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Beschlussvorlage (2025-02-10_Surfield-Alternativenprüfung_Gesamt)

                                    
                                        Standortalternativenprüfung „Surfield Blackforest“

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

Kurze Erläuterung des nachfolgend angewandten Ampelsystems
Gute Eignung
Die Standortanforderungen werden (fast) vollständig erfüllt bzw. es liegen keine entgegenstehenden Belange vor bzw. es sind im Vergleich (zu den für diese fachliche Belange zu
erwartenden Kosten / Maßnahmen) geringe
Aufwendungen zur Ermöglichung der Nutzung
erwartbar.

Mittlere Eignung
Die Standortanforderungen werden soweit erfüllt, als dass die Nutzung möglich erscheint –
unter Bewältigung von merklichen fachlichen
Auflagen, Anforderungen oder Kosten, die jedoch im Kontext des Projekts noch als eindeutig verhältnismäßig erscheinen

Schlechte Eignung
Um die geplante Nutzung an diesem Standort
zu ermöglichen, sind erhebliche finanzielle,
planerische, bauliche oder sonstige Aufwendungen erforderlich. In überwiegendem Maß
kann unter diesem Vorbehalt noch eine positive Prognose zur Lösbarkeit der Thematik getroffen werden. Bei der Erforderlichkeit der Zustimmung durch externe Stellen / Behörden ist
hier jedoch in jedem Fall vor einer ebensolchen
Standortempfehlung bzw. -entscheidung eine
Abstimmung mit ebendieser vorzusehen.
Insbesondere bei dieser Kategorie muss auf
Prognoseunsicherheiten hingewiesen werden,
da im Rahmen dieser Standortalternativenprüfung weder Fachgutachten erstellt noch eine
förmliche Behördenbeteiligung durchgeführt
wurde.

2

Ausschlusskriterium
Der fachliche Belang steht der Realisierung
des Vorhabens an diesem Standort in solch erheblichem Maß entgegen, dass entweder mit
dem Ausbleiben der erforderlichen fachbehördlichen Genehmigungen oder mit im Kontext des Projekts unverhältnismäßig hohen
Kosten bei einer entsprechenden Standortentscheidung zu rechnen ist.

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

A:

Flächenverfügbarkeit

N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

1

Flächengröße

Der Gesamtbereich umfasst eine Fläche von ca.
14,6 ha, somit können hier
sowohl die erste Baustufe
(3 ha) als auch die erweiterte Planung (5 ha) umgesetzt werden, wobei jeweils
nur ein Teilbereich der Fläche in Anspruch genommen werden muss.

Der Gesamtbereich umfasst eine Fläche von ca.
9,5 ha, somit können hier
sowohl die erste Baustufe
(3 ha) als auch die erweiterte Planung (5 ha) umgesetzt werden, wobei jeweils
nur ein Teilbereich der Fläche in Anspruch genommen werden muss.

Der Bereich westlich der
Vogesenstraße als Teilfläche von FlSt.-Nr. 1984 umfasst ca. 2,8 ha. Dies unterschreitet den Mindestbedarf für das Surfield um
2.000 m². Erweiterungsmöglichkeiten, für welche
nicht öffentliche Verkehrsflächen gequert werden
müssen, bestehen nicht.
Östlich im Gewerbegebiet
Untere Stegmatten befinden erschlossene Grundstücke, die brach liegen oder nur sehr gering genutzt
(Potential ca. 1,1 ha) werden, so dass hier die Möglichkeit der Ansiedlung der
in der zweiten Stufe vorgesehenen Nutzungen geprüft werden könnte.
Anm.: Diese Option wurde
im Gespräch mit dem Projektentwickler verworfen.

Der unbebaute Entwicklungsbereich umfasst eine
Fläche von ca. 12 ha, somit
können hier sowohl die
erste Baustufe (3 ha) als
auch die erweiterte Planung (5 ha) umgesetzt werden, wobei jeweils nur ein
Teilbereich der Fläche in
Anspruch genommen werden muss.

Der Gesamtbereich umfasst eine Fläche von ca.
3,7 ha. Somit kann hier die
erste Baustufe (3 ha) vollständig, die erweiterte Planung (5 ha) jedoch nur partiell umgesetzt werden. Es
ist ggf. darstellbar, dass
hierfür weitere Flächen im
östlich angrenzenden Gewerbegebiet RheinstraßeNord, nördlicher Teil vorgehalten werden.

Bereits das städtische Flurstück 26817 umfasst eine
Fläche von ca. 5,7 ha, sodass hier grundsätzlich sowohl die erste Baustufe (3
ha) als auch die erweiterte
Planung (5 ha) umgesetzt
werden kann. Um eine Nutzungsaufgabe des Sportplatzes und der Kleingartenanlage sowie eine Fällung der Gehölzgruppe zu
vermeiden, ist jedoch eine
Nutzung der hiervon nördlich liegenden Fläche (ca.
3,5 ha) und das Heranziehen von Teilflächen des
Flurstücks 26817/4 (insg. 5
ha) empfehlenswert.
Der Zuschnitt von Flurstück
26817 ist von Norden nach
Süden vglw. länglich und
schmal, hier ist mit dem
Projektentwickler
ergänzend abzustimmen, ob – für
eine effektive Flächennutzung – ergänzende Flächen dritter Grundstücke im
Osten oder Westen einbezogen werden sollen.

Das Areal befindet sich
vollständig in städtischem
Eigentum und ist verpachtet.

Das Gesamtareal ist sowohl in städtischem als
auch privatem Eigentum
Mit Ausnahme des FlSt.Nr. 8581/2 befinden sich
alle Grundstücke nördlich
des Wirtschaftswegs auf
FlSt.-Nr. 8537 und südlich
des Schutterentlastungskanals im Eigentum der Stadt
oder des Hospital- und Armenfonds (insg. ca. 5,5 ha,
davon ca. 3,5 ha östl. des
Wirtschaftswegs auf FlSt.Nr. 8547). Der südwestliche Teilabschnitt (FlSt.Nrn. 8575-7, ca. 2,6 ha)

Die zu prüfende Teilfläche
von FlSt.-Nr. 1984 befindet
sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg,
das südlich hiervon die Polizeihochschule
betreibt.
Die Potentialflächen im Gewerbegebiet östlich der Vogesenstraße befinden sich
in Privateigentum (verschiedener Parteien).

Mit
Ausnahme
eines
Grundstücks
(FlSt.-Nr.
9080/1, ca. 4.100 m²) befindet sich die Fläche in städtischem Eigentum.

Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der
Stadt Lahr.

Flurstück 26817 befindet
sich im Eigentum der Stadt
Lahr, Flurstück 26817/4 in
Privateigentum.

(Erste Baustufe und Erweiterungspotential)

2

Eigentumsverhältnisse
(Anteil städtischer Flächen)

3

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025
befindet sich ausschließlich
in Privatbesitz. Das verfügbare Flächendargebot im
nördlichen Teilbereich ist
grundsätzlich auch hinsichtlich des gewünschten
Erweiterungspotentials
auskömmlich.

3

Preiskulisse
(aktueller Bodenrichtwert)

Für das Grundstück des
Hofes (ca. 4.600 m²) als
Teilfläche von FlSt.-Nr.
8776 wird ein Bodenrichtwert (zum 1.1.2023) von 90
€/m² angegeben, für die
umliegenden
landwirtschaftlichen Flächen 2-3
€/m².

Die Preiskulisse ist abgestuft.
• Landwirt. Flurstücke: 1,5-2
€/m²
• Landwirt. genutzte Flurstücke
östl./einschließlich
FlSt.-Nr. 8542: 65 €/m²
• Vereinsgelände: 20 €/m²
• Landwirt. Hauptgebäude:
90 €/m²

Der Bodenrichtwert (zum
1.1.2023) der Landesflächen westlich der Vogesenstraße beträgt 80 €/m², im
Gewerbegebiet im Gewann
Untere Stegmatten 65
€/m².

4

Der Bodenrichtwert (zum
1.1.2023) beträgt flächendeckend 85 €/m². Abweichend davon hat der GR einen Verkaufspreis von 120
€/m² beschlossen.

Der Bodenrichtwert (zum
1.1.2023) beträgt flächendeckend 85 €/m². Abweichend davon hat der GR einen Verkaufspreis von 120
€/m² beschlossen.

Der Bodenrichtwert (zum
1.1.2023) für die landwirtschaftlichen Flächen wird
mit 1,5 bis 2,5 €/m² angegeben.

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

B: Beschaffenheit der Fläche und fachrechtliche Regelungen
N°

Kriterium

Zuckerhof

1

Topographie

2

Aktuelle
zung

Die Fläche befindet sich na(flaches / neignungsarmes turräumlich im Kontext der
Rheinebene und weist keine
Gelände)
maßgebliche topographische
Bewegtheit auf.

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Die Fläche befindet sich naturräumlich im Kontext der
Rheinebene und weist keine
maßgebliche topographische
Bewegtheit auf.

Die Fläche befindet sich naturräumlich im Kontext der
Rheinebene und weist keine
maßgebliche topographische
Bewegtheit auf.

Die Fläche befindet sich naturräumlich im Kontext der
Rheinebene und weist keine
maßgebliche topographische
Bewegtheit auf.

Die Fläche befindet sich naturräumlich im Kontext der
Rheinebene und weist keine
maßgebliche topographische
Bewegtheit auf.

Die Fläche befindet sich naturräumlich im Kontext der
Rheinebene und weist keine
maßgebliche topographische
Bewegtheit auf.

Flächennut- Die Fläche wird ausschließ- Die Fläche wird überwiegend Der Bereich westlich der Vo- Die Fläche ist gesamthaft Teil Die Fläche wird nicht aktiv Die Fläche wird überwiegend

lich landwirtschaftlich, ein- landwirtschaftlich genutzt, im
(Bevorzugte
Inanspruch- schließlich einer Hofstelle, Nordwesten befindet sich
hierbei auch eine Stallung mit
nahme von Brachflächen o- genutzt.
Tierfutterhandel. Untergeordder anderen versiegelten Flänete Teilbereiche de Suchchen)
raums sind mit einem Vereinsgelände (Schützenverein
Langenwinkel) belegt.

3

Betroffenheit
Landwirtschaft – Nutzung
von vorbelasteten Flächen oder Gewerbeflächen

Es wird in eine vollständig
landwirtschaftlich genutzte
Fläche eingegriffen. Der Bereich (OG-460) wurde 2022
als landwirtschaftliche Vorrangflur mit Wertstufe I durch
die LEL (Landesanstalt für
Landwirtschaft,
Ernährung
und
Ländlicher
Raum,
Schwäbisch Gmünd) eingestuft, es handelt sich somit
um hochwertige, grundsätzlich für die Landwirtschaft zu
reservierende Flächen.

gesenstraße wurde zur Landesgartenschau als Parkplatz zwischengenutzt und
steht als solcher für die angrenzende
Polizeihochschule, zu deren Liegenschaften er gehört, weiterhin
zur Verfügung. Die Nutzungsintensität der Fläche ist
insgesamt als gering einzustufen.
Die Flächen östlich der Vogesenstraße (Erweiterungspotential) werden entweder als
Reserveflächen für eine spätere Nutzungsaufnahme vorgehalten (Anlage als Grünfläche) oder als unbebaute Wirtschafts- und Lagerfläche genutzt.

genutzt, sondern wurde für
die Durchführung von Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen im Kontext der
Entwicklung des Gewerbegebiets Rheinstraße-Nord angelegt.

landwirtschaftlich genutzt. Im
Süden des Flurstücks 26817
befinden sich unterhalb einer
Baumgruppe ein Sportplatz
sowie Kleingärten. Es ist in
der Verwaltung abzustimmen, ob dieser Bereich (insg.
2,2 ha) mit in die Standortkonzeption für das Surfield
einbezogen werden kann
oder ob es außen vor gelassen werden soll.

Es wird in eine fast vollstän- Im Prüfbereich bestehen kei- Im Prüfbereich bestehen kei- Im Prüfbereich bestehen keidig landwirtschaftlich ge- nerlei landwirtschaftliche Nut- nerlei landwirtschaftliche Nut- nerlei landwirtschaftliche Nutnutzte Fläche eingegriffen. zungen.
zungen.
zungen.
Der Bereich (OG-449) wurde
2022 als landwirtschaftliche
Vorrangflur mit Wertstufe I
durch die LEL eingestuft, es
handelt sich somit um hochwertige, grundsätzlich für die
Landwirtschaft zu reservierende Flächen.

Von der Gesamtfläche (10,7
ha) werden aktuell über 8 ha
landwirtschaftlich
bewirtschaftet, die bei einer Inanspruchnahme der Fläche
durch das Surfield ganz oder
teilweise für die Landwirtschaft verloren gehen. Der
Prüfbereich minus der o.g.
nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen überschneidet sich in hohem Maß mit
dem Bereich OG-467, der
2022 als landwirtschaftliche
Vorrangflur mit Wertstufe I
durch die LEL eingestuft
wurde. Es handelt sich somit
um hochwertige, grundsätzlich für die Landwirtschaft zu
reservierende Flächen.

5

des Gewerbegebiets Rheinstraße Nord, ihre Erschließung (1. BA) wurde entsprechend des Endausbaus 2024
hergestellt. Gekennzeichnet
ist dieser Suchraum aktuell
v.a. durch die Nachnutzung
ehem. militärischer Liegenschaften in geringer Nutzungsdichte.

