
der ersten Einheit mit 9 Einsatzkräften insbesondere in der Innenstadt und im Lahrer
Westen gewährleistet bleibt. In den Ortsteilen mit geringerem Gefährdungspotential,
beispielsweise in Wohngebieten oder kleineren Gewerbegebieten, kann bei guter
technischer Ausstattung die erste Einheit auch mit mindestens 6 Einsatzkräften
ausrücken.
Aktuell liegt die durchschnittliche Ausrückezeit der ersten Gruppe in Lahr bei etwa 5
Minuten, mit einer Schwankungsbreite zwischen 3 und 7 Minuten. Die Ausrückezeiten
haben sich durch die Einrichtung von 30er-Zonen deutlich verlängert. Die
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen erreichen ihre Feuerwehrhäuser später. Die
Anzahl der verfügbaren Einsatzkräfte variiert je nach Tageszeit zwischen 5 und 9
Personen.
Eine Analyse der vergangenen Einsätze zeigt, dass das erste HilfeleistungsLöschgruppenfahrzeug in 63 % der zeitkritischen Einsätze innerhalb von 10 Minuten an
der Einsatzstelle eintraf. Die Drehleiter erreichte diesen Zielwert in nur 46 % der Fälle.
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Um die Eintreffzeiten weiter zu verbessern, sind Optimierungen in der
Alarmierungsordnung sowie Anpassungen der Ausrückevorgänge erforderlich. Jedoch
wird das angestrebte Ziel von 85 % ohne zusätzliches hauptamtliches Personal nicht
erreichbar sein.
Aufgrund der personellen Tagesverfügbarkeit ist die Sicherstellung der Einsatzstärken
additiv - mit allen Abteilungen gemeinsam – sicherzustellen. Die Feuerwehr-Struktur,
die Einsatzorganisation und die Ausbildung sind künftig auf diesen Umstand
abzustimmen.
Betrachtung der Eintreffzeiten am neuen Klinikum bei Langenwinkel
Im Zuge der Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens sowie der
Variantenentscheidung zur Anbindung des neuen Klinikums an die B 415 wurde die
Eintreffzeit der Feuerwehr im Ortsteil Langenwinkel mit dem geplanten Standort des
Klinikums gesondert analysiert.
Eine durchgeführte Fahrisochronenberechnung ergab, dass die reine Fahrzeit von der
Feuerwache am Rathausplatz bis zum neuen Klinikstandort etwa 8 Minuten beträgt.
Diese Berechnung basiert auf einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h. Die
Wahl dieser Geschwindigkeit erfolgt aus methodischen Gründen, da in
Isochronenberechnungen für das gesamte Stadtgebiet einheitliche Annahmen
getroffen werden müssen. Die Berechnung berücksichtigt typische Verzögerungen
durch Ampeln, Kreuzungen, innerstädtischen Verkehr und begrenzte Fahrbahnbreiten.
Allerdings wird in dieser Modellrechnung nicht berücksichtigt, dass
Feuerwehrfahrzeuge Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen.
Insbesondere auf der B 415 ermöglicht dies eine deutlich höhere
Durchschnittsgeschwindigkeit. In mehreren Testfahrten mit Löschfahrzeugen wurde
eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 66 km/h auf dem Abschnitt zwischen der
Feuerwache und der Abfahrt Langenwinkel ermittelt.
Diese Ergebnisse bestätigen, dass sowohl der Ortsteil Langenwinkel als auch der neue
Standort des Klinikums innerhalb der vorgegebenen Eintreffzeit von 10 Minuten
erreicht werden kann. Dies setzt jedoch eine stabile und verlässliche Ausrückzeit
voraus.
Zur weiteren Optimierung der Ausrück- und Eintreffzeiten können bis zur
Inbetriebnahme des Klinikums im Jahr 2032 verschiedene Maßnahmen beitragen. Dazu
gehören insbesondere eine Verkürzung der Ausrückezeiten durch eine kontinuierliche
und sichere Besetzung der Feuerwache am Rathausplatz durch hauptamtliche Kräfte
sowie die Implementierung einer Vorrangschaltung für Feuerwehrfahrzeuge an den
Ampelanlagen auf der B-415. Über den Eingriff in den Verkehrsleitrechner kann ein
Abfluss des aufgestauten Verkehrs erfolgen und ein schnelles Anrücken der Feuerwehr
sichergestellt werden. Vergleichbare Vorrangschaltungen sind in Böblingen, Offenburg
und Freiburg erfolgreich im Einsatz.
