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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Hugsweier)

                                    
                                        NIEDERSCHRIFT
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Hugsweier
Donnerstag, den 07.11.2024
Dauer der Sitzung:

19:00 – 21:30 Uhr

Vorsitzender:

Georg Bader
(Ortsvorsteher)

SPD-Fraktion:

OR Günter Noll
OR Peter Winkels

CDU-Fraktion:

OR Chistopher Rubin
OR Marius Kempf

Freie Wähler Fraktion:

OR‘in Martina Enneking
OR‘in Claudia Möllinger
OR Heiko Ruder
OR Urban Isenmann

sonstiger Teilnehmer/innen:

Dieter Singler, Stadtkämmerei
Markus Wurth,
Martin Stehr, Stadtplanungsamt

entschuldigt fehlen:

OR Andre Lockstein

Schriftführerin:

Claudia Möllinger

Tagesordnung:
I.

Offenlegungsverfahren:
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates am 10.10.2024.

II.

Beratungs- und Beschlussangelegenheiten:

1. Reform der Grundsteuer: Festlegung der Hebesätze ab dem Jahr 2025.
Herr Singler, Abteilungsleiter Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern, stellt das Thema
Grundsteuer mittels einer Präsentation vor.
Die bisherige Grundsteuererhebung basierte auf veralteten Werten von 1964 bzw. 1935 und wurde vom Bundesverfassungsgericht 2018 als verfassungswidrig erklärt. Die neue Grundsteuer soll
ab 01.01.2025 erhoben werden.
Die Grundsteuerberechnung basiert auf Einheitswerten. Diese Einheitswerte wurden seit Jahrzehnten nicht fortgeschrieben und sind demnach "völlig überholt" und führen zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer.
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.
Der Gesetzgeber will dadurch einen sparsamen Umgang mit der Ressource Grund und Boden erreichen. Die Neuregelung soll einfach und transparent sein.
Die Grundsteuerarten und die Berechnung der neuen Grundsteuer werden anhand der Präsentation erläutert und ist den Ortschaftsrätinnen und -räten auch mit der Beschlussvorlage zugegangen.

Herr Wurth, Amtsleitung Stadtkämmerei, fasst noch einmal zusammen.
Die Verschiebungen können durch den Hebesatz nicht ausgeglichen werden. Das
Grundsteueraufkommen beträgt derzeit ca. 8,4 Mio pro Jahr. Mit dem Hebesatz sollen die
„Verwerfungen“ aufkommensneutral gestaltet werden.
Im Laufe des Jahres 2025 muss wahrscheinlich nachjustiert werden, da bis dahin die noch nicht
bearbeiteten oder erhobenen Fälle aufgearbeitet sein sollten.
Nachfrage OR Peter Winkels: Gibt es Überlegungen, die Grundsteuer C einzuführen?
 Bisher gibt es keine Bestrebungen der Stadt Lahr, die Grundsteuer C einzuführen
Nachfrage OR Günter Noll: Bürgerinnen und Bürger, die große Grundstücke besitzen, die aber ggf.
nicht bebaut werden können, müssen trotzdem eine höhere Grundsteuer bezahlen.
 Hierzu kann beim Gutachterausschuss bzgl. einer informellen Beratung angefragt werden.



Günther Noll verweist auf die Beschlussvorlage des Gemeinderates vom Juli 2019 und
bittet hier um die Einhaltung.

Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat beschließt über die Reform der Grundsteuer, hier die Festlegung der Hebersätze
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
2. Abwassergebühren 2025
Information:
Die Kalkulation sowie der Beschluss der Abwassergebühren sind grundsätzlich vor Beginn des
jeweiligen Gebührenzeitraums vorzunehmen. In Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein,
die Gebühren rückwirkend zu beschließen und in Kraft zu setzen. Für die Kalkulation der
Gebühren sind umfangreiche tatsächliche Ermittlungen erforderlich, die erst in den kommenden
Monaten abgeschlossen werden können. Im Anschluss daran ist die Kalkulation fertigzustellen.
Dieser Vorgang kann im laufenden Jahr nicht mehr abgeschlossen werden. Ein mögliches
größeres Kostenvolumen als bisher und dadurch bedingte höhere Abwassergebühren müssten in
der Satzung festgesetzt werden. Dies würde dann ggf. rückwirkend ab dem 01.01.2025
beschlossen.
3. Gewerbesteuer: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der
Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab dem Jahr 2026
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt aktuell bei 390 v.H. Der Hebesatz soll ab dem 01.01.2026
neu auf 420 v.H. festgesetzt werden.
Die zur Abstimmung vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
basiert auf einer einer Vorlage der Finanz- und Investitionsagenda der Stadt Lahr. Diese beziffert
die notwendigen Investitionen in die Zukunft der Stadt im Zeitraum 2025 – 2028 auf € 24 Mio.