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

4

Betroffenheit Vereine

Vereinsgelände
befinden
sich nicht im näheren Umfeld
des Prüfbereichs und sind
somit nicht nachteilig betroffen.

Unmittelbar nördlich bzw.
westlich an die beiden potentiellen Bauorte für das Becken grenzt der Schützenverein Langenwinkel e.V. an. Es
ist davon auszugehen, dass
der Vereinsbetrieb durch die
Schießgeräusche zu Belästigungen für die Nutzenden
des Surfields führen wird –
hier ist ein Nutzungskonflikt
tendenziell absehbar.

Vereinsgelände
befinden
sich nicht im näheren Umfeld
des Prüfbereichs und sind
somit nicht nachteilig betroffen.

Im Prüfbereich ist der Lohnsteuerhilfeverein ansässig,
der jedoch primär Büro- und
Besprechungsräume benötigt. Ein maßgeblicher Nutzungskonflikt wird hier nicht
erkannt.

Vereinsgelände
befinden
sich nicht im näheren Umfeld
des Prüfbereichs und sind
somit nicht nachteilig betroffen.

Der Fußballplatz wird durch
den FC Lahr-West genutzt
und im vergangenen Jahr mit
einer neuen Flutlichtanlage
ausgestattet. Eine nachteilige
Betroffenheit kann bei ausbleibender Inanspruchnahme
des südlichen Teilbereichs
des Flurstücks 26817 vermieden werden.

5

Wasser & Gewässer

Im Westen angrenzend an
das Gebiet befindet sich der
Brückenwaldsee als künstliches Gewässer sowie der
Beginn eines ca. 1,5 km langen Grabens.
Wasserschutzgebiete
sind
nicht betroffen.
Im Bereich der Rheinebene
ist von hohen Grundwasseranständen auszugehen, die
in einem möglichen, weiteren
Verfahren einer vertiefenden
Prüfung und behördlichen
Abstimmung bedürfen.
Der Prüfbereich befindet sich
überwiegend im Bereich des
HQextrem.

Im Norden angrenzend an
das Gebiet befindet sich der
Schutterentlastungskanal,
entlang des südlichen und
östlichen Rands verläuft ein
Wassergraben nach Südwesten zum Muserebach.
Wasserschutzgebiete
sind
nicht betroffen.
Im Bereich der Rheinebene
ist von hohen Grundwasseranständen auszugehen, die
in einem möglichen, weiteren
Verfahren einer vertiefenden
Prüfung und behördlichen
Abstimmung bedürfen.
Der Prüfbereich befindet sich
fast vollständig im Bereich
des HQextrem.

Im Norden des Untersuchungsbereichs verläuft der
Wassermattengraben.
Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete sind
nicht berührt.

Im Westen angrenzend an
das Gebiet beginnt der nach
Norden verlaufende Ostgraben.
Im Bereich der Rheinebene
ist von hohen Grundwasseranständen auszugehen, die
in einem möglichen, weiteren
Verfahren einer vertiefenden
Prüfung und behördlichen
Abstimmung bedürfen. Diese
Problematik ist bereits aus
Bauprojekten im räumlichen
Umfeld des Prüfbereichs bekannt.
Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete sind
nicht berührt.

Unmittelbar westlich an den
Prüfbereich angrenzend beginnt der nach Norden verlaufende Ostgraben.
Im Bereich der Rheinebene
ist von hohen Grundwasseranständen auszugehen, die
in einem möglichen, weiteren
Verfahren einer vertiefenden
Prüfung und behördlichen
Abstimmung bedürfen.
Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete sind
nicht berührt.

Im Bereich der Rheinebene
ist von hohen Grundwasseranständen auszugehen, die
in einem möglichen, weiteren
Verfahren einer vertiefenden
Prüfung und behördlichen
Abstimmung bedürfen.
Gewässer befinden sich nicht
im
Untersuchungsbereich.
Auch Wasserschutzgebiete
sind nicht betroffen.
Der nördlichste Abschnitt von
Flurstück 26817 (ca. 0,9 ha)
sowie weite Abschnitte von
Flurstück 26817/4 sind von
HQextrem, ausgelöst durch die
östlich verlaufende Schutter,
betroffen.

Der Prüfbereich befindet sich
(Altlasten, Bodendenkmäler, geologisch in der westlichen
Hälfte im holozänen AuKampfmittel)
ensediment und im Osten im
Hochflutlehm.
Informationen zu ärchäolog.
Bodendenkmale sowie zu
Altlasten / Altstandorten liegen nicht vor. Da es sich um
eine große, baulich bisher
nicht genutzte Fläche handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus der
fachlichen Sicht des Landesamts für Denkmalschutz zumindest eine geomagnetische Sondierung im Vorfeld
der
Aufnahme
einer

Der Prüfbereich befindet sich
geologisch vollständig im
Hochflutlehm.
Das gesamte Gebiet ist als
archäologisches Kulturdenkmal (mittelalterliche Siedlung) festgesetzt. Es besteht
weiter auch ein Nachweis römischer Siedlungsspuren.
Ausschließlich auf einer Teilfläche im Nordwesten des
FlSt.-Nr. 8578 besteht ein
Antrag zu einer Altablagerung im Altlastenkataster.
Die Freigabe der alliierten
Luftbilder erfolgte bisher nur
in einem Korridor entlang des

Der Prüfbereich befindet sich
geologisch vollständig im Auenlehm.
Informationen zu ärchäologischen Bodendenkmalen liegen nicht vor.
Im Altlastenkataster ist flächenhaft für den gesamten
Bereich und darüber hinaus
eine Altablagerung dargestellt.
Im Südwesten der Teilfläche
westlich der Vogesenstraße
ist ein Bombentrichter kartiert.

Der Prüfbereich befindet sich
geologisch fast vollständig in
der Einheit Hochflutlehm, im
Nordosten in einem deutlich
untergeordneten Teilbereich
in einem Holozänes Auensediment.
Informationen zu archäologischen Bodendenkmalen liegen nicht vor.
Aufgrund der militärischen
Vornutzung dieser Konversionsfläche sind auf dem überwiegenden Teil der Prüffläche weiterhin Altstandorte im
Altlastenkataster verzeichnet
Ausgehend von den bestehenden Erfahrungswerte im

Der Prüfbereich befindet sich
geologisch fast vollständig in
der Einheit Hochflutlehm, im
Nordosten in einem deutlich
untergeordneten Teilbereich
in einem Holozänes Auensediment.
Informationen zu archäologischen Bodendenkmalen liegen nicht vor.
Aufgrund der militärischen
Vornutzung dieser Konversionsfläche sind auf dem überwiegenden Teil der Prüffläche weiterhin Altstandorte im
Altlastenkataster verzeichnet
Ausgehend von den bestehenden Erfahrungswerte im

Der Prüfbereich befindet sich
geologisch im Westen in der
bodenkundlichen Einheit Parabraunerde-Pseudogley,
meist vergleyt, aus Hochflutlehm und im Osten im Auengley-Brauner Auenboden aus
Auen- über Hochflutlehm.
Informationen zu archäologischen Bodendenkmalen sowie zu potentiellen Kampfmittelfunden liegen nicht vor.
Aufgrund der Größe der Fläche, ihrer bisherigen Lage im
Außenbereich ohne bauliche
Entwicklungen sowie ihrer
Nähe zum ehemaligen Kasernenareal am Flughafen

(Betroffenheit von Oberflächengewässern, Grundwasserschutzgebieten und von
Hochwasser betroffenen Bereichen)

6

Boden

6

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

baulichen Nutzung zum si- Schutterentlastungskanals,
cheren Ausschluss eingefor- es sind somit keine abschliedert oder zumindest empfoh- ßenden Aussagen möglich.
len werden wird.
Am östlichen Rand des Plangebiets ergab die Auswertung
alliierter
Luftbilder
„sonstige Punktobjekte“, eine
weitere Untersuchung ist erforderlich. Es wird nicht deutlich, ob die Auswertung der
Luftbilder bereits für das gesamte (überwiegend bisher
baulich nicht genutzte) Potentialgebiet schon erfolgt ist.
Somit können weitere Befunde nicht vollständig ausgeschlossen werden.

7

Wald
(Einhaltung
Abstände)

Eine Überprüfung der Walderforderlicher eigenschaft der nördlich angrenzenden Fläche durch
das Fachamt in der Kreisverwaltung wird empfohlen, aktuell wird für das FlSt.-Nr.
9084/5 nicht vom Bestehen
von Wald ausgegangen.
Im Prüfbereich befinden sich,
abgesehen von der Hofstelle,
keine Baumstandorte.

Wald ist nicht betroffen.
Im Prüfbereich liegen – mit
Ausnahme des dichter bepflanzten Vereinsgeländes –
nur einzelne Baumstandorte
entlang der Wirtschaftswege
vor.

Wald ist nicht betroffen.
Die Bestandsbäume, die die
Fläche westlich der Vogesenstraße umfassen, sollten zur
Wahrung der Freiraumqualität erhalten werden. Östlich
der Vogesenstraße bestehen
auf den potentiellen Erweiterungsflächen keine relevanten Baumstandorte.

7

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Dezernat III mit den hieraus
hervorgehenden Belastungen wird mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit im Vorfeld einer möglichen Nutzungsaufnahme durch das
Surfield eine umfassende Bodensanierung
erforderlich.
Hierbei ist insb. die Erforderlichkeit großen Erdaushubs
bei Anlage des Surf-Beckens
von Bewandtnis. Die Verantwortlichkeit für die Bodensanierung liegt bei der BIMA als
Rechtsnachfolgerin des Voreigentümers. Die Anwendbarkeit der bestehenden Altlastenregelung für die hier zu
prüfende Nutzung ist bei einer vertieften Betrachtung
der Fläche im weiteren Verfahren zu prüfen.
Belastungen durch Kampfmittel können aufgrund der
Flugplatz- und vormals Kasernennutzung nicht ausgeschlossen werden, entsprechende Daten liegen der Verwaltung vor.

Dezernat III mit den hieraus
hervorgehenden Belastungen wird mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit im Vorfeld einer möglichen Nutzungsaufnahme durch das
Surfield eine umfassende Bodensanierung
erforderlich.
Hierbei ist insb. die Erforderlichkeit großen Erdaushubs
bei Anlage des Surf-Beckens
von Bewandtnis. Die Verantwortlichkeit für die Bodensanierung liegt bei der BIMA als
Rechtsnachfolgerin des Voreigentümers. Die Anwendbarkeit der bestehenden Altlastenregelung für die hier zu
prüfende Nutzung ist bei einer vertieften Betrachtung
der Fläche im weiteren Verfahren zu prüfen.
Belastungen durch Kampfmittel können aufgrund der
Flugplatz- und vormals Kasernennutzung nicht ausgeschlossen werden, entsprechende Daten liegen der Verwaltung vor.

Lahr können jedoch weder
archäologische Funde noch
Kampfmittel im Boden sicher
im Vorfeld ausgeschlossen
werden.
Auf Flurstück 26817/4 (Erweiterungsfläche) in einem
Streifen unmittelbar östlich
des Gewerbegebiets in der
Rheinstraße ist hinsichtlich
des Altlastenvorkommens ein
Altstandort dokumentiert. Sofern dieser Bereich miteinbezogen werden soll, wird hier
eine vertiefte Prüfung und
ggf. Sanierung erforderlich.

Wald ist nicht betroffen.
Auf den Grundstücken im
Plangebiet bestehen einzelne Baumstandorte, deren
Wertigkeit und Erhalt bei einer Auswahl dieses Standorts nochmals genauer geprüft werden muss.

Wald ist nicht betroffen.
Im Plangebiet bestehen einzelne Baumstandorte, deren
Wertigkeit und Erhalt bei einer Auswahl dieses Standorts nochmals genauer geprüft werden muss.

Im Süden des Flurstücks
26817 – zwischen den landwirtschaftlichen Flächen und
dem Sportplatz – befindet
sich eine ca. 6.000 m² große,
mit Bäumen bestandene Fläche. Es ist mit dem Amt für
Waldwirtschaft im LRA abzustimmen, ob es sich hierbei
um Wald nach Landeswaldgesetz handelt und die entsprechenden Restriktionen
(Abstandspflicht,
Erforderlichkeit Umwandlungsgenehmigung und Ausgleich bei
Umbruch) bestehen. Aus freiraumplanerischer Sicht ist jedoch grundsätzlich ein Erhalt
des Baumbestands anzustreben.

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

Kriterium

8

Fachrechtliche
Restriktionen

9

Fincados Feldchen

Seepark-West

Die Anbauverbote an Autobahn(-zufahrt) und B 415
(Betroffenheit der Fläche von nach BFStrG sind zu beachfachrechtlichen Restriktionen ten. Dies führt jedoch im Gebei Vorlage einschlägiger In- samtkontext der großen Fläche nicht zu erheblichen Nutformationen)
zungseinschränkungen.
Im Westen des Plangebiets
wird zukünftig die Trasse der
Rheintalbahn verlaufen. Das
Planfeststellungsverfahren
für den hier maßgeblichen
Streckenabschnitt HohbergKenzingen (7.2-7.4) der Ausbau- und Neubaustrecke
Karlsruhe-Basel hat noch
nicht die Offenlage erreicht,
eine
eisenbahnrechtliche
Veränderungssperre, die ggf.
auch den Prüfbereich betreffen könnte, wurde noch nicht
erlassen. Eine Abstimmung
mit den Projektverantwortlichen für den Streckenabschnitt bei der Deutschen
Bahn ist dringend empfehlenswert (weitere Aspekte: s.
C.1).
Perspektivisch ist ein dreispuriger Ausbau der BAB 5
vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls
eine Abstimmung mit der
Straßenbaulastträgerin empfehlenswert.

