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Beschlussvorlage (Vorhaben Surfield Black Forest: Ergebnis der Standortalternativenprüfung und weitere Vorgehensweise)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 611
Sachbearbeitung: Maier-Hochbaum

Drucksache Nr.: 3/2025 2. Ergänzung
Az.: Wifö-Surfield

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
61 / IGZ / ZS02 / ZS03 / ZS04

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.02.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

12.03.2025

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Hugsweier

20.03.2025

zur Anhörung

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

24.03.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Vorhaben Surfield Black Forest:
Ergebnis der Standortalternativenprüfung und weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
1. Auf Grundlage des Ergebnisses der Standortalternativenprüfung für einen
Surfpark beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, die nächsten Schritte zu
unternehmen, um die Standorteignung auf der fachlich am besten geeigneten
Fläche Rheinstraße Nord vertieft zu prüfen. Eine zielorientierte Entwicklung
für einen Surfpark soll – eine positive Prüfung der im Kriterienkatalog
festgelegten Kriterien vorausgesetzt - auf einer Teilfläche vorbereitet werden.
Im Fall einer Realisierung des Surfparks am Nordrand des Gewerbegebiets
ist eine umfassende Eingrünung in Richtung Wohnbebauung Hugsweier
vorzusehen.
2. Auf Grundlage des für die Entwicklung des Ostareals geltenden
Bewirtschaftungsvertrags zwischen der Stadt Lahr und der IGZ GmbH obliegt
die Gesamtkoordination für das Ansiedlungsinteresse der IGZ GmbH. Hierbei
erfolgt eine enge Abstimmung mit der Stadtverwaltung und dem
Projektentwickler.
3. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Ressourcen- und Budgetkalkulation
für durch die Verwaltung auszulösende Prüfungen.
4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf eines städtebaulichen Vorvertrages zur Kostenübernahme durch den Vorhabenträger auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zusammenfassende Begründung:
Die Verwaltung hat den Auftrag des Gemeinderats eine Standortalternativenprüfung für
die Ansiedlung eines Surfparks in Lahr durchzuführen umgesetzt. Im Ergebnis erweist
sich der Prüfbereich Rheinstraße Nord anhand der verschiedenen fachlichen Kriterien als
am besten geeignet und nicht mit Ausschlussfaktoren belastet. Die Verwaltung empfiehlt
deshalb dem Gemeinderat, für diese Fläche eine vertiefte Prüfung im Vorfeld der eigentlichen Projektentwicklung einzuleiten. Weiterhin muss in der Stadtverwaltung unter enger
Einbindung der IGZ GmbH eine diesem Vorhaben entsprechende Projektstruktur implementiert und ein städtebaulicher Vorvertrag ausgearbeitet werden.

Drucksache 3/2025 2. Ergänzung

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Sachdarstellung
A.

Ausgangslage:

Ein Vorhabenträger beabsichtigt im Stadtgebiet Lahrs einen Surfpark („Surfield Black Forest“) zu
realisieren. Im Januar 2024 erfolgte, nach vorausgegangenen verwaltungsinternen Abstimmungen,
die erstmalige Vorstellung des Vorhabens in den politischen Gremien der Stadt Lahr.
Im April 2024 (Drucksache 50/2024) beschloss der Gemeinderat das Ansiedlungsinteresse eines
Surfparks zu begrüßen und beauftragte die Stadtverwaltung mit der Standortsuche. Im Juli 2024
erfolgte die Zustimmung zum Kriterienkatalog und zu vier Prüfflächen für eine Standortalternativenprüfung (Drucksache 109/2024).
Im Oktober 2024 reiste der Oberbürgermeister mit einer Delegation von Gemeinderäten, Vertretern
der örtlichen Presse und Verwaltungsmitarbeitenden nach Bristol. Dort konnte der 2019 eröffnete
und in Betrieb befindliche Surfpark „The Wave“ besichtigt werden, dessen Konzept eine mögliche
Vorlage für einen Surfpark in Lahr darstellt. Surfen ist eine wachsende Sportart und feierte 2021 in
Tokio ihr olympisches Debüt. Surfen am Meer wird häufig durch Wetter, Wellengang und Gezeiten
behindert. An Surfstränden gibt es 70% der Zeit keine Wellen zum Surfen und in einer Stunde zwei
gute Wellen. Bei „The Wave“ sind bis zu 15 Wellen pro Stunde möglich. Nick Hounsfield, Gründer
von „The Wave“ meint surfen sei großartig für die Gesundheit und zum Stressabbau. Neben dem
Surfsport ist das Thema Gesundheit daher auch für den Vorhabenträger bedeutend. So sollen unter
anderem Surftherapien zur Förderung des Wohlbefindens von Menschen mit Depressionen oder
posttraumatischen Belastungsstörungen angeboten werden. Zudem strebt der Vorhabenträger Kooperationen mit Schulen und Vereinen an. Die Delegation war nach der Exkursion davon überzeugt,
dass auf einer dafür geeigneten Fläche die Ansiedlung eines Surfparks in Lahr ein Gewinn für die
Stadt und Region sein und einen signifikanten positiven Beitrag für die Stadtentwicklung Lahrs, gerade auch in den Bereichen Freizeit und Tourismus, leisten wird. Insgesamt werden rund 200.000
Gäste pro Jahr vom Vorhabenträger erwartet. Mit dem Vorhaben könnte Lahr an Anziehungskraft
gewinnen und auch seinen Bekanntheitsgrad vor allem bei der jüngeren Generation steigern. Ein
Surfpark wäre für Lahr ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Mittelzentren in der Region
und hätte auch überregionale Strahlkraft.
B.

Rahmenbedingungen der Standortalternativenprüfung:

Die Verwaltung hat im Nachgang des o.g. Beschlusses zum anzuwendenden Kriterienkatalog sechs
Flächen statt der ursprünglich vier als geeignet erscheinenden Standorte (Zuckerhof, Stadteinfahrt
Nord, Seepark Süd und Rheinstraße Nord), für die Ansiedlung eines Surfparks untersucht. In Präzisierung bzw. Ergänzung des großen Areals „Rheinstraße Nord“ wurden auch die benachbarten Flächen Rheinstraße Nordwest und Dinglinger Allmend geprüft. Da die Mindestgröße von 3 bis etwa 5
Hektar im Süden des Seeparks nicht darstellbar ist, ohne Vereinsgelände zu beeinträchtigen, wurde
stattdessen die Fläche Seepark West geprüft.
Die hierfür erarbeitete Matrix bewertet anhand eines Ampelsystems die verschiedenen Standortoptionen und gibt Auskunft über „Gute Eignung“, „Mittlere Eignung“, „Schlechte Eignung“ und „Ausschlusskriterien“.

Drucksache 3/2025 2. Ergänzung

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Im Fokus der Prüfung standen:
-

Flächenverfügbarkeit (insb. Größe, Eigentumsverhältnisse, etc.)

-

Beschaffenheit der Fläche und fachrechtliche Regelungen (insb. Topographie, Betroffenheit anderer Nutzungen, fachrechtliche Restriktionen, etc.)

-

Städtebau und Planungsrecht (insb. Raumordnung, Immissionsschutz, etc.)

-

Natur (insb. Schutzgebiete, Vegetation, Artenschutz, etc.)

-

Verkehr (insb. Erschließung, ÖPNV, Bahnverkehr, Fuß- und Radverkehr, etc.)

-

Wasser und Erschließung (insb. Strom, Wasser, Abwasser, etc.)

Im 2. Halbjahr 2024 wurde unter Federführung des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamts in
einem umfassenden Bewertungsverfahren die oben genannte Standortalternativenprüfung auf der
Basis des Abgleichs mit vorhandenen Daten, bestehender Planungen und erster fachlicher Einschätzungen – d.h. ohne Fachgutachten – durchgeführt. Ihre Ergebnisse werden nachfolgend in stark
komprimierter Form dargelegt.
C.