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Zusätzlich kann die Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften im westlichen Stadtgebiet
erheblich verbessert werden, indem Homeoffice-Arbeitsplätze in der Feuerwache West
eingerichtet werden.
Während der Bauzeit wird empfohlen georeferenzierte Meldepunkte und
Anfahrpunkte auf dem Baugelände festzulegen.
Technik
Die Stadt Lahr verfügt derzeit über 32 Feuerwehrfahrzeuge, darunter 29 städtische
Fahrzeuge und 8 Abrollbehälter. Das durchschnittliche Alter der 21 Großfahrzeuge (>
4,75 Tonnen) beträgt aktuell 18,3 Jahre, während die 8 Kleinfahrzeuge ein
Durchschnittsalter von 15,0 Jahren aufweisen.
In den kommenden Jahren müssen zahlreiche Fahrzeuge altersbedingt oder aufgrund
steigender Störanfälligkeit ersetzt werden. Das neue, an die gemeindespezifische
Risikoplanung angepasste Fahrzeugkonzept sieht künftig insgesamt 39 Fahrzeuge vor.
Angesichts der aktuellen Gefahrenlage sollen zehn zusätzliche Fahrzeuge beschafft
werden, darunter eine zweite Drehleiter, ein ELW 1, ein HLF, ein Gerätewagen Logistik
(Allrad) sowie sechs Kleinfahrzeuge – bestehend aus fünf Mannschaftstransportfahrzeugen und einem Kommandowagen.
Diese Ergänzungen sind notwendig, um im Einsatzfall das benötigte Personal
nachführen zu können und um Logistikfahrten sowie die Jugendarbeit effizient zu
unterstützen. Im Zuge einer möglichen Standortzusammenlegung von Kuhbach und
Reichenbach könnten jedoch auch vorhandene Einsatzfahrzeuge entfallen. Somit
würde der künftige städtische Fahrzeugbestand 37 Fahrzeuge umfassen.
Das Löschgruppenfahrzeug des Bundes (LF-KatS) ist derzeit fester Bestandteil des
Grundschutzes der Stadt Lahr. Wird das Fahrzeug jedoch vom Bund oder Land zu
überörtlichen Einsätzen abgerufen, steht es als Erstausrückefahrzeug im Lahrer Westen
nicht mehr zur Verfügung.
In der Innenstadt von Lahr sowie in den Vororten gibt es zahlreiche Gebäude mit
Rettungshöhen zwischen 8 und 23 Metern, bei denen der zweite Rettungsweg
regelmäßig durch die Drehleiter der Feuerwehr sichergestellt werden muss. Die
vorhandene Drehleiter wird jährlich zu rund 280 bis 290 Einsätzen alarmiert, was einer
Einsatzfrequenz von durchschnittlich alle 1,2 Tage entspricht. Im Auswertungszeitraum
wurde sie in 54 Fällen für überörtliche Einsätze in Gemeinden des Ortenaukreises
angefordert, meist für größere und lang andauernde Einsätze.
In solchen Situationen müssen die Drehleitern benachbarter Feuerwehren aus
Ettenheim, Offenburg oder Zell a.H. angefordert werden. Diese können jedoch die
erforderlichen Eintreffzeiten nicht einhalten, da ihre reine Fahrzeit in die Innenstadt
von Lahr zwischen 15 und 23 Minuten beträgt – zuzüglich einer Ausrückezeit von etwa
5 Minuten.
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Aufgrund der hohen Beanspruchung der Lahrer Drehleiter sind die Ausfallzeiten
erheblich. Zwischen dem 01.06.2023 und dem 31.05.2024 musste 12 mal eine
Drehleiter aus dem Umland angefordert werden, da das Lahrer Fahrzeug in 9 dieser
Fälle aufgrund technischer Defekte nicht einsatzbereit war.
Die Analyse der Einsatzhäufigkeit, der Ausfallzeiten sowie der potenziellen
Gleichzeitigkeit von Einsätzen zeigt deutlich, dass die Vorhaltung einer einzigen
Drehleiter für das Stadtgebiet Lahr nicht mehr ausreichend ist.