Im Südwesten ist das Anbauverbot nach BFStrG an die B
415 zu beachten.
Der
Gewässerrandstreifen
zum Schutterentlastungskanal ist einzuhalten.

Im Norden ist das Anbauver- Weitere fachrechtliche Rest- Weitere fachrechtliche Rest- Weitere fachrechtliche Restbot nach BFStrG an die B 415 riktionen sind aktuell nicht er- riktionen sind aktuell nicht er- riktionen sind aktuell nicht erzu beachten, im Westen be- kennbar.
kennbar.
kennbar.
findet sich die Bestandstrasse der Rheintalbahn
(Beteiligung EBA und DB im
weiteren Verfahren erforderlich).

Der Untersuchungsbereich
(insbesondere
Einhaltung befindet sich im Bauschutzvon Höhenbeschränkungen, bereich des Sonderflughafens Lahr. Es sind luftrechtliauch in der Bauphase)
che Bauhöhenbeschränkungen beachtlich, jedoch ist davon auszugehen, dass die
baulichen Anlagen, die bisher
im Kontext des Projekts „Surfield“ skizziert wurden, hier
errichtet werden können (Hotel, Gastronomie, etc.).
Abstimmungsbedarf besteht
v.a. in der Bauphase (Einsatz
von
Kränen)
und
bei

Der Prüfbereich befindet sich
im Nordwesten innerhalb, im
Bereich des eigentlichen Gewanns, das insbesondere für
die Nutzungsaufnahme in
Betracht gezogen wird, unmittelbar neben der Abflugfläche. Die Bauhöhenbegrenzung (180 m NN) lässt grundsätzlich die baulichen Anlagen, die bisher im Kontext
des Projekts „Surfield“ skizziert wurden (Hotel, Gastronomie, etc.) zu.

Luftrecht

Zuckerhof

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Der Prüfbereich wird von den
Konsultationsbereichen eines Störfallbetriebs überlagert:
• Südosten: ZinkPower Lahr
GmbH & Co. KG (An den
Stegmatten 1)
Vor abschließender Festlegung des Standorts an dieser
Stelle ist das Gewerbeaufsichtsamt in LRA Offenburg
zu hören, da im Kontext des
Surfields voraussichtlich u.a.
Versammlungsstätten entstehen werden. Aufgrund vergleichbarer Betroffenheiten
z.B. des Seeparks wird hier
jedoch nicht von einer erheblichen Planungshürde ausgegangen.

Der Untersuchungsbereich
befindet sich in einem äußeren Sektor des Bauschutzbereichs um den Flughafen. Es
ist mit solchen Auflagen / Anforderungen zu rechnen, die
faktisch insbesondere für die
Bauphase in weiten Bereichen des Stadtgebiets gestellt werden müssen.

8

Der Untersuchungsbereich
befindet sich im Bauschutzbereich des Sonderflughafens Lahr. Es sind luftrechtliche Bauhöhenbeschränkungen beachtlich, jedoch ist davon auszugehen, dass die
baulichen Anlagen, die bisher
im Kontext des Projekts „Surfield“ skizziert wurden, hier
errichtet werden können (Hotel, Gastronomie, etc.).
Weiterhin ist die Lage eines
Gewässers unmittelbar an
der Start- und Landebahn

Der Untersuchungsbereich
befindet sich unmittelbar östlich der Start- und Landebahn
im Bauschutzbereich des
Sonderflughafens Lahr. Es
sind luftrechtliche Bauhöhenbeschränkungen beachtlich,
voraussichtlich können jedoch die baulichen Anlagen,
die bisher im Kontext des
Projekts „Surfield“ skizziert
wurden, insbesondere im Osten der Fläche errichtet werden (Hotel, Gastronomie,
etc.).
Abstimmungsbedarf

Der Untersuchungsbereich
befindet sich im Bauschutzbereich des Sonderflughafens Lahr. Es sind luftrechtliche Bauhöhenbeschränkungen beachtlich, jedoch ist davon auszugehen, dass die
baulichen Anlagen, die bisher
im Kontext des Projekts „Surfield“ skizziert wurden, auf
der gesamten Fläche errichtet werden können (Hotel,
Gastronomie, etc.).
Abstimmungsbedarf besteht
v.a. in der Bauphase (Einsatz

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

bestimmten, z.B. mit Wech- Eine Abstimmung mit der zusellicht betriebenen Werbe- ständigen Fachbehörden im
anlagen.
Regierungspräsidium Stuttgart wird vor abschließender
Auswahl der Fläche empfohlen, gerade auch hinsichtlich
von Auflagen für die Bauphase oder gegen mögliche
Blendwirkungen.

9

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

(Vogelrast) fachgutachterlich
zu prüfen.
Abstimmungsbedarf besteht
v.a. in der Bauphase (Einsatz
von Kränen) und bei bestimmten, z.B. mit Wechsellicht betriebenen Werbeanlagen.
Aufgrund des großen Prüfbereichs ist von Abstufungen
hinsichtlich der Erheblichkeit
der Betroffenheit luftrechtlicher Belange auszugehen.
Eine vertiefte Prüfung nach
abschließender Standortentscheidung ist erforderlich.

besteht jedoch für die Bauphase (Einsatz von Kränen)
und bei bestimmten, z.B. mit
Wechsellicht
betriebenen
Werbeanlagen.
Weiterhin ist die Lage eines
Gewässers unmittelbar an
der Start- und Landebahn
(Vogelrast) fachgutachterlich
zu prüfen.
Vor einer endgültigen Festlegung dieses Standorts ist die
Anhörung der zuständige
Luftfahrtbehörde im RP Stuttgart dringend zu empfehlen.

von Kränen) und bei bestimmten, z.B. mit Wechsellicht betriebenen Werbeanlagen.

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

C: Städtebau und Planungsrecht
N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

1

Raumordnung

Im Regionalplan wird flächendeckend ein Vorranggebiet für den kombinierten
Verkehr dargestellt, um
diese Fläche für Verkehrsund Logistiknutzungen im
Kontext des Cargo-Betriebs
auf dem Flughafen Lahr
ausschließlich für den intermodularen Verkehr zu sichern, wobei andere gewerbliche oder industrielle
Nutzungen explizit ausgeschlossen werden. Vorranggebiete schließen als Ziele
der Raumordnung anderweitige, mit ihnen nicht vereinbare Nutzungen auf den
mit ihnen belegten Flächen
aus und sind der kommunalen, bauleitplanerischen Abwägung nicht zugänglich.
Das UKV-Terminal (Anm.:
Unbegleiteter, kombinierter
Verkehr) wird von der Stadt
Lahr weiterhin unterstützt,
zu klären ist jedoch insb. der
Anschluss an die geplante
Trasse der Rheintalbahn.
Alle vorliegenden Planungen für das UKV-Terminal
befinden sich deutlich nördlich des Bereichs Zuckerhof, beginnend am Dachswaldsee. Somit steht – auf
der aktuellen, konzeptionellen Ebene faktisch bereits
fest, dass der Prüfbereich
nicht für die durch das Vorranggebiet gesicherte Nutzung benötigt wird.
Aktuell ist die Fläche keinerlei Nutzungsüberlegungen
und bauleitplanerischer Abwägungen der Stadt Lahr
zugängliche. Eine von den
Zielen der Raumordnung
abweichende Nutzung kann

Für den Untersuchungsbereich werden im Regionalplan keine konkretisierten
Ziele definiert.
Die Fläche befindet sich in
der
landwirtschaftlichen
Vorrangflur Stufe 1. Auf
Ebene des Landesentwicklungsplans wird das Ziel formuliert, dass diese Flächen
für die Landwirtschaft dauerhaft gesichert werden sollen. Im Geltungsbereich des
Regionalplans
Südlicher
Oberrhein wurde diese Flächeneigenschaft als Hauptkriterium für die Ausweisung regionaler Grünzüge
herangezogen, mit diesem
flächenhaften Ziel wurde
der konkrete Prüfbereich jedoch nicht belegt. In Verbindung mit der hohen planungsrechtlichen
Einstufung der Belange der Landwirtschaft wird dieser Belang von sehr hohem Gewicht bei der planerischen
Abwägung (entgegenstehend einer baulichen Nutzung) sein, insbesondere
wenn alternative Standorte
im Siedlungsbereichs auch
zur Verfügung stehen.
Weiterhin fordert ein allgemeines Ziel der Raumordnung (Landesentwicklungsplan Ziffer 3.1.9) eine vorrangige Ausrichtung der
Siedlungsentwicklung am
Bestand, d.h. im mindestens durch ein Anlagern der
Siedlungsentwicklung
an
den bestehenden Siedlungsrand oder aus dieser
Perspektive
günstigere
Standortentscheidungen. In
diesem Kontext sind im

Im Regionalplan wird der
Prüfbereich westlich der Vogesenstraße als Siedlungsfläche Bestand – Wohn- und
Mischgebiet“ und der östlich
der Vogesenstraße als
„Siedlungsfläche Bestand Industrie und Gewerbe“ dargestellt, was nicht den Charakter eines Ziels oder
Grundsatzes der Raumordnung, sondern nur einer
nachrichtlichen Bestandsdarstellung besitzt.
Aufgrund der integrierten
Lage im Siedlungsbereich
ist hier von einer Übereinstimmung mit den Zielen
und
Grundsätzen
der
Raumordnung auszugehen.

Im Regionalplan wird der
gesamte Prüfbereich als
„Siedlungsfläche Bestand Industrie und Gewerbe“ dargestellt, was nicht den Charakter eines Ziels oder
Grundsatzes der Raumordnung, sondern nur einer
nachrichtlichen Bestandsdarstellung besitzt.
Aufgrund der integrierten
Lage im Siedlungsbereich
ist hier von einer Übereinstimmung mit den Zielen
und
Grundsätzen
der
Raumordnung auszugehen.

Im Regionalplan wird der
Prüfbereich als „Siedlungsfläche Bestand - Industrie
und Gewerbe“ dargestellt,
was nicht den Charakter eines Ziels oder Grundsatzes
der Raumordnung, sondern
nur einer nachrichtlichen
Bestandsdarstellung
besitzt.
Aufgrund der integrierten
Lage im Siedlungsbereich
ist hier von einer Übereinstimmung mit den Zielen
und
Grundsätzen
der
Raumordnung auszugehen.

Der Prüfbereich (abzüglich
der Flächen des Sportplatzes sowie der Kleingartenanlage, zu denen keinerlei
Darstellungen
enthalten
sind) wird im Regionalplan
als landwirtschaftliche Vorrangflur 1 dargestellt, was
das Gewicht dieser Flächennutzung aufgrund der
hierfür bestehenden Wertigkeit der Fläche in der planerischen Abwägung deutlich
erhöht und einer baulichen
Entwicklung erheblich entgegensteht, insbesondere
wenn Alternativstandorte im
Siedlungszusammenhang
verfügbar sind.
Eine Abstimmung des Areals vor einer abschließender Auswahlentscheidung
mit den maßgeblichen Trägern raumordnerischer Belange wird – wie bei allen
Flächen der bisher planerisch nicht vorbereiteten Außenentwicklung – im Vorfeld dringend zur Prüfung
der Machbarkeit empfohlen,
bevor die Auswahl dieses
Standorts erfolgen kann.

(Kompartibilität der geplanten Nutzung mit den Darstellungen des Regionalplans sowie den allgemeinen Anforderungen der Raumordnung und
Landesplanung)

10

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

2

Kriterium

Übereinstimmung mit
chennutzungsplan

Zuckerhof

Fincados Feldchen

nur nach einer Änderung
des Regionalplans erfolgen.
Eine Prognose hinsichtlich
der Erfolgsaussichten ist
aktuell schwer möglich,
maßgebend ist, bereits vor
Einleitung einer Sondierung
dieser Möglichkeit, eine verfestigte und gut fachlich unterlegte
Entwicklungsabsicht der Stadt Lahr.
Trotz der bereits vorliegenden planerischen Erkenntnisse zum
potentiellen
Standort des UKV-Terminal
stellen die Belange der
Raumordnung
für
den
Standort Zuckerhof aktuell
faktisch ein Ausschlusskriterium dar.

Rahmen einer Alternativenprüfung die Gründe plausibel darzulegen, wenn hiervon abgewichen werden
muss oder soll.
Eine positive Prognose für
diesen Standort ist aktuell
nicht auf städtischer Ebene
möglich und potentiell – in
der Gesamtabwägung – unwahrscheinlich. Sollte die
Fläche aus anderen Gründen eine besondere Eignung aufweisen oder sollten
die Alternativflächen wegen
erheblicheren Mali ausscheiden, ist im Vorfeld der
Auswahlentscheidung ein
Abstimmungsgespräch mit
den Trägern der Raumordnung erforderlich.

