Beschlussvorlage ( Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 2035)
Vorlage: Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 2035
26. März 2025
Beschlussvorlage (
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 2035)
Beschlussvorlage (Anlage 0_Beschlussvorlage_Feuerwehrbedarfsplan)
Beschlussvorlage (Anlage 1_Feuerwehrbedarfsplan)
Beschlussvorlage (Anlage 2 Managemenfassung Feuerwehrbedarfsplan)
Beschlussvorlage (Anlage 3_Beschlussvorlage Bedarfsplan Umschichtung INV)
Beschlussvorlage (Anlage 4_Anhörung Feuerwehrausschuss 18.03.2025)
26. März 2025
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Beschlussvorlage (
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 2035)
Beschlussvorlage (Anlage 0_Beschlussvorlage_Feuerwehrbedarfsplan)Beschlussvorlage (Anlage 1_Feuerwehrbedarfsplan)Beschlussvorlage (Anlage 2 Managemenfassung Feuerwehrbedarfsplan)Beschlussvorlage (Anlage 3_Beschlussvorlage Bedarfsplan Umschichtung INV)Beschlussvorlage (Anlage 4_Anhörung Feuerwehrausschuss 18.03.2025)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 8/2025 Az.: StSt. FW/BS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 102 / 20 / 61 / 63 / ZS / ZS01 / ZS04 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz 18.02.2025 vorberatend nicht öffentlich Haupt- und Personalausschuss 10.03.2025 vorberatend nicht öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach 26.03.2025 zur Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach 26.03.2025 zur Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 08.04.2025 zur Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 08.04.2025 zur Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Langenwinkel 08.04.2025 zur Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Sulz 29.04.2025 zur Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 29.04.2025 zur Anhörung öffentlich Gemeinderat 26.05.2025 beschließend öffentlich Abstimmung Einstimmig Betreff: Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 2035 Beschlussvorschlag: 1. Dem Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Lahr für die Jahre 2025 – 2035 (Anlage 1) wird als Rahmenplan zugestimmt. Die Planungen dienen als Grundlage künftiger Entscheidungen bei der Feuerwehr. 2. Die ab Seite 61 aufgeführten Planungsziele des Feuerwehrbedarfsplans für die Standardszenarien (gemäß den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr, herausgegeben vom Landesfeuerwehrverband und dem Innenministerium Baden-Württemberg, Stand Januar 2008), ergänzt durch die erweiterten Planungsziele, die sich aus dem spezifischen Gefahrenpotenzial der Stadt Lahr ergeben, werden als zukünftige Planungsgrundlage für die Feuerwehr der Stadt Lahr festgelegt. Hierbei ist der Zielerreichungsgrad im bewohnten Gebiet von 85% als Bemessungsgrundlage anzustreben. 3. Den Planungszielen hinsichtlich des Personal- und Sachbedarfs sowie des Investitionsbedarfs im Bereich der Fahrzeuge nach dem Fahrzeug- und Stationierungskonzept wird zugestimmt. Drucksache 8/2025 Seite 2 4. Für das hauptamtliche Personal wird gemäß des Umsetzungsvorschlags zur Personalentwicklung der Einführung einer dauerhaften 24/7-Besetzung der Feuerwache sowie der Verbeamtung der hauptamtlichen Kräfte zugestimmt. Darüber hinaus wird mit der Beschlussvorlage „Feuerwehrbedarfsplan 8/2025“ verbindlich beschlossen, dass im Jahr 2026 zwei neue Stellen für hauptamtliche Kräfte (1 Stelle mittlerer Dienst sowie 1 Stelle gehobener Verwaltungsdienst) geschaffen werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese zwei neuen Stellen im Haushalts-Stellenplan 2026 auszuweisen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein bauliches Gesamtkonzept für den stufenweisen Ausbau von Feuerwehrstandorten einschließlich provisorischer Zwischenstände zu erstellen, um die ordnungsgemäße Unterbringung der erweiterten Personal- und Fahrzeugausstattung sicherzustellen und