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Beschlussvorlage (2025-02-10_Ampelübersicht)

                                    
                                        A.1 Flächengröße
A.2 Eigentumsverhältnisse
B.1 Topographie
B.2 Flächennutzung
B.3 Landwirtschaft
B.4 Vereine
B.5 Wasser & Gewässer
B.6 Boden
B.7 Wald
B.8 Fachrecht
B.9 Luftverkehr
C.1 Raumordnung
C.2 Flächennutzungsplan
C.3 Städtebaul. Integration
C.4 Lärmschutz
C.5 Immissionsbelastung
D.1 Schutzgebiete (groß)
D.2 Schutzgebiete (klein)
D.3 Vegetation
D.4 Artenschutz

Dinglinger
Allmend

RheinstraßeNordwest

RheinstraßeNord

SeeparkWest

Fincados
Feldchen

Kriterium

Zuckerhof

N°

Dinglinger
Allmend

RheinstraßeNordwest

RheinstraßeNord

SeeparkWest

Fincados
Feldchen

Kriterium

Zuckerhof

N°

E.1 Überörtliches Netz
E.2 Verkehrl. Erschließung
E.3 ÖPNV
E.4 Bahn
E.5 Fuß- und Radverkehr
F.1

Strom

F.2

Wasserversorgung

F.3

Kanalisation

F.4

Gas

Folgende Kriterien wurden geprüft, jedoch aus der Bewertung anhand des Ampelschemas zur
Vermeidung von Scheingenauigkeiten oder aufgrund erheblicher Unterschiede bei der Erkenntnistiefe zu den verschiedenen Flächen entnommen:
•

•

•

Der Grundstückspreis ist aus Sicht des Projektentwicklers ein entscheidender Faktor, besitzt zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nur eine begrenzte Aussagekraft. Wenngleich die
Preise zzt. landwirtschaftlich genutzter Flächen im Außenbereich sehr deutlich unter jenen
für erschlossenes Bauland in Gewerbegebieten liegen, müssen hier noch anfallende, aktuell
nur schwer bezifferbare Kosten für die Baureifmachung (Erschließung, Ökologie, etc.) dieser Flächen beachtet werden.
Für die Prüfflächen Rheinstraße Nord sowie Rheinstraße Nordwest liegen – aufgrund der
hier laufenden Gebietsentwicklung – weitreichende Datengrundlagen zu den Belangen des
Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG vor. Die Fläche in der Dinglinger Allmend wurde diesbezüglich als Ergänzungsstandort begangen. Bei den drei weiteren Standorten sind hingegen nur kursorische Aussagen ausgehend von den vorherrschenden Biotoptypen möglich.
Bezüglich des Angebots von Flächen für Agri-PV sowie von großflächigen Dächern für die
Ableitung von Oberflächenwasser kann nur eine Aussage zum grundsätzlichen Vorhandensein in der Umgebung der Prüffläche, nicht jedoch zu der Bereitschaft der verschiedenen
Privateigentümer diese zur Verfügung zu stellen, auf dieser Prüfebene getroffen werden.