Flä- Grundsätzlich

(Entsprechung Entwicklungsgebot)

ist davon
auszugehen, dass die planungsrechtliche
Ermöglichung des Surfields auf
Ebene des Flächennutzungsplans die Darstellung
eines Sondergebiets mit einer Zweckbestimmung als
„Surfpark“ (oder vergleichbar) bedürfen wird.
Aktuell ist im Flächennutzungsplan eine Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich würde.
Diese Änderung kann jedoch wiederum erst nach Inkrafttreten einer Änderung
des Regionalplans wirksam
werden, für welche aktuell
keine abschließende Prognose ausgestellt werden
kann. Deshalb kann aktuell
die Möglichkeit einer Flächennutzungsplanänderung
nicht abschließend sicher in
Aussicht gestellt werden.

Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass die planungsrechtliche
Ermöglichung des Surfields auf
Ebene des Flächennutzungsplans die Darstellung
eines Sondergebiets mit einer Zweckbestimmung als
„Surfpark“ (oder vergleichbar) bedürfen wird.
Der westliche Abschnitt des
Prüfbereichs wird als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt, im Nordosten
besteht eine Darstellung für
Versorgungsanlagen (Kläranlage / Trafostation). Dazwischen verläuft auf Ebene
des Flächennutzungsplans
projektierte, bisher nicht realisierte neue Stadtstraße,
die eine Verbindung zwischen
der
Dr.-GeorgSchaeffler-Straße und dem
GE Rheinstraße-Nord zum
GE West und seinen potentiellen Erweiterungsflächen
schaffen soll.

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass die planungsrechtliche
Ermöglichung des Surfields auf
Ebene des Flächennutzungsplans die Darstellung
eines Sondergebiets mit einer Zweckbestimmung als
„Surfpark“ (oder vergleichbar) bedürfen wird.
Die Fläche ist aktuell im
Westen als Sonderbaufläche für die Polizeihochschule und im Osten als gewerbliche Baufläche dargestellt. Vorbehaltlich des
Nachweises der Vereinbarkeit der geplanten Sondernutzung mit den umgebenden
Gewerbeflächen
und den nächstgelegenen
Wohngebieten in Langenwinkel sowie an der Römerstraße ist eine Flächennutzungsplanänderung potentiell darstellbar.

Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass die planungsrechtliche
Ermöglichung des Surfields auf
Ebene des Flächennutzungsplans die Darstellung
eines Sondergebiets mit einer Zweckbestimmung als
„Surfpark“ (oder vergleichbar) bedürfen wird.
Die Fläche ist aktuell als gewerbliche Baufläche dargestellt, für die Ausgleichsfläche im Westen besteht die
Darstellung als Fläche für
die Landwirtschaft fort. Vorbehaltlich des Nachweises
der Vereinbarkeit der geplanten Sondernutzung mit
den umgebenden Gewerbeflächen und den Wohngebieten in Hugsweier ist eine
Flächennutzungsplanänderung potentiell darstellbar.

Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass die planungsrechtliche
Ermöglichung des Surfields auf
Ebene des Flächennutzungsplans die Darstellung
eines Sondergebiets mit einer Zweckbestimmung als
„Surfpark“ (oder vergleichbar) bedürfen wird.
Für den Prüfbereich besteht
im Flächennutzungsplan –
entgegen der weiteren Flächen im östlich angrenzenden Gewerbegebiet Rheinstraße-Nord
(nördlicher
Teil) eine Darstellung als
Fläche für die Landwirtschaft.
Da die Fläche aktuell nicht
landwirtschaftlich genutzt
wird (sondern als Ausgleichsfläche) und keine
Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangflur 1
vorliegt, bestehen – aus
ausschließlich raumordnerischer Sicht – potentiell für
eine
Änderung
des

Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass die planungsrechtliche
Ermöglichung des Surfields auf
Ebene des Flächennutzungsplans die Darstellung
eines Sondergebiets mit einer Zweckbestimmung als
„Surfpark“ (oder vergleichbar) bedürfen wird.
Für Flurstück 26817 wird im
wirksamen
Flächennutzungsplan
entsprechend
der tatsächlichen Flächennutzung sowie für das
„Wäldchen“
öffentliche
Grünfläche mit den Zweckbestimmungen
„Sportanlage“ und „Kleingartenanlage“ dargestellt. Für die
nördliche Teilfläche wurde
2016 die 6. Änderung des
Flächennutzungsplans
„Dinglinger Allmend“ durchgeführt und die zuvor bestehende
Flächennutzung
„Fläche für die Landwirtschaft“ in eine öffentliche
Grünfläche ebenfalls mit der

11

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Flächennutzungsplans
Zweckbestimmung „Kleinkeine nicht überwindbaren gartenanlage“ vorgenomHindernisse.
men, um hier Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.
Weitere
Veranlassungen
bezüglich der Fläche erfolgten danach nicht, denn weiterhin besteht hier eine
landwirtschaftliche
Nutzung.
Für Flurstück 26817/4 wird
eine „Fläche für die Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan dargestellt.
Für eine Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Flurstücks 26817
ist eine wesentlich günstigere Prognose auszustellen
denn für Flurstück 26817/4,
da die erstgenannte Fläche
aus raumordnerischer Sicht
bereits für eine andere Nutzung denn für die Landwirtschaft planerisch vorbereitet wurde. Beim zweitgenannten Flurstück bestehen
Begründungsbedarfe für die
zwingende Ausdehnung der
Siedlungsfläche in die landwirtschaftliche Vorrangflur
1.
Anmerkung: Für den Bebauungsplan KLEINGARTENANLAGE
DINGLINGER ALLMEND wurde in
der Vergangenheit ein Aufstellungsbeschluss gefasst,
das Verfahren ruht jedoch
seit etlichen Jahren ohne
Perspektive auf Fortführung. Im Rahmen dieses BPlanverfahrens kam es bereits zu erheblichen Widerständen aus der Umgebung
gegenüber der Entwicklung
dieses Standorts (bezogen
auf die damals angestrebte
Nutzung als Kleingartenanlage.

Bei der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans ist nachzuweisen,
dass keine vergleichbare oder bessere Standortoption
in Lahr bestand und – bei ihrer Unterbrechung – die im
Flächennutzungsplan dargestellte
Verbindungsstraße nicht mehr benötigt
wird. Weiterhin ist eine Vereinbarkeit der Sondernutzung mit den Entwicklungszielen für die östlich planerisch ebenfalls bereits vorbereiteten Gewerbeflächen
nachzuweisen.

12

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Februar 2025

N°

Kriterium

3

4

Lärmschutz

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Städtebauliche Integration

Im Osten des Prüfbereichs
(Lage im oder zum bestehenden Sied- schließt der Industrie- und
lungskörper, geplante Anlagen im Gewerbepark Raum Lahr
an, dessen Ortsbild durch
Kontext Umgebungsbebauung)
Gewerbehallen mit meist
geschlossenen Fassaden
sowie große Stellplatzanlagen geprägt wird. Ein baulicher Zusammenhang kann
grundsätzlich
hergestellt
werden, nachteilige Wirkungen aus städtebaulicher
Sicht auf den Bestand durch
die für das Surfield erforderlichen baulichen und sonstigen Anlagen sind nicht zu
erwarten. Nach Norden, Süden und Osten grenzen
landwirtschaftliche Flächen
und große Straßeninfrastrukturen an, aufgrund der
nur geringen Anzahl und
Dichte hochbaulich deutlich
in Erscheinung tretender
baulicher Anlagen (z.B. Hotel, ggf. Parkhaus) im Surfield wird eine Integration in
das Landschaftsbild als mit
einer Randeingrünung leistbar eingestuft.

Zwischen der Bebauung im
Industriegebiet West und
dem potentiellen SurfieldStandort besteht eine städtebauliche Zäsur, das Maß
der insularen Lage im landwirtschaftlich geprägten Außenbereich nimmt immer
deutlicher zu, je mehr der
Standort im Suchraum nach
Westen verlagert wird. Aufgrund der nur geringen Anzahl und Dichte hochbaulich
deutlich in Erscheinung tretender baulicher Anlagen
(z.B. Hotel, ggf. Parkhaus)
im Surfield wird eine Integration in das Landschaftsbild als mit einer
Randeingrünung
leistbar
eingestuft.

Der Standort befindet sich in
integrierter Lage. Die städtebauliche Umgebung um
das Surfield ist mit Sondernutzungen (Polizeihochschule),
Gewerbegebiet
und dem Seepark baulich
sehr heterogen und durch
große Freiraumbereiche geprägt. Städtebauliche Spannungen durch die Standortkonzeption für das Surfield
sind nicht zu erwarten, ggf.
bestehen Synergieeffekte
zu den Freizeitnutzungen
im Seepark. Auch hier kann
eine Randeingrünung – die
aufgrund des Baumbestands westlich der Vogesenstraße im Fall von dessen Erhalt gute Startbedingungen hat – die städtebauliche Qualität der geplanten
Nutzung steigern.

Das Bestandsgebiet weist
aktuell nur eine geringe
bauliche Dichte auf und ist
durch Brachen geprägt, jedoch klar dem Siedlungsbereich zuzuordnen, die Lage
ist somit integriert. Eine
Störwirkung durch das Surfield auf den baulichen Bestand kann nicht erkannt
werden. Eine Lage im Norden oder Osten am Siedlungsrand kann aufgrund
der nur geringen Anzahl und
Dichte hochbaulich deutlich
in Erscheinung tretender
baulicher Anlagen (z.B. Hotel, ggf. Parkhaus) im Surfield mit einer Randeingrünung in das Landschaftsbild
integriert werden.

Die Fläche grenzt nach Osten an den für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehenen Bereich „Rheinstraße-Nord,
nördlicher
Teil“ an, der aktuell nur eine
geringe bauliche Dichte aufweist. Im Osten befindet
sich das eigentliche Flughafenareal, d.h. offenes Gelände. Eine Störwirkung
durch das Surfield auf den
baulichen Bestand kann
nicht erkannt werden. Eine
Lage im Norden oder Osten
am Siedlungsrand kann aufgrund der nur geringen Anzahl und Dichte hochbaulich
deutlich in Erscheinung tretender baulicher Anlagen
(z.B. Hotel, ggf. Parkhaus)
im Surfield mit einer Randeingrünung in das Landschaftsbild integriert werden.

Je nach tatsächlicher Positionierung gestaltet sich die
städtebauliche Integration
des Surfields in verschiedenem Maß integrierbar. Der
wahrscheinlichste Standort
– in der nördlichen Hälfte
des Flurstücks 26817 –
schließt lose im Südwesten
an das Werksareal der Fa.
Zehnder an, bildet jedoch
graduell einen Sporn in die
Freiraumstrukturen hinein
aus. Aufgrund der nur geringen Anzahl und Dichte
hochbaulich deutlich in Erscheinung tretenden baulichen Anlagen (z.B. Hotel,
ggf. Parkhaus) im Surfield
kann eine Integration in das
Landschaftsbild mittels einer Randeingrünung geschaffen werden.

Lärmsensible, schutzwür(Abstand zu lärmsensiblen Nutzun- dige Nutzungen (Wohngebiete, Klinik- und Kureinrichgen, insbesondere Wohnen)
tungen) sind in der Umgebung des Prüfbereichs in einem großen Radius nicht
vorhanden.

Lärmsensible, schutzwürdige Nutzungen (Wohngebiete, Klinik- und Kureinrichtungen) sind in der Umgebung des Prüfbereichs aktuell in einem großen Radius
nicht vorhanden.
Der Standort für den Neubau des Klinikums befindet
sich in einer Entfernung von
fast 600 m Luftlinie (südl.
Rand des Prüfbereichs zu
geplanten
Klinik-Gebäuden). Ausgehend von den
vorliegenden
Unterlagen
wird von einer Verträglichkeit der beiden Nutzungen
ausgegangen, hier wird jedoch eine fachgutachterliche Überprüfung, bspw. im

Ausgehend von der Kernfläche westlich der Vogesenstraße beträgt die minimale
Entfernung zur Wohnbebauung in der Römerstraße
ca. 400 m und zu den
nächstgelegenen Wohngebäuden in der Straße In der
Siedlung in Langenwinkel
ca. 330 m. Es ist hierbei zu
berücksichtigen, dass die
Hochhäuser in der Römerstraße durch konventionellen, passiven Lärmschutz
(Wände, Wälle) nur schwer
geschützt werden können.
Beeinträchtigungen können
nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Der minimale Abstand zwischen
der
nördlichen
Grenze des Prüfbereichs
und der Bebauung entlang
der Heerstraße in Hugsweier (gemischte Baufläche
nach FNP, Gebietstypik potentiell jedoch WA nach § 34
Abs. 2 BauGB i.V.m. §4
BauNVO) beträgt ca. 120 m.
Voraussichtlich wird – je
nach Positionierung – ein
Mindestabstand von 300 m
nicht erheblich unterschritten werden können. Beeinträchtigungen für Wohngebiete sind somit in im Vorfeld tiefer zu prüfen, da hier
kein Ausschluss erfolgen
kann.