Ergebnisse der Standortalternativenprüfung:

1: Zuckerhof
Vorteile
Nachteile
• Ausschließlich städtische Flächen;
• Verlust landwirtschaftlicher Flächen;
• Günstige Lage für überörtlichen Indivi- • Entgegenstehendes Vorranggebiet im
dualverkehr;
Regionalplan
• Keine Schalleinwirkungen auf andere, • Starke Verlärmung der Fläche durch
schutzwürdige Nutzungen
Autobahn und Bundesstraße
 Insbesondere wegen den entgegenstehenden Zielen der Raumordnung und der
starken Lärmbelastung durch die Autobahn wird die Fläche nicht weiterverfolgt.
2: Fincados Feldchen
Vorteile
Nachteile
• Im räumlichen Umfeld des Prüfbe- • Verlust landwirtschaftlicher Flächen;
reichs befinden sich nur wenige, • Lage außerhalb (geplantem) Sieddurch das Surfield potentiell von Lärm
lungsbereich ( Raumordnung)
belastete, schutzwürdige Nutzungen • Immissionsbelastungen durch Kläranwie Wohnen;
lage, B 415 und Schützenverein
• Entspricht Wunsch des Projektent- • Archäologische Verdachtsflächen
wicklers nach „Standort im Grünen“
• Verkehrliche Erschließung nur mit hohem Aufwand von Osten möglich;
• Prüfbedarf zu Gewährleistung Flugsicherheit
 Insbesondere wegen des vergleichsweisen hohen Aufwands einer verkehrlichen
Erschließung sowie der Immissionsbelastung der Fläche mit Gerüchen und Lärm
wird die Fläche nicht weiterverfolgt.
3: Seepark West
Anm.: Bereits vor dem Start nach nur kursorischer Prüfung konnte südlich des Seeparks
keine verfügbare und aus ökologischer Sicht darstellbare Fläche identifiziert werden.

Vorteile

Nachteile

Drucksache 3/2025 2. Ergänzung

• Standort auf bereits versiegelter Flä- • Fläche durch Bahntrasse und B 415
che  Brachflächenrecycling;
stark verlärmt;
• Synergieeffekte für Innenstadt durch • Keine ausreichende Flächengröße;
Zentrumsnähe möglich;
Erweiterungsflächen zu stark separiert, (Bundes-)Straße als Zäsur;
• Städtebaulich und verkehrlich gut integriert;
• Aktuell keine Flächenverfügbarkeit
 Die Lärmbelastung der Fläche wurde als zu hoch, das Flächendargebot als für
die angestrebte Nutzung als zu gering eingestuft, weshalb eine Auswahl der Fläche
und der Versuch ihrer Akquise verworfen wurden.
4: Rheinstraße Nord
Vorteile
Nachteile
• Fläche in ausreichendem Maß und in • Sanierungsbedarf von Altlasten;
städt. Eigentum verfügbar;
• Prüfbedarf zu mgl. Lärmbelastungen
für Hugsweier;
• Lage in Gewerbegebiet (entspricht
Ausschluss einiger negativer Effekte) • Lärmbelastung durch Flugverkehr
und Gewerbe
• Städtebaulich gut integriert und verkehrlich voll erschlossen;
• Prüfbedarf zur Gewährleistung der
Flugsicherheit;
 Es wurden keine Ausschlusskriterien, jedoch verschiedene Eignungsfaktoren
festgestellt. Die Fläche kommt für die Ansiedlung eines Surfparks basierend auf der
angelegten Prüftiefe grundsätzlich in Frage.
5: Rheinstraße Nordwest
Vorteile
Nachteile
• Starke Analogien zu Prüfergebnis • Änderung FNP erforderlich
Rheinstraße Nord (keine Nutzungs- • Lärmbelastung durch Flugverkehr
konkurrenzen, Anschluss an Siedund geplanten Helikopter-Landeplatz
lungskörper, Verfügbarkeit, etc.)
sowie Gewerbe;
• Lage am Siedlungsrand, jedoch von • Hoher Prüfbedarf zu Gewährleistung
außen voll erschlossen;
Flugsicherheit;
• Hohe artenschutzrechtliche Relevanz
wg. großer CEF-Maßnahme;
• Prüfbedarf zu mgl. Lärmbelastungen
für Hugsweier;
• Sanierungsbedarf von Altlasten;
 Aufgrund der Randlage hatte der Projektentwickler ein besonderes Interesse an
der Fläche bekundet, nach einer ersten Prüfung erweist sie sich jedoch mit mehr
Nachteilen behaftet als der östlich angrenzende Bereich im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord.
6: Dinglinger Allmend
Vorteile
Nachteile
• Anschluss an Gewerbegebiet bei • Verlust landwirtschaftlicher Flächen
gleichzeitig angestrebter Lage „in der • Lage außerhalb (geplantem) SiedLandschaft“;
lungsbereich ( Raumordnung)
• Flächenverfügbarkeit in Kernbereich • Betroffenheit von Vereinsnutzungen
ausreichend gesichert;
(FC Lahr West, Tierheim);
• Bedarf an Herstellung neuer Erschließungsanlagen;