die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung sowie der Unfallverhütungsvorschriften zu gewährleisten. Für die Erstellung des baulichen Gesamtkonzeptes sind für externe Leistungen Mittel in Höhe von 100 TEUR im nächsten Haushalt vorzusehen. Das Gesamtkonzept soll insbesondere die Prüfung möglicher Alternativstandorte, eine Bewertung der bestehenden Standorte sowie die Prüfung der Zusammenlegung von Standorten umfassen. Dabei sollen konkrete Standortoptionen für Neubauten ermittelt und mit Blick auf betriebliche, logistische und finanzielle Aspekte analysiert werden. Gleichzeitig sind Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Bestandsimmobilien – durch Abriss, Umnutzung oder im Rahmen eines Neubaus bzw. einer Zusammenlegung – zur finanziellen Teilkompensation beitragen können. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen aus dem Konzept -konzeptioneller, baulicher, personeller und finanzieller Art- werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. 6. Die Haushaltsmittel im Bereich der Investitionen für das laufende Haushaltsjahr 2025 (Fahrzeuge und Geräte) befinden sich innerhalb der Investitions-Auftragsgruppe der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz. Der Gemeinderat stimmt gemäß § 84 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu, die dort vorhandenen Haushaltsmittel wie in Anlage 3 ersichtlich, umzuschichten (= Mittelumschichtung). 7. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Feuerwehr- Bedarfsplanes 2025 2035 (Anlage) die konkrete Umsetzung der Einzelmaßnahmen im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen und unter dem Vorbehalt der Haushaltsmittel zur Beratung und Entscheidung dem Gemeinderat vorzulegen. Dabei sind die in der Vorlage dargestellten Finanzzusammenhänge und Auswirkungen auf die Haushaltssituation zu beachten. Mit der Umsetzungsplanung soll ab dem Haushaltsjahr 2026 begonnen werden. 8. Dem Gemeinderat wird spätestens nach 3 und 5 Jahren jeweils ein Bericht mit einem Soll-Ist-Vergleich über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen vorgelegt. Drucksache 8/2025 Seite 3 Zusammenfassende Begründung: Der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für die Jahre 2025 bis 2035 bildet die Grundlage für die strategische Weiterentwicklung ihrer Feuerwehr. Er basiert auf einer umfassenden Analyse der Gefahrenlage sowie der vorhandenen Ressourcen und definiert klare Planungsziele, um den steigenden Anforderungen im Bereich des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr gerecht zu werden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Umsetzung der im Bedarfsplan enthaltenen Maßnahmen eingeleitet. Dazu zählen die Optimierung der Personal- und Fahrzeugausstattung, die Anpassung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen sowie die Sicherstellung der Einhaltung arbeits- und sicherheitstechnischer Vorgaben. Die darin enthaltenen Planungsziele orientieren sich an den Standardszenarien gemäß den Vorgaben des Landesfeuerwehrverbands und des Innenministeriums Baden-Württemberg, ergänzt durch die gemeindespezifische Risikobewertung der Stadt Lahr. Die Beschlüsse legen den Fokus auf die praktische Umsetzung der im Feuerwehrbedarfsplan definierten Maßnahmen. Sie ermöglichen der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Stärkung und dem Erhalt der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr einzuleiten und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzubereiten. Dies schafft die Grundlage für eine nachhaltige Sicherstellung des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr im Stadtgebiet. Drucksache 8/2025 Seite 4 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: A. Vorbemerkung Das Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass jede Stadt eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen hat. Im Rahmen der Selbstverwaltung hat der Gemeinderat die Planungsziele, die