Der minimale Abstand zwischen
der
nördlichen
Grenze des Prüfbereichs
und der Bebauung entlang
der Heerstraße in Hugsweier (gemischte Baufläche
nach FNP, Gebietstypik potentiell jedoch WA nach § 34
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4
BauNVO) beträgt ca. 180 m.
Aufgrund der geringen
Größe des Prüfbereichs erscheint ein wirksames, weitergehendes Abrücken nicht
machbar.
Beeinträchtigungen
für
Wohngebiete sind somit in
im Vorfeld tiefer zu prüfen,
da diese anhand der Abstände und im Hinblick auf

Der minimale Abstand zwischen der südlichen Grenze
des im Kern in Frage kommenden nördlichen Teilbereichs von Flurstück 26817
und dem nordwestlichsten
Wohngebäude im Bebauungsplan „Gartenhöfe“ (WA
gem. § 4 BauNVO) beträgt
ca. 220 m, nach Norden
zum südlichsten, maßgeblichen Wohnhaus in Hugsweier ca. 330 m. Eventuell
sind über das in Privateigentum befindliche Flurstück 26817/4 Arrondierungen der Fläche nach Westen, hin zu den minder
schutzwürdigen

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Februar 2025

N°

5

Kriterium

Immissionsbelastung
(potentiell problematische
bungsnutzungen)

Zuckerhof

Der Prüfbereich erfährt in
Maß heute
Umge- deutlichem
Schalleinwirkungen in den
Tag- und Nachtstunden
durch Autobahn und Bundesstraße. Für den Zeitraum von 24 h wird die
Lärmbelastung unmittelbar
entlang der B 415 mit 70-74
dB(A), darüber hinaus mit
65-69 dB(A) angegeben
(Quelle: LUBW). Diese Belastung macht in jedem Fall
das Ergreifen von Schallschutzmaßnahmen
(z.B.
Wände, Wälle) bei einer auf
Erholung
ausgerichteten
Nutzung erforderlich).
Nach erfolgtem Ausbau der
Rheintalbahn ist,
auch
wenn hierbei Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, mit erheblichem Bahnlärm aufgrund der räumlichen Nähe zur Trasse zu
rechnen. Aufgrund der verfestigten Planungsabsicht

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Rahmen der laufenden
schalltechnischen
Begutachtung des neuen Klinikstandorts, zur Validierung vor der abschließenden Standortwahl für das
Surfield dringend angeraten.

Deshalb wird eine fachgutachterliche Vorabschätzung
der schalltechnischen Vertretbarkeit zur Validierung
vor der abschließenden
Standortwahl für das Surfield dringend empfohlen,
sollte sich der Bereich Seepark-West als der geeignetste Standort in der Gesamtschau erweisen.

Deshalb wird eine fachgutachterliche Überprüfung der
schalltechnischen Vertretbarkeit zur Validierung vor
der abschließenden Standortwahl für das Surfield dringend angeraten, sollte sich
der Bereich RheinstraßeNord als der geeignetste
Standort in der Gesamtschau erweisen.

die schwer typisierbare Nutzung nicht abschließend auf
dieser Betrachtungsebene
erfasst werden können.
Deshalb wird eine fachgutachterliche Überprüfung der
schalltechnischen Vertretbarkeit zur Validierung vor
der abschließenden Standortwahl für das Surfield dringend angeraten, sollte sich
der Bereich RheinstraßeNordwest als der geeignetste Standort in der Gesamtschau erweisen.

gewerblichen Nutzungen im
GE Rheinstraße-Nord möglich.
Beeinträchtigungen
für
Wohngebiete sind somit in
im Vorfeld tiefer zu prüfen,
da diese anhand der Abstände und im Hinblick auf
die schwer typisierbare Nutzung nicht abschließend auf
dieser Betrachtungsebene
erfasst werden können.
Deshalb wird eine fachgutachterliche Überprüfung der
schalltechnischen Vertretbarkeit zur Validierung vor
der abschließenden Standortwahl für das Surfield dringend angeraten, sollte sich
der Bereich Dinglinger Allmend als der geeignetste
Standort in der Gesamtschau erweisen.

Durch den Verlauf der B 415
außerorts ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ist v.a.
der Westen des Prüfbereichs Verkehrslärm ausgesetzt. Für den Zeitraum von
24 h wird die Lärmbelastung
unmittelbar entlang der B
415 (ca. 30 m Tiefe) mit 7074 dB(A), bis ca. 150 m
Tiefe mit 65-69 dB(A) und
darüber hinaus mit 60-64
dB(A) angegeben (Quelle:
LUBW). Die Wirksamkeit eines Lärmschutzes entlang
der Bundesstraße (Wand /
Wall) ist aufgrund des linearen, topographisch fast
ebenerdigen Verlaufs positiv zu bewerten und weiter
zu prüfen.
Im Prüfbereich befindet sich
ein Schützenverein mit einer Outdoor-Schießanlage.
Diese Nutzung wird sich zukünftig unbeachtlich der
präzisen Standortwahl im

Die B 415 verläuft nördlich
des Untersuchungsbereichs
mit einer Tempobegrenzung auf 70km/h und passivem Schallschutz (LSW).
Am nördlichen Rand des
Untersuchungsbereichs bis
zu einer Tiefe von max. 40
m beträgt die Lärmbelastung durch den Verkehrslärm für den Zeitraum von
24 h 65-69 dB(A), weiter
südlich 65-69 dB(A).
Die Trasse der Rheintalbahn verläuft mit Personennah- und Fernverkehr sowie
Güterverkehr
unmittelbar
westlich. Hier liegen aktuell
keine Lärmwerte vor, es ist
jedoch von einer deutlichen
Belastung und der Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen auszugehen.
Weiterhin ist mit Gewerbelärm sowie Sport- und Freizeitlärm ausgehend von Polizeihochschule
und

Es ist mit Flug- und Gewerbelärm zu rechnen, wobei
(auch aufgrund des nur geringen Flugbetriebs) von einer Vertretbarkeit der Belastungen
ausgegangen
wird. Eine Erforderlichkeit
zur vorgezogenen gutachterlichen Überprüfung
wird nicht erkannt.
Es ist beachtlich, dass bei
einer positiven Flächenauswahl in der RheinstraßeNord hieraus sich Rückwirkungen auf die weitere Aufsiedlung des Gewerbegebiets hinsichtlich der Auswahl emissionsarmer Betriebe zumindest auf den
unmittelbar angrenzenden
Flächen ergeben werden.

Es ist mit Flug- und Gewerbelärm zu rechnen, wobei
(auch aufgrund des nur geringen Flugbetriebs) von einer Vertretbarkeit der Belastungen
ausgegangen
wird. Eine Erforderlichkeit
zur vorgezogenen gutachterlichen Überprüfung
wird nicht erkannt.
Es ist beachtlich, dass bei
einer positiven Flächenauswahl in der RheinstraßeNordwest
hieraus
sich
Rückwirkungen auf die weitere Aufsiedlung des Gewerbegebiets
hinsichtlich
der Auswahl emissionsarmer Betriebe, zumindest auf
den unmittelbar angrenzenden Flächen ergeben werden.

Es ist mit Flug- und Gewerbelärm zu rechnen, wobei
(auch aufgrund des nur geringen Flugbetriebs) von einer Vertretbarkeit der Belastungen
ausgegangen
wird. Eine Erforderlichkeit
zur vorgezogenen gutachterlichen Überprüfung
wird nicht erkannt.
Im Westen grenzt ein Betrieb der industriellen Fertigung (Fa. Zehnder) an den
Kernbereich
(nördliche
Hälfte
des
Flurstücks
26817) an. Im Hinblick auf
Bestandsschutz und Erweiterungsmöglichkeiten
für
diesen Betrieb hat eine Anlage des Surfields (insbesondere die Platzierung ggf.
für ihre Attraktivität Ruhe
bedürftiger Nutzungen) so
zu erfolgen, dass für den
Bestandsbetrieb
hieraus
keine nachteiligen Wirkungen entstehen.

14

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

für den Trassenausbau ist
dieser Aspekt bei der Standortentscheidung- und ggf.
Planung zu berücksichtigen.
Weiterhin ist mit Flug- und
Gewerbelärm zu rechnen,
diese Lärmquellen sind jedoch gegenüber dem Verkehrslärm von deutlich untergeordneter Bedeutung.
Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Lärmbelastung des Untersuchungsbereichs einer Freizeitnutzung
entgegensteht. Im Fall einer
potentiell positiven Standortentscheidung für den Zuckerhof ist im Vorfeld seiner
abschließenden
Auswahl
ein schalltechnische Vorabschätzung dringend empfehlenswert.

Prüfbereich stets in unmittelbarem
Einwirkungsbereich auf das Surfield befinden und potentiell zu erheblichen Schalleinwirkungen
führen. Schallschutzmaßnahmen, die nicht auch zu
Nutzungseinschränkungen
für den Verein führen werden, sind schwierig darstellbar.
Unmittelbar nordöstlich des
Prüfbereichs befindet sich
die Kläranlage der Stadt
Lahr. Auch wenn die
Hauptwindrichtung
nach
Nordwesten verläuft, sind
olfaktorische Belastungen
vor allem in den Sommermonaten und mit zunehmender Nähe zur Kläranlage wahrscheinlich.
Weiterhin ist mit Flug- und
Gewerbelärm zu rechnen,
diese Lärmquellen sind jedoch gegenüber dem Verkehrslärm von deutlich untergeordneter Bedeutung.
Es ist mit einer relevanten
Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen,
dass
die
Lärm- und Geruchsbelastung im Untersuchungsbereich ggf. seine Attraktivität
für eine Freizeitnutzung
mindern kann. Im Fall einer
potentiell positiven Standortentscheidung für Finacodos Feldchen ist im Vorfeld
seiner abschließenden Auswahl ein immissionstechnische Vorabschätzung (auch
zu Gerüchen) empfehlenswert.

Seepark zu rechnen, diese
Lärmquellen sind jedoch
gegenüber dem Verkehrslärm von deutlich untergeordneter Bedeutung.
Es ist mit einer relevanten
Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen,
dass
die
Lärmbelastung im Untersuchungsbereich ggf. seine
Attraktivität für eine Freizeitnutzung mindern kann. Im
Fall einer potentiell positiven Standortentscheidung
für den Seepark-West ist im
Vorfeld seiner abschließenden Auswahl ein immissionstechnische Vorabschätzung empfehlenswert.

15

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

D: Natur
N°

Kriterium

Zuckerhof

1

Betroffenheit großflächi- Es besteht keine direkte Be- Es besteht keine direkte Be- Es besteht keine direkte Be- Es besteht keine direkte Be- Es besteht keine direkte Be- Es besteht keine direkte Betroffenheit
großflächiger troffenheit
großflächiger troffenheit
großflächiger troffenheit
großflächiger troffenheit
großflächiger troffenheit
großflächiger
ger Schutzgebiete
(NSG, LSG, FFH, Biotopver- Schutzgebiete.
bundskonzeption)

2

Vegetation
(insbesondere Baumbestand)

4

Schutzgebiete.

Seepark-West

Schutzgebiete.

Rheinstraße-Nord

Schutzgebiete.

Rheinstraße-Nordwest

Schutzgebiete.

Dinglinger Allmend

Schutzgebiete.

Betroffenheit kleinräumi- Es bestehen keine Betroffen- Entlang des Schutterentlas- Es bestehen keine Betroffen- Es bestehen keine Betroffen- Es besteht keine Betroffen- Es besteht keine Betroffenheiten.
tungskanals sowie der B 415 heiten.
heiten.
heit kleinflächiger Schutzge- heit kleinflächiger Schutzgeger Schutzgebiete
sind Feldrandgehölze als gesetzlich geschützte Biotope
kartiert. Eine Betroffenheit –
abgesehen von ggf. punktuellen Eingriffen für Zufahrten,
etc. -kann hier jedoch vermieden werden.

(Naturdenkmäler, geschützte Biotope, FFH-Mähwiesen, etc.)

3

Fincados Feldchen

Vorabschätzung
schutz

Signifikante Gehölzbestände
liegen nur im engen räumlichen Kontext der Hofstelle
vor. Darüber hinaus sind die
landwirtschaftlichen Flächen
mit wechselnden Feldfrüchten bestanden.

Neben den vorgenannten
Feldrandgehölzen bestehen
im Bereich des landwirtschaftlichen Gebäudes sowie des Schützenvereins im
Norden
Gehölzbestände.
Darüber hinaus sind die
landwirtschaftlichen Flächen
mit wechselnden Feldfrüchten bestanden.

biete.

Im Teilbereich westlich der
Vogesenstraße wird die Fläche außer nach Süden
(Anm.: die Gehölzgruppe im
Norden befindet sich außerhalb des Prüfbereichs) von
einem
erhaltenswerten
Baumbestand umstanden.
Östlich der Vogesenstraße
im Gewerbegebiet besteht
auf einer bisher noch nicht
genutzten Fläche Rasen.

Im Vergleich zu den anderen
Prüfbereichen liegt hier bereits heute ein hoher Versieglungsgrad vor, in den genutzten Abschnitten bestehen v.a. einzelne Baumstandstandorte und Rasenflächen. In Teilbereichen hat
sich jedoch eine Ruderalvegetation herausgebildet.

biete.