Die Folgekosten und die Gegenfinanzierung für die Zukunftsinvestitionen werden im
Ergebnishaushalt wie folgt dargestellt:
ERGEBNISHAUSHALT

Maßnahmen

2025 - 2028

Kreisstraße

-

448.000,00 €

Klinikum

-

1.089.000,00 €

Kita Reichenbach

-

1.336.000,00 €

Ganztagesschulen lfd. Betrieb

-

1.992.000,00 €

Feuerwehrbedarf/-fahrzeuge

-

612.000,00 €

Obdachlosenunterbringung

-

800.000,00 €

Aufwand

-

6.277.000,00 €

Mehrertrag Gewerbesteuer
Mehrertrag Vergnügungssteuer
Ertrag

5.830.000,00 €
588.000,00 €
6.418.000,00 €

Die Nachfrage aus dem Gremium, ob im „Betrag Ganztagesschulen“ schon der Rechtsanspruch
2026/2027 mit kalkuliert wurde, wird verneint. Kalkuliert wurden nur Ganztagesschulen im bereits
laufenden Betrieb.
Herr Singler weist darauf hin, dass die Erhöhung der Kreisumlage von 3 % auf 6 % , für die Stadt
Lahr, wie für die meisten anderen Kommunen im Kreis, zusätzlich zu den notwendigen
Investitionen sehr herausfordern ist. Diese Erhöhung wird sozusagen aus dem Haushalt
„herausgeschwitzt“ und hat mit der Gewerbesteuererhöhung nichts zu tun.
Die Gewerbesteuer ist eine Gewinnsteuer. d.h. sie wird auf Basis der erwirtschafteten Gewinnen.
der Unternehmen berechnet.
Die Stadtverwaltung geht für 2026 von einem Gewerbesteuerertrag in Höhe von 830.000 € aus
und für 2027 in Höhe von € 2.500.000. Durch die dadurch vorausgesetzte Verbesserung der
Gewinnsituation der Unternehmen, sei eine Beteiligung dieser in Form der Hebesatzänderung
angemessen.
Die Folgekosten der Zukunftsinvestitionen / Gegenfinanzierung soll durch Erhöhung der
Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer mit ausgeglichen werden.
Anhand einer Beispielrechnung in der Präsentation wird aufgezeigt, dass durch die, nach der
Berechnung nach neuem Recht, anfallende Grundsteuer für Unternehmen je nach
Geschäftsgrundstück eine ausgleichende Entlastung gegeben ist.
Wortmeldung OR Christofer Rubin:
OR Rubin widerspricht ausdrücklich der Aussage, dass bei einer verbesserten Gewinnsituation die
Unternehmen auch höher beteiligt werden können. Die Betriebe, auch kleinere, benötigten höhere
Gewinne auch für Zukunftsinvestitionen etc.
Wortmeldung ORin Claudia Möllinger:
Was passiert, wenn die zugrunde gelegte Gewinnerwartung für 2027, auch aufgrund der sehr
unsicheren wirtschaftlichen Prognosen, nicht eintritt?


Ein „Plan B“ seitens der Stadtverwaltung existiert nicht.

Herr Wurth verweist auf die derzeit schwierige Lage. Die Stadt Lahr sei außerdem, laut RP
Freiburg, rückständig mit ihrer Ertragskraft. Die Erhöhung der Steuern ist direkt an die Agenda
gekoppelt.
Wortmeldung von OR Urban Isenmann:
Sieht die Stadtverwaltung aufgrund der Erhöhung der Gewerbesteuer eine Gefahr der
Abwanderung von Unternehmen in andere Gemeinden?
 Die Gewerbesteuer (Hebesatz) war bisher zweitrangig bei Anfragen. Andere Faktoren
(weichere Faktoren) seien wichtiger.
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung der
Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab dem Jahr 2026.
Abstimmungsergebnis:
1 Gegenstimme
2 Enthaltungen
6 Ja-Stimmen

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung feiner Vergnügungssteuer in der
Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung)
Die Gewinnspielgeräte werden aktuell mit einem Steuersatz von 22 % der Bruttokasse besteuert.
Diskotheken entrichten monatlich € 180. Tanzveranstaltungen werden nach der genutzten Fläche
besteuert. Je angefangene 10qm fallen € 1,80 Vergnügungssteuer an.
Der Beschlussvorschlag umfasst zwei Bestandteile
 Steuersatz für Geldspielgeräte soll ab 01.01.2025 von 22% auf 25 % erhöht werden. Die
Erhöhung soll zusätzliche Einnahmen in Höhe4 von etwa € 200.000 generieren.
 Weiter wird vorgeschlagen Tanzveranstaltungen und Diskotheken künftig von der
Veranstaltung auszunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat beschließt Anlage 5 der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung)
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
5. Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr
In Lahr besteht ein gut ausgebautes Tankstellennetz, um die Mobilität mit Verbrennerfahrzeugen
zu gewährleisten. Im Bereich der Elektromobilität besteht allerdings Nachholbedarf. Ergänzend zu
privaten und halböffentlichen Lademöglichkeiten sind weiter öffentliche Ladestationen zu
entrichten. Die Stadt Lahr möchte die Entwicklung der Elektromobilität ankurbeln und als eine
Unterstützungsmaßnahme öffentliche Flächen für Ladestationen zur Verfügung stellen.
In Lahr soll an 15 Standorten eine entsprechende Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Hierfür
wird im Rahmen einer interkommunalen Ausschreibung ein Unternehmen gesucht, das sowohl den
Aufbau als auch den Betrieb ohne kommunale Zuschüsse übernimmt. Lediglich die Fläche (2
Stellplätze zzgl. Fläche für Ladestation) soll entgeltfrei für eine Dauer von acht Jahren im Rahmen
einer Sondernutzung zur Verfügung gestellt werden. Die interkommunale Ausschreibung umfasst 8
Kommunen. Die Ausschreibung erfolgt durch Lahr.