Daher wird der Stadt Lahr dringend empfohlen, eine zweite Drehleiter DLAK 23/12 mit
Korb zu beschaffen, um die Einsatzbereitschaft und Sicherheit langfristig zu
gewährleisten.
Feuerwehr-Gebäude
In der Stadt Lahr existieren neben der Feuerwache am Rathausplatz noch sechs weitere
Feuerwehrgebäude in den Stadtteilen. Mit der Inbetriebnahme der Feuerwache West
wurden die Gebäude in Hugsweier und Langenwinkel aufgegeben.
Die verbleibenden Feuerwehrgebäude sind erforderlich, um das Stadtgebiet
abzudecken und die Einhaltung der Eintreffzeiten sicherzustellen.
Mit Ausnahme der Feuerwache West entsprechen die vorhandenen
Feuerwehrgebäude nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Feuerwehrhäuser
sowie den relevanten Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung, der DGUV
Vorschrift 49, der GUV-I 8554, der DGUV Information 205-008, der DIN 14092:2012 und
den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554). Auf den Bericht der UKBW vom
17.09.2024 wird verwiesen.
Besonders in den Feuerwehrgebäuden in Mietersheim, Kippenheimweiler, Sulz,
Kuhbach und Reichenbach besteht erheblicher Handlungsbedarf. Die Raum-, Stellplatzund Durchfahrtsgrößen entsprechen nicht den Vorgaben; eine Schwarz-WeißTrennung fehlt ebenso wie ausreichende Lagerflächen für Einsatzmittel und Räume für
die Einsatzführung.
Sanitäre Anlagen sind weder in ausreichendem Umfang noch in der nötigen
Ausstattung für Männer und Frauen vorhanden. Zudem fehlen eine
Notstromversorgung und eine Brandmeldeanlage. Die erforderlichen Flächen zur
Unterbringung der Feuerwehrangehörigen, der Einsatzausrüstung und Fahrzeuge sind
nicht mehr im notwendigen Umfang vorhanden. Die Einsatzausrüstung wird teilweise
in der Fahrzeughalle gelagert, und eine Geschlechtertrennung sowie leistungsfähige
Diesel-Abgasabsauganlagen sind nicht vorhanden.
Die Feuerwache Lahr am Rathausplatz wurde 1930 als Feuerwehrhaus errichtet und
1971, 1981 und 1985 umgebaut und erweitert. Seit den 1980er Jahren (ca. 40 Jahre) ist
das Feuerwehrhaus weitgehend unverändert geblieben, obwohl sich sowohl die
Aufgaben als auch die Anzahl des hauptamtlichen Personals erweitert haben.
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In der jetzigen Form entspricht die Feuerwache nicht mehr den aktuellen
Anforderungen an eine Arbeitsstätte. Auch hier sind die relevanten Vorschriften, wie
die Arbeitsstättenverordnung, die DGUV Vorschrift 49, die GUV-I 8554, die
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Information 205-008), die DIN 14092:2012 sowie
die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554) nicht eingehalten. Auf den Bericht
der UKBW vom 17.09.2024 wird erneut verwiesen.
Das mittlerweile vorhandene hauptamtliche Personal und die erforderlichen
Arbeitsplätze können in den bestehenden Räumlichkeiten nicht mehr untergebracht
werden. Die Räume der Abteilung Freiwillige Feuerwehr Lahr mussten teilweise für das
hauptamtliche Personal genutzt werden, sodass der Abteilung Freiwillige Feuerwehr
Lahr nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht.
Als Unternehmerin/Arbeitgeberin ist die Stadt Lahr verpflichtet, die erforderlichen
Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifen und eine wirksame Erste Hilfe
sicherzustellen. Dazu müssen alle erforderlichen technischen und organisatorischen
Schutzmaßnahmen getroffen werden, um ein sicheres und unfallfreies Arbeiten zu
ermöglichen. Ein bedarfsgerechter baulicher Zustand der Feuerwehrhäuser trägt
zudem zum Erhalt der Einsatzbereitschaft und Motivation der Feuerwehrangehörigen
bei.
Um einen akzeptablen und funktionalen Zustand zu erreichen, der die wesentlichen
Anforderungen der Unfallverhütung erfüllt, sind teilweise umfangreiche
Baumaßnahmen notwendig.