Gehölzstrukturen
Gehölzstrukturen
(Feld-) Hecken: Ja (Hohe (Feld-) Hecken: Nein
Wahrscheinlichkeit als CEF- Zusammenhängende
Maßnahme)
Baumstrukturen: Nein
Zusammenhängende
Baumstrukturen: Nein
Auswertung
nach
Biotopvernetzungskartierung
Auswertung
nach (1998)
Biotopvernetzungskartierung Gehölzbestand: Ja
(1998)
Teich: Ja
Keine
naturräumlichen
Amphibienpopulation: Ja
Einschränkungen erkennbar
Insektenpopulation: Ja

Arten- Auf dieser Ebene können nur Auf dieser Ebene können nur Auf dieser Ebene können nur Auf dieser Ebene können nur Dies ist nur eine Vorabschät- Im Süden des Flurstücks

äußerst kursorische Aussa(Anm.: Eine vollumfängliche Po- gen zu den Flächen getroftentialabschätzung ist im Rah- fen werden, da keine faunismen einer Standortalternativen- tischen Kartierungen oder
sonstige fachgutachterlichen
prüfung nicht möglich)
Untersuchungen / Begehungen möglich sind. Somit können nur generalisierende
Aussagen zu den dominierenden Biotoptypen getroffen werden, sofern die Stadt
Lahr nicht in den vergangenen Jahren hier gutachterlich
tätig war.
Im Kontext der landwirtschaftlichen
Hofstelle
(Bäume / Gebäude) können
sich ggf. Lebensstätten von
Vögeln, Fledermäusen und

äußerst kursorische Aussagen zu den Flächen getroffen werden, da keine faunistischen Kartierungen oder
sonstige fachgutachterlichen
Untersuchungen / Begehungen möglich sind. Somit können nur generalisierende
Aussagen zu den dominierenden Biotoptypen getroffen werden, sofern die Stadt
Lahr nicht in den vergangenen Jahren hier gutachterlich
tätig war.

äußerst kursorische Aussagen zu den Flächen getroffen werden, da keine faunistischen Kartierungen oder
sonstige fachgutachterlichen
Untersuchungen / Begehungen möglich sind. Somit können nur generalisierende
Aussagen zu den dominierenden Biotoptypen getroffen werden, sofern die Stadt
Lahr nicht in den vergangenen Jahren hier gutachterlich
tätig war.
Grundsätzlich können im Untersuchungsgebiet (Baumbestände, Brachflächen, Offenland) insbesondere Betroffenheiten von Vögeln,

16

äußerst kursorische Aussagen zu den Flächen getroffen werden, da keine faunistischen Kartierungen oder
sonstige fachgutachterlichen
Untersuchungen / Begehungen möglich sind. Somit können nur generalisierende
Aussagen zu den dominierenden Biotoptypen getroffen werden, sofern die Stadt
Lahr nicht in den vergangenen Jahren hier gutachterlich
tätig war.
Im vorliegenden Einzelfall
wurde aufgrund der Absicht
der Stadt Lahr hier ein Gewerbegebiet zu entwickeln
bereits
2023
eine

zung, und kann keine detaillierte spezielle Artenschutzprüfung ersetzen. Grundsätzlich sind die folgenden
Angaben nicht als vollständig zu betrachten.
Artenschutz
(CEF-Maßnahmen)
Reptilienhabitate: Ja
Feldhecken: Ja
Extensiv
bewirtschaftete
Blühwiesen: Ja

Zusatzinformationen:
Reptilienhabitate und Feldhecken wurden nicht durch
die Stadt Lahr angelegt. Abteilung 602 hat hierüber keinerlei
Aufzeichnungen.

26817 sind CEF-Maßnahmen für Reptilien für den
Bebauungsplan „Gartenhöfe“ vorgesehen, deren
Umsetzung im Frühling
2025 begonnen werden
muss. Eine Inanspruchnahme dieser Flächen durch
das Surfield ist in diesem
Kontext als schwierig einzuschätzen.
Dies ist nur eine Vorabschätzung, und kann keine
detaillierte spezielle Artenschutzprüfung ersetzen.
Grundsätzlich sind die folgenden Angaben nicht als
vollständig zu betrachten:

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025
Reptilien in verstärktem Maß
befinden.
Ackerbaulich
durch konventionelle Landwirtschaft intensiv genutzte
Fläche, die einen hohen Anteil des Prüfbereichs belegen, weisen in der Regel
kein erhöhtes Biotoppotential auf.

Fledermäusen und Reptilien
(Eidechsen) bestehen, ggf.
bestehen jedoch auch Betroffenheiten in anderen Artengruppen.

artenschutzrechtliche Relevanzprüfung ausgehend von
den vorhandenen Lebensraumtypen erstellt und für
das Jahr 2024 hierauf aufbauend faunistische Kartierungen beauftragt (09/2024:
Ergebnisse liegen noch nicht
vor). Für folgende Arten
wurde eine Potentialeignung
erkannt:
• Untersuchung der zur Rodung vorgesehenen Gehölze auf Totholzkäfer erforderlich (tatsächliche, signifikante Vorkommen offen bis
tendenziell weniger wahrscheinlich – dient dem Ausschluss);
• Kartierung
geschützter
Schmetterlings- und Heuschreckenarten aufgrund der
Ruderalstrukturen im Gebiet,
beginnend mit Suche der
Futterpflanzen, erforderlich
(tatsächliche,
signifikante
Vorkommen offen bis tendenziell
weniger
wahrscheinlich – dient dem Ausschluss);
• Beobachtung von Amphibien
im Rahmen der anderweitigen Kartierungen, eigenständige
Untersuchungen
erst nach Befunden;
• 2021 wurden bereits Bestände von Mauereidechsen
und Zauneidechsen festgestellt, die nochmals untersucht werden – hier ist von
einem Bedarf an Vermeidungs- Verminderungs- und
CEF-Maßnahmen auszugehen;
• Umfassende Kartierung der
Fledermausbestände
bis
Ende 10/2024 aufgrund von
Vorbefunden im Untersuchungsgebiet;
• Avifauna: 2021 Nachweis
von sieben bes. planungsrelevanten Arten – 2024
Durchführung weiterer Kartierungen;

Insbesondere für die Mauereidechse sind aufgrund bereits
erfolgter

17

Höchstwahrscheinlich von
StartKlahr / IGZ geplant und
umgesetzt. Nach Rücksprache mit Hr. Brucker weiß
auch die Abt. Liegenschaften
nichts über diese Nutzung.
Das wird alles selbst verwaltet von IGZ.
Weiterhin liegen direkt nördlich der Fläche (ggü. der neu
hergestellten David-SchieniStraße) die CEF-Maßnahmen für die Feuerwache
West (Reptilien- und Vogelausgleich).
Zusätzlich
dazu wurden erst 2024 für
den Straßenausbau RainerHaungs-Straße auf der gesamten Länge der DavidSchieni-Straße, Flrst. 2684
(nördlicher
Grünstreifen)
weitere Mauereidechsenhabitate als artenschutzrechtlicher Ausgleich angelegt.
Vor
Ort
Begehung:
(04.12.2024)
Nördlicher Bereich:
• Gehölzflächen um die Hügel
herumlaufend.
• Potentielles Vogelbruthabitat
• Potentielles
FledermausNahrungshabitat

Südlicher Bereich:
• Reptilien (CEF-Maßnahme)
• Haselmaus (Heckenstrukturen)
• Ödlandschrecke
(Karge,
Kies-/Sand-Fläche)

Westlicher Bereich:
Amphibienpopulation zu klären

Artenschutz
(CEF-Maßnahmen)
Reptilienhabitate: Ja (zukünftig)
Feldhecken: Nein
Extensiv
bewirtschaftete
Blühwiesen: Ja (zukünftig)

Zusatzinformationen:
Flächen sehen, laut Luftbild,
nach landwirtschaftlicher
Nutzfläche aus. Im nördlichen Bereich keine besonderen Strukturen erkennbar.
Im südlichen Bereich des
Flurstücks liegen Kleingärten angrenzend an B-Plan
Gartenhöfe sowie ein Fußballplatz, nördlich abgegrenzt von einem Gehölzbestand.
Am südlichen Rand des Gehölzbestands wurde der artenschutzrechtliche Ausgleich (Reptilien) für Gartenhöfe festgesetzt.
Vor Ort Begehung:
(04.12.2024)
Betrachtet wurde die Gehölzstruktur nördlich angrenzend an den Fußballplatz.
Kleingartensiedlung: Hohe
Wahrscheinlichkeit an hohen Reptilienzahlen
Gehölzstruktur:
Allgemein teilweise junge
bis teilweise ältere Bäume
vorhanden. Baumhöhlen
können nicht ausgeschlossen werden. D.h. Fledermäuse können auch nicht
ausgeschlossen werden.
Mittiger Bereich:
• Großes Vogelnest entdeckt.
Evtl. Krähe, könnte aber
auch Bussard, etc sein
• Verlandete Teichfläche (teilweise noch Feuchtezeiger
zu erkennen)

Südlicher Bereich:

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025
Tiefbaumaßnahmen
hohe
Individuenzahlen bekannt,
auch weil sich für diese Art
auf westlich angrenzenden
Flächen bereits CEF-Maßnahmen befinden.

18

• Geplanter
Reptilienausgleich für den B-Plan Gartenhöfe
• Hütte (Gartenhütte) am Südwesteck

Hütte (Gedenk-Kapelle FC
Lahr West) im Südosten

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

E: Verkehr
N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

1

Anbindung an das
überörtliches Straßennetz

Das Areal liegt direkt an der
B 415 in unmittelbarer Nähe
zur A 5. Über die B 415 besteht in etwas mehr als 4 km
Entfernung Anschluss an
die B 3. Der Grenzübergang
nach Frankreich ist in Nonnenweier möglich.

Das Areal liegt direkt an der
B 415 und ist ca. 2 km von
der A 5 entfernt. Die B 3 liegt
ca. 2,8 km östlich des Areals. Der nächstgelegene
Grenzübergang nach Frankreich ist bei Nonnenweier.

Das Areal liegt unweit der
Kreuzung der B 3 und der B
415. Die Fahrstrecke beträgt
2,3 km. Über die B 415 sind
in Richtung Westen die A 5
sowie der Grenzübergang
nach Frankreich bei Nonnenweier zu erreichen und
in Richtung Osten das
Schuttertal.

Das Areal liegt ca. 1,7 km
von der B 3 und ca. 3 km von
der B 415 entfernt. Nach wenigen hundert Metern auf
der B 415 gelangt man zur A
5.
Der
nächstgelegene
Grenzübergang nach Frankreich ist bei Nonnenweier.

Das Areal liegt ca. 1,7 km
von der B 3 und ca. 3 km von
der B 415 entfernt. Nach wenigen hundert Metern auf
der B 415 gelangt man zur A
5.
Der
nächstgelegene
Grenzübergang nach Frankreich ist bei Nonnenweier.

Das Areal liegt ca. 1,7 km
von der B 3 und ca. 3 km von
der B 415 entfernt. Nach wenigen hundert Metern auf
der B 415 gelangt man zur A
5.
Der nächstgelegene
Grenzübergang nach Frankreich ist bei Nonnenweier.

Die Erschließung ist trotz
(Aufwand und Machbarkeit der ver- der verkehrsgünstigen Lage
kehrlichen Erschließung des Prüf- problematisch. Ein direkter
Anschluss an die B 415 zwibereichs)
schen der Autobahnanschlussstelle und dem Knotenpunkt B 415/Dr. GeorgSchaeffler-Straße ist nicht
möglich. Die bestehende
Zufahrt zum Areal ist nur aus
Richtung Osten über die Dr.
Georg-Schaeffler-Straße
nutzbar. Der Bau einer
Linksabbiegespur ist auszuschließen. Verkehr von der
B 415 muss somit erst am
eigentlichen Ziel vorbeifahren und über den TurboKreisverkehr bei der Einsteinallee wenden. Quellverkehr, d.h. vom Areal abfließender Verkehr, darf gleichzeitig nur nach rechts in
Richtung B 415 abbiegen.
Eine Verbindung zur Archimedesstraße und somit zur
Einsteinallee ist zu prüfen.

Die Erschließung kann nicht
über die direkt angrenzende
B 415 erfolgen, da der Mindestabstand zweier Knotenpunkte auf einer Bundesstraße nicht eingehalten
wird. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Genehmigung des neuen Knotenpunktes für das Klinikum
kein weiterer Knotenpunkt
mehr vom RP Freiburg genehmigt wird. Stattdessen
ist eine Erschließung über
die Dr. Georg-SchaefflerStraße sowie über das bestehende Straßennetz im Industriegebiet West zu fokussieren. Auf der Dr. GeorgSchaeffler-Straße, einer Gemeindestraße in Baulastträgerschaft der Stadt Lahr, ist
ein neuer Knotenpunkt herzustellen. Die Form des
Knotenpunktes
ist
auf
Grundlage einer Verkehrsuntersuchung festzulegen.
Je nach Lage des Knotenpunktes ist zudem ein Brückenneubau
über
den
Schutterentlastungskanal
erforderlich. Beim Industriegebiet West ist die Anschlussstelle Langenwinkel
ein Knackpunkt. Der Kreisverkehr, der im Zusammenhang mit dem Neubau der
Kreisstraße
auf
der

Das Areal liegt direkt an der
Vogesenstraße. Im Nahbereich sind keine verkehrlichen
Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Verkehrsrechtliche
Maßnahmen zur Verkehrslenkung
sind zu prüfen.

Das Areal liegt direkt an der
Rainer-Haungs-Straße, der
Fritz-Rinderspacher-Straße
und der David-SchieniStraße. Um zur B 3 zu gelangen, ist Hugsweier zu
passieren. Die Anbindung
an die B 415 erfolgt über die
Dr.
Georg-SchaefflerStraße. Das bestehende
Straßennetz ist leistungsfähig. Abgesehen von den im
Zuge der Erschließung des
GE ohnehin vorgesehenen
Erschließungsarbeiten sind
keine weiteren verkehrlichen
Erschließungsmaßnahmen erforderlich.