Leistungsfähigkeit, die Organisation und die Ausstattung seiner Feuerwehr festzulegen. In der Regel erfolgt dies über die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans. Bei der Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplans ist der Gemeinderat nicht gänzlich frei; er hat sich an anerkannten Regeln und Standards zu orientieren. Der Feuerwehrbedarfsplan ist notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr langfristig sicherzustellen. Er dient als Planungsinstrument, um den Schutz der Bevölkerung und der Sachwerte an aktuelle und zukünftige Anforderungen anzupassen. Anlass für die Erstellung ist die wachsende Bevölkerungszahl, die zunehmende Komplexität der Einsätze sowie die Entwicklung neuer Gefahrenpotenziale. Ziel ist es, rechtliche Vorgaben zu erfüllen und eine bedarfsgerechte Organisation, Ausstattung und Personalstruktur zu gewährleisten. Die Stadt Lahr beauftragte im April 2024 die Gefahrenabwehrplanung Hohloch UG in Freiburg mit der Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die zukunftsgerechte Weiterentwicklung der Feuerwehr der Stadt Lahr. Erstmals wurde damit die feuerwehrtechnische Gefahrenabwehr der Stadt Lahr vollumfänglich als Teil der Feuerwehrbedarfsplanung untersucht. Dies erfolgte anhand bundes- und landesweit anerkannter Qualitätskriterien. Mit dem Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr wurde ein grundsätzlicher Handlungsrahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr, zum Erhalt und zur Unterstützung der ehrenamtlichen Feuerwehrabteilungen und zur Erreichung der Schutzziele der Feuerwehr Lahr geschaffen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde durch die Gefahrenabwehrplanung Hohloch UG in enger Abstimmung mit der Stadt Lahr, insbesondere dem kom. Kommandanten Georg Schinke, zeitweise noch dem ehemaligen Kommandanten Thomas Happersberger und den Stellvertretenden Kommandanten Ralf Wieseke und Ralf Hemberger sowie den Mitgliedern des Feuerwehrausschusses unter Moderation von Herrn Ltd. Stadtbranddirektor a.D. Harald Herrmann von der MHH Reutlingen, erörtert und fortgeschrieben. Relevante Zwischenergebnisse wurden hierbei mit den betroffenen Fachabteilungen anhand eines Eckdatenpapiers abgestimmt. Die Grundzüge der Feuerwehr-Bedarfsplanung wurden mit Herrn Kreisbrandmeister Bernhard Frei, Ortenaukreis rückgekoppelt. Entsprechend dem Feuerwehrgesetz (§ 10 Abs. 4) ist der Feuerwehrausschuss bei allen örtlichen Angelegenheiten, die die Gemeindefeuerwehr betreffen, anzuhören. Der Feuerwehrausschuss wird am 18.03.2025 zum Feuerwehrbedarfsplan angehört. Der Feuerwehrkommandant wird bei der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats die Stellungnahme der Feuerwehr zum Feuerwehrbedarfsplan vortragen. Ebenso wird der Kreisbrandmeister des Ortenaukreises, Bernhard Frei eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Drucksache 8/2025 Seite 5 Mit dem Feuerwehrbedarfsplan definiert der Gemeinderat die strategischen Planungsziele und Rahmenbedingungen, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen und deren Aufgaben klar zu strukturieren. Der Plan umfasst zudem eine Übersicht über die voraussichtlich anfallenden Maßnahmen und Kosten im Planungszeitraum, basierend auf dem aktuellen Kenntnisstand. Damit bietet die Feuerwehr-Bedarfsplanung sowohl dem Gemeinderat als auch der Feuerwehr Lahr eine fundierte und transparente Grundlage, um die zukünftigen Herausforderungen effizient und zielgerichtet anzugehen. B. Rahmenbedingungen / Ausgangssituation für den Feuerwehrbedarfsplan Lahr Die Rahmenbedingungen und die Ausgangssituation sind d dem Feuerwehrbedarfsplan als auch der Managementfassung zu entnehmen. C. Aufbau & Inhaltsübersicht des Feuerwehrbedarfsplans Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr gliedert sich neben der Einleitung und Ausgangssituation in 11 Teile. Darüber hinaus wurde eine Managementfassung zum Feuerwehrbedarfsplan