Der Stadt Lahr wird daher zunächst empfohlen, ein bauliches Gesamtkonzept mit
Priorisierung zur Ertüchtigung der Feuerwehrgebäude zu erstellen.
Bis zur Realisierung eines Neubaus oder Anbaus sollten Übergangslösungen zur
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehrabteilungen, beispielsweise durch
Containerlösungen, geschaffen werden.

Schutzziele für die Feuerwehr Lahr
Die Gefahrenanalyse im Feuerwehr-Bedarfsplan für die Stadt Lahr zeigt, dass die
Standard-Bemessungsszenarien für den „Kritischen Wohnungsbrand“ und „Technische
Hilfe bei Verkehrsunfällen“ nicht allein ausreichen. Das Einsatzkonzept muss vielmehr
auf der gemeindespezifischen Risikoanalyse basieren und das erweiterte Szenario für
„Brand“ und „Technische Hilfe“ und das Vorgehen bei Sonderobjekten (StoßtruppPrinzip) berücksichtigen.
Zudem muss die Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehr in öffentlichen Notlagen, wie
Starkregenereignissen, Hochwasser oder anderen Naturkatastrophen, in den Planungen
angemessen berücksichtigt werden.

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Einsatz- und Ausstattungskonzept
Das Fahrzeug- und Ausstattungskonzept der Feuerwehr muss an die zunehmenden
Gefahrenlagen, die Sicherstellung des Grundschutzes sowie an die erforderlichen
vorhaltebasierten Fähigkeiten angepasst werden, um die Unfallverhütungsvorschriften,
insbesondere Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung,
einzuhalten.
Es wird empfohlen, die bestehende Fahrzeugausstattung um ein Führungsfahrzeug vom
Typ ELW 1, einen Kommandowagen, ein Hilfeleistungslöschfahrzeug, eine Drehleiter,
einen
Gerätewagen
Logistik/Transport
sowie
zusätzliche
Mannschaftstransportfahrzeuge zu erweitern.
Zudem sollte im Rahmen der Ersatzbeschaffungen die Umstellung der vorhandenen
Löschfahrzeuge in den Ortsteilen von Staffellöschfahrzeugen auf Löschgruppenfahrzeuge des Typs LF 10 erfolgen.
Löschwasserversorgung
Nach den Angaben und Erfahrungen der Feuerwehr ist die Löschwasserversorgung im
Grundsatz in der Stadt Lahr ausreichend sichergestellt. Berechnungen über die
vorhandenen Löschwassermengen liegen in den Außenbereichen der Stadt Lahr nicht
vor.
Der Stadt Lahr wird empfohlen, eine Berechnung der Löschwasserversorgung
durchführen zu lassen, da die ausreichende Bereitstellung von Löschwasser die
Grundvoraussetzung für das Einsatzkonzept der Feuerwehr darstellt. In den
Außenbereichen Langenhart und Gereut wie auch an verschiedenen Aussiedlerhöfen ist
augenscheinlich keine ausreichende Löschwasserversorgung vorhanden. Technischen
Lösungen wie einen Abrollbehälter Wasser mit 8.000 Litern sollten in Betracht gezogen
werden.
Gerätewesen, Persönliche Schutzausstattung, Sonstige Ausrüstung
Die Gerätetechnik der Feuerwehr Lahr muss in den kommenden Jahren kontinuierlich
an die sich verändernden Anforderungen angepasst werden. Dafür sind regelmäßige
Investitionen erforderlich, insbesondere in den Bereichen Funk- und Fernmeldetechnik,
EDV, persönliche Schutzausrüstung, Dienstkleidung, Atemschutztechnik sowie in
weitere Geräte für die Waldbrandbekämpfung bzw. Hochwasserschutz.
Informations- und Kommunikationstechnik
Die Umstellung des Sprechfunks vom Analogfunk (4m-Bereich) auf den Digitalfunk ist
für das Jahr 2025 geplant. Ebenso steht die Umstellung des Einsatzstellenfunks auf
Digitalfunkgeräte an.
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Die fernmeldetechnische Ausstattung in den Feuerwehrhäusern muss mit einem
Funkplatz ausgestattet werden, der insbesondere für das Einsatzführungskonzept bei
Sonderlagen geeignet ist. Zudem ist ein leistungsfähiger Internetanschluss sowie eine
Notstromversorgung der Feuerwehrhäuser notwendig.