Das Areal liegt am westlichen Ende der David-Schieni-Straße. Um zur B 3 zu
gelangen, ist Hugsweier zu
passieren. Die Anbindung
an die B 415 erfolgt über die
Rainer-Haungs-Straße und
die Dr. Georg-SchaefflerStraße. Das bestehende
Straßennetz ist leistungsfähig. Abgesehen von den im
Zuge der Erschließung des
GE ohnehin vorgesehenen
Erschließungsarbeiten sind
keine weiteren verkehrlichen
Erschließungsmaßnahmen erforderlich.

Das Areal liegt zwischen der
Rainer-Haungs-Straße und
der Flugplatzstraße. Die David-Schieni-Straße bildet die
nördliche Grenze. Das neue
Wohnquartier Gartenhöfe
schließt südlich am Areal
an. Es empfiehlt sich, einen
Anschluss in Richtung Westen an die Rainer-HaungsStraße zu schaffen und je
nach Layout noch einen weiteren in Richtung Norden an
die David-Schieni-Straße.
So könnte das Areal am
besten an das klassifizierte
Straßennetz (B 3 und B 415)
angebunden werden.

(Nähe zu Fernstraßen)

2

Verkehrliche Erschließung

19

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Raiffeisenstraße
gebaut
wird, ist zwar grundsätzlich
leistungsfähig, erreicht in
den verkehrlichen Spitzenstunden allerdings schon die
Kapazitätsgrenze.

3

ÖPNV

Die Bushaltestelle Einstein(Anbindung an bestehendes Linien- allee ist vom bestehenden
aus
netz und Prüfung der grundsätzli- Einmündungsbereich
chen Möglichkeit einer Netzerweite- gemessen ca. 550 m entrung)
fernt, was einer Gehzeit von
ca. 7 Minuten entspricht.
Dort halten die Regionalbuslinien 106 und 111, die
grenzüberschreitenden Buslinie 280 sowie die Stadtbuslinie 100 in Richtung
Zalando. Die Regionalbuslinien fahren weiter in Richtung Areal, sodass dort eine
zusätzliche Bushaltestelle
eingerichtet werden könnte.
Sie werden eigenwirtschaftlich von der SWEG betrieben, sodass Fahrplanausweitungen einer Vereinbarung mit der SWEG bedürfen. Je nach Umfang ist eine
vergaberechtliche Prüfung
erforderlich.
Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Ortenaukreis.

Durch das östlich angrenzende Industriegebiet West
führt die Linie 102 in Richtung Bahnhof und dann weiter über Mietersheim zum
Schlüssel. Eine Anpassung
der Linienführung ist zwar
grundsätzlich möglich, allerdings beträgt die Fahrzeit eines Umlaufs bereits jetzt
schon 56 Minuten, sodass
ein Zusatzhalt direkt am
Areal nicht ohne zusätzlichen Fahrzeug- und Personaleinsatz realisierbar ist.
Eine Alternative ist ein Shuttle-Bus zwischen Areal und
Bahnhof, dessen Fahrplan
sowohl auf die Züge als
auch die Öffnungszeiten abgestimmt werden kann.

Die Bushaltestelle Seepark
West in der Vogesenstraße,
die von der Linie 102 angedient wird, befindet sich direkt am Areal. Die Linie fährt
in beide Fahrtrichtungen in
die Kernstadt. Am Bahnhof
ist ein Umstieg in andere Linien möglich. Fahrplanausweitungen im bestehenden
Verkehrsvertrag sind je
nach Umfang vergaberechtlich zu prüfen und vom
Landratsamt Ortenaukreis
zu genehmigen.

Die Bushaltestelle RainerHaungs-Straße, die von der
Linie 104 angedient wird,
befindet sich direkt am
Areal. Es handelt sich um
eine Ringlinie, die entweder
über Hugsweier, Schuttern,
Friesenheim,
Oberweier,
Heiligenzell und Burgheim
zum Schlüssel fährt oder
über den Bahnhof und die
ÖPNV-Hauptachse
Schwarzwaldstraße. Fahrplanausweitungen im bestehenden
Verkehrsvertrag
sind je nach Umfang vergaberechtlich zu prüfen und
vom Landratsamt Ortenaukreis zu genehmigen.

Die Bushaltestelle RainerHaungs-Straße, die von der
Linie 104 angedient wird, ist
ca. 750 m vom Areal entfernt. Es handelt sich um
eine Ringlinie, die entweder
über Hugsweier, Schuttern,
Friesenheim,
Oberweier,
Heiligenzell und Burgheim
zum Schlüssel fährt oder
über den Bahnhof und die
ÖPNV-Hauptachse
Schwarzwaldstraße. Fahrplanausweitungen im bestehenden
Verkehrsvertrag
sind je nach Umfang vergaberechtlich zu prüfen und
vom Landratsamt Ortenaukreis zu genehmigen.

Aufgrund der Lage zwischen
der Rainer-Haungs-Straße
und der Flugplatzstraße
können zwei Bushaltestellen
genutzt werden. Die Haltestelle
Rainer-HaungsStraße, die von der Ringlinie
104 angedient wird, liegt ca.
150 m entfernt. Die Bushaltestelle Flugplatzstraße, die
von der Linie 103 angedient
wird, liegt wenige hundert
Meter entfernt. Sie wird im
Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Quartiers Gartenhöfe verlegt,
was sich aber nicht nachteilig auswirkt. Aufgrund der
Lage zwischen der RainerHaungs-Straße und der
Flugplatzstraße
können
zwei Bushaltestellen genutzt
werden. Die Haltestelle Rainer-Haungs-Straße, die von
der Ringlinie 104 angedient
wird, liegt ca. 150 m entfernt.
Die Bushaltestelle Flugplatzstraße, die von der Linie 103 angedient wird, liegt
wenige hundert Meter entfernt. Sie wird im Zusammenhang mit der weiteren
Entwicklung des Quartiers
Gartenhöfe verlegt, was sich
aber nicht nachteilig auswirkt.

4

Bahnverkehr

Anschluss an den Bahnver(Nähe und Erreichbarkeit des Bahn- kehr besteht über die Buslinien 100, 106, 111 und 280.
hofs)
Die Fahrzeit beträgt 6 Minuten.

Anschluss an den Bahnverkehr besteht entweder über
die Buslinie 102, sofern der
Linienweg angepasst werden sollte, oder über einen
Shuttle-Bus. Die Fahrzeit
beträgt ca. 8 Minuten.

Der Weg vom/zum Bahnhof
kann entweder zu Fuß mit
einer Gehzeit von ca. 13 Minuten oder mit dem Bus der
Linie 102 zurückgelegt werden. Die Fahrzeit beträgt je
nach Richtung 2 bzw. 4 Minuten.

Anschluss an den Bahnverkehr besteht über die Buslinie 104. Die Fahrzeit beträgt
6 Minuten.

Anschluss an den Bahnverkehr besteht über die Buslinie 104. Die Fahrzeit beträgt
6 Minuten.

Anschluss an den Bahnverkehr besteht über die Buslinie 104. Von der Bushaltestelle
Rainer-HaungsStraße beträgt die Fahrzeit 6
Minuten, von der Bushaltestelle Flugplatzstraße 7 Minuten.

20

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

Kriterium

5

Fuß- und Radverkehr

Zuckerhof

Das Areal liegt zwar unmit(Qualität und Anbindung des Prüf- telbar an den Hauptradverkehrsachsen entlang der Dr.
bereichs)
Georg-Schaeffler-Straße
und der B 415, allerdings auf
der vom Areal abgewandten
Seite. Der Bau eines Radweges auf der Nord-OstSeite der Dr. GeorgSchaeffler-Straße ist erforderlich. Eine Mittelinsel als
Querungshilfe kann erst im
Bereich der Zweistreifigkeit
der Dr. Georg-SchaefflerStraße auf Höhe der Firma
Wagner angelegt werden.
Im Zusammenhang mit dem
Neubau der Rheintalbahn
und dem Umbau der Autobahnanschlussstelle sollte
der Bau eines Radweges
auf der Ostseite der B 415
zwischen der Autobahnanschlussstelle und dem Knotenpunkt Dr. Georg-Schaeffler-Straße mit einer Unterführung für den Radverkehr
unter der B 415 erfolgen.
Dieses Ziel wurde gegenüber dem RP Freiburg bereits bei den Umbaumaßnahmen vor der LGS formuliert. Der Fußverkehr ist bei
diesem Standort zu vernachlässigen. Aufgrund der
Lage außerorts nutzen Fußund Radverkehr dieselbe
Infrastruktur.

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Das Areal liegt unmittelbar
an der Hauptradverkehrsachse entlang der B 415. Innerhalb des Industriegebietes West besteht hingegen
keine gesicherte Radverkehrsinfrastruktur. Der Fußverkehr ist bei diesem
Standort zu vernachlässigen. Entlang der B 415 teilen sich Fuß- und Radverkehr den bestehenden Weg.

Die Vogesenstraße, über
die das Areal erschlossen
wird, ist Bestandteil des
Fuß- und Radwegenetzes.
Der Schutzstreifen für den
Radverkehr endet allerdings
bei der Polizeihochschule.
Hinzu kommen weitere
Wegeverbindungen durch
den Kleingartenpark und
den Seepark, die auch für
den Radverkehr in Richtung
Mietersheim und Kippenheim genutzt werden können, um die SchutzstreifenLücke zu umfahren. Die
Rheintalbahn kann über die
nahegelegene Hursterhofbrücke gequert werden.

Im Zuge der aktuell laufenden Straßenbaumaßnahme
in
der
Rainer-HaungsStraße wird ein breiter und
komfortabler Geh- und Radweg angelegt. Auf dem Abschnitt zwischen Europastraße und Dr. GeorgSchaeffler-Straße ist Radverkehr auf dem Gehweg
zugelassen, eine grundsätzlich unbefriedigende Lösung. Fußverkehr ist höchstens aus Hugsweier zu erwarten. Fuß- und Radverkehr nutzen auf dieser Verbindung dieselbe Infrastruktur.

Im Zuge der aktuell laufenden Straßenbaumaßnahme
in
der
Rainer-HaungsStraße wird ein breiter und
komfortabler Geh- und Radweg angelegt. Auf dem Abschnitt zwischen Europastraße und Dr. GeorgSchaeffler-Straße ist Radverkehr auf dem Gehweg
zugelassen, eine grundsätzlich unbefriedigende Lösung. Fußverkehr ist höchstens aus Hugsweier zu erwarten. Fuß- und Radverkehr nutzen auf dieser Verbindung dieselbe Infrastruktur.

Im Zuge der aktuell laufenden Straßenbaumaßnahme
in
der
Rainer-HaungsStraße wird ein breiter und
komfortabler Geh- und Radweg angelegt. Zwischen der
Europastraße und der Dr.
Georg-Schaeffler-Straße
sind lediglich Gehwege auf
beiden Seiten vorhanden,
die nicht vom Radverkehr
mitgenutzt werden dürfen.
Der Radverkehr wird ungesichert im Mischverkehr auf
der Fahrbahn geführt. Die
Verwaltung hat bereits einen
Vorschlag erarbeitet und
wird diesen in der ersten
Jahreshälfte 2025 in die
Gremien einbringen. Im
Quartier Gartenhöfe kann
der Radverkehr aufgrund
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
die Fahrbahn mitnutzen, so
auch in der Flugplatzstraße.

21

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

F:

Wasser und Erschließung

N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

1

Anschluss an die technische Es besteht unmittelbar ein Es besteht unmittelbar ein Es besteht unmittelbar ein Es besteht unmittelbar ein Es besteht faktisch unmittel- Es besteht ein Anschluss an
Anschluss an das Strom- Anschluss an das Strom- Anschluss an das Strom- Anschluss an das Strom- bar ein Anschluss an das das Stromnetz in 50 m EntInfrastruktur: Strom
netz am Prüfbereich.
netz am Prüfbereich.
netz am Prüfbereich.
Stromnetz am Prüfbereich. fernung zum Prüfbereich.
(Anschluss an Bestand / Ausbaube- netz am Prüfbereich.
darf)
(Entfernung zur Stromleitung: (Entfernung zur Stromleitung: (Entfernung zur Stromleitung: (Entfernung zur Stromleitung: (Entfernung zur Stromleitung: (Entfernung zur Stromleitung:
0 m)
0 m)
0 m)
0 m)
10 m)
50 m)

2

Anschluss an die technische Zur Versorgung des Stand- Es besteht ein Anschluss an Es besteht ein Anschluss an Es besteht ein Anschluss an Es besteht ein Anschluss an Es besteht ein Anschluss an
orts muss eine Anbindung die Kanalisation (Schmutz- die Wasserversorgung un- die Wasserversorgung un- die Wasserversorgung in 50 die Wasserversorgung in 50
Infrastruktur: Wasser
(Anschluss an Bestand / Ausbaube- zur Archimedesstraße nach wasser) in 50 m Entfernung mittelbar am Prüfbereich.
Osten über ca. 250 m ge- zum Prüfbereich.
darf)

mittelbar am Prüfbereich.

m Entfernung zum Prüfbe- m Entfernung zum Prüfbereich.
reich.

schaffen werden.