erstellt, welche dem Anhang 2 zu entnehmen ist. Zielsetzung: Die Zielsetzung der Beschlussvorlage besteht darin, die Grundlage für die schrittweise Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans 2025–2035 zu schaffen. Ziel ist es, die strategischen Planungsziele und Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr erforderlich sind, festzulegen. Dazu zählen die Sicherstellung eines leistungsfähigen Brandschutzes und einer effektiven Gefahrenabwehr, die Anpassung der Feuerwehrstrukturen an die wachsenden Anforderungen sowie an das spezifische Gefahrenpotenzial der Stadt Lahr. Gleichzeitig soll die Personal- und Fahrzeugausstattung bedarfsgerecht erweitert und modernisiert werden. Darüber hinaus sind geeignete infrastrukturelle Rahmenbedingungen durch bauliche Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Unterbringung von Personal und Fahrzeugen zu schaffen. Ein weiteres Ziel ist die transparente Finanz- und Investitionsplanung, um die Umsetzung der Maßnahmen realistisch und nachvollziehbar zu gestalten. Schließlich soll durch die Beschlussvorlage ein verbindlicher Rahmen für die strategische Steuerung und Kontrolle der Umsetzung geschaffen werden, um die Feuerwehr nachhaltig auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten und die Sicherheit der Bevölkerung langfristig zu gewährleisten. Maßnahmen: Die aufgeführten Maßnahmen stellen einen wesentlichen Auszug der beschriebenen Inhalte dar, sind jedoch nicht abschließend. Eine detaillierte Darstellung aller erforderlichen Maßnahmen und Investitionen findet sich im Feuerwehrbedarfsplan sowie in der dazugehörigen Managementfassung. I. ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Personalaufstockung im hauptamtlichen Bereich Schrittweise Erhöhung der Stellen im Hauptamt von derzeit 16 auf 28 bis 2032. Einführung einer 24/7-Besetzung der Feuerwache zur Verbesserung der Eintreffzeiten. Verstärkung des Tageseinsatzdienstes mit vier zusätzlichen Funktionsstellen. Verbeamtung der hauptamtlichen Kräfte. Geschätzte Mehrkosten für Personalaufstockung: insgesamt ca. 900.000 € jährlich ab 2032. Drucksache 8/2025 Seite 6 Personalgewinnung im Ehrenamt II. ▪ Stärkung des Ehrenamts durch gezielte Maßnahmen insbesondere in der Nachwuchsgewinnung, um die erforderlichen 273 Einsatzkräfte zu halten und die Zahl langfristig zu erhöhen. ▪ Einführung einer Wochenendbereitschaft zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit. ▪ Anpassung der Entschädigungssatzung und Betrachtung der Ergebnisse aus dem AK Wertschätzung. III. Modernisierung des Fahrzeugparks ▪ Durchschnittsalter der 29 Fahrzeuge aktuell 18,3 Jahre – Ersatzbeschaffung dringend notwendig. ▪ Austausch bzw. Neubeschaffung von 10 zusätzlichen Fahrzeugen bis 2035, darunter eine zweite Drehleiter, ein HLF, ein ELW 1 und ein Gerätewagen Logistik sowie sechs Kleinfahrzeuge. ▪ Investitionssumme von ca. 9,35 Mio. € für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen in den kommenden 10 Jahren. Erwartete Fördermittel: ca. 2,38 Mio. €, verbleibende Kosten für die Stadt: ca. 6,96 Mio. € IV. Bauliche Maßnahmen im Bereich der Feuerwehrhäuser (Stadtteile + Hauptfeuerwache) ▪ Notwendige Anpassungen an Arbeitsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften ▪ Ertüchtigung der Feuerwehrhäuser in Mietersheim, Kippenheimweiler, Sulz und Lahr ▪ Zusammenlegung der Abteilungen Kuhbach und Reichenbach in einem neuen Gebäude (geschätzte Grobkosten: 3,6 Mio. € ohne Berücksichtigung einer Baupreissteigerung). ▪ Gesamtkosten für bauliche Maßnahmen bis 2035 ohne Feuerwache Lahr: ca. 9,00 Mio. € (ohne Berücksichtigung einer Baupreissteigerung; inkl. Förderung 8,07 Mio. €) ▪ Bauliches Gesamtkonzept über das städtische Gebäudemanagement um die Möglichkeiten zur Umsetzung des Raum- und Flächenbedarfs sowie die Kosten konkret zu ermitteln. ▪ Neubau oder umfassende Sanierung der Feuerwache Lahr (geschätzte Grobkosten: 26 