Aus Gründen der Informationssicherheit (vgl. Schreiben des Innenministeriums vom
20.09.2021 „Aufbau und Betrieb von Kommunikationsnetzen zur Alarmierung von
Einsatzkräften – Gewährleistung der Informationssicherheit und des Datenschutzes“)
müssen die bestehenden FAX-Geräte durch Rechner mit Druckern ersetzt werden.

Ersatzbeschaffung der Feuerwehr / Einsatzbekleidung ab 2027
Die Einsatzhygiene hat bei Bränden heute einen besonders hohen Stellenwert,
insbesondere aufgrund von Forschungsergebnissen, die eine Häufung von
Tumorerkrankungen, auch als „Feuerkrebs“ bekannt, bei Feuerwehrangehörigen
nachgewiesen haben.
Die derzeitige Brandschutzbekleidung der Feuerwehr Lahr wurde 2014 beschafft und ist
mittlerweile 10 Jahre alt. Es wird empfohlen, eine Wechselkleidungskonzept
einzuführen und die Brandschutzbekleidung ab 2026/2027 schrittweise über mehrere
Jahre hinweg auszutauschen.
Eine Tagesdienstkleidung sollte für alle Feuerwehrangehörigen zeitnah beschafft
werden. Zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung sollten für jeweils 4 Trupps
zusätzliche Bekleidungssätze (8 x Jacke und Hose pro Abteilung) als Wechselkleidung
vorgehalten werden.

Umstellung der Atemschutztechnik
Die vorhandenen 112 Atemschutzgeräte müssen in den kommenden Jahren ersetzt
werden. Die Hersteller haben bereits 2019 mitgeteilt, dass die bestehende
Atemschutzplattform zum 28. August 2020 ausläuft und die Ersatzteilversorgung nur
noch bis 2027 gewährleistet ist.
Die bei der Feuerwehr Lahr eingesetzten Normaldruck-Atemschutzgeräte sollten
spätestens bis 2027 ersetzt werden. Es wird empfohlen, die Geräte gegebenenfalls
bereits jetzt im Rahmen der anstehenden Grundüberholungen auszutauschen.
Hochwasserschutz
Die für die Feuerwehr beschaffte Ausstattung für Hochwassereinsätze sollte in den
kommenden Jahren, nach Bedarf, ergänzt und erneuert werden.

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Anreize zum Feuerwehrdienst / Entschädigungen
Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sollten durch ihren Dienst keine
finanziellen Nachteile erleiden. Daher sollten Auslagen, die im Rahmen der
Wahrnehmung von Pflichtaufgaben entstehen (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, PC,
Schreibmaterial, Drucker), ersetzt werden.
Der administrative Aufwand der Abteilungskommandanten beträgt etwa 5-8 Stunden
pro Woche. Der Gemeindetag, der Städtetag und der Landesfeuerwehrverband BadenWürttemberg haben in einem gemeinsamen Schreiben Orientierungshilfen zur
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige veröffentlicht.
Auch wenn diese aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Gemeinden
nicht verbindlich sind, sollten die Entschädigungen an den Aufgaben der Funktionsträger
orientiert werden.
Die Stadt Lahr sollte im Zuge der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung eine Anpassung
der Aufwandsentschädigung für die Abteilungskommandanten, Stellvertreter und die
Funktionsträger an diese Orientierungshilfen in Erwägung ziehen.
Neben der materiellen Wertschätzung der Feuerwehr sollten Maßnahmen zur
Gesundheitsprävention, durch die Bereitstellung bzw. Nutzung gemeindeeigener
Sporteinrichtungen, freien Eintritt in Hallen- und Freibäder sowie ein Budget für
organisierten Feuerwehrsport gefördert werden.
Eine weitere wertvolle Anerkennung wäre es, wenn sich die Verwaltung und der
Gemeinderat einen regelmäßigen Austausch zu Feuerwehrthemen fördern würden.