In Hugsweier ist ein Standort vorgesehen:
 Untere Mühle, Parkplatz Schutterlindenberghalle
Beschlussvorschlag:
Die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr soll 2025 ausgebaut werden. Die
Verwaltung führt hierzu ein Vergabeverfahren für den Aufbau von Ladestationen an 15 Standorten
durch. Bei der Konzessionsvergabe werden Investitions- und Betriebskostenzuschüsse
ausgeschlossen. Lediglich die Fläche wird dem Bieter entgeltfrei für die Dauer von acht Jahren zur
Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
6. Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen 2025
Mit dem skuzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen kommt die Stadt Lahr den
Forderungen aus dem Personenbeförderungsgesetz nach, eine vollständige Barrierefreiheit im
ÖPNV zu schaffen. Für Hugsweier sollen für das Landesförderprogramm folgende Bushaltestellen
angemeldet werden.
 Hugsweier Sonne (Richtung Schuttern)
 Hugsweier Hautstraße (Richtung Lahr)
Wortmeldung ORin Martina Enneking:
Wie wird der Verkehr während der Bauzeit geregelt, insbesondere in der Hauptstraße, die schon
ohne Einschränkungen durch die Bautätigkeit, während der Hauptverkehrszeiten stark belastet ist.


Geplant ist die halbseitige Sperrung. Das durchführende Bauunternehmen stellt
diesbezüglich einen Antrag beim Ordnungsamt. Dann wird gemeinsam mit dem/den
Anlieger/n die Situation besprochen.

Beschlussvorschlag:
Der Forderung aus dem Personenbeförderungsgesetz nach einer vollständigen Barrierefreiheit im
ÖPNV nachkommend, sollen folgende Bushaltestellen für das Landesförderuprogramm
angemeldet werden: Hugsweier Sonne (Richtung Schuttern), Hugsweierer Hauptstraße (Richtung
Lahr), Industriehof und Heidenburgstraße.
Die eigentliche Förderantragsstellung soll im Frühjahr 2025 nach der Haushaltsgenehmigung unter
Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Wortmeldung ORin Martina Enneking:
Der Fahrradweg von der B3 aus kommend ist bei Dunkelheit, gerade auch die seitliche
Begrenzung, schlecht zu erkennen. Ein Fahrradpiktogramm mit Pfeilen könnte hier Abhilfe
schaffen.
 läuft über Straßenbauamt Landratsamt.
Dies gilt grundsätzlich auch für die Auffahrt auf den Radweg für den von der Römersiedlung
kommenden Radverkehr.
OR Christopher Rubin verlässt die Sitzung.

7. Frageviertelstunde für die Zuhörerenden und den Ortschaftsrates
Wortmeldung Zuhörer Kurt Hockenjos.:
 Die Radwegeführung im Bereich David-Schieni-Straße muss dringend entschärft werden,
da dieser Radweg von Schülerinnen und Schülern genutzt wird und für diese sehr
unübersichtlich ist.
 Der Obst und Gartenbauverein wird aufgelöst. Die verbleibenden Mittel sollen für zwei bis
drei mobile Bänke auf dem Friedhof und weitere Pflanzungen verwendet werden.
 Kurt Hockenjos drückt seine Bedenken darüber aus, dass der rückläufige Kirchenbesuch
eine mögliche endgültige Schließung der Kirche zur Folge haben könnte.
8. Verschiedenes



Ortsvorsteher Georg Bader weist auf den 17.11.2024 - Volkstrauertag hin und bittet die
Ortschaftsräte um ihre Teilnahme.



OR Günter Noll bittet darum, dass die Feldwege regelmäßig gesäubert werden.



Er fragt außerdem an, ob die Ersatzbeschaffung für den defekten Geschirrspüler der ev.
Kirchengemeinde durch einen Zuschuss aus den Strukturmitteln der Ortsverwaltung
unterstützt werden kann.
◦ Dies wird von Ortsvorsteher Georg Baden verneint.



Kann der Aushang für die Vereinsmitteilungen rechts vor dem Rathaus gestrichen werden?
◦ Wird geprüft.

Der Vorsitzende:

Die Urkundenpersonen:

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Die Schriftführerin:

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