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Drucksache 3/2025 2. Ergänzung

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• Prüfbedarf zu mgl. Lärmbelastungen
für Hugsweier und Gartenhöfe sowie
der Lärmbelastung durch Gewerbe;
 Auch für diese Fläche sind verschiedene ihre Eignung stark einschränkende Faktoren festzuhalten. Insbesondere wegen den entgegenstehenden Zielen der Raumordnung ist ein hohes Ausfallrisiko gegeben.
Zusammenfassend ist aus fachlicher Sicht die beste Eignung für die Errichtung eines Surfparks im
Bereich Rheinstraße Nord festzustellen, also auf jenen städtischen Flächen, die im ohnehin aufzustellenden Bebauungsplan GE RHEINSTRASSE NORD, NÖRDLICHER TEIL für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen sind. Alle weiteren fünf Standorte sind mit deutlich stärken Restriktionen oder Herausforderungen für die angestrebte Flächennutzung belegt. Somit wird aus fachlicher Sicht aus der
Standortalternativenprüfung die vertiefte Untersuchung und Verfolgung der Standortoption Rheinstraße
Nord empfohlen.

D.

Betrachtung unter gewerbestrategischen Gesichtspunkten:

Die im zukünftigen Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil, für eine gewerbliche Entwicklung
bestimmte, unbebaute Fläche beträgt rund 12 ha. Sie ist bislang vorrangig zur Ansiedlung von Betrieben
kleinerer und mittlerer Größe für Produktion, Verarbeitung, Handwerk und Dienstleistung vorgesehen.
Dies wäre mit der Ansiedlung eines Surfparks mit 3 bis etwa 5 Hektar nicht mehr in diesem Umfang
möglich. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass gerade bei Unternehmen aus diesen Bereichen im Raum Lahr ein Bedarf an Flächen in der Größenordnung von 1.500 m² bis 2.500 m² besteht.
Doch kurzfristig verfügbare Flächen sind im Ost-Areal derzeit rar. Daher ist die Fortführung der Gewerbeflächenentwicklung unerlässlich, insbesondere auch für die Ansiedlung und Erweiterung von Bestandsunternehmen.
Die Stadt Lahr baut gegenwärtig zusammen mit den Gesellschaftern der „startkLahr Innovationen
GmbH“ ein Gründerzentrum mit Sitz im Ostareal auf. Mittelfristig ist es daher wichtig, erfolgreichen
Existenzgründern auch Flächenperspektiven bieten zu können. Die Bereitstellung geeigneter Grundstücke ist darum auch vor diesem Hintergrund ein wichtiger Punkt für ökonomische Nachhaltigkeit des
Wirtschaftsstandortes Lahr.
Durch den Verkauf der Fläche für den Surfpark würden andererseits grundsätzlich die gleichen Erlöse
erreicht, mit rund 130 Arbeitsplätzen wäre eine durchschnittliche Arbeitsplatzdichte zu erwarten und
Gewerbesteuereinnahmen wären zu erzielen.
In der Abwägung der mit dem Surfpark verbundenen Vorteile für die Stadt Lahr und die Region sowie
unter Berücksichtigung des eindeutigen Ergebnisses der Standortprüfung, kommt die Verwaltung auch
unter gewerbestrategischen Gesichtspunkten zu dem Ergebnis, die Standortoption Rheinstraße Nord
weiterzuverfolgen.
E.