Kosten und Maßnahmenplan
Investitionsplanung der Stadt Lahr (Fahrzeuge und Geräte) für die Feuerwehr (2025 –
2035)
Die Stadt Lahr hat für die Jahre 2025 – 2028 ca. 3,2 Mio. € an investiven Auszahlungen
für die Feuerwehr eingeplant. Abzüglich der zu erwartenden Landeszuwendungen in
Höhe von 331.000 € (Einzahlungen) ergibt sich ein Nettofinanzierungsbedarf von rund
2,90 Mio. €.
In diesem Betrag sind neben der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen auch die Umrüstung
auf den Digitalfunk, die Erneuerung der Atemschutzgeräte sowie Investitionen für den
Bevölkerungsschutz enthalten.
Mit diesen Finanzmitteln können notwendige Ersatzbeschaffungen und dringende
Umrüstungen – insbesondere im Bereich Digitalfunk, Persönliche Schutzausrüstung und
Atemschutz – nicht vollständig abgedeckt werden. Daher werden für die Jahre 2026 bis
2028 über die eingeplanten 2,90 Mio. € hinaus weitere 350.000 € pro Jahr benötigt.
Der Fahrzeugpark der Feuerwehr Lahr muss ersetzt und deutlich verjüngt werden.
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Insgesamt stehen in den kommenden 10 Jahren (2025 – 2035) Ersatz- und
Ergänzungsbeschaffungen für Fahrzeuge und Geräte in Höhe von ca. 9,35 Mio. € an.
Unter Berücksichtigung der neuen Zuwendungsrichtlinie-Feuerwehrwesen (Z-Feu) kann
die Stadt Lahr für Fahrzeuge voraussichtlich Fördermittel in Höhe von ca. 2,38 Mio. €
erhalten. Daraus ergibt sich ein verbleibender Nettofinanzierungsbedarf von rund 6,96
Mio. €, in dem die oben genannten 2,90 Mio. € bereits enthalten sind. Somit ergibt sich
zur vollständigen Umsetzung der geplanten Maßnahmen noch ein
Nettofinanzierungsbedarf von rund 4,06 Mio. €. Hiervon entfallen, wie oben
beschrieben insgesamt 1,05 Mio € (350.000 € p.A.) auf die Jahre 2026 bis 2028.
Die durchschnittlichen jährlichen Investitionen belaufen sich im Zeitraum von 2025 bis
2035 auf ca. 935.000 € brutto, der jährliche Nettoaufwand nach Abzug der Fördermittel
liegt bei ca. 696.800 €.
Aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Fahrzeuge können die Ersatzbeschaffungen nicht mehr weiter geschoben werden, ohne die Einsatzfähigkeit der
Feuerwehr zu gefährden.
Für die Beschaffung von sonstigen Gerätschaften (bspw. Atemschutz und Brandschutzbekleidung) erhält die Stadt Lahr jährlich eine Pauschale nach der Zuwendungsrichtline
in Höhe von rd. 30.000 € jährlich.
Für die Fahrzeug-/Ersatzbeschaffungen sind für die Jahre 2029 – 2035 nach der
vorliegenden Feuerwehr-Bedarfsplanung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
bereitzustellen, um eine möglichst hohe Kongruenz zwischen der Bedarfsplanung und
der Finanzplanung zu erreichen.
Baumaßnahmen
Die kostenintensivsten Herausforderungen für die Stadt Lahr werden in den
kommenden Jahren in den notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen der
Feuerwehrgebäude liegen.
Die Feuerwehrgebäude in Mietersheim, Kippenheimweiler,
Kuhbach/ Reichenbach und Sulz müssen ertüchtigt und an die Vorgaben
der Arbeitsstätten-Verordnung und der UVV angepasst und ertüchtigt werden. Die
Kostenschätzung für die Jahre 2025 – 2035 beläuft sich auf ca. 7.500.000 € bis
9.000.000€ (Grobkosten Umbau und Neubau).