Mio. € ohne Berücksichtigung einer Baupreissteigerung; inkl. Förderung 24,4 Mio. €) V. Anpassung der Einsatzstrukturen ▪ Sicherstellung einer Mindestbesetzung der Feuerwache zur Einhaltung der Eintreffzeiten. ▪ Optimierung der Alarmierungsordnung und Verkürzung der Ausrückzeiten. ▪ Anpassung der Einsatzorganisation zur Verbesserung der Tagesverfügbarkeit. VI. Digitalisierung und technische Aufrüstung ▪ Einführung eines modernen Einsatzleitsystems zur Optimierung der Einsatzplanung. ▪ Erweiterung der fernmeldetechnischen Ausstattung in Feuerwehrhäusern im Rahmen der Umsetzung und Einführung des Digitalfunks. ▪ Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung und Einführung Wechselkleidungskonzept zur Verbesserung der Einsatzhygiene. ▪ Kosten für Digitalisierung und technische Aufrüstung 2026 bis 2028, zusätzlicher Bedarf von 350.000 € jährlich. Drucksache 8/2025 VII. Seite 7 Zusammenstellung der Maßnahmen I bis VI Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kostenschätzungen der Maßnahmen der Absätze I bis VI. Überblick Maßnahmen I bis VI Zeitraum Maßnahmen 2025-2028 Stufenweise Erhöhung Personal. ab 2032 900€ p.a. Ersatz- und ErgänzungsbeschaffunIII gen für Fahrzeuge und Geräte inklusive Förderung Bauliche Maßnahmen im Bereich IV der Feuerwehrhäuser Stadtteile inklusive Förderung 2029-2035 I Summe inklusive Förderung IV 2025-2035 2035ff 7.012 Fortschreibung Bedarfsplan 3.829* 3.131 6.960 Fortschreibung Bedarfsplan 100 8.070 8.170 Fortschreibung Bedarfsplan 3.929 11.201 22.142 - Sonderprojekt Hauptfeuerwache Lahr inklusive Förderung Gesamtsumme Maßnahmen Feuerwehrbedarfsplan inklusive Förderung 24.400 3.929 11.201 22.142 24.400 Werte in T. EUR * Ca. 2,9 Mio. € an investiven Auszahlungen Fahrzeuge und Geräte für die Feuerwehr bereits in Mittelfristiger Finanzplanung enthalten. Für die Jahre 2026 bis 2028 werden somit 350.000 € pro Jahr für Fahrzeuge und Gräte zusätzlich benötigt. Vergleiche S. 16/17 Managementfassung. Drucksache 8/2025 Seite 8 Alternativ geprüfte Maßnahmen: Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden durch den Gutachter verschiedene Alternativen geprüft und gegeneinander abgewogen, um die effektivste und wirtschaftlichste Lösung für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr zu finden. Zudem fanden zur Erstellung und Optimierung des Bedarfsplans Abstimmungsgespräch mit der Verwaltungsspitze, der Kämmerei, der zentralen Steuerung sowie der Personalabteilung statt. Punkte, die insbesondere abgewogen wurden, sind nachfolgend aufgeführt. Standorte: Es wurde analysiert, ob durch organisatorische Maßnahmen, wie die Zusammenlegung von Standorten oder eine Reduzierung der Fahrzeugflotte, Einsparungen möglich wären. Die Zusammenlegung von zwei der vorhandenen Standorte ist grundsätzlich möglich. Eine weitere genannte Option wurde verworfen, da sie die Einsatzbereitschaft und Erfüllung der Schutzziele gefährden würde. Verlängerung der Fahrzeuglaufzeiten zur Reduzierung der Kosten der Ersatzbeschaffungen: Es wurde die Möglichkeit, bestehende Fahrzeuge und Ausrüstung länger als geplant einzusetzen, betrachtet. Grundsätzlich werden die Fahrzeuge bereits über den regulären Abschreibungszeitraum betrieben. Aufgrund der bestehenden Altersstruktur der Fahrzeuge, technischer und sicherheitstechnischer Anforderungen wurde die Option, die Fahrzeuge einen noch längeren Zeitraum zu betreiben verworfen. Dies dient zum einen dazu, die Einsatzfähigkeit nicht zu gefährden. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit dieses Punktes fraglich, da mit zunehmendem Alter die Fahrzeughaltungskosten steigen und eine Ersatzteilbeschaffung nicht mehr durchgängig gegeben ist. Überarbeitung des Personalkonzepts der hauptamtlichen Kräfte: Es wurde hinsichtlich des notwendigen hauptamtlichen Personals geprüft, ob Aufgaben durch eine bessere Organisation des Ehrenamts oder durch die Gewinnung weiterer Freiwilliger abgedeckt werden könnten. Diese Alternative wurde jedoch verworfen, da die Ehrenamtlichen aufgrund beruflicher und privater Verpflichtungen ihre Kapazitäten bereits weitgehend ausschöpfen. Zudem sind einige Aufgaben, wie die Fahrzeug- und Gerätewartung, die Vorbereitung und Koordination komplexer Einsätze sowie die Durchführung spezialisierter Aufgaben, aus rechtlichen und fachlichen Gründen hauptamtlichen Kräften vorzubehalten. Der Feuerwehrbedarfsplan kommt daher zu dem Schluss, dass eine Erhöhung des hauptamtlichen Personals notwendig ist, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr langfristig zu gewährleisten. Optimierungen hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit zur Reduzierung des Personalbedarfs fanden statt. ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Drucksache 8/2025 Seite 9 Begründung: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Realisierung der im Feuerwehrbedarfsplan enthaltenen Maßnahmen wird zu einer schrittweisen Erhöhung der Investitions- und Personalkosten führen. Zukünftige Investitionen, insbesondere in die Fahrzeug- und Gerätebeschaffung, die bauliche Anpassung der Feuerwehrhäuser sowie die Aufstockung des hauptamtlichen Personals, sollen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. Mit dem Beschluss der Finanz- und Investitionsagenda (FIA) im November 2024 wurde beschrieben, dass auch die Entwicklung der Feuerwehr einen Themenschwerpunkt bis 2035 darstellt. Die FIA weist gleichzeitig darauf hin, dass die Beträge für das langfristige Investitionsprogramm des Feuerwehrbedarfsplans ab 2029 noch nicht aufgenommen sind. Der kommende Haushalt für das Jahr 2026 wird in der Finanzplanung die Jahre 2027-2029 umfassen und damit erstmalig noch nicht abgebildete Kosten des Feuerwehrbedarfsplanes enthalten. Maßnahmen des Feuerwehrbedarfsplanes sind zwar Pflichtaufgaben, sie erhöhen allerdings, wie sonstige noch nicht berücksichtigte Maßnahmen, den Rahmen der Kreditfinanzierung. Die Neuaufnahme von Investitionen ohne Kompensation oder ohne eine weitere Priorisierung erhöht den Kreditbedarf unmittelbar, da ab 2027 keine Zahlungsmittelüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwarten sind. Auch bereits geplante Investitionen in diesem Zeitraum sind nahezu vollständig kreditfinanziert, weshalb zusätzliche Kreditaufnahmen ohne Erhöhung der aktuellen Schuldenobergrenze (64 Mio. €) voraussichtlich nicht möglich sind. Generell sind nicht nur die Investitionen haushalterisch darzustellen (im Finanzhaushalt), sondern (im Ergebnishaushalt) auch daraus resultierende Finanzierungskosten, Abschreibungen und Unterhaltungskosten. Zusätzliche Investitionen sollten deshalb zumindest teilrefinanziert sein, um dem ohnehin vorhandenen Defizit im Ergebnishaushalt weiter entgegenzuwirken. Die konkrete Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird folglich in den jeweiligen Haushaltsberatungen einzeln zu prüfen sein und dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Eine transparente und verantwortungsbewusste Mittelverwendung ist sicherzustellen und die Gesamtfinanzzusammenhänge zu erörtern. Die zeitliche Umsetzbarkeit wird hauptsächlich im Hinblick auf die Gesamtmaßnahme sowie in Abwägung mit anderen Maßnahmen des Gesamthaushalts (Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben) zu beurteilen sein. Die gutachterlich vorgeschlagenen Maßnahmen inklusive der zu erwartenden (Investitions-)Kosten sind im Feuerwehrbedarfsplan sowie in der Managementfassung angegeben. Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Georg Schinke kom. Leiter Stabsstelle FW/BS Drucksache 8/2025 Seite 10 Anlage(n): Anlage 0_Beschlussvorlage_Feuerwehrbedarfsplan Anlage 1_Feuerwehrbedarfsplan Anlage 2 Managemenfassung Feuerwehrbedarfsplan Anlage 3_Beschlussvorlage Bedarfsplan Umschichtung INV Anlage 4_Anhörung Feuerwehrausschuss 18.03.2025 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.