Weitere Vorgehensweise:

E.1

Vertiefende Standortprüfung

Vor einer abschließenden Standortentscheidung und der Einleitung der verschiedenen zur Projektrealisierung erforderlichen Schritte (Akquise von Investoren, Einleitung Bauleitplanverfahren, ggf. Erschließungsplanung und -maßnahmen, etc.) sind folgende Themenstellungen für eine frühzeitige Problembewältigung zu klären:

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•
•

•
•
•

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Präzisierung des avisierten Standorts im GE Rheinstraße Nord, nördlicher Teil;
Bei einer Standortwahl am nördlichen Rand des GE Rheinstraße Nord ist bei der Standortkonzeption für den Surfpark eine umfassende Begrünung zum Sichtschutz und zur Integration in
das Landschaftsbild vorzusehen.
Durchführung einer schalltechnischen Machbarkeitsprüfung (externes Fachgutachten);
Vertiefende Prüfung der Altlastenthematik, insb. der Altlastenregelung mit dem Bund;
Einleitung weiterer nutzungsspezifischer, fachtechnischer Prüfungen (insb. Grundwasser, Entwässerung, Flugsicherheit).

Die Kosten für extern zu erstellende Fachgutachten, erforderlich werdende Maßnahmen etc. werden
von Beginn an durch den Vorhabenträger bzw. die Investoren übernommen.
E.2 Projektteam und Bereitstellung städtischer Ressourcen
Unter Gesamtverantwortung der IGZ GmbH wird in der Stadtverwaltung eine diesem Vorhaben angemessene Projektstruktur fortgeführt, die Standortplanung zu begleiten sowie bei einem positiven Ergebnis die Ansiedlung des Projektvorhabens aktiv zu befördern. Hierzu zählen neben den weiteren Schritten zur Standortplanung (Flächenmanagement, Bauleitplanung, Erschließung etc.) sowohl die Einbindung der Bürgerschaft als auch von Interessenverbänden (Nabu, BUND usw.) und an der Entwicklung
eines Surfparks in Lahr interessierter Akteure. Für die Zielerreichung sind Ressourcen und ein Budget
erforderlich, über deren Kalkulation sowie finanzielle und personelle Auswirkungen der Gemeinderat im
Rahmen der Darlegung der Ergebnisse der vertieften Standortprüfung informiert wird und deren Bereitstellung ebenfalls Voraussetzung für einen weiteren, erfolgreichen Projektverlauf ist. Es ist festzuhalten,
dass die Entwicklung eines Surfparks in Lahr für die Stadtverwaltung neben dem Klinikum ein weiteres
Großprojekt darstellt und nur mit einer adäquaten Struktur bewältigt werden kann.
E.3

Städtebaulicher Vorvertrag

Zunächst soll mit dem Vorhabenträger der Entwurf eines städtebaulichen Vorvertrages abgestimmt und
dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit dem städtebaulichen Vorvertrag wird bereits in einer früher Umsetzungsphase gewährleistet, dass die der Stadt entstehenden Kosten (insbesondere Planungs- und Gutachterkosten) für die Projektrealisierung vom Vorhabenträger übernommen
werden – auch für den Fall, wenn das Projekt letztlich nicht umgesetzt würde. Weitere Regelungen
werden abhängig vom Projektfortschritt und dem Konkretisierungsgrad der Planung in einem oder mehreren städtebaulichen Verträgen in Kombination mit grundstücksbezogenen Verträgen getroffen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Robin Derdau
Wirtschaftsförderer

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Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Anlage(n):
2025-02-10_Surfield-Alternativenprüfung_Gesamt
2025-02-10_Ampelübersicht
Übersichtskarte Standorte Januar 2025.indd
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.