Für die Maßnahmen können Mittel aus der Zuwendungsrichtlinie-Feuerwehrwesen in
Höhe von ca. 930.000 € erhalten werden. Der Netto-Aufwand für die Stadt Lahr beläuft
sich auf ca. 6.450.000 €
Weitere Einsparungen und Gegenfinanzierungen wären zu prüfen. In dem o.g. Betrag ist
bspw. ein gemeinsamer Neubau für die Feuerwehrabteilungen Reichenbach und Kubach
enthalten. Der Bau wurde mit ca. 3,6 Mio. Euro veranschlagt. Mit dieser Maßnahme
können 2 Fahrzeuge mit rund 900.000 € entfallen (in Fahrzeugkosten bereits abgezogen)
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Alternativ könnte das Gebäude auch als Industriebau errichtet werden. Es wird
empfohlen, eine detaillierte Untersuchung anzustellen, ob die Standorte
Kippenheimweiler, Sulz und Mietersheim sinnvoll und wirtschaftlich umgebaut werden
können. Ggf. könnten die vorhanden Gebäude auch als Wohnbauflächen veräußert
werden. Die Einnahmen wären gegenzurechnen.
Die Feuerwache Lahr am Rathausplatz muss in den kommenden Jahren ebenfalls
ertüchtigt werden. Es bestehen die Möglichkeiten, das Gebäude im laufenden Betrieb
umzubauen und zu sanieren oder neu zu bauen.
Seitens des Gutachters wird ein Neubau empfohlen, weil der Umbau / Sanierung der
Feuerwache erhebliche Einschränkungen im Feuerwehrbetrieb über Jahre mit sich
bringen würde. Zudem würden durch Auslagerungen und Anmietungen weitere Kosten
entstehen und der notwendige Raumbedarf könnte nicht zukunftsfähig umgesetzt
werden. Zuwendungen sind für Umbauten nicht mehr zu erhalten.
Mit der Verschiebung der Feuerwache in Richtung Westen, könnten die geforderten
Eintreffzeiten deutlich verbessert werden. Eine Neubau der Feuerwache wird sich
voraussichtlich auf eine Größenordnung von ca. 26 Mio. Euro belaufen. Zuwendungen
können hierbei in Höhe von ca. 1.600.000 Euro erhalten werden.
Es wird daher empfohlen, vor der Durchführung weiterer baulicher Maßnahmen ein
bauliches / städtebauliches Gesamtkonzept über das städtische Gebäudemanagement
oder ein Architekturbüro in Auftrag zu geben, um die Möglichkeiten zur Umsetzung des
Raum- und Flächenbedarfs sowie die Kosten zu überprüfen.
Zu berücksichtigen wäre jedoch der Prüfbericht der UKBW vom 01.10.2024, in dem die
UKBW auf erhebliche Mängel hingewiesen hat und für eine grundlegende Beseitigung
mittel- bis längerfristig bauliche Maßnahmen zu planen seien. Eine Abstimmung der
Maßnahmen mit der UKBW ist geboten.
Zudem wäre zu berücksichtigen, dass die zu ersetzenden Fahrzeuge nicht mehr in allen
Gebäuden gemäß der DIN 14092 untergebracht werden können. Übergangsweise
Umstellungen von Neufahrzeugen müssten daher von der Führung der Freiw.
Feuerwehrabteilungen aktiv mitgetragen werden.
Für die anstehenden Bau-/ und Sanierungsmaßnahmen sollten ab 2027 für die
Feuerwehrgebäude in Mietersheim, Kippenheimweiler, Kuhbach / Reichenbach und
Sulz Planungskosten, zumindest bis zur Leistungsphase 3 zusätzlich vorgesehen werden.
Gleiches gilt für die Feuerwache Lahr.

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Dokumentation der Eintreffzeiten
Neben der Dokumentation der Ausrücke- und Eintreffzeiten sollte insbesondere auch
die personelle Besetzung der Fahrzeuge festgehalten werden. Nur so kann künftig auch
eine aussagekräftigere Auswertung der Eintreffzeiten und der Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr gemacht werden.
Es wird empfohlen, die Bemessungswerte jährlich auszuwerten, um frühzeitig
Tendenzen zu erkennen. Dies sollte auch für die Überlandwehren und die
Nachbarschaftshilfe geführt werden.

Fortschreibung des Feuerwehr-Bedarfsplans
Eine Überprüfung und Fortschreibung des Feuerwehr-Bedarfsplanes sollten spätestens
nach 8 Jahren erfolgen.
Zudem wird dem Gemeinderat empfohlen, sich spätestens nach 3 bis 5 Jahren einen
Bericht mit einem Soll-Ist-Vergleich über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus
dem Einsatzkonzept und dem Feuerwehr-Bedarfsplan vorlegen zu lassen.

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