(Entfernung zu SW-Kanal DN (Entfernung zu VW-Leitung da (Entfernung zu VW-Leitung da (Entfernung zu VW-Leitung da (Entfernung zu VW-Leitung da
225 PE neu: 0 m)
160: 0 m)
150: 50 m)
180: 50 m)
(Entfernung zu VW-Leitung da 400 SB: 50 m)
180: 250 m)

3

Anschluss an die technische Zur Versorgung des Stand- Es besteht ein Anschluss an Es besteht ein Anschluss an Es besteht ein Anschluss an Es besteht ein Anschluss an Es besteht ein Anschluss an
orts muss eine Anbindung die Kanalisation (Mischwas- die Kanalisation (Schmutz- die Kanalisation (Schmutz- die Kanalisation (Schmutz- die Kanalisation (SchmutzInfrastruktur: Abwasser
(Anschluss an Bestand / Ausbaube- zur Archimedesstraße nach ser) unmittelbar am Prüfbe- wasser) in 50 m Entfernung wasser) unmittelbar
Osten über ca. 250 m ge- reich.
zum Prüfbereich.
Prüfbereich.
darf)

schaffen werden.

am wasser) in 10 m Entfernung wasser) in 380 m Entferzum Prüfbereich.
nung zum Prüfbereich, der
Anschluss erfolgt über die
(Entfernung zu MW-Kanal DN (Entfernung zu SW-Kanal DN (Entfernung zu SW-Kanal DN (Entfernung zu SW-Kanal DN Rainer-Haungs-Straße.

(Entfernung zu SW-Kanal DN 1200 SB: 0 m)
300 GGG: 250 m)

4

400 SB: 50 m)

800 SB: 0 m)

400 SB (neu): 10 m)

Voraussichtlich muss das Abwasser zum Klärwerk Friesenheim abgeführt werden. Hier
muss im Vorfeld das Vorhandensein einer ausreichenden
Kapazität geklärt werden (Bedenken wurden in der Abstimmung von Dritten vorgetragen).

Voraussichtlich muss das Ab- 1000 SB (neu): 10 m)
wasser zum Klärwerk Friesenheim abgeführt werden. Hier
muss im Vorfeld das Vorhandensein einer ausreichenden
Kapazität geklärt werden (Bedenken wurden in der Abstimmung von Dritten vorgetragen).

(Entfernung zu SW-Kanal DN

Anschluss an die technische Zur Versorgung des Stand- Es besteht ein Gasan- Es besteht ein Gasan- Es besteht ein Gasan- Zur Versorgung des Stand- Zur Versorgung des Standorts muss eine Anbindung schluss im bestehenden schluss im bestehenden schluss im bestehenden orts muss eine Anbindung orts muss eine Anbindung
Infrastruktur: Gas
(Anschluss an Bestand / Ausbaube- zur Archimedesstraße nach Nutz unmittelbar am Prüfbe- Nutz unmittelbar am Prüfbe- Nutz unmittelbar am Prüfbe- zur Rainer-Haungs-Straße zur Rainer-Haungs-Straße
Osten über ca. 250 m ge- reich.
reich.
reich.
über ca. 400 m geschaffen über ca. 300 m geschaffen
darf)

schaffen werden.

werden.

werden.

(Entfernung zu HGD-Gaslei- (Entfernung zu VGM-Leitung (Entfernung zu VGM-Leitung
da 180: 0 m)
(Entfernung zu VGM-Leitung
da 100: 0 m)
(Entfernung zu VGM-Leitung tung: 0m)
da 150: 400 m)
da 125: 250 m)
Es ist zu klären, ob für die geplante Nutzung ein Gasanschluss tatsächlich benötigt
wird;

5

(Entfernung zu VGM-Leitung
da 150: 400 m)
Es ist zu klären, ob für die geplante Nutzung ein Gasanschluss tatsächlich benötigt
wird;

Nähe zu Betrieben mit Poten- Im östlich an den Prüfbe- Ausgehend von einem Die Machbarkeit und Effek- Im südlich angrenzenden, Im südlich angrenzenden, In den südlich und westlich
reich direkt angrenzenden westlichen Standort im Prüf- tivität der Nutzung des bereits aufgesiedelten Ge- bereits aufgesiedelten Ge- angrenzenden Gewerbegetial für Oberflächenwasser
(Nutzung von Wasser von Dachflä- Industrie- und Gewerbepark bereich beträgt der Abstand Dachwassers der Gewerbe- werbegebiet Rheinstraße- werbegebiet Rheinstraße- bieten können Betriebe hingrundsätzlich zum nächstgelegenen gro- betriebe östlich der Voge- Nord können Betriebe hin- Nord können Betriebe hin- sichtlich ihrer Mitwirkungschen für das Surf-Becken – bestehen

mehrere

Lager-

und ßen

Lagergebäude

im senstraße

22

muss

geprüft sichtlich

ihrer sichtlich

ihrer bereitschaft befragt werden.

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

Seepark-West

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend

Bereitschaft von Eigentümern kann Fertigungshallen,
deren Industriegebiet West über werden – dieses Gewerbe- Mitwirkungsbereitschaft be- Mitwirkungsbereitschaft be- Insbesondere im unmittelnicht geprüft werden)
Dachfläche als ausreichend 400 m. Hier wird die Verle- gebiet ist jedoch sowohl in fragt werden. Es ist festzu- fragt werden. Es ist festzu- bar im Westen befindet sich

für eine Ableitung von Oberflächenwasser
eingestuft
werden kann.
Aussagen zur Umsetzbarkeit können zum aktuellen
Zeitpunkt nicht getroffen
werden, da nicht sinnhaft
großflächig die Mitwirkungsbereitschaft der potentiellen
Unternehmen
abgefragt
werden kann.

6

gung eines längeren Rohrleitungssystems erforderlich, so dass idealerweise
mehrere Unternehmen hier
substanziell Oberflächenund Dachwasser zur Verfügung stellen sollten.
Aussagen zur Umsetzbarkeit können zum aktuellen
Zeitpunkt nicht getroffen
werden, da nicht sinnhaft
großflächig die Mitwirkungsbereitschaft der potentiellen
Unternehmen
abgefragt
werden kann.

seiner Gesamtfläche als
auch in der städtebaulichen
Körnung der dort vorhandenen Objekte wesentlich
kleinteiliger als die Gewerbegebiete an den anderen,
zu prüfenden Standorten.
Aussagen zur Umsetzbarkeit können zum aktuellen
Zeitpunkt nicht getroffen
werden, da nicht sinnhaft
großflächig die Mitwirkungsbereitschaft der potentiellen
Unternehmen
abgefragt
werden kann.

halten, dass die Gebäudestruktur hier kleinteiliger
ist als in den anderen Industrie- und Gewerbegebieten in Lahr, was Auswirkungen auf die Effektivität dieser Maßnahmen nach sich
ziehen kann.
Aussagen zur Umsetzbarkeit können zum aktuellen
Zeitpunkt nicht getroffen
werden, da nicht sinnhaft
großflächig die Mitwirkungsbereitschaft der potentiellen
Unternehmen
abgefragt
werden kann.

halten, dass die Gebäudestruktur hier kleinteiliger
ist als in den anderen Industrie- und Gewerbegebieten in Lahr, was Auswirkungen auf die Effektivität dieser Maßnahmen nach sich
ziehen kann.
Aussagen zur Umsetzbarkeit können zum aktuellen
Zeitpunkt nicht getroffen
werden, da nicht sinnhaft
großflächig die Mitwirkungsbereitschaft der potentiellen
Unternehmen
abgefragt
werden kann.

mit der Fa. Zehnder ein Betrieb mit großen zusammenhängenden Dachflächen.
Aussagen zur Umsetzbarkeit können zum aktuellen
Zeitpunkt nicht getroffen
werden, da nicht sinnhaft
großflächig die Mitwirkungsbereitschaft der potentiellen
Unternehmen
abgefragt
werden kann.

Nähe zu Potentialflächen für Der Abstand zu den Flä- Der Abstand zu den Flä- Das Plangebiet befindet Der Abstand zu den Flä- Der Abstand zu den Flä- Der Abstand zu den Flächen der Rollrasen Müller chen der Rollrasen Müller sich aufgrund seiner Lage in chen der Rollrasen Müller chen der Rollrasen Müller chen der Rollrasen Müller
Agri-PV
(Bereitschaft Flächeneigentümer kann GmbH, mit der bereits Ge- GmbH, mit der bereits Ge- der Kernstadt in deutlichem GmbH, mit der bereits Ge- GmbH, mit der bereits Ge- GmbH, mit der bereits Gespräche zur Einrichtung ei- spräche zur Einrichtung ei- Abstand zu landwirtschaftli- spräche zur Einrichtung ei- spräche zur Einrichtung ei- spräche zur Einrichtung einicht geprüft werden)

ner Agri-PV-Anlage geführt
wurden, beträgt minimal ca.
1 km. Ein Anschluss erscheint realisierbar.
Der Prüfbereich hat einen
räumlichen Umgriff, der weiterhin additiv zur SurfparkNutzung auch die Errichtung einer Agri-PV-Anlage
ermöglichen würde, weitere
landwirtschaftliche Flächen
befinden sich in unmittelbarem räumlichem Umgriff.
Aufgrund der Wertigkeit dieser Böden (landwirtschaftliche Vorrangflur I) ist hier jedoch die tatsächliche Verträglichkeit von Ackerbau
und Solarenergie besonders beachtlich. Weiterhin
besteht – in einem 200 m
breiten Streifen entlang der
A 5 – eine Privilegierung für
die Errichtung von PV-Anlagen (allgemein) nach § 35
Abs. 8 BauGB. Dieser Sektor ist im vorliegenden Einzelfall jedoch nicht frei

ner Agri-PV-Anlage geführt
wurden, beträgt minimal ca.
700 m, wobei der Schutterentlastungskanal zu queren
ist. Ein Anschluss erscheint
realisierbar.
Unmittelbar südwestlich der
B 415 befindet sich im Gewann Spitalwinkel das in
der noch im Verfahren befindlichen
Teilfortschreibung „Solarenergie“ des
Regionalplans
Südlicher
Oberrhein dargestellte, potentielle Vorbehaltsgebiet
für die Solarenergie „F 32“.
Die Belegung dieser Fläche
mit Agri-PV ist somit aus
raumordnerischer Sicht besonders wünschenswert.
Ferner befinden sich im
Prüfbereich und direkt an
diesen angrenzend landwirtschaftliche Flächen, die
einer Agri-PV-Nutzung zugeführt werden können.
Hierbei ist jedoch aufgrund
deren
Lage
in
der

chen Flächen.
Der Abstand zu den Flächen der Rollrasen Müller
GmbH, mit der bereits Gespräche zur Einrichtung einer Agri-PV-Anlage geführt
wurden, beträgt minimal ca.
2,3 km Luftlinie, wobei hier
u.a. verschiedene Siedlungsbereiche und der
Schutterentlastungskanal
zu queren sind. Ein unmittelbarer
Anschluss
erscheint hier nicht darstellbar.
Für diesen Prüfbereich
müssen andere Quellen solarer Energie, zum Beispiel
durch die Errichtung von
PV-Anlagen auf umliegenden Stellplatzanlagen oder
Dächern, erschlossen werden.

23

ner Agri-PV-Anlage geführt
wurden, beträgt minimal ca.
1,5 km. Die Machbarkeit eines Anschlusses erscheint
realistisch.
Die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Flächen im engeren räumlichen Kontext
des Prüfbereichs ist beschränkt,
insbesondere
wenn zum Siedlungsrand
Hugweiers ein Abstand gewahrt werden soll.
Im Bereich der Start- und
Landebahn des Sonderflughafens Lahr ist aktuell eine
PV-Freiflächenanlage
in
Planung,
dieses
Areal
grenzt unmittelbar im Westen an den Prüfbereich, so
dass ggf. auch hier ein
Stromanschluss realisiert
werden kann.

ner Agri-PV-Anlage geführt
wurden, beträgt minimal ca.
1 km. Ein Anschluss erscheint realisierbar.
Auf dem Sonderflughafen
unmittelbar westlich soll
perspektivisch eine großflächige PV-Freiflächenanlage
errichtet werden. Hier ist der
Bezug regenerativ erzeugten Stroms ebenfalls zu erwägen.

ner Agri-PV-Anlage geführt
wurden, beträgt minimal ca.
1 km. Ein Anschluss erscheint realisierbar.
Südlich grenzt das Flurstück 9073/3 an. Hier sind
Hallendächer mit PV-Anlagen vorhanden. Es kann ergänzend geprüft werden, ob
bei Betrieben in der Umgebung ggf. bereits PV-Dachanlagen bestehen und
Überschüsse erzielt werden. Im Umfeld des Prüfbereichs befinden sich in der
Dinglinger Allmend weitere
Ackerflächen, deren Nutzbarkeit für Freiflächen-PV
geprüft werden kann.

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Februar 2025

N°

Kriterium

Zuckerhof

Fincados Feldchen

verfügbar, da hier auch der
Trassenverlauf des 3. und
4. Gleises der Rheintalbahn
vorgesehen ist.
Im Bereich der Start- und
Landebahn des Sonderflughafens Lahr ist aktuell eine
PV-Freiflächenanlage
in
Planung (nächstgelegener
Punkt unmittelbar östlich
IGP, Entfernung vergleichbar zu Rollrasen Müller),
ggf. kann auch hier ein
Stromanschluss realisiert
werden.

landwirtschaftlichen
Vorrangflur I die tatsächliche
Verträglichkeit von Ackerbau und Solarenergie besonders zu beachten.

Seepark-West

24

Rheinstraße-Nord

Rheinstraße-Nordwest

Dinglinger Allmend